1852 / 282 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in Gemäßheit des §. 218 und folgende Theil 1. Titel 12 des Allgemcinen Landrecits alle dicje- nigen, welche die Eröff [ng jener Testamente zu verlangen berechtigt sind, hierdurch aufgefordert, dicselbe binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls dieEröffungund Wiederve schließung vou Amts wegen erfo!geu wird, Berlin, den 20. Novemb-r 1852, Königliches K-rcisgeiicht.

[1599] Ediktal-Citation,

Nachdem über das Vermögen des Holländers Wienke zu Klen;enhcff durch Verfugung des Königlichen Kreisgerichts z.. Wittsicck vom 26. Of- tober d. J. der Koukurs eröffnet worden, is ein Termin zur Liquidaiion und Nechifertigung der Forderungen der Gläubiger, fo wie ¿ur weiteren Regulirung der Sache auf

den 4. Februar 1853, Vorm. 10 Dr im Geschäf:slofkal d-r unt. rzeichueten Kreisge!ichts- Kommission hie: selbst anzeseßt, Es werden alle unbekaunten Gläubiger bierdur ch aufgefordert, späteste: in diesem Te: mine enttvceder in Person, oder durch einen mit Vollmacht und Juformation versehenen Mandata!ius aus d-r Zahl der hier zur Praxis berechtigten Nrch!s - Anwälte, wozu den hier Unbekannten ter Rechts-Anwalt Hel|- hoff hicrselbst uud die Nechts-Anwälte Na |ch é Braumann uud Jlziug zu Wittstok vorge- s{chlageu werden, zu erscheinen, ihre Forte- rungen anzumelden und darei Richtigkeit nazi weisen, widrigenfalls dieselben mit ihren An- sprüchen au die Mosse präkludirt und ihnen tcs- halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewizes Stillschweigen auferlegt werden wird,

Prißwalk, den 8, November 1852,

Die Königliche Kreisgerichts. Kommission 1.

[1598] Oeffentliche Vorladung.

Da folgende Hypotheken-Dokumente : 1) der Theilungs - R zeß vom 30, Mai 1818 über 152 Nth:r. 14 Gr, 3 Pf. Muttererbe

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der beiden minorennen Johaun Joachim und Karl Christoph, Gebrüder Betwer, eingetragen im Hypothekenbuch von Predöhl, Vol. 1V, (fräher IT) No. 11 Fol. 31 auf das doxt verzeichnete Einhüfnerqut Nr. 5 nah der Verfügung vom 11, Oktober 1824; die Obligation des Freibauern und Cinhuf ners Joachim Christian Langhof z.: Pre- döbl, de dato Heiligeugrabe, den 1, Mai 1823, über 1609 Nthlr Reftfapital für den Bayern Jäger zu Kemnig, eligeiragen im Hypothekenbuche von Predöhi, Vol. V, No. 32 Fol. 33, auf díe dort verzetchneten 24 Mor- gen Acker, nach der Verfügung vom 11. Of- tober 1824 und 14. Januar 1831; angeblich verloren gegangen sind, so werden hier- mit alle diejenigea, wehe daran a!s Eigenthü- mer, Cessionarien, Pfand- oterx sonstige Bri: fs- Inhaber, oder deren Erben, Ansprüche zu laben vermeinen, aufgefordert, diese biuney drei Mo- nalen und spätestens in tem auf deu 1, April 1853, Bormittags 11 Uhr, im Geschäftlokal der unterzeichneten Kreisge- rihis- Kemmissiou hierselbst angeseßten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit p:äfludirt und ihnen ein ewiges Sliill- schweigen auferlegt, die bezeihneten Dokumente für erloschen e!flärt und beide Posien im Hypo- thekenbuche werdez gelöscht werden. Priywalk, den 8. November 1852, Die Königliche Kreisgerihts-Kommission R,

[1596]

_Nachdent über das Vermögen der Kaufleute Gebrüder Siegfried und Moriß Glaser hicr der Konkurs eröoffut i}, werten hierdurch sämmiliche Nreditoxen derselben zum 17, Februar1853, Vormittags 141 Ur,

vor Herrn Kreisrichter Münchenberg, behufs Aubringung und Nachweisung ihrer Unsprüche unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Aus-

bleibenden mit ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt, und ihnen damit gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen wird

|

1684

auferlegt weiden. Zu Mandataren werden Justiz- rath Wolffgram und Rechtsanwalt Wohlgeboren vorgeschlagen. Memel, den 3, November 1852, Königliches Kreisgericht.

