1852 / 301 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1798

Satze im Zusammenhange, und sie. gestattet deslkalb* nicht, die. erse Bi stimmung des §. 48, nah welcher die. Postverwaltung in dem gegebenen Falle für die richtige Bestellung nicht verantwortlich jein sell, durch ein Abkommen mit dem Adressaten abzuändern. Zur Vermeidung von Weiterungen ist deshalb in dergleichen Abkommen, welhe überhaupt nur auf Antrag des Adressaten in Borschlag zu bringen sind, ausdrücklih und wörtlich jedesmal die Vestimmung g eer ats eine Vertretungs =-Berbindlichleit seitens der Post- Verwaltung überhaupt nicht, und auch niht sür den Fall uber- nommen werde, daß aus einen Verschen das nach dem getrof- fenen Abkommen in Beziehung auf die Legiiimation des Abho- lenden zu beobachtende Verfahren nicht cingehalten worden sei.

Wird nun zwar die Pojl-Verwaltung gegen jede Vertretungs- Verbindlichkeit aus dem get: offenen Abfommen gesichert, so taun an- dererscits von den Post - Anstalten erwartet werden, daß dieselben bereitwillig auf Anträge cingehen, welche die Einführung eines zur Sicherung des Adressaten gereichenden Verfahrens bezwecken, injo- weit das vorgeschlagene Verfahren mit der Natur des Gescl/äfts- betriebs vereinbar erscheint.

Ein gleihmäßiges Verfahren für alle Post - Anstalten läßt sich nicht vorschreiben, weil es dabei wescntlih auf die Verhältnisse jeder einzelnen Post-Anstalt ankommt. So wird z. B. bei Post-Anstalten von geringem Umfange, bei denen“ nur wenige Adressaten ihre Briefe abholen lassen, es ausführbar sein, zwei mit der Firma des Adressaten versehene vershlic bare Kästhen oder Mappen einzufüh- ren, von welchen ein Excmplar sich immer bei der Post-Ansialt læe- findet und mit den in dasselbe gelegten Bricfen Demjenigen auégc- haudiat wird, welher \ch- mit dem anderen zur Abholung meldet

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und dieses Úbergicbt. Vei Post-Anstalten von größerem Umfange |

wird aber cin solches Verfahren deshalb unausführbar sein, weil cs zur "Aufstellung Lieler solcher Kästhen- odér Mappen am Raume" fehlt“ und? zu brr lt day tit sollts Ver= fahren slörend auf den Villen} =: Boötvieb - einwirkt. Sch en mehr allgemein ausführbar wird sein, daß der Adr ssat seine Bricfe in ver\chlossenen, mit seiner Firma versehenen Käslen, Taschen oder Mappen abholen läßt, zu denen ein Schlüssel in der Post- Anstalt bei dem Fache angehängt wird, in welchcm die Briefe des Adressaten bis zu deren Abholung aufbewahrt werden. Die Aus- antwortung erfolgt alsdann in der Weise, daß der Beamte das Kästchen, die Tasche oder die Mappe aufschließt, nach Hineinlegung der Briefe wieder verschließt und vem Ueberbringer zurückgiebt, Eine noch einfacher durchzusührende Versahrungsweise wird bei Korrespondenten, die Konto halten, darin bcstehen, Taß der abho- lende Bote das Exemplar des Kontobuchs, welches der Korrespou- dent in Verwahrsam hat, das sogenannte Gegen=-Kontobuch voi zeigt, So viel möglich, ist darauf hinzuwirken, daß bei cin und dersel= ben Post-Anstalt, in Fällen solcher Abkommen, nicht verschiedene Verfahren eingeführt werden, weil dadurch der Dienst ershwert und die Sicherheit gefährdet werden würde; auch sind dergleichen Abkommen stets mit dem Vorbehalte des Widerrufs ab= zuschließen, weil die Erfahrung in jedem einzelnen Falle erst erge- ben muß, ob das Verfahren ohne Störung für den Dienstbetricb ausführbar ist.

