1882 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. von Rauchaupt erklärte fich mit der Ausdeh- nung des Polizeistrafrehts auf das linke Rhein- ufer und auch mit der des Straf- maximums einverslanden. Dagegen ßerte er meéhrere Bedenken über die jebt zu schaffende Dualität des Beshwerde- weges in polizeilihen Strafverfügungen. Wenn von mehreren

ersonen sich die eine an diese, die andere an e chwerdeinstanz wenden müßte, dann könnte in derselben in verschiedenem Sinne erkannt werden; damit würde man geradezu Rechtsunsicherheit s{hafffen. Er bean- trage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Abg. Dr. Hänel fand in der Vorlage eine große prinzipielle Tragweite, einen Bruch mit dem bisher herrshenden Grundsaß, daß strafrecht- lihe Entscheidungen vor den Strafrichter gehörten. Der Abg. von Rauchhaupt habe die bedenklichen Punkte der Vorlage noch sehr schonend behandelt. Der Grund für die Errichtung der Verwaltungsinstanz sei ein sehr be- shämender, nämlih die Höhe der Gerichtskosten; außerdem seien die Befugnisse der Beschwerdeinstanzen niht klar be- stimmt. Er stimme deshalb für den Antrag Rauchhaupt. Auch der Abg. von Meyer-Arnswalde erklärte sich für eine Kom- mission von 14 Mitgliedern. Er mißbillige die Qualität der Roe ; man müsse sich für eines oder das andere ent- eiden. 9 Der Abg. Zelle stimmte den Bedenken wegen Erhöhung des Strafmaximums bei. Die Nachtheile des Dualismus habe der Minister von Puttkamer schon bei der Verwaltungsgeseß- gebung anerkannt; ein solcher Uebelstand dürfe nicht weiter ausgedehnt werden. Der eigentliche Rechts- weg, der anj die Gerichte gehende, werde wegen der hohen Kosten nur noch den Bemittelten zustehen. Um die- sen Uebelstand zu beseitigen, möge sich der Justiz-Minister an den Bundesrath wenden. Wegen vieler Einzelnheiten der Vorlage wünsche er die Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern. /

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg trat der Behauptung des Abg. Pr. Hänel entgegen, daß die hohen Gerichtskosten die Einrichtung des neuen Jnstanzenweges veranlaßt habe. Dies sei vielmehr geschehen, weil bisher die Kosten in keinem Verhältniß zur Strafe ständen. Die weitere Behauptung desselben Abgeordneten, daß Strafsachen vor den Strafrichter gehörten, sei richtig, aber dergleichen kleine Uebertretungen rechne man nicht zu den. Strafsachen. Die Einführung der vor- liegenden Bestimmungen würde, wenn auch nicht bei dem

uristen, so doch bei dem größten Theil der Bevölkerung eifall finden. Die Qualität des Jnstanzenzuges sei im Jn- teresse des Publikums geschaffen worden. Î

Der Abg. Hansen theilte die Bedenken des Abg. Dr. Hänel niht und {loß sich ebenso wie der leßte Redner, Abg. Spahn, der Ueberweisung an eine Kommission an. Nachdem dann der Abg. von Rauchhaupt seinen Antrag auf eine Kommission von 14 Mitgliedern zurückgezogen hatte, nahm das Haus die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mit- gliedern einstimmig an. j 1

Der Präsident verlas sodann ein Schreiben des Ministers des Jnnern, in dem er bat, seinen Etat von der Tagesord- nung abzuseßen, da er ul als Sr. Majestät si in die durch Ueberschwemmung egend begebe.

ierauf verlas der Regierungskommissar, Unter:Staats- sekretär Herrfurth: eine vom Regierungs-Präsidenten von Cöln an den Minister des Jnnern eingegangene Depesche: „Jn verflossener Nacht sind die Rheindeiche bei Wiehl und Wor- ringen gebrochen und in Folge dessen Uebershwemmungen der nahe gelegenen Dörfer und Fluren eingetreten. Unglücksfälle bisher niht gemeldet.“ Ein zweites Telegramm des Ober-Präsidenten der Rhein»rovinz an den Minister der öffentlihen Arbeiten melde, daß der Rhein bei Coblenz um 50 ecm gefallen sei, Wind und Wetter aufgehört f und so die größte Gefahr vorüber sei. Das Haus rat hierauf in die Berathung des legten Theils der Tages- ordnung, des Etats der Bauverwaltung, ein, erledigte denselben nach unbedeutender Debatte und verwies einzelne Titel (Kap. 65, 13—18), welche \sählihe Ausgaben, namentlich Unterhaltungsékosten enthalten, zur näheren Prüfung an die Budgetkommission. Schluß der Sißung 19/, Uhr. Nächste Sizung Donnerstag 11 Uhr. (Etat der Justizverwaltung.)

Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 16. d. M. ist bestimmt worden, daß das 2, Bataillon 2, Rheini- schen Jnfanterie-Regiments Nr. W am 1. April 1883 von Diez nah Bonn zu verlegen ist.

Nah Mittheilungen aus Jtalien ist von der Ap zu Teramo für den 5. Dezember d. J. eine ubmission auf die Lieferung von Weithen für die Eisenbahnstrecke Teramo-Giulianova zum Taxwerthe von 41 835 Lire ausgeschrieben worden.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Der Disziplinarhof für nichtrihterliche Beamte trat heute zu einer Sißung zusammen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen, Dr. Meier, ist von hier ab- gereist.

