1852 / 222 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[339] Etiktal-Citation.

Diíe unbekannten Erben und Erbeserben der

am 2, Márz 1851 im Alter von 82 Jahren und

mit Hinterlassung von circa 3000 Rihlr. Ver-

mögen hierselb unvereheliht verstorbenen che-

maligen Gouvernante Anna Maria Dorothea

Buchholz, namentli deren Bxruder, der frühere

Militair-Arzt Buchholz, dessen Erben oder nächste

Verwandte, werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts-Nath Stein- becck aufs

deu 6, Januar 1853, Vormittags 1 Ot,

angeseßten Termine zur Führung ihrer Legitima- tion und Geltendmachung ihrer Ansprüche \chrift- lich oder persönlich zu melden und weitere An- weisung zu erwarten, widrigenfalls die Nachlaß- masse dem sich meldenden und legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem sonst Berechtigten verabfolgt werden und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Nechnungslegung noch Ersaß der gehobenen Nußurgen zu fordern be- rechtigt, sondern sich lediglih mit dem, was als- dann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ist.

Striegau, den 27. Februar 1852,

Königliches Kreis - Gericht, Erste Abtheilung.

[992] Ediktal -Vorladung.

Ueber den Nachlaß der am 13, Oktober resp, 20. September 1848 zu Fordon verstorbenen Kaufmann Meyer Lewin und Marge, geborene Simon - Jacobis®en Eheleute i am 47: Fe- bruar c. der erbschaftlihe Liquidations - Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am

18, November 1852, Vormittags

411 Ubr, in unserem Justruction3zimmer an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sih meldenden Gläu- biger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden, :

Dionmberg, den 5. Juni 1852.

Königliches Kreisgericht,

M127 PSelanulmagchung.

In das Hypothekenbuch sind auf das Folium des Bauergrundstücks Weide Nr. 8 aus dem Erh- Rezeß vom 114. September 41811, Rubrica IIl. Nr, 6 957 Rihlr, 45 Gr. 132- Pf,, und Ru- DuIca U Mt 7 1980 Nthlr. S Sgr, 6 Pf. mütterlihe Erbtheile für die Kinder des Regie- rungs - Conducteur Karl Friedrih Demmler, die Geschwister Karl Wilhelm, Ferdinand Friedrich August Ludwig und Wilhelmine Luise Demmler, in Folge Verfügung vom 18, Januar 1812 ein- getragen.

Das Dokument über diese Forderung, welches noch auf 214 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf. Kapital | und 171 Rthlr, 24 Sgr. 8 Pf. Zinsen für die | Wilhelmine Luise Demmler,, verwittwete Lucht, wieder verehelichte Nehefeld validirt, ist verloren gegangen, und werden alle diejenigen, welche an dasselbe als Eigenthümer, Erben derselben, Cessio- narien, Psand- oder sonstige Briess-Juhaber An- sprüche haben, aufgefordert, ihre Ansprüche \päte- stens in dem auf i E

ven 12. No G mber v. Ii an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt verden, das aufgebotene Dofument amortisirt, und die Forderungen selbst, so weit sie getilgt sind, werden gelöscht werden.

Neuenburg, den 19. Juli 1852,

Königliche Kreisgeriht8-Kommission H.

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[1244] Bekanntmachung,

Ulm die Einführung der Drainage zunächst zu fördern, haben wir die Verwaltung der König- lihen Ziegelei bei Joachimsthal beauftragt, Drainröhren von 14 bis 3 Zoll Weite theils |

NREE, E 272A C E Tre C27 Ee" mnen omn

| [1241]

1320 vorräthig zu beschaffen, theils auf weitere Bestel- lung zu fertigen. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ziegelei - Verwaltung direkte Aufträge der fraglichen Art nah Möglichkeit zu befriedigen suchen wird, und für 1000 Fuß Röhren von 14 Zoll Weite den Betrag von 4 Rthlr. 15 Sgr., sür weitere Röhren aber verhältnißmäßig mehr, in Rechnung stellt.

