1852 / 254 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nach Maßgabe der Bestimmungen unter 8 des gedachten Regulativs diejenigen, gegen wel y ivaihbréreitens i der Arbeitssheu hervortritt , oder welche sich des Bettelns s{uldig gemacht haben, mittelst einer im Passe vor- zuschreibenden Reise - Route in die Heimat zurückgewiesen werden.

Die Königliche Regierung hat die ihr untergebenen Polizei- Behörden demgemäß mit der erforderlichen Weisung zu versehen

und auf gehörige Befolgung der vorsiehenden Bestimmungen mit

1{druck zu halten. 129 Brei; den 141. Juli 1852. Der Minister des Innern. von Westphalen. An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin.

Finanz-Ministerium.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 106ter Königlicher Klassen - Lotterie fielen 3 Gewinne zu 5000 Rihlr. auf Nr. 7867. 12,492 und 22,399 in Berlin bei Alevin, nah Königs- berg in Pr. bei Heygster und nach Tilsit bei Löwenberg; 5 Gewinne zi 2000 Riblr. auf Nr. 211; 27,961, 32,549, 77,4607 uüd 84/412 in Berlin bei Moser, nah Aachen bei Levy, Halberstadt bei Sußmann, Magdeburg bei Brauns und nach Stettin bei Shwolow ; 39 Gewinne zn 1000 Rthlr. auf Nr. 1492, 2530. 2613. 2798. 3201. 6063. 2593. 10, 201, T1 O2 11673; 19306 21084, 25931/260229. 31,047; 32,108. 32,935. 35,789. 38,385. 42,012. 44,520. 45,626. 48,021. 51,583. 53,100. 53,449. 53,621. 54,401. 57,131. 59,575. 59,744, 61,290, 64,640. 64,845. 71,955. 77,998, 78,029. 81,283 und 84,276. in Berlin bei Alevin, bei Baller, 2mal bei Burg, 2mal bei Mahzdorff und 6mal bei Seeger; nach Aachen bei Levyz Breslau bei Froböh und bei Steuer; Brieg 2mal bei Böhm; Cöln Zmal bei Reimbold z Danzig bei Meyer und bei Roßoll; Eilenburg bei Kiesewetter ; Glaß bei Braun; Grüneberg bei Hellwigz Halberstadt bei Heinc- mann; Halle 2mal bei Lehmann; Königsberg i. Pr. 2mal bei Heygster ; Landsberg bei Borhardt; Magdeburg bei Roch; Nordhau- sen bei Bach ; Posen 2mal bei Bielefeld ; Stettin bei Scwolow ; Stolpe bei Dalcke ; Tilsit bei Löwenberg und nah Wittenberg bei Haberland. 3/7 Gewinne zu- 500 Rihlr. auf Nr. 1445, 4470, 3704; 6784 7208. 8233, 411,259. 11,818. 12,120. 13,288. 14,428. 15,092. 10/028, 22,40. 2/,409.-29 431, 29/932. 33/008, 37 647 ,*88,277, 39,781, 44683, 45/795, 48,104. 48304. 50822, 51,690. 07000 060/40, 08018. 69739, 71399, 74168 76,769. 77,905, 78,050 und 80,634 in Berlin 3mal bei Alevin, bei Baller, bei Borchardt, Zmal bei Burg und bei Seeger, nach Bonn bei Haast, Brieg bei Böhm, Bromberg bei George; Coblenz bei Gevenich, Cóln 2Mmal bci Reimbold, Danzig bei Roßoll, Ehrenbreitstein bei Goldsch{midt, Eilenburg bei Kiesewetter, Elberfeld bei Heymer, Gleiwiß 2Mmal bei Fränkel, Halle bei Leh- mann, Hamm bei Pielsticker, Königsberg in Preußen bei Herb, Liegniß bei Schwarz, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Minden bei Stern, Neuntarkt bei Wirsiez, Ostrowo bei Wehlau, Posen bei Bielefeld, Rawicz 2mal bei Baum, Schweidnitz bei Scholz, Stargard bei Hammerfeld, Stralsund bei Claußen und nach Weißenfels bei Hommel; 64 Gewinne zu 200 Rthlr. in V G4, 952, 3038, 3094. 5611. 5545. 6969. 7924,

S O R 102 17747 17937" P. 19,045 22970, 24,986. 25337. 28502, 30/960. 31/384,

S E 23200 82 STUE2 E U 38 024 98,424, 41,427. 46,100. 46,870. 49,258, Ur, D 7/9 52 389, 94,030, 54,606. 55,687. 57,506. 61,923. 62,733. 62,880. 63,007. 63,737. 64,047. 64,050. 64,306, 64,395. 66,490. Dan. (0/49, 70901. 170/290, 79/0/59, 76,998, 77 402, 78/779, 80 531 ‘80,897, 81,705. 82,909 und 84,554.

