1852 / 229 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

N. N.“ spätestens 1 Tag vor gezanntem Termin an uns einzusenden, wogegen später eingehende Gebote unberücksihtigt bleiben. Hierbei wird ausdrücklich bemeift, daß die zu stellende Caution, welche nah obigen Lieferungs -Quanta berechnet wird, soglcih nah dem Termin i:1 baarem Gelde oder fourshabenden Staatspapieren zu stellen ist, und gleichzeitig die Bedingung gestellt, daß der Li eferant jich verpflichtet, den etwaigen Mehrbe- darf der Werkstatt zum Kontrakipreise zu liefern, und sih nicht an die angegebenen Zahlen zu halten, Auswärtige müssen Firma und Wohn- ort so angeben, daß feine Verwechselung mit anderen möglich tverden kann. Deuß, den 23, September 1852, Königliche Verwaltung ter Haupt-Artillerie- Werkstatt, Wachter, Hauptmann,

E D R E T T E

[1289] Bekanntmachung. Die Lieferung nachstehender Nuzhölzer für den Wadel 1852—53, als : 3 große 4 tleine 19 mitilere 161 kleine rüsterue resp. eichene Bruckhölzer, 32 große birfene Hebebäume, 14 eichene Sattelbäume, G O Unterbäume, 113 große eichene resp, rüsterne Felgen, 97 Klafter weißbuchene Kloben, 30 eichene resp. rüsterue Schemel, 10 birkene Leiterstangen, 127 rüsterne Bohlen, à S a, 19 lang, 2 Dre 44 eichene Bohlen, 34“ stark, 12‘ lang, 18“ breit, 1 O. 0 1 « M 4e 18- LagnE : 40 e S, 2 E L 88 gas 181 1f. Fuß fkicferne Bohle, à 4“ irart, 12‘ 82 do, - Gamzbols, à 8“ stark, 19 U, - - a 12 31 Po: «U 46 600 do, elsen Mun à gs, 2402 do. dergl, O S 90 eschene Stämme, à 12/ lang und 11“ am shwächsten Ende entrindet stark, gerade ge- wachsen und astfrei, und 2950 If. Fuß rotbbuchene Erdstämme, in Stücken zu 6, 8 au 10‘ lang und am shwächsten Ende wenigstens 20“ stark, soll den Mindefstfordernden übertragen weiden, wozu ein Submissionstermín auf Mittwoch, den 20, Oktober Cr, Morgens 9: Ur, in hiesiger Werkstatt anberaumt ist, wozu dicje- nigen, welche die Lieferung im Ganzen oder theil- tveise übernehmen tvollen, eingeladen werden, Hierbei tvird ausdrücklih bemerft, daß die zu deponirende Caution, welche nach den zu liefern- den Stücken berechnet wird, sogleich nach dem Zermin in baarem Gelde oder courshabenden Staatspapieren zu deponiren ist. Die schriftlichen versiegelten Subnmissionen müssen Tages zuvor mit der Aufschrift „„Submission auf Nuzholz““, auf dem diesseitigen Büreau abgegeben sein, wo- gegen später eingehende Gebote nicht berücksichtigt werden. Die Bedingungen der Lieferung, nach ivelchen ein Kontrgft aufgestellt wird, können täg- lich, Vormittags von 8 bis 11 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, eingesehen werden, Deutz, den 23. September 1852, Königliche Berwaltung der Haupt - Artillerie - Werkstatt. achter, Trespe, Hauptmann. Lieutenant, [1287 Nas,

Trespe, Lieutenaut.

eichene Achsen,

E Ua Toniglich Preußische Ostbahn.

PREEBS 4

f L A l “AS H

M

b

E 28

P L EN s

d E Va n a) t Folge höheren Befehles machen wix nach Maßgabe §. 26 Nr. 1 des GVeseßes vom 3, No= vember 1838 hiermit bekannt, daß der Tarifsgg unserer T. Güterklasse (Nohprodukte) vom 10, No-

1360

vember d. J. ab von 2 auf 2: Pf. pro Zoll-Cent- ner und Meile e: höht wird, wonah mithin auch volle Wagenladungen sih in dem Tarifsage ent- sprechend steigern.