Der §. 49 des Gesebcs entbindet zwar vie Post - Verwal:ung von der Verpflichtung, die Aechtheit der Unterschrift und des Sie- gels unter dem mit dem Namen des Adressaten unterschriebenen und untersiegelten Ablieferungsscheine zu untersuchen und die Legi- timation desjenigen zu prüfen, welcher unter Vorleaung des voll- zogenen Ablieferungéscheines die Aushändigung der Scndung ver- langt, Es geschieht diescs aber, wie die Worte:

„nachdem sie das Formular zum Ablieferungsshein dem Adressqa=-

ten hat ausliefern lassen“‘, ergeben, nur unter der Vorausseßung, daß das Formular zum Ab- lieferungsscein auch wirklich an den Adressaten bestellt, d. h, vom Vriefträger selbs dem Adressaten in Person ausgehändigt wor= den ist, Der Briefträger muß deshalb die vorschrisismäßige Be- stellung cines Formulars zum Ablieferungsschein durch die Versiche- rung auf seinen Diensteid darthun können :

daß er selbst das Formular zum Ablieferungsscein dem Adres-

jalen in Person behändigt hat. 1

_Diese Versicherung kann der Bricfiräger richt abgeben, wenn er die Empfangnahme des Formulars seitens des Adressaten nicht gesehen hat. Um die Briefträger auf ihre Pflicht, die Fermulare dem Adressaten in Person zu behändigen, aufmerksam zu machen, ist son in der denselben ertheilten Justruction vorge schricben , daß der Briefträger zum Beweise der oorschriftémäßig gesehenen Be- stellung seinen Namen und das Wort: „Selbst“, auf die Rückscite

N i | / , auf die Rückscite Dcs Formulars schen soll. Dennoch zeigt die tägliche Erfahrung daß dic Briefträger ihren Namen und das Wort: „Selbst“, auf die GSormulare seßen, bevor sie dieselben bestellen, di Fórmulaïe aber, des darauf geseßten Vermerkes ungeachtet, an Angehörige und Dienstboten des Adressaten verabfolgen, wenn diese bie Anwe- senheit des Adressaten versihern und die Aushändigung des For- mulars an den Adressaten übernehmen, U ;

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Ein sol@hes. Verfahren ist vorschriftêwidrig und seßt den Brief- träger der Gefahr aus, im Fall das niht gehörig bestellte Formu- lar von einem Unbefugten zur Abholung und Unterschlagung der Sendung gemißbrauht wird, nicht nur für die Sendung aufzukom- men, sondern auch aus dem Dicnste entlassen zu werden, weil er wahrheitswidrig bescheinigt hat, das Formular dem Adressaten selb | behändigt zu haben.

Die Briefträger müssen unter allen Umständen darauf halten, daß ihnen, um das Formular zum Ablicferungsschein zu bestellen, der Zutritt zu dem Adressaten oder dessen, bei der Post-Anstalt legitimirten Bevollmächtigten gestattet wird, und dürfen, wenn solWches nicht geschieht, das Formular einem Dritten nit aushändigen.

Was vorstehend von den Formularen zu den Ablieferung®°= scheinen gesagt worden ist, findet auch auf rekommandirte Seudun- gen, auf Begleitbriefe und Adressen zu Paketen, deren Werth nicht deklarirt ist, und auf Geldbriefe oder Gelder , welche dem Brief- träger zur Bestellung Übergeben werden, Anwendung, indem auch diese Gegenstände «om Bkriesträger selbst dem Adressaten oder dessen bei der Post-Anstalt legitimirten Bevollmächtigten in Per- son behändigt werden müssen. N

Sowohl zur Sicherung des Publikums als zur Sicherung der Postverwaltung ist. es nothwendig, daß die Briefträger von dieser

ihrer Völiegenheit nochmals in Kenntniß geseßt, daß sie mit den Nachtheilen bekannt gemacht werden, welche aus einer Nichtbeachtung der ertheilten Anweisung für sie entstehen und daß densclben die genaueste Befolgung dieser Anweisung streng einges{ärft, eine Nicht- beachtung derselben aber ohne Nachsicht geahndet wird. Es ist fer- ner, erforderlichenfalls durch dêfffentlihe Bekanntmachung , dahin zu wirken, daß den Briefträgern zur Erfüllung ihrer Obliegenheit de Zutritt zu dem Adressaten nicht erschwert wird. Es ist dabei da auf aufmerksam zu machen, Dal nad 8, 21 A Reglements voti 31. Juli 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 181. S. 1099) es Jedermann gestattet ist, einen Bevollmächtigten zu bestellen und dur dicsen sriue Briefe, Fermulare u. \. w. von dem Briefträger in Empfang nehmen zu lassen, daß es somit nur der Niederlegung einer Voll- macht bei der Orts - Post - Anstalt bedürfe, um zu bewirken, daß der Briefträger von der vorgescßten Post-Anstalt die Anweisung erhalte, die Formulare zu den Ablieferuugsscheinen und die sonst noch in de

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Bollmacht bezeichneten Gegenstände niht an den Adressaten, sondei an den crnannten Bevollmächtigten zu bestellen. Berlin, Den LTO, Dezember 1852

General-Post-Amt

Oas 47ste Stück ter Geseß - Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter Nr, 3679, das Statut des Richl - Worringer De!ch - Ve

M4 O Vals 5 an d - V om 0, V ovembe1 1094,

Berlins den 23, Dex&mber 1852,

E 2 E 4, E : A E 7 94 Tat A L1G A Omtoir Der Wee SGUMmMMiUng.

