1852 / 241 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentlicher Auzeiger.

[1353] Steckbriefs-Widerruf,

Der hinter der Ehefrau des Einliegers Franz Klähr, Susanna le Mde (5840, [Lde zu Golfowíy, zuleßt în Schimaniß, Kreis Schild- berg, unterm 24. August c. in Nr, 209 des Staats- Anzeigers , Seite 1248 erlassene Steckbrief, is durch die Einlieferung der 2Cs Klähr erledigt.

Kreugyburg, den 9. Oftober 18952. i

Königliches Kreisgericht, Straf - Deputation.

[599] Nothwendiger Verkauf,

Das in der Dammovorstadt der Stadt Frank- furt a, O. belegene, Vol. IV, Nr. 50 Fol. 133 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der Frau Schlächtermeister Schauwecker, geborenen Mühl- bach, früher Wittwe Rönnefeld gehörige, soge- nannte weiße oder Mikrander-Vorwerk, abgeschäßt auf 5623 Rthlx., soll in dem am 24, November d. I, Vorm. 44 Uhr,

vor dem Kreisrichter Ullricy an ordentlicher Ge- rihtsstelle hierselb, Junkerstraße Nr. 14, anbe- raumten Termine öffentlih an den Meistbieten- den verkauft werden,

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit-Negistratur eingesehen tverden.

Die verwittwete Bauräthin Clemens, Karoline Friedricke, geb, Köhler und Fräulein Louise Alexan- drine Zastrow, resp. deren Erben, werden von dem Termine hiermit in Kenntniß gesest,

Frankfurt a. O., den 15. April 1852.

Königl, Kreisgericht, T. Abtheilung,

[600] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Merseburg, I. Abtheilung.

Das Nr. 147 Hypothenbuchs, Nr. 282 Ka- taster in der Oberburgstraße zu Merseburg bele- gene brauberechtigte Wohnhaus mit Zubehör der Frau Rittmeister von Helbig geb. Mühling, ab- geschâäbt auf 5528 Thir. 9 Sgr. 2 Ps, laut der nebsst| Hypothekenschein in unserem U. Büreau einzusehenden Gerichtstaxe, soll

am 6. Dezember 1892, Borm. 14 Uhx, an hiesiger Kreisgerichts stelle subhastirt werden,

[602] Nothwendiger Verkauf. Königl, Kreiëgerihts-Kommission zu Charlotten- Dg, Den 24. Apr 1592,

Das im Thiergartefelde bei Charlottenburg sub Nr. 8 (am Schifffahtskanal) belegene, dem Kaufmann Friedrich David Tauschwiß gehörige, im Hypothekenbuhe der Stadt Charlottenbuig Vol. XI. Nr. 644 verzeichnete Grundirüucf (das sogenannte Reifschueidersche Fabrik-Ctablissementz Maschínenbau-, Schleif- und Polier-Anstalt) ge- rTichtlih abgeshäßt zu 12,534 Rthlr, 24 Sgr. 40 Pf., und die daran giänzende, dem Kaufmann Karl Gustav Reifschneider gehörige, im gedachten Hypothekenbuche Vol. X1V. Nr. 842 verzeichnete M gerichtlih abgeschäßt zu s Thlr. 20 Sgr., ollen am 26, November 1852, Vormittags

11 U, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselb subhastirt werden, Taxe und Hypethekenschein sind in un- jerex Registratur einzusehen, Die dem Aufent- halt nach unvekannten Eigenthümer der Grund- stücke, Kaufmann Friedrich David Tauschwiy und Kaufmann Karl Gustav Reifschneider, so wie die Real-Juteressenten Maurermcister Eduard Appel- beck und Maurerpolier Johann Appelbeck oder

deren Erben werden hi u Teimi s j hierdurch zu dem Teimine öffentlich vorgeladen. y

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[41355] B ekanutmaqhu n d. C k ; , In unserem Deposi'orium befinden sich folgende leßtwillige Dispositionen, die vor mchr als a i 56 Jahren niedergelegt sind: 4) Testamentum nuncupaticnum bes Thomas Kopitkowski vom hiesigen Vorschloß , dipo- nirt den 4, Oftober 1794, 2) Testamentum nuncupaticum des Heinrich Epp von Fürstenwerder, deponirt den 28, Juli 17953, 5 Testamen'um inscriptis der Frau Majorin

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Anna Charlotte Amalie von Xettow, geb,

von Rehbinder, den 7, November 1792 judicio überreicht, ; i

4) Testament der Anna Maria Preußin, geb, Pitikowskin: von grl, Lichtenau, verlautbart den 25. April 1795 und rektifizirt den 6, Of- Tel 1/99,

5) Testamentum inscriptum des Lieutenant Alexander Heinrih Gibhard vou Zajtrow, deponirt den 4, März 1793, i

6) Testamentum judiciale nuncupaticum der (Härtner Anton Kowalskischen Eheleute hbier- selbst , deponirt den 14, Ofiober 1795,

7) Testamentum judiciale des Knecht Johann Krüger auf Vogelsang, deponirt den 29, No- vember. 4799,

Es werden alle Diejenigen, welche ein Jun- teresse bei Publication dieser Testamente haven, aufgefordert, dicse nachzusuchen,

Marienburg, 28, September 1852,

Königl. Kreisgericht,

[41836] DBDelannimamqung.