Hessen. Darmstadt, 27. November. (Köln. Zig.) Die ute hier zusammengetretene Kommission zur Prüfung der ge hinsihtlich der Ueberbürdung der Schüler an den höheren Lehranstalten beshloß nah mehr als drei- lindiger Generaldebatte fast einstimmig, daß die Ueberbür- ng im Allgemeinen zu bejahen und deshalb (morgen) in die Spezialdiskussion einzutreten sei.

Mainz, 2. November. (W. T. B.) Anläßlih des durch die Uebershwemmung hervorgerufscnen Not h- standes Dien die Stadtverordneten heute eine außerordentlide Sißzung ab und bewilligten zur Linderung der Noth vorläufig 10 000 # außer dem vorhandenen Fonds von 18000 & Unterhalb der Stadt ist der Bahndamm ge- brohen und hierdurch momentan ein Sinken des Wassers véranlaßt. Pioniere helsen den Verkehr unterhalten. Sämumt- liche Posien sind ausgeblieben. Nah Biugerbrück, Geisen-

qus und Laubenheim, wo Bahnanschlüsse vorhanden sind, nd Landposten eingerichtet wörden.

Pes, 28. November. (W. T. B.)

Die zen zwi dem Präsidenten des Unterhauses Pechy und dem dneten Water, welher sih durch e von dem Präsidenten in der Sizung vom 2W. d. gethane

Aeußerung belei [te, durch die Erklärung des 1jes, daß das O n keine Beleidigung Hoi y's involvire und eine Herausforderung daher grundlos ei, beigelegt worden. i Belgien. Brüssel, 28. November. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat den Geseßentwurf, nach welchem Preßprozesse an die Schwurgerichte ver- wiesen werden sollen, mit 56 gegen 26 Stimmen abgelehnt.

Großbritannien und land. London, 28. No- vember. (W. T. B.) Jn der heutigen Unterhaussizung erwiderte der Premier Gladstone auf die n eaten Stanley’'s wegen der Kosten “d den egyptischen Fel di zug: außer dem bereits bewilligten Kriegskredit würden die Kriegskosten bis zum 1. Oktober für die Armee und die Flotte voraussichtlich 1 060 000 Pfd. Sterl. betragen, so daß England bis zum 1. Oktober im Ganzen 3 360 000 Pfd. Sterl. zu tragen habe. Die wirklichen Kosten für das indische Kontingent be- trügen nur 1 140 000 Pfd. Sterl., während der Voranschlag dieselben auf 1 880 000 Pfd. Sterl. bezifferte. Die Kosten vom 1. Oktober ab würden voraussihtlich ganz oder wenigstens fast ganz von Egypten getragen werden. Der Unter-Staatssekretär Dilke antwortete Jacob Bright : die Regierung wünsche sehr die vollständige Freiheit der Schi f- fahrt und des Handels auf allen großen Flüssen Afrikas. Die Frage werde gegenwärtig auf das Sorgfältigste erwogen. Gib}]on erbat und erhielt die Erlaubniß, die Vertagung des Hauses zu beantragen, um darauf hinzuweisen, daß -die Anstellung von gerihtlihen Taxatoren unter der irishen Lan dakte eine Verleßung der Landakte sei. Gibson tadelte dieses Verfahren auf das Hestigste. Der Premier Gladstone erwiderte: die Regierung habe die Gerich!staxatoren angestellt, weil die Landkommission der Ansicht gewesen sei, daß die Entscheidung über die Gesuche dadur werde beschleunigt werden, und daß sih die Berufungs- fälle vermindern würden. Das sei indeß nicht der Fall ge- wesen, und die Regierung habe daher den Versuch aufgegeben und beschlossen, die Zahl der Hülfskommissarien zu verdoppeln ;

sie hoffe dadur die \{hleunigste Erledigung der Gesuche her- [

beizuführen. Der Antrag Gibsons wurde nach 51/2 stündiger Debatte ohne Abstimmung abgelehnt, hierauf aber die Be- rathung der Geschäftsordnung fortgeseßt. l

29. November. (W. T. B.) Bei der gestrigen Wahl eines Parlamentsdeputirten für die Universität Cambridge siegte der konservative Kandidat Raikes über den liberalen Kandidaten Stuart mit einer Majorität von 2190 Stimmen. e E

Dublin, 28. November. (W.T. B.) Der Vizekönig hat eine Proklamation erlassen, welche für Stadt und Grafschaft Dublin den Artikel des Geseßes über die Unter- drückung von Verbrechen in Kraft seßt, wonach die Polizei- agenten befugt sind, alle Personen zu verhaften, die der Ausübung ungeseßliher Handlungen verdächtig sind und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang auf den öffentlichen Straßen angetroffen werden. Für die Entdeckung der Mörder Fields ist ‘von den Behörden eine Belohnung von 5000 Pfd. Sterl. ausgeseßt worden.

