1852 / 243 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1366] Statt. Î

Gegen den nachstehend näher bezeichneten Bött- chergesellen Karl Ludwig 86 riedrich Müller ist die Untersuhung wegen Landstreichens und Beitelns eingeleitet. S i : x

Derselbe hat sich aus seinem bisherigen Auf- enthalisorte Regenwalde entfernt und is uns sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt, Sâmmt- liche Gerihts- und Polizei-Behörden werden er- sucht, auf den 2c. Müller zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen.

Naugard, den 5. Oktober 1852.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Signalement.

1) Familienname: Müller, 2) Vornamen: Karl Friedrih Ludwig, 3) Geburtsort: Drossen, 4) Aufenthaltsort: vagabondírend, 5) Re- ligion: evangelisch, 6) Alter : 46 Jahre, 7) Größe : 5 Fuß 3 Zoll, 8) Haare: braun, 9) Stirn: hoch, 10) Augenbrauen: braun, 11) Augen : blau, 12) Nase und Mund: gewöhnlich, 13) Bart+ braun, 44) Zähne: defekt, 15) Kinn: rund, 16) Ge- sichtsbildung: oval, 17) Gesichtsfarbe : gesund, 18) Gestalt: unterseßt, 19) Sprache: deutsch, 20) besondere Kennzeichen: über dem linken Zeige- finger eine Schnittnarbe.

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[1363] Nothwendiger Verkauf.

Das în der Gubener Vorstadt auf dem Stein- damme sub Nr, 2 hierselbst belegene, Vol. Ix. Nr, 205 des Hypothekenbuchs verzeichnete , der Wittwe Reimer , Charlotte Friederike Euphrosine geb, Bredoto, gehörige Wohnhaus nebst Zubchör, abgeschäßt auf 9320 Rthlrx., soll in dem

am 2/4 April 1893, Vorm, 11 Ubr, vor dem Hrn, Kreisrichter Ullricy an ordent- licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meistbie- tenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit-Registratur eingeschen werden.

Zu diesem Termine werden die Fräulein Ulrike von Kleistshen Erben vorgeladen.

Frankfurt a. d. O., den 15. September 1852,

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

P [1365] E A Der Rentier Roggensack hierselbst hat gegen ; die Erben des Krügers Nuge zu Sagard auf E Zahlung von 25 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Klage R erhoben und denselben gleichzeitig mehrere Kapi- L talien aus den Schuldverschreibungen vom 4, und E A 24,-Juni 1834, 24, Juni 1837 Und 24, Juni | 4840 zum Betrage von 506 Rthlr. 12 Sgr. (0 11 Pf, gekündiget. Dem einen der Erben, Kauf-

i mann Johann Friedrih Ruge zu Peters- burg, hat die Klage nicht zugestellt werden kön- M nen, weil sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ge- O wesen ist. Demselben wird daher aufgegeben, in N Gemeinschaft mit seinen Miterben dem Kläger die eingeflagte Summe mit den Kosten dieses Verfahrens zu zahlen, oder bis zum 1. Februar 41853 bei dem unterzeihneten Gerichte Wider- spruch zu erheben, indem mit dem Ablauf der Grist, dies Mandat die Kraft eines Kontumazial- Erkenntni}es erlangt und auf Anhalten des Klä- gers zur Vollstreckung gebracht werden wird. Die eingelegte Kündigung wird demsclben hierdurch mitgetheilt, : Bergen, den 8, Oktober 1852, Königliches Kreisgericht, T8 y Kommissarius 10 für Bagatell - und Injurien-Sachen,

S M R) p ers eres

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I | [1364] j i Jn unserm Depositorio befinden \ich folgende h länger als 56 Jahre niedergelegte Testamente; | 41) des Grenadiers Hans Jürgens Schü de | dato Wallerstädt den 17. November 1794; 2) das wecselseitige Testament des Dorf-Kuh-

hirten Johann Joachim Zenz und dessen

Ehefrau, Margarethe Sophie geb, Dahlen,

| “zu Garz vom 19. November 17943

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1444

Oeffentlicher Nnzeiger.

S SZ E VEM MKE ¿frem

[1329] Materialien-Líeferung.