Im Uebrigen verbleibt es bei unserem Publi- kfandum vom 12 Mai d. I:

Stettin, den 23, September 1852,

Königliche Eisenbahn-Direction. (gez) C, Hoffman». von Düring,

[1280] Königlich , Niederschlesisch - Märkische

Cisenbahn.

Viit Bezug auf die Bekanntmachung vom 15, d, M. und den unterm 20, v, M. erschicne- nen vom 1, Oktober d. J, ab gültigen Güter- Tarif werden die Empfänger resp. Abseuder von Gütern benachrichtigt, daß in Fraukfurt a, O, deu Herren Herrmann & Comp, das Ab- und Anrollen der Güter nach und von unserem dortigen Bahnhofe gegen eine in der Güter- Expedition auf demselben aushângende Taxe vom 1. Oktober d. J. ab übertragen worden ist.

Diejenigen Absender und Empfänger, welche ein- für allemal ihre Güter selbst an- résp. ab- rollen oder fih dazu anderer Suhrunternehmer bedienen wollen , haben dies vor dem 1, Oktober d. Z. unserer Güter - Expedition auf dem Frank- furter Bahnhofe schrifilihh anzuzeigen,

Berlin, den 25, September 1852,

Königliche Direction

der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn, F274. 3

Koömglich preußische Saar-

brücker Eisenbahn.

Die Lieferung von 150 Stück Kohlentvagen soll im Wege der Submission vergeben werden, Die Licferungs - Bedingungen nebst Zeicnungen werden auf portofreie Gesuche von dier mitge- theilt. Die Lieferungs-Offerten sind poriofrei und versiegelt mit der Aufschrift : „Submission auf die Lieferung von Koblenwagen für die Saarbrücker Eisenbahn“, der unterzeichne- ten Direktion bis zu dim guf Mittwoch, den 0, Dtobe r d J Nachmittags 3 Uhr an- geseßten Termine einzureichen, in welhem die eingegangenen Submijsions- Erklärungen in Ge- genwart der persöulich erscheinenden Submittenten cröffnet werden,

Saarbrücken, den 418. September 41852, Königliche Direction der Saarbrüder Cisenbahn,

[1292]

Köln -Mindener Eisenbahn.

Im Nonat August 1852 wurden eingenommen ; aus dem Personen - Transport 112,465 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf, aus dem Güter-Transport 105,347 Mr, 17 Gor 5 Ps, Summa 217,812 Rihlr. 19 Sgr. 4 Pf. Jm Monat August 1851 wurden eingenommeu ; gus dem Perjonen - Transport 116,096 Rihlr. 25 Sgr. 5 Pf, aus dem Güter- Transport 99,655 Rthlr, 15 Sgr. 7 Pf, Summa 215,792 Rihlr. 11 Sgr. Mithin im Mo- uat August 1852 ein Plus von 2060 Rthlr. 8 Sgr, 4 Pf,

In den ersten 8 Monaten des Jahres 1852 wurden eingenommen: qus dem Personen-Trans- port 587,747 Rihlr. 11 Sgr. 4 Pf., aus dem Güter-Transport 857,479 Nthlr, 26 Sgr, 10 Pf, Suvymma 1,445,227 Rbl, 8 Sar. -2 V _ N den ersten 8 Monaten des Jahres 1851 dage- gen: aus dem Personen-Transport 623,074 Nthlr, 29 Sgr, 4 Pf., aus dem Güter-Transport 727 098 Nthlr. 10 Sgr. 3 Pf, Summa 1,390,173 Rihlr. 9 Sgr. 7 Pf. » Mithin pro 1852 ein Plus von 95,053 Rthlr. 28 Sgr: 7 Pf;

[1286] Deklanntmackun g.

