1852 / 260 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Deffentlicher Nruvzeiger.

[4462] Stedckbriefs-Erneuerung

Der unterm 4. Mai d, J. hinter den Fleischer- gesellen Friedrih Hahnfeldt, aus Brom- berg gebürtig, erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. : :

Templin, den 29, Oktober 1852,

Königliches Kreisgericht, Crste Abtheilung.

[1464] | | A

Nachdem die städtischen Behörden zu Pyriß im vergangenen Jahre drei neue Lehrerstellen bei den dortigen Schulen gegründct und ausgestattet und zwei literarish gebildete Schulamts - Kändidaten nebst einem Clementarlehrer deswegen zu dem bisherigen bedeutend großen städtischen Lehrer- Personale hier zu berufen hatten, hat in den jüngsten Tagen der städtishe Gemeinderath auf des Magistrats und der Schul - Deputation ein- müthigen Vorschlag eine Gehaltserhöhung aller derjenigen städtischen Elementarlehrer, welche vor- zugsweise dürftig besoldet waren, einstimmig be- jchlossen.

Es ist in dieser Weise dahin gewirkt worden, daß keiner der städlishen Lehrer in Pyriß weni- ge als 180 Thaler jährlichen Einkommens be- zieht,

Diese achtbare Fürsorge der städtischen Behör- den für die Aufnahme der Schulen ihrer Stadt und für die Zufriedenheit der an ihnen arbeiten- den Lehrer ist um so anerkennenswerther, je freier, williger und einmüthiger die desfallsigen Be- schlüsse gefaßt worden sind.

Wir sehen uns mit Vergnügen bewogen, dieses jeltenere und mustergebende Verhalten der städti- ¡chen Behörden zu Pyrig mit der gegenwärtigen öffentlihen Anerkennung zu ehren.

Stettin, den 17. Oktober 1852,

Königliche Regierung, Abtheilung für die Kirchen- und Schulverwaltung,.

[1073] Nothwendiger Verkauf, Königliches Kreisgericht zu Ortelsburg in Ostpr. Das der Frau Emilie Koerner gehörige, Wil- lenberg Nr. 1 belegene Wasser-, Mahl-, Schneide-, Grüß - und Oelmühlen - Grundstück nebst einer Nominalhufe in Beutnerdorff , einem Antheil! Wieskowo von 15 Morgen preuß. und einem Borwerksantheil von 12 Morgen * Quadrat- Ruthen preuß., zufolge der nebst Hypotheken- schein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 97,648 Nthlr. 7 D abgeschäßt, foll in termino den 17, Februar 1853, Vormittags 14 auf der hiesigen Gerichtsstelle verkauft werden, Die unbekannten Real-Prätendenten werden, bei Vermeidung der Präklusion, zu diesem Termine vorgeladen,

[725] Nothwendiger Verkauf.

Das dem Gutsbesißer Meklenburg gehörige, zu Zermügel gelegeue, Vol. V. pag. 481 des Hypothekenbuchs des Kammergerichts verzeichnete, jeßt in das Hopothekenbuch des unterzeichneten L L 460 No, 5 übertragene, auf 10,98€ L. 2 Sar, 11 V abacitalte Landgut soll / / M C

am 22, Dezember cr., Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentli meistbietend verkauft werden,

Taxe und Hypothekenschein können in der Re- gistratur eingesehen werden.

Neu-Ruppin, den 23, Mai 41852,

Königl, Kreisgericht, Abtheilung 1.

[1174] 5

n dem Hypoihekenbucze der Ri i - morowo und Sobierczysno e Ao rianna, Alexander, Jgnab, Viktor, Josephine und Sophie Geschwister v, Orlowski, Rubr. U] Nr, 4, 1779 Rihlr. 55 Gr, 132 Pf, als Caution für deren mütterlihe Erbtheile eingetragen, Der Gutsbesißer Natalis v. Sulerzycki auf Piontkowo als Besißer der verpfändeten Güter hat si be- reit erklärt, dieses Jungrossat zu deponiren, weil die Berechtigten am Zahlungsorie nicht aufzu-

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finden gewesen, Er hat daher klagend darauf

angetragen, die im Eingange genannten 6 Geschwister v, Orlowsfi zu verurtheilen, die Deposition der Forderung von 1779 Rihlr. 55 Gr, 133 Pf, nebst Zinsen für gerechtfertigt zu erachten, ihnen auch sämmiliche Kosten des Prozesses zur Last zu legen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ma- riauna, Alcxander, Jgnat, Viktor, Josephine und Sophie Geschwister v, Orlowski werden hierdurch vorgeladen,

am 30. Dezember cr., Vormittags 10 Ubr,

im Gerichts - Gebäude hierselest, vor dem Herrn Gerichts-Rath y. Werthern, entweder persönlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtig- ten, wozu denselben der Nechts - Anwalt Brosin vorgeschlagen wird, zu erscheinen, die Klage zu beantivorten , die Beweismittel bestimmt anzuge- ben, die Urkunden im Original oder in Abschrift einzureichen und die etwa erforderlichen Editions- gesuche, so wie Adcitationsgesuche und Litis-De- nunciationen, auch Reconventions - Forderungen anzubringen und zu begründen, weil später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Jystanz keine weitere Rücksicht ge- nommen werden wird.

