[1516] Ediktal-Citation,
Ueber das Ve: mögen des Kaufmanns Friedrich Kastner hiexselbst is unterm 41. d. M. Konkurs eröffnet und der Nechis-Anwalt Hagen der Masse zum Jnterims-Kurator bistellt wordem
Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuld- iers werden hierdurch vorgeladen, in dem
am 19, Februar 1853, Vormittags
40-Uhx ; ;
an Gerichtsstelle hierselbst, Zimmer Nr. 4, vor dem Appellationëgerichts - Referendar Johannes anberaumten Termine 1dÿre Ansprüche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung des bisherigen Kurators ‘oder die Wahl eines anderen zu erklären, widiigen- falls der Ausbleibende mit allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still- schweigen auferlegt werden wird.
Die Aktiv-Masse beträgt grgen 1770 Nthlr, vnd Auswärtigen werden die hiesigen Rechts- Anwälte Knobloh und Bchm zu Sachwalte:n vorgeschlagen.
Kottbus, den 5, November 1852.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Hartmann.
[1518] Ediktal-Citation,
Jn Folge angebrachter Provocation werden nachstehende Personen :
1) der Schlossergeselle Johann Gottlieb Schnelle, am 2. Februar 1778 in hiesiger Stadt ge- boren und im Jahre 1809 guf der Wander- schaft im nördlichen Deutschland verschollen ; der Hâäuslersohn Michael Balle, am 28fsen September 1785 zu Saalau im diesseitigen Krene geboren Und vor 42 Jahren im Königreich Sachsen verschollen, woselb| er sich in Seifersdorf längere Zeit aufgehalten haben soll; der Hausbesizer Friedrih Chrenfried Lorenz, am 15, Juli 1793 in hiesiger Stadt gebo- xen und um das Jahr 1831 in Nußland, in der Nähe von Pultawa oder Kiew ver- schollen ; der Stellmacher Petèr Schimelka, am 13ten Februar 1805 zu Wittichenau geboren und im Jahre 1830 auf der Wanderschaft in der Nahe von Trier verschollen ; der Kuhhirtensohn Christian Pink, am 27sten September 1767 in hiesiger Stadt geboren und im Jahre 1806 wahrscheinlich als Soldat beim von Kraffischen Dragoner- Regimente verschollen,
über deren Leben oder Aufenthalt seit jenen Zeiten keine Nachricht mehr eingegangen , hier- durch öffentlich vorgeladen, sih biunen 9 Mona- ten und spätestens in dem auf
den 28, September 1853, Vormittags
44 09 r, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokaten für todt erklärt und ihr zurückgelasse- nes Vermögen den sich legitimirenden Erben aus- geantwortet werden wird,
Zugleich werden die elwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer der aufgerufeuen Perso- nen zu jenem Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen , daß sie ausbleibenden Falls mit ihren Ansprüchen an den Nachlasß präkludirt wür- den, auch gehalten seien, alle in der Zwischenzeit getroffenen Dispositionen des Erbschaftsbesizers anzuerkennen,
Hoyerswerda, den 5, November 1852,
Königliche Kreisgerichts - Deputation, Feldmann,
L
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 25, November a. pr. zu Wendischbaggendorff hiesigen Kreises, verstorbenen Wirthschafters Jo- hann Hcinrich Krenzin aus irgend cinem Rechts- grunde Ansprüche und Foiderungen zu machen haben, werden mit Ausnahme der Marie Elisa- beth Krenzin, verchelihien Wirthschasts-Juspektor Lembke zu Funkenhagen bei Köslin, der Anne
1608
