1882 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

E E E N

der Sektion Birkenfeld Theile des R benels Trier, t Gi via an und des Folerits zur Der eines jeden Blattes beträgt 14 50 „Z und kann das- jede ne Y und Landkartenhandlung b den. Der s issions-Debit is der Simon Schroppschen Hof-Land- Tartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße 61, übertragen. Berlin, den 20. November 1882. : Königliche Land es-Aufnahme. Kartographische Abtheilung.

teinhausen, Oberst-Lieutenant und Abtheilungs-Chef.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vor- träge des Chefs der Admiralität und des Chefs des Militär- Kabinets sowie um 12 Uhr militärishe Meldungen entgegen Und begaben Sich um 11/4 Uhr nah dem Neuen Palais, um Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu Höchstihrem heutigen Geburtstage zu beglückwünschen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam im Laufe des gestrigen Nachmittags von Potsdam nach Berlin und empfing hierselbst um 7 Uhr Abends den Kaiserlih Russishen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, von Giers.

Vor der Rülkehr nach Potsdam, welchè gegen 8 Uhr erfolgte, nahm Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit auf dem Potsdamer Bahnhof hierselbst verschiedene militärishe Mel- dungen entgegen.

Um 8 Uhr 48 Minuten empfing Höchstderselbe Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin beim Ein- treffen auf der Wildparkstation.

Nach Mittheilungen aus Jtalien sind von italieni- en Behörden folgende Submissionen ausgeschrieben worden:

1) von der Artillerie-Direktion der Gießerei

in Turin für den 25. November d. J. eine Submission

auf die Lieferung von Kupfer zum - Taxwerthe von 103-687,50 Lire und :

2) von der Artillerie-Direktion der Gießerei in Neapel für den 30. November d. J., bis 10 Uhr Vor- mittags, eine Submission auf die Lieferung von Kupfer zum Taxwerthe von 40 000 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen is das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Ein Gläubiger ist nach einem Urtheil des Reichs- gerichts, 11, Civilsenats, vom 24. Oktober d. J., zwar be- rechtigt, zur Sicherung oder Besriedigung seines Anspruchs mehrfache Arreste und Pfändungen auf verschiedene Ver- mögensbestandtheile seines Schuldners, also gleichzeitig oder na einander auf Jmmobilien, Mobilien, mehrere ausstehende

orderungen zu erwirken ; dagegen kann der Gläubiger (ohne

en Nachweis eines ganz besonderen rechtlichen Jnteresses) bei demselben oder bei verschiedenen Gerichten auf einen und den- jelben Vermögensgegenstand gleichzeitig oder nach einander ete Arreste zur Sicherung oder Befriedigung einer und derselben Forderung nicht erwirken.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats- Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 11), enthaltend Entscheidungen des Reich sgerichts, beigefügt.

Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß is vom Ur- laube nah Wien zurückgekehrt und hat die Geschäste der dor- tigen Botschaft wieder übernommen.

S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschüße, Kommandant Korvettenkapitän Dietert, ist am 6. d. Mts. in Malta ein-

getroffen.

Posen, 20. November. Jn der heutigen 8. Plenar- ps erledigte der Provinzial-Landtag folgende Gegen-

nde : 1) Der Antrag des Rittergutsbesizers von Bachowski auf Pomarzanki wegen Revision und Verbesserung der Statuten der Provinzial-Feuersozietät in Verbindung mit einem vom Abg. Alberti gestellten Antrage wegen Nichterledigung des vom 21. P IERSLIRMaR gefaßten Beschlusses wegen Verminde- rung der Verwaltungskosten, ist der Provinzial-Feuersozietäts- Direktion und der Provinzialständishen Kommission sür das O zur näheren Erwägung und zur event.

nterbreitung einer darauf bezüglichen Vorlage dem 23. Pro- vinzial-Landtage, überwiesen worden.

2) Jn Betreff der Vorvereitungen für das Zustande- kommen der Aufnahme eines Jnventariums der Denkmäler der Provinz ist bis zum Zusammentritt des nächsten Provinzial: Landtages der Landtagemarfschall Frhr. von Unruhe-Bomst und der Vizemarschall von Kurnatowski betraut worden.

3) Die Vorlage über die etwa einzushlagenden Wege zur Abhülfe der Zersplitterung der Bauernhöfe ist an die vom 21. Landtage gewählte Kommission zu einer gründlichen und ershöpfenden Erwägung und Prüfung und zur Unterbreitung einer bezüglihen Voilage für den nähsten Provinzial-Land- tag zurückverwiesen worden.

4) Ueber die nachstehenden Petitionen: a. der Einsassen von Woycin und AOgn um Neubau einer Chaussee von Gembiy nach Woycin, b, der Frau Rittergutsbesißer Poll zu Thure um Uebernahme der Unterhaltung der Chaussee von T wei nach Zamosh durch die Provinz, c. des Hrn.

. von Grabsfi u. Kons. wegen at einer Subvention

Ausbau einer Chauiee von Plawinek nach Papros, des Hrn. Dr. von Mukulawski wegen Gewährung von 95 000 M zum Ausbau einer g von Brunow nah Peowice, e, der Stadt Wissek, den Bau einer Chaussee von

issek nah Zelgniewo durch eine Provinzialprämie zu sub-

ventioniren, wurde pur Tagesordnung übergegangen.

