1852 / 244 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Hanföl auf 6 Wochen ‘394 FI.; effect. 383 Fl. Rübkuchen

63 a 66 Fl. Lein kuchen 85 2 10 FVI.

1452

Paris, Mittwoch, 13. Oktober.

ernennenden Vice - König.

Konstantinopel, Donnerstag, 30, September. : Muktar Bey, Artillerie-Direktor, is zum Finanz-Mini- ster, Kiamil Pascha zum Handels-Minister ernannt worden.

d. C. 2) Beirut, Dienstag, 28. September.

Kleine Gefechte zwischen der syrischen Armee und den Drusen haben

bis jeßt, jedoch ohne irgend entscheidenden Erfolg stattgefunden. | 1371 Der Geueral - Gouverneur Mehemet Pascha weilt noch in Tripolis, I Aus Damaskus wird vom 23, September gemeldet, daß der Se- | 4a, C. B) 3proz. 81, 80. rasfier bis Kteiba vorgedrungen war, die grö

[1371] Oeffentliher Aufruf.

Der Klempnergeselle Karl Schade, 25 Jahr ali und aus Dramburg gebürtig, welcher im Sommer des Jahres 1851 in Negenwalde, Re- gierungsbezirk Stettin, bei dem Klempnermeister Zuleger in Dienst gestanden und dann sih auf Wanderschaft begeben hat, soll in einex Unter-

suchungssache als Zeuge vernommen werden.

Da sein zeitiger Aufenthalisort nicht zu ermit- teln gewesen, so wird er hierdurch aufgefordert, mir denselben baldmöglichst anzuzeigen , wobei bemerkt wird, daß ihm Kosten dadurch nicht er-

wachsen.

Zugleich ersuche i sämmtliche Behörden, denen eiwas über den Aufenthaltsort des Schade be-

tannt is, oder noch bekannt wird, mir hiervon schleunigst Mittheilung zu machen,

Naugard, den 4. Oktober 1852.

Der Staats =- Anwalt Laué,

[1372] e S

Der unterm 21, Mai cr. hinter den Tage- löhner Gottlob Lehmann, aub Wurraschke genannt, erlassene und unterm 25. August cr. erneuerte Steckbrief ist durch die Einbringung des », Lehmann erledigt. E

Lieberose, den 13, Oktober 1852,

Königliche Kreisgerichts-Kommission,

[1369] Befanntmachung.

Zum öffentlichen Verkauf von circa 60 Cent- nern kassirter Akten ist ein Termin auf Ler 15 Oer I Nam, um 4 1h, vor dem Herrn Kammergerichts - Secretair P y - terke im Kammergerichts - Gebäude anberaumt, zu welchem Kauflustige hierdurch vorgeladen werden,

Berlin, den 11, Oktober 1852,

Königl, Kammergericht, [971] S -

Die von Podewilsshe Mahl-, Schneide- und Walfkmühle zu Seegenfelde, mit zugehörigem Gartenlande, dem Folio des Ritterguts daselbst zugeschrieben und abgeschäßt auf 19,816 Rthlr, 16 Sgr,, soll

am 28, Januar 1853, Vormittags

; 1 Ur an Gerichtsstelle subhastirt werden, lle unbekannten Real-Prätendenten haben in demselben ihre eiwanigen Neal-Ansprüche bei Ver- lust derselben und Präklusion damit anzumelden, P 1 a und Taxe sind im Büreau 111, D, Crone, den 5, Juli 1852, Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung, [972] 5 ar Das dem Eugen Bretischncider gebörige Erhb- pachtsgrundstück Nr. 14 des Hypothekenbuchs von Kesburg, abgeschäßt auf 6532 Thaler, soll am 4. Februar k, J,, Vormittags 411 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden,

Telegraphische Depescheu. (Nicht aurtli c.)

(Tel, Dep.

Einem jezt immer stärker auftretenden Gerüchte zufolge stände die

Errichtung eines Vice - Königreichs Algerien bevor, :

rüdht bezeichnet Napoléon Bonaparte, Sohn Jerome?'s, als den zu

_ “Oef fe utlich

|

ce EZ Er E UE E di: C. B.) S, Wittent-erge 547. 1proz. Span. 247. Getreidemarkt :

Dasselbe Ge-

(Tel. Dey. Oel 225, 22.

