1882 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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rigkeiten, welde der Gebrau der kezüglihen Formulare für den weniger Geübten baben könnte, zu beseitigen, und geben auégefüllte Formulare und zahlreihe Anmerkungen jede wisser8wertle Auskunft. Milchsekretion „keine“ Raceeigenschaft. Quellen- tudie im Interesse der Milchviehzubt von Dr. Paul

tto Joseph Menzel, Professor der Landwirthschaft an der Kaiserlib russiscen Akademie in Petrowékoe- Rasumowskoe bei Moskau. Neue billige Ausgabe. Gr. 8°, 28 Los Preis 6 M, geb. 7 A Das Werk wurde bei seinem Erscheinen als eine Arbeit begrüßt, die den beften Werken über Thierzucht und Phy- fiologie des Milcbviebs speziell sid würdig anreihet und wird diese neue Ausgabe zu dem billigeren Preise von 6 # den Interessenten willfommen sein. Tabelle zur Bestimmung des Brutto- und Netto-Gewichts des Rindviehs vermittelst zweier Maße. Von C. C. Klüver, Königlih däniscec Forst- und Jägermeister. In deutscher Ucberseßung herausgegeben von N. Strauch, Direktor der landwirtbschaftliden Winterscbule zu Neisse. 24 Bogen. Preis 1M Milchwirthschaftlihes Tashenbuch für 1883, Herausgegeben von Benno Martiny. Siebenter Jahrgang. Preis: in Leinwand geb. 2 M 50 4, in Leder geb. 3 4.4

Gewerbe und Handel. :

Der Aufsichtsrath der Sächsischen Webstuhlfabrik {S@önherr) hat beschlossen, für das Geschäftéjahr 1881— 82 wie für das Vorjahr eine Dividende von 8909/6 zur Verthcilung zu bringen. Aus den vorliegenden Zahlen des Rechnungsabsc{lu}ses ergiebt fich, daß der Reingewinn tes verflossenen Jahres 398 426 4. betragen hat. Davon werden zur Vertheilung an die Aktionäre 240 000 M, zu Ab- fhreibungen auf Grundstü, Gebäude, Motoren 45 070 i, zu Extra- abschreibungen ebenfalls 45 070, zu Abschreibungen auf Hülfêsmaschinen, Werkzeuge, Utensilien 44 966 #, zur Tantième 22 844 A verwendet und auf neue Rechnung 1375 #. vorgetragen. i

Nürnberg, 7. Oktober. (Hopfenbericht der Allg. Br.- u. Hopfenzta.) Wir haben .von der heute endenden Woche ein ziemlich reges Geschäft zu berihten; der Markt zeigte etwas mehr Stetigkeit in den Preisen für gute Sorten, und auch die Stimmung für solche blieb durchgehends sehr fes. Dagegen erfuhren die Kurse geringer Sorten in Folge deren unbefriedigender Qualität mehrmals cine Er- Tchütterung und gingen deshalb auch um 10—15 M herab. Die au3wärtigen Berichte melden übereinstimmend “Hohe Preise, und da an ein Zurückgeben derselben vorerst niht zu denken ift, werden in diesem Jahre große Summen ins Land kommen. Zum heutigen Markt kamen nur wenige Fuhren vom Lande; das

eschâft nahm einen ruhigen Verlauf, und beträgt der Umsatz im Laufe des Vormittags 400 Ballen: der Markt {ließt sehr fest zu nacstehenden Notirungen: 1882r Markthopfen Prima 280—290 M, do. deëgl. Secunda 255—275 M, do. desgl. Tertia 225—250 6, do. Hallertauer Prima 3290—330 4, do. desgl. Secunda 300—315 4, do. desgl. Teriia 265—290 M, do. Gebirgs8hopfen 295—310 M, do. Württemberger Prima 315—330 M, do. desgl. Secunda 285—310 4, do. Badische 300—325 4, do. Posener 305— 330 M, do. Steier- märker 349-—360 6, do Altmärker 225—240 4, dto. Oberösterr. transit) 245—255 f, do. Pölißer 250—280 4, 1881r Hopfen 200—230 M, 1880r Hopfen 100—110 M, 1879r Hopfen 75—9 M, ôltere Jahrgänge 40—70 4.

London, 7. Oktober. (Allg, Corr.) „Reuters Telegra m’;- Company vertheilt für das am 30. Juni beendete Halbjahr eine Interimsdividende von 5% per annum, :

Glasgow, 7, Oktober. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 624 100 Tons gegen 994 500 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 111 gegen 105 im vorigen Jahre.

New-York, 6. Dktober. (W. T. B.) Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 178 000 B,, Ausfuhr nach Großbritannien 67 000 B., Ausfuhr nah dem Kont: nent 16 009 B., Vorrath 289 000 B.

Berkehrs-:Anstalten.

Triest, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Ettore“ ist heute Mittag mit der ostindisch-cinesishen Ueber- Tandpost aus Alerandrien hier eingetroffen.

New-York, 7, Oktober. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Silesia“ und die Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ und „Neckar“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 9. Oktober 1882,

Auszüge aus den bei dem Landwirthschaftlichen Ministerium eingegangenen vorläufigen Ernte- berichten der Bezirks - Negierungen und

® Central-Vereine.

(Fortsetzung.)

24) Cassel. Roggen, Weizen und Gerste gute Mittel- ernte; in cinzelnen Distrikten sind die Erträge, insbesondere diejenigen einzelner englischer Weizensorten unerhört reiche.

Stroherträge lassen nihts zu wünschen übrig bezüglic) der Quantität, kaum reihen die Scheunen aus.

Haferernte noch nit vollständig beendigt, wird aber au eine gute Mittelernte liefern.

Ebenso Hülsenfrüchte und dercn Stroh.

