1852 / 241 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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läufigen Straffestschung8-Verfahren entstandenen Auslagen mit den gericht- iben Kosten einzuziehen und von dem Gerlchte, welches den Betrag als Auslage zu behandeln und zu verrechnen hat, an die Polizeibehörde abzu-

führen. §. 25

Mi ‘e Strafverfügung vollstrecckbar, so sind die auf dem Aktenbogen R Auslagen zugleih mit den Geldstrafen, falls aber eíne prinzi- pale oder subsidiáre Gefängnißstrafe volistreckt wird, von der Polizeibehörde

einzuziehen.

Sind die in dem vorläufigen Straffestsepungs-Verfahren entstandenen Auslagen nicht beizuticiben, jo fallen sie, gleich wie die Kosten der Voll- streckung der Gefängnißstrafe, als Kosten der Ortspolizei-Berwaltung dem- jenigen zur Last, welcher die leßtgedachten Kosten überhaupt zu tragen hat, Zst aber die Strafversügung von einer anderen Behörde als der Ortspoli- zeibehörde erlassen, so sind die nicht beizutreibenden Auslagen als Verwal- tungsfosten jener Behörde zu tragen,

§e dls

Der Betrag der Auslagen, so wie die Einziehung oder Erstattung is} in der Strafliste zu vermerken, Hinsichtlih der Verausgabung und der Verrechnung solcher Auslagen gilt dasselbe, was von anderen Auslagen der Polizeiverwaltung gilt.

6, 28.

Gegen aktive Militairpersonen, d. h. gegen alle niht zum Beurlaubten- stande gehörende Personen des Soldatenstandes, darf die vorläufige Straf- festsepung nur dann erfolgen, wenn die Ucberiretung im Gesepe blos mit Geldstrafe oder Confiscation bedroht ist,

Js dagegen die Uebertretung im Geseße mit Geld - oder Gefängniß- strafe oder nur mit Gefängnißstrafe bedroht, oder tritt mit der Uebertretung ein Vergehen oder Verbrechen zusammen, so is die Bestrafung bei dem be- treffenden Militairgericht in Antrag zu bringen,

Wird die gegen eine aktive Militairperson eine Geldstrafe festseßende oder eine Confiscation verhângende Verfügung vollstreckbar, so is die Vollstreckung bei den betreffenden Militairgerichten zu beantragen, und in dem NRequisitionsschreiben stets zu bemeiken, wohin die Geldstrafe oder vie konfiszirte Sache abgeliefert werden soll. Kann in einem sol- chen Falle die Geldstrafe nicht erlegt werden, so wird dieselbe von dem Militairgericht in eine verhältnißmäßige militairische Freiheitsstrafe umgewandelt, und nah Vollstreckung dieser Strafe die requirirende Behörde hiervon benachrichtigt.

e 6, 29.

Die Landräthe haben, so oft sich dazu Gelegenheit findet, die Hand- habung der Befugniß der vorläufigen Straffestseßung zu prüfen, die etwa erforderlihe Belehrung und Remedur eintreten zu lassen und, daß dies ge- schehen, in der Strafliste zu vermerken,

V O0 Die hierin vorgeschriebenen Formulare sind mit dem gegenwärtigen Reglement, welches nebst dem Gesche vom 14. Mai d. J. der Strafliste vorzudrucken ist, von den Landrathsämtern gegen Erstaitung der Druckosten zu beziehen, Berlin, den 30. Sevtember 1852,

Der Minister des Jnnern v Westphalen.

Der Justiz-Minister

Simons,

Formular 2,

| Abgesandt | |

Name, | | Stand, | Datum | | Wainonk der M A N Voll- | Aus- | Bemer= des F -dazaci |Strafe.| der Polií- | | Ange- | Dersu- | | Rasselzei-An-| ltreckt. | lagen. | kungen, | \chuldig- | gung, | L d. walt | | | M ten, | i | | B l | | M | | an am | | | | Es D d |

Formular Ux, L, der Strafliste des Jahres 185 2, Die Uebertretung wird bewiesen durch - (Namen Di R D I O Die anliegende amtlihe Anzeige des 90m amtliche Verhandlung v0

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3. D zu

hat am

Es tvird deshalb hiermit gegen d

auf Grund d

eine bei zu erlegende Geld.

strafe von _ ean deren Stelle, wenn sie

e ist, cine Gefängnißstrafe von tritt

estgejeßt, j Findet d sich durch diese Straffestsezung

beschwert, so kann innerhalb einer zehntägigen Frist, von Zustellung dieser Verfügung an, bei dem Polizeirichter oder dem Polizeiantvalt oder bei der unterzeichneten Behörde s\chriftlich oder zu Protokoll auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden. Erfolgt binnen dieser

Frist ein solcher Antrag nicht, so wird die festgesezte Strafe vollstreckt, D, 180 1, Die Ausfertignung der vorstehenden Verfügung ist heute i i dem in Person

in dessen Abwesenheit

ausgehändigt.