Neue Anleibe 94%. bahn 2207

11 38.

(Tek Dep. d: i D.)

Goid 235.

iproz. Spamer 20:

ßere Zahl der Stämme

E N E A S f I M S P D I

H E C,

Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau Ul.

einzusehen, D, Crone, den 8. Juit 13892. Königliches Kreisgericht,

[1293] Belagununtmaccun g,

Der Zimmergeselle Christian Friedrih Krüger , 47 Jbr alt, qus Bernau, il, weil ér 1n GVe- meinschaft mit cinem Anderen am 3, März 1852 den Eigenthümer Bo zu Reichenberg durch

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Production eines falschen Dokuments zur Her-

ausgabe eines Darlehns von 50 NRthlrn. veran-

laßt, durch Beschluß des Anklage - Senats des Königl, Kammergerichts vom 20, August d. J. und Fälschung von Stempelpapier resp. wissentlichen Gebrauchs einex

wegen Urkundenfälschung

falschen gerichtlihen Uifunde in gewinnsüchtiger Absicht, in den Anklagestand verseßt, und ist die- serhalb gegen ihn Untlage erhoben worden,

Der 2e. Krügex wird aufgefordert, bis zum 10 Orvember d 4 Vormitt 11 V, vox dem Untersuchungsrichter des hiesigen Gerichts zu ereien Und sch wegen der 19m zuy Last gelegten That zu verautworien, widrigenfalls die- selbe für zugestanden angenommen und gegen ihn weiter na den Gesezen verfahren werden wird,

Zriezen, den 4, Sehtember 1892,

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

[496] Edictal-Citation,

Auf Antrag des Rechts - Anwalt Wezel bier, als bestellien Kurator über den Nachiaß der in Loepiy am 4, September 1854 verstorbenen Wirthschafte.in Adelheid Horn, deren Vermögen in circa 1300 Rihlr. in baarem Gelde und eini- gen Pretiosen bestcht, werden alle etwaigen un- befannten Erben derseiben resp. deren Erbnehmer hiermit gufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte an den Nachlaß der 2c, Horn und zwar bis spä- testens in dem deshalb guf be 26 ZAguugar 1853, Vorm. 10 Uhr, vor Herrn Referendar Schwaniy an hiesiger Ge- richtsstelle anberaumten Termine untex Einreichung dex betreffenden Zeugnisse resp. Urkunden nachzu- weisen resp. geltend zu machen, widrigenfalls nach fruchtlosem Ablaufe dieses Termins sie ihrer desfallsigen Rechte für verlustig exklärt werden und der Nachlaß hiernächst den legitimirten Erben ausgehändigt werden wird.

Merseburg, den 4, April 1852,

Königl, Kreisgericht 1. Abtheilung [540] Edictal - Ciiation.

Auf den Antrag feiner Geschwister wird dex Schiffsfneht Johann Go1thilf Helm aus Lahmo, welcher von einer BVesuchsreise nah Schiedlo im Februar 1839 nicht zurückgekehrt, seitdem ex vermißt wird, von seinem Leben und Aufenthalt feine Nachricht gegeben hat, so wie seine etwa- nigen unbekannten PLeibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem

am 20. Februar 1853, früh 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angeseßten Termine per- söónlich oder scriftlich zu melden, im Falle des Außenbleibens aber zu gewärtigen , daß er für iodt exklärt und sein nachgelassenes Vermögen

Redaction und Rendantur ;

Amsterdam

14. Oktober,

(Tel, Dep. d. Staats-Anzeigers.) Mecklenburger 34%. Sardinier 917. Weizen Roggen Ostsee sehlt, dänischer 120—121pfd. 68 bez.

Zink 4500 loco 125, Dezember 1227—K%

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des Horan möchte friedlich verhandeln, nur die Drusen des Djebe{ Horan beharren hartnäckig bet ihrem lriegerishen Vorhaben.

2 Uhr 42 Minuten Nachmitta Berlin - Hamburg 105+. Kieler 103. Geldcourse.

1045 bez. a Holstein 102.