Die verklagte Partei ist befugt, statt in dem anberaumten Termine zu erscheinen, \{chon vor oder in dem Termine eine schriftliche Klagebeant- wortung einzureichen. Dieselbe muß jedoch von einem Nechts-Anwalte unterzeichnet sein, widrigen- falls sie für uicht angebracht erachtet wird,

Crfolgt die Klagebeantwortung schriftilich, so ist sie in zwei Exemplaren zu überreihen. Der Stellvertreter hat den erhaltenen Auftrag im Ter- min selbst nachzuweisen, weil der Gegentheil nicht schuldig i|, sich mit einem unlegitimirten Stell- vertreter einzulassen, auf den Antrag des Gegners also angenommen werden wird, als ob Niemand für die verklagte Partei erschienen sei.

Wenn für die verklagte Partei zur Termins- stunde Niemand erscheint , oder dieselbe sich nicht vollständig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellvertreter den Austrag nicht nachzuweisen vermag, oder wenn der bevollmächtigte Rechts= Anwalt die Klage - Beautwortung nicht schriftlich überreicht, so wird in contumacian verfahren, und werden alsdann die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber die ver- flagte Partei sich nicht erklärt hat, für zugestan- den und ancezfaunt geachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen dieselben, selbst beim Ausblciben der klagenden Partei und ohne deren Antrag ausgesprochen erden.

Strasburg in West-Pr., den 34, Juli 1852,

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung,

[1461] Ediktal-Vorladung.

Das Dokument über die sub rubrica Lil. No. 4 auf dem Grundstücke zu Danzig vor dem Glocken- thore an der Mauer auf der Rechistadt unter Nr, 4 des Hypothekenbuchs ingrossirte Forderung von Eintausend Thalern,

zu 4 pCt. verzinslich, ursprünglich eingetragen

per decretum vom 1. April 1803 ex obliga-

tione vom 8, April 1802 als persönlich zu- ständig dem Dr. med. Michael Ludwig und

Chariotte Amalie (geborne Walch) Wittwerk-

hen Cheleuten und den Professor Johann

George und Henriet.. Wilhelmine ( geborne

Wittwerk) Trendelenburgschen Eheleuten gegen

die Glockengießer Ehrich Lendemannschen Ehe-

leute; demnächst zum Allein - Eigenthum cedirt an die vorgenannten Dr. Wittwerkshen Ehe- leute; welche über die Zahlung der Forderung

einschließlich der Zinscn am 19, März 1822

notariell löshungsfähig quittirt haben, ist angeblich verloren gegangen , und hat der Besiver des Grundstückes, Eduard Heinrich Meyer, das Aufgebot dieses Dokuments (welches formirt ivar aus der Obligation vom 8, April 1802, dem Recognitionsschein vom 1, April 1803 und dem Recognitions\hein vom 20, Mai 1803) zum Zweck

der Aniortisation und demnäachstigen Loschung ck» Hypothek beantragt. T RON Demzufolge werden alle diejenigen, welche qq die zu löshende Post und das darüder qus stellte Jnstrument als Eigenthümer, Céssionarea Pfand - oder sonstige Briefs - Jnhaber Ansprüche zu haben vermeinen (bei Vermeidung der Y;s, Élusion mit allen Ansprüchen an die zu löschen, Post und das darüber ausgestellte Instrument) aufgefordert , ihre Ansprüche în dem vor dey; Deputirten, Stadt- und Kreisrichter D: Has bro auf i

den 7 Malz 1853, um 11 Ubr Vos

mittags,

an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Tex- mine auszuführen,

Danzig, den 13, Oktober 1852,

Königliches Stadt- und Kreisgericht, I. Abiheilung.

[1463] Bekanntmaghung

Es ollen am 150. M Vormittags von 10 Uhr ab, auf unserem Bahnhofe zu Berlin und am 18, d. M, Vormittags 410 Uhr, auf unserem Bahnhofe in Breslau verschiedene alte Cisenabgänge, alter Federstahl, Feilen, altes Leder und Glasbrecken öffentli) meißbietend versteigert werden.

Indem wir dies hiermit bekannt machen unt Bietungslustige cinladen, bemerken wir, taß di Verkauss - Bedingungen in der Auction bekqnnt gemacht werden sollen.

