1882 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

: darauf hin, ja, was die NeGtsfrage angebe, liche Dane des E Dagegen habe das Element in den sionen auch oft zur Ver- säleppung der Sachen geführt. : Die Vorlage wurde darauf in zweiter Lesung ohne jede Aenderung angenommen.

Es folgte die erste und zweite Berathung der Verordnung

vom 24. August 1882, betreffend die Vertretung des Lauenburgischen Landes-Kommunalverban des. : Der Abg. Berling erklärte, zu seinem tiefen Bedauern sei

nun doch Lauenburg ohne Rücksiht auf die berechtigten Wünsche des Reiches ein Stü der Kreisordnung oktroyirt wor-

den. Er stelle den Antrag, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa spra sich gegen die Kommissionsberathung aus. Die Regierung sei materiell und formell rihtig verfahren. Diejenigen Herren, welche am Schluß der vorigen Session dur Fernbleiben von der Abstimmung das Haus beschlußunfähig gemacht hätten, hätten es mit dem Lande wenig gut gemeint. Die Bestim- mung der Verfassung, daß eine Oktroyirung nur bei einem ungewöhnlihen Nothstande siattfinden dürfe, treffe völlig zu. Von einer Verfassungswidrigkeit des Jnhalts der Ver- ordnung könne man wohl kaum reden, denn die Verordnung führe nur den Zustand ein, der überall in den östlichen Kreis- ordnungsprovinzen Rechtens sei. : S

Der Abg. Schütt empfahl dagegen die kommissarische Berathung. Es entspreche der Würde des Hauses, eine so außerordentliche Vorlage, wie es ein Nothgeset sei, gründlich zu prüfen. Vor allem müsse man au die Frage prüfen, ob nit vielleiht die Regierung durch ihr Verhalten selbst den Nothstand hervorgerufen habe, und ob die Regierung über das Nothwendigste hinausgegangen sei. Man hege vielfa in Lauenburg die Meinung, daß die einfache Uebertragung der Kreisordnung der östlichen Provinzen sür Lauenburg nicht passe.

Der Abg. Hahn erwartete von der Ueberweisung der Vor- Tage an eine Kommission keine Förderung. Bei der früheren Berathung in der vorigen Session hätte man allerdings ma- terielle Aenderungen vornehmen können; jegt handle es sich nur darum, ob durch ein anderes Gese der alte Zustand wieder hergestellt werden solle, und daran werde doch wohl Niemand denken.

Hierauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Der bisherige Gang der Generaldiskussion giebt mir nur Veranlassung, zu einem Punkte derselben Stellung zu nehmen, nämlich zu der Frage, „ob ich meinerseits dazu rathen foll, in eine Kommissionsberathung über die Vorlage einzutreten oder die weite Lesung gleich im Plenum vorzunehmen.

Sie wissen, meine erren, daß es an und für si nit Ucbung vom Regiecrungstish ist, sich „in diese Geschästsordnungsfragen des Hauses einzumischenz; die Regierung sieht es im Allgemeinen für richtig an, diese Frage der geshäftlihen Behandlung der Vorlagen dem Ermessen des hohen Hauses zu überlassen. Aber, meine Herren, es giebt au Ausnahmefälle, es giebt Fälle, in denen ein Schweigen der Regierung über diese Frage saclich zu ihren Ungunsten, zu Un- gunften ihres Standpunktes, zu Ungunsten der Festigkeit ihrer Ueber- zeugung und Ansicht über diese Frage gedeutet werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall liegt meines Erachtens hier ver und deshalb bin ih genöthigt, mit einigen ganz kurzen Worten mi{ darüber aus8zulasien, ob die Regierung wünscht und es für rihtig hält, daß die zweite Berathung im Plenum stattfindet oder daß die Vorlage erst an eine Kommission gegeben wird. J, meine Herren, kann nur zu dem Erfteren rathen. Die Regierung is ihrer Ueberzeugung na voll- kommen verfassungsmäßig vorgegangen, der Art. 63 der Verfassung rectfertigt nah ihrer Uekerzeugung das Vorgehen in formaler und verfassungsmäßiger Beziehung durhaus, Wenn ich zugebe, daß dic Prüfung einer \o bedeutenden politischen Frage, ob die Regierung von der ihr in Art. 63 _der Verfassunz beigelegten Befugniß den kor- rekten und verfassungsmäßigen Gebrauch gemacht hat, überaus wichtig und auch für die Volksvertretung verantwortlich und daß deshalb auch der Wun1ch entstehen kann, die Frage, ob in casu concreto die Regie- rung ihre Befugnisse nicht überschritten und in den Grenzen des Ge- seßes gehandelt hat, in einer Kommission gründlih zu prüfen, so wird meines Erachtens dagegen \chon aus Gründen, ich möte fagen, der Schicklichkeit ein schr entshiedener Widersyruch nicht erhoben werden. Aber ich muß doch Hrn. Schütt gegenüber, der cs für cine ausnahmslose Uebung der Volksvertretung erklärt, alle solche Nothverordnungen immer erst an eine Kommission ¿u geben, um ibre Verfassungémäßigkeit zu prüfen. Dieser Behauptung gegenüber muß ich mir bed erlauben, daran zu erinnern, daß unter den zahl- rcien Fällen, welche seit Emanirung der Verfassung von 1850 in der Benußung des Artikels 63 vorgekommen sind, auch solche ich befinden, in welten die Sache, na den damaligen Vor- \hriften der Geschäftsordnung gleid dur Scblußberathung im Plenum erledigt worden ist, Ih erinnere beispielêweise an die Verordnung, welche ergangen ift im Jahre 1866, betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig- Holstein stehenden Truppen zum ersten Wablbezirk des Regierungs- bezirks Potsdam. Au damals lag die Sache formell ebenso, die Regierung katte eine Nothverordnung erlassen zu müssen geglaubt, und das Haus hat es nit für nothwendig gehalten, die Vorlage zu- näâcbst zur Prüfung ihrer Verfassungsmäkigkeit in eine Kommission zu verweisen. Also von dem Standpunkte der Prüfung der Legalität aus kann i denjenigen Herren, welche mit mir der Ueberzeugung find, daß die Regierung unzweifelhaft ihre Befugnisse nicht über- schritten hat und das wird die große Mehrheit des Hauses sein nur rathen, auf die Berathung innerbalb einer Kommission zu ver- zichten.