_ Potsdam, den 6, September 1852,

Königliche Regierung. Abtheilung des Jurnern.

[1245] Bekanntmachung,

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums der geistlihenu , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten der Kur - und Ver- pflegungs - Kostensay für die der Königlichen Thierarzneishule zur Kur übergebenen franten Hunde und andexen kleinen Hausthicre, vom loten d. M. ab, auf 4 Silbergroschen pro Tag sestgescht worden ift.

Berlin, den 13. September 1852,

Königliche Thierarzneishul-Directior.

GVeTAnntmachGuUad, Donnerstag, den 23, September, Vormittags 9 Uhr, sollen in der Königlichen Haupt - Münze, Unterwasserstraße Nr. 2, mehrere Centner Kupfer- Bitriol, Eisendrehspäne, Schmelzeisen, vernichtete alte Stahlstempel und alte Feilen, rother und gelber Messing, verschiedenes Compositionsmetall, altes Zinkblech, zwei alte Probirófen aus Eisen- blech, ein alter hölzerner Wellbaum, so wie alte Genster und Thüren an den Meistbietenden ge- gen gleih baare Bezahlung in preußischem Courant und sofortige Abholung verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit cinladet die GVeneral-Münz-Direction

D E R E E

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[1201]

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l, Abtheilung, | g | |

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[1242) : A 4 Aachen-Mastrichter Eisenbahn.

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Die Anfertigung, Lieferung uud Aufstellung ber eisernen Gitterträger nebst Querverbindungen und allem Zubehör zum Oberbau 1) der Hauptbrücke über den Frisching bei Kob-

belbude, 123 Fuß in den Trägern lang, 2) der Fluthbrücke über den Frisching dajelbst, 95 Fuß in den Trägern lang, 9) der Brücke über den Morkgraben daselbs, 39 Fuß in den Trägern lang, der Brücke über den Festungsgraben bei Königsberg, mit Ausschluß der Zugklappe, 135 Fuß in den Trägern lang, welche sämmtlich spätestens den 4. Junt, 1853 vollständig aufgestellt abgeliefert werden müssen, soll im Wege der öffentlichen Submission verge- ben werden.

Die Lieferungs-Bedingungenu werden von der unterzeichneten Direction auf portofreie Gesuche mitgetheilt werden,

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufsch1ift:

,„ Submission auf die Lieferung eiserner BrUlen bis zum Submissions-Termine am Sonnäbeud den 25, September d, J., Mittags 12 Uhr, der unterzeichneten Direction einzusenden, wo die- selben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen,

Später eingehende oder oen Bedingungen nicht entsprehende Offerten bleiben unberücksichtigt,

Bromberg, den 6. September 1852.

Königliche Direction der Ostbahn,

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Der nachstehende Beschluß der gemeinschaft-

i E ee 6 ; | lichen Direction der Aachen - Mastrichter Eisen- bahn - Gesellschaft d, d. Mastricht, den 9, Sep- tember 1852: j

|

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Die Direction, in Erwägung, daß auf die statutenmäßig

publizirten Aufforderungen vom 24, Dezem- ber 1848 und 17, Februar 1849 resp, 21, Juli und 1, September 1851 die vierte resp, fünfte Ratenzahlung auf die Actien Nr. 13,416 bis 13,460 infl. nicht geleistet worden is

beschließt auf den Grund des Artikels 9 hg

Statuts: „Die auf die vorgenannten Nummern big dahin eingezahlten Raten werden hiermit als verfallen und die durch die bisherigen Rg. tenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung dem Actionair gegebenen Any- sprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet erklärt‘,

tvird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mastricht, den 10, September 1852. Die Direction der Aachen-Mastrichter Eisenbahn Gesellschaft.

