1852 / 280 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

A Wg

aus dem Cirkulare an die sämmtlihen Königlichen Regierungen vom 19, September 1846.

26, 26. 2.

Bei der Wichtigkeit und Bedeutung, welche die industriellen und gewerblihen Verhältnisse des preußischen Staates gegenwärtig ge= wonnen haben, und in Folge

Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 7, Juni 1844 ist es nothwendig

geworden, den von den Königlichen Regierungen bisher aufgestell - ten Gewerbe-Tabellen, welche sih nur auf die wihtigsten Gewerbs-= verhältnisse bezogen, eine möglichst vollständige Ausdehnung zu ge- ben. Zur Erreichung dieses Zwedckes sind im Einverstäudnisse mit dem Königlichen Finanz - Ministerium und nach eingeholiem Guts= achten der Königlichen Ober-Präsidien, die beiden Formulare ent- worfen-worden, von denen Einer Königlichen Regierung das erfor- derte Quantum heute Übersendet wird. Wenn dieselben von den Aufnahme-Behérden mit Beachtung der ihnen beigegebenen Erläu- terungen verständig ausgefüllt werden, so dürfte die Erwartung, dadurch ein möglichst vollständiges Material zur Keuntniß der ge- sammten Jndustrie und Gewerbsamkeit des preußischen Staats zu erhalten, sich wohl rechtfertigen.

2, l, 2c.

In díe zweite Tabelle, die Fabrications-Anstalten und Fabrik- Unternehmun aller Art, sind alle die Nachrichten aufgenommen worden, welche seit 1837 versuchsweise durch den besondern Anhang zur Gewerbe-Tabelle, die Dampfmaschinen, selbständige Maschinen- spinnereien und die für den Großhandel arbeitenden Fabrikanstalten betreffend, eingezogen worden sind. Da indessen die eingegangenen Nachrichten über die Gabrifanstalten bisher noch sehr mangelhaft befunden worden sindz so hat es zweckmäßig geschicnen, für die bekanntesten bestimmte Rubriken und für die nur örtlich vorkonmmen- den ohne Ueberschrift gelassene Kolumnen in dem Schema anzugeben, Die große Ausdehnung, welche diese Tabelle, namentli durch die Unterabtheilung der Arbeiterzahl nach Alter und Geschlecht er- hallen hat, war nit zu “vermeiden, weil das Königliche Fi= nanz -= Ministerium düse Nachrichten behufs Aufstellung einer Gewerbestatistik des Zollvereins in Gemäßheit des g, 46 des Haupt- protokolls der sechsten Generalkonferenz in Zollvereins - Angelegen- beiten (d. d. 11, November 1843) ganz bestimmt anzugeben für nothwendig erachtet hat. Es werden indeß Mißgriffe hieraus inso- fern nit zu besorgen sein, nur verständigen Organen anvertraut wird, welde die dem Titel- blatte beigegebenen Erläuterungen zwekmäßig beachten. Es wird daher auch den Gewerbtreibenden felbst eine

nur auf diesem Wege zuverlässigere Angaben, als bisher, werden können, Es ist übrigens auch zu erwarten, daß die Ein- dem sie die Vortheile nicht rihtige Aufnahme . der ihr Notizen, bei allen ihre Interessen lungen gewähren muß. Eine Königliche daher ergebenst ersuht, der bevorstehenden Gewerbe - Tabellen eine der Wichtigkeit Sorgfalt zuwenden und namentlich dazu Personen wählen zu lassen, die diesem Geschäfte auch vollkommen gewachsen sind, Zur Be= | seitigung aller dennoch mögli en Mángel uud Unrichtigkeiten sind | aber die Aufnahme-Behörden ganz bestimmt anzuweisen, nah been- | digtem Geschäft die Zusammenstellung ihrer Notizen da, wo Ge- werbe-Vereine, Handelskammern oder kaufmännische Corporationen | vorhanden sind, diese, wo dergleihen Organe aber mangeln, einige der angesehensten, von den gewerblichen Verhältnissen in ihrem Bezirk am eten Gewerbtreibenden , deren Auswahl den land- âdtishen Behörden überlassen werden kanu, zuzu-