Die sa{lice Seite anlangend, so hat zu meiner Genugtbuung der Abg. Schütt doch au nur sehr unmaßgeblih seine Bedenken in Form von Fragen und aufgeworfenen Zweifeln geäußert, ob es nothwendig ge- wesen wäre, den ganzen Inhalt dessen, was Ihnen in dieser Verord- nung vorliegt, im Wege ciner E zum Gese zu maden. In dieser Beziehung, meine Herren, muß i ja anerkennen, daß die Motive, wele die Verordnung, wie sie Zhnen vorliegt, begleiten, einigermaßen kurz gefaßt sind; aber das bat, glaube ih, doch au seinen zutreffenden und triftigen Grund. Jch denke, diese ganze An- gelegenheit ist noch so frisch in dem Snadtnih aller derjenigen Herren und das ift do die große Mehrzahl unter Ihnen wele den Verhandlungen der verflossenen Session beigewohnt haben,

Gesichtêpunkte, welche damals für und wieder erhoben find über die Richtigkeit des Inhalts dessen, was hier gedruckt ift, licgen noch so fklar vor, daß ic der Meinung bin, daß wir uns auf cine mebr glizenhafte Einführung in den Motiven diesmal bescbränken onnten, ohne uns dem Vorwurf der T cerpaltigreit in den Motiven auszuseßen. Die Verordnung enthält ja ledigli das, worüber virtuell am Schlusse der vorigen Session Herrenhaus, Abgeordnetenhaus und Staatsregierung über- eingekommen sind. Man kann teshalb vom historischen Standpunkte aus, bis ‘auf einen gewissen Grad mit hohem Necte sagen: die Senn üter diese Sache hat bercits stattgefunden, sie ist so gut, wie gesclossen. Hiernach bin ih der Stun, daß, auch was den saclichen Inhalt der Verordnung anbetrifft, ein sofortiger Eintritt in die zweite Berathung keinerlei Bedenken hat, namentli au, meine Herren, da der materielle Inhalt der Verordnung selbft ja auc wieder nit blos in Bezichung auf tie speziellen Verhältnisse Lavenburgs, sondern in Beziehung auf allgemeine legitlatorisce Fragen einen- so vollständig breit getretenen Pfad darbietet, wie er sonst

wobl faum in der preußis was die Veror Diskussionen funditas erörtert verschränkt werd find die Fragen vos o nn le Fragen dcch

mmwmission bedürfen. ich wiederhole, aus [L vollkommener Entschie erklären vermag do der Staatsregierung ent dahin gehen kann, daß und von der Zusamm nommen wird. O i g. Dr. Hänel wunderte sich, r um die geshäftsordnungsmäßige lage tümmere. Frage handele, o sollte der Minister in die Das Hauptbedenken der Verordnung sei überha Verfassung stehe, daß die N die Kammern nicht versam die Regierung, als di sei, den Landtag geschl beisammen behalten können bis Dann gehe aber, vora sei, die Bere den Nothstan Verlängerun aber an Ste

vorkommen wird. Alles, mehl sagen, berübmten ommen der preußischen Krei worden, und ich glaube, wenn es au ch ganz ri{tig sein wird, daß die Gesichtspunkte nahpr fen, ie einer Berathung in der kann wenn ih dcksihten, mich nit mit gen eine Kommissionsberathung nur fagen, daß, wenn Sie dem Wun gegenkommen wollen, dieser die Sache h enberufung

eb 3 | N netten e faehns ga

Dr. Hänel bitten, fi sein Gedäbtniß in die frisgoonel bitten, si sein Gedächtniß er damals im Ha

when, er wird nur entschu nit anwesend nicht mit seiner

us aúfs Dringendste gebete s{werem Herzen hat nachgebend, die Session zu ih, wird man Schuld der N die Session t do in der T

“fi N ht Theil der Seffio und u größten er it beehrt hat. Die Regierung hat damals d n, alle ihre Vorlagen gründlich zu bera ts{lossen, der Volksvert chließen, und bei der Sa siherlid nicht den Vorwurf erheben ks daß sie in dem Augenblick, sagt der Herr eits nit v

en kann und es au Dctailberatbung au cht derart, daß Ich also, meine egislaliven denheit ge

lage glaube l ra E daß es egierung jeî, wo hte es ges eshlossen bat.

t ein Nothstand andererseits ist die Regierung, wenn edenfalls über den Nothstand hina rauf beschränkt hat, ein vacu ih eine ganz organi ses Lauenburg

3 orhanden ge- ie ihn beheben zu können usgegangen, indem sie si um zu verhindern, sondern ung der Kreiskommunalver- m Wege der Nothverordnung ein-

Hieraus mat si denn nunmehr, Hangen und Bangen i g vorübergegangen- waren, ren, wäre meines Erachten egierung hätte ents Hânel richtig her o kolossalen Ve Lauenburg anvertraut der preußischen Staatsregierung \chalt grade von die daß nun auch eine wirkli haft darbietende Verfas allerdings hat die Re Traditionen ih k anzuknüpfen. zu können, daß au passe, Gerade das Umg maßen die Verhältnisse in L auf diejenigen Verhältnisse, dienen müssen zur Anordnun verbänden, ist mir eine größ an die Verhält nie vorgekommen. einen Grundbesitz , spridt ganz genau der ungs-Provinzen besteht, tlih mehr von dem St e in den alten Provinz daß wir die Verhältniss tten und deshalb nich Provinzen au

