1852 / 293 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

T B,

* erat; C0 E m S E M R 4:

G G ie R G E

T Cantrtes

L

l

7 4

j j p

j Ä | / b i 3 2s

und zur Unterhaltung der Kunststraßen ertheilte Bestimmung:

daß die Wege- oder Ober-Wegebau-Jnspektoren am Schlusse des Jahres einen Hauptberiht über den Zustand der Straßen zu

erstatten haben

bringe ich hierdurch unter dem Bemerken in Erinnerung, daß die

1750 rihten, daß von den verwendeten Mitteln größtmögliher Nußen | Kreise ausgehobenen Landwehrpferde, mit nachstehender Erwiederung erlangt, und somit die Eingangs gestellte Aufgabe, nah Maßgabe der

örtlichen Umstände und Verkehrsverhältnisse, baldigst ihre Lösung finde, Die in §. 28 des zweiten Theiles der Anweisung zum Bau

hierbei zurüd,

| Obwohl der §, 14 des Reglements wegen Gestellung 2c. der | Mobilmachungspferde in der Provinz Westphalen vom 8, Oktober | 1850 allerdings nur für die ausgehobenen Linienpferde gegeben | und es auch vollkommen gerechtfertigt ist, denselben aus der Ver= | ordnung vom 24, Februar 1834 über das Verfahren bei eintreten- | der Mobilmachung 2c. auszulegen, so muß dennoch auf Grund der | Bestimmung des §, 5 des gedachten Reglements : daß, wenn die

Ober-Bau-Inspektoren oder die Regierungs-Bauräthe, welhe die | Kreisvertretung den Weg der Aushebung für Gestellung der Land -

{ a

My

einzureidhen.

Aus diesen Berichten muß für jedcn Straßenzug unter Anderem

genau zu ersehen sein :

a) auf welchen Strecken neue Decklagen ausgeführt und bis zu

welcher Zeit dieselben vollendet worden sind,

Im Fall die nach dem Verwendungsplan zur Ausfüh - rung bestimmten Vorkehrungen dieser Art nicht ganz zu bewerkstel- ligen gewesen, sind die Ursahen der Verhinderung anzugeben.

b) auf welchen Strecken neue Decklagen im laufenden Jahre

nothwendig erscheinen.

Am Schlusse ist die gesammte Länge der ausgeführten Deek= lagen anzugeben, indem der Umfang dieser Leistungen, aus den in der Cirkular - Verfügung vom 6, Dezember 1849 angedeuteten Gründen, wesentlich dazu dient, die Zweckmäßigkeit der Verwaltung

zu beurtheilen.

___ Da es ferner von Junteresse is, aus diesen Berichten zu er- jehen, auf welhen Bereisungen das Urtheil über den Zustand der Chausseen und die Vorschläge über die zu treffenden weitern Maß= regeln sich gründen, indem hierzu die Sommermonate nicht für ge- eignet zu erachtea, so sind für jeden Straßenzug die Tage zu bezeich- nen, an welchen die Wahrnehmungen der Regierungs - Bauräthe oder der Ober-Bau-Junspektoren stattgefunden haben.

T A4 N ! ; É D N

__ Der Königlichen Regierung empfehle ih ferner gehörige Vor- sicht bei der Anstellung von Chaussce-Aufsehern.

_ Außer der Tüchtigkeit und Moralität ist au der Gesundheits- zustand von Wichtigkeit, und ist deshalb der Bestimmung im zweiten Paragraphen des Regulativs vom 27. August 1836 pünktliche Folge zu geben. Bei den in meinem Auftrage von dem Geheimen Ober= Baurath Berring abgehaltenen Chaussee-Bereisungen hat sich häufig ergeben, daß Aufseher mit den im zweiten Theil der Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststraßen §. 14 i. vorgeschrie- benen Ordrebüchern entweder niht versehen gewesen sind, oder diese Bücher der Notizen über die von den Wegebaumeistern bei den Bereisungen ertheilten Anweisungen ermangelt haben. Ich erwarte, daß die Kreis = Bau - Beamten diese Vorschrift von nun an pünktlich beachten, und bestimme zuglei \chließlich, daß die- jelben, wenn bei den Bereisungen nichts zu erinnern gewesen, die Ordrebücher auch mit deofallsiger Bemerkung unter Beifügung des Datums zu versehen haben. S

_Diese Maßregel dient zur Beurtheilung der Dienstführung Aufseher, und dürfte daher zu erhöhter Anregung derselben führen,

Berlin, den 8. Dezember 1852, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Un Ver Def, An sämmtliche Königliche Regierungen und an die Ministerial - Bau-Kommission hier.