Katrtoffelernte auf schweren Boden \{le{cht, auf leichtem Boden besser, im Ganzen jedoch nur einer halben Ernte gleih zu rechnen. .

Obsterträge im Ganzen dürftig.

Futterernte troß ungünstiger Witterungsverhältnisse fast überall ohne erheblihen Schaden geborgen ; Heu, Grummet und Dürrklee recht gute Mittelernie, namentlich Grummet- ernte cine sehr reiche.

Bei den reihen Futte1vorräthen ist viel Jungvieh auf- gestellt worden.

Gesammtresultat: eine gute Mittelernte.

25) Königberg. Jm ganzen Bezirk eine recht be- friediaende Ernte.

Roggcn und Weizen weit übcr den Dur(hschnitt hinaus,

Ertrag des Strohes ganz besonders günstig, so daß es mehr denn je vorläufig in Mieten auf dem Felde unter- gebraht weiden mußte; Körnerertrag ebenfalls recht befriedi- gend, da Auswuchs nicht zu beklagen.

Gerste und Hafer Mittelernte.

Nundgetreide weniger gut.

Kartoffcln mittelmäßig, zeigen Neigung zum Faulen.

Heu und Klee in beiden Schnitten quantitativ und quali- tativ gut.

Viehpreise steigend.

Herbstbestelung, von vorzüglicher Witterung begünstigt, bereits zu Ende geführt ; Saaten überall kräftig eingegrünt.

26) Viagdeburg. Noggen, Gerste und Erbsen haben in Folge anhaltenden Negenwette1s durch Auswachsen, Weizen und Hafer durch den Sturm gelitten ; troÿdem die Körnerernte Tehr reidlich.

Zuckerrüben quantitativ recht gut, qualitativ verschieden.

Kartoff.lernte ziemlich gut.

Wiesen- und Fulterkräuter beim ersten Schnitt mittel- mößia, beim zweiten Schnitt reichlich.

Cichorierernte befriedigend,

Ertrag an Obst unbedeutend, da es in der Blüthe durch Frost gelitten.

28) Minden. Ernteresultate troß erhebliher Schädigung durch Regenwetter recht befriedigend. s

Roggen, Weizen, Gerste und Hafer quantitativ und qua- litativ reht gut.

Buchweizen desgleichen. ,

Heuernte ziemlich ertragreib, allem Anschein nach auch der zweite Schnitt. S:

Kartoffeln mittelmäßig, in den Niederungen viel Fäulniß.

Kernobst ebenfalls mittelmäßig, Steinobst dagegen sehr gut.

29) Sigmaringen. Jn den Ober-Amtsbezirken Sig- maringen, Gammertingen und Haigerloch sowohl bei Sommer- als Wintergetreide mehr als eine Mittelernte.

Kohlarten gut gediehen, dagegen

Hopfen nur mittelmäßig.

Obst fast garnicht.

Kartoffeln sehr shlecht gerathen.

Jm Oberamt Hechingen haben Hagelshläge und Ueber- s{hwemmungen große Verteerungen angerichtet, aber auch auf den nit verhagelten Feldern sind die Ernteresultate unter Mittelernte.

id Futterkräuter im Allgemeinen reihlich, besonders Grur.imet- nitt.

27) Erfurt. Roggen, Weizen, Hafer- und Gerste haben im Stroh einen ungewöhnlich hohen, an Körnern qua: .titativ lie qualitativ einen mittelmäßigen bis guten Ertrag ge- iefert.

Kartoffelernte äußerst gering, besonders auf s{chwerem Boden ; viel Fäulniß.

Gartenfrüchte theilweise mißrathen.

Dostertrag ganz gering; in einigen Gegenden Zwetschen und Birnen einigermaßen reichlich vorhanden.

j Zucker- und Futterrüben mittelmäßig, Kohlrüben gut ge- rathen.

Klee, Heu und Grummet quantitativ gut, qualitativ in Folge der ungünstigen Witterungsverhältnisse kaum mittel: mäßig.

Die Winterbestellung ist noch weit zurück, mit Ausnahme des Rapses, dessen Aussaat gut aufgegangen ist.

Viehpreise sind erheblich gestiegen.

Jun mehreren Kreisen wird über starke Vermehrung der Feldmäuse und Hawster geklagt.

30) Bromberg. Ungeachtet ungünstiger Witterungs- einflüsse ist der Ernteausfall quantitativ ein so reichlicher, daß die Scheunenräume überall als unzureichend \ich erwiesen haben.

Roggen, Weizen, Gerste und Hafer lieferten einen un- gewöhnlich reihen Stroh- und einen guten Körnerertrag.

Kartoffeln mittelmäßig, auf schwerem Boden viel Fäulniß.

Futterträuter und Heu gut gerathen.

Die Viehpreise sind erheblich gestiegen.

Die Bestellung der Saaten wegen andauernder Nieder- \chläge noch weit zurück.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. März 1881, betr. den von Ihrer Majestät der Kaiscrin und Königin ausge- schriebenen Preis von 3000 M für die Ausarbeitung eines Handbus, welches eine systematische und praktische Anleitung giebt, sowohl für die vorbereitende Thätigkeit der deutschen Vereine vom rothen Kreuz in Frieden, als insbesondere für deren Wirken im Kriege, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ernannten 3 Preis- richter, bei selbstständiger Prüfung der eingegangenen 5 Konkurrenz- {riften ein stimmig den Preis decjenigen Arbeit zuerkannt haben, welche mit dem Motto versehen war:

„Immer strebe zum Ganzen, und kannt Du selber kein Ganzes werden, als dienendes Glied {licß an ein Ganzes Dich an (Scbiller)“.