Frankreich. Veirid 28. November. (W. T. B.) Heute

Vormittag fand ein Mittigetrrath statt, in welchem die Mittel, um die Ausführung des vonBr azza abgs:\{hlossenen Vertrages"

zu sichern, berathen wurden. Es soll eine Expedition ohne militärishen Charakter unter der Leitung Brazza's entsendet werden, um das Congoland in kommerzieller und wissenschaft- lier Hinsicht zu erforschen, und außerdem ein Handelsagent für das Congoland ernannt werden. Der Ministerrath be- \chästigte sih ferner mit der egyptishen Frage und be- rieth die von England für die Eventualität der Aufhebung der europäischen Kontrole angebotenen Kompensationen. So- dann gelangten auch die Verhandlungen mit den madagassishen Gesandten zur Berathung. Die Regie- rung ist entschlossen, der französishen Fahne Achtung zu ver-

en. dei Der Senat bes{loß, die Wahlen lebenslängliher Senatoren an Stelle Pothuau's und Larcy's am 7. Dezember vorzunehmen, und genehmigte sodann den von Brazza ab- geschlossenen Vertrag. Der erstattete Bericht konstatirte den friedlihen Charakter der Expedition Brazza's. i

Die Deputirtenkammer berieth heute das Marine- budget. Der Marine-Minister hob im Laufe der Debatte hervor, daß der Bau von Kriegsschiffen lebhaft betrieben werde, und gab einige tehnishe Aufklärungen über die Panzer- schiffe. Gegenwärtig befänden sih 52 Schiffe im Bau, von denen 29 auf Privatwerften gebaut würden. Das langsame Fortschreiten der Arbeiten habe seinen Grund in den verschie- denen Modifikationen hinsihtlich der Konstruktion der Ge- s{üße. Der Minister theilte mit, er erwarte noch den Bericht der Kommission zur Berathung von Verbesserungen im Ma- rinedienste. Den Vorwurf, daß er gegen die Einführung von Reformen sei, müsse er zurücklweisen. Mehrere Kapitel des Marinebudgets wurden angenommen.

Den Abendzeitungen zufolge ist der Zustand Gam- betta's zufriedenstellend und jede Befürchtung einer Kompli- kation geschwunden.

Spanien. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des „Tems“ aus Madrid haben in Barcelona, Tarragona und Sevilla weitere Verhaftungen von Sozialisten stattgefunden.

Türkei. Konstantinopel, 29. November. (W. T. B.) Der Marshall Fuad Pascha, der Adjutant des Sultans, Mehemet Pascha, und der General der berittenen Leibwache des Sultans, der Oberst desselben Corps, sowie der Musti von Taschlidscha sind in der Een Woche unter der An- shuldigung einer Vershwörung verhaftet worden. Der chemalige Großscherif von Mekka und der Kom- missar des Sultans, Lebi Effendi, sind auf der Reise bierher in Suez eingetroffen. Nachdem die Mächte den Vorschlag der Pforte, Kommissäre zur endgültigen Feststellung der montenegrinishen Grenze zu entsenden, nunmehr an-

enomwen haben, wird sich der türkishe Kommissar Bedri Bey nächsten Freitag nah Skutari begeben.

Rumänien. Bukarest, W. November. Die Kammern nahmen heute die Wahl ihrer Bureaux für die Dauer der gewöhnlichen Session vor. Senat wählte mit 38 gegen 1 Stimme Ghika wieder zum Präsidenten. Die Kammer verifizirte die Wahl Roselti's, der mit 62 Stimmen

wieder zum ten gewählt wurde. Bei der Wahl waren 14 wei bgegeben worden.

(W, T. B.)

Stimmzettel a j (W. T. B.) Nach den von verschiedenen Blättern ge-

brachten Mittheil s Rustschuk wurde Zank | LEE ei N beuis ehr S Da nt off in

Anhänger festgenommen. Jn Rustshuk herrsht große Auf- regung.

Afrika. Egypten. Kairo, 28. November. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach hat Lord Dufferin auf Grund eines von Wilson erstatteten Berichts9beshlossen, die egyptische Re- gierung zur Einstellung der Hauptanklage gegen Arabi wegen . der Brandstistungen und Massakres in Alexandrien aufzufordern. Der egyptische Ministerrath hat si bereits heute mit der Angelegenheit beschäftigt, aber noch keine Entschließung gefaßt. Man glaubt indeß, daß die egyptishe Regierung dem Anträge Lord Dufferins zustimmen werde und daß die bezügliche Verständigung schon in einigen Tagen zu erwarten sci. Die Untersuhungskommission fährt inzwishen mit den Jnformationen an den Vertheidiger

Broadley fort ; die Prozeßverhandlung soll am 7. k. M. ihren Anfang nehmen.

Zeitungss\timmen.

In der „Deutschen volkswirthschaftlihen Correspondenz“ lesen wir: Der Geschäftsberiht des Westfälishen Drahtindustrievereins in Hamm konstatirt, daß der Verein im verflossenen Geschäftsjahr in der Lage war, seine Werke in Hamm voll zu beshäftizen. Die vom errn Reichskanzler ins Leben gerufene Zollpolitik hat nach der An- cht der Dircktion die gewerblihe Thätigkeit mit neuem Vertrauen belebt. Die Befürchtungen, daß durch den Roheisenzoll die englische Konkurrenz ausgeschlossen und das Roheisen wesent- lich vertheuert werden würde, haben \sich nicht bestätigt und so glaubt die Direktion heute rüchaltlos für die neue ollpolitik Partei ergreifen zu sollen. Daß der stetige Absaß und die altung der Preisc, beides eine Folge der neuen Politik, auch den rbeitern zu Gute gekommen ist, beweist die Steigerung des Lohn- kontos von 1652 768 M auf 1756451 A und die S des jährlihen Durchschnittslohnes von 208 auf 944 4, bei gleichzeitiger Vermehrung des. Arbeiterstandes. Die Werke haben noch Aufträge für 5 Monate, und da die gute Ernte dieses Jahres siher noch eine Steigerung des Bedarfs veranlassen dürfte, so ist auf eine weitere günstige Entwickelung der Geschäftslage zu rechnen.