5) Dem Wirth Andreas Szymerak zu Creszewo bei Mü1ostaw ist anstatt der ihm durch die Provinzial-Feuersozietät reglementsmäßig wvorenthaltenen Brandent châdigungégelder SEE E IRNE von 300 M aus Provinzialmitteln gewährt wor

6) Die nachstehenden Gesuche wegen Gewährung von durch die. Provinzial-Feuersozietätsdirektion hbeanstandeten DBrandentschädigungsgelder a, des Besizers Otto Stiehlau zu

Jazyniec, b. des Maurergesellen Paul Kaminski zu Labischin, c. des ‘guts Carl Bienek auf Wydzierzewice, find abgelehnt worden.

7) Auf den Antrag von Annuß und Moegelin is be- \{lossen: a. in B der Exkludirung der Kratochwillschen Mühle vor der rung, Uebergang zur Tagesordnung, b. die Beschwerde wegen rechtzeitiger Benachrichtigung der Gläubiger über erfolgte Exkludirung der Provinzial-Feuer- o Tire zur Erwägung und Abhülfe zu über- weisen.

Der Schluß des Landtages soll morgen, 1 Uhr Nach- mittags, stattfinden. «

Hessen. Darmstadt, 18. November. (Köln. Z.) Die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften der Provinz Starkenburg hatten bei der Regierung eine Abände- rung der rechtsrheiais{ch geltenden Pfandgeseßgebung in der Richtung erbeten, daß zu Gunsten der Genossenschaften das Verbot des Vertrages, daß im Falle niht erfolgender Zahlung der Pfandgläubiger das Recht haben solle, das Pfand außergerichtlich zu verkaufen, beseitigt und ihnen gleiche oder ähnliche Rechte, wie solche die Bank ‘für Handel und Jndustrie in. Darmstadt kraft. ihrer Statuten besiße, eingeräumt werden möchten. Nachdem sih die Regierung durch Anhörung -der Centralstelle für die Gewerbe und den Landgewer beverein über- eugt hatte, daß in fragliher Richtung allerdings ein wesentliches

edürsfniß vorliege, und auch die gerichtlichen Behörden, soweit sie über die Frage gehört wurden, ih in diesem Sinne geäußert, ist nunmehr den Ständen ein Gescßentwurf zugegangen, der dem fraglihen Wunsche in sehr zweckmäßiger Weise abzuhelfen bestimmt ist. Es sollen nämlih auf die Faustpfandverträge der als Genossenschaften eingetragenen Vorshuß- und Kredit- vereine die Vorschriften der vom kaufmännishen Faustpfand handelnden Art. 309 und 311 des allgemeinen deutschen Han- delsgeseßbuches auch in dem Falle Anwendung finden, wenn der Pfandbesteller kein Kaufmann is oder die Schuld nit aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft herrührt, und zwar soll diese Vo:schrist nicht blos für die rehtsrheinishen Pro- vinzen, sondern auch für Rheinhessen gelten. Die Befugniß, die verpfändeten Sachen nah dem derzeitigen Börsencourfe in die eigene Kasse zu ziehen, welche der Bank ertheilt ist, hielt man sür zu weit gehend. j

Sachsen-TWeimar-:Eisenach. Weimar, 20. November. (Th. Corr.) Das Befinden der Großherzogin ist ein fort- geseht gutes, so daß, wenn auch die Kräfte noch nicht wieder ganz normale sind, die Krankheit doch auch in ihren Folgen als überwunden gelten darf.

Gestern Mittag fand der Stluß der II1. ordentlichen Landessynode durch den Chef des Kultusdepartements, Wirklichen G. heimen Rath Dr. Stichling statt. Der landes- fürstlihe Synodalabschied führt eine größere Zahl von Vorlagen als verabschiedet auf, darunter das Kirchengeseß über Verleßung firhliher Pflichten sowie den Nach!rag zu dem Regulativ vom 12. April 1876 in Betreff der Erhöhung und Vermehrung der Alterszulagen der evangelischen Geistlihen. Jn Bezug auf die aus der Synode hervorgegangenen Anträge enthält der Synodaläbschied- einige Bemerkungen, aus denen hervor- zuheben ist, daß das Kirghenregiment dahin! wirken wird, daß der staatli@æ Beitrag zur Entschädigung für wegaefallene Stol- gebühren auch ferner gezahlt werde, und daß eine Verordnung er- lassen werden soll, welche die Fälle bezeichnet, in denen die Geist- lichen darüber, ob die Trauung zu gewähren oder zu versagen sei, die Entscheidung des Kirchenraths einzuholen habe. Nach den auf Grund dieser Verordnung gemachten Vorlagen soll ermessen werden, ob ein Bedürfniß vorliegt, der nähsten Synode einen Geseßentwurf über die Hindernisse der kirhlihen Trauungen vorzulegen. Auch wird eine Erwägung der Maßnahmen gegen E IOOR sektirerisher Bestrebungen in Aussicht ge-

ellt.

Die Synode hatte unter ihren wesentlihen Aufgaben, die der Erledigung harrten, die Vorlagen wegen Einführung eines neuen Gesangbuches, eines neuen Katechiemus, einer neuen biblishen Geschichte und eines revidirten Kirhenbuches. Sie hat sich für die Einführung derselben ausgesprohen. Der Synodalabschied erkennt dics dankend mit dem Aus- druck der Hoffnung an, daß die so gebotenen Mittel für das innere Leben der Kirche segenbringend wirken würden. Das Schriftstück {ließt mit dem Ausdruck des Dankes für die Thätigkeit der Synode, deren Verhandlungen von dem Geist eht christliher Eintracht erfüllt gewesen seien. n einem Schlußwort betonte Geheimer Rath Stichling : die

irhenregierung sei weit entfernt, mit den neuen Maßregeln namentli bezieht sih dies auf die Einführung des neuen Gesangbuches und die übrigen Bücher zwingend und nöthi- gend da eingreifen zu wollen, wo das Recht der Selbstbestim- mung der einzelnen Gemeinden beginne, sondern Alles von

der Erkenntniß des innern Werthes des dargebotenen Neuen erwarte.

