1852 / 238 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E S E S N T T N Ee I

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Oeffentlicher Nnuzeiger.

[1334] s : Nachstchender erneuerter Steckbrief vom 22,

Mai 41851 : [a „Ju der Naht vom 14. zum 15. Februar v. J, ist der unten näh:r sigualisirte jüdische Han- delômann Jacob Elias aus Schneidemühl (ein gefährlicher Verbrecher), mittelst Aus- bruchs aus unserm Gefänzuiß enlwihen. Es werden alle B-hörden dieustergebenst ersucht, auf den 2c, Elias zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle verhaften und mit sicherer Be- gleitung hierher tcansportiren und an uns ab- liefern zu lassen, Es wird die ungesäumte Erstattung * der dadurh entstandenen baarcu Auslagen und den ver-hrlichen Behörden d:s Auslandes eîne gleiche Nech: swillfährigkeit ver- sichert“,

wird hierdurh zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Brandenburg, den 25, Sepiember 1852.

Königl, Kreisgericht, 1, Abtheilung,

Signalemeut:

Alter: 34 Jahr, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Haare und Augenbrauen: braun, Bart: schwarz, da- mals rund um das Kinn, Nase: lang und spig, Mund: breit, Zähne + defekt, Kinn: breit, Ge- sichtöbildung: länglih, Gesichtsfarbe : blaß, Ge- stalt+ untersegt, beiondezc Kennzeichen: etwas pockennarbig im Gesicht,

Damalige Bekleidung, Schwarzblau \{chimmeruder Tuchüberrock mit Kamlottfutter, dunkle Tuchhofen, bunt karirte Weste, röthlihes Hemde , sckwarzsridenes Hals- tuch, parchentne Unterhosen, innen mit einer Tasche versehen, Siiefeln und s{chwarze Schirm- müge,

[1335] Erledigter Steckbrief.

Der hinter dem Einlieger Gottlob Matschke aus Kulm vou uns unter dem 24. A U. erlassene Steckbrief i erledigt.

Sorau, den 5. Oktober 1852,

Königl, Kireis-Geri it,

[1333] Deluutmaqhung.

Der Möbelpolirer Friedrich August Ernold ist durch das rechtskräftig gewo:dcue Eifenntniß des Kriminal-Senats res Königliche: Kammergerichts vom 5. Jani 1852 wegen wis: ntlichen Meineides zu dem Verluste des Nechts, die Nationalktokarde zu tragen, einjähriger Strafarbeit und Stellung unter Polizei - Aufsiht auf die Dauer von drei Jahren veruëetheilt worden.

Dies wird gemäß der Best'mmung des vor- gedachten Eiken-tnisses hierdurch zur öffentlien Kenntniß gebracht,

Berlin den 28, September 18532.

Die Untersuchungs - übthcilung des Königlichen Stadtgerichts, Deputation 11, für Vergehen,

[931] Nothwendiger Vertanf; Stadtgericht zu Berlin, Abtvcilung für Civil- sachen, den 25. Juni 1852,

Das der Ehefrau des Kausmauns Daebne, Karoline Marie Jobanue ged, Brandt, gehörige, bier in der Sebastiansstraße Nr. 42 belegene und im Hypothekenbuche von der Louiscnstadt Vol. 14 Nr, 919 verzeichnete Grundstü, gerichtlich ab- geschätt zu 12,826 Rihlr. 15 Sgr. 6 Pf,, soll

am 29. Januar 1853, Vormittags aje Gelail le Ta

enctéltelle subhastirt werden. Taxe Museen thekenschein sind in der Negistratur ein- atio Aufenthalte nah unbekannten Reagl-

1) der Rentier und vg ige Y Q

hann Christoph Sa malige Amtmann Jo-

2) der Friedr, Ernst Traegekopf

3) der Meubles-Fabrikant Herrmann Plesch werden hi:rdur öffentlich vorgeladen, “a [5982] Nothwendiger Verkauf,