[1449] VDelfzutlide Bekfauntmachung, In Folge Nezesses über die Ablösung der

Dienstreuten der Gäriner Hirthe und Genossen

zu Niedewigz îm züllichau - shwiebuser Kreise hat

die Guisherrschaft daselbst cin baares Abfindungs-

Kapital von 500 Thirn, erhalten. Im Hypothe-

leubuche des Gutes Niedewiy stehen sub Rub. 11],

Nr. 2: 10,000 Thlr., und zivar 8000 Thlr. für

den Kaufmaun Johaun Christigu Päâschke zu

Räâduiß bei Krossen, und 2000 Thlr. für den

Banquier Mende zu Frankfurt a. O., so wie sub

Nr. 3:¿ 3000 Thlx. für den Amtsrath Johaun

Fricdrich Wilhelm Nicäus eingetragen.

Da vorgeuaunte Personen nicht mehr Besizer der eingetragenen Forderungen, und ihre Rechts - uachfolger unbfkeunt sind, so werden Leptere hier- durch aufgefordert, binnen 6 Wochen und spâte- stens in dem am 17. Dezember e., Vormittags 111hr in meinem Geschäftszimmer auf dem Amtsschlosse hierselbst anstehenden Termine zu erflâren, ob fie verlangen, daß das Ablösungs-Kapital zur Wie- derherfielliung ihrer geshmälerten Sicherheit in die Substanz des Gutes Niedewiyz oder zur Ab- stoßung der zuerst eingetragenen Kapitalsposteu verwendet werden, Die ZSlüillshweigenden ver- lieren ihr Pfandrecht auf das Ablösungsfapital.

Züllichau, den 23, Oltober 1852,

Grünert, N Regicrungs-Assessor.

[1534] Bekauntmachun g.

Wegen Lieferung der Wäsche nund Bettdecken für die Barnison - Verwaltungen und Lazarethe des 8, Armee-Corps pro 1853 i au den 6, De zember d, J, Bormüiitags 10 Ubr, Mi un- jerm Geschäfts - Lofale ein Submissioas - Termin anberaumt worden,

Qualifizirte Unternehmer werden hiermit cinge- laden, ihre verstegelien wit der Uufichrift : „Submission für die Wäsche-Licferung pro 1853“ zu versehenden Offerten bis dahin der unterzeich- neten Behörde eimusenden , (wobei denselben an- heimgestellt bleibt, der in dem vorbezeichneten Termine stattfindenden Cröffnuyg der Submissio nen beizuwehnen.

Die Bedingungen, welche der Licferung zu Grunde gelegt werden, liegen mit dei Probe- stücken bei den Königlichen Berwaltungs - Kon missionen dexr Belagerungs - Lazareth - Depots zu Köln, Koblenz, Jülich und Saarlouis zur Eín sicht bereit und sind vor ¿bgabe der Sulmissio- nin zu unterschreiben,

Die Höhe dcs Waschebedax fs ist in den Be- dingungen näher angegeben,

Koblenz, den 8, November 1852.

Königliche Futendantur 8, Armee - Corps,

(184 Saarbrücker Slaalks - Eisenbahn,

Die Lieferung von 550 \{chmiede-eisernen NAch- sen und Rädern soll im Wege der Submission vergeben werden, Die Lieferungs - Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitgetheilt, Die Lieferungs - Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift : „Submisfion auf die Lieferung von Achsen undRädern für dic Saarbrüder Eisenbahn“ unterzeichneter Direction bis zu dem auf Mittwoch den 22, Dezember C, V4 S mittags 3 Uhr, : angescten Termine einzureichen, n tvelhem die eingegangenen Submissions - Erklärungen in Ge- genwart der persdulich erscheinenden Submitten- ten eröffnet werden. Saarbrücken, den 22, November 1852,

Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn,

88) Saarbrüer Staats-Eisenbahn.