Die „Neue Westfälische Volkszeitung“ äußert sih zur Kanalvorlage wie folgt:

Seitdem Regierung und Volksvertretung mit dem System des unbedingten Gehenlassens gebrochen haben, und es als ihre Pflicht erkannt haben, unserer Industrie und Landwirtschaft zu helfen, seitdem der Staat durch die Einführung des Staatseisenbahnsystems den Verkehr beherrscht, sehen wir ihn unablässig, langsam aber au vorsichtig, in der bezeichneten Nihtung weiterarbeiten. Ein bedeut- samer Schritt in dieser Beziehung is die abermals dem neu ge- wählten ‘Landtag unterbreitete Kanalvorlage, da dur sie endlih mit dem für Deutschland so nothwendigen Kanalsyftem ein Anfang ge- macht wird, und awperhem den überschüssigen Kräften unserer Landbevölkerung, die bis jeßt zur Auswanderung getrieben wurden, weil fie si in ihrem Vaterlande kein eigenes Heim gründen konnten, Gelegenheit zum Erwerb eignen Grund und Bodens gegeben wird. res unsere Manchesterorgane, anstatt ein solches Vorgehen der

egierung mit Freuden zu begrüßen, verderben im Verein mit ihren

reunden im Parlament, den bekannten VerweigerUngskritikern, der

egierung und dem Volke die Freude an der frischen rettenden That, indem sie dem Plan mit den kleinlihsten Nörgeleien ‘in den Weg treten.

Nachdem alsdann daran erinnert worden ift, daß ein liberales Blatt während der leßten Session den Vorschlag gemacht habe, man solle einfah das Projekt „ohne besondere Feierlichkeit begraben“, heißt es weiter:

Von ganz hervorragender Bedeutung, und das ift unseres Er- achtens einer der wichtigsten Punkte der Vorlage, ist der Kanal für die ausgedehnten Hohmoore im mittleren Emsgebiete, die einen Ge- sammtfläcbeninhalt von etwa 22 Quadratmeilen haben, abgesehen von den daselbst ebenfalls vorherrschenden Haideflächen, die ebenfalls auf 22 Quadratmeilen veranschlagt werden können, so daß ca. 44 Qua- dratmeilen, die augenblickliÞ noch ertraglos, jedoch vollkommen ful- turfähig sind, hierdurch der Kultur ers{blossen werden würden

Es würde also dadurch möglich sein, ein Terrain von 44 Quadrat- meilen der Kultur zu ers{hließen, den Strom unserer Auswanderer dorthin zu lenken und dem Staate friedlich im Wege der Kultur- arbeit einen Gebietszuwahs ertragfähigen Landes zu sichern. Und eine solche Vorlage wollen die Herren Liberalen begraben !

„Steins deutsche Correspondenz“ schreibt über die Vermehrung der Loose der preußischen Staats-Lotterie :

Unsere Moralisten zanken gewaltig, daß eine Vermehrung der preußischen Staats-Lotterieloose geplant sei, aber sie scheinen nit zu wissen, daß z. B. in Berlin, wo das Spielen in auswärtigen Loosen \o strenge verfolgt wird, nahezu in jeder Straße ganze Afsor- timents von auswärtigen Loosen zur Verfügung stehen» und au ab- geseßt werden, eben weil die Anzahl der preußischen Loose dem Be-

ehren darnach nit zur Hälfte entspridt. Man hat mit Ret dem Meer Lits in verschiedenen Staaten ein Ende gemacht, weil dasselbe allzu einladend war, armen Leuten wöchentlih zweimal das Geld abzunehmen, und weil die Chancen gegen die Spieler viel zu ungünstig waren, so daß es nur auf eine Ausbeute derselben abgesehen \{ien. Bei der preußishen Gewinnlotterie kann \sich über die Chancen Nie- mand beklagen, der Spielplan liegt offen zu Tage, und der Gewinn des Staates ist ein relativ überaus mäßiger Aehnliches ist bei der sächsischen, braunshweigishen und hamburgischen Lotterie der Fall, und es liegt doch wohl sehr nahe, daß, wenn die Anzahl der preußi- {hen Loose viel zu knapp ist, die Spiellustigen sich an die anderen Lotterien wenden, um dort ihr Glück zu versuhen. Damit leisten sie jedo an die anderen Staaten eine Abgabe, welche dem preußi- hen Staate erhalten bleiben würde, wenn er ih zu einer Vermehb- ruñg seiner cigenen Loose entschließen würde.

