1882 / 238 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Oct 1882 18:00:01 GMT) scan diff

eti teL

Zollsaß für die ationen

ohne

Verträge. |Verträgen.

Pesetas. | Pesetas.

AEttiréèl

Zollsay für die

Nationen

obne Verträge. Pesetas.

mit Verträgen.

149 c150 151 152 153

c154

c155

Vierte Klase. Baumwolle und Waaren daraus. Erfte Gruppe. Rohe Baumwolle. Baumwolle, robe, mit oder ohne Kern), . ., Zweite Gruvpe. Gespinnste.

Baumwolle, gesponnen, und ein- und zweidrähtiges Garn, roh, weiß oder gefärbt, bis zur Nummer 35 einschließli 2%) . Desgleichen, desgleichen von Nummer 36 und darüber a A Desgleichen drei- und mehrdrähtiges, roh, weiß oder gefärbt .

i Dritte Gruppe. Gewebe. Dichte Gewebe, \{lichte, rohe, weiße oder gefärbte in Stücken oder Tüchern bis zu 25 Fäden eins{hließli{chW) . „.., Desgleichen, desgleihen von 26 Fäden und darüber) . , , Desgleichen bedruckte, sowie geköperte und auf dem Stuhl ge- musterte bis zu 25 Fäden eins{ließlichbW. ., ä Desgleichen, desgleichen von 26 Fäden und darüber) . ,, Durchsi®wtige Gewebe, wie Mousselin, Batist, Linon, Organdy E. E D 2 ch, Sammet und andere Doppelgewete zu Kleidungsstücken Spißen, ausgenommen gehäke C, Häkelgewebe, von Hand oder äuf dem Stubl gefertigte . .. Sogenannte Strumpfwaaren im Stück, in Jäckchen und in U: Dergleichen in Strümpfen, Socken, Handschuhen und anderen Gegenständen S O Fünfte Klasse, Hanf, Flachs, Pita, Jute und andere Pflanzenfasern, sowie Waaren daraus. Erste Gruppe. Roh. Da roher und gehecheltr. Tas, rober Und gebe Jute, Manilahanf, Pita und andere vegetabilische Fasern . Zweite Gruppe. Gespinnste. R e, Danrs Ce a ie Jute, Manilahanf, Pita und anderen vegetabilischen E A wirn, zwei- oder mehrdrähtiger . , : auwerk und SeilerwaarnH) N Dritte Gruppe. Gewebe. 4 Sc{hlichte Gewebe aus Hanf oder Flachs, mit oder ohne Bei- mishung von Baumwolle, bis zu 10 Fäden einschließlich Dergleichen von 11 bis 24 Fäden einschließlich . Eee Dergleichen von 25 Fäden und darüber ï Geköperte und gemusterte Gewebe . . S e A Dergleichen, {lite aus Jute, Manilahanf, Pita oder anderen vegetabilishen Fasern, mit oder ohne Beimishung von L Zoll, welher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, so lange der Vertrag mit Frankreih besteht... Geköperte und gemusterte Gewebe aus denselben Materialien, mit oder ohne Beimischung von Baumwolle . Sechste Klasse. Wolle, Borsten, Roß- und anderes Thierhaär, sowie Waaren daraus. Erste Gruppe. Roh. Borsten, Roß- und anderes Thierhaar :. Wolle, ordinâre, im Schweiß24) , i: E Ea Wolle im Sue anderer Gattung und lange zu Kammgarn 2) O NiGRN gewasene C I E N Wolle, gekämmte oder gekrempelte und Abfälle von gekrempelter Zweite Gruppe. Gespinnfte. Taitngarn, auch gezwirntes, roh oder mit Oel . Desgleichen, reines oder gebleihtes . e Desgleichen, gefärbtes3 E é : Dritte Gruppe. Gewebe. Teppiche aus reiner Wolle oder mit Beimischung anderer Stoffe Silze Raa o R E E T A C Strumpfwaaren, mit oder ohne Biimisbung von Baumwolle odur anderer vegetabilischer Fasern E E R f und alle anderen tuchartigen Gewebe, aus reiner Wolle,