Æ,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal : Angelegenheiten.

Tb Die Berufung des Kandidaten dcs höheren Schulamts Dr. | Le Argatsi Peuder, als Lehrer an der höheren Bürger- chule zu Breslau, if bestätigt worden. :

Finanz: M inisterium. Cirkular-Verfügung vom 27, September 1852 betreffend die Stempelfreiheit der Q

L e : zuittungen Ver Ven Taypre4s vor für Rechnung der Kreise

ausgehobenen Landwehrpfer de,

Die Königliche Regierung erhält die mittelt Berichts 24, Zuli d, J. eingereichten Verhandlungen über Le EO vision bei dem Magistrate zu Lippstadt, betreffend die Stempelpflich= tigkeit der Quittungen über den Taxpreis der für Rechnung der

rhaussee-Unterhaltung zu leiten haben, diesen Jahresbericht der Königlichen Regierung spätestens bis zum 1. Februar vorzulegen haben. Abschrift desselben is mir bis zum 15, Februar jeden Jahres

wehrpferde wählt, die Aushebung ganz in der nämlichen Art, | wie hinsichtlih der sür die Línie bestimmten Pferde und gleichzeitig mit derselben erfolgen soll, der vorerwähnte §. 14 seinem ganzen Znhalte nach auch für die Aushebung der Landwehrpferde gelten und zwar um so mehr, als auch die Verordnung vom 24. Februar 1834 unter Nr. 11 bestimmt, daß die Aushebung der Landwehr pferde in derselben Art, wie die der Linienpferde erfolgen soll, Hiervon hinsichtlich der im §. 14 des Reglements ausgespro - chenen Stempelfreiheit eine Ausnahme zu machen, dazu fehlt es an hinreihenden Gründen. Zwar erfolgt die Zahlung in den vorausgesceßten Fällen nicht aus der Staatskasse und die Vorlegung der Yuiftungen niht an Staatsbehörden ; allein, abgesehen davon, daß es bedentlih wäre, sie allein aus diesem Grunde der Stem- pelpslchtigkeit zu unterwerfen, so müssen sie offenbar schon nach dem der Destiimmung drs 8g. 3 Lit, c, des Stemyelgeseßes vom 7, März 1822 zum Grunde liegenden Prinzive von der Stempel Ulbgade besreit bleiben, da e l

5 ( A0 E d O0 J N L «04 « h f in Folge aligemeiner Vorschriften handelt.

__

CR los La ck44 N of nich hier von Leistungen an den Staat

4

15

/ f 1

B () «e r 1 ú is I Ia b Ey v) T ú Berlin, den 27, Sevtember 1852,

v

Un o: Oa Wia u S « “6 pie Aonigiiche Regierung zu Urnsdbera, O C Les r C i E abichrift zur Nachachtung.

ch) Derlin, ben-27, Soptember: 1862.

j ( J 7 l@ » Cir A N41 4 I d S [Tit Ly DERLI Q 7FINAn, Wiinifter, d 1 8 -)) Qm ¿ln ( Ep Q H j f 2 10111401 ¡Lili t 4 Ai ntg! Mj oICOICT U eEN O D Ö V y \ F048 \ t | v 4 (Il E l Ie ) T L Li j Je H ) 7 1 “. U ung t L a9 D Í R 4 h pt 4 T U L f j L 1A 4A l ÿ al Ì {4 § L + ï n Hn 1H . L f b 14 N U m 44 T L