Juftiz- Ministeriunt.

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Allgeimnerne Ber fügung- vom 20,.Dezember 1852 betreffend dis VLxeinfqung dzr“ batdèn- obersten

Gerihtsh 07e. Gescß vom 17. März 1852 betreffend die Vercinigung der b obersten Gerichtshöfe (Veseßz-Sammlung S, 73 und Stagats-Anzeigi I Q 429, Durch das Gesch vom 17, März 1852 (Gese - Sammlung S, 73 und Staats-Anzeiger Nr. 77, S. 425) i} die Vereinigung de? Vber=Tribunals und des rheinischen Nevisions- und Cafsations hofes zu Einem obersten Gerichtshofe für die ganze Monarchie an geordnet worden, e Auf Grund dcs §, 12 dieses Gesches, welher den Jujt!z Minister mit dessen Ausführung beauftragt, wird der Zeitpunkt, von welcêm ad dasselbe 1n Wirlsaikelt trl, auf den 4. Zanuar 1853 hierdurch -festgeseßt, so daß das. Ober - Tritunal von diejem Zeitpunkte ab den obersten Gerichtshof für die ganze bildet. A

Berlin, den 20, Dezember 1852.

Yionarck@ie

Der Justiz - Minister

Simons,

1799

Ministerium des Junnern. Cirkular vom 17. Dezember 1852 betreffend die Herausgabe einer neuen Folge aus dem Werke: „Die ständische Gesehgebung“, von K F. Rauer.

Jn dem im Ministerial-Blatte von 1845 Seite 58 abgedruck- ten Erlasse des damaligen Ministers des Juncern, sind die König- licben Regierungen auf das im Jahre 1845 in der Heymannschen Buchhandlung erschienene Werk:

„Die ständishe Geseßgebung der Preußischen Staaten, von

K. F. Rauer, Geheimen expedirenden Sécretair im Königlichen

Ministerium des Jnnern“ / aufmerksam gemacht, und es ist in Betracht, daß diescs Werk ein sehr brauchbares Hülfsmittel bei der Bearbeitung ständischer Ange- legenheiten darbiete und wegen seiner sonstigen praftischen Nütßlich= feit für amtliche uud ständische Zwecke den Königlichen Regierungen empfohlen worden, dasselbe nicht allein für die Bibliothek des Kol- legiums anzuschaffen, sondern auch den Landräthen zur Anschaffung zu empfehlen und das Publikum im Amtsblatte darguf aufmerksam zu machen.

Gegenwärtig ist, in Folge von hier aus gegebener Anregung, von demselben Herausgeber und in demselben Verloge eine neue Folge jenes Werkes erschienen, welche die weitere Ausbildung, resp. Reform der ständischen Verfassung bis zum 1. November d. J. dar- stellt. Abgeschen von dem allgemeineren Nußen, welchen diese neue Folge zu gewähren verspricht, wird das Buch, in Verbindung mit dem im Jahre 1845 erschiencnen Hauptwerke, ein zwccckmäßtges Hülfsmittel darbieten, die Landräthe, die Mitglieder der ständischen Corporationen Und die sonstigen Deldeiligien in den Stand zu seßen, die auf die sländishen Verhältnisse der Rittergüter, der Städte und Landgemeinden bezuglichen Vorschriften leichter zu über- sehen und in Anwendung zu bringen.

Jch nehme deshalb Veranlassung, die Königliche Regierung neuen Folge des beze!hneten Werkes auf- ieselbe auffordere, auch ia Bezug es Erlasses vom 12, März 1845

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auf das Erscheinen der merksam zu machen, indem ich uf dieses Werk nach Anleitung

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Dezember 1852

Der Minister des Jnnern. v. Westphalen.

r J An mtiÞhe Königliche RNeaiertungen,

u Slgmaringen.

Ingetommant Der Dber- Präs e : C, 4 Ba ADolkirv WWOILBLeEeben, von VsagdebUurag.

r Erbschenk von Hinterpommern,

von Widerode.