Bei der am Vorabend des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Sitzung des Cenfkal-Comités der Deutschen Vereine vom rothen Kreuz am 29. September d. I, vorgenommenen Eröffnung des verschlossenen mit dem Motto ver- sehenen Couverts ist als Verfasser der gekrönten Preisschrift ermittelt ; der Königlih sächsische Regierungs-Rath Herr von Criegern-Thumitz zu Dresden.

Mit dieser Mitthcilung verbinden wir zuglei die Aufforderung an die uns unbekannt gebliebenen Herren Verfasser der nit gekrönten Konkurrenzschriften, ihre Arbeiten möglichst bald bei unserem Bureau -— ae 73 zurückziehen, oder sort darüber verfügen zu wollen.

Berlin, den 30, September 1882.

Das Central-Comitó der Deutscven Vereine vom rothen Kreuz. von Holleben.

Der Scnellzug der Berlin-Weßlarer Eisenbahn, welcher Mittags 12 Uhr 15 Minuten von Frankfurt a, M. abgeht und Nacbts 11 Uhr 45 Minuten auf dem Bahnhof Berlin, Friedricb- straße, cintreffen foll, erlitt am 6. d. Mts. cine Verspätung von fast einer Stunde in Folge cines Unfalls zwischen den Stationen Nedliy und Wiesenburg. Hinter der Station Nedlitz zersprang der Nadreifen am linksfeitigen Vorderrade des lezten Wagens, in Folge wovon die Vouderacbse entgleiste und eine Strecke lang neben den Scbienen lief. Hierbei ereignete es sib, daß einer der unter dem Wagen liegenden Gasrezipienten beschädigt wurde, das Gas auéströmte und ih wahr- sceinlih an cinem durch Reibung glühend gewordenen Eisentheil des Wagens entzündete. Der Unfall wurde sofort bemerkt, der Zug ras zum Stillstand gebracht und das brennende Gas gelöst. Beschädi- gungen von Personen sind nicht vorgekommen. Nachdem der ent- gleiste Wagen vom Zuge abgehängt war, jetite leßerer seine Tour nah Berlin fort.

Berliner Rennbahn zu Hoppegarten. Herbst-M ee- ting. Erster Tag, Sonntag, 8. Oktober. Das berrlicbe Herbstwetter, welcbes den gestrigen Tag begünstigte, hatte cin sehr zahlreiches Publifumin nah Hoppegarten binausgelockt, und diejenigen, welche dieser Einladung gefolgt warey, hatten keinen Grund, dies zu bereuen, denn selten bot wohl ein Meetingêtag so gut besetzte und so s{chôn und überrascend ¿zum Austrag gebrachte Konkurrenzen, wie der gestrige, Die einzelnen Konkurrenzen verliefen obne Unfall in nachstehender Reihenfolge. Um 1 Uhr begannen die Rennen mit

1, Ermunterungs-Nennen. Staatspreis 1809 M Für alle 2- und 3jähr. inl. Stuten, die nie gesiegt baben. 100 Eins. halb Reug. Distanz 1000 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Von 17 Pferden, welche zu diesem Rennen genannt waren, zahlten 10 Reugeld und 7 erschienen am Ablauf, Nach einem sehr \{chönen Sc{lvßgefecht siegte des Hrn. W. v. Tres- kow 2jähr. {wbr. St. „J'y pvense* mit § Länge gegen des Frhrn. E. v. Falkenhausen 2jähr. br. St. „Megzaluna“. Zeit 1 Min. 14 Sek. Werth des Rennens 2400 M der Siegerin, 600 Æ für «Megzaluna“. Um 14/4 Ubr folgte diesem Rennen :

1I. Staatspreis 1. Klasse von 100004 Für alle 3jäb- rigen und älteren inländiscben Hengste und Stuten. 300 K Einsati, halb Reugeld, jedo nur 75 4, wenn bis zum 9. September erklärt. Distanz 2800 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Der Königlichen Gestütverwaltung verbleibt das Vor- kaufsrecht in Ansehung des Siegers, wenn derselbe vom Besitzer zu verkaufen beabsichtigt wird, Das Rennen hatte 30 Unterschriften, 20 zahlten 75 4, 6 150 A Reugeld. Am Pfosten erschienen nur 4

Pferde. Es siegte na einem überaus spannenden Rennen sier und im GCantor des Hrn. W. v. Treskow Z3jähr. br. H. „Harzburg“ mit einer klaren Länge gegen des Frhrn. Ed. v. Oppenheim 4jähr. F. H. „Kaiser“. Zeit 3 Minuten 48 Sefkundep. Werth des Rennens 11 800 Æ für „Harzburg“, 1800 A für „Kaiser“. Dem Nennen {loß sich um 2 Uhr an:

111. Deutscher Gestütspreis, gestiftet aus 3% des Ver- kaufserlöses der Jährlings-Aufzuchten der hierfür vereinigten Gestüte von Adamowitß, Basedow, Driburg, Düppel, Groß-Strebliß, Ham- burg, Harzburg, Hoppegarten, Nordkirchen, Rabensteinfeld, Star- gardt, Steinort, Zierow, Züßen 2c Für alle 1880 geborenen und von bezeichneten Gestüten in öffentlicer Auktion verkauften Pferde x, Distanz 1200 m. Dem zweiten Pferde 1500 A aus den Eins. und Reug. Das dritte rettet seinen Einsaß. Von den 60 Unterschriften, welche dieses Rennen aufwies, zahlten 53 Reugeld und 7 Pferde ex- schienen am Start. Dieselben maten ein sehr interessantes Rennen, bei welchem des Prinzen Fr. Hatfeldt F. H. „Arcitekt“ spielend und: nach Gefallen mit 10 Längen Vorsprung als Sieger ins Ziel kam, Des Hrn. von Tepper-Laski br. St. wurde zweite, und des Hrn. Ed. Moll F. H. „Alpenkönig*“ traf eine Länge binter dieser als dritter ein und rettete seinen Einsaß, . während „Architekt“ den ersten Preis von 10850 Æ erhielt und die Waif-Stute 1500 M4 in den Stalk brachte. Zeit des Rennens 1 Min. 22 Sek. Um 24 Uhr \{loß sich diesem Rennen an: -