Braunschweig. Braunschweig, 19, November. (Hann. Cour.) Der Landtag wird, der heute erschienenen landesherrlihen Einberufung zufolge, nah einer sechsmonat- lichen Vertagung am 29. d. M. wieder zusammentreten und voraussichtlich auch über die Museumsfrage eine endgültige Entscheidung treffen.

Belgien. Brüssel, 19. November. (Köln. Ztg.) Der zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten von Nord- amerika abgeshlossene Auslieferungsvertrag ist in Washington beiderseitig bestätigt worden.

Großbritannien und Jrland. London, 18. November. (Allg. Corr.) Aus Gibraltar wird gemeldet, daß die Kom- mission, welhe niedergeseßt wurde, um die mit der Verhaf: tung der cubanishen Flüchtlinge und deren Auelieferung an die spanishen Behörden verknüpften Umstände zu unter- suchen, die Vernehmung der Zeugen zum Abshluß gebracht habe und ihren Bericht ausarbeite.

Die Regierung hat bei der Thames Jron Company die Erbauung eines Stahlpanzerschifss angeordnet, welches in jeder Beziehung alle bisher gebauten Schiffe übertreffen sol. Das Schiff soll ein Deplacement von 10 000 t haben und mit Maschinen von 7500 Pferdekraft, die unter vollem Dampfs auf 9500 gebraht werden können, ausgestattet sein. Das Schiff soll vorläufig mit 60 Tonsgeschühen ausgerüstet werden, ist aber im Stande, Geshühe bedeutend s{hwereren

Kalibers zu tragen. Die Kosten sind auf 600 000 Psd. Sterl. veranschlagt.

Z-

20. November. (W. T. B.) Jn der heutigen R ELox hema stqung antwortete der Unter - Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Hollands: Ueber Brazza's Verträge bezügli6 des Kongogebiets finde ein diplo- matischer Schristwechsel mit Frankreih statt; derselbe sei jedoh noch nicht reif zu einer Vorlegung an das Parlament. Hierauf wurde die Debatte über die Ge - \shäftsordnung fortgeseßt und die - achte Resolution in einer zum Theil unter Zustimmung der Regierung amendirten Fassung mit 100 gegen 12 Stimmen angenom- men. Die neunte Resolution, die die Suspendirung der De- putirten wegen Obstruktion wesentlich verschärft, indem sie für den ersten Obstruktionsfall einwöchige, für den zweiten einmonatlihe Suspéndirung und für den dritten Suspendi- rung für den ganzen Rest der Session festsezt, wurde von e E Croß wegen der Härte der Strafen energish ekämpsft. __ Das Befinden des Erzbischofs von Canterbury flößt lebhafte Besorgnisse ein. Nach dem veröffentlichten Bulletin sind im Laufe der vergangenen Woche die Fieber- ersheinungen wiedergekehrt und hat sich der Kräftezustand vermindert.

Dublin, 20. November. (W. T. B.) Der wegen Mordversuchs gegen den Richter Lawson verhaftete Delanay ist vor die Assisen verwiesen worden.

Frankreich. Paris, 18. November. (Fr. Corr.) Ein neues Gelbbuch mit diplomatischen Aktenstücken über die egyptishen Angelegenheiten vom 2, Juni bis zum 31. Juli d. J. ist heute unter die Mitglieder der Kammern vertheilt worden.

Der Marine-Minister hat in der Kammer ein Ge- seßesprojekt über große Verbesserungen der Kriegs- häfen Cherbourg, Brest und Toulon eingebraht. Die Gesammtausgabe beläuft sich auf 931/, Millionen Franken, vertheilt auf die Jahre 1883—1894. Davon sind für Cher- bourg 42 Millionen, für Brest 401/, Millionen und für Toulon 11 Millionen Franken bestimmt. Es handelt sih meistens um Vertiefung der Rheden und um großartige Befestigung des Eingangs der Häfen.

20. November. (W. T. B.) Der Präsident Grévy hat sich troß der ungünstigen Witterung mit dem deutschen Botschafter, Fürsten Hohenlohe, dem spanischen Botschafter, Herzog von Fernan-Nuñez, und mehreren anderen Eingelade- nen heute zur Abhaltung einer Jagd nah Marly begeben.

Jn der heutigen Sißung der Budgetkommission erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten, daß er 60 Mil- lionen Francs aus dem Budget pro 1882 disponibel hätte; gleichzeitig \sprach sich aber der Minister dahin aus, daß er einer Reduktion der für die Ausführung der großen Arbeiten beantragten Summe von 488 Millionen Francs nicht zu- stimmen könne. Die Budgetkommi;sion erklärte sih damit einverstanden, daß die für die Ausführung der großen Ar- beiten beantragte Summe nicht reduzirt werde, und daß die zur Ausgleichung der Differenz zwischen dem disponiblen und dem erforderlihen Betrage nothwendige Summe der \{hweben- den Schuld jugeRe eder werde. Der Berichterstatter Ribot acceptirte diejen Beschluß, wird jedoch in seinem Berichte das Defizit konstatirén.