Pommern

16

VR Ae, Mittwoch, 13. Oktober, Æachmittag 2 Uhr 15 Minuten, (Tel. Dew d. C V) 4proz. îeta!l’ques £43. 1839r Loose 1375. o 162. Augsburg 1165. Silber 16.

¿arie, Mittwoch, 13, Oktober, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep,

Silberanleihe 1097. S5proz. Metalliques 95! Bankacttien 1344. Norg- Gloggnitzer Actien 1557 London

h: Hamburg 172. P aris

4rnroz. 107. 600. 3proz. Spanier 46! c F I F L 2

er Nnzeiger.

einen sich legitimirenden nächsten Verivandten uerfannt werden wird, 2teuzolle-, den 24, Apnl 1852, Köntgl. Kreisgerichts-Kommission,

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[1370] Kömglich Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.

La die l dem 1. over d, . von uns getroffene Einrichtung, wonach cs den Emvfän gern der in Sani a, d, D, angelommenett Frachtgüter überlassen bleibt, tie Abfuhr der- selben vom Bahnhofe selbs| zu bewirken, sofern sie sich dazu nicht der von uns kontraktlich ange- stellten Fuhrunternehmer Herrmann & Comp, bedienen wollen, für den Meßverkehr aus NRück sicht auf den großen Andrang und die dadur beschränkte Raumlichkeit, nicht ausführbar is, wenn nicht die für den Eisenbahn-Transport er- forderliche Ordnung und Pünktlichkeit zum Nach: theil des Publifums gänzlich gestört werden soll so wird dieselbe für die Dauer der Meß-Trans- porte und zwar für die bevorstehende Herbstmess ivährend der Tage vom 18, Okiober bis 12, No- vember, suspendirt und die Abfuhx durch uns resp, unsere Fuhrunternehmer, gegen Erhebung der festgesetzten Taxen von:

13 Sgr, pro Centner Eilgut,

j - - Frachtgut der Normal Klase, E eFrachtgut der ermaßigien

Klassen, wobei Sendungen unter cinem Centne1 vollen Centner gleich zu rechnen sind, allein be sorgt werden.

Die Anfuhr der zu versendenden Güte indessen den Abseudern selbs überlassen , sowett se die Dienste unserer Fuhrunternehmer dazu nicht in Anspruch nehmen wollen,

Berlin, den 13, Oltobex 1852,

Königliche Direction

der Nieder schlesish-Märkischen Eisenbahn [1368]

Ergebniß über den am 30. September « selb abgehaltenen Herbst - Wollmarkt.

An Wolle wurden von den

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Derlin, Druck und Verlag der Decferschèn Geheimen Ober-Hofbuchdrucic

Rustikal - Besißern überhaupt i al O P eingebracht; vorjährig dagegen i E S. miibdin dieésährig mehr. .,..(-ck- 19 Ctr, 79 Psd- Die Preise der Wolle waren pro Centner der L E besten zu, .........:. 62 Thly,:10-Ggr, Fl Per M M... D o M D? C 2 : mithin durchschnittlich der S G N O DAgeden voNnong ..... 0 * mithin diesjährig um... 4 Thlr, 10 Sgr, 10 p theurer, Bríeg, den 6, Oktober 1852, Polizei - Verwaltung, Schwieger. tere

gs, Magdeburg-

3proz. Span. 432,

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g »onnement beträgt: E 25 Sgr. für § Iahr uen Thielen der Monarchie ohne Bt (Pr ae Zeitung) Mit Seiblatt (Preuß. Adler- m 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarctic : 1 Rthlr. 274 Sgr. P e E g

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Ne 244,

Regidirtes. Reglement. für die Provinzial a Jouer=

Sozietät der Rheinprovinz, welches an Stelle des

Reglements vom 5; Januar 1836 tritt. Vom 1. September 1852, (Schluß,) X, Folge des Brandt gus i Bozug auf den Austpitt

des Versicherten aus der Sozietät und auf die Wiederher- stellung des Gebäudes,

6. G0;

Wer ein Gebäude durch Brand gänzlich verliert, wird in Anschung desselben, ohne daß es dazu seiner Erklärung bedarf, als ein solber ange- sehen, der mit dem Eintritt des Brandes aus der Sozictät ausgetreten und nur 000 u allen Beitrage des laufenden Jables in Belem dex Brand statthatte, verpflichtet ist. Wenn er also mit dem twiederhergestellten Gebäude ferner versichert bleiben will, so muß cr sh Lon Neuem in die Sozietat aufnehmen lassen,

G O1.