Die Licferung des Bedarfs der hiesigen König- lichen Artillerie - Werkstatt an Steinkohlen, Leder, Hanf, Letnenwaaren und-Leinsl pro 1853 soll auf dem Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, Hierzu haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 28, Oltober c, Vormit

tags 10 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Dorotheenstraße Nr, 59, anberaumt und fordern Lieferungslustige auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt, mit der Aufschrift: „Submission zur Materialien-Lieferung““ bis zu gedachtem Ter- mine abzugeben, Die Submittenten können den Termine beiwohnen, ein mündliches Abgebot fin- | det aber nicht statt, | Berlin, den 5, Difober 1852 Königliche Artillerie-Werkstatt, Merarggra} f

3) das wechselseitige Testament des Bürgers und Schuhmachermeisters, auch Garde du Corps Johann Friedrih Mewes und dessen Ehefrau, Marie Dorothee geb, Schulzen, de dato Wittstod den 15. Oftober 1794,

Da von dem Leben oder dem Tode der Testa-

toren uns nichts bekannt geworden, so werden

die etwanigen Juteressenten aufgefordert, unter

Nachweisung ihres Rechts dazu, die Publication

der Testamente spätestens in dem

am 3. Mai 18053, Vormitiags 11 Uhr,

auf unserm Gerichts - Lokale vor dem Kreisge- richts - Direktor Breithagupt anstehenden Termine nachzusuchen, widrigenfalls damit nah Vorschrift Th, I. Tit. 12 §, 219 seq. des A, L, R, verfahren werden soll.

Wittstock, den 2, Oktober 1852,

Königliches Kreisgericht, | von Malinowski,

[1362] BVetlanntmanu nig.

Die direkte Brod- und Fourage-Verpflegung der Truppen im Verwaltungs-Bezirk der unlerzeich neten Jutendantur pro 1853 soll im Wege des öffentlichen Submissions- eventualiter Lizitations Verfahrens an den Mindestfordernden vergeben werden, wozu wir folgende Termine vor unseren Kommissarius Herrn Jntendantur-Rath Pfslugradt anberaumt haben.

Tag und Stunde Auf dem Benennung der Orte, Schluß des Nathhause für welche der Bedarf gusgeboten des Termins. 21 wird. Termins, 22, Oftbr., Vorm. 9 Uhr.f Hirschberg, Hirschberg, Löwenberg, Landeshut und 12 Ubr Schmiedeberg. Mittags, 20 Dito dito 4 Görliß, Görliß und Lauban, j dito 26, dito dito Liegniß Liegnitz, Lüben, Polkwiß, Haynau, Jauer, dito Bunzlau. 30, dito dito Beuthen a, | Beuthen, Freystadt, Unruhstadt und Grün- dito d, W, berg. 1, Novbr. dito Fraustadt. Fraustadt, Rawicz, Kosten, Schmiegel, dito O DIE dito Krotoschin, Krotoschin, Ostrowo und Zduny. dito 5. Dil dito Schrimm. Schrimm, Gostyn, Neustadt a. W., Sten- dito schewo, Moschin, S, DIIO dito Samter. Samter, Pinne, Gay, dito 10 Dio dito Schneide- Schneidemühl, Schönlanke, Grabowo und dito mühl., Grabionne, l Do dito Nakel. Nakel, Wirsiy, Koronowo. dito 157 dito dito Jnowraclaw. | Jnowraclatv und Sirzelno, dito M, Dio dito Gnesen. Gnesen, Mogilno und Trzemeszuo. dito

Indem wir Vorstehendes bekannt machen, fordern wir zugleich alle kautionsfähigen uud reellen Unternehmer auf, ihre \chriftlihen, auf dem Couvert mit der Bezeihuung „Lieferungs-Anerbie- tung“ verschenen und versiegelten Offerten zu Anfang der vorbezeichneten Termine an unsern Kom- missarius abzugeben, sih dabei über ihre Lieferungs - und Cautionsfsähigfkeit auszutvcisen und dem- nächst der, eine Stunde nah Eröffnung der Termine stattfindenden Entsiegelung der Submissionen wie der darauf etwa abzuhaltenden Minus-Licitation beizuwohnen, Nach dem Schluß der Termin treten unfehlbar die §. 9 der Lieferungs-Bedingungen gegebenen Bestimmungen ein, weshalb die Schlußzeit der Termine genau zu beachten bleibt. Die näheren Bedingungen fönnen bei den P viant- Aemtern zu Posen, Glogau und Bromberg, so wie bei den Magisträten der vorgenanun Bedarfs-Orte eingesehen werden.

Posen, den 14, Ditober 1892, :

Königliche Mil itair-Jntenda.ntur 5ten Armee-Corps.

