1852 / 272 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

AÉSIIS iins MER R t C E E C H Zti ci G n

P S R R E A A

stehend erwähnten abgestumpften Auflösung des Indigo, L

Grün: Saftz1ün und mehrere Abänderun- gen desselben, wie: Pistaziengrün, Apfelgrün, Dunkelgrün u, #, w., Chemisch grun, grüne Erde und Gemishe aus unschädlichen blauen und gelben Farben, z. B. eine Verbindung des reinen berliner Blau mit einer Abkochung von Kurkume - Wurzel oder Gelbholz, des- gleichen der vorerwähnten abgestumpsten R digo-Auflösung mit der Abkochung von Kur- fumewurzel und etwas Alaun, oder mit dem Aufgusse der Blumenblätter der Ningelblume,

Braun: Biester, kölnische Erde, Mumie, Sepia, Umbra, fkasseler Braun, Kesselbraun, brauner Lak, Mahagonibraun, Mineralbraun, Modebraun, russisch Braun und Mischungen aus unschädlichem Roth und -Scch wan.

Schwarzt Beinschwarz, franffurterSchwarz, Kernscwarz, Neutralschwarz, kalzinirter Ruß,

Metallfarben: Aechtes Blattgold, ächtes Blattsilber, ächtes geriebenes Gold und Sil- ber, Musivgold, Staniol uyd Graphit,

Die Verkäufer von Waaren, namentlich von Spielzeug für Kinder, werden hiermit auf die, im §, 304 des Strafgeseßzbuches enthalteneu Strafbestimmungen hingewiesen, Eltern, Vor- münter und Alle, welchen die Beaufsichtigung von Kindern anvertraut is, werden gewarnt, Waaren, an denen sich die bezeihucten shäd- lichen Farben befinden, jür Kinder anzukaufen, und darauf aufmerksam gemacht, welche Ge- fahr für Kinder dadurch entstehen kanu, wenn dieselben Gegenstände, an denen s\ch s{chädlihe Farben befinden, in den Mund nehmen,

Berlin, den 19, November 1851,

Königliches Polizei - Präsidium, die 9 On O enelor 9, wird hierdurch republizirt. Berlin, den 1. November 1852. Königliches Polizei - Präsidium, von Hinckeldey.

E E E E RE E B R R E T R

[1531] DolanntimaGun a,

Die dem Königlichen Seehandlungs - Justitute gehörigen, im Züliichauschen Kreise des Regie- rungs - Bezirks Frankfurt a. d. O, belegenen Schmöllener Güter sollen im Wege der öfent- lichen Licitation mit dem 1, Juli f, J, veräußert {verden.

Diese n der Nähe von Züllihau und des Oderstromes belegenen, völlig separirten Güter bestehen aus einem Haupt- und einen Neben- BVortverke mit einem Gesammt - Flächen - Juhalte von 3281 Morgen, in welchem 17 Morgen Gär- ten, 1774 Morgen Aerland, 493 Morgen Wiesen, 280 Morgen Holzung, 620 Morgen Hütung und 18 Morgen Rohrung enthalten siud, Zu den- selben gehört auch eine Brau- und Brenunéèrci und cin Weinberg, Die Wohn- und Wirthschafts- gebäude sind meist neu und massiv erbaut, Das mit zu verkaufende Vich- und Wirthschafts - Jn- ventarium is vollständig vorhanden,

Zur Annahme der Gebote baben wir einen anderweiten Termin auf

den 12, Januar 1853, Vormittags

um 44. Uhr, in unserem Geschästs-Lokale, Jägerstraße Nr. 21 hierselbst anberaumt und laden Kauflustige dazu hier- mit ein,

Die Licitations- und Veräußerungs-Bedingun- gen liegen;

in unserer Registratur hiersclbst

und in dem Geschäfts-Lekgle der Guts-Administra- tion zu Schmöllen

in den Dienststunden zur Einsicht ver Kauflustigen bereit, Außerdem ist die Guts-Administration in Schmöllen vcranlaßt, den \ich bei ibr melbenden Fauflustigen nicht allein de Besichtigung der Güter zu gestatten und die zur Jnformation gau- gefertigten Anschläge zur Einsicht vorzulegen, \on- dern ihnen dabei auch über die Verhältnisse der Büter mündliche Auskunft zu ertheilen.

Berlín, den 12, November 1852, General-Direction der Seehandlungs-Socictät,

Bloch, Wenzel,

1616

[866] Nothwendiger Verkauf. Königl, Kreiszericht Guben, 1. Abtheilung.