Die im Dorfe Saspe sub Nx. 4,5, 9, 8 und 3 des Hvpothekenbuch:s bel-genen, dem Bür er- meister George Eduard Wilhelm Rheinland TE seiner Chefrau Emilie Renate geb. Kirchner ge- börigen Grundstäte, sollen Shulden halber in dem auf :

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den 8. November 1852, Vormittags 11 lhr an hiesiger Gerichtsftelle anberaumten Termine im Wege der nothwencigen Subhastation ver- kauft werden,

Das Grundstück Nr. 4 des Hypothckenbuches ist auf 3207 Rihlr. 28 Sgr. 4 Pf, das Grundstuck Nr. 5 des Hppothekenbuches ist auf 5342 Rihlr, 20 Sgr., das Grundstü Nr. 9 des Hypothekenbuches ilt auf 1493 Rtolr, 3 Sgr. 4 Pf., das Grundstück N:. 8 des Hypo1hckenbuches ist auf 3576 Rthir. 1 Sgr. 8 Pf, das Grundstuck Nr. 3 des Hypothekenbuches it auf 2039 Rth!r, 6 Sgr. 8 Pf. gerihtlich abgeshägt. Die Tarations - Jnstru- mente und dic neuesten Hypothekenscheine der Grundstücke können im V. Bureau eingesehen werden. q Danzig, den 21, April 1852, Konigl. Stadt- uud Kreisgericht, I. Abtheilung.

748] Nothwendiger Verkauf,

Vas in Bromberg Friedrichestraßc Nr, 44 be- legene, den Drechslcrmeister Joachim Johann und Christiane, geborene Schütt, Berjumerschen Eh- leuten gehönge Grundstück rcbst einer an der Nege belegenen Wiese, abgeschäß1 auf 50841 Thlr, 28 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe joll

am 29. Januar 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle jubhastirt werden.

Bromberg, den 9, Mai 1852,

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1336] Nothwendiger Verktguf. Königliche Kreisgerichts - Kommission. Charlottenburg, deu 29. September 1852,

Das hicrselbst in der Berliner Straße Nr, 25 belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg Vo!. Contin. I. No. 16 auf den viamen des Justizraths Carl Wilh lm Detring verzeichnete altstellige Bürgergut, abgeschägt auf 10,536 Thlr, 6 Sgr. 11 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unscrm Büreau ciuzusehenden Taxe, soll

am 15. April 1853, Vorwittags 11 bn, an ordentlicher Gerichtsstelle hi rselbf subhastirt werden,

Der Justizrath, spätere Stadtgerichts - Nath a. D. Carl Wilh.lm Detring, resp. scine Erben werden hierdurch öffenilich vo! geladen, ingl-ichen alle unbefaunte R.al-P âtendenten aufg: boten, sich bei Ver 'ridung der Präklusion spâtesteus in diesem Termine zu melden,

[1341] Nothwendiger Berkauf, Königl, Kreisgerichts - Fommission zu Königs- Wusterhausen, den 10, September 1852, Das 1m Dorfe Seuz'g, Teltower Kreijes be- leg:ne, im Hypothekenbuche der hiesigen Gerichts- Kommission von Senzig Vol. 1. Nr, 1 pag. 1 verzeichnete Bauergut, abgeschäßt auf 5692 Riÿlr, 28 Sgr. 6 Pf. zusolge der nebjt Hypoth:kenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17, Funi 48638, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts telle hierselbst subhalirt werden,