ZUr Aushilfe im Baudienst für das Fürsten- thum Krotoszyn soll bei der unterfertigten Ver- waltung ein zweiter Technifcx nit dem Titel eines fürstlichen Baumeisters, einem jährlichen Gehalte von 500 Thlrn,, freier Wohnung oder Miethzins - Entschädigung von 40 Thlrn. und bei auswärtigen Dienstgeschäften einem Diäten- und NReisekostenbezug von 1 Thlr, 15 Sgr, in widerruflicher Eigenschaft angestellt werden,

Diese Stelle kann nur einem für den Fönigl; preußischen Baudienst qualifizirten Judividi, übertragen werden, M

Bewerbern, twvelhe, unter der Angabe, ob fi der polnischen Sprache mächtig scien oder nidt legale Zeugnisse über ihre Befähigung und Füh rung, dann einige von ihnen gefertigte BVau- zeihnungen bis zum 15, Oktober c. hier porto. frei einreihen, werden die näheren Bedingungen eröffnet. Ï

Schloß Krotoschin, den 24, September 1859

Fürstlih Thurn und Taxissche Nentkammer,

A. Schaaffhausen'scher Bant. [1290] Verein.

Durch Beschluß der General-Versammlung vom /lén d. M. iff die Déiuibéüdé unserer Actien Lit. B. für bas Geschäftsjahr 1851 guf 4 yCt oder 8 Thlr. pr, Actie festgéstéllt worden,"

Diese Dividende kann vom {. Oktober c, qq täglich gegen Anslieferung des Coupons Nr, 3 bei unsexer Kasse hierselbst erhoben werden,

Köln, den 24, September 1852,

Die Direciion, [1291] Bekanntmachung,

Des Königs Majestät haben mittelst Aller- höchster Kabinets - Ordre vom 13. d, M. daz Statut der von uns vertretenen Hagelschäden- Versicherungs - Gesellschaft, so wie dasselbe nach den Beschlüssen der General - Versammlung vom 1, März dieses Jahres neu verfaßt tworden ist, lediglich zu bestätigen geruht,

Wir machen dies hiermit befaunt, bemerken zugleich, daß die Publication des neuen Staty- tes iu der Beilage zum Amtsblatte der hiesigen Königl, Regierung vom heutigen Tage erfolgt ist, und werden uns beeilen, ein Exemplar desselben einem jeden geehrten Mitgliede zuzu- fertigen,

Erfurt, den 25, September 1852,

Das Direktorium der Vagelschäden-Versicherungs- Gesellschaft daselbst, G W, Steuberx:, E, Schmalfuf.

[41751 Ediktalladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Dresden haben : der Schneidermeister Johann Ern Vitt zu Radeburg, der Handarbeiter Karl Gottlob Holfert zu NRuppendorf, der Hoffell-rei - Gehülfe Karl Friedrich Ferdi« nand Deubner zu Dresden, und Johanne Henriette Glä ser, geborene Wolf, in Dresden, nachdem ihre Ehegatten, nämlih: Johanne Chri- stiane Friederife Vitt, geborne Krancher , Jo- hanue Christiane H olfert, geborne Shüs, Lo hanue Christiane Deubner, geborne Schöne, und Karl August Gläser, in dem auf det 11, August 1851 anberaumt gewesrnen zweiten und, soviel ernannten Gläser anlangt, erften Ediktal-Termine außengeblieben, um ¿Fortstellung des Ediktal-Prozesses nachgesucht, Es werden hierauf Johanne Christiane Friederike Vitt, geborne Krancher, Johanne Christiane Ho l sert, geborne Schüß, Johanne Christiane Deubnerx geborne Schöne, und Karl August Gläser hierdurch geladen, den 1, November 1852 : des Vormittags 10 Uhr in dem Königlichen Ap- pellationsgerichte allhier persönlich zu erscheinen und, soviel die verehelichte Bitt, die verehelichte Hol fert, die verehelihte Deubner anlangt, der Bekanntmachung eines Urthels, welches im Falle ihres Außenbleibens für befanut gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen, wogegen Karl August Gläser in dem vorstehend anbe- raumten Termine rechtmäßige Behinderung, wes- halb er im vorigen Termine nicht erschienen, an- zuzeigen und beizubringen hat, indem außerdem auf seiner Ehefrau Apysuchen ferner ergehen wird, was Recht ist. Dresden, den 26, August 1852, Königlich sächsisches Appellationsgericht, D, Meißner.