Der {Fnsfanterte

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Es sind demnach geblieben

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Die theologische Fakultät zählt 7

L itristis L alult& ( Fnlander 40 juritide atuitat E A i Ausländer (Inländer Ausländer

medizinische Fakuliä! 88 ( Inländer 45 t Uueländer 8 53 Sind obige. 208 Außer den immatiikulir*en Studirenden sind zum Besuch der Vorlesungen berebtigt : Nicht immatrikulirte Hospitanten Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil...

philosophische Fakuliät zählt.

teten ewer v

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher... 208

Personal - Chronik

der Drovinzial- Behörden.

Provinz Sachseu.

Í Ernannt sino: Der bisherige Appellationsgerichts - Neferendarius Wilbelm Heinrich Küster zum Gerichts - Affessorz zu Ausku'tatoren die Nechts-Kandidaten: Reinhold Nichard Arnold von Thadden, Karl Frie- drich Moriß Müller, Jakob von Gerlachz der interimistishe Svortel- Revisor Eduard Daniel Meier zum Secretaic und Sportel - Reviior bei dem Stadt- und Kreisgerichte zu Magdeburg,

Bejtätigt ist: Für die erledigte evangelische Diakonat!stelle zu Lie- venwerda in der Diöóces Licbenwerda der bisherige Piedigtamts - Kandidat iriedrih Heinrich Hin ke,

___ Verfett ift: Der Kreisrichter Karl Krets{mann zu Ziesar auf seinen Antrag an das Stadt- und Kreiëg: richt zu Magdebura, unter Ueber- tragung der Functionen eines Gerichts-Kommssarius zu Wolmirstedt,

Erledigt ist: Die Küster - und Töwterlchrerstelle in Staßfurth, Tpvorie Biere,

Enutlafssen ist: Der Auskultaior Adolvb Friedrich August Leide- mit auf sein Ausuchen.

__ Peufionirt i}t: Der bei d-m Kreisgericht in Kalbe a. S. auge- stellte Salarien- und Depositalkassen-Rendaut Fciedrich Gut l) x

Gestorben ist: Der Salarien- und Devo

hann Fricdrich Freitag zu Bura,

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C 6 1tai - Kasscnrendant Jo-

Provinz Westfalen.

Eruanut find: Die Ausf ltatoren Geißler und Högg zut Ne- ferendari-nz bei der höheren Bürge?schule zu Siegen: der L hrer Kysäus zum zweiten Oberlehrer und der Lehrer Laugen sirpen zum dritten O lehrer; die vierte Lehrerstelle is Z ] Lehierstelle"dem bisherigen Leh Lehrer Meterheim is in die sehote Lehrerstelle au gerückt und didat Dr. Bohnstädt in die sicbente Lehrerstelle einzetretenz d Schul-Verwal!ter, Schul unts-Kaudtidat F-rtinand Sch ulte aus zum Lehrer bei der katholiswen Schul-Gemeintre zu Wenden, § definit:v; der Rehts-Kandidat Düitberg zum Auskultator,

Versetzt sind: Ter Obergerichts - Asse}or Pfotenhauer KreiWgericht zu Arnsberg an das Kretsgeriht in Siegen; der Kreisrichte ente zu Lippstadt in gleicher Eigensch fi an das F eizgericht zu Arn bergz der Kreisrichter Förstige in Brilon ü Kreisgericht in Lippstadt,

Bestätigt ijt: Der Bürgermeister Hu meister der Einzel-Gemeinde Ca!le, Kceises geschiedenen Bürgermeisters Schulte zu Walle

Erlaubt ift: Dem Apothi:fer erst -1 Herdecke die Führung der von ibu! crfquften

€17 Nicdeorgelassen hat sich: Di

L A dem Kindidaten Dr, Schulz und die fünfte f

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Gestorben ijt+ Der Neczts-Anwa!t

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Vorstellung: Das in 3 Rahmen, Zum Schluß: lungen Und: 4 S Uhr.

in Theil it zum. Defleni ded armer Kinde \0 wi nacht:n stattfindenden Äuf/ührungen Anstalten ‘“/ bestimmt.

Billets zu diesen Vorstellungen

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_ d E E 4 a t Tage der Vorstellung selbst, Vormittags

im Billet-Verkaufe=Büreau, von 9 big {1 bis 1 Uhr, so wie täglich Abends an

und zw 1 Uh Konzert Saales, à 10 Sar. zu baben tig, den der Stempel bezeichnet, Zu den, Montag und Donne werden Billets à 15 Sgr. verkauf Der Beginn der Vorstellunge1 richtet sich nach den K: ersucht, tägl:ch die betreffende Stunde in® den Zeitungen ui den Auzeigen auf dem Königlichen Theate1 Zettel zu beachten. Gifitag, 24, Dezember. Kein Thiater,

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