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1256] Bekanntmachnng. | 14364] 2 Bei Ablösung sämmilicher Reallasten, welche | Berlin-Hamburger-Eiseubahn.,. auf den Grundstücken des Gemeinde - Verbandes | Betriebs-Einnahmen: 5 Wutschdorff, im \{wiebuser Kreise, für die Guts- | Für Personen, Gepäck und Equipagen: „Zt herrschaft daselbst haften, erhält diese eine Ab- | September 1852 circa: 99,500 Thlr, Für Gu- findung von circa 1830 Thalern in Nentenbriefen, | ter und Vieh: 91,500 Thlr. Zusammen: 151,000 Auf dem Gute Wutschdorf} stehen 200 Thaler, Thlr. Für Personen, Gepäck und Equipage: von deren Zinsen das dort b findlihe von Kalk- | Jm September v. J. circa: 93,394 Thlr. 10 Sgr reuth-Wutschdorffer Erbbegräbniß erhalten werden | 4 Pf, Für Güter und Vieh: 76,491 A soll, Die Juteressenten dieser Fundation werden | 2 Sgr. 5 Pf. Zusammen: 129,889 Thlr, hierdurch gufgefordert, binnen 6 Wochen und 12 Sgr. 9 Pf., also im entsprechenden Monat d. F mehr circa 24,200 Thlr. Jn den Monaten Z0

\pâtestens S 5 am 1, Dezember 1852, Bormitiaggs nuar bis einschließlich September 1852 betragen die Einnahmen (nah Feststellung der Einnahmen

41 Or, vor dent Unterzeichneten zu crklären : ob sie verlangen , daß das Ablösungs-Kapi- tal zur Wiederherstellung ihrer geshmälerten Sicherheit oder zur Abstoßung der zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet werde, Die Stillschweígenden verlieren ihr Pfandiecht aus das Ablösungs- Kapital, Schwiebus, den 19, September 1852, Barsekow, Kreisrichter.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

pro 1. Semester): Für Personen, Gepäck un? Equipagen circa : 488,712 Thlr, für Güter und Vieh: 708,085 Thlr, zusammen : 1,196,797 Th!r- Jn denselben Monaten des vorigen Jahres : E Personen, Gepäck und Equipage : 444,796 E 13 Sgr. 1 Pf., für Güter und Vieh: 609,9 Thlr, 24 Sgr. 3 Pf, zusammen: 1,09. 7 Sgr. 4 Pf., also îm laufenden „a circa: 143,400 Ihlr.

hre mehr

Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchbructerel,

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Das Abonnement beträgt: €55 Sgr. für F Iahr in allen Thielen der Monarchie ohuc Preis - Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) ‘in Secrlin: 1 Rihir. 17 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie :

1 Üthlr. 27§ Sgr.

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Alle Post- Anflalten des In - und Auslandes nehmen Sestelungen an sür Berin die Expeditionen dez König!. Preuß. Staats - Anzeigers P D T SERO ür. 54. und tr Preußischen Zeitun tipziger- Straße fr. 14 DEIN

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1e 243.

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Revidirtes Reglement rur die Vryvintft! - Fett -

Sozietät der Rheinprovinz, welhes an Stelle des Neglemétnts vom 5, Januar 1836 tritt

Vom 1, September 1852,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, 2c. j S

haben in Folge der Anträge der Provinzial-Landtags-Versammlung der Rheinprovinz auf mehrere Abänderungen und Ergänzungen des Reglements sür die Provinzial - Feuer - Sozietät der Rheinprovinz vom 9, Januar 1836 das leßtere einer Revision unterworfen, und an Stelle desselben das gegenwärtige revidirte Reglement zu erlassen veschlossen, und verordnen demnach, auf den Antrag Unsercs Mi-

nisters des Jnnern, was folgt: ï, Allgemeine Bestimmungen,

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Jur die ganze Rheinprovinz in derjenigen Begränzung, welche ber - Präsidialbezirk hat, fortan nur Eine öffentliche Sozietät bes , deren Zweck auf gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen Geuerêgefahr gerihtet und in welcher also die Gefahr dergestalt gemein- asi übernommen is, daß sich jeder Theilnehmer zugleich în dem Rechts- ryaitmy eines Versicherers und eines Versicherten befindet als Versicherer [edo nur mit den ihm nach dem gegenwärtigen Geseße pro rata feine versicherungssumme obliegenden Beiträgen verhaftet i, E S

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DIeIeiDe als

Ito N v A1 , r +4 L ol F Ç S - i Ç ( ; Vie Verhandlungen behufs Verwaltung der Provinzial-Feuer-Sozie- Î : / i

