1852 / 258 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1546

onigli isgeri i im Feb 1851 gegen den durch Königlichen Kreisgericht zu S. im Februar | die S bnialtche Me aterriñg zu Bromberg vertretenen Fiskus ange-

in angetragen: | :

E ertludfeu Flotus fr schuldig zu erachten, die anu F

Ufern der Netze auf der Viehtrift der Kläger angelegen Buh-

nenwerke sofort bei Vermeidung der Execution wieder wegnehmen

zu lassen, event. aber solche Cinrihtungen zu treffen, daß der

Buhnenwerke ungeackltet die Kläger das Recht der Vichtrift nah wie vor ungeshmälert ausüben können.

Die Klage is eingeleitet, vor Eintritt des zu deren Beant- wortuug angeseßten Termins aber von der Königlichen Regierung zu Bromberg der Kompetenz - Konflikt erhoben worden, welcher in [tebereinstimmung mit dem Gutachten des Kreisgerichts zu S. und des Apypellationsgerihts zu Bromberg für begründet erachtet wer- den muß. : Mas

Daß die Anlage der Buhnenwerke auf einer polizeilichen An- ordnung beruhe, haben die Kläger nicht in Zweifel gezogen ; allein sie behaupten, daß der Fall des §. 2 des Gesebes vom 11, Mai 1842 vorhanden sei, weil ihr Anspruch auf einen speziellen Rechts- titel, dem Recht der Viehtrift und dem Eigenthum an beiden Ufern der Negze, beruhe. Außerdem führen sie aus, daß ihr eventueller Antrag die im §. 4 des erwähnten Geseßes nachgelassene Entschä digungsforderung enthalte. |

__ Der g. 2 a. a. D. gestattet den Rechtsweg, wenn derjenige, welchem tur eine polizeiliche Verfügung eine Berpflichiung aufer= legt wird, die Befreiung von derselben auf den Grund einer be- sonderen geseßlihen Vorschrift oder eines speziellen Rechtstitels be- hauptet. Den Klägern is aber überhaupt keine BVerpflichiung auf- erlegt, eben so wenig haben sie einen besonderen Rechtstitel ange- führt, welher die Befreiung von der Pflicht, sich die fragliche poli- zeilihe Anordnung gefallen zu lassen, begründen könnte, vielmehr sh lediglich auf den freien Gebrauch des Eigenthums und ihres Viehtriftsrechts berufen. :

Der §. 2 a, a. O, steht ihnen daher nit Me Seite, (Chen so wenig is der §. 4 ebendaselbst anwendbar, -

Die Kläger haben nämlich von dem verklagten Fiskus in der

Klage lediglih die Wegschaffung der Buhnenwerke und eventuell die Einrichtung solcher Vorkehrungen verlangt, daß sie ihr Recht zui Viehtrift unges{chmälert ausüben könnten, sie “haben folglick nicht behauptet, daß sie Rechte aufgeopfert und dafür Entschädigung zu fordern berechtigt seien, noch eine Entschädigung in Anspruch ge nommen, von welchen Fällen der §. 4 a. a. O. handelt, Zwar hat ihr Mandatar in der Erklärung über den erhobenen Kompetenz- Konflikt den eben angeführten eventuellen Klage-Antrag als eine geforderte Entschädigung darzustellen versucht; es leuchtet aber von selbst ein, daß die verlangten Vorkehrungen zur Sicherung übung des Rechts zur Viehtrift nicht mit einer Entschädigung fün Aufopferung dieses Rechts gleichbedeutend sind.

Demgemäß mußie der Kompetenz-Konflikt für begründet Rechtsweg für unzulässig erachtet werden,

Berlin, den 25. September 1852, Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Ko

(Unterschrift.)

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Der Piarter Friedrich Lon Tippelskirch zu Giebichen- stein is zum ersten Prediger an der Charité-Kirche hier ernanut worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange: legenheiteza.