Yy _— Q, jag Jes

(Staats - Anzeiger 1854

Ir, O0 S F N 9, 0 Der Fnsiruckion Uber die Behandlung der Zu = U “Avgange bei der llassifizirten Einkommensteuer vom 24, Septeml S Oa - Aan 1501 M, S S 477) f mm Aa G l h Eis , Ct i 5 A (worden, daß det dem Lode eines Einkommenfsteuerpflichtigen Dio Gor laabo C þ 009 (45 4 Qr e A E “5 : i L (i veraniagic 1E FAIWVAY TR Ubgang ¿ul tellen, dal aber zugleich

jedesmal zu prüfen sei, zu welchen Zugängen an klassifizirter Ein lommensteuer oder an Klassensteuer der Anfall der Erbschaft an bis ver zur Klassen=-= oder Einkommensteuer niht veranlagte Personen Anlaß gebe und daß wegen dieser Zugangsstellung das Erforder (iche gleichzeitig eingeleitet werden müsse. Nach der Anzeige Borsibenden der hiesigen Einschäßungs-Kommission ist demselben üben den Tod außerhalb zur Einkommensteuer veranlagt:r Personen, ren Erben în Berlin wohnen, nur in wenigen Fällen eine Mitthei ¿Ung zugegangen. Cw, 2c, ersuche ich daher ergebenst, die Voi sibenden der Einshäßungs - Kommissionen darauf aufmerksam imacen, daß zur gehörigen Ausführung jener Vorschrift von dem Tode eines Einkommensteuerpflichtigen den Vorsißenden aller derie- ntgen Einshäßungs Kommissionen eine Mittheilung gemacht werden muß, in deren Bezirke die Erben des Verstorbenen ihren Wohnsiß haben. Í

M 5 ali ; Q L. 5 E es A ¡ S t

ta 2 Del obenerwähnten «Znstruction muß 1n Änjezung der JFâlle eines Umzuges von eintommensteucrpflichtigen Personen aus einem Einschäßungsbezike in einen andern der Vorsitzende de1 Einschäßungs-Kommission desjenigen Bezirkes, aus dem der Umzug stattfindet, dem Vorsißenden der jenseitigen Einschäßungs-Kommisston unter Uebersendung eines Auszuges aus der Einkommens-Nachwei- sung (Formular C. der Junstruction vom 8. Mai 1851) Mitthei- lung machen, worauf dann Letzterer die Anzeige mit der vorge=- shriebenen Bescheinigung über vie Zugangsstellung zurückzusenden hat, Diese Vorschrift hat nicht allein zum Zweck, eine Controle daruber zu gewähren, daß Niemand sich der Entrichtung des vollen „Fahresbetrages der auf ihn veranlagten Einkommensteuer entziehe, jondern es soll zugleih durch die Mittheilung der bei der früheren Veranlagung ermittelten Einkommens-Verhältnisse des Steuerpflich- tigen die fernere angemessene Einschähzung desselben möglichst ge- sichert werden, Wenn daher in Folge des Umzuges eines Ein-

G ke d L

1751

fommensteuerpflihtigen ein Abgang an der veranlagten Jahressteuer ausnahmsweise nicht eintreten möchte, weil der Umzug am Jahres- \{lu}se erfolgt, oder weil die Steuer für das betreffende Jahr im voraus entrichtet worden und die neue Veranlagung für das fol- gende Jahr unterblieben ist, so muß dessenungeachtet die vorge|schrie= bene Mittheilung gemacht und der Nachweis über die Zugangs- stellung gleichmäßig verlangt werden.

Berlin, den 15, November 1852.

Der Finanz-Minister.

An sämmtliche Vorsißenden der Bezirks Kommissionen.

Cirkular-Verfügung vom 16, November 1494 betreffend die Veranlagung der llasstftzirten

Einkommensteuer.