Dorothea Krenzin, verehelichten Kaufmann Palm- green zu Barth, des Ockonomen Joachim Hein- rich Krenzin zu Dammgarten, des Hans Theodor Brudgam zu Stralsund, wegen ihrer zu den Akten schon angezeigten Erbrechte hierdurch aufgefordert, solche in rinem der auf de 1:22, November, den 6. Dezember, den 20, Dezember Bormittags 11 Uhr, hierselbst anberaumten Ligquidationstermine anzu- melden, bei Strafe des Ausschlusses. Grimmen, den 5, November 1852, Königliche Gerichts - Kommission,
vom 19, d. M. ab in allen unseren Billet-E, peditionen für 6 Pf. pro Stück zu haben a. Magdeburg, den 11. November A
Direktorium der Magdeburg - Wittenberge? schen Eisenbahy- Gesellschaft,
dieses Jahres,
Aufkündigung A Berwaltungen der Herzoglich Braunschtveig, : | schen und der teiter östlich liegenden, zum nord-
deutschen Verbande gehörigen Eisenbahnen finden vor der Hand noch Anstände bei den mit dem töten d, Mts, eingerichteten Courier - und Schnellzügen über unsere Station Minden hinaus zu expediren und uns für diese Züge auf ihren Bahnstrecken gültige Billete zur Verfügung zu stellen, Es kann deshalb so lange, bis diese Anstände gehoben sein werden, mit dem Courier und Schnellzuge eine direkte Expedition der Per- sonen und des Gepäcks unsererseits nur nach den Königlich Hannoverschen Stationen stattfinden, 1753. und zwar mit dem Courierzuge von allen diessei- zu 500 Rihlr, 396. 465, 638. 883, | tigen Courierzug - Stationen nach Bückeburg,
C. ¿U 100 Nihlr, 29, 4187 428 249 Wunstorf, Bremen, Hannover, Lehrte und Har- 12904 1411. 17413, 265%. burg, und mit dem Schnellzuge von Deuy,
«zu 25 Nthlr. 4117, 509, 1228, 1650, Düsseldorf, Dortmund und Hamm nah Bremen, 1665, 1675,
Hannover und Harburg. 4 U O Mb, 458, 561, 1232 1394 | Koln, den 13, November 1852, LOSO. 2017 | E indem wir die mit vorstehenden Nummern be- N zeichneten Nentenbriefe hiermit kündigen, fordern | —————— wir die ZJuhaber der lezieren auf, die Baarzah- | [1525] lung des Nennwerthes der gekündigten Renten- Berlint-Ha m burger -Eisenba bn. E eal r a A s Enyalnenz [ay L aude un er cazuU geHyorigen, E É G QU T : i fälligen Coupons in termino den 1, April N E. Mm H HIODes FOIA, eipoa 1853 auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen, | 2/000 M y E S Adds O OG SUIR "l Posen, am 13, November 1852, M D ie L Pexionan F g A E Oftober v. 6 EIPCA! 46,739 §0, 2 Gar. 4 Ph Königliche Direction | Gür Güter 2c,: 82,883 Thlr, 8 Sgr. Zusam- der Rentenbdant für die Provinz Posen. | men: 129,622 Thlr, 10 Sgr, 2 Pf,, also im ent- sprechenden Monat d, J, mehr circa 19,600 Thlr, Jun den Monaten Januar bis einschließlich Okto- ber 15852 betragen die Einnahmen: Für Perso} nau 2c. circa: 036,900. Thir. für Güter x! 811,900 Thlr., zusammen: 1,348 800 Thlr, denselben Monaten des vorigen Jahres : Perjonen 1c, 2 -491,536 . Thle, 45 Sgr. sür Güter 2c, 4 691,460 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf., z fammen: 14182905 Thl 17 ar, O, Av
165 800 Thl;
um laufenden Jahre mehr cirea:
[1524] oon Renteubriefen der Provinz Posen.
Mit Hinweisung auf die Vorschriften des Ren- tenbank-Geseges vom 2, März 1850, §, 41 und ff,, werden die Juhaber von Rentenbriefen derx Pro- vinz Posen hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß bei der heutigen, vorschriftsmäßig erfolgten Ausloo- sung der zum 1, April 1853 einzulösenden Ren- tenbriefe, nachstehende Nummern gezogen wor- den sind:
Littr. À. 30-4000 Rihlr. 75, 132, 504, 482. 124 1206, 11239 1012, 708,
Fa hrplanderMagdeburg-Wittenberge- E [hen Eisenbahn vom 15. November 1852 ab bis auf Weiteres,
d i L ' i Abgang von Magdeburg nach Wittenberge.