Wunsch nur ier gleich im Plenum erledigt einer Kommission Abstand ge-

daß der Ministér \sih Behandlung der Vor- Gerade bei einer Vorlage, wo es sich um die gömäßig gehandelt worden sei, ser Hinsicht etwas zurückhaltender gegen die Verfassungsmäßigkeit upt noch umgangen. egierung ofkftroyiren könne, wenn Warum habe denn e Vorlage nicht zu Stande gekommen Sie hätte denselben ja einfach na Erledigung der Vorlage. daß ein Nothstand vorhanden |- g_ nicht weiter, als dahin, sei möglih dur einfache ustandes. Die Regierung habe ändig neue Organe eingeführt. das Abgeordnetenhaus Negierung gebracht ? Verordnung ab, Nothstand ederum zu culus vitiogu alten des Ministers gekomme mäßige Bedenken gegen die Vo jenigen, die es ernsi

indem sie gle fassung des Krei geführt hat. Meine Herren! sonderes Verdienst ; Verhandlungen mit Kreis Lauenbur weises cinzufüh wesen, wozu si die R grade, wie der Hr. A um die Verwaltung eines # dem Kreise

ch die Regierung ein aanz be-

b verfassun nachdem alle die

se weitläufigen n s{webender Pein für den wieder etwas Bruchstück- 8 das unzweckmäßigste ge- ließen können. Sie mußte vorgehoben hat, da es sich rmögens handelte, welches

durch das Wohlwollen ich doch ein- ; dafür forgen, für die Dauer Bürg- Und da sage ichr , an die bewährten dnung von 1872 Vorwurf machen e Faust aufs Auge

melt seien.

das möchte fem Gesichtspunkte aus ch organisch geregelte, sassung eingerihtet wurde. gierung sich berechtigt geglaubt ann sie so nennen der Kreisor Hr. Abg. Hänel glaubt mir den g diese Kreisordnung wie di ist der Fall. Mir fi auenburg bekannt und welche maßgebend sind g der Kreisvertretung na ere Analogie und eine unmittelb ( serer alten Provinzen als in Die Verhältnisse zwischen Bedeutung , [ch n Durchschnitt dessen, Ich glaube, der Hr. andpunkt argumentirt, en nit genau genug e von Lauenburg nicht t wagen dürften, die g zu übertragen. es handelt sich virtuell nit ung eines Pro- Da übersieht aber der

tigung der Regier d zu beseitigen. Das g des bisherigen 8 lle desselben vollst

Verfahren

ind ja einiger- gerade in Bezug

oktroyirte und als Basis

welcher die Regierung wi werde; in einen solchen cir das Verh

Okftroyirungen zwingen s sei das Haus / dur n. Da also verfassungs- rlage vorhanden seien, so fassung nähmen, Außerdem Er sei der

großen und kl die Städte haben, e was in den Kreisordn Abg. Hänel hat eigen daß er die Verhältniss - Tennt, als umgekehrt, genügend gewürdigt Verhältnisse der alten Nun fagt der Herr Abgeordnet um einen Kreisverband, vinzialverbandes, wie un änel ganz, daß ese in Kon rovinz oder ein Kreis sein \oll uenburg ift zu einem. kreisstà doh auf deutsch

sollten alle Die für Kommissionsbe ch verschiedene materielle festen Ueberzeugung, daß die Provinzen für Lauenburg gar fragen fönnten im Plenum nit st nahm der Vize-Präsident des Staa Puttkamer, wie fo Meine Herren, der mit dem Sate, erklären muß,

mit der Ver rathung erklären. Bedenken vor. Kreisordnung der östlichen nicht passe. Diese Spezial-

beantwortet werden. f Lauenbur

ts:Ministe-

gann seine Ausführungen für einen etwas fühnen ortlihen Minister gegenüber, ollfommen bewußt ist. Der enommen, zu sagen, alle Die- Verfassung nehmen, müßten Herren, i glaube, einigermaßen kühn über große Parteien dieses ohl schr {wer aus 1 Hause herzuleiten diese Befangenheit den Reden

er \{lechter-

Lauenburg habe die Bedeut Hohenzollern. er in dieser Anscch flifkt kommt. Die F , ist dur die ndischen Verband lichen Kreise;

riums von lgt, das Wort :

Herr Vorredner be den ich doch meinerseits namentlich einem verantw der sich seiner konstitutionellen Pflicht v Herr Vorredner hat es jenigen, welche es nich für cine Kommi ih bin berechtig ist, indem er eine Kriti Hauses auss\prich der Stellung des Herrn sein wird. Jch kann mir der Anschauung nur daraus erkl des Herrn Abgeordneten , den Eindruck e in der Lage nur nah dem richtigen Ausdrucke Möglichkeit der Ausführungen h ja, daß der Hr. A ist, und ih weiß die deutsche Wissenschaft bereichert h Herren, daraus das Recb über konstitutionelles doch etwas zu weit. fowie für denjenigen Tkeil des Hr. Abg. Dr, Hänel ist, muß nehmen, selbs Richter zu sein üb tutionelle Pflicht balten oder nicht. Nun hat der Hr. Abg. Dr. Hänel gemeint Mangel von er hat das Wort nit seinen Aeußerungen Takt meinerseits, da lihe Behandlung von Vorlagen \scitens des Herren, auch bierzu bat der Hr. Abg. H meinen Ausführungen entnehmen [ônnen ; Grenzlinie ganz {arf gezogen, über welce b gehen, ih mich nit für berechtigt halte. erklärt, daß ich nur in einem, Auênabmefalle von der Uebun Behandlung abzuweicben Außerdem, meine Herren, könnte i ja daß ih auch durch das Wohlwollen 1 aglicd dieses Hauses bin. Qualifikation in den L rechtigt, als Mitglied dieses Haus leidt sogar die Pflicht baben, darüber auäzusp \{äftlich zu beh

kathedralisch,

\{auung mit dem be- , ob Lauenburg eine Gesetzgebung gelöst, rt, das heißt wenigstens kann n Terminologie nihts anderes dagegen ist aus h rörternden sonstigen Gründen [en Verbandes beigelegt. Nu 1m die Verw

sih nit übel g t leiht mit der ssionsberathung stimmen en, daß diefer Saß doch über die Minister, t, zu welcher das R