Berlin, den 28, Oktober 1852,

Königliche General - Lotterie =- Direction.

_ Angekommen: Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg’ Oraf vom Hagen, von Möckern. i

Abgereist: Der Obex - räsident de inz Pommer Greiherr Senft von Sas nab Stettin. PIRS Mgen,

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Cirlular:=Verfügung: "vom ‘26, Juni. 1852 =— vbetre f-

fend die Beaufsichtigung des Zustandes der bei größe -

ren Fabrif-Anstalten zur Unterbringung der Arbeiter hier und da bestehenden Gamilienhäuser,

Die verschiedenen, in unserem Verwaltungs - Bezirke immer mehr an Ausdehnung gewinnenden Fabrik - Anstalten erfor- dern so Mel Arbeitskräfte, daß dazu die arbeitende Klasse der den Fabriken nahe belegenen Ortschaften i ausreicht und daher fremde Arbeiter

herangezogen

che cin begründeter Verdacht des zwecklosen

häufig nicht | werden |

des Geseßes „herbeirufen zu lassen“

müssen. Diese fremden, meistens nur einen Theil des Jahres den Fabriken beschäftigten Arbeiter werden nun bei vielen Fabri in greßen Familienhäusern, sogenannten Arbeiter - Kasernen, dié Sonderung der Geschlechter und ohne Rücksicht auf die dex Zabl der Arbeiter niht entsprechende Räumlichkeit untergebracht. gi A nun schon durch das Nichtgetrenntsein der Geschlechter die Unsitt. lihkeit geradezu befördert wird, so hat andererseits die Erfahruna gezeigt, daß durch die in jenen Arbeiter-Kasernen herrschende Un, reinlihkeit und die Vereinigung von Menschen in einen Raum de: dem Einzelnen das zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche Noel mal «Quantum von 300 Kubikfuß Luft nicht gewährt, die Gesund- heit gefährdet, namentlih aber auch der Verbreitung ansteckender Krankheiten in nicht zu verantwortender Weise offfenes Feld ge- lassen wird. e Die traurigen Erfahrungen, welche uns in dieser Beziehung vorliegen, veranlassen uns, den Königlichen Landräthen, in deren Kreisen dergleihen Familienhäuser bestehen oder noch errihtet wex. den , die Ueberwachung dersclben auf das dringendste zu empfehlen Die Herren Landräthe haben sich demgemäß unter eventueller Zu- ziehung des Kreis - Physikus und Kreis - Baubeamten an Ort und Steile durch eigene Anschauung von der Einrichtung der Familien- häuser genaue Kenntniß zu verschaffen und ihr Augenmerk nament- li darauf zu rihten: ob in jenen Häusern : 1) die Geschlechter vollständig getrennt untergebracht sind,

2) die zur Wohnung bestimmte Räumlichkcit der Zahl der dar- auf angewiesenen Menschen entspricht,

3) für Nachtlager, Reinlichkeit und Luftung der Wohnräume zweckmäßig gesorgt wird.

Ueberall, wo in Beziehung auf obige Punkte bei den Fabrik: Etablissements etwas zu wünschen bleibt, haben die Königlichen Landräthe die betreffenden Fabrikanten über die Art, den vorge- fundenen Uebelständen abzuhelfen, nöthigenfalls {riftlich anzuweisen und diesen ihren Verfügungen durch angemessene Exekutiv - Strafen Nachdruck zu verschaffen. Die Pflicht und das Bedürfniß, das geistige und leibliche Wohl der Fabrik - Arbeiter zu {Üben und u fördern, ist so unabweisbar und das eigene Interesse der Fabrikan- ten dabei so wesentlich betheiligt, daß wir nicht zweifeln , die An- ordnungen der Königlichen Landräthe werden bei umsichtiger Be handlung der Sache bereitwilligen Eingang bei den Fabrikbesigern findenz sollten aber in einzelnen Fällen Jndolenz und Eigennukß der Fabrikanten den Bemühungen der Königlichen Landräthe hindernt entgegenireten, so erwarten wir von deren Energie eine kräftize Handhabung der ihnen zur Beseitigung dieser Hindernisse zu Gi bote stehenden Mittel,

Den weiteren Berichten über die Ausführung vorstehender Vi fügung sehen wir innerhalb dreier Monate entgegen.

Magdeburg, ven 26, Zuni 1852,

Königliche Regierung. Abthcilung des Junern. An sammtliche Landräthe des Magdeburger Regierungs-Bezirks.