Die Lieferung von 250 Stü Kohlenwage soll im Wege der Submission vergeben werden, Die Lieferungs - Bedingungen nebst Zeichnungen iverden auf portofreie Gesuche vou bier ntitge. theilt, Die Lieferungs - Offert:n sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

„Submission auf die Lieferung von Kohlen. wagen für die Saarbrücker Eisenbahn“ der unterzeichneten Direction bis zu dem ai Mittwoch den 22, Dezember d, Je+, Nath- mittags 3 Uhr, angeseßten Terminue einzureichen in welchem die eingegangenen Submissions - Ex: flärungen in Gegenwart der persönlich erschej

nenden Submittenten eröffnet werden, :

Saarbrücken, den 22, November 13852. Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn,

[1603] Rheinische Eisenbahn,

Jm Monat Oktober 1852 wurden eittgenom- anen: für 45,901 Personen 42,953 Rthlr. 21 Sgy, 5 Pf., für 416,754 Ctr. Güter 34,360 Rihlr. 16 Sgr. 6 Pf. , Summa 77,314 J. 7 Sgr, 11 Pf. Jm Monat Oktober 1851 vurden cin- genommeu: für 47,266 Personen 48,831 Rthlr, 13 Sgr. 2 Pf., für 321,072 Ctr. Güter 27,317 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf., Summa 76,149 Riblr, 7 Sgr. 4 Pf, Mithin im Oktober 1852 mehr; 1165 Rthlr. Sgr, 7 Pf. Ju den ersten 10 Mo- naten des Jahres 1852 wurden eingenommen: für 446,459 Personen 434/492 Nthlr, 28 Sqr, 8 Pf., für 3,626,600 Ctr. Güter 292,262 Rthbsr, 3 Sgr. Pf., Summa 726,755 Nthlr, 1 Sgr, 8 Pf, Jun den ersten 10 Monaten des Jahres 1851 dagegen: sür 443/290 Personeu 479 820

Nthlr. 27 Sgr. 8 Pf, für 2,573,651 Ctr, Güter 208,451 Rthlr, 14 Sgr, 11 Pf, Summnma 688 279 Nthlr. 12 Sgr. 7 Pf, Mithin pro 1852 meb; 38,482 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf,

Köln, den 26. November 1852,

Die Direction

der Nheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, [156]

Die Herren Actionairs der Neuen BRerlinpe; Hagel-Assekuranz-Gesellschaft werden zu dei Mittwoch. den S De zember im Lokale der Á nstalt q A Kupfergraben Nr. 7 stattfindenden diés]ährigen General-Versamm lung ergebenst eingeladen. Die Vi rhandlungen

beginnen um 10! Uhr Vornittag. Berlin, den 22, Noveniber 1 S552. Directil N der Neuen Berlinei Hagel- \ sscku ranz Gesellschaft.

D R O I E P E E T T STETLE: O E D R E E I? B Ew E E E M B AEA O

[1602] UAUfsfsortverut 10

Vas vont

Johann Bartholomäus & chmtedehamnme1 und dessen Ehefrau

Marie Elifabeth Schmiedchammer, geborue Plattuer, ¡aut Stiftungs - Urkunde d. d. Nürnberg, oen 4. Oftober 1721 gegründete Stivendium für Studirende is zur Erledigung gekommen,

Das Siiftungs-Kapital bcträgt 525 Rfhlr, 1m 20-Quldenfuße, und es werden nach dem Willen der Stifter die Zinsen davon alljährlich in zwei Naten zu Walpurgis und Michaelis an einen armen Studenten, welcher sich wirkli auf der Akademie befindet, ausgezahlt.

Oen Vorzug sollen jede Verwandte der Mik- stisterin Marie Elisabeth Schmiedebammer, gé- borne Plattuer, und demnächst chemnißzer Stadt- Under haben,

Es ergeht daher an alle diejenigen, {velde hiernach, sei es als Verwandte der Stiftenn oder als hiesige Stadtkinder Ansprüche auf ten Vce- nuß dieser Stiftung zu haben vermeinen, di Aufforderung, \ich unter Beibringung des er|01- derlichen Auswcises bis zum

20, Dezember Lauf, Ja {L O bei dex unterzeichneten Juspection milder Slif- tungen, als der Kollaturbehörde, zu milden.

Chemniy, den 23, November 1852,

Die Jnspection milder Stiftungen Die Königliche Superintendentir, orz. Schlegel, Superint. Der Nath der Stadt Chemniß, Vetters, Stadtrath.