Fs aber der Brandschaden nur partiell gewesen, so wird dur das Ercigniß des Brandes an sich, der aus §, 26 folgenden Befugnisse unbe- schadet, der Versicherungsvertrag in keiner Rücksicht unterbrochen, und es muß nur nach Wiederherstellung des Gebäudes den Erfordernissen der §§. 16 bis 22 von Neuem Genüge geleistet und das Kataster erforder- lichenfalls danach berichtigt werden.

G. O02, Fn der Negel hat jeder Assoziirte, welcher ein Gebäude durch Brand

ocrliert, gegen die Gesellschaft die Verpflichtung, das abgebrannte Gebäude auf demselben Grundstücke wieder herzustellen, und nur unter dieser Be-

dingung auf die Auszahlung der Vergütungsgeldèr Anspruch. Wünscht er von dieser Verpflichtung oder überhaupt vom Wiederaufbau entbunden zu werden, so hat er solches unter Anführung der dafür sprehenden Gründe dem Bürgermeister zu erklären, die Zustimmung der etwanigen Hypothek- gläubiger oder nöthigenfalls den Nachweis der Hypothekenfreiheit beizu- bringen, worauf der Bürgermeister das Gesuch mit seinem und dem Gut- achten des Sammtgemeinderaths der Negierung vorzulegen hat, welcher die \chließliche Entscheidung über dasselbe zusteht, G. 63.

Auch sind Unsere Regierungen befugt, die Wiederherstellung eines ab- gebrannten Gebäudes entweder überhaupt oder auf der alten Baustelle aus polizeilichen Rücksichten zu untersagen, und in diesem Fall: darf dem Be- \hâdigten die Vergütung, so weit sie ihm sonst gebührt, nicht vorenthalten

m pro werden,

XIL Beamte der Sozietat.

S. 64, Zur Führung der Feuer-Sozietäts-Geschäste besteht eine Provinzial- Feuer-Sozietäts-Direction, welche ihren permanenten Siy an dem Orte hat, wo der Ober-Präsident der Provinz residirt,

Q. 02,

Diese Direction besteht aus einem Direktor, einem Jnspektor und ‘inem Rendanten, nebst den noch sonst nöthigen Büreau-Beamten und Vienern, nah dem für die Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction in deren Etat näher zu bestimmenden Bedürfniß.

8, 66,

Unmittelbar unter der Provinzial - Feuecrsozietäts - Direction werden die Angelegenheiten der Gesellschast von den Kreis -Landräthen und Bürger- meistern, so wie von den mit der Beitrags-Rezeptur beauftragten Elementar- Sieuererhebern besorgt.

v, í J S

C. Oée e N f Der Dircktor sührt die ganze Verwaltung der Gesellschaft und ist für die Sicherheit der Kasse mit verantwortlich, Alle Verhandlungen werden unter der Rubrik ; [recti „Rheinische Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction“ von ihm vollzogen.

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Se OS a, 4 Wer Inspektor ist der Geschäftsgehülfe des Direftors und vertritt in Jallen fürzerer Abwesenheit, Krankheit und dergleichen die Stelle desselben, qn, Insonderheit aber liegt ihm die Führung der Katasterbücher und die Verantwortlichkeit dafür ob, daß in denselben jede Veränderung zu gehöri-

E C —— A L A A A A A A A A A e

| die ihnen zugehenden Anweisungen zu befolgen,

gend eine Remuneration,

Alle Post- Anstalten des In - undo Auslandes nehmen Seftellungen An, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße Ur. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße fir. 14.

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nzeiger.