DolanntmachGung pm 26, Inli 4852 He tue ffend dit Obliegenheiten der Hebammen nach §6. 201. des S träf gesetzes.

Der §. 201 des Strafgesebes vom 14. April 1851 lautet: Hebammen, welche verabsäumen, einen approbirten Geburtshelfer

herbeirufen zu lassen, wenn bei einer Entbindung Umstände. ih"

ereignen, die eine Gefahr für das Leben der Mutter und des Kindes besorgen lassen, oder wenn bei der Geburt die Mutter oder das Kind das Leben einbüßt, werden mit Geldbuße bis zu 50 Thalern oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, Es sind Zweifel bei uns darüber erhoben worden: 1) ob die Hebammen verpflichtet sind, den Geburtshelfer persön lich herbeizuholen ? und i 2) aus welchen Gründen sie einen Geburtshelfer herbeirusen sollen, wenn bei der Geburt die Mutter oder das Kind das Leben einbüßt: da der Tod auch bei völlig regelmäßigen Geburten eintreten könne, ohne daß solcher irgendwie vorher schon zu besorgen gewesen wäre ? | Was den ersten Punkt anlangt, so kann der klare Auódrud nicht auf die Dér- pflichtung auszudehnen sein, daß die Hebammen von der hülfsbe- dürftigen Frau fortlaufen sollen. Es liegt niht nur in dem Vf- rufs-Eide, sondern auch in der Natur der Sache, daß keine Hebammé- zumal wenn ershwerende Umstände Gefahr drohen, die Gebährende verlassen und sie demnächst völlig beistandôlos, ihrem Schicksale E lassen darf. Jn den Städten und in den Gegenden, wo ei n burtshelfer nahe zur Hand ist, würde die Hebamme unter Umjian- den immerhin auf kurze Zeit persönlich zu demselben sich begeben fönnenz auf dem Lande aber würde se oft viele Stunden a der Gebährenden sich entfernen müssen, um den auswärts wohnen E und ohnehin nicht siher anzutreffenden Geburtshelfer zu erreihen,

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Dagegen sind die Hebammen verpflichtet, in den geseblih vorge- pachten Fállen den Familien -Vorstand, oder die Angehörigen, oder die Anwesenden und Hausbewohner mit der obwaltenden Gefahr bei 2 eiten bekannt zu machen und die Herbeiholung eines Geburts- hclfers ausdrücklich zu beantragen, 1a sogar, zu ihrer eigenen Beruhigung, besonders wenn sie Weigerung oder Gleichgültigkeit gegen ihre Anordnungen finden, DeV Ortsbehörde von der Sachlage und von der Nothwendigkeit des Beistandes eines Geburtshelfers Anzeige zu machen. i i

Auch hinsichtlich des zweiten Punktes erleidet das richtige Ver- tándniß der betreffenden Geseßesstcelle kaum cinen Zweifel. Es soll nämlich nicht nur in demjenigen Falle, wo die Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes vorherzusehen is, son- dern au in solchem Falle der Geburtshelfer herbeigeholt werden, wo, die Gefahr mag vorherzusehen gewesen sein, oder niht die Geburt mag regelmäßig, oder regelwidrig stattgefunden haben, die Mutter oder das Kind das Leben bei der Geburt einbüßt. Dort soll die Zuziehung des Geburtshelfers zur Abwendung der Gefahr und des tödtlichen Ausganges, hier, wo der Tod des einen oder des: anderen Theiles eingetreten ist, zur noch möglichen Lebensrettung erfolgen. Es liegt hierin die Fürsorge für die Hülfslosigkleit eines Scheintodten.

Die Hebammen haben also, bei Vermeidung der im Gesetze |

angedrohten Strafe, die Angehörigen oder sonst nahe stehende Per- sonen unter allen Umständen erweislich aufzufordern, einen Ge- burtshelfer herbeizuholen, wern eine Entbindung sür das Leben der Mutter oder des Kindes gefahrdrohend erschcinr, oder wenn bei der Geburt, diese sei leiht oder {wer von Statten gegangen , die Mutter oder tas Kind das Leben eingebüßt hat.

Wir verpflichten die Kreis - und Orts =-= Behörden, so wie die Kreis-Physiker, den Hebammen ihres Wirklungskreises diese Erläu- terung vorzuhalten; auch hegen wir zu den Aerzten die Erwartung,

F. E

daß sie in ihrem Geschäftsbereiche ein Gleiches thun werden. Arnsbero, Den 26, Zuli 1592, KoLniglicwe Regierung.