[1337] Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts - Kommission I, zu Cllehne, Der in der Stadt Filehne sub No. 23 in der Hauptstraße belegene Gasthof nebst Hinter- und Sciten-Gebäut en, Stallung, Speicher, ein Bau- piay nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde und dazu gehörige 70 Morgen Aer, so wie 14 Morgen Negwiesen, der verehelibten Kaufmann Wunderam gehörig, abgeschäßt auf 6696 Nthlr, 23 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypotheken- bein und Bedingungen in der Negistratur ein- Zzusehenden Taxe, soll am 28. April 1853, Bormittags 11 Uhr, an orden!l:her Gerichtsstelle resubhastirt werden, und 1 der am 27, Ofkt'o- ber d, J. austehende Bictungstermin aufgehoben worden. Alle unbekannten Realprätendenteu wer- den aufzeboten, sich bei Vermeidung der Präklu- sion spätestens in diesem Termine zu melden, Gilehne, den 14, September 1852,

[1338] EÆBefsanjntmach ung.

Für die Fri dens - Lazarethe und Garnison: Anstalten unjseies Corps - Bezirks sollen folgende Wäsche und Bekleidungs-Stücke beschafft

391 Stück wollene Decken, 5: ch5, tes

19 - feme Decken-Ueberzüge, i C A

5 seine Kopfpolster-Ueberzüge,

25 feine Haudtücher,

670 ordinaire Decken-U?berzüge,

470 - Kopfpolster-Neberzüge,

980 - Bettlaken,

930 - Handtücher,

3991 - Leíbstrohäe,

280 - Kopfpolstersäe,

_90 Paar baumwollene Soden,

900 Krankenröcke ohne wollenes Futter,

40 - mit tvollenem Futter,

630 Krankenhofen,

201 Hemden,

390 Paar Pantoffeln,

Hur Verdingung dieser Gegenstände haben vir einen Termin auf

Mittwoch den 20. dieses Monats angejeßt und fordern Unternehmungslustige auf, lhre versiegelten, mit der Aufschrift „Submission zur Wäsche-Lieferung pro 1853“ versehenen Of- serin bis spätestens 11 Uhr Vormittags des vor- bezeichneten Tages au uns gelangen zu lassen, wo dann de:en Eröffaung in unserem Geschäfts- Lokal erfolgen wird.

Bedingungen und Proben liegen bei der hiesi- gen Königlichen Garnison-Verwaltung zur Ansicht bereit,

_Bemerkt wird noch, daß die Offerten auch auf etnzelne Artifel der vorgedachten Lieferung ge- richtet sein können.

Stettin, den 4, Oktober 1852,

Königliche Jutendantur des 11. Armee-Corps, [1237]

Die hiesige Königliche Artillerie-Weirfstatt hat 8 große, 4 kleine und 5 mittlere eicbene UAcbsen, 80 Achsfutter und 200 Arme as rüstern * oder cichen, 12 eichene Sattelbäum?-, 100 eichene oder rüsterne Tragebäume, 45 Z3zöllige cichene, 300 3zzöollige rüsterne, 25 3zzóllige, 150 4zöllige, 60 5zöllige à 12 Fuß lana,-15 Zzöllige à 16 Fuß lang, 70 9 zöllige, © 6zollige, 15 Tzöllige, 25 /z30lige, 37 13 zöllige eichene Bohlcn, 50 große und 20 kleine eicbene oder rüsterne Brachölzer, 900 kleine und 909 mittlere rüsterne Felgen, 1200 Fuß weißbüchene Kloben, 500 Fuß 4zölli- ges, 500 Fuß 5züölliges, 500 Fuß 6züiliges eisen Nundholz, 50 birfene Deichselstangen und 2000 Stü roth- oder weißbüchene, aborn und rüsterne Zwi:scl, im Wege der Söobmission zu beschaffen und wird hierzu ein Termin auf dén: 20,-Oktober c.,: Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftszimmer, Hüncrgasse Nr. 323, anberaumt. Lieferungslustige für das Ganze sowohl, als für einzelue Theile, werden eingela- den: die Licferungsbedingungen in den gewöhn- lichen Geschäftsstunden daselbst einzusehen (aus- wärtige Unternehmer könnea dieselben auf Ver- langen gegen Erstattung der Kopialien, abschrift- lih erhalten) und dann ihre schrifilichen, versie- gelten Gebote, mit d.m Veimerk „Submission auf Nugholz‘“ bis spätestcus Morgens 8 Uhr, am Tage des - Termins, an uns einzureichen, Den Submittenten steht es frei, dem Termin in Person oder durch einen schrif.lich Bevollmächtig- ten beizuwohnen. Sollten Besiger geneigt sein, unbeschlagene eichene oder rüsterne Blöcke von gesunder und sonst geeigneter Beschaffenheit zu liefern, aus denen sih obige eichene nund rüsterne Hölzer zurichten lassen, so sind wir nicht abge- neigt, auch hierauf Verbindungen anzuknüpfen.