Bekanntmachung vom 30. Oktober 1852 Vetressend die muthmaßlihen Ernte-Ergebnisse des Jahres 1852 in der preußishen Monarchie.

z _Wir bringen die nachstehende, von unserem General-Secretair, randes=Vefonomie-Rath von Lengerke nah den vorläufigen Be- rihten der General - Secretaire der landwirthschaftlichen Central Vereine bearbeiteten Zusammenstellung über das muthmaßlihe Ernte- Ergebniß in der preußischen Monarchie pro 1852 hierdurch zur

allgemeinen Kenniniß, Berlin, den 30, Oktober 1852. s Das Landes - Oefonomie - Kollegium. oon Bededorff,

14 :% De Aerndte des Jahres e eh tee preußischen Monarchie elreffend,.

Aus den Berichten, welche die General - Secretai ch wirthschaftlihen Central - Vereine an das Königliche 4 Rae Oekonomie - Kollegium behufs Gewinnung einer vorläufigen Ansicht über den Ausfall! der Aerndte erstattet haben, ergeben sich

folgende Verhältnisse, welhe jedoch, der Natur der Sache nad mehr für wahrscheinlihe Muthmaßungen als für sihere Ermitte! lungen angesehen sein wollen. Li Welz u S 4.205) e): Berbeisié ergiebigen Ertrag, * Reg. Bez. Danzig. desgleichen. Marienwerder „…... Jm Allgemeinen eine Durchschnitt®-Aernde, in Korn und eine Dreiviertel = Aerndte N Stroh. en D. arat is 1,20, also 20 pCt. mehr als der Dur nitt, Kranlrt , 4.00, Hinterpommern... . 41,00, Borpommern ........ Vom Rost heimgesucht, und diesem Grunde hinter dem zurückbleiben. S S E 1,00 Kort tnd 0/93 Stroh. T lee 20S e 09S AIPPOIN. 11,15% O3 2 0,93 Provinz Sachsen (E tiaind O0 Münster Gut und sebr qut, Minden : i Kreis Herford “74/00 n Ko n und Strob. Arnsberg .…...,,.,. Verspriht überall einen gulen Erty 16 Rheinprovinz : E S uberhaupt. .... 0,90 1,10 Korn und Reg. Bez. Koblenz *) Meistens gut. Reg. « Vez, Düssel= Ur) v Otaranms ergtebt -1@ | eino sehr gute Weizon evi Md Litthauen.. N on vol Reg. Bez. Danzig desgl. im Allgemeinen ergiebig. Marienwerder Zn deu Kreisen Deuts - Krone, Flatow Graudenz, Marienwerder, Rosenberz Shlochau, Stuhm, Thorn und Konit, 1,00 (0 Körner „D, P quf in au Kultur stehenden Gütern, auf ärmeren Voden, besonders der kleineren At wirthe 075 Ah Den Kreisen Kulm vobau, Schweß, Straßburg höchsten; ) : {chlägt der Rogg weniger a 5 14 Le Verte u i I UnD Potsdam... 9,95 in Korn und Stroh. Frankfurt j aao G0 in Korn, ( in Strob. wlnterpommer:! Auf guten Geldern eine zufrieden Aerudtez auf den leichteren Boden eino Mittel-Aerndte. 0 weit dieNachrichtea gehen, im den Korner - Ertrag betrifft

4 O L ä ¿ He WUttel-ZernDoi

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0,90 ‘) 2 M Nor, O80 thn Gtroß

Aach ven ersten Berirßten nun

leimaßige Aerndte. Nach eben eingelaufene!

«4 Angaben in 4 Bezirken \chlech{? mittelmäßig und in 7 gut 79 O, 0) 66 Stroh. Bersprach in den Kreisen Lippstadt, Hamm, Dortmund, Bochum, Hagen JZserlohn einen mehr als mittelmäßige! Ertrag; dagegen rechnete man in den Bi birgskreisen faum auf eine mittelmapigé Aerndte.

Rheinprov, überhaupt 0,60—0,80 in Korn, 1,00— 1,20 in Stro! Reg. - Bez. Koblenz mittelmäßig. Reg. =- Bez. Düssel-= D, 251614 «D 0/66,

De rnach bat Lev Roggen nicht nur keine volle Aerndte gegeben, sondern der Ausfall an Körnern /N auch bedeutender, als früher angenommen wurde, bt in mehreren Landesgegenden, insbesondere in A westlihen Provinzen, niht unerheblich. Jn Ziffern läß

o T. Der -Vericbt: aus: vem Neg. Bez, Königsberg liegt noch nich!