R A Ll A a O t ; ¿Io d - aiS-Angelegenheiten in der Rheinprovim, die darauf bezügliche Korrespon-

Sn 20) vis Zwischen

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R et N unT Mitgliedern Der SWSozietat, die amtlicher ; o Jur dIe Dersicherungen und die Wulttungen über empfangene Brand- 4 Nt A ? ut - (si F, G ( î f 4G (ck M Gadigungézaylung aus ber Sozietátskasse sind vom iartmapigen Stem- ver und von Sporteln entbunden, Bei Prozessen Namens der Sozietät H T tao r 4 a B 0h 7 d , 4 C e i sind diejenigen Siempel, deren Bezahlung ihx obliegt, außer Ansat zu ale, : i i L

is Moriy ao “t 410 Remo nl ditiso bt 29 if G1 M 78 afte tes m1 FINDE lrempelpslichtigen Partei i} der tarimaßige Stempel in dem yalben Betrage, zu den Nebeneremplaren der Stemvel vegiaubigter Abschriften zu verwenden,

S. D

Sben jo soll ihr die Portosreiheit in Betreff allix mit dem Verme1k:

„Feuer-Sozietäts-Sache“' versehenen und mit öffentlichem Siegel verslo\sc- nen Derichte, Gelder und Pakete zustehen, die in Geuer - Sozietäts - Ange-

egenheiten zwischen den Behörden hin - und hergefandt werden. Privat- personen und einzelue Znterxessenten aber müssen ihre Bricfe an die Feucr- Sozietats-Behörden srankiren, und kommt ihneu und den an sie ergebenden unsranfirten Antworten die Portofreiheit niht zu stat

11. A ufnahmesähigkeit der Theilnehmer,

T2 a—_ , , = E § 4,

Tie Sozietaî darf zur Versicherung gegen Feuersgefahr nur Gebäude nd zwar nur solche Gebäude aufnehmen, die innerhalb derjenigen Texrito- Valgränzen, auf welche sich ihre Verbindung bezicht, belegen sind,

: G I;

n dieser Beschränkung gilt zwar die Regel, daß Gebäude aller Art e anlersthlab ihrer Eimichtung und Bestimmung, zur Aufnahme geeig- net sind.

7 S M L §, 0. ] gende Gebäude jedoch, als Pulvermühlen und Pulvermagazine, | Münz A Scmelzhütten, Eiscn- und Kupferhämmer, Stückgießereien und 4j ge aude, Zuersiedereien und Cichorienfabriken und Schwefelraffine- | cln, Terpentin-, Firniß- und Holzsäurefabriken, Anstalten zur Fabrication vie Aether, Gas, Phosphor, Knallilber , Knallgold und Erdöl, Spiegel- Lon Spinnereien in Schaf- und Baumwolle und in Flachs und über- Poda bre e E Dampfkessel befindlich sind, Theeröfen, Ziegel - und Mig ov itriol- ug Salmialfabriken, Theater und öffentliche WUborat nila Bi Blau und Brennercien, Malzdarren, Destillirgebäude, | L Loh-, Wind- und Oelmühlen, so wie Gebäude, in welchen sich erden ngôsanstalten vePodei, tönnennur gegen einen Beitragssaß ausgenommen Aa M die Provinzial-Feuersozietäts-Direction außer den sonsti- l g Klassensäßen mit ihren Besigern übereinkfommt, und immer nur

em Vorbehalte, daß diesex Direction von Jahr zu Jahr freistehe, ein

Berlin, Freitag den 15. Oktober

z V | auf, welchen der Abmeldende beantragt hat und

1852,

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sol@es Vertragsverhältniß drei Mot vor Ablauf des J i | digen, um N O Hoe E I R: rauf bes Jahns auszukün- VéliragsLsaße anderweitig übereinzukommen,

Die Direction is jedocl rüdsichtli |

| bie ms S E Y auch rüdsichtlih der in ÿ. 6 genannten Ge-

| Ta add LLLPIMOeN, Un Jedem “FAllE über die sons üblichen Klafsensäne

| (§. 33) hinauszugehen, jondern kann nach Umständen die Vereinbarun

auc innerhalb der Grenzen der legteren treffen, A E teDeS (B oly 5) ck 1110 mol J, n ( 3 *

| Qin, na e reaude muß einzeln, und also jedes abgesonderie Neben- oder

Vimergebäude besonders, versichert werden,

| 2 N L.