,__IV. Zucht-Rennen. Staatspreis 3000 A Für 1879 geborne inländische Hengste und Stuten. 200 Einf, 100 4 Reug., jedoch nur 50 J falls das höhere Reugeld bis 31. Dezember 1879 nicht eingezahlt ist. Distanz 2800 m. Dem dritten Pferde den doppelten Einsatz, die Hälfte des Restes der Eins. und Reug. bis 1000 M dem zweiten Pferde, der Nest dem Sieger. Von den 49 Unterschriften, welce das Rennen aufwies, zahlten 11 à 509 und 34 à 109 M Neuqg, SUnf Pferde erschienen am Pfosten, von denen nach einem sehr spannenden Rennen des Frhrn. Ed. v. Oppenheim 5 jähr. F. St, „Edeldame“ mit drei Längen Vorsprung siegte. Des Rittmstr. v. Mollard 4 jähr. F. St. „Goldperle“ wurde zweite und eine Länge hinter ihr traf des Lieut. Metelerkamp 4 jähr. F. H. „Faktor“ als dritter ein und rettete dadur 400 M „Goldperle“ erhielt 1090 M und „Edeldame“ den ersten Preis im Gesammtbetrage von 6150 M Zeit 2 Minuten 10 Sekunden. -— Um 3 Uhr folgten diesem Rennen;

V. Ofkftober-Verkaufs-Rennen. Gradißer Gestütépreis 1500 6 Für 2jähr. inländische Pferde. 109 M Einf., halb Reus geld. Distanz 1000 m. Der Sieger ist für 1500 M fäuflih, wird aleich nach dem Rennen öffentlih versteigert, und der etwaige Ueberschuß fällt der Rennkasse zu. Von den 9 zu diesem Mennen ge- nannten Pferden erschienen 8 am Ablauf. Nach einem sebr spannen- den Lauf ficgte des Frhrn. Ed. von Oppenheim F. St. „Stanhope“ mit zwei Längen gegen des Hrn. W. Hiestrih br. St. „Fmmergrün“, Zeit 1 Minute 25 Sekunden. Werth des Rennens 2550 M, welche der Siegerin zufielen, die rah dem Rennen für 2500 K von Hrn, Behrendt-Hamburg gefordert wurde, so daß der Neankasse eine e von 1000 M zufiel. Den Schluß des Tages bildete um

jr:

VI. Staatspreis IV. Klasse 1500 M Für alle dreijährige inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen Staatépreis L, IT., oder TII. Klasse gewonnen haben. 120 46 Eins, halb Reug. Distanz 2400 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Das Rennen hatte 13 Unterschriften. Für §8 Pferde wurde Reugeld gezahlt und 5 Pferde erschienen am Stard, von denen mit großer Üeberlegenheit des Hrn. Arthur Joë dhr. H. „Scharf- \{üß“ mit drei Längen Vorsprung des Grafen Bernstorff - Gylden- fteens br. H. „Giftmischer“ \{lug. „Scharfscbüßtz“ erhielt den ersten Preis von 2090 Æ, „Giftmischer“ das zweite Geld im Betrage von 590 M Zeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Nachrichten von dem frühen Hereinbrechen des

Winters laufen aus den verschiedensten Gegenden cin. So ift im

Riesengebirge bereits wiederholt Schnee gefallen, und selbst in den Straßen von Hirschberg hat man {on kleine Flocken bemerkt, die freilih sogleich wieder gesckmolzen sind. Schlimm lauten aber die Berichte aus der Schweiz. In Graubündten, Uri, Berner Oberland und Oberwallis liegt der Scnce in den oberen Lagen 1 bis 2 Meter hoh. Die Straße zwischen Andermatt und Göschenen foll während des leßten Winters nie in der Weise von Lawinen überschüttet worden sein wie in den leßten Tagen. Die Wälder haben ungeheuer ge- litten und Tausende von Bäumen sind unter der Last des Schnees gebrochen.

Im Buldermannschen Saale (Kommandanlenstraße 71/72) hier- selbst wurde gestern der deutsche Kriegertag von dem Vorsitzenden des deutschen Kriegerbundes, Obersten z. D. von Eipons, mit cinem dreifachen Ho auf Se. Majestät den Kaiser eröffnet. Es waren dur Delegirte vertreten : der deutsche Kriegerbund mit 117 (00 Mitgliedern, der Kriegerverein von Bonn und Umgegend mit 603 Mitglicdern, der Kriegerverband von Berlin und Umgegend mit 8245 Mitgliedern, der weimarische Kriegerverband mit 2500 Mitgliedern, der Hauptverband westfälisder Krieger und Landwehrvereine mit 25 000 Mitgliedern, der Kriegerverband des obers{lesiscen Indusftrie- bezirks mit 2700 Mitgliedern, der Kriegerverband zwischen Elbe und Ems mit 1950 Mitgliedern, der Verband der Kriegervereine des Net- distrilts mit 1879 Mitgliedern, der Hamburger Kriegerverband mit 2189 Mitgliedern, die provinzial-\äcbsisce Kriegerkamecrad- {aft mit 4090 Mitgliedern, der hessische Kriegerverband mit 700 Mitgliedern, der Verband Hessen-Nassau mit 809 Mitgliedern, der Frankensteincr Kreis-Kricgerverband mit 1000 Mitgliedern, die \ckwarz- burger Kriegerkamcradschaft mit 1450 Mitgliedern, der Poserer Provinzial-Landwehrverein und Provinzialverband ter Kampfgenossen mit 8000 Mitgliedern, der Verein der \ch{chlc8wig - holsteinisden Fricgervereine mit 3000 Mitgliedern und endlich die mecklenburg- strelitzer Kriegerkameradschaft, die jedoch in den 117 000 Mitgliedern des deutschen Kriegerbundes bereits mit inbegriffen sind. Es waren also im Ganzen 180418 Mitglieder auf dem Kriegertage vertreten. Nacbdem Oberst z. D. von Elpons (Berlin) zum ersten und Stadt- verordneter DiersÞd (Berlin) zum zweiten Vorsitzenden gewählt worden, begannen die Verhandlungen über die Organisation. Abends 8 Ubr wurde die Sißung mit einem Hob auf Se. Majestät den Kaiser ges{lossen.