.

lockwolle, Thierhaar oder Mischung dieser Materialien oll, welher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, __ während der Vertrag mit Frankreich besteht . A Dieselben Gewebe, wenn ihre ganze Kette aus Baumwolle oder anderen O L /G Fasern besteht, sowie Astrachan und R ial Alle übrigen Gewebe aus reiner Wolle, Flockwolle, Thierhaar oder Mischung dieser Materialien S E Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, _ während der Vertrag mit Frankreich besteht... Dieselben Gewebe, wenn ihre Kette ganz aus Baumwolle oder anderen vegciSisen E Gewebe aus Borsten oder Roßhaar, mit oder ohne Beimischung

von Baumwolle oder anderen vegetabilischen Fasern . Siebente Klasse. Seide und Seidenwaaren. Erste Gruppe. Gespinnste.

Seide, robe und gesponnene, nit gezwirnte .

Dergleichen, gew rnte E lodseide, gekämmte oder gekrempelte ergleichen, gesponnene, nit gezwirnte

40) 2 6

___ Zweite Gruppe. Gewebe,

Gewebe, \{lichte oder geköperte E

Zol. welher auf die Lerträgänationen Anwendung findet, während der Vecträg mit Frankreich besteht... ,

E U

B a E Zoll, 'wvelher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während der Vertrag mit Frankrei besteht ..

———_—_———_———

von 6 mm der Kette und des C

Zollsatz.

21) Die Anzahl der Fäden best

des sogenannten Fadenzählers bedient.

wiegen.

m von 6 mm.

stoff mehr ss 10'/ ihres Gewichts verliert.

nah der Klasse des Gewe

) Als lange Wolle wird diejenige angesehen, deren Fasern mehr als 10 em Länge haben. 2%) Unter diese Position gehören nit die sogenannten Plate oder ähnlihe Decken, welche je

, aus welchem sie bestehen, verzöllt werden.

19) Gemäß der Bestimmung in Art. 26 des Budgetgeseßes von 1878/79 zahlt die robe Baum-

wolle, welche direkt aus fremden niht europäishen Ländern

als den in diesem Tarife angegebenen [ _

%) Um die Nummer des in diésem Tarife ar.genommenen englishen Systems, welcher ein

Baumwollengespinnst entspricht, zu ermitteln, nimmt man. legend eine Anza

und multiplizict sie mit dem unveränderlihen Faktor 59 (Zah

drähtiger Baumwollenfaden der Nummer 1 wiegt), divitirt das

e n untersuchenden en,

kommt für jede 100 kg 1 Peseta weniger,

t

und von dem 10 m mehr als 5 g

[ Meter Baumwollengarn der Centigramme, welche ein Meter ein- Produkt durch die Centigramme, welche eter Baumwollengarn wogen, und der Quotient, multiplizirt mit der Anzabl der welche dasselbe enthält, ergiebt die entsprehende englishe Nummer; man muß 7 oder 10 9% binzu- gen, je nachdem die mehr als e ndrahbge Baumwolle nur gezwirnt oder gezwirnt und gefarbe ift.

mint man durch die halbe Summe derjenig

en, welche im Quadrat usses des Gewebes enthalten sind, indem man zum

Zählen derselben \ich

22) Als Bindfaden oder Segelgarn, welches unter Dieje Leitien gehört, wird der Zwirn und Hanf, Flachs oder Jute angesehen, welcher zwei- oder mehrdrähtig ist

2) Bei den leinenen Geweben, welche je nah der Anzahl der Fäden verzollt werden, zählt man nur diejenigen der Kette im

2) Als unreine Wolle wird diejenige angeschen, welche dur das Waschen mit S{hwefelkohlen-

1,50 1,20

1,25 1,75 2,50

R

D boo J] O

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e187 188 189 190 191

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193 194 ce195

ce196

197 *198

6199 ce200 ce201

Gewebe aus Floret-, Flock- oder Wirrjeide, sowie aus roher Seide und aus Flockseide, mit Seide gemisht . . . Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet,

während der Vertrag mit Frankreich besteht...