Danzig, den 14, September 1852,

Die Königliche Artillerie-Werkstatt,

[1328]

Vom 15. Oktober d. J, ab findet der Verkauf von grauem, schwarzem und weißem lebendem Dammwilde beiderlei Geschlechts in dem Gräflich von Redernshen Wildparke zu Görlsdorf bei Angermüade in der Ufermark statt, und erfahren Käufer das Nähere durch den Obverjäger Nöring daselbst,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

nnement beträgt: Ms A5 sgr. für + Iahr ¿1 alen Thielen der Monarchie ohue - preis H G en Zeitung) t Heiblatt (Preuß. er-Zei Mit Sein: lihie, 17 Sgr. 6 Ps, in der ganzen Monarchie : 1 Kthir. 274 Sgr.

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Récidirtes Reglement fut dié Félex]SCUU tal Des | platten Landes der Provinz Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober - Lausiß. Vom 1. Sevlomber:1852. Vir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König | von Preußen 2c. 2c. | haben in Folge der Anträge der Provinzial-Landtags-Versammlung | der Provinz Schlesien auf mehrere Abänderungen und Ergänzungen | des Reglements für die Feuer - Sozietät des platten Landes der Provinz Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums | Ober - Lausiß vom 6. Mai 1842 dieses Reglement einer Revision unterworfen, und an Stelle desselben das gegenwärtige revidirte Re- | glement zu erlassen beschlossen, und verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Ministers des Jnnern, was folgt: L Umfang, Zweck und Nechte der Sozietät, S. M. | i

Die Feuerversiherungs-Sozietät umfaßt das gesammte platte Land der Provinz Schlesien, innerhalb des Ober-Präsidial-Bezirks dieser Provinz, mit Tinschluß der im sorauer Kreise belegenen, aber zu dem Fommunalverbande dex Ober-Lausiß gehörigen beiden Dörfer Haasel und Zilmsdorf,

Der Zweck der Sozietät is auf gegenscitige freiwillige Versicherung

von Gebäuden gegen Feuersgefahr gerichtet und daher “diese Gefahr | dergestalt gemeinscbaftlich übernommen, daß sih jeder Theilnehmer zugleich | in dem Rechtsverhältnisse cines Versicherers und eines Versicherten befin- |

det, als Versicherer jedoch nur mit den ihm nah dem gegenwärtigen Ge- | sey pro rata seiner Versicherungs -Summe obliegenden Beiträgen ver- |

haftet ist. G 2.

Wenn sich neben der Provinzial-Land-Feuer-Sozietät Privatvereine zur | Versicherung ländlicher Gebäude gegen Feuersgefahr bilden, es mag nun |

dabei auf die Gewährung einer Geldentschädigung oder einer Unterstüßung

mit Hülfsfuhren, Stroh, Holz und dergleichen abgesehen sein, so muß von | derx Errichtung und dem Bestehen solcher Vereine die Provinzial - Land- |

Feuer-Sozielät von den Vorständen derselben in Kenntniß gesept werden, | è e

Die Verhandlungen, behufs Verwaltung der Feuer-Sozietäts-Angele- | genheiten des platten Landes der Provinz Schlesien, die darauf bezügliche |