Berlin, den 41. November 1852,

Königliche Direction der Niederschlesisch - Märf schen Eisenbahn,

[1243] Ediktal-Ladung.

ZU dem Vermögen des hiesigen Kaufmany Gustav Eduard Eilenstein (Firma: W. H. Eilen stein) ist auf dessen Jnsolvenz-Anzeige der Kon fur3-Prozeß eróffnet worden, und es werden deset befannte und unbekannte Gläubiger und übe haupt alle diejenigen, welche aus irgend eineit Grunde Ansprüche an denselben zu machen haben daher hiermit peremtorish geladen, in dem gau

den 11, Februar 13983 anberaumten Liquidations-Termine persönlich ode! durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hi siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderun gen unter der Verwarnung, daß fie außerdem mi! solchen von der Konkursmasse werden ausg chlossen und beziehentliÞG der Rechtswohliha der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, anzumelden utt zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertrete! so wie der Priorität halber unter sich, darüber z1 verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen un sodann

deni 30, Mar3.1853 der Bekanntmachung eines Ausschließungs - D \cheids, welcher hinsichtlih der Außengebliebe Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werde! wird, gewärtig zu sein, demnächst

Ven 12 Mr 43855 j zur Abhaltung eines Verhörs anderweit an hie ger Amtsstelle si einzufinden und wo mögli einen Vergleich, wobei diejenigen, welche si Ubt! dessen Annahme nicht oder nicht bestimmt crll0- ren, für einwilligend in die Beschlüsse der Meyr- zahl der Gläubiger werden erachtet werden, 0" zuschließen, für den Fall aber, daß ein Bergieis nicht zu Stande kommt,

Den 49, Upril 18093 der Inrotulgtion der Akten und endlich

Den L uni 1899 der Bekanntmachung eines Locations-Crkenutniy\ welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Ub! für publizirt erachtet werden wird, sich u vcrsehen, l g /

Uebrigens haben auswärtige Gläudiger Annahme künftiger Ladungen und sonst Bevo" mächtigte an hiesigem Orte bei 5 Riblr. Stras! zu bestellen.

Werdau, den 13, September 1852.

Das Königliche Justizamt daselbsi, Ludwig-Wolf.

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruterei

is - ErhDhung. EX Preis - ErhDhung Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße Ar. 54,, und der Preußischen Zeitung , Leipzigèr- Sträße Ur. 14.

zeiger.

A? 200. Berlin, Freitag den 5. November 1852.

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Se. Majestät der Fönig haben Ulergnádigst geruht: Stadtbezirks entnommen werden, in Anschung welcher es bei dem, Dem Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Ohm, den | Auf G 14 fen B e: Geseges sestgeseßt if, verbleiben soll. Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Shleife; so ‘wie dem | - “TURO Des Welepes vom: ApApril-d. J. 6. 339 2 (Sesub= Proviantmeister Raabe zu Potôdam, das Ritterkreuz des König- | Ss ate 108 und Staats-Anzeiger Nr. 93 Seite 521) lichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; und | schrift” im: g Ia e D Le IUDIEW Anordgung und der Vor-

A i N L e : . 10 eo Weiebes vom 30, Mai 1820, j R Kreisgerichts - Direktor Ebert zu Naugard in gleicher | ein Uebergewicht, welhes nicht Va ai E gi iee ad a Eigenschaft an das Kreisgericht zu Angermünte zu versehen. i L t Mepe idé L O zur Der= igenshaft an das Kreisgeridt zu Angermünde zu verseßen. wiegung gekommenen Ouantität beträgt, unberücksichtigt bleiben soll, bestimmt :

daß vom L, Dezember d, J. áñ, die m §. 1 ves Geseßes vom R April E benannten Gegenstände, wenn sie in Mengen bis zu 7 Centner in Königsberg eingebraht werden, von 2 zu 2

Um heutigen Tage fand im hiesigen Schlosse in Gegenwart | Pfund der Versteuerung unterworfen sein follen. Sr, Majestät des Königs und ZJhrer Majestät deæ Königin, der | . Die Erdbebung geschieht nach Maßgabe des untensltehenden Ta- Königlichen Prinzen und Prinzessiunen und der hier anwesenden | rifs, Bei Mengen von 4 Centner und darüber, wenn solche auf fremden Prinzen, die feterlice Verlobung Ihrer Königlichen Hoheit | einmal zur Verwiegung kommen, bleibt noch ferner ein Uebergewicht der Prinzessin Marie Anna Friederike mit Sr, Durchlaucht | von weniger als 7 Centner unberü sichtigt. Die für Bezüge von dem Prinzen Friedrich von Hessen - Kassel stait, nahdem | Gewerbetreibenden im äußern Stadtbezirk bisher zugestandene Aus= des Prinzen und der Prinzessin Karl Königliche Hoheiten, als | nahme findet niht mehr statt.