um mit denselben gemeinschafilih alle einzelnen Positionen durchzugehen und ihre Aeußerung darüber zu erfordern, n und

was sie dabei zu erinnern oder zu ergänzen finden, ob ihnen noch

M Eiitweige Fala d, welche feine Erwähnung gefunden ha-

die Zahlenangaben

s Ge gen

machen sind, welche einer Entschei n, u

Irrungen zu vermeiden. Ueber diese Verhandlungen B n Aufnahme - Behörden ein Protokoll aufzunehmen , welches die zur Revision der Tabellen zugezogenen Sachverständigen zur Beglaubi- gung mit ihnen gemeinschaftlih unterzeichnen, und das Einer Ks- niglihen Regicrung mit den Tabellen einzureichen ist, 2c, 2c, 2c,

verkennen Gewerbe

dürften, betreffenden berührenden Regierung

der Bestimmungen des §. 10 der |

wenn das Aufnahme - Geschäft überall |

r größere Theilnahme | bei der Aufnahme, als bisher geschehen ift, zu gestat‘en scin, weil | erlangt |

b.

Auszug aus der Erläuterung vom 5. November 1859

2c. 2A. 2,

In Krefeld, so au in Vierseu und der ganzen dortigen G, gend macht sich das Geschäft in der Seidenfabrication in folgende, | Weise. Jn Krefeld, Viersen und dnderen Orten wotten-die aru Fabrif=Unternehmer. Jhr Geschäft is allerdings Gabrif, eben so hohem Grade Handel. Sie haben die großen Kq suchen vorzüglihe Waare zu {afen und für diese die verschieden, Absazwege. Jn threm cigenen Hause haben sie selten viel tet | ter, viel Webestühle, leßtere meist nur für gewisse Einrichtungo, der Gewebe. Es ist nicht, wie im sächsischen Erzgebirge, wo s | das Haus Rúhling und Thilo ein sehr großes eigenes Fabrikgebzud; für seidene Waaren errichtet hat, in welchem sich die meisten Gia | stühle befinden, oder wie in den Kattun - Fabriken A | lins, wo die meisten Arkeiter in der Kattun-Fabrik selbst be, | sháftigt sind. Vielmehr arbeiten die Weber die Winderin= | nen 2c. in ihren eigenen kleinen Wohnungen, sie holen si von | dem Fabrikherrn das Material und bekommen, wenn fie solches Gin | arbeitet haben, das Gewebe geliefert wird, für ihre Arbeit Bezah= | lung. Alle diese Webestühle, diese Weber, Winderinnen, werden | von dem Fabrikherrn beschäftigt, sind in gewissem Sinne seine Ar- | beiter, Die neueren, von dem Königlichen Handels - Ministeriun | genehmigten und vorgeschriebenen Gabrifen - Tabellen enthalten nun | folgende Vorschriften, bei welchen ih für diesen fonkreten Gall nur | die Seiden-Fabrication hervorhebe. E | Die Kolonnen 36, 37 38 S; 3 der Fäbriken-Tabelle- enb! | Unter der Ueber sqrift : i O ew ebe.

Behende Webestühle, eigene Rechnung, als für Lohn, mit Einschluß der in Fabriken beschäftigten Stühle. Getverbsweise zu Tüchern und Zeugen aller Art,

| sowohl für

In Seide und Halbseide.

Zahl der Meister oder für eigene | Rechnung | arbeitende | Personen.

Zahl dey Gehülfen

Zahl der

Weberstühle.

/

36 | 37 f i

___ Werden dicse Kolonneu gewissenhaft ausgefüllt, so erhalte id sur die Stadt Viersen z. B. alle in derselben gehenden Webe! suhle, die Anzahl der Webermeister, ihrer Gehülfen und Lebrlinge,

Die Erláuterung 1. auf dem Titelblatte sagt ausdrücklich, daß alle an Orte gehenden Weberstühle, Arbeiter 2c, zu zählen und in die Kolonnen einzutragen seien. Es ist dies die wichtigste ati stishe Vetrachtung, die von einer Siadt, einem landrählichen

