1852 / 186 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1009] SDitial-= Ladun tis Um die gänzliche Erledigung der Verlassen- schaftssache Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des am 28. Januar 41830 verstorbenen 5 Landgrafen Georg Karl von Hessen, nit Grundlage des seitherigen, in Gemäßheit bis Ediktal - Ladung vom 25, Juni 1832 staitge- habten Verfahrens, herbeizuführen, hat das Großherzoglich hessische Ober-Appellations- und

Cassations - Geriht zu Darmstadt beschlossen:

mtnmehr die geeigneten gerichtlicyen Ver- handlungen zur Feststellung der Größe, Nichtigkeit und Vorzugsrechte der bctrefen- den, von landgräflichen Kreditoren ange- meldeten Forderungen , durch richterliche Erx- fenntnisse eintreten zu lassen.

Zu den erwähnten Fordernngen gehört eine im Kapitalbetrage von Dreitausend Reichsthalern, welche auf die am 25, Juni 1832 ergangene Ediktal-Ladung durch den Großherzogl, Hofgerichts- Advokaten Zimmermann dahier Namens der als Erben des Schöffen Hermann Kaldenhofen prä- dicirten Wittwe Hermann Buchloh uud Wilhelm Buchloh zur Anzeige gebracht, von der jedoch später bemerkt tvurde, daß sie auf die genanaten Persouen durch Cession der Schwester und cin- zigen Erbin des Schöffen H-rmann Kaldenhofen, Witttve Diederich Vörster în Mülheim, überge- gangen sei.

Der Großherzogl. Hofgerichts-Advokat Zimmer- nann is schon seit längerer Zeit nicht mehr als Anwalt für die bei der gedachten Forderung der- malen betheiligten Personen aufgetreten, und eben jo tvenig haben Leptere mit völliger Gewißheit ermittelt werden können, indem die deshalb ein- geleiteten Nachforshungen nur so viel ergeben haben, daß die Geschtvister Buchloh, nämli der frühere Seilermeister Heinrih Buchloh, die Ehefrau Trappmaun , die Ehefrau Karl Bilger und Wilhelmine Buchloh zu Broich, behaupten, Rechts - Nachfolger des Schöffen Hermann Kal- denhofen zu sein,

Die unterzeichnete Kommission sicht #ch hier- dur veranlaßt, in Auftrag des Großherzoglichen hessischen Ober - Appellations - und Cassations- Gerichts, außer den vorgenannten Geschwistern Buchloh, dic in der gedachten Beziehung mit hren etwaigen Forderungen an die landgräfliche Nachlaßmasse bereits ausgeschlossen erscheinen alle diejenigen, welhe als Erben oder sonstige Rechts - Nachfolger hinsicht!lich der auf die Ediktal - Ladung vom 25, Zutti 1832, ange- meldeten Dreitausend Neichsthalern glauben Ansprüche machen zu können, hiermit aufzu- fordern ;:

solche binnen vier Monaten, von heute an gercchnet, für den Zweck des eingeleiteten gerihtlihen Verfahrens bei der unterzeich- neten Kommission durch einen gehörig Be- vollmächtigten hiesigen öffentlichen Anwalt, und zwar, was Erben und sonstige Nechts- Nachfolger früherer Junteressenten betrifft, mit dem erforderlihen Nachweise ihrer Legi- timation als solcher, so gewiß darzulegen und diejenigen Vorzugsrechte, welche etwa dafür hinsichtlih der hiesigen Masse, oder einzelner Bestandtheile derselben (im Gegen- saße zur Herrschaft Broich und deren Er- iragnissen) verlangt twerden , uszuführen. auc mit Beifügung von Abschriften der zum Beweise zu benutenden Urkunden, fo gewiß zu begründen, als sonst, ohne weitere Bekanntmachung, die betreffende Forderung von der Befriedigung aus der landgräflichen Ger lassenschaft ausgeschlossen und bei deren