7 Uhr 45 Min, Morgens (Personenzug) in Wittenberge 10 Uhr 30 Min. Morgens, 10 Uhr 45 Min. Morgens (Vüterzug mit
Personen - Beförderung), in Wittenberge _2 Uhr 30 Min. Nachnittag, 9 Uhr 30 Min, Nachmittags (Güterzug mit Personen-Beförderung) in Wittenberge 9 Uhr 30 Min. Abends,
[1021] Bekanntmachung,
Un der hiesigen Vürger- und Elementarschule beabsichtigen wir sofort, spätestens zu Ostern k, einen Lehrer auzustellen, dem in den Oberklassen vorzugsweise der Unterricht in der Naturgeschichte, Physik, Chemie und Mathematik, so wie einige Stunden in der französishen und wo möglich englischen Sprache übertragen werden fönnent, Das jährliche Einkommen desselben ilt vorlaufig auf 400 Thlr. festgeseßt worden, :
Solche, die das exarnen pro facultate docendì bestanden haben und auf diese Stelle reflekiiren, werden ersucht, ihre Meldungen unter Be1fügung der nöthigen Atteste innerhalb 6 Wochen an uns
——= einzureichen, N C N 4 L (Wz e 5 Novo 59 Abgang von Wittenberge nah | uben, den 5. November 1852, i M debur - Der Magistrat,
Magdeburg.
9 Uhr Morgens (Güterzug mit Personen-Be- förderung), in Magdeburg 8 Uhr 45 Min, Morgens,
1 Uhr Mittags (Personenzug), in Magdeburg 3 Uhr 20 Min,
[1517] L, Es wird die anderweitige Unterbringung eines bereits seit einiger Zeit als Landwirth L E ten, noch unter Vormundschaft stehenden , u A ; ¿ ; | militairxfreien jungen Mannes behufs seiner [er- 6 Uhr Nachmittags (Güterzug mit Personen- | neren Ausbildung, gewünscht und wird gern ein Beförderung), in Magdeburg 9 Uhr 45 Min, | angemessenes Kostgeld gewährt werden, Hieraus 5 } 7 e E B I T : Dip Ie eann i: i . | Neflektirende wollen sich gefälligst unter A. a Nähere und die Anschlüsse an die anderen | ihrer Bedingungen an Herrn Amtmann Simo! Bahnen ergeben die gedruckien Fahrpläne, welche | in Preysch bei Wittenberg wenden,
Redaction und Rendantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober-Hofbuczdrueerel,
: ilen der M in allen Tris -Erh#hung. s reuß. Ädler-Zeitung)
t beträgt: Fe o @ ou Ag a fie Bes Königli 25 Sgr. sür t Dee hte 2
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¿n der ganze in 2er Éthix. 274 Sgr.
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Alle Post - Anftalten des In - und
Auslandes nehmen Bestellungen an,
für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, Mauer-Straße Ur. 54. und der Preußischen Zeitung, Keipziger- Straße Ür. 14.
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9 cktIger.
A 270,
Berlin, Mittwoch den 17. November
Allerh öch{chster Erlaß vom 24, September 4852 — YHe- treffend eine Veränderung im Personal der Miitgliét- der des Disziplinarhofes für nicht richterliche Beanmdte. (Staats - Anzeiger Nr, 220 S, 1303,) Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 415. Sevtember d. J. will Jh den Geheimen Ober - Tribunals - Rath ebt wah; seinem Antrage gemäß, von der Theilnahme an den Geschäften des Disziplinarhofes für die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beam- ten hiermit entbinden und an seiner Stelle den Geheimen Ober- Revisions-Rath Johann Karl Anton Bro icher zum Mitgliede des Disziplinarhofes ernennen. Sanssouci, den 24, September 1852. Friedrich IV ilbelm. von Manteuffel. von der Heydt, Simons. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin,
An
das Staats-Ministerium,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. F. L. Krahmer in Halle zum ozdentlichen P. rosejjor in der mediziniscen Fakultät der dortigen Universität; und
Den seitherigen Verweser des Landratbs - Amtes zu im Regierungs-Bezirk Posen, Obergerichts-A\sessor C, F
athe zu ernennen.
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C d H 7 R Berlin, den 15. «1 R L Bot an N, 4 au cit 1 Pr inz 25 U o
zurückgekehrt,
Wiinifsterium für Saudel, ewerbe 2{rbeiten.