Das der verehelichten Tuhmachermeister Bleiß- ner, Johanne Christiane Henriette gebornen Gallasch, zugehörige, in der Stadt Guben am Krossener Thore belegene, im Hypothekenbuche Vol, V Bal 57 ub No. 1684. verzeichnete Wohnhaus, abgeschäßt zufolge der nebst Hyp0o- thekenshein im 11]. Büreau einzusehenden Taxe auf 5391 Rthlr. 16 Sgr., soll in termino

den 19, Januar 1853, Vormittags

11 U, an ordentlicher Gerich1sstelle subhastirt werden,

[1485] Nothwendiger Verkauf.

Königl, Kreisgericht Guben, Abtheilung 1.

Das der Wittwe Mangner, Johanne Chiistiane geb, Horn, zugehörige, auf der Feldma¡k von Vuderose am l1nfen Neiße-Ufer belegene, im Hy- pothekenbuche Fol. 217 verzeichnete Muüßhlen- ctablissement, abgeschäßt zufolge der nebst Hypo- thefenshein im 111. Búüreaga einzusehenden Taxe auf 5018 Thlr, 12 Sgr. 2 Pf., soll im Termine amn 41s. Mal 1853, Bor mittags 14 Uhr- an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Guben, 19, Oktober 1852,

[4419] Nothwendiger Vorka uf, Königliche Kreisgerichts - Kommission I.

zu Schwedt , den 24, Juli 1852,

Die den Erben des Rittergutsbesigers Karl Georg Friedrih Lüdecke auf Zügen gehörigen, in Schwedt belegenea Grundstücke, als;

l) das im Hypothikenbuche von Schwedt Vo- lumen I. No. 75 fsolio 444 verzeichnete Wohnhaus nebst Feldgarten und 4 Wiesen als Peitinenzstücke, abgeshägt auf 7215 Rihlr, 7 Sgr. 6- Pf,z

2) die in diesem Hypothekenbuche Volumen 11]. No. 95 folio 565 verzeichnete Scheune, gab- geschäßt auf 214 Rihir,

ufolge der nebst neuestem Hypothekenschein und Be-

ingangen in der Registratur einzusehenden Taxe,

ollen

am 2 Marz 413853, Vormittags

1 O

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Alle unbekannten Nealprätendenten werden auf

geboten, sich bei Vermeidung der Präftlusion

spätestens in diesem Termine zu melden,

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[1456] Froclan a.

Alle, welche an den Nachlaß des am 10, U de Je verstorbenen Professors und Direkto1s des Königlichen Pädagogiums zu Putbus, Dr. Karl Grtledrich Ferdinand H ajeudalg, aus irgend einem Nechtêgrunde Öo1derungen und Ansprüche zu habeu vermeinen, werden bierdurch geladen, dieselben in einem der auf S

den 16, uud 30, November und den

0E, egend er.c. 11 Ubr Morgens, im Königlichen Kreiëgeiichte hierselbst auberaum- ten Termine anzumelden und zu dewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses. Bergen, den 23, Ottober 1852, Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung. von Eckeubrecher,

S Drollama,

Ulle, welche an das con dem Gutsb Ber Lon Volle auf Streu mittelst Veitrages vom 24, Juni 1848 an deu BDuisbesißer von Bohlen auf Bohlendo1f verkaufie, im hiesigen Kreise, im wiecker Kirchspiele belegene Gut Boh- lendoif mit dem einverleibten Malmeriß und sonstigem Zubehör aus dem Lehnsver bande oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Käufers hierdurch geladen, die- selben in einem der auf den 26. Oktober, 16, November und

7. Dezember cr., 11 Ut Mordeus ¡m Königlichen Kreisgerichte hierselb anberaum-

/ ten Termine anzumelden und zu bewahrhi.iten bei

Strafe des Ausschlu}ses, Von Der d ind

keit zur Anmeldung sind diejenigen ausgesann ÿ- welche auf dem attestirten Postenzettel ihre “Du derungen richtig verzeichnet finden werden up haben dieselben für den Fall der erfolgenden Y Y meldung Ansprüche auf Ersaß der Anmeldun E fosten nit zu machen, 96.

Bergen, den 29, September 1852,

Königl, Kreisgericht, 1, Abtheilung, oon Eckenbrecher.

[1523]

FahrplanderMagdeburg-Wittenberge, schen Eisenbahn vom 15. Novembe; 1852 ab bis auf Weiteres,

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Abgang von Magdeburg nach

_ -- Y v 7 / Wittenberge.

7 Uhr 45 Min, Morgens (Personenzug) n Wittenberge 10 Uhr 30 Min. Morgens, 19 Ur 45 Min, Morgens (Güterzug, mit Personen - Beförderung), in Wittenberge 2 Uhr 20 Min. Nachmittag. : 9 Uhr 30 Min. Nachmittags (Vüterzug mit Personen-Beförderung) in Wittenberge 9 Uhr 30 Min. Abends, :

Abgang von Wittenberge nach Magdeburg.

