und
Deutscher Nt chs-Anzeiger
Königlich Preußis er Staats-Anzeiger.
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für das Vierteljahr. | Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S. A 2D
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: dem General-Major z. D. und Rittergutsbesißer von Knobloch auf Schulkeim im Kreise Labiau den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Bürgermeister a. D. Kühl zu Cörlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten-Kapitän Sa ck, bisher Mit- glied der Artillerie-Prüfungs-Kommission, dem Forstmeister a. D. Jsraël zu Cassel, dem Oberförster a. D. Davids zu Pen bisher zu Aerzen, Amts Hameln, dem Gymnasial- irektor Dr. phil. Kleine zu Wesel und dem Professor und Konventual am Kloster Unser Lieben Frauen zu Magdeburg, Dr. Göße, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem emeritirten Hauptlehrer und Kantor Quast zu Culmsee im Kreise Thorn den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ;
den evangelishen Schullehrern 2c. Richter zu Rothenschirm-
bach im Kreise Querfurt, Großgerge zu Szirgupönen im Kreise Gumbinnen und Pathe zu Höwish im Kreise Oster- burg den Adler der Fnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem emeritirten Schullehrer, Kantor und Küster Wachsmann zu Hödingen im Kreise Garde- legen, dem emeritirten Schullehrer Brimmer zu Neusaß im Kreise Culm, dem pensionirten Königlichen Förster Bur - meister zu Mahlin im Kreise Deutsch-Crone, bisher zu Jägerhorst im Kreise Dramburg, dem pensionirten Gemeinde- förster Muth zu Peterswald im Kreise Zell und dem Straf- anstalts-Aufseher Schneider zu Wehlheiden im Kreise Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Neich.
Auf Jhren Bericht vora 21. Oktober d. J. will Jch hier- durch besti:rmen, daß der jedesmalige Vorsißende des Patent- amts den Titel „Präsident“ zu führen hat.
Berlin, den 26, Oktober 1882.
Wilhelm.
‘ von Boetticher. An den Reichskanzler.
Bekauntmaqhung.
Austausch von Postpacketen mit Portugal.
Vom 1. Dezember ab findet, außer im Verkehr mit Lissabon, au mit denHauptortenSüd-Portugals, mit der Jnsel Madeira und den Azoren ein Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe bis 3 kg durh Vermittelung der Reichspost und der Königlich portugiesischen Posten statt. Der einheitlihe Portosay beträgt 1 M 80 „3 bei Sendungen nach dem Festlande Portugals, 2 M 0 „S nach Madeira und 2 # 60 F Z nach den Azoren. Die Be- förderung erfolgt auf dem Wege über Hamburg mittels deutscher Schiffe bis Lissabon oder, auf Verlangen des Ab- senders, durch Elsaß-Lothringen über Bordeaux. Die Sen- dungen müssen frankirt und bei der Beförderung über Hamburg von zwei, bei der Beförderung über Bordeaux von drei Zoll-Fnhaltserklärungen in französisher Sprache begleitet sein.
Für alle Padcketsendungen nach Portugal, welhe den Be- dingungen für Postpackete niht entsprehen, imgleichen für Packetsendungen jeder Art nah den übrigen Orten Portugals bleiben die bisherigen Versendungsvorschriften in Kraft.
Das namentliche Verzeichniß der zunächst an dem Aus- taushe Theil nehmenden portugiesishen Postorte ist bei den Reichs-Postanstalten einzusehen.
Berlin W., den 28, Oktober 1882.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.
Bekanntmachung.
Am 1. November d. Js. werden die zu den sächsischen Staatseisenbahnen gachörigen Bahnstrecken: a, Kirchberg-Saupersdorf, 355 km lang, Fort-
sedung der Bahnstrede Wiikau - Kirhberg, mit den Haltestellen Kirhberg und Saupersdorf, sowie dem
Bahnhofe Saupersdorf,
b, Hainsberg-Schmiedeberg, 21,13 km lang, mit den Haltestellen Rabenau, Spechtriß, Seifersdorf, Malter, der Station Dippoldiswalde und den Halte- stellen Ulberndorf, Obercarsdorf, Naundorf und Schmiedeberg,
für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr, die Haltestelle Saupersdorf jedoch vorläufig nur für den Personen- und Ge- pädckoerkehr, sowie für Steinverladungen, eröffnet.
