1852 / 215 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den 18, Dezember 1852, 114 Uhr

Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt - und Kreisrichter Mix anberaumten Ter- min ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und s\ch úbér die Beibehaltung des bestellten Jutecims - Kurators auszulassen, Wer diefen Termin weder persönlich, noch durch einen zuläs- sigèn Bevollmächtigken ivahrnimmt, wird mit seinen Forderunget! a1 die Masse präkludirt wer- den und ihm gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden,

Als Mandatarien werden die Herren Rechts- anwalt Breitenbach, Täubert und Justizrath Lit- bert in Vorschlag gebracht, :

Der flüchtig gewordene Gemeinschuldner wird zu dem Termin hierdurch öffentlih vorgeladen, um in demselben über die Ansprüche der Glâäu- biger Auskunft zu geben.

Danzig, den 31. August 1852.

Königl. Stadt- und Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[1006]

Die Wittwe des Gastwirths Gerver zu Nau- gard hat wider den ehemaligen Postschreiber Arthur Franke eine Klage in der Hauptsache vom 29, Mai c. wegen einer Forderung von 56 Nthlr. nebst Zinsen für das in der Zeit vom 1, Juli 4848 bis 11. Juni 1849 ihm von der Klägerin geg hrte Mittags - und Abendessen und ein

rrestgesuch vom 21, August 1850 angebracht,

Zur Beantwortung der Klage und des Arrest- gesuchs und zum weitern Verfahren is ein Ter- min auf

ven 14 Olo ber D V, Bormiitags

414 Ur, vor dem Herrn Kreisrichter von Loeper in unserm Gerichtslokal anberaumt wordén, zu welchem der Verklagte unter der Warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben in contumaciam gegen ihn verfahren und exkannt werden wird.

Stettin, den 26, Juni 1852.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung sür Civil - Prozeß - Sachen,

[1201]

Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung der eisernen Gitterträger neb| Querverbindungen und allem Zubehör zum Oberbau

1) der Haupibrücke über den Frisching bei Kob- belbude, 123 Fuß in den Trägern lang,

2) der Fluthbrücke über den Frisching daselbs, 95 Fuß in den Trägern lang,

3) der Brücke über den Morkgraben daselbst, 39 Fuß in den Trägern lang,

4) der Brücke über den Festungsgraben bei Königsberg, mit Ausschluß der Zugklappe, 435 Fuß in den Trägern lang,

welde sämmtlich spätestens den 1. Juni 1853

vollständig aufgestellt abgeliefert werden müssen,

soll im Wege der öffentlihen Submission verge- ben werden.

Die Lieferungs-Bedingungen werden von der unterzeichneten Direction auf portofreie Gesuche mitgetheilt werden,

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung efserner

i Brüden bis zum Submissions-Termine am

Sonnabend den 25. September d, J.,

Mittags 12 Uhr,

der unterzeichneten Direction einzusenden, wo die-

selben in Gegenwart der persönlich erschienenen

Submittenten eröffnet werden sollen,

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt,

Bromberg, den 6, September 1852,

Königliche Direction der Ostbahn,

e

[1181] Holzverkaufs- Anzeige. Es sollen Donnerstag, den 16, September d, J, Vormittags 10 Uhr, ¿ im Krehfeldt’schen Gasthause zu Königs-Wuster- hausen folgende Hölzer versteigert werden :

I. Oberförsterei Königs-Wusterhausen,

40 Klaftern Kiefern Kloven |

4z - l - (runde) E 8

E - Kuüppel O

A Garten

43 - - Stubben / 4X; 5 Eichen Kloben M, - - A

45 ° - Knüppel Ablage

54 - Stubben d Schweine- 417 - Kiefern Kloben bucht,

167; - - Knüppel

41% - - Stubdven

69 - Eichen Kloben \

291 ° - - (roth) Ablage D T - Kiefern - ' Brückchen, 4097 - - Knüppel

16 - Eichen Kloben —- Neue Ablage,

317 - Kiefern - | Mochck-

3E - - - (runde)} graben-

Aga - Knüppel ) Ablage.