; ; , i Uer | Kreise 2c. die Anfcquuna i Zahlen {afen will, wie viel Judustrie sihtsvolleren unter ihnen gern die Hand Tazu bieten werden, in- | Je 2 chauung in Zahlen schafen will, wie viel Jndusi

welche eine | statistischen | Verhand- | wird | Aufnahme der | Fabricati : ; n H | Vabrication betrieben wird, der Sache entspre{ende /

nach den Webestühlen , den beschäftigten Arbeitern in einer Gegend vorhanden is, Diese Aufnahme hat nit tie Absicht, etwa den

Wohlstand cines bestimmten Fabrikherrn oder die Ausdehnung die-

jes oder jenes Geschäftes abzumessen, sie will im Ganzen das Ma- terial schaffen, wie lebhaft in dieser oder jener Gegend die Seiden:

“e

Dasselbe Formular enthält aber S. 7 Kolonnen 104 bis 111

inkl. folgende lleberscriften :

Verme Fabriken für seidene und halbseidene Zeuge.

l

Zahl der de- schâftigten Weberstühle aeaen Ta Ram ia R.

unter 14 Jahren | über 14 Jahre haupt liuba-| Hand- Fabrifen fim S E nische | stühle A tveiblich männlich | weiblich

|

i Zahl der dabei getvöhnlich beschäftigten Zahl Brbeiter

über-

der

410, | 114,

Hier ist die Absicht, die Ausdehnung der Fabrik-Anstalten (ohne das Vermögen, den Betrieb des cinzelnen Fabrikanten wissen zu wollen) im Ganzen zu übersehen. Es is in den Erläuterungen sub 5 hervorgehoben: die Kolonne 36 sole alle Webe- stühle eines Orts, die Kolonnen 110 und 114 die in einer Fabrik am Orte gehenden, aufzeichnen. E ih in der ausgefüllten Tabelle die Summe der Kolonnen 110 e 111 von der Summe der Kolonne 36 ab, so erhalte ich, wie vie

104, 105, 106, 107, 108, | 4109,

1669

j : jenem O iglih einer Fabrik angehörig . an diesem oder jenem Ort lediglich einer Fa h öri 2 G viel für eigene Rechnung als selbstständige Gewerbtreibende A, Die Erläuterung 1. auf dem Titelblatt schreibt dabei, ans für die Fabrication am Niederrhein besonders wichtig G ganz bestimmt vor: Wenn Fabriken oder Fabrikanten außer den M 9Rohnorte befindlichen Arbeitern , Webestühlen 2c. , dergleichen 6 al andern Orten beschäftigen, \o is darüber eine besondere

spezielle Nachweisung anzufertigen und einzureichen,

t, f 2c, (At) Dieierili,

An das Königliche Ministerium des Junern, Abtheilung T.

Cirkular vom 24. November 4852 betreffend die von den Königlichen Ober -Post-Directionen abzu- Fattenden Berichte und Vorschläge in Bezug auf wedmäßige Modification der Werthsportosäte, welde von inländischen Sendungen mit angegebenem S Werte zu erbeuen 1b,

Es ist in Frage gekommen, ob wohl die Säbe, nach denen bei |

inländischen Sendungen mit angegebenem Werthe das Werthsporto

7 L G p è (t J K + N ap A T FR A | zu erheben ist, im Verhällnisse zu der der Post = Verwaiiung aus |

der Annahme der betreffenden Sendungen erwachjenden Bertretungs- Verbindlichkeit, so wie mit Rücksicht darauf, daß das E R gleichzeitig die Entshävigung für den Mehraufwand an Verwal- tungékosten bilden muß, welcher durch DIe ia f chani ung der Sentungen mit angegebenem Werthe, im Vergleih mit der

Behandlung anderer Postsendungen, entsteht, als richtig normirt |

anzusehen seien. y c V R Dediseihiag dieser Frage triti zuvörderst der Unterschied der Werthöporto-Säve bei Sendungen in- Papieren mit angegebe- nem Werthe und bei Sendungen in baarem Gelde oder in Gütern, deren Werth: deklärirt ift, hervor. - Für Sendungen der ersteren Art sind die Säge auf die Hälfte der für Sendungen der lesteren Art vorgeschriebenen Sábe bestimmt, und dabei jo niedrig normirt, daß das Werthsporto fast in allen Fällen, namentlich aber bei etwas bedeutenden Sendungen einen überaus geringen Prozentsaß zu der zu veriretenden Summe bildet. AUG in Absicht quf -das Gewichtsporto stehen die Sendungen in Papiergeld anderen Sen- dungen gegenüber in entschicdenem Vortheil.