Die Eheleute Martin Dulski und Barbara Dulsfa geb, Herrmann aus Mewe haben am 48, Juni 1791 ein gegenseitiges Testament er- richtet, Seit Nicedeilegung diescs Testamentes ist die Publication desselben uicht beantragt; auch ist über das Leben und den Tod der Lejtatoren nichts bekannt geworden.

Die unbekanntrn Juteressenten werden daher aufgefordert, die Publication dieses Testaments bei der unterzeiwneten Kreisgerichts - Kommi|sion nachzusuchen, |

Mewe, den 10, September 1852.

Königl, Kreisgerichts - Kommission 11. [1357] Wiederholte Aufkündigung der poseuer Z4prozentigen Psandbriese,

Unter Bezug auf unsere Kündigungs-Bekaunt- machung vom 19, Mai 1852 jordern wix die Inhaber aller damals aufsgeküntigten Iz prozen=- ingen Pfandbriefe wiederholentlih aus, gedachte Psandbiiefe unverzüglich an unsere Kasse abzu- liesern,

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholi aufgerufenen Psandbriefe sind bei den beiden lanudschastlichen Kasscn hierjelbst und an den Börjen von Berlin uud Bresiau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öfsseut- lien Anzeigern der Kömglichen Regierung®- Amtsblätter hier, zu Bromberg, ]o wie in der berliner Haude- und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingeruct worden,

Posen, deli L Oildber 1592,

Gener-al-Landschafts-Direction,

Lieferung von Eisen- bahn-Schwellen. S Wix bedürfen für die Unter- a haltung und den Umbgu der

Bahn pro 1853 7 700 Stúck fieferne Stopschwellen und 43 200 Stud fieferne Mittel|chwellen, erstere 9 lang, 410’ oben, 12“ unten breit, stark, legtere 8‘ lang, 0“ oben, 9” unten breit und ebenfalls 6‘ saft. S _

Lieferungelustige ersuchen wir, ihre Forderun- gen bis zum 1. November c. mit dex Bezeich- nung auf der Adresse: E

Submi sion auf Bahnschtellen versiegelt bci uns einzureichen, :

Die Bedingungen liegen in den Büreaus un- serer Jngenieure in Magdeburg, Cöthen und Halle zur Einsicht ofen, werden auch gegen Er- stattung der Kopialien auf Verlangen von den- \: lben abschriftlich mitgetheilt,

Magdeburg, den 5. Oktober 1852,

Di ektorium der Magdeburg - Cöthen - Halle-

Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft,

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[949 | Edbaltal Lao ung. Nachdem zu dem überschuldeten Nachlasse des Kaufmanns Moriß Urends zu Hain von dem

Redaction und Rendantur :

Berlin, Druck und Verlag der Decfersczen Geheimen Ober-Hofbuchd?

unterzeichneten Stadtgericht der Konkursprozeß eröffnet worden is, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger des gedachten Arends, g ivie alle Diejenigen, welche an dessen Verlassen- haft aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strafe der Ausschließung von diesem Krediiwesen und bei Verlust der Wiedereinscßung în den vorigen Stand, ven 27 Dezember 1852 in Person oder turch zum Abschlusse eines Hauptvergleihs legitimirte Bevollmächtigte zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts. stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Konkursvertreter, so wie des Vorzugs halber unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 15. Februar 1898

dex Bekanntmachung eines Ausschließungs- Be- \cheides, welcher rücksihtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, hiernächst

den 3: Marz 18953 dec Pflegung der Güte und nah Befinden der Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche nicht oder nichi gehörig erscheinen, oder über den Vergleich sih nicht oder nicht bestimmt erklären, für eintwilligend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom- men sollte,

den 14 Matt 18998 der Jnrotulation der Akten und

det 3, Mal 1898 der Eröffnung eines Locations - Erkenntnisses, welches hinsichtlih der Ausbleibenden des Mit- tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung 5 Rihlr. Strafe zur Annahme künftiger Verfü- gungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu be- stellen.