Tüll, Spigen und Zäckchen aus Seide oder Flockseide E Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet,

während der Vertrag mit Frankrei besteht . Gestrickte Gewebe aus Seide oder Flockseide .... Zoll, welcher auf die D Anwendung findet,

während der Vertrag mit Frankreich besteht . B

Sammet und Felbel aus Seide oder Flockseide, Einschiag

E Kette ganz aus Baumwolle oder anderen vegetabilischen asern

Uebrige Gewebe aus Seide ‘oder Flockseide, Kette oder Eins{lag’

ganz aus Baumwolle oder anderen vegetabilishen Fasern . Gewebe aus Seide oder Flokseide, Kette oder Schuß ganz aus Be Ube E Achte Klasse. Papier und Waaren daraus. ,__ Grfte Gruppe. Druck- und Schreibpapter. Papier ohne Gnde, ungeleimtes und halbgeleimtes, zum Druck Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, _ während der Vertrag mit Belgien besteht... Papier ohne Ende, zum Schreiben, zur Lithographie oder zum S 7A Desgleichen, zèérshnittenes, Bütten- und liniirtes Papier . . Zweite Gruppe. Bedrucktes Papier, Kupferstiche und 5 : Photographien. Bücher, eingebunden oder nit, und andere Drucksachen in \pya- E C D. Dergleichen do. und andere DruksaWen in fremder Sprache) Kupferstiche, ätte 0D Zei Dritte Gruppe. M erein Papiertapeten mit Gold, Silber, Wolle oder Glas . ... DeraleiBe an R Vierte Gruppe. Pappdeckel und verschiedenes Papier. Lösch-, ordinäres Pack- und Polirpapier (Schmirgelpapier) . Anderes, nicht besonders aufgeführtes Papier. Pappdeckel in Bogen und in mit ordinärem Papier überzogenen Kästchen), sowie Gegenstände aus Pappmasse oder Stein- “Pâäppe tit unfertigem Zustan. L, Dieselben Gegenstände in fertigem Zustande und Pappkästchen mit Verzierungen oder mit feinem Papier oder anderen Stoffe beo C 7 Neunte Klasse. Holz und andere vegetabilische Materialien zum Gebrauch in der Industrie und Waaren daraus.

Erste Gruppe. Holz. S 3 Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während der Vertrag mit Oesterreih-Ungarn besteht . . Holz, gemeines, in Brettern, au zerschnittenen, gehobelten oder gefalzten zu Kisten oder Fußböden, ferner Bohlen, Balken und Bauholz, dann Rundholz und Schiffbauholz . . Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während der Vertrag mit Oesterreih-Ungarn besteht . . Holz, feines, zur Kunsttishlerei in Brettern, Boßlen, Blöken oder Stücken S E L Desgleichen in Fournieren . E A A L Ï Böttcherwaaren, zusammengeseßt oder zerle . . .. Zweite Gruppe, Möbel 39) und Kunstsacen. Gegenstände aller Art aus gemeinem Holz, sie mögen gedreht, emalt, lackirt sein oder nicht, sowie ausgescnitßte, und lackirte oder zum Vergolden vorgerichtete Leisten, ferner Möbel aus gebogenem Holz, auch bemalte oder lackire ....,, Möbel aus feinem Holz und andere Gegenstände aus joldetn, gedreht, ges{nitt, polirt und lackirt; ferner eben sole aus gemeinem Holz, mit anderem feinen fournirt; dann gepolsterte, ausgenommen mit Ueberzügen aus Seide oder Leder; ver- E C Die nämlichen Gegenstände vergoldet oder mit Perlmutter oder anderen feinen Materialien eingelegt oder fournirt und mit metallenen Karniesen und solche mit Ueberzügen aus Seide oder Leder E R E E ä Dritte Gruppe. Verschiedenes. Kohle, Brennholz und andere vegetabilishe Brennmaterialien 4 C, Reifesläbe, Faßreife und Gitter oder grobes Flechtwerk . Robr, Esparto, vegetabilishesPolsterhaar (erin végétal), Binsen, Flechtweide, feines Stroh, Palmfaser und andere ähnliche , Materialien, in unverarbeitetem Zustande . . . . Dieselben Materialien in verarbeitetem Zustande : Ee NTATTE Thiere und thierishe Erzeugnisse zur Verwendung in den Gewerben. Walabe (verschnittene Pit) elwe Le h aiace (ver\chnittene Pferde), welche keine Kennung mehr baben Audere Pferde, aub Stutt 2 2 y ¡ Ag ä Maulthiere und Maulesel e aa Mindvieh .