1272

Kloben, im Haderwintel,

/

4)

Sagen 49 ch

Jagea 23

[ 900.45) PDelgul - 59) Massow Kloven, Jag. 92) ck

a16jvviD

f

- 104/ Belauf |

» 10D s 106 holz, 441

Buch-

- 115) Belauf |

f - 120) Neu- - 182) brut,

ä Klassef Ablage

» Neu- brüd,

Ablage Alte

Weinberg,

Ablage tiefe Keller,

Ablage Blach-

1]. Oberförsterei Hammer, 45 Klastern Kiefern Kloben } 40 - - Stubben Is - - Kloben, Jagen 14 J - - - Z - - Knüppel 108 - - Stubben 16 - E 136 e - - 54 - - 30 N - Stubben, 67 G - - 40 - ch 008 - 38 - 5068 - - - PBA L fa - 63 - 922 - î- - 507 Ì - Knüppel 85 2 u p Il 13: - Erlen Kloben S - - Knüppel L - Pappelu Kloben L - 2 Knüppel 8662 Klaftern Kiefern Kloben 254% - - Knüppel ) 1155 - Eichen Kloben | 24 - - Knüppel ) 3647; - Kiefern Kloben A - - Knüppel

heide,

Ill. Oberförsterei Klein-Wasserburg:

27 Klaftern Kiefern Kloben; Jagen 2, "

22 _- wen Jlodew ( x 5 (Schuy- 15 2 - Knüppel 4 HOBeY 2 bezirk 5322 » Kiefern-Kloken..)e, - \ Buck, O - Knlippel (I9gen 15.) 355 - - Kloben, Jagen 57.\ U - - e 167, 25 - Eichen Kloben (Borkholz), f Schuß- Jagen 32, 44, 45, 55 und 65, \ bezirk 60 Kiastern Eichen Kloben, Jagen 32, / Kraus- Do A - Knüppel (Plättho!z){ nick, Jagen 32. 17 - Birken Kloben, Jagen 34, \ Schuh- 2 Cr Ie CA , / bezirk 2 , Knüppel |Jagen48,| Groß- 4 - Buen Kloben, Jagen H burg, 4h16 V Kiefern Kloben ¡Jagen 76, )Shug- 105 - - Knüppel béúirt 2D - - Kloben, Jagen 79, Dah- 1425 fe - - f 1A ille e 78, 85, 86, 91, 94, 99 und 100, }_ _@ D Q q )Schuy- 86 Klaftern Kiefern Kloben, Jagen 109, bezirt o j j f , Me Nee j orff, 146 - - - Jagen 115, Schut- S0. - Knüppel, bezirk Hermsdorf, 20 ¡0s - - 1]. Klasse, Jagen

154 und 165 des Belaufs Streganz, 81 Klaftern Kicfern Kloben

14 -

vorzeigen lassen werden,

Die Verkaufs - Bedingungen werden im Ter-

| auf der Ablage - Knüppel § Kleine Mühle.

Die speziellen Verzeichnisse dieser Hölzer sind bei den Herren Oberförstern Messow zu Forst- haus Fasanerie, Hartig zu und Jsing zu Forsthaus Klein - Wasserburg ein- zusehen, welche die Hölzer auf Verlangen auch

Forsthaus Hammer

mine näher bekanut gemacht, und wird bemerkt

daß der vierte Theil der Meistgebot:e in demjel-

ben als Angeld bezahlt werden muß, und daß

dies auch fux diejenigen Gebote gilt, welche den

Taxwerth nicht exrrcichen und auf welche der Zy-

{lag im Termin „nicht ertheilt wird,

Berlin, den 3, Séptember 1852,

Der Königliche Hof-Kammer- und Forst - Rath

v. Schele, j

[1135] Bekanutmachung.

