1852 / 251 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1496

ves Dee L oller Betrag des Depositi

Name Scheins

der Behörde, von welcher

nes das Deposito- Depositi rium eingelie- fert worden

Benennung

is Le incl,

Conven- f tions-Geld [Kassen-} Gold

billets thl. [sg.]vf.

Datum

unn 3quolnvF 51v1D 929 a3uwwn46

thl. }sgr.

a | | an vorgefundenen Depo-| Amt Eisleben 12. Mai [399 /12| j d siten 1805 | | bei der im Jahre 1803 stattgehabten Revision der Depositorien beim Amte Eisleben, vorher Sangerhausen E oorräthige Gelder zur An-| Amt Lützen 31, Dezbr, s{affung einer neuen 18295 Feuersprize : Fouragegelder der stift- do, 4139 do, ständischen Deputation Frißshe Konkurs-Masse

Amt Torgau 6, Juni 17589 do, 23. Mai 1794 2, Novbr.

| 1825 Fuhrlohnsgelder vou fran-} Amt Lügen 31, Dezbr. zösischen akfkordirten Fuh- 1825 ren / Goedfried Erbegelder Kammerguts- 314. April gericht Elster- T, werda Amt Lieben- 4449| 7, Novbr, wérda 13806 das Hebammenwesen im Amt Lügen f 4136| 31. Dezbr, Amte Lüßen betreffend S 1825 Hilke’ sches Depositum Amt Eisleben 1140/13, Januar

| 15806 General- 134/19, Januar UAcciseinnahme 1815 zu Artern desgl, zu Grä- fenhainchen desgl, zu Wilt-

desgl.

desgl. Do,

Goldammer Konkursmasse

Cautionszinsen, so nicht abgehoben worden | 469/23, Januar | 1815 102/16. Jauuar tenverg | 1815 Amt Lügen | 217| 16. März | 186 in causa Lebien (Kober[Amt Anneburg] 4194| 14, Novbr, Konkurs-Masse) | 1788 in causa Lebien u, Purßzien do, 21 19, Mai (Kober Koukurs-Majse) j 1788 Lieske’)ches Depositum Amt Torgau 0 VIOvOr, 1800 Amt Eislebeu [1355| 7, Oktbr. 1806 Preßler und Falkenberg] Amt Torgau 84| 2, Novbr, Depositum, Dienstfuh- | ren betreffend Rationsgelder vom Stadt- rath zu Lügen Refraichissements - Gelder do, der stisiständischen De- putation Roseuberg Depositum

an dergl.

an dergl,

Kuhfrohngelder

Ottilio’sches Depositum

Amt Lützen

Amt Müúhl- E zal a berg | Amt Merse- | 31, Dezbr, burg | e20 von Venediger Konkfurs-} Amt Zörbig 8 | 1, August 99 Masse | 8 desgl, do, | D D t M | 1819 | Amt Lützen | 14: 21, Wezvr, F 42 19] j j

Schmidt Nachlaßmasse

l 26] 22|

Gelösete Gelder für vom Umie Lügen verkgustes Vieh

1825

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A

| N deren Vertretung nach Art, X11. Nx, 418 der Convention vom 28, August 1819 1uf Preußen über- gegangen if, : ___ E Viaisheli ves 6, 174 e. der Allgemeinen Gerichis-Ordnung Theil T. Titel 51 fordern wir die unbekannten Eigenthümer dieser Deposita auf, in dem auf E

A ae A7, Sebrugr 1853, Vormittags 10 Uhx, | an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Appellationsgerichts - Referendarius Brand anberaumten Termine shre Eigenthums- Ansprüche daran geltend zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prä- fludirt und die Deposita nach §, 12 der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 2. November 1822 derx Staats Schulden-Tilgungs-Kasse zugesprochen werden soll,

Den persönlich zu erscheinen Behinderten werden die hiesigen Rechts-Anwalte Wagner, Grum- bah und Wegel als Mandatarien vorgeschlagen und ist schließlih zu bemerken, daß das unterzeich- nete Kreiêgericht mit dem Aufgebot der aus dem Erfurter Regierungs-Bezirke herrührenden Deposita aid ih RNescript des Königlichen AppeUgtionsgerichtes zu Naumburg vom 28, Mai c. beguftragt

oiden 11.