Redaction und Rendautur : Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober- Hofbuchdtucerei,

unement betragi

lo ilen in alen Tue is „Erhöhung. att (Preuß. Adler-Zeitung) 4: 1 Uthlx. 17 Sgr. v Pf, zen Monarchie

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Ale Host « Anftalten des In - und Auslandes nehmen Bestellungen an,

Mauer-Straße Ur. 54, und der Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße Ur. 14.

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ANÉ 282. Berlin, Mittwoch

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den 1, Dezember 1

betreffend der Arbeit=

mt lt 4 S df willigte Stempel

Allerh öchster Erlaß vom 26,

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die dem Aachener Vereine zur

samkeit für gewisse Atteste b freißbeit.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 19ten d, Mts, will hiermit dem Aachener Vereine zur Beförderung der Arbeitsam- ur die nach den §8. 3, 14 und 17 feines zurückgehenden Re- 28, August 1851 beizubringenden Atteste *) Stemyel-

L Fer TUY alements vom freiheit bewilligen.

Charlottenburg, den 26, Ayril 1852.

Friedrich Wilhelm.

G T) _ 4 ? c A D f A E A der Heydt. von Bodelschwingh.

& C An i 4 | Minister für Handel, Gewerbe und bfentlihe Arbeiten und den Finanz-Minister,

*) Attest

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tvelche zur Benugzuzu i Ten 3 genehmigten, Reglement erfor-

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Friedrich Wilhelm, ven Gottes Gnaden Preußen 2c. 2c. verordnen , behufs Verbesserung der auf dem Bauue der Vemeinde Salm m Distrikte Salmer Wiesen gelegenen, in dem Katasterauszuge de dato Verolstiin den 20, Januar 1852 und der dazu gehörigeu Karte des Kg- tastergehülfen Simon zu Trier verzeichneten Grundstücke na Anhörung Detheiligten, dem Antrage der Mehrzahb! derselben entsprechend, guf des Gesezes vom 28, Februar 18423 S8. 26, 57 (Gesez-Sammlung Jahre 1843 Seite 51) was folgt: B T, Die Besißer der vorgedachten Grundstücke werden zu einem Wiesen - Verbande vereinigt, um den Srèrag ihrer Grundstücke durch Eut- und Be- lvasserung zu verbessern. L mnd hat sein Domizil bei seinem jedesmaligen Vorsteher, Q a

Die Haupt-, Be- und Cntwässerungsgräben, die Wehre und Schügen, die Bachregulirungen, überhaupt alle zur vortheilhaften Berieselung de1 Verbands-Wiesen erforderlichen Anlagen werden guf gemeinschastlihe Kosten des Verbandes gemacht und unterhalten, nach einem Plan, welcher durci den bestellten Wiesen - Baumeister anzufertigen und in Streitfällen von der Negierung festzustellen if,

Die Besaamung, der Umbau und die sonstige Unterhaltung der cinzel- ten Wiesen - Parzellen durch Planirung, Düngung 2c. bleibt den Cigen- thümern überlassen, jedoch sind dieselben gehalten, dabei den Anordnungen des Wiesen - Vorstehers in! Zuieresse der ganzen Anlage Folge zu leisten ; auch können sie die Ausführung der ihnen obliegenden Arbeiten dem Wiesen- wärter des Verbandes sür ihre Rehuung übertragen,

A „Die Beiträge zur Anlegung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen werden von deu Genossen nah Verhältniß ihrer betheiligten vlâchen aufgebracht,

Der Bürgermeister seßt die Hebelisten auf Antrag des Wiesenvorstehers fest und läßt die Beiträge von den Säumigen durch administrative Erecu- lon zur Kommunalkasse einziehen, q, :

Die Anlagen werden in der Negel in Tagelohn ausgeführt unter Lei- tung eines Wiesenbaumeisters; wo es indeß zweckmäßig is, sollen die Ar- en nah Bestimmung des Vorstandes an den Mindestfordernden verdun-

én werden. |

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Ausnabmsweise kann der Vorstand auch die Anlagen durch Naitural- leistung der Eigenthümer ausführen lassen. Jn solchen Fällen if der Wie- senvorsteher befugt, die nicht rechizeitig oder niht gehörig ausgeführten Arbeiten nach einmaliger vergeblicher Erinnerung auf Kosten des Säumigezu

machen und die Kosten von demselben dur Execution beitreiben zu lassen,

Eben dazu i der Wiesenvorsteher befugt bei Arbeiten, welche den einzelnen Genossen für ihre Gruudstüe obliegen und im Juteresse der ganzen Anlage nicht unterbleiben dürfen, ä