) zu einem landräth ich na meiner Kenntniß der amtliche aus der Sache machen, Hohenzollern hier nicht näher zu e eines kommunalland gesagt, weil es sich hier 1 essen handelt, so kann es nur zu ganz un wenn, analog dem preußischen Kreisor ein Kreisaus\{chuß Ja, meine Herren, das ist w cht nach vollkommen in der Lu i Kreisordnungsy ird. Die normalste Verw Ansicht nach ein loy

istorishen und der Charakter n wird weiter altung großer Vermögensinter- zweckmäßigen Ergebnissen führen, dnungsverhältniß, als Verwalter ird, an dessen Spitze der ieder eine Behauptung, ft steht, und die dur nzen gemacht haben, altung in kfommunal- i ales Zusammenwirken jenigen Staatsbeamten, der von altung berufen ift. altung und ein bessere Und werden wir denn gerade Lan dem nicht gewacsen sein Jahren mit Erfolg. afür sorgen, daß Mann steht, der ung des zu Vor- Und i finde, daß in der Interessen des Landes, g gewahrt sind. Ich glau Güte haben will, das Mo-

echt doch w Abgeordneten in diesen Frns@guung Und didles Bot diere aren, daß ih immer aus tejes Bermogen L O Landrath steht. die meiner Ansi die Erfahrung, vollkommen widerlegt w ständischen Dingen ist m der gewählten Vertretung

Sr. Majestät dem Könige z

eingeseßt w

mpfangen habe, daß der ich f}

Fehlfamkeit und der zu Überzeugen ; feine hlbarkeit. Ich weiß Rechtsgelchrter e, mit denen er âyenz; aber, meine zum Richter aufzuwerfen , meine Herren, das geht en, und für meine Kollegen, cht der Meinung as Recht in Anspruch , was wir für unscre konsti-

die wir in den igen von der Gehlsamkeit sciner Ausführungen stets den Charakter der Unfe bg. Dr. Hänel ein berühm

ung der Verw sogar die literari

{en Werke, at, sehr zu #{ t herzuleiten, fich Pflichtgefühl Anderer ür mich, meine Herr auses, welcher ni ch entschieden d

sammenwirken nicht denken.

na Lauenburg \chicken, die \ sollten, was der Abg. Berlin (Unruhe und Heiterkeit.) Die § an der Spitze der Lauenbur seinem Amte gewa\ {lägen gesetzlih be That so na allen weit ich sie beurtheilen fann, vollständi also, wenn der Hr. Ab ment noch Tommissarischer wiederhole

chlechterdings

egierung wird dau nburger Verwaltung ein

en ift natürlich nach Anbör rufenen Kreistages. Richtungen bin die , C8 sei cin ganz bcsonderer ebraucht, aber es lag in i mi in die geschäft- Hauses gemis{t bätte. ( ânel kein Ret aus ih glaube, ih babe die inaus in dieser Frage zu Auch habe i auédrüdlich nach meiner Meinung vorliegenden gëtiscbes, über die ge-

g. Hänel pur die

Vorberathung dem Mißverständniß Verfassungsfrage für mi allerdings eine 1 Umständen diese Frage oberfläcblich be- einung ist, daß zerfassungsöfrage kumentire ih in der Kommission den Stand- meinen -besten Kräften zu vers cht umhin, zu betonen, daß ih

Züterbogk) erklärte, die freikon- ,_ für die Vorlage Plenum, nit in die Verfassungs- h keine Bedenken erheben. rite, seine Ansichten über die chluß der vorigen andenen Zustände en bis zur Einsübrung einer g für Schleswig-Holstein. Aber daß die Verordnung ver- zu Recht bestehe, Auch das daß der Schluß des Land- den können, treffe nicht zu, denn Verlangen geschlossen hung fönne er nit

nirag wurde abgelehnt, dagegen die Ver-

Hänel bemerkte persönlich: der Minister her Weise Aeußerlichkeiten nur, um die neuen Mit

ner Melhode einzuweihen. en, wenn er

Ten wollte, zur Schau trügen. fortfallen

eine Berathung schen möt Wenn also die Mehrheit des die Argumente, welche der angeführt hat, irgend eine B sehr gern, daß ich bereit punkt der Verfassung8mäßigkeit na treten. Andererseits kann ih aber ni die Frage für zweifellos balte. Der Abg. von Oerten ( servative Partei habe einstir zu stimmen, und die Berath einer Kommission mäßiakeit der Verordnung ließen si Der Abg. Dr, Windthorst beme Lauenburger Frage hätten si nicht verändert. ätten bewahrt werden könn reis: und Provinzialordnun troydem müsse fassungsmäßig Bedenken des Abg. Hänel, tags hätte hinausgeshoben wer der Landtag sei auf sein dri Von einer Kommissionsberat viel erwarten. Ein S@hlußa tagung bes{hlossen. Der Abg. Dr, von Puttkamer habe i von ihm angegriffen, glieder in die Vor Was würde der M Gleiches t

önli 4 ban ry

upt zur Ge nur, daß er es Verfassungämäßigkeit seines v«rsönlichen brand und der Lasa, und Dr. Haus um 4'/; Uhr auf Freitag 1