420. November, Abends. (W. T. B.) Die Depu- tirtenkammer lehnte heute das von den Deputirten der radikalen Partei eingebrahte Amendement auf. Aushebung der französishen Botschaft beim Vatikan, welches von dem Conjeils:Präsidenten Duclerc bekämpft wurde, mit 339 gegen 171 Stimmen ab. Madier de Montjau brachte ein neues Amendement ein, nah welhem an Stelle des Botschafters beim Vatikan ein Geschäftsträger treten sollte, welher nur auf das Concordat bezügliche Fragen zu erledigen hätte. Der Conseils- Präsident Duclerc sprah auch gegen dieses Amendement und verlangte die Aufrechterhaltung der Botscha t, da er andern- falls die Leitung der Geschäfte niht behalten könne. Das Amendement wurde mit 339 gegen 147 Stimmen abgelehnt.

Die heute gewählte Kommission zur Vorberathung des Geseßentwurss, nah welchem der Vertrag Brazza's über das Kongogebiet genehmigt wird, besteht aus Mit- gliedern, welche für den Geseßentwurf sind.

Italien. Rom, 20. November. (W. T. B.) Der Kardinal Sanguigni ist gestorben.

Genua, 20. November. (W. T. B.) Die anläßlih der Eröffnung der Eisenbahnlinie Novara-Pino hier ein- getroffenen Repräsentanten Deutschlands und der Schweiz sind Abends abgereist, nahdem sie bem Maire ihren Be für die ihnen bewiesene Gastfreundschaft ausgesprochen atten.

Türkei. Aus Konstantinopel, 10, November, wird der „Pol. Corr.“ u. A. berichtet :

Seit einigen Wochen sind die vom Sultan auf Vorslag des Premier-Ministers niedergeseßten Reformkommissionen in Thätigkeit und haben das Material zu Tage gefördert, mit Hülfe dessen die be- ständigen Bedenken des Sultans gewürdigt und die auf fortschritt- lihe Reformen dringenden Rathschläge ins rechte Licht gerückt werden sollen. Da der Sultan durch den letzten Krieg und die dur den- jelben herbeigeführten Gebietsverluste von scinem militärischen Prestige viel verloren batte, fand er nur ein einziges Mittel, um das osmanische Reih zu stärken: das Khalifat. Jede direkte Pression der Mächte verlegt ihn in diesen Gefühlen. Die musel- männische Bevölkerung hat den für die Türkei unglücklihen Ausgang des leßten Krieges immer für einen {weren Schlag für den Jslam angesehen, da das, was die Muhbamedaner verloren, von den Christen gewonnen wurde. Seit vier Jahren mußte der Sultan ein Ret nach dem anderen der Uebereinstimmung Europas opfern; es wider- strebte ihm daber, die RNeformrathschläge Jener anzunehmen, welche die Ursache dieser Verluste waren. Ec will somit durchaus nicht zu- geben, daß die Realisirung- der inneren Reformen \ich unter dem Hochdrucke der Mächte vollziehe, sondern wünscht, daß die projektir- ten Reformen ledigli dur seine cigene Jnitiative erfolgen und si langsam in organisher Weise entwickeln.

Der Padischah hat denn auch {hon große bürgerliche Schulen und Unterrichtsanstalten für das Recht, welche scit mehreren Jahren vollständig fehlten, errichtet. Alle, die aus diesen Schulen heroor- gehen, sind verpflichtet, in den öffentlichen Verwaltungsdienst einzu- treten. Der Sultan hat den Wunsch, sozusagen eine neue Genera- tion zu \s{affen. Wie die erwähnten Rechtsschulen der nächsten Ge- neration Anwalte und Beamte schaffen sollen, so sollen aus der kreirten medizinishen Lehranstalt Aerzte für die nächste Generation hervor- gehen. Auf diese natürliche Basis sollen nah dem Plane des Sul- tans die Reformen gestellt werden. Der Justiz-Minister Djevded Pascha, der die Ansichten des Sultans ia dieser Richtung kennt, bat denn auh în einer der Reformkommissionen erklärt, es sei unrecht, zu verlangen, daß die Justizoerwaltung sih in Folge ciner identishen Note mit einem Schlage ändere. Die unfähigen Richtec müssen aller- dings durch berufene erset werden, gegenwärtig fehle es aber an olen. Die Rechtöschule werde eine Generation heranbilden, welcbe m Stande sein werde, das Land in dieser Hinsicht zu reformiren.

Die gleichen Argumente führt man in Betreff der Armeev: :wal- tung an. Als mehrere Mitglieder der Budgetkommission letzthin nachwiesen, daß die für die Armee und Flotte erforderlihen enormen Auslagen mit den verringerten Hülfsquellen des Reiches nicht im Einklange stehen, machten andere, dem Sultan näher stehende Mit- glieder geltend, daß man einem Reiche, das immer ein Militärstaat

war, die Entlassung seiner Armee und die Aufhebung seiner Flotte -

nit ohne große Gefahren auferlegen könne, und daß Heer und Marine, elbst wenn eine wahre finanzielle Krise eine derartige, der völligen ufhebung gleichkommenden Reduktion derselben erfordern sollte, er- halten werden müfsen. Als man die egyptishe Armee reduziren wollte so argumentirten die erwähnten Kommissionsmitglieder war Anarchie und die Revolution Arabi's die Folge dieses Schrittes Man könne alte Institutionen nicht in vier- undzwanzig Stunden aufheben. Mit der Zeit werde es möglich werden, die Auslagen für Heer und Flotte den gegenwärtigen Ressourcen des Staates anzupassen. Eine unmittelbare Reduktion im Offizierscadre, dur welche die Existenz von tausend und abertausend Individuen erschüttert werden würde, sei aber absolut unthunlich. Die Situation des Reiches sei gegenwärtig eine zu kritisbe, als daß So wagen dürfte, cine solhe neue Quelle der Unzufriedenheit zu afen. 1 Wie man sieht, sind wahrhaft radikale Reformen für die Budget- sowie für die anderen Kommissionen zur Zeit eine Unmöglichkeit. Es wäre aber sehr oberflächlich geurtheilt, wenn man diese Situation als die Resultate der einander bekämpfenden Tendenzen der fort- \crittsfreundlichen und der konservativen Mitglieder des Kabinets an- sehen al die Ursache liegt, wie im Vorstehenden dargethan wurde, viel tiefer.