Desgleichen fehlen die Nachrichten aus Posen und Bromberg. a **) Nach amtlichen Berichten ver Königlichen Regierung zu Koblenz **%*%) Nach einem Berichte der Königlichen Regierung zu Düsseldor)

Or.

f + en die Provi Bezeichnungen zur man denno gaben abziehen: gewagte sein.

eitthauen

Danzig

Marienwerder

Potsdam 1 Grant...

Ointerpommern Borpommern.

Sdhlesfen überhaupt. . Reg.-Bez. Breslau. Neg.-Bez. Liegniß. . Reg.-Bez. Oppeln I 155 T Uner,

1547

das allgemeine Defizit wegen des gänzlichen Mangels an authen- Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Königöberg und aus inz Posen, so wie wegen der manchen relativen Ertrags-= Zeit mit Zuverlässigkeit niht ausdrücken, Will ein numerishes Durchschnittsfazit aus den obigen An= so dürfte die Zahl 0,86 vielleicht die am wenigsten

V 0.7: 4:

Grühe Gerste gut, späte hat durch Dürre gelitten.

dürfte nur in den besten Theilen der Nie- derungsgegenden einen mittleren Ertrag etwas Úbersieigen, in allen anderen Gegenden solche aber kaum erreichen, son- dern wahrsheinlich um ein 7 resp, gegen solchen zurüdckbleiben,

Auf eine halbe Aerndte wagte man kaum zu hosfen in den Kreisen Thorn, Marien- werder, Koniß, Deutsch-Krone, Kulm, Fla- tow, Graudenz, Löbau, Rosenberg (Voh- rungen), also auf einer Fläche von über 200 (1 Meilen, Jn den übrigen Kreisen erwartete man nur eine Viertel - Aerndte und weniger,

1410,

Große Gerste 1,00, fleine Gerste, welche fast ausschließlich von den Bauern gebauet wird, ist kaum zu 0,30 in Korn und Stroh anzunehmen,

Große Gerste unter mittelmäßig,

nur früh gesäcte und auf den mehx bin- denden Bodenarten gebauete Gerste dürfte einen befriedigenden Ertrag liefern,

1,00 -Korn, 0,95 Stroh,

4,04 Korn,:4;0Ò0 "Stxevh.,

V,98 Korn, 0,98 Stroh.

1,00 Korn, 0,88 Stroh.

0,97 Korn, 1,00 Stroh,

gut.

Minden Kr. Herford 0,83,

Arnsberg E E) Nheinprovinz .

3 Gy 2A J C C O V 5 Nit Ausnahme von Preußen und Pommern haben

gut, 1,00—1,05 Korn, 1,00—1,10 Stroh,

}

die hier genannten Provinzen und Bezirke im [ARzen eine gute Gersten-Aerndte gemacht,

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A C

Der Hafer wird durchgängig einen unge- nugeuden Ertrag geben, Auf der Höhe mißrathen, wird felbst in

den Niederungen den Ertrag einer nux

Marienwerder . DPotedait Oran,

Hinterpommern

D s en

Schlesien überhaupt D cas dus Co e 0 De Pei

Dn A

U aues

Minden, Kr. Herford

mittlern Aerndte nicht erreichen, in den meisten Gegenden gegen solche bedeu- tend zurüdstehen,

Mißärndte,

1,40 Í

Srühe Saat 0,90, späte Saat fast ganz

mißrathen.

Seit nfkehreren Jahren ist keine so \{chlechte

Hafer-Aerndte gemacht, wie in diesem,

Verhältnißmäßig (?) gut. 0,96 Korn, 093: Stroh, 0,94 - 0,92 1,02 S 1,04

Ü, 64 - 0,8 9

V,99 x 0/97 ; Im Ganzen eine gute Aerndte. 1,00, aber von sehr leihtem Gewichte,

Arnsberg... .…..,.,. man erwartete: 1,25 1,50 (4)

Rhein-Provinz...