E Woll- und Ziegenvieh und nicht besonders aufgeführte Thiere . weite Gruppe. Pelzwerk und Leder.

Lugegerbte Dätle und Felle ne Lakirte Felle und gegerbte oder zugerihtete Kalbfelle. . Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während die Verträge mit Belgien und Franzreih bestehen Vere egtevte und zugerichtete Häute, eins{ließlih des Sohl- Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während die Verträge mit Belgien und Frankreich bestehen E E E Felle zum Schuh oder zur Verzierung in natürlichem oder ver- E E S S A Dergleichen in fertigen Waaren (Pelzwaaren)

Lederne Handschuhe Schuhwerk e

Tonne von 1000 kg 100 kg

7 Wenn die B gewicht verzollt,

fo die einz inisterium de Fomento

reich einführen können. Diese einma in Spanien keiner vorhergehenden Gen

von Tüchern, diesem Sate verzollt.

20 den Gegenständen, u welen si

en, welche gegen Zablung der

ne bi tographisde

Die periodishen Druckschriften in span chmigung.

alstüchern, Knöpfen, Zeugstü

dem in der

64 35

,75

Pesetas.

6,90

5 20,40

7 13,30

10

128,30 31,50 19,60

8,40 13,80 8,45 1,40

10,15 3,25

2,50 1,85. 1,25. E: 0,50- 8/25

18,33 5,65

„Die Einbände der Bücher werden nah den ihren Materialien entsprechenden Sätzen verzollt. ücher brochirt oder in Schußkarton sind, werden sie wie Druksacen nach dem Gesammt- v. Die Verfasser oder: Verleger von im Auslande in \panisher Sprache gedruckten Büchern ölle dieselben 15 Tage nah

nzeige derselben veröffentliht worden i ge Sus genügt für alle späteren Einfuhren. her Sprache im Auslande bedürfen zu ihrer Einfuhr

29) Papplefden mit mehr oder weniger ordinärem Papier Mbertogen welhe zur Verpackun und anderen ähnlichen rtife

eitung durch das in das Königs

In dienen, werden na

Die Marmorplatten der Möbel werden nach Position 2 des Tarifs verzollt, insofern fie von

e gehören,

etrennt sind, der Bestimmung im

Gem em in diesem Tarif angeseßten Zolle,

rt. 26 des Budgetgesches von 1878/79 werden die aus fremden nitht g Ländern kommenden ungegerbten Felle und Häute für je 1

[lt, als kg mit 3 Pesetas weniger vergzoul, a

Ul ür di Pun

mit Verträge. Verträgen. Pesetas. | Pesetas.

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gte uet S . Pesetas. Peseteg.

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Riemer- und TäschnerarbeitenY) „5 Andere Gegenstände aus Leder oder mit solchem überzogen . Dritte Gruppe. Federn. S@{muckfedern in natürlichem Zustande und bearbeitet . .. Ä 10 Andere Federn und Federwedel zum Abstäuben . . S 2 Vierte Gruppe. Andere Erzeugnisse. Thierische Fette . E S E S E e 1,90 Guano und anderer Dürger E 0,05 E ee r E M S e atis 21,90 Nicht besonders aufgesibrle unverarzetlete thierishe Erzeugnisse 0,50 e Klasse.