20. November. (W. T. B.) Zu Ehren des Herzogs Fohann Albreht von Mecklen burg findet morgen beim Sultan ein Diner statt, zu welhem auch der deutsche Botschafter von RNadowiß und der erste Dolmetscher der Bot- schaft Testa Einladungen erhalten haben. Der österreichische Botschaster von Calice begiebt sih morgen nach Wien und wird in etwa vierzehn Tagen hierher zurückkehren.

ußland und Polen. St.Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute Mittag hier ein, besuchte die Michael-Manege und das Anitschkoff-Palais und kehrte darauf nah Gatschina zurü. : |

21. November. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin, welhe gestern Mittag mittelst Extrazuges von Gatschina hier eingetroffen waren, begaben sih zunächst in einem zweispännigen Schlitten nach dem Anitshkoff-Palais und später von dort nah der Michaels-Manège, um der Kirchenparade des Moskauer Leibgarde-Regiments beizuwohnen. Bei der Fahrt durch die Stadt wurden der Kaiser und die Kaiserin von der Bevölkerung mit jubelnden Hurrahrufen be- grüßt. Nach der Parade fand im Anitschkoff-Palais ein Dejeuner von 180 Gedecken statt, an welhem das Kaiserliche Gefolge, eine Anzahl höherer Offiziere und die Offiziere des Moskauer Leibgarde-Regiments theilnahmen. Der Kaiser und die Kaiserin begaben sih hierauf noch zu Schlitten zu dem Groß- fürsten Michael, dem sie einen Besuch abstatteten, und kehrten gegen 4 Uhr nah Gatschina zurü.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Novem- ber. (W. T. B.) Der Großherzog von Baden traf beute früh 9 Uhr 35 Minuten hier ein und wurde am Bahn- ho‘e, auf welchem eine Ehrencompagnie des 2. Leib-Garde- Regiments mit der Musik und der Fahne aufgestellt war, von dem Köniae, dem Prinzen Eugen, den höheren Dffizieren und den Spigen der Behörden begrüßt. Die am Bahnhofe versammelte große Volkemenge empfing den Großherzog mit enthusiastishen Zurufen. Zur Feier des Tages hatten viele Häuser geflaggt.

Dänemark. Kopenhagen, 20. November, (W. T. B.) Der Großherzog von Baden, welcher gestern Nacht hier eingetroffen war, stattete heute Vormittag dem König einen Besuch ab und seyte sodann seine Reise nach Stockholm fort.

Ufrika. Egypten. Alexandrien, 20. November.

W. T. B.) Die durch das Feuer zerstörten Gebäude des

epartements der Staatsdomänen und die dazu ge-

hörigen Grundstüde sollen demnächst öffentlih versteigert wer-

den. Wie verlautet, würde Nubar Pascha gegen Ende dieses Monats nah Egypten zurückehren,

Zeitungsstimmen.

Die „Vossishe Zeitung“ bespriht den Entwurf einer neuen Subhastationsordnung und {ließt ihre Betrach- tungen mit folgenden Worten : :

Man ift berechtigt, anzunehmen, daß der Gesetzentwurf, von Ein- zelbeiten abgesehen, auf welche einzugehea hier nicht der Ort ift, keinen erheblichen und der Berücksichtigung werthen Einwendungen begegnen wird. Nur möchten wir darauf aufmerk|)am machen, daß er im Grunde nichts absolut Neues bringt. Der Hauptsache nach ist er eine Kombination der alten Ordnung mit der neuen, nachdem beide von den grellsten Mängeln gereinigt worden sind. Es ist dies kein Mangel der Ceeocoung, wenn sie zur alten Ordnung zurückehrt, wenn sich gezeigt hat, daß mit der neuen zu weit über das Ziel hin- autgegangen war. , :

Der „Dziennik Poznanski“ sagt über diesen Entwurf : s :

In seinen \{ließlihen Folgen scheint uns der neue Gesetzentwurf sowobl den Grundbesißzern wie den Hypothekengläubigern Vortheile u bieten, Die Ersteren {üht er vor der Gefahr der leihten und fbnellen Entäußerung ihrer Besißungen, die Leßteren vor dem Ver- lust ihrec auf dea Grundstücken eingetragenen Kapitalien. Ohne Zweifel wird durch diese beiden Theilen gefperten Vortheile die neue Subhastationsordnung nicht ohne wohlthätigen Einfluß auf die ländlichen Kreditverbältnisse bleiben, und sie wird namentlich bôcst wahrscheinli bewirken, daß die bisher in ausgedehntem Um- fange prafktifizirte Aufnahme von Darlehnen, die den Werth der da- ür zu verpfändenden Grundstücke weit Aberiteigen, gänzlich aufhört. Gin solcher Kredit war eigentlich gar kein Realkredit, sondern er \pe- kulirte nur auf die Geldverlegenheit des Grundbesitzers und auf die Nachtheile, welche diesem aus der bisherizen Subhastationsordnung erwuchsen. 5 .