Merseburg, den 31, August 1852,

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, Dodenstein,

[1412]

Se, Majestät der König haben geruht, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 15, Septem- ber d, J,, dem landwirthschaftlichen Verein f Rheinpreußen zur Erleichterung seines Ges betriebes insoweit Corporations-Rechte zu ver- leihen, als dieselben zur Verwaltung seines Ver- mögens, namentlich zur Erwerbung und zum Be. si von Kapitalien und Grundstüfken auf seinen Namen erforderlich sind,

Zufolge Auftrags des Herrn JZustiz-Ministerg und Königlichen Ministeriums sür landwirthschaft. liche Angelegenheiten bringe ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß nach Zuhalt des §. 1 der von dem Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen- heiten unter dem 2ten d, Mts, genehmigten Ver- eins-Statuten die Stadt Bonn zum Central Geschäftssige des Vereins bestimmt is und daß nach §. 19 dieser Statuten Verträge und ander Urkunden, durch welche der Verein gegen dritte Personen verpflichtet wird, durch die Unterschrift 4) des Präsidenten, 2 des: Geueral,

Secretairs, 3) des Schapmeisters füx

den Verein rechtsverbindlich werden, Koblenz, den 11, Oktober 1852, Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, A, A: von Spankeren,

[1413] Liefecerungs-Unternehmen.

Für die hiesige Königliche Artillerie - Werkstatt joll auf das Jahr 1853 die Lieferung an L Co Hanf, und Leinenwaaren im Wege der Submissiou verdungen werden, Hierzu is am

9, November c., Vormittags 10 Uhr, ein Termin in unserm Geschäfislokale anberaumt, woselbst Proben und Bedingungen stets eingesehen werden können. Geeignete Unternehmer werden hiermit zur Uebernahme der Lieferungen aufge- fordert und ersucht, ihre Angebote getrennt, \chiift- lih und versiegelt bis zum Anfang des Termins unter der Aufschrift: „Submission über Leder 1c,“ portofrei an uns cinzusenden.

Neisse, den 18, Oktober 1852,

Königliche Verwaltung der Artillerie-Werkstait,

[1405] Auction 1n Stettin.

Am Donnerstag, den 4, November d. J. Vormittags 9 Uhr, soll auf dem lIlofe des Sprichers No. 50 hierselbst cine Parti

chwedisches Kupfer, bestehend in

ca, 200 Ctr Aera n Scheiben,

S0 do. - Stücken,

29 Alvidaberg u. Flöcfors IN ganzen und gebrochenen Blöcken, s0 wie 1n

S0 diverses Eisen und Brenn etanl,

mes! bietend gegen baare Zahlung verkauft

Pyr rden

[1411] Betaunimacwung.

Der hiesige Handelsmann Herr Karl Gottlob Friedrih Wagner hat bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichte zur Anzeige gebracht, daß sein unten näher beschriebener Sohn Karl Gustav Wagner sich ohne Vorwissen und Genchmigung seiner Eltern am 27. August dieses Jahres von hier entfernt habe und daß derselbe allem Vel- muthen nah mit einem Stellmacher, ebenfalls Namens Wagner, aus dem sächsishen Dorse Waldkfirchen, nah Bremen oder ciner andere! Hafensladt gereist sei, um von da nah Nord- amerika auszuwandern.

Auf Antrag des Vaters wird dics andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem an Zedet- mann und namentlih an alle Polizeibehörden und die Gensdarmerie geri teten Ersuchen , den jungen Wagner, der übrigens auch seiner Mill- tairpfliht in Sachsen noch Genüge zu Adi hat, im Betretungefalle anzuhalten, für N Festnehmung Sorge zu tragen und schleunig! Nachricht anher zu ertheilen, F i

Königlich säcbsishes Gericht Zschopau, df! 19, Oftober 1852, Er granze

Beschreibung Wagners, Monate

Karl Gustav ge ist 15 Zahre 6 M qn alt, ungefähr 62 Zoll lang, schwach von ah mit blonden Haaren und grauen Augen, Tra fleidet is derselbe wahrscheinli mit einem gra?