Instrumente, Maschinen und Apparate zum Gebrauche beim Ackerbau, in den Gewerben und für den Transport. Erfte Gruppe. Instrumente. O N Harmoniums und Orgeln mit ¿s{wellenden und abnehmenden D

T C e L Aa, E E 7.50 Dergleichen aus Silber und anderen Metallen . . 1,80 Gewichtuhren, ordinäre und Weckeruhen 1,10 Gehwerke für Wand- und Tafeluhren, fertige, mit oder ohne Gehäuse, sowie ChronometerH) 4,70 Zweite Gruppe. Apparate und Maschinen. j Da C a E e e 22,95 Landwirthschaftlihe Maschinen) 9,95 V A a E S 2,40 Zoll, welher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während der Vertrag mit Belgien befteht." 2 Maschinen aus Kupfer und Legirungen desselbèn für die Indu- strie und einzelne Theile solcher aus denselbèn Metallen 8) 27) i 24 Dergleichen und einzelne Theile davon?) aus anderen Materia» : Rein für die Inde s O 8 Dritte Gruvpe. ‘Wagen. ' S Kutschen und Berlinen, viersißige, sowie Kaleshen mit zwei Wandungen, mit oder ohne KutshbockXk und Vérdeck, ‘neu, ge- braucht oder theilweise das eine und andere... Berlinen, zweisißige, mit oder ohne Rücsiß; Omnibus von mehr als 15 Sigzen und Diligencen, neu, gébraucht oder theilweise Das eine Ub E E E a od Wagen, zwei- und vierrädtige, ohne Wandungeu, mit oder ohne Verdeck, ohne Unterschied der Anzahl der Siße; Omnibus von höchstens 15 Sißen und audere Fuhrwetrke, welche in den vorigen Klassen nicht ängegeben find; neu, gebraucht oder theilweise das eine und'andce 5 312,50 Personenwagen für Lokomotiv- und Pferde-Eisenbahnen und : zusammengeseßte Holztheile für folhe ..... . . .„| 100 kg 37,90 Andere Wagen desgleichen desgleihen „L Ï 10,85 QANadt U E a a o * 10 jene holen Vis u Ltaeftdigtet von 50 Mes 0 , bis zur Tragfähigkeit von - SONIEIA S Iende AEURNE o ¿ G L e E N eRIonne 40 49 von 51 bis 300 Meß-Tonnen. Ï 26 26

3,75 5

801,80

606,75

37,90 10/85 8,65

32) Unter Riemer- oder Täschnerarbeiten versteht man Reitzeug und. Ausrüstung für Pferde und

Wagen, Geschirr jeder Art, Segetei wie Nachtsäcke, Mantelsäcke, Koffer, Hutfutterale und andere d t Fell überzogen. j

I D) Divan des otep ame, mit ihren Saitenbezügen zahlen den diesen entsprechenden Zoll-

satz, auch wenn sie nicht zusammen mit den übrigen Stücken eingeben, welche verbunden das sogenannte t bilden. Z i

diu A Gehäuse, ‘Ronfalen: Saar aen Un die RIrieoN Bestandtheile werden wie fertige Ul des entsprechenden Materials verzollt.

E n Ln S Grabrn Sn Gehwerke für Wand- oder Tishuhren und Messingtheile derselben

d ition 49. :

gien den Gas L Grebe gearbeiteten Bestandtheile unterscheiden sich dadur, daß sie nur roh und

mit der es zugerihtet sind, die Ehappements fehlen, die Zeiger niht angepaßt sind und das leßte Rad

nicht gezahnt ist. :

(le, daß die Gehwerke in den Gehäusen, Konsolen u. \. w. ankommen und der Impor- teur sie U ind niht trennen will, nimmt man 1 kg als Gewicht des Gehwerks mit dem Zifferblatt an und der Rest wird in der im vorhergehenden Paragraph angegebenen Art verzollt.

3) Die unter diese Position fallenden Maschinen sind solche, welche der Arbeiter oder Land- mann gebraucht, um den Boden zuzubereiten und die E zu ernten, und ebenso folbe, welche er ge- braucht, um dieselben zu reinigen oder zu verbessern, obne ihre natürliche Gestalt wesentlich zu verändern.