Hauses der M r. Abg. Hänel über die V e Beacbtung verdienen, dann do sein würde,

g des Regierun angemessen und abgewichen sei. ruch nebmen, ler gleichzeitig Mit- rgessen, diese meine zu stellen aber ich bin doch be- es zu sprebhen und ih könnte viel- als Mitglied dieses reen, wie ich mir denke, Also, meine

r mi in Ansp nciner Wäh Allerdings babe ich ve Fordergrund

nmig beschlossen ung sofört im vorzunehmen.

es Hauses, mi daß eine Vorlage ge-

andeln ift, Herren, ic glaube, d

ih sagen, sich auszudrüdcken.

i widersprecbe

e Haus sie bes{ließen follte, und Muße haben,

ch seit dem S

Kommissionéberathung ie dort vorh

fügen, falls das hoh ja noch binreicbend

fafsungêmäßige Berectigung diese immerbin mögli ift feit des Hrn. Abg. Hänel widerstehen beschließen sollte, muß hervorgehobenen materie fassung8mäßi widerlegen.

urkunde bestim

dann wird man die innere und ver- Vorlage zu prüfen; aber für den avs, der Beredsam- g im Plenum ge der von ibm owobl was die Ver- er Vorlage betrifft, zu der Art. 63 der Verfafsungs- wenn die Aufret- e Beseitigung eines e können, inso- sind, unter Verantwortlichkeit , die der Ver- t erlassen werden. *

e Frage auf, es ist allerdings richtig, die ammern nicht versammelt die Schuld d

und ausgiebi

er bekenne

Fall, der do vollständig

d, die Berathun ih mir doch erlauben, eini llen Gesichtöpunkte, \ als auch was den Inhalt d er Herr Abgeordnete sagt: mt allerdings: „Jn dem F erhaltung der öôffentlihen Sicherheit od Nothstandes es dringend erfo rn nicht versammelt des gesammten Staats-Ministeriums, fassung nit zuwiderlaufen, Und nun trat sofort di Vorausseßung, daß die K trifft zu, aber wer trägt sie bâtte ja am 11. Mai 1882, Hause sich abspielte achôrt zu baben auf einigen. Meine Herr riei gesagt, von anatiémus auf S{luß Ich erinnere mih der Ausf

mit der größten Erbitteru chleunigst zw tag Konkurrenz in der in der That nit irgend eine Art von

ungewöhnlichen fern die Kamme

n persönli wahrscheinli üge dieser se nister dazu sag un und seine Posen \{i ch selbst allerdings nich ihkeiten sollte

ondern machten die Gegensä Minister nicht vorg , daß Fästtornung au

er Frage

mit Gesctzeskraf

jewesen \ind, aran? Nur die Negicrung; als hier der bekannte die Session noch auf T

Wotben, verlängern kön

(Redner) ein

die Unzufrieden=« age, ih glaube

nen, um sih noch en, das wird mir aus der Mitte d es notorisd ist, daß sie mit ciner der vorixen Sessionsperiode oft gedrungen hat. Nithter, der bestand, die nicht dem

des Hrn. Ab möchte ih sagen, darau de zu führen, damit man Zeit mache. Also, meine anerkennen, daß in ligung liegt.

gesprochen E sondern

ehens handele. n der Abgg. Dr,

Ih mötte den Hen. Abg.

zum Deutschen Reichs-A

E) 8 Inserate für den Deutschen Reics- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Zweite Beilage

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. 8. w. von öffentlichen Papieren,

Desfentlicher Anzeiger.

9. Industrielle Etablissements, Fabriken

-6. Verschiedene Bekanntmachungen, 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten.

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den. 24. November

182,

beilage. 5

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen die unten beschriebene Frau | Av8zug der Klage bekannt gemacht:

Klara Wolff, geb. Diezel, 15. Februar 1857 in A a./W. geboren, welche sih verborgen bält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterscólagung in actis 84 G. 2940, 82, J. IVe. 493, 82 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs8gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12,

R ; c vertréten durch den Rechtsanwalt Justizrath Dr. abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit 11/12 (N.W.), Dittmar hier, klagt aegen den Gastwirth Peter R une dessen A A e von onneberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Größe «G E L ri e O wegen einer Forderung von 149 f für denselben Stirn niedrig, d É in, Zähne vollständig, Kinn. | fäuflih geliefertes Bier und Fleischwaaren aus der Nase klein, Mund klein, Zähne vo 0, Abrechnung vom 6. Juni 1882, sowie . von 249 Æ 12 S für im August und September 1882 fäuflih gelieferte 15,57 hl Bier und von 67 4 50 S für es Zeit E lia A 7 ; mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, Krankenwärter Stephen Faltinger von hier, ge- an den Kläger 4B A 62 A Gebt 59/0 Zinsen vom Tag der Klagzustellung ab zu zahlen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf ven 23. Februar 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

den 21. November 1382, Königliches Amtsgericht L, Abtbeilung 84. Beschreibung : Alter 25 Jahre,

Länglich, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts.

Stebrief. Gegen den unten beschriebenen

bürtig aus Lenggries in Bayern, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung im Amte verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften, in das näcbfste Amtsgericht8gefängniü abzu- liefern und zu den hiesigen Akten J. 3857/82 Nach- riht zu geben. Magdeburg, den 17. November 1882. Königl. Staat8anwaltschaft. Der Grste Staats» anwalt. Beschrcibung: Alter 33 Zahre, aeboren 20. Dezember 1848, Größe 1 m 75 cw, Statur mittel, Haare s{chwarz, Stirn frei (etwas Glaze), Bart rasirt, Augenbrauen s{chwarz, Augen dunkel, Nase gewöhnlih, Mund gewöhnlich, Zähne gesund, Kinn stumpf, Gesicht oval, Gesichtsfarbe ge]und, Sprache deutsch (süddeutsch{).