E heilung ganz unberücksichtigt bleiben wird. binfichilit der fieeung obwaltender Unkenntniß G Le unterzeidbet öffentlichen “Anwälte, findet Grosberzoali è Kommission bewogen, die

roßherzoglih hes, Hofgerichts-Advokaten Eigen- brodt, Hofmann 1. und K iebi

j raus zur beliebigen Aus- wahl in Vorschlag zu bringen,

Darmstadt, den 19, Juli 1852,

Die in der Verlassenschafts\ahe Seiner §9

fürstlihen Durchlauht des Herrm Lande Es

Georg Karl von Hessen vom Großherzogl. he}

Ober-Appellations - und Cassations - Gerichte be stellte Kommission,

_ (L. S.) Christian von Herff,

Großherzogl, hes, Ober-Appellations- und Ca}g-

tions-Gerichts-Rath. t

1152 [10610] EdiLal-Xadung.

Um die gänzliche Erledigung der Verlassen- schafisfache Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des am 28, Januar 1830 versiorbenen Hexrn Landgrafen Georg Karl vou Hessen auf die Grund- lage des seitherigen, in Gemäßheit der Ediktal- ladung vom 25, Juni 1832 fstatigehabien Ver- fahrens, herbeizuführen, hat das Großherzoglich hessische Ober-Appellations- und Cafsationsgericht zu Darmstadt beschlossen :

Uber die Größe, Nichtigkeit und Vorzugs rechte sammilicher betreffenden Forderungen landgräf- licher Kreditoren gerichtlihe Verhandlungen zur Begründung jener Feststellung durch rich- terliche Erkenntnisse eintreten zu lassen,

CA

Auf die am 25, Juni 1832 ergangene Edikigl- ladung würden durch den Großherzoglichen Hof- gerichts - Advokaten, Nath Theobald dahier Na- mens der Erben, beziehungsweise anderer Rechts- nachfolger des Königlich preußischen Landraths Wilhelm Diprand Freiherrn von Nichthofen auf Malitsh in Schlesien, verschiedene Kapital- und Zinsenforderungen im Gesammtbetrage von ur- R O 4,719,086 Ntblr, 29 Sgr, 6 Pf, angemeldet, jedoch spâter die Erklärung abgegeben, für das damalige, eine gütliÞhe Auseinander- seßung bezweckende Verfahren nur cinen darunter begriffenen, aus mehreren Wechseln abgeleiteten Anspruch von 549,196 Rthlr, 10 Sgr, preuß, Cour, geltend machen zu wollen,

Der im Eingange erwähnten oberskrichterlichen Anordnung gemäß sind bezüglih der auf die Ediltalladung vom 25. Juni 1832 angemeldeten Gorderungen spezielle Ladungen erlassen und den Antwalten zugestellt worden, von welchem man vorerst annehmen durfte, daß fie die betreffenden Gläubiger, wofür sie früher gehandelt hatten, noch fortwährend zu vertreten bevollmächtigt seien.

Ans den hierdurch herbeigeführt wordenen Ein- gaben des Großherzoglichen Hofgerichts - Adv0o- katen Naths Theobald haben fic in Ansehung der vorgedachten von Nichthofen' schen Forderung unter andern folgende Verhaltnisse ergeben :

1) Auf den uxsprüngiich in dex Person derx ver- storbenen Landräthin Christiane Wilhelmine von Hugo, geborne Freiin von Richthofen, reprä- scntirten Stamm der Erben des Landraths Wil- helm Diprand von Nichthofen sind von den Wechselferderungen des Letzteren an den Herrn Landgrafen Georg Kar] zu Hessen 125,000 Nthlr. preuß. Cour, gefallen, hiervon aber in dem über den Nachlaß der Christiane Wilhelmine, verche- licht gewesenen von Hugo, bei dem Königlich preu- ßischen Oberlandesgericht zu Breslau ceingeleite- ten, völlig erledigten Schulden- und Liguidations- Prozesse, 113,000 Nthlr. den Beneficial-Erben der Leßteren, 12,000 Rthlr, aber den Nachlaßgläu- bigern über viesen worden,

Mit Ausnahme der als Liquidantin aufgetre- tenen Fräulein Johanna von Haafe zu Kreben in Schlesien sind die Personen jener Nachlaß- gläubiger , beziehungsweise ihrer etwaigen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger, dahier unbekannt und der Großherzogliche Hofgerichts - Advokat, Rath Theobald hat erklärt, hinsichtlich ihrer nicht handeln zu können. :

2) Der Aufenthaltsort des Ernft Julius Ema- nuel von Diebitsh, welcher zu den Beneficial- Crben seiner Großmutter) ®cer Lèrstorbeuen Land- râthin von Hugo, gehört und nah Amerika aus- gewandert sein soll, hat nicht ermittelt und darum von dem Großherzoglichen Hofgerichts-Advokaten, Rath Theobald feine Vollmacht desselben zur Wahrung seiner Ansprüche beigebracht werden tönnen.