Berlin, Sonnabend den 16. Oktober [S5

b

desgleichen i die Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes der Loïalbehörden seine besondere Pflicht,

ger Zeit vermerkt und überhgupt solche stets in Ordnung erhalten werdeit'z

- l und Ausgeber, Kasscn- und Rechnungs- führer, und sür die Sicherheit der Kasse zunächst verantwortlich, auch übri- gens den nämlichen Vorschriften und Verpflichtungen unterworfen , welche allen öffentlichen Kassenbeamten auferlegt sind,

E E. 70,

Den BVürgermeistern liegt, als den eigentlihei Lokalagenten der So- zietat, alles dasjenige ob, was das gegenwärtige Reglement ihnen auf- erlegt, und die Elementar-Steuer-Erheber haben außer der Einhebung der Beiträge auch noch die Pflicht, wegen der daraus zu leistenden Zahlungen

G. GOD, f l

Der Rendant i Einnehmer

G T1. Die sämmilihen Beamten der Provinzial - Feuer - Sozietäts - Direction (§. 095) beziehen ein fixirtes Gehalt nah einem Etat, welcher für eine be- llimmte Reihe von Jahren vou der Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction entworfen, von dem Provinzial - Landtage festgestelli und auf den Antrag Unseres Ober - Präsidenten von Unserem Ministerium des Jnnern geneh- migt wird,

8, 792 Je dis Die Landräthe fungiren unentgeltlihz die Bürgermeister sowohl als die Elementar-Steuer-Erheber aber erhalten eine Vergütung vou zwei Pro- zent von der Einnahme.

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Q, La 7 Reisetosten und Neise-Díiâäten werden nah Maßg( vom 10, Juni 1848 líquidirt,

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be der Verorduung

8. 74. _ Außerdem erhält în der Regel kein Beamter der Sozietät für etwanige S0ozictats-Geschäfte, ohne Unterschied, ob solche auf Rechnung der Sozie- t iteressenicn j

/ L tätsfasse oder cines einzelnen Privat - Jnteressenicn zu besorgen wären, ir-

unp ai

S N,

Der Provinzial - Feuer - Sozietäts - Kassen - Rendant muß eine Caution von btreitausend Thalern Preußisch Courant in öffentlichen inländischen Ef- feften, welche außer Cours geseßt worden, bestellen, und is das Cautions- Instrument nebst den Effekten entweder bei dem Provinzial - Direktor oder bei Unserem Ober-Präsidenten aufzubewahren.

Die Caution der Elementar - Steuer - Erheber soll so abgemessen und regulirt werden, daß sie für sämmiliche ihnen anvertrauten Nebenfonds und

also auch für die Feuer-Sozietäts-Beiträge mithasftet, S, T0,

Die Anstellung des Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktors geschieht in der Art, daß der Provinzial - Landtag denselben entweder auf eine gewisse Reihe von Jahren (nicht unter sechs Jahre) oder nach Gutfinden auf Le- benszeit wählt; diese Wahl unterliegt aber Unserer Allerhöchsten Geneh-

migung.

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Veo 4 Die Anstellung des Provinzial - Feuer - S-ozietäts - Inspektors und dos Provinzial-Kassen-Rendanten geschieht dergestalt, daß der Provinzial-Feuer- Sozietats-Direktor dem Provinzial-Landtage für jede dieser Stellen mehre geeignete Kandidaten präsentirt, und lezterer daun aus ihnen entweder auf

S T NEA “er i

cine gewisse Reihe von Jahren (nicht unter sechs Jahre) oder nach (29 Befinden auf Lebenszeit wählt; diese Wahl unterliegt alsdann, auf den E Antrag des Obex - Präsidenten, der Genehmigung Unseres Ministers des |

Innern, S. AB, Die Anstellung der Büreau -Beamten und Diener (§. 65) bleibt in- nerhalb der durch den Etat festgestellten Schranken dem Provinzial-VDirektor überlassen,

S:

4 9

Der Provinzial - Direktor, Juspektor und Rendant sind in Beziehung auf die mit ibrem Amtsverhältniß verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten nach den für Unsere unmiitelbaren Staats-Beamten vorhandenen geseßlichen Vorschriften zu beurtheilen ; alle anderen Büreau - Beamten und Diencr werden auf Kündigung angestellt, so daß sie der Provinzial-Feuer- Sozietäts-Direktor nah gehörig geschehener Kündigung beliebig wieder ent- lassen kann,

D Zes i u E Fp afi B E M

y M ntl de l Blos die Bestallung für den Provinzial-Feuer-Sozietats- Lir ett Vie