auf die Höhe der deklarirten Summe, welche, wenn zur Versendung einzelne Stücke von großem Werthe benußt werden, sehr bedeutend sein kann, nur einfaches Briefporto erhoben, während bei Courant- sendungen fast in allen Fällen das doppelte BVriefporto als Mini-

eintritt. Sind Briefe mit Papiergeld so {wer , daß unter Anwendung der Briefyorto - Scala dasúr ein hößeres, als dopyalles Porto zu exheben sein würde, so | VBeipackung kleiner Beträge in Courant, um die Sendungen bis zum Gewichte von 16 Loth zur Beförderung gegen doppeltes Brief portío geeignet zu machen, wogegen bei Sourantjendungen ion für unbeträchtlihe Summen ein höheres Gewichtsporto als das DOP- pelte Bricsporto in Ansaß kommen kann. Endlich aber ist die V'e- stimmung, wonach bei Sendungen über 1000 Rthlr. das Werths- porto für den übershießenden Betrag nur mit der Hálste der ge- wöhnlichen Säße zu erheben is, für Courantsendungen jeßt fast ohne Bedeutung, da bei Versendung mehrerer Kollis zugleich das Porto für jedes besonders berechnet werden muß, Summen von

mum

mehr als 1000 Rthlr, Courant aber selten in ein Faß oder sonsti-

ges Kolli zusammengepackt werden. Bei Sendungen in Papieren

dagegen kommt jene Bestimmung den Jnieressenten in vollem Maße

zu Gute.

Wird der Umstand festgehalten, daß das Werthsporto, wie |

Eingangs erwähnt, dazu bestimmt is, der Post = Verivaltung die

Entschädigung für die zu übernehmende Garantie und für die bes | sonderen Leistungen zu gewähren, welche die Annahme, Aufbewah- |

rung, Expedition und Bestellung der besonders werthvollen Sen-

dungen bedingt, so wirft sih die Grage auf, ob hinreihende Ver- | anlassung vorhanden sei, den Unterschied im Werthsporto sür die | beiden angegebenen Kategorieen von Sendungen ferner bestehen zu

lassen.

Papiergeld - Sendungen übernimmt, erscheint eher bedeutender, als geringer, wie bei Sendungen von gemünztem Gelde. Daß die Möglichkeit des Verlustes sich bei kleinen und leiht transportablen Gegenständen mindestens nicht in geringerem Grade, als bei größe- ren, darbietet, unterliegt feinem Zweifel.

Was andererseits den Apparat betrifft, welhen die Post bei |

Behandlung der verschiedenen Kategorieen von Sendungen mit an-

GUr Papiergeldsen- dungen dis zum Gewicht von 1 Zoliloth excl. wird ohne Rücksicht |

Qeniat Die |

Die Gefahr, welche die Post-Verwaltung bei Beförderung von |

gegebenem Werthe in Anwendung zu bringen hat, so erscheinen auch hier überwiegende Rücksichten für die Beibehaltung verschiede- ner Werthsporto-Säte für Papiergeld und für andere Sendungen nit zu sprechen. : /

Unter diesen Umständen dürfte es gerechtfertigt ersheinen, das Werihsporto bei allen Gattungen von Sendungen mit deklarirtem Werth nah gleichmäßigen Sägen erheben zu laffen. :

Eine weitere Frage betrifft jedo die Höhe der Säße, welche in diesem Falle in Anwendung zu bringen sein werden, und insbe=« sondere den Umstand, ob es angemessen und in Betracht aller dabet zu berücfsichtigenden Verhältnisse unbedenklich sein würde, das Werths- porto allgemein auf die jeßt für Sendungen in gemünztem Gelde bestehenden Ste zu stellen. j