" Die Eigenthümer und Pächter, welche die Vortheile des Geseßes vom 3. Juni 1868 benußen wollen, zahlen, wenn sie Ackergeräthe, Instrumente oder Maschinen zum Ackerbau einführen, für welche im Tarif ‘cin höherer Zollsat bestimmt ist, als derjenige der BoRe 217, den Zoll derselben, insofern sie durch Bescheinigung des U des Ds Ote, daß sie sih Anstalten widnien und darin beschäf- igt fi di ivilegien des genannten Gesetzes genießen. i ;

ivi R Weser Pofttion Cebleon ebenfalls die Maschinen und einzelnen Stücke aus Kupfer und

dessen Legirungen mit theilweise anderen Materialien, insofern jene Metalle dem Gewichte nach

RGEN Damit die bei der Fabrikation gebrauchten wollenen Filtrirbeutel und Filter unter diese Position fallen, L Industrie oder Fabrik, für welche sie bestimmt sind, nahgewiesen werden.

Bei der Beurtheilung der Mascbinentheile hat man“ nachstehende Regeln zu en:

1) Unter einzelne Maschinentheile versteht man jeden nit ausdrücklich unter seinem Namen

in einer Position des Tarifs aufgeführten Gegenstand, welcher durch seine Form und

durch die Umstände, unter denen er zur erin in den Zollämtern vorgew fien wird,

auch wenn er nicht völlig fertig ist, aus\{ließlich dazu bestimmt ist, einen Theil einer

Maschine zu bilden und keine andere pi at finden kann, so daß er im Falle seiner

Vollendung zu einer der Tarifpositionen für Mascinerie zu rechnen ift. :

2) Der Importeur eines einzelnen Maschinentheils kann, wenn er es für angemessen hält, nah seiner Wahl denselben zur Abfertigung vorweisen, um ihn nach dem für das Mate- rial, aus welchem Ner gedate LHel E, AEEIRIA Zollsatze zu verzollen, anstatt

daß er als Bestandtheil der Maschine verzollt wird. z

3) R Goa, edie Asen, Schrauben, Platten, Bleche, Kesselböden, Draht und andere

im Tarif ausdrücklich aufgeführte Artikel müssen immer nah den Positionen desselben

verzollt werden, zu welchen sie der Taxe nah gehören, auch wenn sie zu Maschinen be- mmt sind. Z

4) Stibe eiserne Werkzeuge und Utensilien, welbe zu den Künsten und zur Indusérie ge-

brauht werden, dürfen niht als einzelne Theile von Maschinen für Zwecke des Zoll-

tarifs angesehen werden a mbssen die ZöUe der den Materialien, aus welchen sie be-

fleben, entsprehenden Positionen zahlen. 2

38) Die Zölle für Fahrzeuge } dur das Gesetz vom 25. Juni 1880 E i

Zu den unter Position 227 bis 230 aufgeführten Zöllen gehören diejenigen für aroße und kleine Anker, Ku und Ketten, Barometer, Chronometer, Kompaßhäuëchen, hängende oder feste Kompasse, Sprachrohre, Ferngläser, Wasserfässer, Tauwerk und das zum Manövriren und zur Sicherheit der Schiffe erforderliche Segel- und Mastenwerk mit Berücksichtigung seiner Gattung; es werden jedo au, mit Befreiung von jedem guberen Zol, die F R für die drei leßten Artikel im Verhältnisse

fordernissen der Fahrzeuge zugelassen. L j M Erie n unter 0a Ine Positionen des Tarifs aufgeführten Zöllen unterliegekd werden auc angesehen : Fu teppihe, Glaswaaren, Töpferwaaren, Lampen und alle Arten von Geräthen, Möbel und sonstige Artikel der Bequemlichkeit oder des Luxus, welche ausschließlid zur Bedienung der Kajüte,

um besonderen Gebrauche bei der Vertheidigung der Schiffe und in dem Zwecke derselben entsprechenden äten bestimmt sind. i : E lle in diefer Anmerkun panien ee nit die ange Seen Eigenschaften besitzen,

t die in den betreffenden Positionen des Tarifs angegebenen Zölle. fm 5) Die ; ölle der Ia werden nach der Gesammtzahl der Meß-Tonnen erhoben, welche die Vermessung ergiebt, ohne besondere Verzollung der Maschinerie, welhe als integrirender Theil des Schiffes angesehen wird.