{00 —1,15 Korn, 1,01 1,20 Stroh,

_ Jn Preußen und Hinterpommern ist also die Hafer- lerndte als eine im Watten fe lag Midaerne 41 Ves irahten, desgleichen zum Theil im Regierungs-Bezirk

oranktfurt,

Halen i ü, Danzig cl Marienwerder... Potsdam, ,

A, ava e interpommern

O, 4

Le Grühe Erbsen standen gut.

dürften eine Mittel-Aerndte nicht erreichen, Kaum 0,50,

i

1,04,

4,4104 Mittel-Ertrag. wie Hafer,

Schlesien überhaupt .… 0,74 Korn, 0,86 Stroh, Breslau e Wp Bs P 0,87 - = 0,88 A ; = V,9I5 =- | +0, Out und mittelmäßig. Minden, Kr, Herford Gast dur{gängig wurmstichig. In den Gebirgs = Kreisen hóöcchsteas eine E Mittel=, jonst eine reichliche Aerndte, Rheinprovinz .…..,,... Sehr verschieden von 0,50—1,00, Dennoch sind in Westpreußen, Schlesien und theil-= weise in Westfalen und in der Rheinprovinz die Erb- fen, oft beträchtlich, abgeschlagen., á

ear (Raps, Rübsen.)

E Vie Delfrüchte sind gegen eine gute Mittel A “erndte zurückgeblieben, Marienwerder... haben in den Kreisen Deutsch = Krone, Marienwerder, Rosenberg, Strasburg, Thorn (besonders der Raps) einen gu= ten Ertrag gegeben ; iveuiger eingeshla= gen sind sie in den Kreisen Koniß, Flag- tow, Graudenz, Löbau, Stuhm, Moh- rungen und am wenigsten im s{lochauer A Kreise, Potsdam, » Mittel-Aerndte. Hinterpommern... Rübsen, kaum 0,50 Vorpommern e W606, Schlesien Überhaupt. . 0,81 Korn, 0,84 S a Qo E 6, anin ¡ O c ea eune Q Sachsen 4 fnapp 0,88, Münster mittelmäßig. Minden (Herford) . knapp 0,50, MOONp ia 1... 0-080.

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Die Delfrüchte sind also mit Ausnahme 901 genden in Westpreußen und im Regierungs=-B Potsdam überall mebr oder minder unter dem T [chnitts-Ertrage geblieben,

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versprachen im Ganzen einen Erxtraga, Ourchshnitt der lebten 6 SAUTE (04 gleichstellen wird,

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(C A 2 J 5 4C PYtOo (Vras, Klee, Luzerne 2

Die Vormahd-Aerndte war [ast durcchweg Die Nachmahd-Aerndte ist, nah Maßgabe der und Witterung verschieden ausgefallen, T rothen Klees ist vielfach vertrocknet.

Berlin, den 9, Oktober 1852,

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)r, A, von Len

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¿eFFinanz- Biinisterium,

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Cirkular = Verfügung vom

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GOuüter- und Effekten-Trans|!

Ew. 2c, erhalten hierbei in Berfolg der Verfügung vom 45, ZUlic.,,,,, Exemplare des allgemeinen Regulativs über die Be- handlung des Güter=- und Effekten-Transports a en Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen und der zur Ausf hrung desselben erlassenen Anweisung (a) mit dem Auftrage, beide Stücke dur die Amtsblätter derjenigen Königlichen Regierungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, in deren Bezirken si{ch zur Zeit Eisen! befinden, auf welchen ein nah den Bestimmungen zu behandelnder Waaren- und Effekten-Transport îta i

In der desfallsigen Bekanntmachung sind zuglei, na der Vestimmung unter Nr. 14 der Anweisung , diejenigen Orte des dortigen Verwaltungebezirkes, welche im Falle einer Verslußver- leßung zur Wiederherstellung des Verschlusses befugt sind, für jede Eisenbahn besonders zu bezeichnen,

Bezüglich der auderen in der Eingangs gedachten Verfügung erwähnten Punkte bedarf es einer weiteren Bekanntmachung nicht.

Den betheiligten Abfertigunasstellen i unter Zufertigung der den Abdruck des Regulativs und der Anweisung entbaltenen Am blâtter in der erforderlihen Anzahl, diejenige besonde

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