Man kann si gegen das Spielen in Lotterien noch so sehr in Wort und Schrift ereifern, niemals wird man den Hang zu diesem Spiele tödten. Reibe wie Arme wollen eben doch Etwas wagen, um dem Glücke die Thür zu öffnen, und haben sie hierzu keine Ge- legenheit im Inlande, so suchen sie eben das Ausland auf. Man wende nicht ein, daß Diejenigen, welche durchaus spielen wollen, ih ja hunderterlei Loose an der Börse kaufen können. Abgesehen davon, daß man bei letzteren Loosen eventuell cin Menscwenalter lang auf die Entscheidung warten muß, stehen alle gut fundirten Loose be- reits so hoc, daß die Spieler bei deren Ankauf eine größere Prämie zahlen und resp. im Durchschnittsfall-Gewinne einen größeren Betrag verlieren müssen, als die Gesammtheit der Spieler in preußischer Klassenlotterie an den Staat verliert.

Frankreich, welches sein Zahlen-Lotto {on vor langen Jahren aufgegeben bat, geht in neuester Zeit ebenfalls mit dem Gedanken um, eine Staatslotterie nah Art der preußisden einzurihten; eine vor etwa fünf Jahren eingebrachte, darauf abzielende Regierungövorla fand damals aus dem Grunde nicht die v auen weil man Wohl- tbâtigkeits- »c. Lotterien keine staatliche Konkurrenz machen wollte. Diese Privatlotterien haben allerdings unendlib Gutes und Großes geschaffen. Man hat viele, vie'e Millionen zur Unterstützung abge- brannter Städte Der sbemanter ovinzen, oder zur Linderung der Noth Beschäft ungéloser în harten Wintern 2c. auf-

ebraht, man hat er aus den Erträgnjssen Spitäler,

useen, Bibliotheken, öffentliche unentgeltliche Lehranstalten 2x. geschaffen, man hat für erwerbölose Küastler, Dichter, Schauspieler 2c. großartige Asyle und Unterstüyungskassen damit errichtet, und nun

liegt der französishen Lotterie ein Antrag zur Genehmigung der Aus-

gabe von 25 Millionen Loofen à 1 Francs vor, mit deren Rein- erträgniß man in den 20 Arrondifsements von Paris 20 Anstalten errichten will, in welchen Arbeiter der Industrie und Landwirth\ch{aft ihre Kinder erziehen- lassen und resp. daselbst in unentgeltliche Pension geben können. Der Muvizipalrath von O hat dieses Gesuch nicht nur unterstüßt, sondern auch große Gebäude unentgeltlich zur Verfügung geftellt für den Siß der Administration dieser neuen In- stitute, zur Unterbringung von Abendschulen, von Ausstellungs- Und Konferenzsälen, welche dem gedachten Unternehmen zu Nutzen kommen

ollen.

Î Also während in dem genannten Nachbarlande fo Großes durch Lotterien geschaffen wird, wo es sih gleich um 25 Miklionen Francs für eine einzige Lotterie handelt, und wo jahraus jahrein 3 bis 4 Lotterieunternehmungen für verschiedene Zwecke die Erlaubniß zum Absay ihrer Loose ertheilt wird, zankt man si hierzulande wegen einer kleinen Erhöhung der Loosanzahl der Preussichen Klaf\enlotterie. Wir sind der Ansicht, daß niht nur diese Erhöhung vorgenommen werden sollte, sondern daß in allen deutschen Staaten Unternehmungen von Wohlthätigkeits- 2c. Lotterien na sfranzösishem Muster sogar ge- fördert werden sollten. Die Beisteuer dazu zahlt Jedermann viel lieber, als direkte Beiträge zu den angestrebten Zwecken, und man wende nicht ein, daß die „Spielwuth“ angefaht werde. Denn die Käufer folher Loose müssen zuweilen ein halbes Jahr auf die Verloosung warten. Man soll den Menschen Gelegenheit bieten, auch z. B. beim Vorübergehen an einem Tabackladen ein Scherflein für Wohlthätig- keitszwede dur Loosankauf beizusteuern ; und er legt dort seinen Bei- trag um so lieber nieder, wenn er Zugleich die Möglichkeit sieht, daß ihm derselbe durch einen Treffer viel tausendfach wieder zurückgegeben werden könnte. Wenn Spielsuht und Wohlthätigkeitssinn {h paaren wollen, gewinnt die Sache eine ganz andere- Bedeutung und wir

wüßten nit, warum der Staat die Inscenesezung folcer Unter- nehmen verbieten sollte.

Landtags - Angelegenheiten.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Geseves, betreffend den Erlaß der vier untersten H der Klassensteuer und die Besteuerung des

ertricbs von geistigen Getränken und Tabackfabri- katen, hat folgenden Wortlaut:

Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c:

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarie, für den Umfang derselben, jedoch mit Auss\chluß der hohenzollernshen Lande, was folgt:

I. Aufhebung der viec erten Stufen der Klassensteuer.

Die vier untersten Stufen der Klassensteuer (S. 7 des Gesetzes vom 25. Mai 1873, Ges. Samml. S. 213) werden vom 1. April 1883 ab aufgehoben, so daß mit diesem Zeitpunkte die Verpflichtung

zur Entrichtung der Klassensteuer erst dei einem Jahrescinkomm von mehr als 1200 M beginnt. h d

/ 8. 2.

Für die Erhebung von Kommunalzusclägen zu der Klassensteuer oder die Vertheilung von Kommunallasten nach derselben, sowie für die Feststellung der nah dem Maßstabe der Besteuerung geregelten aktiven oder passiven Wakhlberech{tigungen hat jedo die Veranlagung der Klassensteuer der vier untersten Stufen auch ferner noch nach den bisherigen Vorschriften zu erfolgen.