Von der Entscheidung dieser Frage hängt aledann auch die Beurthcilung der sonstigen Modifikationen ab, welche si{ in der jeßigen Geldportotaxe als zweckmäßig ergeben möchten. Namentlich wird es si vielleicht empfehlen, die jeßt bestehende Moderation des Werthsporto bei Sendungen im Betrage von mehr als 1000 Rthlr. für Papiergeld, wenn nicht im Allgemeinen ganz aufzuheben. Auch fommt in Frage, ob nicht zur Erlangung größerer Gleichmäßigfeit in der Behandlung von Sendungen mit deklarirtem Werthe, das Minimunt des Gewichtsporto bei Briefen, die mehr als 1 Rthlr. enthalten, auf doppeltes Briefporto zu normiren sein vürfte; Bevor t(ckch in dieser Angelegenheit weitere Maaßnahmen im Wege der Geseß- gebung einleite, wünsche ih, den Gegenstand einer gründlichen Prü fung und Beurtheilung durch die Königlichen ODber-Post-Directionen unterworfen zu sehen, bei der insbesondere auch auf das Berháält- niß zurückgegangen werden muß, in welchem das zur Zeit auskom- mende LWerthsporto zu dem durhfchnittlichen Verluste steht, den die Postverwaltung durch die ibr zufallenden Ersaßleistungen für Werths- sendungen erleidet, Zu einer zuverlässigen Beurtheilung der Ver- hältnisse bedarf es jedoch ausführlicer statistiscer Notizen. :

Damit diese überall gleichmäßig aufgestellt werden, _habe ich wegen Anfertigung spezieller Verzeichnisse über den Umfang der Sendungcn mit deklarirtem Werihe pro November c. und über das dafür aufgekommene Gewichts- und Werthsporto, das in

.… Exempla:en zur Vertheilung im dortigen Bezirke hier beige= fügte Cirkular an die Post-Anstalten erlassen, worin dieselben ange- wiesen worden sind, jene, nach Übereinstimmendem Schema zu serti= genden Verzeichnisse gleich nach Ablauf des Monats und \pâtestens zugleih mit den Abrechnungen für denselben, an die vorgeseßten Königlichen Ober = Post = Directionen einzusenden, Die Formulare, welche zu den Verzeichnissen erforderlich sind, werden hier gedruckt und den Königlichen Ober-Post-Directionen, so wie dem Königlichen Ober=Post-Anmte in Hamburg, nach vorheriger Mittheilung des ungefähren Bedarfs, von der Geheimen Kanzlei übersandt werden.

Die Königlichen Ober-Post-Directionen wollen nach Eingang der Verzeichnisse die Resultate derselben, nach den Bezirks - Posß- Anstalten geordnet, zusammenstellen lassen, und nebst den Verzeich- nissen selbst Ihren Berichten an mich beishließen. Die Zusammen- stellungen, die unter Anwendung ähnlicher Formulare, wie die Ver- zeihnisse, zu fertigen sind, müssen bei jeder Unterabtheilung noch eine besondere Kolonne enthalten, in welhe die Stückzahl der bei jeder Post-Anstalt eingegangenen Sendungen der betreffenden Kate- gorie aufgenommen wird. E E Da it den Oegenstand unverzüglih zur weiteren Beschluß- nahme vorbereitet zu sehen wünsche, \o muß i den Königlichen Ober = Post - Directionen empfehlen, die zu erstattenden Berichte auf j jedenfalls dafür zu sorgen, daß

an mich

q 9 a f a 18 bis zum 20, Dezember c.

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L November 1852,

F / - 6 ct Í d Noi ottosnr Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An C; ( Kd { val A M. jämmtlihe Königliche Ober - Po und das Ober - Post - Amt in

Ministerium des Junern.

Am Montag den 29sten d. Mts. wird Vormittags 105 Uh! vor der Eröffnungs - Sigung der Kammern ein Gottesdienst für die evangelischen Abgeordneten in der Domkirce und für die fatho- lischen Abgeordneten in der St. Hedwigs-Kirche abgehalten werden. Die Herren Abgeordneten werden hiervon ergebenst in Kenntniß geseßt.

Berlin, den 27. November 1852.

Der Minister des Junern.

von Westphalen.