Hannover, 8. Oktober Ueber die vorgestrige entseßzliche Feuersbrunst in Dransfeld geben der „Gött. Fr. Pr.* folgende Nachrichten zu: Gerade der am dichtesten bebaute Theil der Stadt, cine ca. 100 a große Fläcdbe mit etwa 38 Wohnhäusern und mindestens 45 Hintergebäuden, darunter cine große Oekonomiewirth- baft und eine Brauerci, sind in Ascbe gelegt. Der südwestliche Stadttheil steht jezt noch, 74 Uhr Abends, in hellen Flammen und wird es der größtcn Anstrengungen kedürfen, die Kircbe und den gegenübecliegenden Stadttheil zu s{üten. Studirende aus Göttingen betbeiligten sich in aufopferndfter Weise an dem Rettunaëwerk und bedienten auch die aus Münden eingetroffene Sprite. Beim Ein- tritt der Nacht bot der Feuerberd einen überwältigend großartigen Anblick. (Im Laufe der Nacht wurde das Feucr endlich bewältigt.)

Im Belle-Alliance- Theater findet morgen bereits die 25, Aufführung der Posse „Kläffer* statt.

Redacteur: Riedel. Berlin: ———S Verlag der Expedition (Ke f Vier Beilagen (einschlicßlich Börsca-Beilage). (11904)

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Köz

Ai RBT

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 9. Oktober

Gewerbe und Sande!.

Neuer Zolltarif für Spanten. (Gaceta de Madrid 1882 Nr. 206 und 210.)

Königliche Verordnung.

Art. 1. Der beigefügte, gemäß dem Gesetze vom 6. d. M. über die Anwendung des fünften R des Geseßes vom 1. Juli 1869 und gemäß demjenigen vom 30. Juni d. J,, betreffend die Hans- delsbeziehungen zu den übersceishen Provinzen, abgeänderte Zolltarif wird genehmigt. L i 3

Art. 2. In Ausführung der Bestimmung in Art. 4 des er- wähnten Gesetzes vom 6. d. M. werden die im neuen Tarif enthal- tenen Zolletmäßigungen nur den Waaren gewährt, welche von den in Handelsverträgen mit Spanien stehenden Nationen erzeugt werden und von ihnen eingeben, Auf die von anderen Nationen herstam- menden und eingehenden Waaren werden die in der ersten Spalte ‘des abgeänderten Tarifs angegebenen Zölle erhoben.

Art. 3. Der neue Tarif tritt mit dem 1. August d. J. in Kraft und es werden die in demselben enthaltenen Zölle auf alle Erzeug- nisse und Waaren erhoben, welche von dem genannten Tage an bei den Zollämtern zum Verbrauche deklarirt werden.

Art. 4. Alle Erlasse, Verordnungen und Bestimmungen jeder

‘Art, welche mit den Vorschriften im gegenwärtigen Tarif nicht über- |

einstimmen, sind aufgehoben. / Art. 5. Der Finanz-Minister wird die zur gehörigen Ausfüh- zung der vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Maßregeln treffen. Gegeben zu Ildefonso am 23. Juli 1882.

Bestimmungen über die Anwendung des Tarifs. Erfte Bestimmung. Zollfreie Artikel. Die folgenden Artikel entrichten bei ihrer Einfuhr in die Halb- infel und die Balearischen Inseln keinerlei Zoll: 1) Mineralwasser (die Gefäße ausgenommen). 2) Bäume, Reben und Pflanzen (\. Anmerkung zur Bestim-

mung e

3) Kalk (Calciumprotoxyd).

4 Kupfer-, Gold- und Silbererze.

9) Muster von Filzen, gefäcbtem Papier und Geweben bis zu 40 cm Länge.

6) Muster von Posamentierwaaren in kleinen Abschnitten chne -Handelswerth und unverwendbar.

7) Gold, Silber und Platin in unbraubbar gema@ten Sch{muck- N und Geschirren, in Barren, Münzen, Bruchstücken, Staub und

atten.

8) Gold, Silber und Platin in verarbeitetem Zustande und mit dem spanischen Kontrolstempel versehen.

9) Perlen, Samenperlen (Lothperlen und Staubperlen) und EGdelsteine. : |

10) Seide in Cocons, Abfälle von Cocons und Seiden- xaupeneier.

11) Gips (\{chwefelsaurer Kalk).

Zweite Bestimmung.

Artikel, welche unter den angegebenen Bedingungen zollfrei sind. 1) Kleidungsstücke, Gegenstände der Annehmlickeit und Bequem- lihkeit, Bett- und Tischwäsche, Bücher, eiserne Werkzeuge und trag- bare Inftrumente, Theatergarderobe, Shmucsacen und Tafelgeschirr alle diese Gegenstände mit sichtbaren Zeichen ihres Gebrau&8s —, ‘welche die Reisenden in ihrem Gepäck und in einer ihrem Stande, ihrem Gewerbe und ihrer Lage ensprebenden Menge mit \ih führen. , Wenn die Reisenden ihr Neisegepäck nicht bei sich führen, so kann ‘die Abfertigung dur die Conducteure oder die dazu ermächtigten Personen erfolgen, insofern nach Ansicht der Zollverwaltung nah- gewiesen wird, daß die Gegenstände zum Privatzgebrauh be- stimmt sind.