Personal - Chronik der Vrovinzial-- Bebhördet.

Provinz Vreutsen.

Ernannt sind: Die bisherigen Auskultatoren Jorck und Scha- per bei dem Appellationsgerichte zu Marienwerder zu Referendarien und sind dieselben dem Stadt - und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung überwiesen worden z der bisherige Appellations gerihts-Neferendarius Friedrich Wilhelm Schöndörfer zum Gerichts-A}. sor; der bisherige Appellations- gerichts - Ausfultator Emil Ludwig Gustav Hildebrandt zum Appellq- tionsgerichts-Neferendarius; der Bürgermeister Marquardt in Schippen- beil zum Polizei - Anwaltz der bisherige Polizei - Secretair Möbius zum Polizei - Assessor und is als solcher bei dem Königlichen Polizei - Präsidium zu Königsberg angestellt. i

Verliehen ist: Dem seitherigen Pfarrer zu Rheinfeld, Heinrich Julius Fier, die enedite Piairstelè gn der evaugehen Kircie zu Bordzichow in der Diözese Pr. Stargardt; dem forstversorgungsbercchtig- ten Oberjsäger Otto Friedrih Bertram Bo ck die Försterstelle zu Baltupö- nen, Oberförsterei Jura, nah Ablauf der Probedienstzeit zu Lubönen, in dex Oberförsterei Trappónen, definitiv,

Bestätigt ist: Der bisherige Lehrer an der höheren Schule zu Wehlau, Dr. Herrmann Robert Gieswald, als Oberlehrer an der höhc ren Bürgerschule zu St. Petri in Danzig.

Uebertragen ift: Nach dem Ausscheiden des früheren Post-Expe- diteurs Henselmann die Verwaltung der Post-Expedition zu Zoppot dem pensionirten Gens8darmen Karbinerz die Verwaltung der neu eingerichte- ten Post - Expedition zu Skurcz dem dasigen Apotheker Friedrih Gustav Leopold Pethke; die interimistishe Verwaltung des Bürgermeister - Amtes in Tapiau dem Regierungs-Civil-Supernumerarius Lang ec.

Verseßt sind: Der Referendarius Zach von dem Appellations- gibt zu Glogau an das Appellgtionsgericht zu Marienwerder und if derselbe dem Stadt - und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung über- iesen worden; die Ausfkultatoren Löffler und Saage von dem Appel- lationsgeriht zu Königsberg an das Appellationsgericht zu Marienwerder und sind dieselben den Kreisgerichten resp. zu Elbing und Marienburg zur Beschäftigung überwiesen worden; der Ausfuitator Preuschos}f von dem Appellationsgeriht zu Breslau an das Appellationsgericht zu Marientwer- der und ist derselbe dem Kreisgericht zu Elbing zur Beschäftigung über- wiesen worden, : L

_ Angestellt ift: Der bei dem Appellationsgeriht zu Marientverder veschäftigt gewesene Kanzlei - Diätarius Döring als Kanzlist bei dem Stadt- und Kreisgericht zu Danzig definitioz der bisherige Navigations lehrer - Aspirant Schröder als Lehrer bei der Königlichen Navigations- Schule in Pillau. | :

Angenommen ist: Der Rechtskandidai Beyer bet dem Appellag- onsgericht zu Marienwerder als Auskultator und is derselbe dem Sladl- und Kreisgericht zu Danzig zur Beschäftigung überwiesea worden.

Ertheilt ist: Dem Regierungs - Referendarius A ppelbaum dic

naGgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste,

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U Pensionirt wird: Der bei dem Kreisgericht zu Elbing angestellte Secretair Schwerdtfeger vom 1. Januar a. f. ab.

Provinz Brandenburg.

__ Vestätigt ift: Der bisherige Kämmercr Hahn zu Rec als Kämmerer zu Berlinchen, auf sechs Jahre.

_ Angestellt sind: Der Küster und L:hrer Johann Friedrih \ch, bisher in Neu-Küstrinhen, als Kantor und Lehrer der reformirten Ge- meinde zu Königsberg i, d, N; der Elementarlehrer Friedri Gustay Pabstlebe in Soldin als Kantor und Lehrer der dortigen reformirten Gemeindez der Elementar-Schulamts-Kandidat Friedrich Wilhelm Bra - str up als secster Lehrer an der Schule zu Letshinz der Post-Expediteur- Gehülfe Theodor August Oito Supli bei der Post-Expedition in Wolden- berg als Post-Expedient.