Zeugrocke und dergleichen Zeughosen,

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Decfersczen Geheimen Obec-Hofbuchdruckerel!,

S onnement beträgt: Das Aa L Sgr. für + Jahr «4 allen Thielen der Monarchie ohne L Pra 6 Adlex-Zeitung)

rit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung Wil! Fectin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf,

in der ganzen Monarchie : 4 Üthir. 275 Sgr.

Alle Post Auftalten des In - und Auslandes nehmen Séstellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Se cEea ia eir 54., und ex Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße ür. 14. E

Berlin, Sonntag den 24. Oktober

1852,

Aar au -— am

Wegen der morgen stattfindenden W

ablen zur Zweiten Kammer erscheint

die nächste Nummer des Staats-Anzeigers erft Übermorgen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Den seitherigen Landrath s-Amts-Verweser des Kreises Rosen= berg in Westpreußen, Kreis - Deputirten Werner von Gustedt, zum Landrathe zu ernennen.

Potsdam, den 23, Oktober 1852.

Zhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinze{sin |

öriedrich der Niederlande nebst Höchstderen Tochter, Prin- zessin Marie Königliche Hoheit, sind nach dem Haag abgereist.

Justiz: Ministerium.

Allgemeins- Verfügung vom 17. Oktober 1852 be- | treffend die Festseßung und Vollstreckung der Strafen | sür die unterlassene An- und Abmeldung von Reserve= |

und Landwehr-Mannschaften.

Berorduung vom 24, Oktober 1841 §, 39 (GVeseßb-Sammlung S. 325), |

Nesfript vom 17. Juni 1850 (Justiz-Ministerial-Blatt S. 227, 228), Salarienkassen-Junstruction vom 10, Noveinber 1854 S8. 7 unk 55,

«Fnstruction zur Anfertigung der JFahresrehnungen vom 41, März 418352; |

S, 88 und 89, Durch die Allerhöchste Ordre vom 29, Mai n. Mi

lledertretungen bei den Gerichten nit weiter zu erheben. Nicht minder sind demgemäß die Anordnungen in den §8. /,

_- j

und 99 der Kassen -Jnstiuction vom 10. November 1851 und im 9 des der Instruction zur Anfertigung der Jahres- | Rechnungen “vom 1, März 1852 beigefügten Rechnungs - Schema, | Seite 88 und 89, durch welche die Art der Verrechnung der für die |

Titel Ill, Nr.

vezeichneten Uebertretungen erkannten Geldsirafen bei den gerichtlichen

Salarien-Kassen bestimmt worden ist, insoweit dergleichen Geldstrafen | Dek | i ; 8 niht bis zum Erscheinen der obigen Allerhöchsten Ordre vorgekom=- | ist im Monat Dezember d. J. wiederum eine allgemeine Vol!kszäh-

C

men sind, als erledigt zu betrachten.

Berlin, den 17. Oktober 1852.

Der Justiz - Minister Simons,

N An /mmtlihe Gerichtêbehörden, mit Ausschluß derer im Departement des Appellationsge- nchtshofes zu Köln.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - 111d

Medizinal -: Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

„_ Am 21, Oktober d, J., als am nächsten Donnerstage nach dem | Veburtstage Sr, Majestät des Königs, hielt die Königliche Aka- | demie der Wissenschaften zur Nachfeier dieses erfreulichen Festes eine | Herr Böckh eröffnete dieselbe als vorsibender | Die Statuten der Akademie bestimmen, es solle in dieser |

\sentlihe Sigung, Leéfretar, Sibung eiu Jahresberiht über die Leistungen der Akademie, na- mentlich in Rücksicht ihrer eigenen Abhandlungen und ihrer eigenen M der von ihr unterstüßten wissenschaftlichen Unternehmungen ge- Len werden, Gesee seien nihts Anderes, als der Ausdruck des Wesens der