Folgende im Auftrage der Königlichen Regie- rung, landwirthschaftliche Abtheilung, zu Frank- furt a, d, O, von dem Unterzeichneten bearbeite- ten Auseinanderseßzungs sachen :

1) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Driesch- niß, kottbuser Kreises, und die Ablösung der der Gutsherrshaft zu Drieschnip von dent zum Gemeinde-Verbande gehörigen Grund- stücken zuftehendèn Reallasten;

2) die Gemeinheitstheilung der Bonnasky-Feld- mark zu Brunschwig, kottbuser Kreises ;

3) die Ablösung der Forstservituten der Büdner und die Negulirung der Laßgärtner und der Laßbüdner zu Leuthen, kottbuscr Kreises ;

4) die Gemeinheitstheilung der bei Döbbrüd gelegenen Gemeindehütung von Schmellwiy, tottbuser Kreises;

{verden wezen mangelnder Legitimation der zuge- zogenen Juteressenten, resp. der etwa nicht zuge- zogenen Juteressenten, a S 25 uUnD 26 ber Berordnung vom 30, Juni 1832 hiemit bekannt gemacht.

Alle diejenigen, welche dabei ein Juterèsse zu haben vermeinen, und noch nicht zugezogen sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb 6 Wochen und spätestens in dem am 14. Okto- ber cr., Vormittags 10° Uhr, in dem Geschäfts- lokale des Unterzeichneten , Neustadt Nr. 422 hierselbst anstehenden Termin anzumelden.

Die Ausbleibenden müssen die Auseinander- sezungen gegen sih gelten lassen, und können mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden,

Kottbus , den 15. August 1852.

Der Regierungs - Assessor O

[1203] Berlin-Hamburger Eisenbahn.

Betriebs - Einnahmen pro Juli 18952,

Für Personen, Gepäck und Equipage: Zm Juli 1852 circa 70,000 Thlr, Für Güter und Vieh 70,700 Thlr. Zusammen 140,700 Thlr, Für Personen, Gepäck und Equipage: Jm Juli v, N circa 67,085 Thlr, 2 Sar. 10 Pf. Yur Güter und Vich 66,877 Thlr. 5 Sgr. 4 Ps. Zusammen 133,962 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf.; also im entspretzenden Monat d. J. mehr circa 6709 Thlr, Jun den Monaten Januar bis ein- schließlich Juli 1852 betragen die Einnahmen : Für Personen, Gepäck und Equipage 353,600 Thlr. Für Güter und Vich 513,700 Thlr. Zufammen 867 300 Thlr. Jn denselben Monaten des vor1- gen Jahres: page 326,055 Thlr, 11 Sgr. 5 Pf. Für Güter und Vieh 468,215 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. Zusammen 794,271 Thlr. 1 Sgr.z also im laufenden Jahre mehx circa 43,000 Thlr.

Berlin, dén’ 9, August 18952,

[1204{ : Berlin-Hamburger-Eisenbahn. Betriebs-Einnahmen pro August 1852,

Für Personen, Gepäk und Equipage: Jn August 41852 circa: 71,500 Thlr. Fur Güte und Vieh+ 86,900 Thlr, Zusammen: 158,400 Thlr. Für Personen, Gepäck und Equipagt| Am August v. J. circa: 695,346 Thlr, 21 Sz” 4 Pf. Für Güter und Vieh: 63,870 Thlr 2 Sgr. 3 Pf. Zusammen: 129,216 Thir. 23 Sgr. 7 Pf., also im entsprechenden Monat d, J: mehr circa 29,000 Thlr, Jn den Monaten Januar bis einschließlich August 41852 betragen die Einnahmen circa { Für Personen, Gepädt und Equipage : 425,100 Thlr., für Güter und Vieh: 600,600 Thlr., zusammen + 1,025,700 Thlr, F! denselben Monaten des vorigen Jahres : Für Personen, Gepäck und Equipage: 391,402 Thlr, 2 Sgr. 9 Pf., für Güter und Vieh: 532,099 Thlr, 24 Sgr. 10 Pf, zusammen : 923,487 Thlr, 24 Sgr. 7 Pf., also im laufenden Jahre meh! circa: 102,000 Thlr.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdrutere!

Für Personen, Gepäck und Equi-

S I E R I E A E

pas Abonnement beträgi: 25 Sgr. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie ohue Preis - Erhöhung. git Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchte : 1 Rihlr. 27§ Sgr.