Das aus dieser Veranlagung \ich ergebende Steuer-Soll ist bei der in Gemäßheit des. §. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 statt- findenden Berechnung des Jahresbetrages der aus der Veranlagung der Klassensteuer zu erzielenden T OTeconahme in Ansaß zu bringen.

S D, Die für die örtlihe Erhebung und Veranlagung der Klassen- steuer den Gemeinden bewilligten Gebühren sind auc von den aufge- hobenen vier Klassensteuerstufen und zwar von dem Veranlagungs\oll

(§. 2) unter Abzug von drei Prozent für Abgänge und Ausfälle aus der Staatskasse zu gewähren. !

8. 4.

Die Vorschriften des Gesetzes vom 16. Juli 1880 finden auf die Verwendung der dem res ischen Staate aus den Erträgen der Reichs\tempelabgaben „jährlih zu überweisenden Geldsummen in Zu- kunft nur noch bezügli desjenigen Betrages Anwendung, weler die ur Aufhebung von 2 Monatsraten der Klassensteuer der vier unter- fien Stufen erforderlibe Summe übersteigt. Diese ist nach Maß- ee des Veranlagungss\olls (§. 2) unter Anwendung des 8. 4 des

eseßes vom 16, Juli 1880 zu berechnen.

IT. Besteuerung des Aus\chanks geistiger Getränke, sowie des Handels “nit solhen und mit Tabakfabrikaten. 1) Gegenstand und Süpe der Steuer.

8. 5.

Von dem im §, 1 bestimmten Zeitpunkte ab wird eine Steuer vom Auss{anke geistiger Getränke sowie vom Handel mit solchen und mit Tabakfabrikaten erhoben.

Die er Steuer unterliegt Jeder, der in eo

d en (Trauben- oder Obstwein, auß Kun tweine),

. Bier,

e. Branntwein, einschließli von Spiritus, Arrack, Rum, Cognak, Liköôren und Ee Branntweinen aller Art sowie der daraus bereiteten Getränke,

d, Tabadfabrikate

an andere EeR, als gewerbsmäßige Wiederverkäufer verkauft oder zum Genusse auf der Stelle feilbietet.

Die Steuer beträgt jährli:

A. Für Geschäfte von erheblicherem Umfange mit eineu: jährlichen Absaße im Werthe von mehr als 1000 M

-_

bei cinem jährlichen für den Vertrieb von

Absaye im Werthe von Taback- | Brannt-

bis cine Bier Wein wein ließli fabrifaten | f, w.

L E A M h “A A

mehr als

Stufe

2 000 16 E 32 3 000 32 40 48 64 4 000 48 60 72 96 5 000 M 4 M. 128 7 000 88 E A 4:20 10 000 128 160 1929 | 956

| l Ll L L E | u. st. f. um je 3000 4 | steigend | steigend | stcigend | steigend ! steigend. um R um

je 48 A je 60 M [je 72 M | je 96 A

B. Für Geschäfte von geringem Umfang mit einem jährlichen Absatze : im Werthe von nicht mehr als 1000 M in DetiGasten für den Vertrieb von einer Einwohnerzahl | Taback- | Brannt-

Abtheilung von Deer 2 fabrikaten| Wein “a

V A A M j A

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f 000] 12 O 10 24 11. « « D 5 O 1 16 T, 5000| 6 0.120 12 I 000} 4 G 8 000

7 mehr als 100

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V. L | ° 3 _= 4

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rung des Gewerbebetriebes im Umberziehen, zu entrichtenden Steuer ein Zuschlag von 50%, mindestens aber der Betrag von 12 4, nah den Vorschriften des angezogenen Gesfeyzes zu erheben und die erfolgte Steuerzahlung auf dem Gewerbescheine zu bemerken.

2) Slénerbefreiungen.

Der Handel mit denaturirtem Spiritus oder Branntwein, inso- fern er unter Beachtung der wegen dessen Befreiung von der Brannt- weinsteuer bestehenden Vorschriften betrieben wird, is der Steuer nit D en if f ú

er Finanz-Minister is ermähtigt, solchen Gewerbetreibenden, welce den niedrigsten Steuersaß nit aufzubringen vermögen, den steuerfreien Betrieb zu gestatten, beziebungsweise den nah Tarif B. in den Abtheilungen T.—IV. einschließlich Steuernden Ermäßigung

bis zum Steuersatze der V. Abtheilung zu gewähren. 3) Veranlagungsgrund|äge.

Bei Veranlagung der nah §. 5 zu besteuernden Betriebe ist Folgendes zu beachten :

1) Die Steuer wird von jedem der im 8. 5 Absaz 1 sub a, b., c. und d. bezeichneten Betriebe besonders und zugleih von jeder einzelnen Betriebsftelle (Schanklokal, Laden, Comtoir u. \. w.) ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschäftstheilnehmer erhoben,

2) Für die Betechnung der Einwohnerzahl einer Ortschaft in Gemäßheit der Vorschriften unter F 9B. ist die durch die jedes- malige leßte Volkszählung ermittelte Zahl der ort2anwesenden Bevöl- kerung cins{chließlich der Militärbevölkerung maßgebend.

