1852 / 217 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus oder der betrefenden Gerichtsobrigfeit wird zugesprochen werden, Glayß, den 16. März 1852. Königliches Kreis - Gericht, Fiebig.

Erste Abtheilung.

[1214] Bekanntmachung. A 4

Die in dem nachstehenden Berzeichnisse ausge- führten westpreußishen Pfandbriefe werden mit Bezugnahme auf die öffentliche Kündigung vom 7, Mai c. hiermit wiederholt öffentlich aufge- rufen und die Juhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe iu coursfähigem Zustande nebst laufenden Coupoës spâtestens bis zum 15, Fe- bruar 1853 den Provinzial-Landschafts-Direc- tionen, zu deren Departement dieselben gehören, einzureichen und dagegen gleichhaltige Ersatz- Pfandbriefe nebs laufenden Coupons in Empfang zu nehmen.

Werden diese Pfandbriefe nicht bis zum 415ten Februar 1853 den betreffenden Provinzial-Land- schafts - Directionen eingereiht, so werden die JZnhaber derselben (nach §. 103 Th., 1. des rev, westpreußischen Landschafts - Reglements) mit ih- rem Nealrecht auf die in den Pfandbriefen aus- gedrücite Spezial-Hypothek präkludirt, die Pfand- briefe în Ansehung dieser Spezíal - Hypothek für vernichtet erklärt, dieses im Landschafts-Negister, so wie im Hypotheïenbuhe vermerkt und die In- haber mit ihren Ansprüchen wegen dieser Pfand- briefe und der dazu gehörigen Coupons nur an die Landschaft verwiesen und auch mit allen hier- aus entstehenden Kosten belegt werden.

Marienwerder, den 6, September 41852,

Königlich westpreußishe General - Landschafts-

Direction, LON Mae,

Verzeichniß der zur Ablösung gegen Umtausch gekündigten westpreußischen Pfandbriefe,

l. Aus dem Departement Bromberg: a) Sämmtliche auf Popowo haftende Pfand-

briefe, nämlich : Nr. 41 bis incl. 8 à 41000 Rthlr.z Nr. 9 bis incl, 13 à 800 Rthlr.z Nr. 14 und 15 : 600 Nthlr.z Nr. 17 und 18 à 400 Rthlr, ; Nr, 19 und 20 à 200 Rihlr. uud Nr. 21 und 22 à 60 Nthlr. b) Folgende auf Ossowiß haftende Pfandbriefe : M S à 1000 Niblr.z Nr. 9 bis. itel, 14 à 900 Nthlr. ; Nr. 16 à 100 Rihlr. Nr. L/ 00 N: N 48: 19 und .20 à 25 Nthlr, [I]. Aus dem Departement Danzig: a) Sämmiliche auf den Gütern Warznau, Cze- czewo C., Kloßowcken und Groß-Mischan B. haftende Pfandbriefe, b) Nr, 410 -Podjaß C. à 25 Rihlr.

[11]. Aus dem Departement Magrien- VElDer

a) Folgende auf Lopatken haftende Pfandbriefe : Nr, 9 bis incl, 414 à 500 Riblr. + Nr. 15 und 17 à 400 Rthlr.: Nr. 19 à 300 Rihlr. ; Nr. 20, 24 und 25 à 200 Rthlr.; Nr. 26 bis incl, 30 à 100 Rthlr.z Nr. 33 und 34 à 79 Rihlr, z- Nr. 36 à 50 Rithlr.z Nr, 37 bis inel, 40 à 25 Rthle;z Nr. 41, 42 unv 43 à 1000 Rthlr.; Nr. 44, 45, 47, 48 und 49 à 500 Rithlr.; Nr. 50 bis incl. 54 à 400 Rthlr.; Nr, 55, 56 und 57 à 300 Rthlr. z Nr. 58, 59 und 60 à 200 Mir 3: Nr, 61 bis incl, 64 à 100 Rthlr.; Nr. 65 und 66 à 79 Rihlr,; Nr. 67,68 und 69 à 90 Rthlr. ; Nr. 70 und 71 à/28 Nthlr. ; Nr: 72 à 1000 Midl, Nr, 73 à 200 Mrs Ver. 74 à C A Ae 75 à 200 Rthlr.z Nr. 76 a (D L) S Ç Bui 10s wle 7 à 90 Nthlr, und Nx.