9 Uhr Morgens (Güterzug mit Personen-Be- sörderung), in Magdeburg 8 Uhr 45 Min, Morgens,

1 Uhr Mittags (Personenzug), in Magdeburg 3 Uhr 30 Miín.

6 Uhr Nachmittags (Güterzug mit Personen- Beförderung), in Magdeburg 9 Uhr 45 Min Abends,

Das Nähere und die Anschlüsse au die anderett Bahnen ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche vom 19, d. M. ab în allen unseren Billet-Ex- peditionen für 6 Pf. pro Stük zu haben sind

Magdeburg, den 11. November 1852,

Direlborium der Magdeburg - Wittenberge*?schen Eisenbahn- Gesellschaft,

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Köln-Mindener Eisenbahn

Die Verwaltungen der Herzoglich Braunsch|veig- schen und der tveiter östlich liegenden, zum uord- deutschen Verbande gehörigen Eisenbahnen finden vor der Hand noch Anstände bei den mit dent loten d, Mts, cingerichteten Courier- und Schnellzügen über unsere Station Minden hinaus zu expediren vud uns für diese Züge auf ihren Bahnstrecken gültige Billete- zux Verfügung zu stellen, Es kann deshalb so lange, bis dieje UAnstände gehoben sein werden, mit den Courier- und Schnellzuge eine direkte Expedition ter Per- jonen und des Gepäcks unsercrseits nur nach dent Königlih Hannoverschen Stationen stattfinden, und zwar mit dem Courierzuge von allen diessei- tigen Courierzug - Stationen nach Büdeburg, Wunstorf, Bremen, Hannover, Lehrte und Har- burg, und mit dem Schnellzuge von Veuß, Düsseldorf, Dortmund uud Hamm nach Bremen, Haunover und Harburg.

Köln, den 13, November 1852,

Die Direction.

Redaction und Rendantur: S chwieger.

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Derlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucerel

nement deträgt: E 25 Sgr. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie ohue Hi (Pr S Ap Zeitung) i î átt ( reuß. L - l dgr eddaf 14 Kthir. 17 Sgr. 6 ÞPf., in der ganzen Monarchie : 4 üthir. 27§ Sgr. E

Ale Post- Anflalten des In - und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Köuigi, Preuß. Staats - Anzeigers ver B M Ür. 54, une er Preu en Zeitung, Leipziger- Straße Ür. 14. y E

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A 272,

1852,

Privilegium vom 8. November 1852 wegen Ausgabe von 1,600,000 Rthlr. Priorität6ä=Obligationen der Aachen=Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft,

Wix Friedrich Wilhelm, von Gottes Onaden, König von Preußen 2c. /

Nachdem die auf Grund des mit der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn - Gesellschaft unterm 29. Scptember 1849 abgeschlo}enen Bertrages (Geseß-Sammlung für 1850, Seite 154 ff.) und Unseres Erlasses vom 4. März 1850 (Ges: ß-Sammlung für 1850, Seite 162) zur Verwaltung und zum Betriebe des Aachen- Düsseldorfer Eisenbahn= Unternehmens eingeseßte Direction, iu Cinverständuisse mit der in Folge jenes Vertrages vou Seiten der Gesellshaft bestellten Deputation darauf angetragen hat, behufs voll ständiger Ausführung und Aucrüstung der Bahu das Anlage-Kapital für das gedachte Unternehmen durch

Ausgabe auf den Juhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener |

Prioritts - Obligationen zu erhöhen, und Wir zu dieser Erhöhung des Anlage-Kapitals um den Betrag von 1,600,000 Rthlr. Unsere Zustimmung gewährt haben, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßcs vom 17. Juni 1833 (Geseß - Sammlung für 1833, DSeiel (09) dUrch pergeawattiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der oben erwähnten Prioritäts-Obliga- tionen der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn - Gi sellschaft unter nach- stehonden Bedingungen : hs i S4,

Der Betrag der zu emlitlirenden Prioritäts - Obligationen ist

1,600,000 Rthlr. ; S 2.

Die Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium ab- gedruckt wird, werden jede zu 200 Rthir. Courant in fortlaufenden Nummern von 1 bis 8000 nach dem sub A. beilicgenden Sch:ma ausgefertigt und von zwei Mitgliedern der Direction der Aachen- T useldorf- Ruhrorter Eisenbahn und dem Rendanten der Dircctions- Kasse unterzeichnet.