Ueber die Stellung der anges zum Lehrlings- wesen äußern sih die „Görlitzer Nachr chten“:

Was die von den Anhängern der Zwangsinnung erhobene Be- {werde darüber anlangt, daß cine in Betracht kommende Besserung des Lehrclingêwesens erst mögalih sein werde, wenn alle Gewerb- treibenden zum Eintritt in Jnnungen und zur Befolgung der von den Innungen entworfenen Lehrlingêöregeln genöthigt würden, so erinnern wir daran, daß nah §. 100 e. der Gewerbeordnung bereits poenwärtig soliden Innungen, die sich auf dem Gebiete des Lehr- ingöwesens bewährt haben; von Obrigkeitöwegen das Recht ertheilt werden kann, daß ihre Einrichtungen auch auf die bei Nichtinnungs- liedern ausgebiideten Lehrlinge ibres Bezirks an det werden.

che der Innungen muß sein, sih dieses auszcihnenden Rechtes werth zu maden, auf welbes an manchen Orten, z. B. in Zittau, übrigens {hon gegenwärtig Anspruch erhoben worden ist.

Die „Norddeutshe Allgemeine Zeitung“ vergleiht nach einer Zusammenstellung des Königlih preu- ßishen Statistishen Bureaus die örtlichen Getreide-Engros- preise mit den Mehl-Detailpreisen der beiden Hauptgetreide- En Weizen und Roggen und knüpft daran folgende Be- merkungen :

_ Auch hierbei ergeben \ich unverstehbare Verhältnisse, die immer wieder von Neuem zeigen, was wir kürzlich oen mehrfach auszuführen Beegen bat hatten, daß nämlich die Detailpreisbildung fast losgelöst ersheint von denjenigen Elementeu, die naturgemäß sie bedingen sollten. Fand doch selbst die . Vossishe Zeitung“ und ihr hat es der ganze freihändlerishe Chor nabgedruckt —, wie in dieser Tabelle „es am auffallendsten sei, daß die Mehlpreise so wenig abhängig von den Kornpreisen sind.* Seen wir den örtlihen Cagrospreis für Weizen resp. Roggen gleich 100, fo ergiebt jene Tabelle, daß der Durchschnitts-Detailpreis für alle Marktorte sür Weizenmehl Nr. 1 beträgt 220 9/9 des Se B R T derjenige des Roggenmehls8 210 %/0 des Getreidepreises. Aber welche Abweichungen ergeben {sich von diesem Mittel für die einzelnen ' Marktorte!

. . . . Unzweifelhaft liegt in diesen Dingen ein noch ungelöstes wirths{chaftlihes und soziales Problem. Um es zu lösen oder wenig- stens seine Lösung zu suchen, wird man die künftigen entsprechenden Tabellen und andere glaubhafte Preisnotirungen in Vergleich stellen müssen. Wir glauben aber schon jeßt sagen zu können, daß die Lehre von der alleinseligmachenden Konkurrenz, nah der sich durch Angebot und Nachfrage für den AOL Ea sowohl wie den Produzenten das möglichst günstige Verhältniß ergeben soll, bei dieser Gelegenheit einen argen Stoß erleiden wird. Was können alle Bestrebungen, die Lage der arbeitenden Klassen zu heben, ausrihten, wenn der eine Faktor des Erwerbslebens, der Handel, es vermag, dergestalt auf die Preise der der allergrößten Konkurrenz unterworfenen Artikel zu influiren, daß er die Erfolge jener Bestre- bungen vollständig paralisiren kann; ja mehr als das! Was ergiebt sih für die Relation zwishen der Landwirthschaft und den den Uebers{chuß ihrer Produkte bedürfenden Industriebezirken und Großstädten für ein unglücklihes Verhältniß, wenn leßtere für diese Produkte Preise zahlen müssen, die ihrer Höhe nach in gar keinem Verhältnisse stehen zu dem, was die Landwirthschaft für den Rohstoff erhält nebst den darauf zu \{lagenden Transportkosten und dem nor- malen Handelsgewinn ? Ist es nicht auchß höchst befremdlih, daß in der Periode der Freihandelsherrschaft niemals ernsthaft versucht ift, praktisch den Segen der freiesten Konkurrenz an diesen vitalsten Ver- hältnissen nachzuweisen, sondern daß er stets nur theoretish ex ca- thedra verkündet worden ? Hier liegt vielleiht auch der Schlüssel zu der ganz besonders intensiven freihändlerisben Feindschaft gegen Getreidezölle und solche auf Artikel, die gewohnheitsmäßig im klein- sten Detailverkehr in den Konsum übergehen. Man wußte oder ahnte doch vielleicht, daß gerade bei diesen, werde die Aufmerksamkeit erst cinmal auf ihre Preisgestaltungen gelenkt, sich sehr bald ergeben müsse, und zwar nicht durch Theorien, sondern durch unwiderlegbare praktische Verhältnisse, daß dabei erstaunlihe Dinge zu Tage treten würden. Wir halten allerdings dieses G-bizt noch nicht für aufgeklärt genug, um endgültige Schlüsse zu ziehen, aber die wenigen von uns ins Feld geführten Zahlen mahnen unseres Erachtens sehr deutlich und leiht verständlich, ernstlich an die Lösung dieser wirthschaftlich sozialen Probleme heranzutreten, und zwar im beiderseitigen Interesse der Konsumenten und Produzenten. Zahlen Letztere wirklich derartig ungerechtfertigte Preise und kommen sie Ersteren in so geringem Maße zu gute, bleiben unterwegs solche enormen Theile des Preises hängen, dann ist in unseren Handelsverhältnissen ein grober wirthscaftlicher Schaden vorhanden und cs wird Zeit, an seine Heilung zu denken.

Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 70. Inhalt: Verfügungen: vom 8. November 1882, Bezug der vom Internatio- nalen Postbureau herausgegebenen Zeitschrift; Meistbetrag der Post- anweisungen nach Dänemark. Vom 15. November 1882, See- postverbin? ung mit Norwegen; Anwendung des Eisenbahn-Postgesetzes auf das Breslau-Warschauer Eisenbahnunternehmen.

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteoro- logie. Heft X. Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefsee- und physisch-oceanishen Fors{hungen. Von Prof. Dr. G von Boguslawski. V, Arktischer Ocean. 9) i. Die beiden österreichis{ch- ungarischen Nordpolar-Erpeditionen, 1871 1874, Der Gewitter- sturm vom 9. August 1881. Von Dr. W. Köppen. (Mittbeilung von der Deutschen Seewarte.) Aus den Reiseberihten S. M. S. „Hertha“, Kapt. z See von Kall: Reise von Singapore nach Zanzi- bar und von da über Mozambique nah Simonstown. Mai und Juni 1882, Aus den Reiseberihten S. M. S. „Carola“, Korv.- Kapt. Karcher: 1) Reise von Sydney bis Apia. Mä1z und April 1882. 2) Wind und Wetter zwischen Apia, Nukualofa und Auckland. April bis Juli 1882, Eingänge von meteorologis{en Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Juni 1882, Bemerkungen über den Hafen von Porto Grande auf der Insel St. Vincent. Von Kapitän C. Sweibe. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Zusäße zu der Segelanweisung für den Tonking-Golf 2c. Größte bis 1882 mit zuverlässigen Apparaten gelotbete Meereêtiefen. Ver- gleichende Uebersicht der Witterung des Monats Juli 1882 in Nord- amerika und Centraleuropa. (Mittheilung der Deutschen Seewarte ) Kleine hydrographishe Notizen: 1) Doboy, Georgia; 2) Anker- plaß im Hafen von Tamsui; 3) Zusätze zu ber Beschreibung der Fiji- Inseln ; 4) Flaschenpost, Tabellen. Kartenbeilagen.

Landtags- Angelegenheiten.

Dem Herrenhause ist der Entwurf ciner Landgüter- ordnung für die Provinz Brandenburg zugegangen. Nab dem Schlußparagraphen (29) soll das Gesez am 1. Juli 1883 in Kraft treten. Als Anlage ist der vom Provinzial-Landtage im März 1881 angenommene bezüglihe Gesetzentwurf beigegeben. In den Motiven werden die Aeußerungen der Behörden der Provinz über diesen Entwurf mitgetheilt; dieselben sind im Allgemeinen jenem Entwurfe nicht günstig. Dem entsprehend heißt es denn in der allgemeinen Begründung auch: „Die Staats- regierung glaubt, wie sehr sie auch mit der Tendenz einver- standen ift, welche dem von dem Brandenburgschen Provinzial-Land- tage beschlossenen Geseßentwurfe zu Grunde liegt, doch an dem Stand- punkt festhalten zu müssen, welhen sie gegenüber dem Westfälischen Provinzial-Landtage eingenommen, als dieser im Jahre 1880 einen gleichartigen Gesezentwurf beschlossen hatte, und welcher in den Mo- tiven zur Landgüterordnung für die Provinz Westfalen des Näheren begründet worden ist, Die Staatsregierung ist der Ansicht, daß zu ciner so weitgreifenden Umgestaltung des bestehenden Erbrechts, wie der vom Provinzial-Landtage beschlossenen, cin Bedürfniß nicht vorliege, und daß sich der von diesem angestrebte Zweck auf e und der Individualität der einzelnen Fälle mehr ent- prechende Weije dadur erreichen lassen werde, daß das dur das Gesey vom 2. Juni 1874 in der Pcovinz Hannooer eingeführte Jn- —- der Höferolle (Landgüterrolle) au auf die Provinz Branden- urg ausgedehnt wird. Dieses Institut, weles den ländlichen Grundbesizern ein höchs einfaches und billiges Mittel darbietet, die bisherige Sitte der ungetheilten Vererbung des Grundbesiues zu be- thätigen, in Uebung zu erhalten und zu befestigen, und welches in der Provinz Hannover eine selbst liter Ecwarten schnelle und autge- dehnte Anwendung gefunden hat, ist inuwvischen nicht blos auf den Kreis Perpoodam Lauenburg, die Provinz falen und die landrechtlichen reise der Rheinprovinz übertragen, sondern auch von den Provinzial- Landtagen der Provinzen Schleswig-Holstein, Sachsen und Schlesien als Grundlage der für diese Provinzen zu erlassenden Gesetze ange- nommen worden. Eine Abweichung von Bens ichtung, welche die Gesetzgebung in allea übrigen Landestheilen angeschlagen hat, deren Vertretungen sih überhaupt zu Gunsten des Antrages des Freiherrn

von Schorlemer-Alst autgesproden haben, würde \sich für die Provinz Brandenburg nit rechtfertigen lassen.

Dem Herrenhavse ist ferner der Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Kirchenverfassung der evangelisch-refor-

mirten Kirche der Provinz Hannover, vom Kultus-Minister vorgelegt worden.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staats- haushalts-Etats für das Jahr vom 1. April 1883/84, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

1. __ Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1883/4 wird in Einnahme auf 1 089 583 205 M und in Ausgabe auf 1089 583 205 M, nämlich auf 1045 473 136 M an fortdauernden und auf 44110069 Æ an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgesetzt.