[49786] : E Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar-

beiter Johaun Usar aus Czerafowo, Kreis

Kosten, welcher \sih verborgen hält, ist die Unter-

suchungsbaft wegen einfacher beziehungsweise quali-

fizirter Körperverleßzung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerihtsgefängniß zu Bitterfeld abzuliefern. Bitterfeld, den 2. No- vember 1882, Königliches Amtsgericht. Abthei- lung I. Rittler. Beschreibung : Alter 20 Jahre,

Größe 1 m 67 ecm, Statur mittel, Haare blond,

Stirn breit, Augenbrauen blond, Augen blaugrau,

Nase gewöhnli, Mund gewöhnlich, Zähne gut,

Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund,

Sprache polnisch und gebrochen deutsch. Oeffentliche Zustellung, In der Strafsache

gcgen men Schauspieler Albert Gärtner, zur Zeit

ohne bestimmten Aufenthaltsort, wegen Vergehens egen §. 54, 55, 18 des Gesetzes, betreffend das Ur- eberredt an Schriftwerken , ist zur Beweisauf- nahme durch den Zeugen W. Herzog, Schauspiel-

Direktor in Elberfeld, Termin auf deu 30. No-

vember 1882, Vermittags 11 Uhr, vor dem

Königlichen Amtsrichter, Herrn Löbbecke zu Elber-

feld, Königsftraße 71, Zimmer Nr. 1, anberaumt,

Die Anwesenheit bei der Verhandlung if dem An- eklagten gestattet, Elberfeld, den 21. November 882, Assiflent S{wager, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts,

47324] Ladung.

[ Die verchelichte Arbeiter Gensicke, Zohanne, eborne Richter, geboren am 1, Mai 1824 zu hyst, Kreis Hoyerswerda, deren Aufenthalt unbe-

Tannt ist, und welcher zur Last gelegt wird, am 22.

Februar: d. J. zu Groß-Kraußnigk dur eine und

dieselbe Handlung: a. ein Gewerbe (Verkauf von

Streicbhölzern) im Umbherziehen ohne Legitimations- \chein betrieben und b, den gesetzlichen Vorschriften

wegen“ Entrichtung der Gewerbesteuer entgegen den

Anfang eines steuerpflihtigen Gewerbes im Umber- ichen nit angezeigt zu haben, Vergeben resp. Veriéams gegen §. 148 Nr. 7 der Gewerbe-Ord- nung vom 21. Zuni 1869 und §. 18 des Gesetzes vom 3, Juli 1876 und §. 73 des R. Str. Ges. Bchs8, wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts bierselbst auf den 2, Januar 1883, Vor- mittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht bierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unents{huldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhand- Lung geschritten werden. Kirchhain N./L., den 19, September 1882, Graue, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[49801] Oeffentliche Zustellun

Der katbolishe Kirchentond zu b, vertreten

dur dessen Pfleger, Schneidermeister Jgnay Schneider

rb, flagt gegen:

F D die minderjährigen Kinder der verstorbenen

Ehefrau Philipp Jacob Engcl, Maria

Anna, geborene Berth, zu Orb, als: Catharina,

Maária Anna, Adam und Josephine Engel

vertreten pur de pan immergesell

bilipp En tb,

Y dea Früberea Polizeidiener Adam Berth,

früber zu Orb, jet unbekannten Aufenthalts8- rie

orié, en rückftändiger Zinsen aus einem Darlehns- faritale über 192 « mit dem Antrage auf Ver- urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 38 40 A zur Vermeidung der Zroangsvollstreckang in das verpsändete Grundvermögen, und ladet den heren Polizeidiener Berth zur mündlichen Ver- ndl des Nechtöstreits vor das Königliche

[49797] Oeffentliche Zustellung.

Auszug der Klage bekannt gemacht.

[45805] Oecffeutliche Ladung.

Wilhelm und Karl Gutberlet, Martins Kinder hier, Mükhlenbesizer Georg Hermann Braun hier, die Eintragung des auf den Namen von 1) der Witiwe des Schiffers Sandmeister, Martha Élisa- beth, geb. Zickendrabt, 2) der Wittwe des Georg Bourgingon, geb. Otto, 3) der Ehefrau ‘des Wil- helm Schäfer, geb. Schrader, 4) der Kinder des Jacob Heinrich Zickendraht, a. Ebefrau des Hermann Bodes, geb. Zickendraht, b. Christoph Wilh. Ziken- draht in Cassel, e. Georg Hermann Zikendraht in Amerika, d. Johannes Zickendraht in Amerika, sämmtlih von Hersfeld, katastrirten, ia der Ge- markung von Hersfeld belegenen Grundeigenthums, als:

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesißes in das Grund- buch von Hersfeld beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welbe Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 2. Febrnar 1883, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen- falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbu eingetragen wer- den wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter- lassende Berechtigte nit nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, niht mehr geltend machen kann, sondern au ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Nechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frift erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verl

[49798] Oeffentliche Zustellung.

treten turch seinen Abwescnheitsvormund Rechts-

anwalt Hering zu Berlin, Kronenstr. 18, klagt egen

den Herrn S. E. Schäfer, früber in Berlin, Gips-

straße 23, wohnhaft, jeßt dem Aufenthalte na un-

bekannt, aus den von dem Verklagten acceptirten

Wechseln, nämli: a,

den 31, Janna tur 1888, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser | liche Gütergemeinschaft für aufgelöst ‘erklärt, statt t tessan völlige Gütertrennung verordnet, und die Parteien zum Zweé der Auseinandersetung vor den otar Hilgers zu Cöln verwiesen worden. Cöln, 22. November 1882. Für die Richtigkeit dieses Auszuges:

Orb, am 10. November 1882.

Rosenbaum, N

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts,

Der Megger Martin Schubart in Sonneberg,

orderung, einen bei dem gedachten ZUm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Meiningen, am 17. November 1882, L. Ender, : Gerichtëschreiber des Landgerichts i. V.

Nachdem der Pfleger über das Vermögen des

Kartenbl. M. Nr. 14, Aer, der große Brücken- garten, 7,87 Ar

ert. ersfeld, am 20. November 1882, G Königliches Amtsgericht, Abtb. I, Theobald.