Staals-

Alle Post - Anftalten des In - und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin „die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, ase Ur. Tei und er Preußischen Zeitung, Leipziger - Straße Ür. 14. 5

1e 215.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Die Wahl des Geheimen Justizraths Professors Dr. Stahl zum Rektor der Friedrih-Wilhelms-Universität zu Berlin für das Universitätsjahr von Michaelis 1852 bis dahin 1853 zu bestätigen.

íJusftiz- Ministerium. Der Rechtsanwalt Mendthal zu Wehlau ist zugleich zum

Notarius im Departement des Appellationsgerichts zu Königsberg ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 21. Angust 1852 betref-

fend die Befugniß der Gerichte erster Jnstanz zur An-

shaffung von Utensilien und zur Vornahme von G e- bäude-Reparaturen.

Regulativ vom 10. November 1844 §, 11 (Anlage 11. zur Kassen- Jnstruction vom 10. November 1851 Seite 133), Allgemeine Verfügung vom 31, Mai 1845 Nr, IV.

In der allgemeinen Verfügung vom 31. Mai 1845 is unter

Nr. 1V. bestimmt : daß insoweit Anschaffungen von Utensilien oder Reparaturen an den Gebäuden von den Gerichten erster Jnstanz den Betrag von fünf Thalern übersteigen und keine besondere Gefahr im Verzuge obwaltet,

ausgedrückt werden muß, vorher die Genehmigung des vorge-

seten Obergerichts einzuholen, und zu diesem Zweck die Lage |

des Fonds, aus welchem die Kosten zu entnehmen sind, kurz dar- zustellen, au jedes Mal die Nothwendigkeit der Baulichkeit oder Anschaffung überzeugend nachzuweisen ist,

Eine gleiche Bestimmung befindet sich. in dem Regulativ vom 40, November 1844 §. 11 (Anlage Ul. zur Kassen - Instruction vom 40. November 1851 S. 133) hinsichtlich der Kosten für Jnstand- haltung der Gefängniß-Utensilien.

Mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Verfassung der Gericztsbehörden und ihren gegenwärtigen Umfang wird die Summe, bis zu welcher die Kreisgerichte dergleihen Anschassungen und Reparaturen ohne Genehmigung des vorgeseßten Obergerichts an- ordnen dürfen, hierdurch auf Zehn Thaler erhöht.

Die Gerichts-=Deputationen und GeriwWhts - Kom- missionen haben, wenn der Betrag der Anschaffung oder Repa- ratur fünf Thaler übersteigt, Kreisgerichts einzuholen; beträgt die Ausgabe mehr als Zehn Thaler, \o ist auch hier die Genehmigung des Appellationsge- rihts erforderlich,

Hiernah haben die Gerichtsbehörden sich in den geeigneten Táâllen zu achten.

Berlin, den 21, August 1852.

Der Justiz - Minister Simons. : An die Gerichtsbehörden,

Erkenntniß des Rheinishen Revisions- und Cafssa- tionshofes vom 16. Juni 1852 den. Begriff des Nachdrucks betreffend.

Allgemeines Landrecht Thl. 1. Tit, 11 §§. 1020, 1029 und 1030, Geseh vom 11. Juni 1837 §§. 10 ff, (Gesey-Sammlung S, 165). Bundesbeschluß vom 19, Juni 1845 Nx, 2 und 6 (Geseß -Samm- lung von 1846 S. 149),

Wir Friedr ich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

die vorkommendenfalls in der Zahlungs - Anweisung |

die Genehmigung des betreffenden |

Preußen 2c. 2c., thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Unser Revisions = und Cassationshof zu Berlin i A y Un Sißung vom 16. Juni 1852 2c. folgende Entscheidung erlassen hat:

Mittelst eines am 4. Februar 1833 zu Berlin ges{lossenen Vertrages Ubertrug die Geheime Ober-Regierungs-Räthin Körner der Nicolaishen Buchhandlung zu Berlin den Verlag einer Ge - sammt-Ausgabe der Werke ihres im Jahre 1813 unverheira- thet und kinderlos verstorbenen Sohnes Theodor Körner, welche außer den bereits gedruckten Schriften noch mehrere ungedruckte, \o wie ein Vorwort des Geheimen Ober-Regierungs-Raths Streckfuß enthalten sollte und im Jahre 1834 wirklich erschien. Auf die An- zeige der Nicolaishen Buchhandlung, daß der Antiquar S. zu E. Nachdrüdcte jener Ausgabe verbreite, wurden bei S. am 18, Dezem- ber v. J. zehn Exemplare einer im Jahre 1848 zu Stuttgart und siebenzehn Exemplare einer im Jahre 1851 zu Köln bei Beer er= schienenen Ausgabe Körnersher Werke in Beshlag genommen, wo- bei S. erklärte, daß er bereits mehrere Exemplare verkauft und den Beckershen Nachdruck von Beckter mit dem Bemerken erhalten habe, daß zwar wegen Nachdrucks eine Untersuhung gegen ihn eingeleitet sei, er aber den Prozeß gewonnen habe, und der Nachdruck frei verkauft werden könne.

Hierauf erklärte das Zuchtpolizeigeriht zu Elberfeld auf erho- bene Anklage am 5. Januar d, J. den S. für überführt: „einen Nachdruck der Küärnerschen Werke Cffentlih verkauft zu haben“, und verurtheilte ihn, unter Anwendung des Bundes- Beschlusses vom 19. Juni 1845- Nr. 2 und 6, des Gesehes vom 11. Juni 1837 §§. 10, 12 und 13, §. 17 des Strafgeseßbuchs und des Art, 194 der Strafprozeß -= Ordnung, außer den Kosten und unter Verordnung der Vernichtung der in Beschlag genommenen Exemplare in eine Geldbuße von funfzig Thalern event. stebzehn Tage Gefängniß, worauf er die Berufung ergriff und Inhalts der Audienznote zu sciner Vertheidigung anführte:

daß die fonfiszirten Exemplare Nachdrücke seicn, welhe nur den Jnhalt der bei Lebzeiten und unmittelbar na ch des Dich= ters Tode (1813) bekannten und \chon gedruckten Werke wiedergäben, keinesweges also die Ausgabe des Nicolai, welchem die Mutter des Dichters den Verkauf übertragen habe, berühre; daß das Allgemeine Landreht nur vom Vertrage mit dem Dithter sprehe, dagegen aber zufolge §§. 1029 und 41020 Tit, 11 Thl. L, den Erben des Dichters, hier der Mutter, keine Disposition über die zu verlegenden Werke cinräume, und mithin der Nicolaische Vertrag unbefugter Weise abgeschlossen worden sei, der §. 15 des Gesehes vom 11. Juni 1837 aber verlange, daß die Untersuhung nur auf Antrag des verlebten Theils eingeleitet werde.

Die Correctionell - Appellationskammer zu Elberfeld spra ihn hierauf von der Beschuldigung des Verkaufs verbotenen Nach= drucks frei.

Gegen diese Entscheidung vom 2. Februar d. I. hat das vf- fentlihe Ministerium an demselben Tage den Cassations - Rekurs ergriffen und zur Rechtfertigung angeführt, daß, wenn die Annahme rihtig wäre, daß die inkriminirten Ausgaben als Nachdruck nit

| anzusehen seien, weil in ihnen Verschiedenes fehle, was die Nico=

laishe Ausgabe enthalte, man zu dem Schlusse gelangen würde, daß jeder unkorrekte Nachdruck einer Schrift, auch derjenige, wel(er Drudckfehler enthalte, welche in der rechtmäßigen Ausgabe nicht vor= handen, als Nachdruck nicht angesehen werden könne. B T LA In Erwägung, daß der Verlags - Vertrag vom 4. Februar 1833 zwischen der Nicolaischen Buhhandlung und der Mutter des im Jahre 1813 unverheirathet und kinderlos verstorbenen Dichters Theodor Körner über eine Gesammt-Ausgabe der Körnerschen Werke unter der Herrschaft des Allgemeinen Land- rechts ges{lossen worden is ;