Die Anlegung der nöthigen Gräben, Wehre 2c, muß jeder Wiesenge- osse ohne Weiteres gestatten, und den dazu erforderlichen Grund und Boden

"in der Regel unentgeltlich hergeben, So weit ihm dex Werth nicht durch | das an den Dammdossirungen und Uferrändern wachsende Gras oder andere

zufällige Vortheile ersezt werden sollte, ist Entschädigung zu gewähren, | Streitigkeiten hierüber werden, mit Ausschluß des Rechtsweges, \chiedôrich- | terlich entschieden, (cfr. §. 9.)

Die Erwerbung von Terrain, welches nicht Mitgliedern des Wiesen-

| verbandes gehört, erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes vom 28, Fee | bruar 1843.

§, 5, Die Angelegenheiten des Wiesen-Verbandes werden geleitet von einem

Wiesen-Vorsteher und drei Wiesen-Schöffen, welche zusammen den Vor- | stand bilden.

Dieselben bekleiden ein Ehren-Amt. Als Ersay für baare Auslagen 1nd BVersäunniß erhält jedoch der Wiesen-Vorsteher ¡jährli pro Morgen eine von der Versammlung der Wiesen-Genossen zu beschließende Ver- gitung

Q. O,

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Wiesen-Genosseit aus threr Mitte auf drei Jahre gewählt, nebst zwei Stellvertretern für die Wiesen-Schöffen,

Bei der Wahl hat jeder Wiesen-Genoïe Eine Stimme; wer mehr als zwei Morgen im Verbande besißt, hat zwei Stimmen, wer vier Morgen besißt, drei Stimmen und so fort füx je zwei Morgen mehr, Eine Stimme mehr,

Der Bürgermeister beruft die Wakblversammlung und führt den Vorsitz in derselben. Er verpflichtet die Gewählten dur Handschlag an Eides statt,

Minderjährige und moralisdbe Personen können dur) ihre gesctßlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner mitstimmen. :

Wählbar if derjenige, welcher mindestens Einen Morgen Wies Verbande besizt und den Vollbesig der bürgerlichen Nechte nicht durch rxe kffaftiaes Erkenntniß verloren hat,

Im Uebrigen sind bei der Wahl die Vorschriften füx Gemeinedewablen zu beobachten, | L N

Zur Legitimation des Vorstandes dient bas vom Bürgermeister beschei-

A.

nigte Wahlprotokok(,

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1t § F iÔî

Q fe Der Wiesenvorsteher ist die ausführende Verwaltungsbehör de vandes und vertritt denselben anderen Personen und Behörden gegenüber, Er hat insbesondere | 4 a) die Ausführung der gemeinschaftlihen Aulagen nah dem festgestellten Bewässerungsplane mit Hülfe des vom Borstaude erwählten Wiesen- baumecisiers zu veranlassen und dieselbe zu beaufsihtigen ; 4 b) die Beiträge auszuschreiben, die Zahlungen auf die Fasse anzuweisen und die Kassenverwaltung zu revidiren; die Voranschläge und Jahresrechnungen den Wiesenshöffen zu Fes stellung und Abnahme vorzulegen; R den Wiesenwärter und die Unterhaltung der Anlagen zu beaufsichti- gen und die halbjährige Grabeuschau im April und November mit den Wiesenshöffen abzuhalten ; den Schriftwechsel für den Wiesenverband zu führen und die Urkutt- den desselben zu unterzeihnenz zur Abschließung von Verträgen ist die Zustimmung der Wiesenschöffen nöthig ; A die Ordnungsstrafen gegen Mitglieder des Verbandes tegen Ber- legung dieses Statuts und der besonders dazu erlassenen Reglements bis zur Höbe von Einem Thaler festzuseßen und zur Kasse einzu- Pes, i j Ti BVorsteber durch einett | Jn Behinderungsfällen läßt sich der Wiesen - Vorsteher durch einet | Wiesen-Schöffen vertreten, R | Zur Bewachung und Bedienung der Wiesen stellt der Vorstand einen

2 N Des Ber-