Uebertragen ist: Dem Regierungs-Asscssor Grafen von Fin- N die fommissarishe Verwaltung des Landraths-Amtes soldiner Bestellt ist: Der Predigtamts-Kandidat und Rektor Albert Theo- dor Foki sh zu Wriezen zum evangelischen Pfarr-Adjunkten cum ‘sPE succedendì für die Parochie Gossow. i Erledigt ist: Die Scullehrerstelle zu Jessern, Diözese Lübben. s. Provinz Pommern.

___ Ernannt ist: Der Predigtamts-Kandidat H ar nisch zum Pastor

in Colzow, Syuode Wollin. i

Angestellt find: Der Kandidat der Theologie, Gustav Immanuel Busch, als Rektor an der Elementarschule zu Greifenberg; an der Grund- flasse der Elementarschule zu Greifenberg der Lehrer Fenner,

E Provinz Sclesien.

Bestätigt sind: Der bisherige Schullehrer zu Fürstenau, Wil- lenberg, als evangelisher Schullehrer und Organist zu Gramschüt, alo- gaucrx Kreises ; der bisherige Adjuvant Albert Hein als Schullehrer zu öUrskenau, grünberger Kreises ; der Predigtamts-Kandidat Fricdrih August Bergan _als Pastor in Särchen, Kreis Hoyerswerda ; der Predigtamts- N David Herrmanu Naumann als Pfarrer in Schöndorf, Kreis Bunzlau,

: Drovinz Sachfenu. : Ernannt sind: Der bisherige Appellations-Gerichts-Referendarius Derold und der bisherige Appellations-Gerichts-Ausfultator von Brandt zu Neferendarien bei der Regierung in Erfurt; der intezimistische Verwalter der Oberförsterei Königshof, Feldjäger-Lieutenant Hin ze, zum Königlichen Oberförster; der zweite katholische Elementarlchrer Karl Schwert zu Din- gelstedt, Kreises Heiligenstadt, zum ersten Elementarlehrer daselbst.

Bestätigt ist: Der Bürgermeister Baumgarten zu Ellrich an- deriveit auf die Dauer von 12 Jahren zum Bürgermeister der gedachten SINdI,

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Nbein - Provinz.

Ernannt sind: Der Schulamts-Kandidat Peter Joseph Dax zum Schullehrer bei der fatholishen Gemeinde zu Morizheim provisorish; der Schulamtê-Kandidat Johann Adam Schumann zum Schullehrer bei der evangelishen GVemeinde zu Fladersbach provisorisch; der Nechts - Kandidat Karl Heinrich Felix von Strenge zu Kreuznach und der Rechts - Kandi- dat Eugen vou Kesseler aus Köln zu Landgerichts-Auskultatoren,

Erledigt ist: Durch den Abgang des Pfarrers Burkhardt nach Ultena eine Pfarrstelle der cvangeliscen Gemeinde zu Schermbeck (Svnode Wesel), :

Gegründet ist: Bei der evangelisen Schule zu Kreuznach eine neue Lehrerstelle, Bewcrber haben sich bei dem Superintendenten Eberts

in Kreuznach zu melden, Niedergelassen hat sich: Der praktishe Arzt und Wundaëzt Ooltor Michael Lonartz zu Ernst, Kreis Cochem,

D ps 5 CE L, 2 En » f s - - s s S S A I S KRoniglicze Wo Ca a LIIPECIE,

ereitag, 29, Oltober. Jm. - Opernhause. (458 Vorstel. lung.) Neu einstudirt: Der Postillon von Lonjumeau, komische Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französtschen von Leuven und

Brunswick, von M. G. Friedrih, Musik von A. Adam. Beseßung: Chapelou, Herr Formes. Bijou, Herr Zs®iesche, Marquis v. Corcy, Herr Mantius. Magdalena, Frau Herrenburg - Tuczek. Frau Hiltl. Na dem ersten Akt: Solotanz, ausgeführt von Zrau Brue den Fräuls. Bethge, Koch und Herrn Gasperini. Kleine Preise: Fremden - Loge 2 Rihlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen da‘elb| «4 Oréester 1 Kthlr. Parquet, Tribüne, Parquet = Loge uud L

Bourdon, Herr Mifckler Rose,

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der Unterstützungsfkasse fur huls8bedurstige Schauspieler. Male: Ein feltenes Weib, Drama in 1 Aft, na dem Franz: von A. Bahn. S Akt des

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In Potsdam, Mit Allerböchster Genehmigung Zum Bejten E J ? r.

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Ballets Satanella. Und, zum ersten Male: Der Damenkrieg, Luft spiel in 3 Abtheilungen, von Scribe und Legouve rdeitet

Laube. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans-LVod im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zt F Erster Balkon und erste Rang =- Loge 25 Sgr. Parquet 3