Korresponde ische i. Behorden und Mitgliedern: der Sozietät, die | D i i _avg Med, NONe pon danl H e M G iy | | Gehöft gehörige Neben - und Hintergebäude besonders zur Versicherung

Declarationen über Versicherung und die darauf gebrachten amtlichen

Atteste, die Quittungen über empfangene D E N Gs A t aus | der Sozietätskasse sind vom tarismäßigen Stempel und von Sporteln ent- | an SIFRUDEN A S M Yan A U D MESS Bei Prozessen Namens der Sozietät sind diejenigen Gerichiskosten | in seinem Ganzen oder în seinen einzelnen Thetlen eine andere Gestalt er

einschließlich der Stempel, deren Bezahlung ihr obliegt, jedoh mit Ausschluß

derx baaren Auslagen (§. 6 des Geseßzes vom 10. Mai 1851 über ten |

4g as R t: E A A Ansay und die Erhebung der Gerichtskosten, Gesepz-Sammlung Seite 622

und der nach früheren Bestimmungen zu berehnenden Kopialien und Bo- | tengebühren, außer Ansaß zu lassen, Zu Verträgen mit einer stempelpflüich- |

igen Partei i mäßige S el in dem halben Betrage, zu den | vertautt C e He oen Partei ist der tarifmáßige Stempel in dem h 0 | die bisherige Versicherung der Vebäude aufhört, weil unter allen U

Nebenexemplaren der Stempel beglaubigter Abschriften zu verwenden, 6,4.

Cben so soll ihr die Portofreiheit in Absicht aller mit dem Vermerk: „Feuer-Sozietätssache““ versehenen und mit öffentlichem Siegel verschlosse- | nen Berichte, Gelder und Pakete zustehen, die in Feuer-Sozietäts-Angele- |

genheiten zwishen den Behörden hin - und hergesandt werden, Privatper-

ionen und einzelne Interessenten aber müssen ihre Briefe an die Feuer- | Sozietäts - Behörde frankiren , indem ihnen und den an sie ergehenden un-

fraufirien Antworten die Portofreiheit nicht zu statten kommt. 11. A ufnahmefähigkeit der Theilnehmer, He De

N Ps L L A Die Sozietät darf zur Versicherung gegen Feuersgefahr nur Gebäude |

und zwar nur solche Gebäude aufnehmen, die innerhalb derjenigen Texrito- nalgränzen, auf welche sih ihre Verbindung bezicht, belegen sind, S. 6.

r G U E - ) Q d |

i Jn dieser Beschränkung gilt zwar die Regel, E U ERL o ca e S Bestimmung, sobald sle voustandi( fi

g ap eietscpled. hrer Cluzzchtung: und. Desin E finden, zur Auf- | Bestimmung entgegen, noch anderöwo versichert

ausgebaut sind und sich im gebrauchsfähigen Zustande bef nahme geeignet sind. Es dürfen jedoch, bei Verlust des Rechts,

\

|

Alle Post - Anftalten des In - und Auslandes nehmen Sestelungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße Ur. §4., und der Preußischen Zeitung, Leipziger - Straße fr. 14.

A

Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den 9. Oktober

cinzelne Gebäude eines Gehöftes weder allein versichert, noch von

der Versicherung des Gehöftes und eben so wenig

einzelne Theile eines Gebäudes von dessen Versicherung ausgeschlossen

werden, mit Ausnahme der Fundamente, und zwar bei massiven Ge- bäuden bis zur Plinte und der unter der Erde befindlichen Umfassungs- wände der Keller,

Gegenstände, welche nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landt- rechts Th, I. Tit, 11. §, 80 als Pertinenzstück eines Gebäudes anzusehen sind, oder Gegenstände, welche ihrer Construction und Befestigung nach als integrirende Theile eines Gebäudes betrachtet werden müssen, und, ohne leßteres zu zerstören, daraus nicht augenblicklih fortgeshaft werden fönnen, sind versicherungsfähig.