b) Folgende auf Thomau haftende Pfandbriefe : Nr. 1 bis incl, 5 à 41000 Li, Nr, 24 und 25 à 500 Rthlr, ; Nr, 28 59 und 20 à 100 Rithlr,; Nr. 37 und 38 5, 75 Rihlr. ; Nr, 43 bis incl, 48 à 50 Rihlr. Nr i bis incl, 66 à 25 Rihlr, A

Marienwerder, den 6, September 1852, Königlich westpreußishe General - Landschaftsg- Direction. von Rabe,

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1284

[1217] Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung:

„Unter Bezugnahme auf das unter dem 15, Mai d, J. erlassene Verbot der Unwendung der mit- telst Arsenik dargestellten grünen Kupferfarben zum Färben oder Bedrucken von Papier, nament- lich zum Anstreichen von Tapeten und Zimmern, zum Bedrucken von Fenster-Routeaux, Gardinen und Fenstervorseßern, und des Haudels mit den genannt?za, mit arsenikhaltigen Farben gefärbten Gegenständen, kann das Polizei - Präsidium nicht dringend genug das Publikum auf die Gefahren ausmerksam machen, welche die Benußung der genannten, mit grünen, arjenikhaltigen Kupferfar- benu gefärbten Gegenstände, besonders das Be- wohnen von Zimmern, deren Wäude mit der- gleichen Farben bemalt oder mit derartigen Ta- peten bekleidet sind, für die menschliche Gesundheit herbeiführt, Am meisten gefährdet sind erfah- ¡ungsgemäß die Bewohner solcher Zimmer, durch deren Feuchtigkeit die Verdunstung des Arseniks gefördert wird, Die Einatymung dieser Dúünste aber hat die Erscheinungen ciner allmäligen Ar- senikvergistung gestörte Berdauung, beengtes Uthemholen, Husten, umherzieyhende Schmerzen, Muskelschwaäche, Zittern und Lähmung der Glie- der, Ausfallen der Haare, Hautgeschwüre , Ah- magerung und endlich sogar Zehrfieber und Tod

- zur Folge. Um die an den Wänden vorhan- denen Arsenikfarben zu entfernen, darf man sie jedoch uicht trocken abrciben, sondern mit Salz- wasser abwaschen, weil duxch trocknes Abreiben

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von dem Arbeiter unvermeidlich eine große und |

leicht 1ódtlich wirkende Menge Arscuik eingeathmet iverden würde, Zur besonderen Beachtung em- pfiehlt das Polize:-Präsidium diese Angelegenheit den Herren Aerzten, welche in ihrem Wirfkungs Freise vorzugsweise Gelegenheit haben, auf Be- seitigung der arsenikhaltigen Kupferfarben durch Raty und Belehrung einzuwirken. Beilin, den 6, September 1850, Königliches Polizei - Präsidium, Fe: V, Din Mee wird hierdurch republizirt. Berlin, deu 7, September 1852. Königliches Polizei-Präsidium, Im Auftrage : U Em,

[1189] Bekanntmachung.

Zum Bau neuer Kohlenwagen bedürfen wir 300 Stück Gußstahl-Ach|sen,

000 - Seibenräder mit Puddelstahl- Bandagen, und 000 - Parabol-Federn von Gußstahl

Die Lieferung dieser Gegenstände wird hie1 mit getrennt zur Submission gestellt. Die ein- gehenden Offerten werden am L Der D Mittags 12:Uhr, eröffnet, und fönnen die Zeichnungen und Lie- ferungs - Bedinzungen täglich in der Zeit von früh 9 bis Mittags 2 Uhr in unser:m Haupt- Büreau cingesehen werden, Kopien werden ge- gen Erstattung dexr Kosten verabfolgt.

Berlin, den 7, September 1852.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

[1190] Bekanntmachung, Die Erbauung und Lieferung von entweder 100 Stück sechsrädriger, oder 150 Stück vierrädriger hölzerner Kohlenwagen in 4 resp, 6 Love à 25 Stück, soll im Wege der Submission ausgegeben werden.