[1243] Ediktal-Ladung,

Zu dem Vermögen des hiesigen Kaufmann Gustav Eduard Eilenstein (Firma: W, H, Eilen- stein) is auf dessen Jusolvenz-Anzeige der Kon- kurs-Prozeß eröffnet worden, und es werden dessen bekannte und unbekannte Gläubiger und übe haupt alle diejenigen , welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an denselben zu machen haben daher hiermit peremtorish geladen, in dem guf

Den 11, Scebruar 1852 anberaumten Liquidations-Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hie- siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderun- gen unter der Verwarnung, daß fie außerdem mit solchen von der Konkursmasse werden ausge- schlossen und beziehentlich der NRechtswohlthat der Wiedereinscßung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestcllten Rechtsvertreter so wie der Priorität halber unter sich, darübe1 verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann

Ven S0, Mars 1853 der Bekanntmachung eines Ausschließungs - Bi scheids, welcher hinsihtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, demnächst

Den 12 2riL 1852 zur Abhaltung eines Verhörs anderweit al biesi ger Amtsstelle sih einzufinden und wo moglich einen Vergleich, wobei diejenigen, welche sich übe dessen Annahme nicht oder nicht bestimmt erklä- ren, für cinwilligend in die Beschlüsse der Mch1 zahl der Gläubiger werden erachtet werden, ab- zuschließen, für den Fall aber, daß ein Vergleid nicht zu Stande kommt,

Den 19 Uril 1858 der Znrotulagtion der Akten und endlich

Den L Sun 18083 der Bekanntmachung eines Locations-Erkenutnisses, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uh für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger “Innahme künftiger Ladungen und son| Bevoll- mächtigte an hiesigem Orte bei 5 Rthlr, zu bestellen.

Werdau, den 13. September 1852

Das Königliche Justizamt daselbst, U E, [1207]

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Berlin, Dienstag den 21. September

S E MNRAT T ERTR M T TOR R C

Potsdam, den 19, September 1852.

Se. Majestät der König sind zu den Uebungen der sten Division nach Frankfurt a. d. O. gereift.

Auf Jhren Bericht vom 12, August d. J. will Jh dem Grafen ¡u Stolberg-Roßla das Recht zur Chausscegeld-Erhebung auf der Chaussee von Roßla über Agnesdorf nach Schwiegershwende nach dem für die Staats - Chausseen jedesmal geltendeu Chausseegeld- Tarife einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betrefen- den zusägliden Vorschriften verleihen, Gegenwärtiger Erlaß i durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Putbus, den 21. August 1852.

¡Friedrich Wilhelm. von der Deybt, von Bobel) Bw lugak. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentlichc und den Finanz-Minister.

gememe D O E A E T G R A

Arbeiten

Nachdem Jch durch Meincn Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Alt - Schlage nach Reinfeld durch den Gutsbesißer Vppenseld genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch,

erforderlihen Grundstücke und das

finden follen.

R

Zugleich verleihe Jh dem Gutsbesißer Oppenfeld das

Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee na dem |

für die Staats-Chausscen geltenden jedesmaligen Chausseegeld=Tarife, eins{ließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- freiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäh- lichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- Polizeivergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. _ Der gegenwärtige Erlaß is durch die Gescß-Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen. Putbus, den 23. August 1852. Friedrich Wilhelm. von der Haydt, von Vodels@Gwigagh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.

Berlin, den 20, September 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl und Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen sind von hier nah Frankfurt a. d, O. abgereist.

íAuftiz- Ministerium.

daß auf diese Straße das Expropriationsreht für die zur Chaussce | Met zur Entnahme Der Chaussee - Neubau - und Unterhaltungs - Materialien nah Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung

| Anwendung zu bringen.

Allgemeine Verfügung vom 24. August:1852 betref- |

fend die von den Beamten der Staats-Anwaltschaft in Intersuhungssachen zu machenden Mittheilungen.

Allgemeine Verfügung vom 29, Juni 1851 (Königlich Preußischer Staats- Anzeiger 1851 Nr. 5, Seite 17.)