Folgende Gebäude jedoch, als:

1) Pulvoermühlen und Pulvermagazine, 2) Glas- und Schmelzhütten, 3) Stückgicßercien, 4) Schwefel-Raffinerieen, ; ; 5) Terpentín-, Firniß-, Soda-, Blausäure- und Holzsäure-Fabriken, 6) Anstalten zu Fabriken von Aether, Gas, Phosphor, Knallsilber und Knallgold, 7) BVitriol- und Salmiak-Fabriken, 8) Rußhütten i as j sollen wegen zu großer Feuergefährlichkeit nicht aufgenommen werden.

Gebäude, worin Dampfmaschinen befindlich sind, fônnen zwar aufge- nomnuten werden, doch nur mit der Beschränkung, daß eine Brand - Ent- shâädigung, welhe denselben durch die Explosion des Dampfkessels zugefügt

worden, nicht vergütigt wird.

.

S. 8, L ads Die Ausschließung (§. 7) bezieht sich aber niht auf die Wohnge- bäude der Besißer der Fabriken oder Anstalten, odek ihrer Arbeiter und

| Werkleute, auch nidt auf solche (ebäude, welche zur Fabrik oder Anstalt

nicht gehören, oder, wenn sie auch dazu gehören, doch nicht gleich diesen den Charakter vorzüglicher Feuergefährlichkeit und mit der Fabrik ode Anstalt keinen unmittelbaren Zusammenhang haben. .

Für unmittelbaren Zusammenhang soll es nicht angesehen twerden, wenn bei feuerfester Bedahung durchgehende Brandgiebel oder wenigstens süunf Ruthen Entfernung vorhanden sind, Bei nicht feuerfefter Bebachung gilt nur eine Entfernung von zehn Nuthen als isolirte Lage , gleichviel, ob Brandgiebel vorhanden sind oder E

S.: 9,

Jedes Gebäude muß einzeln und also jedes abgesonderte, aber zum

deklarirt werden, Jede Veränderung, welche tvährend der Bersicherüngbzeit an den verschiedenen Gebäuden vorgenommen wird, durch welche dasselbe

bâlt, als bei der Versicherung deklarirt worden ist, muß von dem Versicher- ten dem Kreis - Feuer - Sozietäts - Direktor angezeigt werden, cs mag nun durh die Veränderung die Gefahr zu des Versichcrers Nachtheil vergrößert werden oder nicht, Dasselbe gilt, wenn von einem versicherten L

nicht blos cimelne Gebäude, sondern auch Grund und Boden a theilweise verkauft werden, ín welhem Falle mit dem Tage der Ue ¡

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ten Gutes und dex Versicherungs-Beträge erfolgen muß, g. 10. Gia

Es steht zwar Jedem frei, seine Gebäude nah Gutbefinden auc berswo, als bei der Feuer - Sozietät für das platte Lan J Schlesien gegen Feuersgefahr zu versichern, kein Gebäude un welches anderswo \chon versichert is , darf bei der Feuer - Sozietät fi platte Land der Provinz Schlesien weder ganz noch zum ci

men, und kein Gebäude oder Gehöft, welches bei diese

| versichert ist, darf auf irgend eine andere Weise nohmals | zum Theil, versichert werden, da es nicht erlaubt is, einzeln | Gehöstes bei dieser und andere bei einer fremden Sozieta oder, bei der Versicherung der übrigen, unversichert zu | nahme solcher Gebäude, welche nach H. 7 keine Aufnahme, od | dergleichen bedingungsweise finden, eine solche aber bei einer | zietät finden könnten, 2 Mi Ls

Findet sih zu irgend einer Zeit, daß ein Gebaude oder

ist, so wird ! D

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4 F 44 f Provinz Schleie!

allein in den Katastern der Sozietät für die