3) Als Werth des jährlichen Absatzes gilt der Bruttogelderlös8, welcher in dem der Veranlagung vorausgegangenen Kalenderjahre für die in 8. 5 a. bis d. bezeichneten Gegenstände erzielt worden ift, je- doch mit Aus\{luß des Erlöses aus dem Verkaufe an gewerbsmäßige P /

Ist der steuerpflichtige Betrieb erst im Laufe des der Veranlagun vorausgegangenen Kalenderjahres begonnen worden, s\o ist der Werth des jährlichen Absaßes nah Verhältniß des in dem Zeitraume seit Bestehen des Geschäftes erzielten Erlöses zu berechnen.

Bei der erstmaligen Veranlagung eines bisher noch nit betriebenen Geschäftes sind die Steuerpflichtigen nach den für den Umfang des vorausfsichtlihen Absaßes maßgebenden Merkmalen, wie Ausdehnung, Lage und Miethwerth der zum Gewerbebetriebe benußten Lokale, Zahl der Gehülfen 2c. einzuschäßen.

4) Veranlagungsverfahren. a. O SOCNa edt.

__ Wer den Betrieb eines nach §. 5 steuerpflihtigen Geschäfts mit Ausnahme des Handels im Ümkherziehen mit Tabakfabrikaten S. 5. C. beginnt, hat davon bei dem Geweindevorstande des Ortes, wo der Vertrieb stattfindet, vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginne iele zu machen.

D N der d ift a A

ame un ohnung des Anmeldenden, sowie Firma und

Domizil des Geschäftes; | s 4 A welche der im S, 5a, bis d. bezeichneten Waaren vertrieben verden ; G der Zeitpunkt des Geschäftsbeginnes; 4) Lage, Ausdehnung und Miethwerth der zum Betriebe benußten Lokalitäten (Schank- und Verkauféstätten, Lagerräume u. \. w.), sowie Zahl und Art der im Betriebe beschäftigten Hülfspersonen. Dieselbe Verpflichtung liegt Demjenigen ob, welcher eine zweite oder fernere Verkaufs- oder Schankstätte eröffnet oder sein Geschäft in ein anderes Lokal verlegt, oder ein bestehendes, aber bisher von einer an- deren Person betriebenes Geschäft emninunt.

Wenn das steuerpflidtige Gewerbe von mehreren Personen oder von einer Aktien- oder ähnlichen Gesellschaft oder von einer Korpo- ration betrieben wird, \o ist jeder Theilnehmer beziehungsweise bei Aktiengesellschaften u. \. w. jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zur Anmeldung verpflichtet. Die Anmeldungspflicht ift jedoch erfüllt, wenn Einer der ‘Derpsltelen die Anzeige gemacht hat.

8. 10. d Der O. meindevorstand hat über jede in Gemäßheit des 8. 8 erfolgte Anmeldung eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen. b, Veranlagungsperioden.

Die Veranlagung zur Steuer erfolgt für zwei Recnungsjahre. c. Beranlagungsdezirke,

Behufs Veranlagung der nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu erhebenden Steuer bildet jeder Kreis sowie jede einew Kreisver- bande nicht angehörige Stadt einen Veranlagungsbezirk.

Dem Finanz-Minister steht jedo die Befugniß zu, größere Kreise oder Städte in mehrere Veranlagungsbezirke zu zerlegen.

d, Veranlagungsorgane. a. Veranlagungskommissar.

S. 13.

Für jeden Veranlagungsbezirk ist ein Veranlagungskommissar zu ernennen, welcher das Veranlagungsges{häft zu leiten bat.

Der Veranlagunaëkommissar hat die vom Gemeindevorstande nah einer von dem Finanz-Minister zu eigenen Anweisung auf- zustellenden Nachweisungen der Steuerpflichtigen einer vorläufigen Hrüsung zu unterziehen, nöthigenfalls deren Vervollständigung oder Beribtigung zu APAMaNn und gutachtlih für jeden Steuerpflich- tigen diejenige Stufe zu bezeichnen, in welche derselbe nad dem ihm beizumessenden Jahresumsaßze cinzushäßen sein dürfte. Der Veran- lagungskommissar ist berechtigt, von dem ftenerpslihSgen Unternehmen örtlide Einsicht zu nehmen oder durch einen cauftragten Beamten nehmen zu laffen.

f. VBeranlagungskommission.

U

Für jeden Veranlagungsbezirk ist eine Veranlagungsk ommission zu bilden, deren Mitglieder von der Kreis- beziehungsweise Stadt- vertretung zur Hälfte aus Steuerpflichtigen des Bezirks und zur Hälfte aus der Mitte der betreffenden Vertretung auf die Dauer von sechs Jahren zu wählen sind. _In der Kommission müssen der Tabackhandel, sowie der Vertrieb geistiger Getränke durch mindestens je ein Mitglied vertreten sein.

Die Zahl der zu wählenden Kommissionsmitglieder hat der Finanz-Minister zu bestimmen. Zu Mitgliedern der Veranla ungs- ommission können nur solde Perjonen gewählt werden, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben und \ich im Besitze der bürgeclichen Ghrenrechte befinden. Gewerbetreibende, über deren Vermögen Kon- kurs eröffnet ist, sind bis nah Abs{luß dieses Verfahrens und die- jenigen, wel{e ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung niht wählbar.

zie nah porfehender Bestimmung die Wählbarkeit auss{ließen-

den Verhältnisse ziehen, wenn sie während der Dauer des Wabhl- mandates eintreten, den Verlust des letzteren nah si.