Berlin, den 31. Oktober 1882.
Jn Vertretung des E des Reichs-Eisenbahnamts : rte.
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Berlin, Mittwoch,
Alle Post-Anstalten neyzen Bestellung auz
| füc Berlin außer den Post - Anstalten auch die Expe- |
dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. L
Auszug aus dem Statut für das Archäologische Jnstitut, betreffend die damit verbundenen Reisestipéndien.
8. 19. Um die arg E Studien zu beleben und die anschaulihe Kenntniß des klassischen Alterthums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Jnstitut für arhäo- logische Correspondenz leitende Kräfte und für die vaterlän- dishen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten JFnstitut fünf jährliche Reisestipen- dien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, A den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden ollen; E | 8. 20. Zur Bewerbung um“ vier der gedachten Sti- pendien wird der Nahweis erfordert, daß der Bewerber ent- weder an einer Universität des Deutschen Reichs beztehentlich an der Akademie zu Münster dié M tosophishe Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facültate docendi b:standen und in demselben sür den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Besähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner nat Gesen daß zwischen dem Tage, an welhem er promovirk*worden oder das Oberlehrer- Examen absolvirt hat, eventuell wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, Und" Tage, an welchem das. nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (8. 26),
höchstens ein dreijähriger Zwischenkaum liegt. ;
Für das sünste der jährlih ZU vergebenden Stipendien, welches in erster Reihe bestimmt ist, die Erforshung der rist- lihen Alterthümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an derx theologishen Fakultät einer Universität des Deutshen Reichs. den Kursus dex pro- testantisen oder der kat j avfolviri, /- heißt nach Ablauf mindestens des akadem schen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
8. 21. Der Bewerber hat ferner die gutahtlihe Aeußerung der philosophischen, resp. theologischen Fakultät einer Univer- sität des Deutschen Reis, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solhen Fakultät angestellter Pro- fessoren der einschlagenden wissenschastlihen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Lei- stungen aufzuweisen hat, womöglich dieselben mit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reisezwecke kurz zu bezeihnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit Fnvearisen sei, liegt im Geiste der Stiftung.
Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersihtlihe Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich aufgehalten 1 oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Befähigung das Gutachten des Sekretariats des Jnstituts erfordert. i
8. 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Februar desselben an die Centialdirefkftion des arhäo!ogishen Jnstituts nah Berlin ein- zusenden, welhe die Wahl nah vorgenommener Prüfung der Qualifikation des Bewerbers in der Gesammtsizung vor- nimmt 2c. Bei gleicher wissenschaftliher Tüchtigkeit wird die Centraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlihen philologishen Bildung \ich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtliher Kenntnisse und monu- mentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben“ und welche dem archäologischen Jnstitute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nüßlih zu werden versprechen.
8. 23. Die Stipendien können niht kumulirt, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden ; e lässig ist sedoch die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr.
Die Wiedergewährung des im §8. 20 bezeichneten fünften Stipendiums auf ein zweites Jahr kann au erfolgen, wenn
der Stipendiat bei eintretender Fälligkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebenéjahr bereits überschritten haben sollte.
8. 24. Dispensation von den in den §8. 20, 21, 23 auf- gestellten Vorschriften ertheilt in besonderen Fällen das Aus- wärlige Amt nah Anhörung der Centraldirektion.
8. 2. .. .. Die shließlihe Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des Juli- Monats den Empfängern mitge- e deren Namen in dem „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht werden.
8. 6, Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Jahresbetrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gehörig leg timirten Bevollmächtigten durch die Legationskasse gegen Quittung ausgezahlt.