Der Kaufmann Saaling Jacoby aus Berlin, ver-

vom 19, ugu, 1879 der 135 #, zahlbar

19, November 1879,

b, Lon 19. unguit 1879 iber 683 M, zablbar

20. Novemker 1879,

c. vek 12. August 1879 über 1860 M, zablbar

am 25. November 1879,

d, vom 4. } rater va Io über 412 M, zablbar

am 10, Dezember 1879,

6, von 15, Au an T E E A 90 A,

[bar am 12. er 1879,

E _ 3, Oktober 2 über 500 M, zahlbar

15, Januar 1880,

g. von 1. November 1879 über 460 4, 1ablbar

am 10, März 1880,

mit dem Antrage auf Zadlung von 4592 M 90 44

nebst 6% Rinsen seit ZusteLung der Klage, und

ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handels-

S ne 60 Been Fand erihts 1. zu Berlin, üdenstr, 59, Zimmer 73, au

EE 8, Aarnar 1883, Bormittags 10 Uhr,

mit der Aufforde einen bei dem gedachten Ge-

te zugelassenen [t zu bestellen.

um Zwecke der öffentlihen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Christopei, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts L

Aus E Urtheil des Körlalichen Landgerichts zu Côln vom 17, Oktober 1882 ift die pwis den zu Côln wohnenden Eheleuten Ernst , Kauf-

Breuer, } i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49808] Bekauntmachung.

__In der Hofmannschen Aufgebotssache P. 2. 82 hat das Königliche Amtsgericht zu Essen am 15. No- vember 1882 für Recht erkannt :

a. d, d. Gffen, den 1, n 1882, zablbar am

Essen an die Ordre von Johann Gleiß zu Höntrop, domizilirt beim Aussteller zu Cisen, über 4 275,95 u T 0E D zweihundert fünf und siebenzig Mark ch€ g.

. d, d, Efsen, den 1. Februar 1882, ausgestellt von C. Voigtlaecnder zu Essen an die Ordre

Essen, den 15. November 1882.

[49789] Behufs

1) des am 15. Februar 1824 geborenen Oeko- nomen Heinrich Ferdinand Fischer, welcher zu Pfingsten } 1861 von Chemnitz aus nach«Amerika ausgewandert ist und seitdem Nachricht von sich nicht gegeben hat ; 2)- der Witiwe des verstorbenen Webermeisters Ernst Gottfried Herrmann Dietrich, Auguste Diet, gb. Müller, wélche im Jahre 1858 von Sch{loßchemniy aus na Brasilien ausgewandert ist und die leßte Nachriht im Jahre 1860 von der Kolonie Blumenau aus von sich gegeben hat ; i

3) des ums Jahr 1824 in Harthau bei GShemniß eborenen Architekten Hugo Albin Nöbel, welcher im

ahre 1850 na Amerika ausgeroandect ift und seit dem Jahre 1860 Nacbriht über Leben und Aufent- balt nit wieder gegeben hat; E

4) des aus Oberhermersdorf gebürtigen Friedrich August Hösel, welber Ende Mai 1859 von Röhrs- dorf aus na Amerika ausgewandert ist und in dem- selben Jahre die gele Nachricht von Brasilien aus von sich gegeben hat ;

D das cas Sahr 1832 ácborenen Kattundrukers Friedri Wilhelm Scheffler, welcher im Juni 1862 aus Chemniß, wohin er von der Wanderschaft zurückgekehrt war, sich wieder entfernt und seitdem Nachricht über Leben und Aufenthalt nicht ge- geben hat; e

6) des am 6. Dftober 1837 in Grüna geborenen Carl Dienegott Winkelmann, welcher mit seinen Eltern nah Rußland ausgewandert und über dessen Leben und Aufenthalt nur cine Nachriht vom 10, Mai 1862 vorbanden ist, wona derselbe \ich von Dubno nach Odessa gewendet haben soll, und

7) der Wittwe des in Chemnitz verstorbenen Kaufmanns Carl Ferdinand Schulze: _Pauline Ca- roline Schulze, geb. Lehmann, welche si im Jahre 1861 aus Crimmitschau, ihrem damaligen Wohn- orte, entfernt und seitdem Nachricht von sich nit gegeben hat;

der nabstebend aufgeführten alten Hypotbeken : 1) 30 Gülden = 26 Thlr. 6 Ngr. in Münze vor dem 20 Guldenfuße, unbezahltes Kaufgeld für David Donner in Glöôfa, Wm auf dem das Haus- rundftück Friedri W ctreffenden Fol. 28 des Grund- und Hypotheken- bus für Glôösa Rubr. 11L, 1/1, unterm 21. Sexs tember 1846 - 9) 50 Thlr. Conv.-M. = 51 Thir. 11 Ngr. 7 Pf. im 14 m Ses D Johannen Christlieben Berthold in Altchemnit, 3a. 12 Thlr. Conv.-M. = 12 Thlr. 19 Nar. im 14 T mae) Chat Johann Ghristian Bertholds in Altchemnit, b, 12 Thlr. Conv.-M. = 12 Thlr. 10 Ngr. im 14 AdersuYe, n M Erbtheil Marien daselbft, E Ti ale = 12 Thlr. 10 Nar. im 14 Tbalersuße, mütterlihes Erbtheil Chriflianen deriken Löffl Sre 12 Thlr. Conv.-M. = 12 Tblr. 10 Nar. im 14 Thalerfuße, mütterliches Erbtheil Johann Gott- fried Löfflers daselbst, Nr. 2 und 3 a.—d, eingetragen auf dem das i rg A Friedri Hermann Laschs betreffen- den Fol. Altchem m E 1. «L unterm 10,

mann, und Catharina, geb. Edings, bestandene che-

Bul ich, Rechtsanwalt. Veröffentlicht :

Die folgenden Wesel

1. Mai 1882, ausgestellt von J. Oberembt zu

von August Kinne zu Efsen, zahlbar am 1. Mai

1882 beim Bezogenen über A. 86,25 in

Buchstaben: ses und achtzig Mark 25 Pfg, werden für kraftlos erklärt,

Königliches Amtsgericht.