Hain, ain 3. Zuli 4852,

Das Stadtgericht. Hofmann, Stadtrichter, [1156]

Nacydem bei unterzeichnetem Königlichen Land- gericht Friedrich August Matthes, Bürger, Haus- besißer und Handelsmann in Zittau, Cat. Nr. 116 seine Jnsolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er- offen gewesen is, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Recht8grunde Ansprüche an denselben haben, andurch geladen,

den 14, Februar 18009 als dem anberaumten Liquidations - Termine Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge- richtêstelle in Person oder durch gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Che mänuern oder durch ihre Vormünder, zu erschel- nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie- ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen ctwa zustehenden Nechtswohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestell- ten Curator litis hierüber, so wie der Priorital halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschlicßen, sodann aber

den 14. April 1890 der Jnrotulation der Akten, und

dey 30, Wp vil, 18953 der Publikation eines Präflusiv-Bescheides 1nd

den: 18. Un 1829 eines Lokations-Erkenninisses, welche rücsichtucch der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für pubiizi®! erachtet werden, gewärtig zu sein, S

So wie ferner alle diejenigen, welche sich weg? Annahme eines vorseienden Vergleichs deut!i® nicht erklären, für einwilligend in das getro Abkommen angeschen werden sollen, so haden auswärtige Juteressenten Prokuratoren mil E rihtlich anerkannten Vollmachten an hieligeW Orte zu bestellen,

Zittau, den 20, August 1852.

Das Königliche Landvgerichk. Rúó mi sch,

Scchwieger.

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Verfügung vom 2.

S. 705) eine Abänderung erlitten.

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Pakete zu einer Adre

injoweit einzutreten, als die einzelnen Stücke der Sendung mit | ‘inem höheren Betrage als 1000 Rthlr. deklarirt worden sind.

ho A ou , , R 7 vie Ober-Post-Direction in N,

Verfügung vom 6, Oktober 1852 o + E ' , _—— j iFmpelfreiheit der Strafresolute in

Jas Abannement beträgt: nee 2% Sgr. für 4 Iahr in allen T ielen der Monarchie ohue reis - Erhdhung. git Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie: 1 Üthlr. 274 Sgr.

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S5taafls-

Alle Post - Anstalten des In - und Auslandes nehmen Sestellungen an. h8 für Kerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, be B LZe A fr. 54, und er Preußischen Zeitung, Ecipziger- Straße r. 14. s E

————

zeiger.

1 241.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Major und Chef des Generalstabes vom 5ten Armee- Corps, von BVoigts-Rheb, den St, Johanniter-Ordenz so wie dem Kammerdiener Oreiff zu Berlin, den Rothen Adler-Orden , ce , / 5 vierter Klasse zu verleihen ;

Den bisherigen Appcllationsgerihts-Rath Sto\ch aus Marien- |

werder zum Ober-Tribunals-Rath; und

Den bisherigen Kreisrihter Flemming in Labes zum Kreis- | gerichts-Rath zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. ODTtobrr 1852 Taxirung der Geld- und Werth sendungen. In Bezichung auf den in dem Bericht vom 10, v. Mts. aus-

gesprochenen Zweifel über die Taxirung der Geldsendungen wird der Königlichen Ober=-Post-Direktion Folgendes eröffnet :

Die Bestimmungen

_-—-

worden wäre. Folglich hat auch die für Werthsendungen |

.

Die Königliche Ober - Post - Direction wolle die Post - Anstalten Berlin, den 2. Oktober 1852, Ver Minister für Handel, Gewerbe und bffentlice Arbeiten.

An

betreffend die

Post - Contra- |

ventions-Sachen bei Strafen von 5 Rthlrn. oder | weniger.

Durch Staats - Ministerial - Beschluß vom 22.

daß in |

4 w resse gehören, für jedes einzelne Stück der Sen- | dung die Taxe selbstständig berechnet werden soll, und zwar sowohl | in Beziehung auf das Gewichtporto, als auf das Werthporto. Die Taxirung hat hiernach, wenn mehrere Pakete mit Geld 2c, | zu einer Adresse gehören, für jedes einzelne derselben in gleicher | h stattzufinden, als ob dasselbe mittelst besonderer Adresse ver=

an

Uber 1000 Rthlyr. nachgegebene Moderation des Werthporto nur |

Berlin, Mittwoch den 13. Oftober

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u i der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom | » April 1848 haben in Betreff der Taxirung der Geld= und Werthsen- | dungen dur das Geseß vom 2, Juni d. J. (Staats-Anzeiger Nr. 131, S. 709) Während nach der früheren Vors- | schrift bei Versendung mehrerer Pakete 2c, unter einer Adresse nicht | nur das Gewicht, sondern auch die einzelnen Veträge zusammenzurechnen | waren, und die Taxe nah der Gesammtsumme erhoben wurde, | ¡reibt der 9. 4 des Voriebes vom 2, Juni d. À, vor, solchem Falle die Taxe für jedes einzelne Stück der Sendung selbst- ständig erboben werden soll, und §, 3 des Gesetzes bestimmt, daß | diese Vorschrift sowohl auf das Gewichtporto, als auf das Werth- vorto Anwendung findet. |