2) Korallen, durch Spanier çefis{t und direkt auf spanischen Fahrzeugen verscbiffft, na Nachweis dieser Thatsachen.

3) Werke der \{öônen Künste, durch Spanier im Auslande ge- fertigt, und solche, welhe die Regierung, Akademien oder andere amtliche Körperschaften mit der Bestimmung füc Museen, Galerien oder Lehrsäâle einführen, im Falle diese Umstände nachgewiesen werden.

4) Archâologische und numismatiscbe Gegenstände, für öffentliche

Museen, Akademien und wissenschaftliche und künstleriscbe Körper- schaften bestimmt, wenn diese Bestimmung nachgewiesen wird, ,_ 9) Rosenkränze, Heiligthümer und andere ähnliche Gegenstände für heilige Stätten, welche durch die Generalverwaltung der frommen Stistung zu Jerusalem eingeführt werden, wenn die General-Zollver- waltung die freie Einfuhr verfügt.

6) Gegenstände und Sammlungen der Mineralogie, Botanik und Zoologie, sowie Muster in kleinen Stücken für öffentliche Museen und Unterrichtsanstalten, Akademien und wissenschaftlihe und künst- lerishe Körperschaften, na vorangegangener Nachweisung ihrer Be- stimmung.

Anmerkung. Wenn die für jeden Fall vorgeschriebencn Erfor- dernisse nicht erfüllt werden, oder zwiscben den Untersuchungen und Nacbweisen keine vollständige Uebereinstimmung sich ergiebt, so gilt die Zollbefreiung als erloshen und werden die entsprehenden Zollab- gaben erboben.

j; Dritte Bestimmung.

Artikel, welde nach vorgängiger Erfüllung der für jeden Fall dur die Zollverordnungen vorgeschriebenen Förmlichkeiten zollfrei sind.

s 1) Gebundene Fässer und andere Gefäße zur Ausfuhr einheimi-

her Waaren.

, 2) Fässer, Säcke und große Metallkisten, welhe mit Waaren

eingeführt werden, die nit eirscließlich der genannten Behälter

den Zoll zahlen, und wenn jene Objekte wieder au2geführt werden.

3) Wagen, abgerihtete Thiere, tragbare Theater, Panoramen, Wacéfiguren und andere ähnliche Gegenstände für öffentliche Schau- stellungen, wele zeitweise eingehen, um aus dem Königreiche wieder ausgeführt zu werden.

4) Möbel zum Gebrauche der in den überseeiscen Provinzen und auf den Kanarischen Inseln wohnenden Personen, der im Aus- nile (wohnenden Spanier und der Ausländer, welche si in Spanien

ederlassen,

Get Möbel, Geräth, Wagen und Effekten des diplomatischen

“S 6) Ausländishe Artikel, welhe auf spanische Ausstellungen men, 7) Untersceishe Telegraphenkabel.

Getreide in Garben oder Achren, Heu, Stroh und Grün- futter, welche über die Grenzen der vertragshlicßenden Nationen ein- n.

Y Mustersamwlungen, welche dur die erste Bestimmung nicht jollfrei sind und durch Fabrikanten, Kaufleute oder Handelsreisende der vertragschließenden Nationen eingeführt werden.

Vierte Bestimmung.

Ueber die Zollgebühr der niht ausdrücklih tarifirten Waaren.

, 1) Die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehenden Ge- \pinn eien nach Maßgabe des mit dem höheren Zolsatze belegten

an s,

2) Als Kette eines Gewebeg wird die Gesammtheit ‘er Fäden angesehen, welche in der Längendimension desselben vor-

} Seidene Fäden . .

handen sind, mögen sie den Boden bilden oder binzugefügt sein, um Muster auf der rechten Seite (Schauseite) zu bilden oder dem Zeuge größere Dicke zu geben, auch wenn diese Fäden verkürzt sind oder Unterbrebungen haben. Als Einshlag (Schuß) gilt die Gesammtheit der Fäden, welche in der Breitendimension des Gewebes vorhanden find und dieselben Zwecke erfüllen, Muster zu bilden oder die Die zu vermehren.

3) Die aus baumwollener Kette und aus Eins{lag von anderem vegetabilischen Stoff, oder umgekehrt, bestehenden Gewebe zahlen für

iglih Preußischen Staats-Anzeiger.

882, ——— A L.

die Bestandtheile der Gruppe 3 der Klasse 5, welchen sie entsprechen, je na ihrer Gattung. Z

4) Als wollene Gewebe mit Beimishung von Baumwolle gelten diejenigen, welche eine ganz aus baumwollenen Fäden bestehende Kette und ebenso einen ganz aus wollenen Fäden oder aus wollenen mit baumwollenen gemischten Fäden bestehenden Einslag haben, ohne Rücksicht auf das Verhältniß der Mischung des Einschlages,

Die aus Fäden von drei verschiedenen Materialien bestehenden

Gewebe zahlen wie folgt:

Kette oder Einschlag

Einschlag oder Kette

gelten als;

Baumwollene Fäden. . . . „.

tabilischen Fasern &âden aus vegetabilischen Fasern .

Desgl. Desgl. Fäden aus Wolle oder Haar .

Desgl. Desgl.

oder Haar .

Seide

Fasern . oder Haar .

Seide

Fasern .

Desgl.

G O Baumwolle und Flachs oder

N

Fäden aus vegetabilischen Fasern und

Bolle Dder Qa O Desgl.

Fäden aus vegetabilishen Fasern, Wolle

Und Stidée.. E

oder Haar .