I. Todeserklärung

11, Löschung

Bilbelm Richters in Furth

er daselbst,

des Grund- und Hypothekenbuchs für

1846, ist auf Aatrag: m L. L isen Fischer S y Marx Fischers, der in t para: rve ini Mar fisa des vers ju do Carl Gotthold Freund Dietrichs in des unds von Augusten D Wt verschollenen Tothter zu 13. Emma Dttilien, verw. „Bether, daselbst,

er Schwester Nöbel

L À Wilhelminen, verehebel if e S in E Le Chemniy, der er Fe: pershollenen Hösel,

Inserate nehmen an : die Annoncen-Expeditionen des

„Juvalidendank“, Rudólf Mosse, Haasenftein

und Grosshandel: & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Fs Annoncen - Bureaux.

zu I. 5. des Postschaffners Friedrich Hermann Sceffler in Chemniß, eines Bruders vom verschollenen Scheffler, zu I. 6. des Strumpswirker3 üller in Grüna, eines {ollenen Winkelmann, zu I. 7. Anton Schulzes în Dresden und des Rechtsanwalts Hösel in Chemniß, Vormunds Hermann Schulze, dem aleichfalls ver- {ollenen Sohne der Wittwe Scbulze, : zu IL. 1, des Waldarbeiters Carl Böttcher in Olbernhau, : zu II. 2 und 3a., b., c., d. des Zimmermanns Johann Traugott Seifert in Altchemnig, vom unterzeihneten Amtsgerichte das Aufgebots- verfahren zu eröffnen bes{chlo}ssen worden. Es werden daher: : ; einrih Ferdinand Fischer, . 2. Auguste, verw. Dietrich, : 3. Hugo Albin Nöbel, . 4. Friedrih August Hösel, zu I, 5. Friedrich Wilhelm Scheffler, zu I. 6. Carl Dienegott Winkelmann und . 7. Pauline Caroline, verw. Schulze, zu II. aber alle Diejenigen, welche an die Hypo- theken unter 1, 2 und 3 a,, þb., c., d. aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben, andu1ch geladen, indem zu 1. 1—7 den 27. September 1883, 9 Uhr Vormittags, zu I. 1, 2 und 3a,, b., c., d. auf den 30. Juni 1883, 11 Uhr Vormit'ags, ver dem unterzeilneten Amtêgerichte anberaumten Aufgebotstermine si, bez. ihre Ansprüche anzumel- den, widrigenfalls auf weiteren Antrag zu I. die unter 1—7 genannten Verschollenen für todt werden crklärt werden und nah Be- finden ihre hier deponirte Verlassenschaft, welche zu T. 1 aus 194 M 73 4, zu I. 3. aus 82 M 40 4, zu I, 4 aus 180 M 43 , zu T. 5 aus 610 Æ, zu I. 6 Ï 96 S und zu I. 7 aus dem geseßtzlihen An- theile an 4136 Æ 30 4, allenthalben ausg- \{ließlich Zinsen, besteht, ihren sih legiti- mirenden Erben ausgehändigt, zu II. die Löschung der unter 1, 2 und 3 a.,, b. alten Hypotheken unter Aus\{luß der Ansprüche der etwaigen Berech» tigten verfügt werden wird. Königliches Amtsgeriht Chemnitz, den 14, November 1882.

riedrich Wilhelm heims vom ver-

E LRERE R O R E S E R R

Sre” 2 At + E

avs 106 M

c., d, verzeichneten

Bekanntmachung.

Dur Aus\{lußurtheil vom 18, November 1882

ist der Depositalschein der Lebensversicherungs-Aktien-

gesells haft Germania zu Stettin vom 5. Juli 1879,

Inhalts dessen der Gr Bas E Fickert roßerhain für ein ibm von der Germania gcs

In eiroD l Police Nr. 216023 vom

3. Februar 1871 über 900 Mark als Unterpfand

gegeben hat, für kraftlos erklärt.

Stettin, den 18. November 1882,

Königliches Amtsgericht.

wäbrtes Darlehn

ilhelm Soder, geboren am 4. Iuli 1848, Sehn der Lorenz und Elisabetha Soder Ebeleute von Roßbach, is im Jahre 1866 beimlih nah Amerika ausgewandert und seitdem verschollen.

Anspiäche gegen ihn sind bis zum 18. Auguß| er geltend zu machen, und baben dessen F bis zu oter an obigem Termine ihre Necbte zu wahren.

L O 2, November 1882.

öniglihes Amtsgericht. Rosbach

Durch rechbtskräftiges Urtbeil der 1. Civilklammer

h i Düsselderf vom 24. Olks

des Königl. Landgerichts zu Lar] vom RR L Anna Maria,

Dee a df L

E E Beide zu Düsseldorf wohnend, die Güter-

trennung mit Wirkung vom 22. Juli 1882 ab ausge-

\ worden.

Dro e ibilreiber des Königlichen Landgerichts. Steinhäuser.

i den 5 len und

] Im Namen des Antrag der Wittwe Hanne Auguste, geb. Ecnst, N vertreten durch d i den «Wiéra Die în dem Peti ) , 11

Königs!

Colon Dingerdissen, ns Nr. 3 das

Antaacrin va Bieieseit bub

buche von Heepen dee

er aus reibung vom 7. März 1819 für die 4 T

aba Dingndiles : L B on im Betrage Philipp Biel aus Urkunde vom IEES laut Verfügung vom 11 werden für

Eine Kauti

vom 15. Renn 111. Nr. 11 von 720 Gulden

9. j onialibes Amitgeriht, IV:d.,