(Ge tb- | Sammlung S. 441 und Staats-Anzeiger Nr. 163 S, 981) E as Festsebung und Voellstreckung der Strafen für die unterlassene An- | und Abmeldung von Reserve - und Landwehr - Mannschaften den | Commandeurs der Landwehr - Bataillone Úbertragen worden. Von | den Polizei-Anwalten sind daher Anträge wegen Bestrafung selcher |

Der Sprecher ging von dem Gedanken aus, gute |

Sache, und auch jene Bestimmung sei keine zufällige, weil die Per- sönlichkeit des Fürsten, seine Grundsäße und Ansichten für das Gesammtleben einer vom Staate eingeseßten wissenschaftlißen Kör- perschaft vorzugsweise maßgebend seien. Der Sprecher beseitigte die Einwürfe, die man dagegen erheben könnte, und erläuterte seine Behauptung mit Beispielen aus der preußischen Geschichte von der Gründung der Akademie an, wie er auch jene Einwürfe mit Bei- spielen erläutert hatte, Hieran knüpfte si die statutarish vorge= shriebene Uebersicht der Leistungen der Akademie in dem Zeitraum vom 15, Oktober 1851 ab bis jetzt. Auf diese Darlegung folgte die Vorlesung einer Abhandlung, welche aus den akademischen Vor- trägen des vergangenen Jahres zu diesem Zwecke bestimmt worden: es war die Abhandlung des Herrn Dieterici „über das nume= rische Verhältniß derjenigen, welche das höcste Lebensalter erreichen, zu den Kulturzuständen eines Landes““, welche der Verfasser selber in abgekürzter Form vortrug.

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Die Kunst-Ausstellung im Akademie-Gebäude wird am Sonntag, den 31sten.d. M., um 5 Uhr geschlossen. Die Ausstellenden werden ergebenst ersucht, die ihnen gehörenden Kunstgegenstände gegen Rücgabe der Empfangscheine baldigst abholen zu lassen.

Berlin, den 23. Oktober 1852,

Königliche Akademie der Künste. Prof. Herbig, Vice-Direktor.

Finanz-Ministerium. Cirkular-Verfügung vom 20. August 1852 betref= send die am Schlusse des Jahres 1852 zu bewirkende

allgemeine Volkszählung. Zn Gemäßheit der unter den Zollvereinsstaaten bestehenden Verabredungen über die Theilung der gemeinschaftlichen Revenúen

lung zu veranstalten. Die Königliche Regierung wird daber unter Hinweisung auf die Cirkular-Verfügung vom 6, Juli 1846 veran-=

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laßt, zeitig die erforderlichen Einleitungen zu treffen, damit die

Bevölkerungs-Aufnahme in Jhrem Verwaltungs-Bezirke zu der be-

stimmten Zeit und unter genauer Beobachtung der in gedachter Ver-

| fügung ertheilten Vorschriften stattfinden könne. Insbesondere ist | dafür zu sorgen, daß die Zählung überall am Greitag, den 3. Dezember | d. J. anfange und daß eine wirkliche Zählung in den Wohnungen | stattfinde. | fällt, darf die Zählung erst am folgenden Tage begonnen werden.

Nur da, wo auf den 3. Dezember etwa cin Jahrmarkt

Dieselbe muß in der Regel überall in einem Tage beendigt werden, In besonders volkreihen Orten darf sie höchstens drei Tage dauern.

| Die Ortspolizei-Behörden, welche zur Ausführung des Geschäfts

verpflichtet sind, sind dafür verantwortlih zu machen, daß diese Vor= schriften genau zur Ausführung gebracht werden.

Besondere Aufmerksamkeit wird bei der Sorge dafür empfoh- len, daß überall das zur Ausführung der Zählung erforderlfche Personal verfügbar sei, und daß dabei nur gut instruirte und wohl befähigte Persönlichkeiten zur Verwendung komwen, Wie früher sind auch diesmal zunächst die Kommunalbeamten und soweit thun

lich, auch die Beamten der indirekten Steuer-Verwaltung heranzu=

ziehen. Die Provinzial -Steuerbehörden sind augewiesen worden, / G i u L: f j , ,- L Cr bar) omi durch die Lebteren, soweit es ohne Nachtheil für den Steuerdienst