dl ür die Verzollung der vom Auslande eingeführten Schiffe dient vorläufig die Abschrift des Mes E s. welche Sri Ort, 28 des Reglements vom 2. Dezember 1874 und der Königlichen Verordnung vom 12. Januar 1876 dem Verwalter des Zollamts mit dem Viso des betreffen-

[8habers einzurei ist.

M fe ee E ichtet, dem Zollamte ein Zeugniß des Siffsbefehlshabers einzu- reichen, welches naSweist, daß der essungsbrief zu den in den Artikela 29 und 32 des gedachten Reglements angegebenen Zwecken durch den Inspektor genehmigt wurde; in dieser Vorausseßung betrachten die Zollämter die Abfertigung und Zablung der betreffenden Zölle nicht als definitiv, so lange die lehtere

nicht als rihtig nahgewiesen ist, was durch dic betreffende Deklaration oder Urkunde gesehen muß.

Wafferfahrzeuge, bölzerne, von 301 Register-Tonnen und darüber 14 14- Z mit Rumpf aus Eisen oder Stahl und solche mit gemischtem Bau von jeder Tragfähigkeit 12,59 Zwölfte Klasse. . Nahrungsmittel. - Erfte Gruppe. Fleis und Fische. Geflügel, lebendes und todtes, und Wildpret der niederen Jagd Fleisch in Salzlake und gedörrtes oder geräubertes . . . , Schweinefleisch und Schweineschmalz, eins{ließlich Speck eres A. S E A E E E E L Gefeß vom 21. Juli 1876. Vorübergehender Zoll Gefeß vom 11. Juli 1877.-— Städtischer Zollaufi§lag Fische, frische oder mit dem zu ihrer Erhaltung nöthigen Salz Desgleichen, eingesalzene, geräucherte und marinirte S DENN E L Zweite Gruppe. Getreide und Hülsenfrüchte. VLeiE, Und S Oen ae L C Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoll . O S Budgetgeseßz von 1876/77. Vorübergehender Zoll . e raa E P S E Ei Dritte Gruppe. Gartengewächse und Obst. S

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Zus Vierte Gruppe. Kolonialwaaren. C Budgetgeseß von 1878/79, Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78. Städtischer Zollaufshlag . Carácas-Kakao und diesem gleichzustellender Kakao) .. Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78. Städtischer Zollaufsblag . Guayaquil-Kakao und diesem gleichzustellender Kakao 41) . Budgetgeseß von 1876/77, Vorübergehender Zoll . . F O vos 1877/78. Städtischéèr Zollaufshlag .

E E Budgetgese von 1876/77. Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78. Städtischer Zollaufshlag .

Ceylon-Zimmet und diesem ähnlicher Bim e Budgetgesetz von 1876/77. Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78. Städtischer Zollaufshlag .

Biminet mber Gta R Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78, Städtischer Zollaufschlag .

C C Se von 1876/77, Vorübergehender Zoll .

S Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoli . . Desgleichen von 1877/78. Städtischer Zollaufschlag . Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoll . . Desgleichen von 1877/78, Städtischer Zollaufschlag .

Fünfte Gruppe. Oele und Getränke.

O E E A

D d A E E S Budgetgeseß von 1876/77. Vorübergehender Zoll . .

E A E S C e E R Es

Bier und Cyder

Cu S S E Zölle, welche auf die Vertragsnationen Anwendung finden,

während der Vertrag mit Frankreich besteht . E

Melle bie A L E

Zölle, welche auf die Vertragsnationen Anwendung finden, während der Vertrag mit Frankreich besteht... Sechste Gruppe. Viehfutter und Sämereien. Sämereien, nicht besonders aufgeführte, und Wicken . Biehsutter: Und Klee e Siebente Gruppe. Verschiedene.