3) Der im Jahre 1813 »erstorbene Ernst Wil- helm Christian Freiherr von Richthofen hat durch testamentarishe Verfügung vom 12, Dezember 1809, publizirt den 25, Oktober 1813, den Kit- minalrath Brassert und den Bedienten Ernst Wil- helm Edel, Jeden zu cinem Drittheile seines Nachlasses zu Miterben eingeseßt. Beide genannte Personen sind, nah der Anzeige des Großherzog- lichen Hofgerichts-Advokaten , Raths Theobald, längst verstorbeu, deren Erben oder sonfiige Rechts- nachfolger aber unbekannt, weshalb der genannte Anwalt erklärt hat, wie er si genöthigt sehe, in s derselben das Patrocinium niederzu- egen,

_ 4) Burghard Friedrih Detilef von Diebitsch, Sohn der Freiin Sophie Juliane von Nieben, verchelihten von Diebitsch, und Urenkel des Land- raths Wilhelm Diprand Freiherrn von Nichtho- fen, soll am 7, Januar 1843 ünvcreheliht ver=- storben sein, und über die Angabe seines Vaters, daß er vermöge des sogenannten Schooßfallrechts alleiniger Erbe und Rechtsnachfolger deßelben geworden sei, gebriht es an cinem genügenden Nachtveise,

In Berücksichtigung der vorangeführten Ver- hältnisse werden, der desfallsigen oberstrichterlichen Verfügung vom 8. laufenden Monats gemäß, die nachbenannten Betheiligten hierdurch aufge- fordert:

binnen vier Monaien, von heute an gerenet,

für den Zweck des eingetretenen gerichtlichen

Verfahrens bei der unterzeihneten Kommission

die Ansprüche, welche sie bezüglich der im Ein-

gange erwähuten, dem verstorbinen Landrathe

Wilhelm Diprand Freiherrn von Nichthofen

angeblich gegen den Herrn Landgrafen Georg

Karl vou Hessen erwachsenen Forderungen zu

haben vermeinen, durch cinen gehörig bevoll-

mächtigten hiesigen öffentlihen Anwalt, und zwar, was Erben und sonstige Recltênachfol- ger früherer Jnteressenten betrifft, mit dem er- forderlichen Nachweise ihrer Legitimation als solcher, so gewiß darzulegen und diejenigen

Borzugsrechte, welche etwa dafür hinsichtlich

der hiesigen Masse oder einzelner Bestandtheile

derselben (im Gegensaze zur Herrschaft Broich und deren Erträgnissen) verlangt werden, aus- zuführen, auh mit Beifügung von Abschriften

der zum Betwveise zu benuzenden Urkunden, \o

gefviß zu begründen, als sonst, ohne weitere

Bekanntmachung, die betreffenden Forderungen

von der Befriedigung aus der landgräflichen

Berlassenschaft ausgeschlossen und bei deren Ver-

theilung ganz unberücfihtigt bleiben werden :

a) mit Ausnahme der Fräulein Iohanue

von Haase zu Koeben, diejenigen Gläu- biger, beziehungsweise etwaige Erben oder soustige Recht8nachfolger derselben, welchen zusammen in dem über den Nachlaß der Christiane Wilhelmine, verebeliht gaetwec- senen von Hugo, bei dem Königlich preußi- hen Ober-Landesgericht zu Breslau an- hängig gewesenen Schulden - und Ligui- datiens - Prozesse die oben unter 1. er- ivähnten 12,000 Rthlr. gerichtlich über- \viefen worden sind;

der vorher unter 2, aufgeführte Ernst Jalius Emanuel von Diebitsch, oder seine etwaigen Erben und sonstigen NRechts- nachfolger 4

die Testaments - Miterben des Ernst Wil- helm Christian Freiherrn von Richthofen, Krimtnalrath Vrassert und Ernst Wilhelm Cdel, beziehungsweise deren Erben und sonstige Nechtsnachfolger

diejenigen Personen, welche etwa als Er- ben oder fonstige Rechtsnachfolger des unter 4. erwähnten, angeblich von seinem Vater allein beerbten Burghard Friedrich Dettlef von Diebitsch, bezüglich der be- treffenden Forderungen glauben Ansprüche machen zu können.