N und dasselbe Gebäude, so wie mehrere Gebäude, welche innerhalb eines Vehöftes liegen, darf resp. dürfen nur bei Einer Sozietät versichert werden, Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nit auf diejenigen in ein- zelnen Landestheilen bestehenden oder noch zu errichtenden fleineren Pri- vatvereine, in welchen sich die Nachbarn unter einander bei einem Brand - schaden durch Natural-Prästationen gegen Bezahlung derselben unterstützen, AuSnahmsweise joll eine Versicherung besonders werthvoller und feuerge- fährlicher Gebaude in zwei oder mehreren Sozictäten ‘jet och nur mit Ge- nehmigung des Verwaltungs-Aus\chus}es, zulässig T i

Ver Gesammibe!rag sämmtlicher Versicherungssummen daf aber die nach §. 13 zulässige Höhe nicht übersteigen, : ölndet sih zu irgend einer Zeit, daß ein Gebäude, dieser Bestimmina entgegen, noch anderswo versichert i, so wird dasselbe nicht allein in den | Katajstèrn der Provinzial-Feuersozietät sofort gelöscht, sondern es ist auc) der Cigenthümer im Falle eines Brantunglücks der ihm sonst aus terselben zukommenden Brandvergütignng verlustig, ohne daß gleihwohl ‘cine Ver- | bindlichkeit zu allen Feuerkassen-Bciträgen bis zum Ablauf des Jahres, ín | welchem die Ausschließung erfolgt, eine Abänderung erleidet und die Sozíe- ¿at iff Überdies verpflichiet, den Fall zur näheren Bestimmung darüber “ob | Grund zur Kriminal-Untersuchung wegen fntendirten Betruges vorhanden ist, dem kompetenten Gerichte von Amts vegen anzuzeigen,

[1 Beitragspflichtigkeit der Theilnehmer,

S 107 __ Jm Allgemeinen besteht für die Besizer von Gebäuden keine Zwanas- pflicht, ihre Gebäude gegen Feuersgefahr zu versichern, sondern es hängt | solches von ihrem freien Entschlusse ab, E K 6. #1:

__Hndessen soli fortan jeder Hypothek-Gläubiger, für dessen Forderung ein | bei der Provinzial-Feuerversicherungs-Sozietät versichertes Gebäude verhaf- | tet ift, berechliat sein, sein Hypothefenrecht im Feuer-Sozietäts-Kataster ver-

merken zu lassen, und es ist alsdann die das Kataster führende Behörde | nicht allein zu diesem Vermerk, sondern auch dazu verpflichtet, die geschehene | Eintragung desselben auf dem Schuid-Jnstrumente selbst zu bescheinigen,

| Ein solcher Vermerk kann alsdann nicht anders gelöscht werden, als | wenn der Beweis übex geschehene Tilgung der Schuld oder die ausdrüe- | liche Einwilligung des Gläubigers beigebracht wird, und bis dahin is in | Beziehung auf ein solches verpfändetes Gebäude kein Austritt aus der | Provinzial-Feuerversicherungs- Sozietät zulässig, Vermerke dieser Art sollen | zugleich sefkretirt und die Kataster dürfen demnach nur sol&en Personen vorgelegt werden, welche cin Juteresse zur Einsicht nachweisen können,

IV, Zeit des Eín- und Austritts,

Se 12, _ Der Eintritt in die Sozietät mit den davon abhängenden rechilidck Wirkungen , so wie eine Erhöhung der Versicherungssumme , so weit | jonjt zula|sig 1! (§. 26), fiudet regelmäßig und, wenn nichi cin An ausdrückl:ch in Antrag gebracht wird, nur einmal jährli, uämlih mi

N

Lagesbegina des 1, Januar jeden Jahres statt; dochz is Beides au zu

| jeder anderen Zeit, Sonn - und Feiertage ausgenommen, verstattet, wenn

darum untex der Verpflichtung, alle Beüräge, sowohl die ordentlicen als die außerordentlichen, von dem Anfange desjenigen Monais ab, in welchem die Versicherung eintreten soll, zu zahlen, nachgesucht wird,

Die rechtliche Wirkung des Vertrages beginnt in diesem Falle nach den darüber im §, 86 enthaltenen Bestimmungen, i: _ Auch der Austritt aus der Sozietät oder sicherungssumme, so weit solches sons zulässig jeder Zeit, Sonn- und Feiertage ausgenommen, im Falle des Austriits, die rechtliche Wirkung des L

Frmäßiguttg Der Ber ¿11 und 26), kann zu tfinden und hört d dertrages mit dem Tage l igu

dem Genehmigun

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