8 2.

Im Jahre vom 1. April 1883/84 können nach Anordnung des Finanz-Ministers verzinslihe Schaßanweisungen bis auf Höhe von 30 000 000 M, welche vor dem ersten Januar 1885 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen

der S8... 4 und 6 des Geseßes vom 28. September 1866 (Gesehz- Sammlung S. 607) Anwenduag. 2

Î A E ist mit der Ausführung dieses Gesetzes eauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben 2c.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend- die Ergän- zung der Cinahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt : z

8. 1.

Zur Bereitstellung des Geldbetrages, welcher zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84 erforderlih und unter Kapitel 24 Titel 19 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 31 824009 Æ in Ansatz gebracht ift, i} eine Anleihe durch Veräußerung cines entsprehenden Betragcs von Schuldverschreibun- gen aufzunehmen.

8, 2,

Wann, durch welche Stelle und in welLen Beträgen, zu welchem Qinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und c E Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseßz-Samml. S. 1197) zur Anwendung.

C A f Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be- auftragt. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben 2c.

Dem Abgeordnetenhause ist der Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des hannovershen Geseßes vom 30. Juni 1842 über das Verfahren in Gemeinheitstheilung- und Verkop- pelungssachen, zugegangen.

Nas einem der „N. A. Ztg.“ zugegangenen Telegramm ist der Fürst August Sulkowski zu Slok Reisen, welher durch Verordnung vom 3. Februar 1847 als Besiger des Majorats Reisen in die Herrenkurie des Vereinigten Landtags und demgemäß mir erb- libem Recht in das Herrenhaus berufen worden war, am 20. d. M. verstorben.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesund- heit6 amts sindin der 45. Jahrebwoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurhshnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 22,3 in Breslau 31,7, in Königsberg 28,4, in Cöln 22,7, in Frankfurt a. M. 19,7, in Hannover 17,1, in Cassel 15,4, in Magdeburg 25,7, in Stettin 23,8, in Altona 20,5, in Straßburg 21,9, in Mey 17,0, in Müncben 24,9, in Nürnberg 25,1, in Augsburg 22,3, in Dres- den 20,6, in Leipzig 22,0, in Stuttgart 15,9, îin Braunschweig 27,0, in Karlsruhe 17,0, in Hamburg 20,3, in Wien 22,2, in Budapest 22,6, in Prag 32,8, in Triest 26,2, in Krakau 20,5, in Basel 11,4, in Brüssel —, in Paris 26,0, in Amsterdam 25,1, in Kopen- hagen 18,5, in Stockholm 20,5, in Christiania 14,5, in St. Peters- burg 23,6, in Warschau 27,8, in Odessa 33,5, in Bukarest 27,6, in Rom 20,3, in Turin 19,9, in Madrid 33,5, in London 20,0, in Glas8- ow 24,0, in Liverpool 28,2, in Dublin 27,7, in Edinburg 17,2, in Alexandrien (Egypten) 4,6. Aus der Zeit vom 15.—21, Oktober in New-York —, in Philadelphia 17,5, in Chicago —, in Cin- cinnati 18,6, in St. Louis —, in San Franzisko 23,3, in Kalkutta 27,1, in Bombay 24,0, in Madras 37,6. :

Während der Berichtêwocbe waren an den deutscben ey A tungéstationen {wache bis mäßig ftarke, am S{luß der Woche Cöln und Karlsruhe stürmischen Charakter annehmende westliche und süd»estliche Luftströmungen vorherrschend, die in Koniß, Berlin und Bremen mit südlichen uad \üdöstlichen Winden wechselad, bis an das Ende der Woche, wo fie in Bremen und Berlin nah Nordwest um- gingen, vorwalteten. Die Temperatur der Luft war für die Jahres- zeit eine ungewöhnlih hohe und lag allgemein erheblich über der normalen. Niederschläge erfolgten schr häufiz und meist in recht er- giebigem Maße. Aus Bremen werden elektrishe Entladungen ge- meldet. Der beim Wocbenbeginn mäßig hohe Druck der Luft zeigte in den ersten Tagen mäßige Shwankungen; am 8. November sank aber das Barometer an allen Stationen rash und tief, ftieg am 10. etwas, fiel am 11. von Neuem, zeigte jedo am Schluß der Woche an den meisten Stationen Neigung zum Steigen.

Die Sterblichkeitêverhältnisse der meisten Großstädte Europas waren auch in dieser Berichtôwoche günsti e. Die allgemeine Sterb- libkeitsverbältnißuabl für die deutshen Städte stieg cia wenig, auf 226 von 224 der Vorwoche (pro Mille und Jahr dberehnet). Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit beige eine weitere Abnahme, während die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen, bes sonders in der über 60 Jahre zunahm. Von 10000 Lebenden starben p hr 73 Säuglinge gegen 75 der Vorwoche (in Berlia 78, in München 90.

Unter den Todesursachen haben von den Infektionskrankheiten Todesfälle an Masern, Scharlah, Diphtherie und Keuchhusten ab-, an Unterlcibstyphus und an Kindbetifieber ein wenig en. Au führten Darmkatarrhe, Brechdurcbfälle der Kinder und cntzünd- liche Pcozesse der Athmungsorgane bâäufizer zum Masern hecrshten ia Nürnberg, Ecfurt, Gotha, Potsdam, au in London; ferner haben in den Negierungsbezirken , Aadben, Marienwerder Masern große Verbreitung gefunden, zeigen aber bis jeyt cinen meist gutartigen Verlauf. Das rlahficber zeigte in

Trier. 0 G D E E R T up wet ie