Sammlung Seite 115 und Königlich Preußischer Staats - Anzeiger

Nr, 102, Seite 577) dur die zur Ausführung desselben erlassene

Allerhöchste Verordnung vom 18, Mai d. J, (Königlich Preußischer

Staats - Anzeiger Nr. 137, Seite 801) so wie durch den Aller=

höchsten Erlaß, die Bestrafung der Militairpersonen wegen unter=

lassener An= und Abmeldung betreffend, vom 29, Mai d. s

(Geseß - Sammlung S. 442 und Königlich Preußischer Staats=-

Anzeiger Nr. 163 Seite 981) sind in Ansehung derjenigen Mit-

theilungen, welhe die Beamten der Staatsanwaltschaft in Unter=

suchungssachen mit Rücksicht auf die Militairverhältnisse zu machen haben, nachstehende Aenderungen der Verfügung vom

29. Juni 1851 nothwendig geworden :

1) Wenn gegen cine Person des Beurlaubtenstandes auf Zucht- hausstrafe, auf Verlust der bürgerlichen Ehre oder auf zeitige Untersagung der Ausübung der Ehrenrechte rechtsfräftig er- kannt worden ist, so is eine beglaubigte Abschrift des Urtheils« tenors mitzutheilen,

4) Lautet das rechtskräftige Urtheil gegen eine Person des Beur- laubtenstandes auf zeitige Untersagung der Ausübung der Chrenrechte für eine den Zeitraum von drei Jahren nit übersteigende Dauer, so ist außerdem von dem Tage des An=

mungen in den Militair=Strafgeseßen vom 15. April d. J. (Geseßz-

tritts der Freiheitsstrafe Nachricht zu geben. 3) Die unter Nr, 4 der allgemeinen Verfügung vom 29. Juni 1891 enthaltene Bestimmung fällt wég. Endlich wird dem Antrage des Herrn Kriegs - Ministers gemáß 4) bestimmt, daß die durch die Nr. 3b. der allgemeinen Verfl= gung vom 29, Juni 1851 und durch Nr, 1 und 2 der ge= genwärtigen Verfügung vorgeschriebenen Mittheilungen nicht an die betreffende Brigade, f\ondern an das Landwehr-= Bataillons- Kommando zu machen sind. Berlin , dén 24, August 1852, Der Justiz - Minister Simons. An die Beamten der Staatsanwaltschaft.

8 t S lera MT A Lt im E E E. B E E M

Ministerium des Fnunern. Frlaß vom 10, Juli 1852 betreffend die Bewilli- gung von Fuhrkosten auf Dienstreisen in

befahrungs-Angelegenheiten, Auf den Bericht vom 3tea d. M., die Bewilligung von Fuhr-

kosten bei Dienstreisen in Strombefahrungs - Angelegenheiten bea treffend, erwiedern wir der Königlichen Regierung, daß die Aller- hochste Verordnung vom 10. Juni 1848 das Verhältniß nit be= rührt, für welches das Cirkular - Reskript vom 17. Januar 1837 (Annal, S. 13) ergangen is, und daß der Juhalt dieses Reskrivts der gedahten Verordnung nirgends entgegensteht. Dasselbe ist demnach in den betreffenden Fällen bis auf Weiteres ferner in Uebrigens liegt keine Veranlassung vor, in Ansehung der Reise - Zulage der Regierungs - Bauräthe eine Ausnahme zu gestatten. Diese Reise-Zulage is bewilligt, um für die Mehrkosten der Unterhaltung des Dienstfuhrwerks während der Reise eine Vergütung zu gêwähren. Der Grund der Bewilligung fällt also fort, wenn von Staats wegen ein anderweitiges Trans-

| portmittel gestellt und das Dienstfuhrwerk nicht mitgeführt und be-

Durch das Geset, betressend die Abänderung mehrerer Bestim- |

nußt wird, Berlin, den 10. Juli 1852, Der Minister des Jnnern, von Westphalen,

Dex Finanz - Minister. von Bodelschwingh.