Seide

eide

« . . R R Ä —————— —— V mm

6) Wenn in dem gemischten Theile (Kette oder Einschlag) die Fäden aus dem den höheren Zoll entrichtenden Stoffe nicht 10 9% des Gesammtgewihts des Gewebes übersteigen, so werden die ge- dachten Fäden für die Bezahlung der Zölle. nicht berücksihtigt und ting als wenn das Gewebe aus der Mischung der übrigen Stoffe

estände.

7) Tülle zahlen für den Stoff, aus welchem der Boden besteht, und wenn derselbe gemischt ist, so erfolgt die Verzollung nach dem Stoffe, welcher im Ganzen vorherrscht.

8) Tücher mit Fransen zahlen eins{ließlich des Gewichts der- selben für den Bestandtheil, welhem das Gewebe entspricht.

9) Mit der Hand oder mit der Maschine ohne Rahmen gestickte Gewebe und solhe mit Beimischung von edlen oder diese nach- ahmenden unedlen Metallen, mögen sie gestickt sein oder nicht, zahlen den ihrer Klasse entsprehenden Zoll mit einem Zuschlage von 30 %%/0 desselben. Dieser Zuschlag beträgt für die Artikel der Nationen ohne Verträge 50 9/6, 4 L

10) Fertige Kleidungsstücke, eins{ließlich der Leibwäsche, mögen diese oder jene vollständig vollendet oder einfa geheftet sein, zahlen für ihr Gesammtgewiht den Zoll des Gewebes, aus welchem ihr äußerer Theil besteht, mit einem Zuschlage von 30 % desselben. Wenn die Kleidungsstücke aus gesticktem Zeuge bestehen, so wird dieser Zuschlag nah dem Boe des gestickten Gewebes berechnet.

Der erwähnte Zuschlag beträgt für Artikel von Nationen oßne Verträge 50 °/9 und wird dann, wenn die Kleidungsstücke aus ge- stidtem Zeuge bestehen, nah dem diesen entsprechenden Zoll berechnet.

Ausgenommen von den vorstehenden Zuschlägen sind die Kleidungés- slücke aus Strumpfgewebe, welche für ihre betreffenden Theile ohne irgend einen Zuschlag zahlen. a

11) Die Ueberbleibsel von fremden, an den spanischen Küsten ge- \ceiterten Scbiffen zahlen 8/4 ihres Werthes in öffentlicher Ver- steigerung, welche mit den dur die Verordnungen vorgeschriebenen Förmlichkeiten erfolgt ift.

Fünfte Bestimmung. Gefäße und Verpackung.

Unter äußerer Verpackung wird diejenige verstanden, welche sicht- bar das Kollo umscließt; alle übrigen in dieser ênthaltenen sind innere Verpackung. Nah dem Bruttogewicht zahlen, wenn sie in einer einzigen Umhüllung enthalten sind, diejenigen Artikel, für welche Waagegebühren angesetzt sind, Oele und Fettwaaren (au8genommen Wachs), Honig, Fleis, Fische und Därme in Salzlake, Maschinen, Droguen und chemische Produkte.

Wenn ciner dieser Artikel in zwei oder mehr Verpackungen oder in Paketen innerhalb einer äußeren Verpackung ankommt, so ist als Gewicht der Waare nur dasjenige der inneren Verpackung oder der Padckete mit anzurecnen., s

Alle übrigen Waaren zahlen mit Eins{luß der Papiere, der Vänder, der inneren Verpackung oder Behälter, ausgenommen wenn cs Büchsen oder Etuis sind, welche besonders verzollt werden. Zünd- kraut oder Kapseln für Feuergewehre, Haken, Stecknadeln, metallene Scnürösen, Stahlfedern, Spiele und Spielzeug, Instrumente für Kunst und Wissenschaften und andere ähnliche Gegenstände zahlen mit Einschluß der inneren Büchsen oder Etuis, in denen sie enthalten sind und mit denen sie gewöhnlih im Kleinen verkauft werden. Die Halstücher aus binesiscbem Seidenkrepp zahlen nah ihrem Netto- gewicht, ausscließlichÞ des Papiers, in welchem sie verpackt sind und des in ihren Falten befindlicben.

Die Verpackung der Alkaloide und ihrer Salze, des Brannt- weins, der Liköre, des Biers, des Cyder und der Weine wird beson: ders, na ihren betreffenden Materialien verzollt, Ausgenommen sind die Flascben, in welhen der Schaumwein der Vertragsnationen cin- gebt, weldbe zollfrei sind, und das Gafwert der übrigen Weine derselben Vertragênationen, welhes gleihfalls zollfrei ift. Die Rollen, Bretten und Pappdeckel, auf wele die Gewebe, cin- \{ließlich der metallenen, das Wacbsty. und die Posamentierwaaren Uw sind, werden vom zol-flihtigen Gewichte dieser Artikel abgezogen.

Die Pipen, Tonnen und großen metallenen Behälter zahlen die ihrer Klasse entsprehenden Zö"le, auëgenommen wenn sie Waagr- a enthalten, die nah dem Bru“ .togewicht verzollt werden. s

Die Sâcke, welche zur“ Verpackung dicnend eingehen ¿abl 1 fürs Stück 10 Peseta-Cóntimr,s, ausgenommen in den Fällen, n denen die darin enthaltenen Waaren nah dem Bruttogewicht vev ¿[lt werden.

Sechste Dei mmuss

rasäge. Vom Bruttogcwichte der nacstebend verzeihne*en Waaten wird alz Lara folgender Protentsaz abgezogen; Kokosnuß- und Palmöl in Fässern. . L : 20/0 R. n E s d: a A : E 5 S R d :2'10 : « CRES E e s O, 0 5 D.