Zeichnungen und Bedingungen hierzu liegen in unserem Haupt - Büreau hierselb#| aus und können täglich, mit Ausnahme der Sonntage, von Morgens 9 bis Nachmiit-3s 2 Uhr einge- sehen werden, Auch werden daselbst Abschriften der Bedingungen und Kopien der Zeichnungen gegen Kosten-Erstattung verabfolgt,

Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, hinsichtlih deren Einsendung die Bedingungen das Nähere ergeben, steht am

Greitag, Ven 1, Oliobépn'e. Miitiage 12 Uhr, an, Berlin, den 7, September 1852, Königliche Verwaltung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

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[1215] Frequenz

Im Monat August 1852 fuhren auf dex Bahn 31,362 Personen und betrug die Einnahme: a) an Personengeld incl, Gepäck-Üeberfracht, Vieh- Und Equipagen-Transport 16,254 Rilr. 26 Sgr. ; b) für Güter - Transport (162,592 Ctr. 15 Pfd.) 8677 Nthlr, 10 Sgr, 1 Pf., zusammen 24,932 Nihir, 6 Sgr. 1 Pf. Im August 1851 betrug die Einnahme 21,845 Rthlr. 10 Sgr. 14-Pf., daher 1852 mehr 3087 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf,

Breslau, den 5. September 1852, Direktorium der Breslau-Schweidnißz-Freiburge;

Eisenbahn.

L y : Horder Bergwerks - und E ; [1216] Hütten-Verein.

Die diesjährige regelmäßige General-Versamnm- lung der Actionaire des Hörder Bergtwocrks- und Hütten-Vereins wird Dienstag, den 28, September C IVT A

mittags 3 Uhr, im Geschäfts-Lokale der Herrmannshütte in Hörd stattfinden.

In dieser General-Versammlung wird über die gegenwärtige Lage des Geschäftes Bericht erstat- tet unv, Uber ZUsage zu L8. 6 2038 fo wie über Abänderung des §, 35 Beschluß gefaßt wer- den, Unter Hinweisung auf die §8. 33 und 36 unseres Gesellschafts-Statuts laden wix die dazu berechtigten Actionaire hiermit ein, an dieser Ge- neral-Bersammlung Theil zu nehmen.

Die Eintritts-Karten und Stimmzettel können am Tage der General-Versammlung in unseren! Geschäftslokale in Empfang genommen werden,

Hörde, den 11. September 1852.

Ver BerlpaltuUngsraith,

O O R R M E T O TOE K OOCIER E T T L E S T M DELECTMT T T m

[1071]

Da der für das zur Zeit als Basthof benußte Grundstüd Hötel du Nord resp, an der Schloß und Klosterstraße sub Nr. 707 und 967 hie! selbst belegen, im ersten Verkaufstermine abgege bene Bot von 16,125 Rthlr, Crt. nicht annehm lich befunden is, so wird ein neuer Termin hier- durch auf den 2/1 September d, J, Vormittags 11 Uh1 angesetzt, zu welchem alle diejenigen, welche meh bieten wollen, vor das unterzeichnete Amt gela den werden.

Dieser vor etiva 10 Jahren neu erbaute Gast- bof hat eine sebr günstige Lage, einen Saal viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum- lichkeiten, is resp. zu © und % Hause katastrirt und in der städtischen Brandkasse zu 23,250 Rth[; Crt, und 8400 Rthlr. Crt. versichert. Die Tra dition des Grundstücks findet Johannis 1853 statt, Der Meistbietende muß im obengedachten Te1 mine eine baare Conventionalpón von 1000 Nthsr. Crt, zahlen und erhält dann bis guf Genehmi gung Großherzoglicher hoher Kammer den Zu- \chlag. Der bezügliche Kauf- und Verkauf-Kon trat liegt in hiesiger Amts-Registratur zur Durch- sicht bereit, is dort auch in Abschrift gegen Ge- bühr zu belommen, Nachweisung an Ort unkt Stelle ertheilen sowohl der Herr Gastwirth Neu deder, als der Herr Amts-Registrator Schne hierselbst,

Schwerin, den 30, Juli 1852,

Großherzoglich mecklenburgshes Amt,

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Jn dem durch seine reizende Lage bekannte! Städthen Tharand , von welchem man nach Beendigung der baldigst ins Werk zu seßzenden Eisenbahn in wenigen Minuten Dresden erreichen kann, i von jetzt an eines der \chönfsten Haus- und Garten - Grundstücke, das ehemals dem Herrn Professor Schweizer gehö rige, zu vermiethen, nah Befinden zu ver rauen.