Den Geladenen wird hierbei zugleich bemerklich gemacht, wie es voraussichtlich zur Vereinfachung der Sache und Verminderung der Kosten ge-

; 2 , C) reihen würde, wenn sie dem Großherzogl.-“Hof-

gerichts - Advokaten, Rath Theobald zur Verfol- gung ihrer vermeintlihen Rechtszuständig keiten Bollmacht ertheilten, daß man ihnen übrigens, für die Unterstellung obwaltender Unkenntniß be- züglich des Personals der hiesigen öffentlichen Anwälte, auch noch die Großherzogl. Hessischen Hofgericht8-Advokaten Köhler, Leydhecker, Ludwig, Bogel und Weller zur beliebigen Auswahl in Vorschlag zu bringen sich bewogen finde, Darmstadt, den 19, Juli 1852,

Die in der Verlassenschafts\sahe Sr. Hochfürst-

lichen Durchlaucht des Herrn Landgrafen Georg

Karl von Hessen vom Großherzogl. Hessische

Ober-Appellgtions- und Cassationsgerichte bestellte

Kommission,

(L, S.) Christian von Harff, :

Großherzogl. Hessisher Ober-Appellations- und Cassationsgerichts-Rath,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret-

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Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Beritt; L Kir. 17 Sgr. G Pf, in der ganzen Monarchie :

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Königlich Preußischer

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Alle Poft- Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin ‘die Expeditionen deg Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße ür. 54, und der Preußischen Zeitung, Leipziger - Straße Ür. 14. s

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Berlin, Dienstag den 10,

August

Se, Majestät der König haben Allergnádigf geruht:

Den zum Gefolge Jhrer Kaiserlihen Hoheiten des Großfür= sten und der Großfürstin Konstantin von Rußland gehörigen Per sonen, nämlich: dem Wirklichen Staatsrathe und Kammerherrn Swistunoff und dem Wirklichen Staatsratle und Leiba1zte Dr. von Haurowitß, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, dem Kollegienrathe und Kammerjunker von Golownin, den Rothen Udler-Orden dritter Klasse, so wie dem Kollegien-Registrator un Kanzlei-Beamten Glasunoff, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgleichen dem Kaiserlich österreichishen Kämmerer und O berhofmeister Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg- Rudolstadt, Freiherrn von Ketelhodt zu Nudolstadt, und dem Kreiegerichts-Rath Karl Friedrich Ludwig Albrecht Christoph von Saldern zu Chodziesen, den St. Johanniter-Orden, so wie dem Fuß - Gendarmen Theodor Georgi zu Guttentaz im Kreise vubliniß, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und

Dem ordentlichen Professor iu der philosophischen Fakultät der :mversität zu Breslau, Dr. Bunsen, die von ibm nachgesuchte entiassung aus seinem bisherigen Dienstverhältnisse zu ertheilen.

Ministerium für andel, Gewerbe trn offentliche rbeiten. M 7, Anu 1852

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»usammenstellung dey

den preußischGen Post -Tarif.