Redaction und Rendantur : Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel

8)

Das A b in allen T

Mit Serb. in Berlin : in der ganzen

ägt: onnement beirag S sgr. für # Iahr Theilen fa Monarchie ohne cis - Erhöhung. N (Preuß. Adler-Zeitung) 4 Kthir. 17 Sgr. s Pf., Monarckze :

1 Kthlr. 274 Sgr.

I

e V R

ais-

Ale Post-Anstalten des In - und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl, Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Strafie Ür. 94. und der Preußischen Zeitung, Leipziger - Straße r. 14.

e R

eiger.

P

Berlin, Mittwoch den 29. September

Cy

dotödam, den 27, September 1852. , [

Seine Majestät der König sind von

gekehrt und wieder nach Muskau abgereist.

Allerhöchster Erlaß vom 27, August 1852 1ebsst Tarif | Benußung des |

O

zur Erhebung der Abgaben für die

Spoy-d zwischen den Orten Keeken und Griet]

Jch sende Jhnen den mit dem Bericht vom 341. reihten revidirten Tarif zur Erhebung der Abgaben für die Be- | nußung des Spoy - Kauals Rheines zwischen den Orten Keeken und Griethausen, nachdem Jch

solhen genehmigt und vollzogen habe, anliegend mit dem Auftrage | an in Anwen- |

T

zurück, diesen Tarif, welcher vom 1, Oktober d.

dung ¿zu bringen i, und

den

Stettin, den 27, August 1852,

eFriedrich Wilbelm. GSlr den abwesenden Final1 von Der -Hevd t, von-Raumeéer.

An

HYlinister für Handel, Gewerbe und öffentlicte

und den Finanz-Minister.

nach

119 H

E L

welchem die Abgaben für die Benußung des Spoy - Kanals zu Cleve des regulirten alten Rheines zwischen den Orten Keeten und Griet- |

hausen zu erheben sind.

Es ift zu entrichten :

A. An Kanalgebühren.,

von jedem Centner der Trage fähigkeit eines bis zur Hälfte der Tragefähigkeit oder darüber beladenen

Schiffes

Tragefähigkeit eines unter der Hälfte der Tragefähigkeit beladenen Schiffes .

') von einer jeden Quadratruthe eines Holzfloßes

4)

“i

1) 9)

| 1) |

B. An Shleusengebühren.

für den Durchlaß eines Schiffes durch die Schleuse, von weniger als 500 Centner Ladungs fähigkeit, welches

gar nicht befrachtet is |

zu Cleve und des

Oldenburg zurüdck-

tanals zu Cleve und des regulirten alten 9 T C,

M. einge= |

J hinsichtlich dessen eine Re u vier Jahren vorbehalten bleibt, mit dem gegenwärtigen E

dur die Geseß -Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu b

..

desgl, unter 500 Centner La- ( bei vollständiger oder )

dungsfähigkeit è theilweiser Ladung

von 500—1000 Ctr, Ladungsfähigkeit( leer

° - 41000—1500 Ctr, - oder * Mr 019 1500 Ctr. für den Durchlaß eines Holzfloßes

- 11—20

21—30 - 31—40 - 41—50 - S1 --60 61—70 - 71—80 81—/I -

s - 91—100 -

E - - von mehr als 100Lasten

von einem Dampfschiffe

von jeder Quadratruthe eines Holzfloßes

beladen

/ | |

C. An Winterlager- und Hafenshuz-Geldern, von einem Schiffe con 1—10 Lasten Ladungs fähigkeit

ih eins

regulirten alten |

vision von vier |

| werden von der Sozietät

ZUsätbliche Bestimmungen:

1) Leere Fahrzeuge, ingleichen solche beladene Fahrzeuge, welche ohne Berührung der Orte Keeken und Cleve auf dem regulirten alten Rheine und auf dem Kanale fahren, so wie Schiffsgefäße, welche ausschließlich mit Gegenständen für unmittelbare Rechnung des Siaats befrachtet sind, leßtere auf Vorzeigung der darüber von der betreffenden Behörde ausgestellten Bescheinigung \ind frei von Entrichtung der Kanalgebühren, Gleiche Begünstigung genießen tHeinere Lichterfahrzeuge , welche dazu dienen, solche Frachtschiffe zu lichten, die bei einem geringeren, als dem normalen Wasserstande des Kanals und ohne Bershulden des Schiffers festgefahren sind; die Lichterfahrzeuge bleiben auch von der Entrichtung der Schleusen- Gebühren befreit, wenn sie zugleich mit dem gelichteten Schiffe durcch- x hleuset werden, ie Kanal- und Schleusengebühr wird bei dem Neben - Zollamte zu

Keeken und bei der Steuer-Assistentur am Brückthore zu Cleve na

Unweisung des Finanzministeriums erhoben.

Nicht zusammengefügtes Sloßholz darf auf dem Kanale nit trans-

portirt werden. :

Die Schleusengebühren werden so oft entrichtet, als die Fahrzeuge

die Schleuse passiren, wobei es keinen Unterschied macht, ob sie

durchgeschleuset werden, odex ob sie durch die geöffnete Scleuse gehen. :

Ein zu einen größeren Fahrzeuge gehöriges, diesem angebängtes fklei-

neres Boot if von der Schleusengebühr frei,

Das Winterlager- und Hafenshußz-Geld wird von jedem Fahrzeuge

erhoben, welches im regulirten alten Rheine, im Svov-Kanale oder

in dessen Hafen überwintert, so wie vou allen denjenigen Fahrzeugen, welche bei ecintretendem Frostwetter und Treibeise auf dem Rheíne int

Dossegatt bei Keeken einlaufen und entweder im schiffbar gemachten

alten Rheine oder im Spoy-Kanale vor dem Eise Schutz suchen, Das

Winterlager- und Hafenschuy-Geld is von den vahrzeugen bei dent

Neben-Zollamte zu Keeken zu entrihten, sobald sie den alten Rbein

und den Kanal wieder verlassen. Schiffe, die sich nit act Tage in

dem regulirten alten Rheine oder in dem Kanale aufhalten, find frei von dieser Abgabe. l i Die Schiffer sind verpflichtet, die Quittungen über die entrichteten Gebühren den Steuer-, Polizei - und Hafenbeamten guf Verlangen jederzeit vorzulegen, Z Gegeben Stettin, den 27. August 1852, Friedrich Wilhelm. Für den abwesenden Finanzminister ;

von dex Devdi von Raumer,

; | i L i Sis L AC wr

| änderungen des Reglements für die westfälische Pro- vinzial-Feuer-Sozietät vom 5, Januar 1836, Vom

1. September 1852,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König vc Vreuiten 20,20,

verordnen, in Berücksichtigung der Anträge des Proviuzial - Landtages der | Provinz Westfalen, wegen Ergänzung und Abänderung des Reglements für

Al

| die westfälische Provinzial-Feuer-Sozietät vom 5, Januar 1836, was folgt:

u §. 18, L Die Kosten sür Aufnahme p Beschreibungen und Taren der Gebäude getragen, wenn dieselbe zum Zivedcke des Eín- tritts ín die Sozietät, auf den Antrag des Eigenthümers der Gebäude, von der Ortsbehörde veranlaft tvird; do bleibt der Eigenthümer zur Tragung derjenigen Kosten verpflichtet, welche durch eine von idm selbft in Gemäßheit der Verordnung vom 410, Februar 1843 zu §. 15 des Reglements behufs sofortiger Versicherung veranlaßte Abschäßung entstehen. Die Beschreibungen und Taxen bebufs Erböbung der s bereits assoziirter Gebäude sind auf Kosten des Gebäude - Eigenthümers z beschaffen, ; i i Kosten werden nah den Säßen des Gebühren Es der Provinzial-Feuersozietät, welche mit Genebmigung Unseres Oberpräsident