Die Vorbereitungen zur Veranlagung der klassifizirten Ein fommensteuer für das Jahr 1853 sind dergestalt zu treffen, day bis zu dem 20, Dezember l. J. die Einschäßungen durchgängig beendigk, den Steuerpflichtigen die unter Nr. 17 der Jnstruction für die Vorsitzenden der Einschäßungs - Kommissionen vom 8, Mai v. J. vorgeschriebenen Mittheilungen gemaht und den Regierungen die ihnen nach Nr. 20 a. a. O, einzusendenden Verzeichnisse der Einkom- mensteuerpflihtigen púnktlich mitgetheilt werden , damit die mit der Einziehung der Einkommensteuer beauftragten Beamten noch vor ZJahres\chluß mit der Anweisung zur Erhebung der festgestellten Steuerbeträge versehen werden können. Bei dem Veranlagungs- verfahren müssen die in der obenerwähnten Injtruction und in späteren Cirkular - Verfügungen ertheilten allgemeinen Vorschriften sorgfältig beobachtet, insbesondere aber muß von den Vorsißenden der Kommissionen das fiskalische Jnteresse gehörig wahrgenommen werden, Während erfahrungsmäßig dieSteuerpflichtigen von derBefugniß, wider die vermeintlich zu hohen Einshäßungen bei den Einshäßungs- und Bezirks-Kommisssonen Beschwerde zu erheben, den ausgedehn=- testen Gebrauh machen, sind dagegen die Rechtsmittel, die den Ver- tretern des Staatsinteresse beigelegt sind, um zu niedrige Cin=- shäßungen abzuwenden, häufig in durchaus ungenügender Weise benuzt worden. Ich muß daher Ew. 2c. eifrige Mitwirkung in Anspruch nehmen, damit durch die Veranlagung der fklassisizirten Einkommensteuer für das Jahr 1853 ein erheblich besseres stnan-= ¡ielles Resultat als seither erzielt werde und damit die dur die ¿weimalige Veranlagung der Einkommensteuer erlangten Erfahrun-= gen dazu benußt werden, um nicht allein der Staatskasse eine höhere Einnahme zuzuführen, sondern auch die Steuerpflichtigen, deren Ein- fommensverhältnisse anfangs schwieriger zu erkennen waren, ihrem wirklichen Einkommen gemäß entsprechend hoch zu besteuern. (Lin

f Hinsicht is wesentli davon

befriedigendes Resultat in diejer nsia d abhängig, ob die Vorsißenden der Einschäßzungs - Kommi)sionen ihre Obliegenheiten mie er U Umsicht erfullen, und wollen Ew. 2c, auf dieselben auch in dieser Hinsicht eine angeme}ene per sönliche Einwirkung ausüben, indem Sie ihnen moglich|t |pezieu alle die Fálle bezeichnen, in welchen die bisherige zu niedrige Cin- \chäßung der Steuerpflichtigen erhöht werden muß. Zugleich wollen Sie die Vorsibenden der Einschäßungs - Kommissionen anweijen, in allen Fällen, in welchen die von Ew. 2c. oder von ihnen selbst für nöthig erachtete höhere Einschäßung die Zustimmung der Cin-= s{ätzungs-Kommission nicht finden sollte, gegen deren Entscheidung sofort die Berufung an die Bezirks-Kommissionen einzulegen. Sowohl für Ew. 2c. als für die Vorsizenden der Cinshäßungs- Kommissionen hat die Prüfung der von den Steuerpflichtigen zur Begründung threr Reclamationen angeführten Thatsachen ein reiches Material geboten, welches dies gilt namentlih von den Angaben über die seitens der Reklamanten zu verzinsenden Schulden —- dazu herubt werden kann, um über die Einkommensverhältnisse vieler an= deren Steuerpflichtigen Aufschluß zu erlangen. Es muß dafur ge:

sorgt werden, daß hinsichtlich solcher Steuerpflichtigen, die in ande- ren Einschähungs - Bezirken zu veranlagen sind, den betresscnden Vorsißenden hierüber gehörige Mittheilung gemacht werde. Das Gleiche gilt von den etwa außerdem über außerhalb wohnende Steuerpflichtige seitens der Vorfißenden anderer CEinschäßungs-Kom- missionen in Erfahrung gebrachten Einkommensverhältnissen, wohin namentlich die Fälle gehören, daß in ihren Bezirken außerhalb wohnende Steuerpflichtige Orundbc|ib erwerben, ein gewerbliches Etablissement anlegen oder Kapitalien ausleihen. Ew. ¿c, wollen in dieser Hinsicht die Vorsißenden der Einschätzungs - Kommissionen gefälligst mit näherer Weisung versehen. Berlin, den 16. November 1852. Der Finanz-Minister.

An i; L {ämmtlihe Vorsißende der Bezirks Kommissionen,

| j

| j | | 5 | î

| |

|

Cirkular-Verfügung vom 7. Oktober 1852 be- treffend die Verabfolgung zollpflihtiger aus- ländischer Poststü de.

Nach der Bestimmung unter h. aa. im §. 8 der Anweisung für die Steuer= und Postbehörden zu Behandlung des Gütertransports mit der Fahrpost vom 27. September 1825, hat die Postbehörde am Bestimmungsorte die von der Gränze eingegangenen verschlossenen Pakete mit den dazu gehörigen Deklarationen unmittelbar dem Steueramte des Ortes zu überliefern, dagegen die Adresse dem Empfänger mit dem Bemerken zu behändigen, daß er das Paket bei der Steuerbehörde gegen Verzollung in Empfang zu nehmen habe. .