Fäden aus Flachs oder Hanf und anderen vege- Fäden aus vegetabilischen Fasern “und ‘Wolle Fäden aus vegetabilifchen | Fasern und

Giden aus Wolle und Seide Ls âden aus zwei oder mehr vegetabilishen Fâden aus vegetabilischen Fasern “und ‘Wolle Fäden aus vegetabilischen G Fasern. und Fäden aus verschiedenen vegetabilisen Fäden aus vegetabilischen Fasern und ‘Wolle Fâden aus Flas oder Hanf und anderen VegetabtliBen Las E Fäden aus vegetabilishen Fasern und Tâden aus vegetabilischen Fasern, “Wolle und

Desgl.

Gewebe aus Flachs oder Hanf. Gewebe aus vegetabilischen Fasern mit G

wollener Beimischung. ewebe aus vegetabilishen Fasern mit seidener Beimischung. Desgl. Gewebe aus vegetabilischen Fasern mit wollener Beimischung.

Wollene Gewebe.

|

/

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/

| Wollene Gewebe mit seidener Beimischung. ' | Gewebe aus vegetabilischen Fasern mit seidener / | |

Beimischung. Seidene Gewebe mit wollener Beimischung. Gewebe aus Flachs oder Hanf. Wollene Gewebe mit feidener Beimischung. * Desgl.

* . . .

Seidene Gewebe.

S in Kisten und Fässern .

iaimet n e s 6 O g 6 Jédetnen Sid E R

Phosphor in Blechbüchsen . L,

s die in andere, hölzerne, verpackt find Wirancin M Ren O L E M0 San ll E A WerbleW t Kisten N E Fayence, Porzellan und feine Töpferwaaren in Kisten und

Bn e G R E E L G E aa E DE E n 9, 16 Tabakpfeifen aus Gips in Fässern L O0 Glas und Krystall, Hohl- oder Tafel-, belegt oder nicht, in

Uten Und Ae 0 n ala o O Dieselben in Körben, sowie Fensterglas in einer einzigen Kiste 20 n

_ Anmerkung. Glas und Krystall in hölzernen Körben unterliegen niht der vorstehenden Tara.

Besondere Tarasäze. Zucker in Bastsäcken, für jeden Sck . . .*° Liebigscbes Fleiscbertrafkt, für die Bübsen. é Baumwollene und leinene Gespinnste auf hölzernen Spulen, nue ur die Sul. S L AEA E Gespinnste aus Seide und Floretseide, auf hölzernen Spulen, Kur Ur Ge Spulen 2 L S Posamentierwaaren, für die inneren Gerippe aus Holz, Pappmasse oder anderem ähnlichen Material, au8sgenom- men die Gewebe, vom ausschließlichen und Netto-Gewichte der Posamentierwaaren éa la Ew L s Parfümerien, für alle inneren Behälter und Verpackungen . 25 G Anmerkung. Ausgenommen ist die Seife, welche mit der inneren Verpackung zahlt.

Siebente Bestimmung. Wiedercinfuhr inländischer Artikel.

Die inländishen Waaren, Früchte und Effekten, welcbe ins Ausland ausgeführt werden und nah der Halbinsel und den Balea- rishen Inseln zurüctkehren, werden als entnationalisirt und der Zah- lung der im Tarif angegebenen Abgaben unterworfen angesehen. MNBERER sind nachstehende Artikel, wel(e ¿zollfrei zugelaffen werden :

1) Gemälde, welhe Werke der \{önen Künste sind, wenn sie mit Factura des Zollamtes ausgegangen sind und bei der Rückehr die Nummern dieses Dokuments angegeben oder sein Duplikat vorge» zeigt wird, um die nöthigen Vergleiche anzustellen.

2) Bücher, wenn in der Ausgangsfactura die Anzabl der Exem- plare, der Titel der Werke und der Name des Druckers angegeben sind.

3) Aus dem Auslande oder den Überfeeisben Provinzen zurück- gekehrte Kupfermünze, wenn bei der in der Münzitätte zu Madrid angestellten tebnisben Untersuburg sie s als von spanishem Ge- prâge ge]eßmäßig und gangbarx erweist, Die Zollämter übersenden der Generaldirektion Muster der Kupfermünze zu dieser Untersuchung Os die Abferti- ung bis zum Empfange günstiger Gnts

eidung.

Mit S von Abgaben nach Erfüllung der dur die Zoll- verordnungen vorge)chr? ¿benen Regeln werden au die nachstehenden einheimischen Artikel „ygelasen:

1) Weine und (z¿fäße,

2) Wagen, ° -astthicre und Vieh, welche zu Lande ausgehen und auf demselben * Zege zurückehren. L ¿

3) Die on auéländisben Ausstellungen zurücktkommenden Artikel.

w erbleibsel und Reste von Schiffen, welhe im Auélande * wv erlitten baben. aßdauben und Ruder aus den Bergen von Jrats und dem B, Roncesvaües, in der Provinz Navarra, welhe im Transit nah „akreih durchgehen. j

s) Senerds, welche auf dem Flusse Bidasoa transportirt werden, um mittelst Transit nah Frankrei zurückzukehren. 2

7) Waaren, welche dur Portugal transitiren, gemäß des durch Königliche Verordrung vom 7, Februar 1877 genehmigten Res

gulativs, Achte Bestimmung.. Verkehr mit den übersceishen Provinzen.

Gemäß des Geseßes rom 30, Juni 1882 ist der Verkebc œ 18 den Häfen der Provinzen Cuba, Puerto-Rico und den bilippiy na denjenigen der Halbinseln und der Balearischen Inseln in * treff der Einschiffung und des Empfanges der Waa Förmlichkeiten unterworfen, welche die Zo Halbinsel festle de’ ehr zwischen den Häfen der vinzen der Halbinsel

Die Erzeugnisse von Cuba, Puerto-Rico und den werden zollfrei as der Ee und den Balearis®-.. eln N lassen, mif Ausnahme pon Taback, welcher der he vén bofen

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