Wennglcih nun im §. 12 der Zusammenstellung der Bestim- | 5,2 H ; i f

mungen über den preußischen E (Staats Mitta Ny s E E A us N ee A el S, 1134) die leßtgedahte Beschränkung nicht auésdrücklih enthalten | A L S L ist, so ergiebt sich dieselbe doch aus §. 15 der Zusammenstellung, durch welhen gleichfalls vorgeschrieben wird, daß, wenn mehrere

| der Königlichen Ober - Post - Direction vom 17. v. M. als

| Zeit zu erneuern.

| die Ober-Post

Bergung Lom "5. Verfahren bei Rüdcksendung von Vorschuß-

1852.

publizirt dur das Reskript des Königlichen Finanz - Ministeriums vom 4, April 1823, ist bestimmt, daß Strafresolute der Finanz- und Polizei-Behörden, wenn die Strafe, den Werth des Konfiékfats mit einbegriffen, 5 Rthlr. oder weniger beträgt, von der Stempelpflich= tigkeit ausgeschlossen sind, i E

__Hlernacch sind auch die in Post-Contraventions-Sachen zu er- lassenden Strafresolute für stempelfrei zu erachten, wenn darin eine Strafe von nur 5 Rthlr. oder weniger festgeseßt ist,

Wird jedoch ein Strafresolut gegen mehrere Kontravenienten zugleich abgefaßt und übersteigt die Summe aller in dem Resolut : festgeseßten Strafen den Betrag von 5 Rthlr., so is zu demselben, ohne Rücksicht auf die gegen jeden einzelnen Denunztiaten festgesebte Strafe ein Stempelbogen zu 15 Sgr. zu verwenden, j

Hiernach wird die Schlußbestimmung des §, 4 der Justruction h vom 26, Mai 1850 abgeändert. i t

Berlin, den 6, Oktober 1852, E

L, C 1 - P - f r rp V 7 Der Minister für Handel, Gewerbe und bfentliche Arbeiten,

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Verfügung vom 4. Oktober 1852 —- betreffend die Beförderung der Post-Expeditions-Gehülfen zu G Post -Expedienten. 0

Nach der Verfügung vom 24. April v. J. soll die Beförde=

rung von Post= Expeditions - Gehülfen zu d E Evbicnien schon na dreijähriger Dienstzeit nur dann gestattet werden, wenn die Bewerber vorzüglich qualifizirt sind, Dies scheint bei dem Post-Expeditions-Gehülfen N. in N., welher nach dem Berichte (8 ( Posts : Expedient angenommen zu werden wünscht, niht der Fall zu sein, da der Post - Jnspeftor N. demselben nur das Zeugniß ziemlicher Vertrautheit mit dem Postdienste gegeben hat. Die Annahme

dienstes den grundsäßlihen Annahme - Bedingungen nicht genügt und seine Zulassung somit noch eine zweite Ausnahme von der Regel mit sich führen würde. | :

Mit Rücksicht jedoch auf die dem N. in allen anderen Beziehun-

| gen zur Seite stehenden günstigen Zeugnisse will das General-Post- | Amt genchmigen, daß dem N. durch einstweilige diätarishe Beschäf-

tigung bei einem größeren Post-Amte die Gelegenheit dargeboten 4 werde, seine Qualifikation für den Dienst zu bewähren, 2

h

Der Königlichen Ober-Post-Direktion wird überlassen, ini Fall

| dieselbe auf diese Weise die Ueberzeugung von der vorzüg-

lichen Brauchbarkeit des N. erlangt, ihren Antrag nach einiger : t

Die Personal-Afkten des N. empfängt die Königliche O

Lovp. n (F ver=- Poi!

do U G j i n v) baid | Direktion hierbei zurü, e dortigen Bezirks hiernach mit der erforderlihen Junsruction | i F reen, :

Berlin, den 4. Oktober 1852.

General=-=Post -Amt.

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)ireftion in N.

lSubiiintc E: FER Gu

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\ nos O E T A S H ODfttober 1852 betreffend das Briesen

H d wf - E s nach Vereinsgebieten.

Es ist wahrgenommen worden, daß die Post-Anstalten bei Rüdck

Januar 1823, | sendung von Vorschußbriefen nach Vereinsgebieten niht überein-