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Die Obligationen werden jährlih mit vier Prozent verzinst, Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando ijn ber Bl

vom 2. bis 31, Januar und vom 4. bis 31, Juli eines jeden |

Jahres bei der Hauptkasse der Dücction der Aachen - Düsseldorf

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b) A 34 G; 54 Ç is A, L 4 O ' 1 ' | Ruhrorter Eisenbahn, so wie außerdem zu Berlin und Köln bei |

denjenigen Kassen oder Geld - Instituten, welche zu diescm Zwecke |

bestimmt und von der Direction bezeihnet werden, gezahlt.“ Die |

Zins - Coupons werden nah dem suh B, anliegenten Schema mil

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den Obligationen zunächst für 5 Jahre ausgegeben und nach Ablauf | dieser Z it erneuert, Die Ausreichung der ncuen Coupons c1folgt | an den Vorzeiger des mit den ersten Coupons ausgegebenen Talons, |

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lofern nicht dagegen von dem Jnhaber der Obligation bei der Di- |

réction rechtzeitig schriftlichir Widerspruch erl Valle cines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Jnhaber der Obligation, y

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Die Ansprüche auf Ziusvirgü‘ung erlbschen und die Zins- Coupons werdon unguúliig und werthlos, wenn diese nicht b¡nnen ver Jahren nah der Berfallzeit zur Zahlung präseutirt werden,

§.--S,

Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welhem dieselben zur Rückzahlung fällig slnd. Wüd dicse in Em- bang genommen, so müssen zugliich tle ausgereichten Zz'ns-Coupons, velhe später als an jenem Tage verfall-n , mit den fälligen Obli- ationen eingeliefert werden z geschieht dies nicht, so wird der Be- rag der fehlenden Zins-Coupons von dem Kapital cinbehalten und Wr Einlösung diesex Coupons verwendet,

oben worden ist, Al

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———————— L.

L S. 0. ] Zur „allmáäligen Tilgung der Schuld wird alljährlich vom Jahre 1854 an mindestens ein halbes Prozent von dem Kapital= Betrage der emittirten Obligation nebs den ersparten Zinsen von den amortisirten Obligationen verwendet. Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung kommenden Obligationen geschieht durch, Aus- loosung seitens der Direction mit Zuziehung eines das Protokoll führenden Notarius im Juli jeden Jahres (zuerst also im Juli 1854) in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Ter= mne, zu welchem Jedermann der Zutritt freisteht. : Bu Bekanntmachung dex Nummern der ausgeloosten Obliga- tionen erfolgt durch dreimalige Einrúckung in die §. 10 genannten öffentlichen Blätterz die erste Einrückung muß mindestens 4 Wochen vor dem bestimmten Zahlungstermine erfolgen.

i Die Auszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Obliga tionen geschieht gegen deren Aushéándigung an die Inhaber bei den im §. 3 bezeihneten Kassen im Januar des nächstfolgenden Jahres (zuerst also im Januar 1855). Die im Wege des Tilgungs = Ver-= fahrens eingelösten Obligationen werden , unter Beobachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Formen, verbrannt. Der Direction bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung Un- jeres Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und Unseres Finanz-Ministers sowohl den Amortisations-Fonds zu ver- stärken Und dadur die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Obligationen dur die söffentlihen Blätter mit jechsmonailicher Frist zu fündigen und dur Zahlung des Nenn=- werthes einzulösen. 98

_ Die Obligationen , deren Einlösung im Wege der Kündigung erfolgt, können anderweit wieder ausgegeben werden. ]

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__ Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, aber nit zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in dem Zeitraum von zehn Jahren, von dem Fálligfeits-Termin an gerecnet, jährlich ein= mal von der Direction bebufs derx Empfangnahme der Zahlung öffentlih aufgerufen. Die Obligationen, welche nit innerhatb eines Jahres nah dem letten öffentlichen Aufrufe zur Einkösung vorgezeigt worden, find werthlos und werden als folcke von der Direction demnäctst öffentlih bekanut gemacht. Die Gesellschaft hat wegen folcber Obligationen keine Verpflichtung mehr; doch kann deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus BVilligkeits - Rücksichten gewährt werden. ___ Hur Si\@evung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesegt :

a) die vorgeschriebene Berzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden -an die Actio- naire der Gesellschaft aus dem Reinertrage vor;

b) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen seitens der Gesell- haft keine zur Eisenbahn und zu den Babnhöfen erforder- lichen Grundstücke verkauft werden; dies bezieht \sich jedo nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind- ltchen Grundstücke, auch nicht auf solche, welcbe innerbalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder stenerlichen Einrichtungen, oder welche zu Pakhóöfen oder Waaren-Nieder- lagen abgetreten werden möchten;

c) die Gesellschaft darf weder Actien kreiren, noch neue Darlehne aufnehmenz es sei denn, daß für die auf Grund des gegen- wäitigen Privilegiums zu emittirenden Obligationen das Vor- zugoreccht ausdiücklih vorbehalten würte;

d) zur Sicherheit der Inhaber der Obligationen für Kapital und Zinsen is das gesammte beweglihe und unbewegliche Ver- mögen der Gesellschaft verhaftet.