8. 8. Der Stipendiat ist verpflichtet, so lange er in Rom oder
Athen verweilt, an den ungen des Jnstituts
g 7 n Antheil zu nehmen. Er hat überdies während fallioe eise die Zwecke des Jnstituts nah Möglichkeit zu för- dern und nah ndigung derselben über deren Ergebniß
einen summartshen Beriht an die Centraldirektion einzu- senden. S
das
den 1. November, Abends.
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mitgetheilt ift.
182.
Es ist wünschenswerth, daß jedem Gesuch um ein Sti- pendium wenigstens 6 Exemplare der Doktordissertation des Bewerbers beigelegt werden, so weit dieselbe den außerhalb Berlins ansässigen Mitgliedern der Centraldirektion nicht schon Die Gesuche sind an den derzeitigen Vor- sißenden der Centraldirektion, Professor Conze, Berlin, Kö- nigliches Museum, einzusenden.
Königreich Preußen.
E A der König haben Allergnädigst geruht: en außerordentlihen Professor in der philosophischen Fakfultät der Universität Halle Dr. Günther biete prnn ordentlichen Professor in der gleichen Fakultät der Universität Vas i. a zu ernennen ; fowie em Kreissekretär Ha anel in Neumarkt d als Kanzlei-Rath, und L Anna E dem Glaswaaren-Fabrikanten Wilhelm Steigerwald, Jnhaber der Firrüa „Franz Steigerwald's Neffe“ zu München E eie eines Königlihen Hof-Glaswaaren-Fabrikanten zu verleihen.
Berlin, den 1. November 1882.
Jhre Königlihe Hoheit die Großherzogin Mutter von Mellen L L SGA E16 R ben Füh nach Ludwigslust zurückgereist.
4 Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Gymnasial -Oberlehrer Dr. Hermann Stahl ist als etatsmäßiger Lehrer und Professor für höhere Mathematik an der Königlichen technischen Hochschule in Aachen S Suileh
_Am ullehrer- Seminar zu Pölig is der bisherige LNEs Räther zum ordentlihen Lehrer beidebe worden.
Der ordentlihe Lehrer Steinberg vom Shullehrer- Seminar zu Pöliß is in gleicher Eigenschaft an das Sive lehrer-Seminar zu Dramburg verseßt worden.
Der dem Kreissekretär Tshus{chke zu Kosten auf Grund des 8. 46 des Geseßes vom 20. Juni 1875 ertheilte Auftrag zur kommissarischen Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der katholischen Kirchengemeinde zu Kosten is erlos und die Verwaltung dem Kirchenvorstande am 14. Oktober d. J. Werg nen tp dileis
ies wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht. Posen, den 27. Oktober 1882. S Königliches R O
Bergenroth.
Personalveränderungen.
Könialih Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden-Baden, 21. Oktober. Saal ZeugePr. Lt. vom Art. Depot in Posen, zum gen. Steckmeh, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Stettin, zum Pr. Lt. befördert. — 24. Oktober. Hiekmann, Sec. L. vom Gren. Regt. Nr. 4, in das Inf. Regt. Nr. 41 versept: von der Trenck, Pr. Lt. vom Gren. Negt. ‘Nr. 1, dessen Kommando Haupt-Kadettenanftalt, behufs Wahrnehm. der Geschäfte als Biblio» thekar, auf ein weiteres Jahr verlängert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Baden- Baden, 21. Oktober. Siehbl, Zeug-Hauptm. vom Art. Depot in Cöln, mit Pens. und seiner bisher. Unif. der Abschied Berlin, 26. Oktober. Frhr. Neubronn- v. Eisenburg, Gen. der Inf. und Gen. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Baden, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes, mit Pens. zur Disp. gestelt. Hofmann, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Negts. Nr. 7 und Unter-Direktor der Art. Werkstatt zu S mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und
nif. der Abschied bewilligt.
eug-Hauptm., Kur th;
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 1. November. Se. Ma Kaiser und König hrten heute ben Vortrag Le Chess des Civilkabinets, Wirklichen von
nahmen militärishe Meldungen entgegen und empfingen den.
Staats-Minister s