Die Post-Anstalten erhalten hierbei eine Zusammenstellung det Bestimmungen über den preußischen Post-Tarif, mit der fich dies

genau betannt zu machen haben, Diese Zusammenstellung ent- lieben den auf früheren geseblihen Anordnungen beruhenden ; ingen auch diejenigen veränderten Tax - Vorschriften, veihe durch das Reglement zu dem neuen Post - Gesetze eribeilt vorden sind. Die leßteren Vorschriften treten gleichzeitig eglement mit dem 1, September d. J. in Kraft, bis

visherigen Vorschriften in Anwendung zu kommen haben.

n Bezug auf die Zusammenstellung der Bestimmungen

Post: Tarif ist Folgendes zu beachten :

Ha diese Zusammenstellung nur die allgemein gültigen Taz

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_Dorshristen enthält, so bleiben die für besondere Verhaltnisse ecr=

lassenen Anordnungen z. B, über die Taxirung, ver“ Soldate- Vriese, Uber die Behandlung der Sendungen der Behörden 1c. auc) ferner in Kraft. Auf folgende Abweichungen von den bish: rigen Vorschriften, so weit solche schon niht durch * die Verord nung vom 24, Juni 1852 (Königlich Preußischer Staats - Unzeige1 r, 176 Seite 1061) bekannt sind und bereits in Anwendung men, werden die Post-Anstalten besonders aufmerksam gemacht, __ Das Porto für gedrudckte Sendungen unter Kreuzband oder Olleife wird, wenn solche glei bei der Aufgabe frankirt werden, im preußischen Postbezirk künftig ohne Unterschied der Entfernung ¿ Sgr. für je 1 Zoll-Loth (excl) betragen,

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L n? 1/4162

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. Gir rekommandirte Sendungen dieser Art kommt das Porto, ußer der Recommandations -= Gebühr, nach demselben Satze zui Erhebung.

Für vorschriftsmäßig verpactte Sendungen vou Waarenproben a Mustern wird für je 2 Zoll - Loth (exkl.) das einfache Brief- porto nach der SCntfernung bis zum Maximum Des jechsfachen 2 ltf- Porto s und nicht wie bisher die Halfte des gewöhnlichen Vrie\-Porto’s für die über 2 Loth {weren Sendungen erhoben,

Gür eine Probensenduug von 27 Loth i} daher nit ferner ls/aches, jondern doppeltes Porto zu erheben.

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our refommandirte Probensendungen gilt gleichfalls die vor

, A F) 4 ungen, UIitenN Z ben W

stehende, für rekommandirt« Kreuzband-Sendungen gegebene

rift. ted ans Bei der Beförderung von Fahry

Schnellpost findet cine Erhó der

ferner Anwendung,

Die Bestellung von Paketen fo wie von Udrefssen zu Paketen,

Geldsheinen und Se{cinen zu refommandirten Briefen nach Orten,

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woselbst sih keine Post-Anstalt befindet, die aber von durchgehenden

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i - Gegenständen mit der er Portotaxe mit 50 pCt. nit

Posten berührt werden, tarf nicht ferner durch die Begleiter oder Postillone dieser Posten, sondern muß in gewöhnlicher Weise dur ' C M , 0 / Ä F 4 ú N l F die Land-Briefträger erfolgen.

i L R L. U Qu A N G , : _QU1 die Bestellung von Zeitungen und Journalen durch die L and-Brtestrager joll das Doppelte des für die Bestellung sol{er Gegenstände im Orte der P h erhoben werden,

An Orten, wo cine besondere Siadtpost-Einrichtung nicht be=

, muhfen die Post - Anstalten undeklgrirte Briefe zur Bestellung

_Lrke oder zur Abgabe an den abholenden Adressaten für die-=

ive Vebuhr annehmen, welche für die Stadtpost-Briefe festgeseßt

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t Post-Anstalt zu zahlenden Bestelgeldes

ddn a. D M C L E expre}e Destecllung eines PVakets

E 8 i ets bis zum- Gewichte © &sUnDd mik dem dazu gehörigen Briefe außerhalb d-es Orts Post-Anstalt wird das Doppelte der Gebühr entrichtet, welce

So ava U é L d C F die expresse Bestellung von Briefen vorge\ch{chrieben L Mur

Einzahlungen betragen die Gebühren fünftig als Minimum

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der cingezahlten Summe für jeden Thaler T: K 24 Tao v4 S ¿f N Thei eines Thalers 7; Sgr.

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berechnet,

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Briefform oder in Paketen erfolgen,

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Gehören mehrere Pakete mit dergleichen

0) o Fn ad A R mnzelio BaR : s rxs er m “drese, 0 wird für jedes einzelne das Porto- besonders erhoben,