Die Räumlichkeiten des Hauses und der Sci- tengebäude sind vollständig restaurirt und bieten auch für eine zahlreiche Familie bequeme Woh- nung. Im Seitengebäude befindet sih Pferde- stall und Wagenschuppen, Dec an das Haus anstoßende ziemlih große Garten gewährt einen angenehmen Aufenthalt.

Das Nähere auf persönliche oder frankirte \chriftlihe Anfrage durch

Udvokat Franz Adolf Schmidt : in Dreéden, innere pirnaishe Gasse Nr, 14, 1 Et.

Redaction und Rendantur: Schwie gt L

Berlin, Druck und Verlag der Dekerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

onnement beträgt: is les Sgr. für § Iahr 1 allen Theilen der Monarchie ohne in L E daes Satt ) ¡t Beiblatt (Preuß. er-Zeitung a S: 1 Kthlr. 17 5gr. 6 Þf., in der ganzen Monarchie : 1 thlr. 27§ Sgr.

Staats-

Alle Post - Anftaiten des In- und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße Ur. 54. und der Preußischen Zeitung, Leipziger - Straßc Ur. 14.

anze R Dw

Anzeiger.

Se. Majestät der König haben Allergnádigst geruht: Dem französischen Lieutenant der Kavallerie Cogent, Vor-

zu Weteriß, Regierungs-Bezirk Magdeburg, dim Förster Lassig zu Mertensmühle im Kreise Jüterbogk, Regierungs-Bezirk Potsdam, und dem Magazin-Arbeciter Karl Friedrich S lhelm LuLbig Müller beim Haupt-=Montirungs-Depot zu Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; \o wie

Den Rechts - Anwalt und Notar P istorius in Wolgast. zum Justizrath zu ernennen.

Potsdam, den 13, September 1852. Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen siud nah Meiningen abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und Óóffentlicie rbeiten.

Zusammenstellung der Betriebs -Einnahmen preußischer Eisen- bahnen im Jahre 1852 bis zum Schlusse des Monats Juli (S. fünfte Seite pag. 1289). Justiz-Ministerium.

Der Gerichts-Assessor Mind el ist zum Rechtsanwalte bei den Gerichtsbehörden des Kreises Wiedenbrück und zum Notar im De partement des Appellationsgerichts zu Paderborn, mit Anweisung seines Wohnsißes in Rietberg ; und

Der Notariats - Kandidat Julius Biergans zu Köln zum Notar für den Friedensgerichts - Bezirk Sinzig, im Landgerichts -= Bezirke Koblenz, mit Anweisung seines Wohnsißes in Niederbreisig,

ernanut worden.

Pètuaisterium der geistlichen, Unterrichts - unD Medizinal - Angelegeuheiten.

Die Immatriculation für das bevorstehende Winter - Semester 1852/53 findet bis 8 Tage nah dem 15, Oktober Cr., dem HYor- \hristsmäßigen Anfange der Vorlesungen, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr im Senatssaale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom-

men, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universität,

2) diejenigen, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie

Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls

sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legi-

timationspapiere vorzulegen,

Unter väterlicher oder vormundschaftiliGzer Gewalt Stehende haben außerdem die scriftlihe Zustimmung ihres Vaters oder Vor- mundes zum Besuch der hiesigen Universität beizubringen, E

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts-

Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 141, Seite 82. | hierbci eine Zusammenstellung (a.,) derjenigen Zollbegünstigun-

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Berlin, Mittwoch den 15. September

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») erhalten Ew. 2c.

seher der Sattler-Werkstätte in Saumur, den Rothen Adler-Orden gen, welche von den Niederlanden vertragsmäßig anderen Nationen vierter Klasse; dem evangelischen Schullehrer und Küster Schulze gewährt sind und daher auf Grund des Art. 29 des Handels- und | Schifffahrts-Vertrages vom 31. Dezember 1851 (Königlich Preu=-

ßisher Staats-Anzeiger Nr. 113 Seite 649) auch den gleichartigen Erzeugnissen der Zollvereins-Staaten bei der Einfuhr in die Nie- derlande zustehen, mit dem Bemerken, daß die in der gedachten Ver= sUgung vorgeschriebenen Ursprungs-Bescheinigungen auf \ämmt= lihe in der Anlage aufgeführte Erzeugnisse Anwendung finden,

| für welche eine Zollermäßigung bei der Einfuhr in die Niederlande

in Anspruch genommen wird. Ew. 2c. überlasse ih, Hiernach die Haupt-Aemter des dortigen

| Verwaltungsbereihs mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Berlin, den 30. August 1852. Der Finanz = Minister. An

| sämmtlihe Provinzial-Steuer-Direktoren und | die Königlichen Regierungen in Potsdam und

Frankfurt. d.