Hieraus is} zu entnehmen, daß die Steuerbehörde die Poststückle dem Empfänger erst verabfolgen foll, wenn ihm die Adresse von der Postbehörde behändigt i| und er \ich darüber ausweist, weil entgegengeseßtenfalls die Einziehung des auf dem Poststücke haftenden Portos auf Sc{hwierigkeiten würde stoßen können. Ich finde mich indessen veranlaßt, hierauf besonders aufmerksam zu machen und Ew. 2c. anheimzugeben, die betreffenden Steuerstellen dahin mit Anweisung zu versehen , daß sie die ihnen von der Postbehörde zur Zollabfertigung überwiesenen ausländi- schen Poststücke nur gegen Vorzeigung der dem Empfänger ausge- händigten Adresse verabfolgen lassen.

J

Berin, den /. VDilober 1802,

(9)

in A (1, Malta i E A jammilice Provinzial -= Sieuer n io i C alichen V} 544 L0H UNO Lit JLONIALIMMET: L E A

4 P La 4A Ay a § Potsdam und Frankfurt

Kriegs- Minifterium

G , - ( { E 4A r 4 y Î Ÿ 4 M Mo f VOPnR » H I O O V f P Î d) I C Ti E E ini ZILERU I OETLOL E ULULHNY N DUDEH

A aua s E E ollernshe VDenTmunzen

Fn Erledigung der Anfrage der General-YDroens-K01 z E r L G E Ae dr» nh o 4 ntli . vom 16. v. Mts.,, in welcher Weise der Ersaß sür HohenzoUuern- Pre ; nolcdls 1m Trient gorInre of en 11 (che Dentmunzen, w( (e 1m Dienst verloren geen, 31 bestimme Ich, daß damit nah Analogie der Kabinets-Ordre übe1

Cat 1 Lu A a N U O S I E Deo E Kriegs - Lenimunzen (C, D J Mi L Î

S

A C G Sou (Sva [S160 VerTabren Werte, Won Oer Cat J

4 é

gangener hohenzollernscher Medc nehmigung von der General -L fann, fobald die betreffenden Vorgeseßten bezeugen, day der Di ohue Verschulden des Besißers erfolgt if K Î terium if angewiesen worden, diese Bestimmung der Armce be zu machen.

a tan 4 A iConhkahn 5 51 Magdeburg-Potsdamer CEijenbahn, den

? An H 61 414151 L464 a! L V

K a D, a L 0T 049 vol oi} rdenSs- Kommission qgeleltel

Ì

f

T

-

D —- q

1e3 Friedrich Wilhelm.

“A 5 0 A0nA0 “Kn H Hn thn ACafndacA. - w 4h D v 44 6 4

Un

‘0

G {T4 i R Enn man die GVeneral-Yrdens- Kommission.

ams ay,

Die vorgedrucite Allerhöchste Kabinets - Vrdre wird ÿ

Ur Kenntniß der Armee gebracht, mit dem Hinzufügen, day der in Rede stehende Ersaß, wie dies mit den Kriegs-Denkmünzen geme hen ist, von der Königlichen General-Ordens-Kommi|ston in viertele ¡jährlichen Terminen geleistet werden wird, an welche zu diejem Be- huf über die bei den Truppentheilen im Vienst verloren gegangenen Hohenzollernshen Denkmünzen, von den rep. General-Kommandos, General-Jnspectionen und von dem Kommando der Land Gendarmerie

E S - ( , di e U ap A I y ¿usammengestellte Haupt-Liquidation im Januar , l

2

E.

Avril, Zuli und Oktober einzureichen sind. Diese Liguidationen sind zur Verein fachung des Geschäfts gleich mit einer Empfangs - Bescheinigung zu versehen. . A

Berlin, den 1. Dezember 18952.

“T

Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Bepartemen

- Â

v. Wangenheim. v, SchUüz,

E A E E E E a E A

A s aud s Gs

;

3 pr L

Abgereist: Se. Durchlaucht der Srvprinz C L _ ' +51 r F Bentheim-Steinfurt, nah Steinfurt.