Da in der Wohnung d Angehörige, Dienstboten und der Hauswirih nicht angetroffen worden,

Da d die Annahme von den verweigert wor- den, an die Stubenthür, Hausthür d

besestigt 5, Der wird angewlesen, d behufs Vollstreckung der durch die Verfügung vom (M2 der Strafliste) festgeseßten Strafe auf die Dauer von zur gefänglichen Hast zu bringen, d 4189 Die Ortspolizei-Behörde zu v, Verhandelt d 7. Auslagen sind entstanden: Der berichtet heute 1) bis zur Strafverfügung d ist nah vorstehender Verfügung an Porto vom [ur am : ot) DOTENIVON in das Gefängniß zu für gebracht und Zeugengedüh amn mur daraus wieder entlassen worden, Die Gefängnißkosten sind mit 2) nach Erlaß der Strafoer- | fügung gezahlt an Volenlovn nicht gezahlt für v d, i an Porto für 4 d, an Gefängnißkosten für Hiervon ist gezahlt an von d

Formular L,

D zu hat am Es wird deshalb hiermit gegen d auf Grund d eine Gefängnißstrafe von festgeseßt, Findet d sich durch diese Siras} festseßung beschwert, so kann innerhalb einer zehutägigen Frist von Zustel-

f lung dieser Versügung an bei dem Polizeirichter oder dem Polizei-Antwal oder bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protokoll auf ge- richtlihe Enticheidung angetragen werden. Erfolgt binnen dieser Fri! ein solcher Antrag nicht, so wird die festgeseßte Strafe volistreckt,

D 185

Formular V.

D zu

hat am

Es wird deshalb hiermit gegen d auf Grund d

eine bei zut erlegende Geldstrafe vou an deren Stelle, wenn sie nicht beizuixeiden i cine Gefängnißstrafe von - tritt,

festgesett, E be- _ Findet d sich dur diese Siraffestseßung E" {wert, so kann innerhalb einer zchntägigen Frist von Zustcu18 T au

Verfügung an bei dem Polizeirichter oder dem Polizei-Anwalt, oder L

: N eIE A ; a UP unterzeichneten Behörde schrifilich oder zu Protokoll auf gerichtliche E scheidung angetragen werden, Ersolgt binnen dieser Frist ein solcher Antrags nicht, so {ird die festgeseßte Strafe vollstreckt. d 185

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Formular L. Der wird angewiesen, d

behufs Vollftreckung der durch die Verfügung vom 42 der Strafliste) festgeseßten Strafe auf die Dauer von zur gefänglichen Past I bringen. U

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Die Orispolizeibehörde zu

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - NAngelegenheiten.

Die Universität wird das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs am 45ten d. M., Mittags um 12 Uhr, in ihrem großen Hörfagl feiern und damit den Akt der öffentlichen Uebergabe verbinden.

Die Cingeladenen werden. hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen, Die Herren cktudirenden haben den Zutritt auf Vorzeigung ihrer Erkennungs- tarien

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Berlin, den 13, Oktober 1852.

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Der Rektor der Universität,

Die Königlihe Akademie der Künste feiert das Geburtsfest Sr, Majestät des Königs, ihres erhabenen Protektors, am Freitag, den 45ten d. M,, Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Sing- Afademie, Eine für dieses Fest von dem Musik - Direktor Julius Schneider, ordentliches Mitglied der Akademie, komponirte Kantate wird zur Aufführung gebracht und zwei Preise in der Geschichts- Malerei werden zuerkannt. Der freie Zutritt zu dieser akademischen restlihkeit wird den Freunden und Verchrern der Kunst bis um ; auf 10 Uhr Vormittags gestattet sein. Die Konkurrenz-Bilder sind im Vorzimmer des Senats - Saales der Akademie der Künste Eingang in der Universitätsstraße Nr. 6) zu gencigter Arsicht auf- estellt, Derlin, Vên 12, Vilober 1892.

Königliche Akademie der Künste,

Prof. Herbig, Vice-Direktor.

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Der jwvirtliche Geheime Ober - Justizrath und Präsident der ITmmediat - Justiz ECxraminations - Kommission, Dr. Simo1 on R

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Ae: Gh. L urhlaucht der Fürst Georg zu Saun E 2 h N GI as e a Au O 21 a4 Wiltgenstein-Verlieburg, nach Breslau,

Se Excellenz der Staats-Minister a, D, Graf von Alv en s- ven, nach Erxleben. Der Kammerherr , außerordentliche Gesandte und bevollmäch- igte Minister am Königlich dänischen Hofe, Freiherr von Werther nh Kopenhagen.