latt (Preuß. Adiler-Zeitung)

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it Get A? i n Serlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. S Pf, in der ganzen Monardckzâe :

1 thlr. 275 Sgr.

i aent beträgt pvr . M Nas e Ri für { Iahr § G J s Alle Post - Anftalten des In - und ; h Ti eilen der Monardhie oha: é î Î É P Auslandes nehmen Sestellungen an, iy aen L für Berlin die Expeditionen des 275, z 72A Bea îa

Gharlotteuburg, den 4, November 1852.

dur{lauchtigste Aeltern der hohen Braut, Höstihre Einwilligung | Berlin, den 16. Oktober 1852,

ovtfiorl s +t 545 T \ 4 2 x G 4 f A H

ertheilt hatten, Das hohe Brautpaar und bie durchiauchtigsten i L H

Aeltern der hohen Braut geruhten hierauf die Glückwünsche der | Sfr Gylnanz=Minisier,

hohen Versammlung, wie auch der Hofstaaten, Generale, Minister | L Gz

und des Kurfürsilih hessishen Geschäftsträgers anzunehmen. In Vertretung : von Pommer-E sche.

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Berlin, den 4. November 1852, zur SCrhebung der Mahl- und Schlatsteuer in Königsberg in Pr,

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen |

von 2 Psd. zu 2 Pfd, bis zu 2 Ctr,

ilt von Blankenburg wieder hier eingetroffen. M. S Arta nan H Krafimebl-, Gries-, E Puder-, Stärke-, Mebl - Sat Schroot - und Badck- Pfund, zFett- u. Fleishwaa- g ivaaren-Saß. "H v . - e s P s (5 M inisterium des Jnunern. O: __ Dcecm Landrathe von Gustedt ist das Landraths - Amt des S r, “Pf a Wi ck s r |ck E A Ly n Kreises Rosenberg im Regierungs-Bezirk Marienwerder übertragen | R ao: eiae fle L L, Pt. (Sgr. Pi. |Sgr. Pf. |Sgr. Pf. worden, l H i N a { 1 | 3 9 | 21 7 a 1 2 S T E D 4 1A ; 6 313 W242 —c E 5 S 4 Â i! N | F g Q L - 10 0:01 41 40/87 144 0:0 S el À - —a - ° a @ 49 m | | J j S J | I » dz Finanz: Ministerium, 1 01] L E144 34] 40 ; 14 ¡ S 441i 814 445289 I 401 e | df M , / A - Or p 4 C2 4 i G j c e | j m L | f Ï 4 Verfügung vom. 10, Vttober 4892 betreffend die E s Ly Mi z 24 10 | i 94 E 1 s y 2 A, 1e S H #1 2 l i Lu 3 Anmeldung von mahl=- und schlachtsteuerpflichtigen 20 10/122 T T 13 i 1 Gegenständen im Stadtbezirk von Königsberg in Pr. 22 12|—}3|— 8 ml P S | c i ; ; U z 5 i 24 13 1 R S Qr 4 9 E g Durch die Amtsblatts-Bekanntmachung vom 18, Oktober 1828 | 9% A L S T : à a Gemäßheit der Allerhöchsten Kabiuets- Ordre vom 27. Juli | | : eselben Jahres die Bestimmung im Geseß wegen Entrichtu t g d L Al Zah s ( sel 9 chtung der Unmerkung, Gehen verschieden besteuecte Gegenstände zusammen

Naÿl- S (3p i 489 45 | “A (11 Dis G Be Ga O Ta SuE j genommen in der Menge von 2 Pfund und darüber ein, das Getvicht des M R | E d e E E enn einzelnen Gegenstandes beträgt aber weniger als 2 Pfund, \0 wird dfíeses in Mengen von Œ Ctr, und darüber in eine steuerpflidtige Gewicht dem Gewicht dessen, wovon die größte Menge eingebracht wird

Stadt eingeführt werden, anzumelden und zu versteuern sind, dabin | beigerehnet und die Steuer davon erbobeI, j 1 Jeundert, daß mahl - und schlactsteuer pflichtige Gegenstände schon | Berlin, den 16, Oktober 1852 venn sie in einer Menge vou 2 Pfund in den steuerpflihtigen | : E s Stadtbezirk von Königsberg eingehen, anzumelden sind und die |

‘euer davon, nah Maßgabe des zur öffentlichen Kenntniß ge- | brachten Tarifs zu erheben ist, insofern fle nicht erweislich von Ge- Jn Vertretung : verbetreibenden innerhalb einer halben Meile des steuerpflichtigen | von Pommer-Esche,

Der Finanz - Minifter,

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