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( 4 OI V D. 40,
Hud Deo Ms oi anon s H seud die Anzeigen dex
Nach der Cirkular - Verfügang vom 25. April d. 8/4) sollen Baumeister und Bauführer dem
4
Anzeiger Nr. 147 S,
“lintsterium sür Handel, Gewerbe und bfentliche Arbeiten nicht nur |
von der Ablegung ihrer Prüfung, sondern auch vorkommenden Falles davon Anzeige machen, daß sie beshäftigungslos oder daß sie von ner Beschäftigung zu einer anderen ubergegangen sind, damit auf diese Weise aus den Listen, welche hier über die Baumeister und Bauführer geführt werden, ersehen werden kann, ob und welche Daumeister und Bauführer für die spezielle Beaufsichtigung der in Angriff zu nehmenden Bauten vorhanden sind.
Diese Vorschriften sind bisher nicht überall vol worden und es entbehren viele der eingereichten A1 Jlhrung von Listen nöthigen Ausweise.
._ Die Königliche Regierung wird daher wiederholt angewiesen, auf geeignete Weise dafür zu sorgen, daß uicht nur die iu Ihrem
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Dezirk beshäftigien Baumeister und Bauführer Tie in der Cirkular-
Verfügung vom 25, April d. J. vorgeschriebenen Anzeigen hierher
gelangen lassen, sondern daß auch in Zukunft in denselben angege= |
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von Raumer. |
6 r 4 4 D | a (WQiIaig=-
[standig befolgt | 1zeigen die zur |
1) Vor- und Zuname, 2) Geburtsjahr, Monat und Tag, 3) der jeßige Wohnort, : 4) Datum des Prüfungs-Attestes (Jahr, Monat und Tag), 9) über welhe Befähigung das Prüfungs-Attest lautet, 6) ob der Militairpfliht genügt, 5 | 7) welche Bau-Ausführungen derselbe geleitet hat. Berlin, den 23, September 1852,
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Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, von dex DeyDi,
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sämmtliche Königliche Regierungen und an die Königliche Ministerial - Kommission zu Berlin,
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Cirkfular- Erlaß vom 2. Olttvber 1832 — betreffend die Verhältnisse der Königlichen Niederländischen und Belgischen Unterthanen in Bezug und Gewerbebetrieb, so wie auf Natural
| | Staaten.
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(Staats-Anzeiger 1852 Nr, 113 Seite 651,) 44 des mit dem Königreih der Niederlande am [501 abgeschlossenen Handels - und Schifffahrts- ß-Sammlung 1852 Seite 145 und Staats-Anzeiger joll eine völlige und unbeschränkte Freiheit zwischen den beiderseitigen Unterthanen bestehen, und len diejenigen Privilegien, Befreiungen und anderen Degünstigungen, welhe in Beziehung auf Handel oder Gewerbe die aterthanen des einen kontrahirenden Theiles genießen, auch denen des anderen zukommen.
Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen, \o wie in Erwägung des Umstandes, daß im Königreich der Niederlande nach offizieller Srklärung alle Ausländer Handel und Gewerbe, ohne Wesel des nterthanen-Berbandes und ohne andere Verpflichtungen, als welche
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ite 651)
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die Nationalen zu erfüllen haben, treiben dürfen, erscheint es nicht angemessen, die Verstattung niederländischer Unterthanen zum Be Eh :
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triebe cines stehenden Gewerbes im Inlande von der Erfüllung der im §, 67 der Verordnung vom 9. Februar 1849 (Gesetz = Sam! lung 1849 S. 108) vorgeschriebenen Bedingungen noch ferner ab hängig zu machen. Dagegen hat es bei der Vorschrift des §, der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17, Januar 1845 F
etn Bewenden, Day nur mit mihtiterielle1 ZriauLbni}y
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444 f
Dc lassung mederländischer Unterthanen zum Gewerbebetriebe im lande erfolgen darf. Es ist also in einem jeden Falle dieser Art, unter möglichster Beshleunigung, über die Lage der Sale
zu dertchten.
Sofern es sich um die Naturalisation niederländise Unterthanen handelt, hat es bei den Bestimmungen des Verordnung vom 9, Februar 1849 sein Bewenden.
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Ein gleiches Verhältniß findet nach Art, 16 des mit dem Kö- nigreich Belgien am 4. \ 18, Februar 1852 verlängerten Handels= Un auch hinsichtlih der Königlich belgischen
die vorstehende Anweisung auch hinsichts
findet,
In Betreff der niederländischen und belgischen