Auszug aus den Handels- und Schifffahrts - Verträgen zwischen den Niederlanden und fremden Nationen, eine Zusammen= stellung der Zollbegünstigungen enthaltend, welche die Nie- derlande fremden Nationen vertragsmäßig gewährt haben, und derea die deutschen Zollvereinsstaaten durch Gleistel= ¡ung mit den am meisten begünstigten dritten Nationen theil- hastig werden.

I. Vertrag zwischen deu Niederlanden und Frankreich ; vom 12. Juli 1384 4 Art, 10, §. 1, Se. Majestät der König der Niederlande genehmigt: l) daß von allen Einfuhrzöllen beim Eingange in Seine europäischen

Staaten befreit sind, die französischen Weine, Branntweine und Spiri-

tuofen ;

und daß um drei Fünftel für Weine auf Flaschen und unt die Hälfte

sür die Branntweine und Spirituosen, gleichfalls auf Flaschen, die Ein-

fuhrzölle (mit Einschluß des Zolles auf das Glas) ermäßigt werden, wenn die genannten Weine, Branntweine und Spirituosen, sei es auf Fâssern, sei es in Flaschen, seewärts unter der einen oder der anderen der beiden

Flaggen, und landwärts und auf den im Art, 8 aufgeführten Strömen

| und Flüssen unter irgend einer Flagge eingeführt werden.

(NB. die im Art, 8 aufgeführten Flüsse und Ströme sind: die in den

| Art, 108 und 117 der wiener Kongreßakte vom 9, Juni 1815 genannten | Flüsse und Siróme, deren schiffbare Strecke beiden Staaten gemeinschaft- lich is, so wie die Zwischengewässer dieser Flüsse und Ströme auf nieder- | ländischem Gebiete.)

2) daß zu Gunsten der nachstehend genannten französischen Erzeugnisse

| bei ihrer Einfuhr auf allen vorbezeichneten Wegen und unter jeder Flagge, die jeßt durch den allgemeinen Tarif festgestellten Einfuhrzölle ermäßigt

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| werden, wie folgt :

mäßige Zeugniß der Reife zu besißen, die Universität zu besuchen

wünschen , wird auf die §8. 35 und 36 des Prüfungs - Reglements vom 4, Juni 1834 verwiesen. Berlin, den 13. September 1852, Die Jmmatriculations - Kommission.

BDiteterici.- Lehnert. Finanz-Ministerium. Cirkular-Verfügung vom 30, August 1852 betref - fend die Erzeugnisse des Zollvereins, welchen bei ihrer Einfuhr in die Niederlande Zollbegünstigungen zustehen,

Mit Bezug auf die Verfügung vom 5, Juni d, J. (Königlich |

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von 4 auf 2 Fl, für das niederländishe Pfund auf die seidenen Stoffe, Gewebe und Bänder; (NB, der jeyige tarifmäßige Zollsag if 6 Prozent vom Werthe.) von 10 auf 5 Prozent des Werthes auf Strumpfwirkerarbeit, Spitzen und Tüll; (NB, der jeyige tarismäßige Zellsag is 6 Prozent vom Werthe.) von 6 auf 3 Prozent vom Werthe auf Messershmiedarbeit und kurze Waaren (mercerie) 3 von 10 auf 6 Prozent vom Werthe auf Tapetenpapierz um ein Viertel des jeßigen Zollsaßes auf Seifen aller Art, (Der Zoll auf Seife betrug zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages 6 Fl, pro 100 Kilogrammesz dieser Zollsaß besteht im Allgemeinen no, beträgt jedoch für parfümirte Seife 10 Fl, pro 100 Kilogrammes.) 3) daß beim Eingange auf den genannten Wegen das weiße und alles andere nicht vergoldete Porzellan zu demselben Zolle, wie das Favance,

zugelassen werden K L i e ; und Glaswaaren zu den bei Einfuhr auf dem Rheine erhobenen

ehe;