Berlin, 12, Oktober. Se, Majestät der König haben Aller: gnädigst geruht: Dem kommandirenden General des 7ten Arme Corps, General der Kavallerie Grafen von der Gröben, die E iaubniß zur Anlegung des von Sr, Majestät dem Kaijer von Oester id ihm verliehenen Großkreuzes des Leopold - Ordens; dem Ge- ndten Grafen von Raczyúski zur Anlegung des von Jhrer (ajestät der Königin von Spanien ihm verliehenen Großkreuzes ‘s Ordens Karls des Dritten; so wie dem Direktor der Provinzial- Jrren-Heil-Anstalt bei Halle, Geheimen Medizinal-Rath Dr. Da- merow, zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem ältestregierenden Derzoge zu Anhalt ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzoglichen Vesammti-Haus-Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen,

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: Befanntmachüungd, die Industrie-Ausstellung zu London betreffend.

Bon der Königlich großbritannischen Kommission für die Jn=- dustrie-Ausfstellung zu London ist uns

1) für jeden diesseitigen Aussteller : ein Exemplar des Berichts der Geschworenen für die téieds mai, der zur Ausstellung gesendeten Gegen- ande,! ein Certififat über die Betheiligung bei der Ausstellung, beziehungsweise über die zuerkannten Preise und ehren- vollen Erwähnungen ;

2) für jeden diesseitigen Aussteller, welcher die große Medaille oder die Preis-Medaille nicht erhalten hat, eine besondere Medaille übersendet worden, _Pie nicht zu Berlin wohnhaften Aussteller werden diese Ge= genstände durch Vermittelung der Bezirks - Kommission in dem Re- gierungs -Bezirke ihres Wohnorts erhalten.

Die in Berlin wohnÿaften Aussteller werden ersucht , dieselben in den Tagen vom 11, bis zum 16, Oktober d, J. während der Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr im Gewerbechause (Kloster- straße Nr, 36) in Empfang zu nehmen,

Berlin, den 17, September 1852, ndustrie=Ausstellung.

C ao G49 M L l "Ute nmuUuller.

Kommission für die londoner V Ul,

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N! Kahn E s Biebahn. L fi

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Personal - Chronik

Provinzial - BVebórden.

Provinz Pommern.

Ernaunt sind: Die bisherigen Auskultatoren Gustav Theobvor Friedrich Ludwig Kirchhoff zu Greifswald und Karl Friedrich Tamms

zu Stralsund zu Appellationsgerichts - Referendarien; der bisherige Kreis-

n Secretair Mever beim Königlichen Landrathêamt zu Grimmen zum Re-

gierungs-Secretair bei der Königlichen Regierung zu Stralsund

Provinz Pofen

Bestätigt ist; Der Lehrer Jakob Bogozinski an der katholi- schen Schule in Sarbia, Kreis Wongrowiec, im Schulamte definitiv.

Angestellt sind: Der Lehrer Martin Kluk als Lehrer an der evangelishen Schule zu Drachowo, Kreis Gnesen; der Lehrer Ludwig Pontow aus Lindenwerder als Lehrer an der evangelishen Schule zu

Nomanshof, Obergemeinde, im Kreise Czarnikgu,

Provinz Sachsen.

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Ernannt ist: Der Referendar Wolff zum Gerichts-Asßessor,

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Verseßt sind: Der Gerichts-Asessor Schwarzlose aus dem De- partement des Avpellationsgerichts zu Halberstadt in das des Appellations gerihts zu Magdeburg z der Kreisgerichts-Secretair Edert zu Ermêéleden n die Kreisgerichts - Deputation zu Aschersleben ; der Büreau - Assistent Hühne zu Quedlinburg als Büreau-Vorsteher und Sportelka} n-B mw

l ter an die Kreisgerichts - Kommission zu Ermsleben ; der Büreau - Ai njtent Engelhardt zu Aschersleben an das Königliche Kreisgeri! Zu i nburg. Erledigt find: Die katholishe Pfarrstelle in Kella Regierungs

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Bezirk Erfurt; die zweite Knaben- und Kantorstelle

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Königlichen Patronats; die Schul - und Kusterstele in GVoidicau, Sppo Lissen , Privat -Patronats; die Schulitelle in Alten de Se, SPYOte Naumburg, Königlichen Patronats, N . Ti N Four Er Aattiel MWBagucl Uebergetreten 1nd 2 L160 Ver endarin A ; amé L LUEE A und Danner aus dem Departement Konmgüuchen Appa gge

/ 5 k É Ra ¿3 11 Galhkportf 20î Naumburg in das des Appellationsgerichts zu Halberstadt