Konservirte Nahrungsmittel, Eingemachtes, Mostrih und Saucen

E e E A

Konfitüren é

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Suppenteize, Saÿmehl als Nahrungsmittel, Brod und Schiffs-

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Dregennde Klasse. erschiedenes. Putz- und S{mucksachen aller Art, ausgenommen goldene u. silberne Zoll, welcher auf die Vertragsnationen Anwendung findet, während dek Vertrag mit Frankreich besteht . . . Bernstein, Horn, Gagat, Fischbein, Knochen, Schildpatt, Koral- len, Meerschaum, Elfenbein, Perlmutter und Email, roh oder geschnitten, auch in Streifen oder Scheiben . . . Bernstein, Gagat, Schildpatt, Korallen, Elfenbein und Perl- mutter in verarbeitetem Zustande (Waaren daraus) . . . Horn, Fischbein, Meerschaum, Knochen und Email, Nachabmun- gen der in der vorstehenden Position aufgeführten Mate- rialien, in verarbeitetem Zustande (Waaren daraus) . Gehstöckte und Stöcke zu Regen- und Sonnenscbirmen 43) Knöpfe aller Art, ausgenommen goldene und silberne . A Zoll, welcher auf dic Vertragsnationen Anwendung findet, während der Vertrag mit Frankreich besteht . . ._. . Mrs ohne Geschoß oder Kugel für erlaubte Feuerwaffen . esgleichen mit Gesoß oder Kugel für dieselben s oe oder Zündhütchen für dieselben E uis aus feinem Holz, Leder, mit seidenem Futter und andere ähnlicher Art, mit oder ohne Füllung zum Stbreiben, zum Nähben, zu Puß, und zur Aufnahme von Parfümerien, Siüifglalen nb Gia . «, o S e Dergleichen aus gemeinem Holz, Pappe, Weidengefleht und an- dere ähnlicher Art, mit oder ohne Füllung zu gleibem Gebrauch o T Ls 284 | Kautschuk und Guttaperca, in unverarbeitetem Zustande . 100 kg ge 285 | Dergleichen in Platden, Schnüren und Röhren . . . kg as | 286 | Dergleichen verarbeitet zu jeder N und Waare . E Ga @ 3250 e287 | Deltuch und Wachsleinwand zu Teppichen und zum Verpacken . | 100 kg 50 | Inländische Fahrzeuge, welche auf frembem eit guergröert werden, zahlen na ihrer Rüdcklkehr die der Vermehrung der Ladungsfähigkeit entsprewende: Zölle. s E Schiffe, welche Im Auslande p Sble zahlen bei ihrem Einlaufen in spanische ä ie den verwandeten Materialien entsprehendea e. G L 409) Gemäß der Bestimmung in Art. 26 des Budgetgesezes von 1878/79 ges der Bres aus fremden vit europäishen Orten kommende Kakao 3 Pesetas weniger, als die in diesem Tarif an- gegebenen Zôlle. : De 78/79 zablt der direkt aus 1) Gemäß der Bestimmung in Art. 26 des Budgetgescies von 1878/79 za er direkt au fremden nit europäischen Orten kommende Kakao 3 Pesetas weniger, als die in diesem Tarif an- gegebenen Zölle. L [ der zäbe Nüd Unter diese Position sind Bienenhonig und Zuckerrohrsaft zu rechnen, welcher » stand von E Unter ition des Zukers, von mehr oder weaiger dunkelrother Farbe, süßem, etwas bitteren Geshmack ist, Er wiegt 1374 bis 1427 g pro Liter und zeigt 40 bis 44 Grad Baumé bei 15 Grad des

ters. dundertthe Ehen Tee s ¡ablen für diese die 35e für Rappickllügen, nibeilhedet din Ves

43) Die Stêcke mit pflihtung überdies den Zoll für St ohne Degen zu entrichten.

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