Nicbtbeachtung der vorstebenden Vorschriften zieht Ungültigkeit der bezüglichen Wahlen nao) sih und sind in diesem Falle die be- treffenden Kommissionsmitglieder für die fraglide Wahlperiode von der für die Berufungen zuständigen Behörde (8, 22) zu ernennen.

Wegen Annahme und egung Zer Wabl zum Mitgliede einer Veranlagungékommission finden die Bestimmungen des §, § der Kreis- ordnung vom 13, Dezember 1872 sinngemäße Ceuta,

Den Vorsitz in der Veranlagungskommission führt der V ecr-

anlagungsfommissar (§8. 13), welchem volles Stimmrecht zusteht. elbe hat die Si der Kommi ber e Dersee bat die Sihungen der Kommission aouberammen, sowie di

chlüûsse werden Stim beit Stimmengleichheit “entscheidet "die Gti E E

den. So lange über die Einshäßung eines Mitgliedes oder seiner Verwandten

9 2 Cm A L E S ü m t t t der nach §. 9 des. Gesehes vom 3. Juli 1876, betreffent die Best

Ergeben fich diese Voraussezunzc;: hinsicbtlih - der Person des Vorsitzenden, so hat derselbe die Führung des Vorsißes einem Kom- missionsmitgliede zu übertragen. e

Die Mitglieder der Pud haben dem Vorsitzenden dur Versiberung an Eidesstatt zu geloben, daß sie bei den Verhandlungen ohne Ansehen der Perfon na bestem Wissen und Gewissen verfahren ynd die biecbei zu ihrer Kenntniß gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen strengstens geheim halten werden. Die bei der Steuerveranlagung betheiligten Beamten sind zur Geheimhaltung der zu ihrer Kenntniß gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen kraft des von ihnen geleisteten B, verpflichtet.

„. Verweigert eine Veranlagungskommission die Erledigung der übertragenen Geschäfte, so sind diese für das betreffende Jahr von dem Vorsitzenden wahrzunehmen. Vor Beginn des näcsten Veran- lagungêsgesäfts ist neu zu wählen, gleichviel ob die Zeitdauer, auf welche die Wahl erfolgt war, abgelaufen ist oder nicht.

e. Einschäßung. 18

Die Veranlagungskommission hat die in die Steuerrollen einge-

tragenen Steuerpflichtigen in Gemäßheit der Vorschri dieses Gefeßes einzuschäßen. ßheit der Vorschriften diese

: 8. 19,

Die Veranlagungskommission ist befugt, von den Steuerpflichti- gen jede ihr erforderli scheinende Auskunft über die für die Ein- ]chäßung maßgebenden, thatsählihen Verhältnisse ! des Geschäfts- betriebes zu verlangen.

Verweigerung oder Unterlassung dieser Auskunft hat, abgesehen von den im §8. 33 angedrohten Strafen, den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Guan S- 21) zur Folge.

Das Ergebniß der Veranlagung ist den Steuerpflichtigen durch den Veranlagungskommissar schriftlich zu eröffnen und sind dabei die Steuersäße, welche für jede Betriebsstätte und für den Vertrieb jeder der im §. 5a. bis d. bezeihneten Waaren zu entrichten sind, besonders

anzugeben. 4) Rechtsmittel. a. Berufung.

8. 21.

„Jedem Steuerpflichtigen steht die Befugniß zu, innerhalb einer Präklusivfrist von 4 Wochen, von dem auf die Benachrichtigung fol- genden Tage ab gerechnet, gegen die Festseßung des Steuersaßes Be- rufung zu erheben.

_ Deggleicen ist der Veranlagungskommissar befugt, gegen die Be- \chlü}sse der Veranlagungskommission binnen einer Präklusivfrist von

4 Wochen, von dem Tage des Beschlusses ab gerechnet, Berufung zu erheben.

j 8. 22. ,_ Veber die Berufungen hat bie Bazirksregierung beziehungsweise die Finanzdirektion in Hannover, die Direktion der Verwaltung der

direkten Steuern in Berlin nach Anhörung der betreffenden Ver- anlagungskommission, zu l,

Behufs Prüfung der Beresinzea kann die Behörde (8. 22) eine genaue Feststellung der für die Veranlagung des betreffenden Betriebes maßgebenden thatsählicen Verhältnisse veranlassen. i

Zu diesem Zwecke ist dieselbe befugt, von dem Steuerpflichtigen \christlihe oder mündlihe Auskunft auf bestimmte Fragen zu ver- langen und Vorlegung von Urkunden und Geschäftsbüchern zu fordern. Diese Aufforderung geschieht unter der Verwarnung, daß, wenn inner- halb der zu \etzenden Gri die verlangte Auskunft vit ertheilt wird oder die Vorlage der Urkunden und Geschäftsbücher nicht erfolgt, die Berufung als unbegründet werde zurückgewiesen werden. Die Be- hörde (§8. 22) kann ferner die eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen veranlassen, welche die Auskunftsertheilung nur unter den rama Mgen ablehnen können, welhe nah der ivilprozeß- ordnung zur Able nung eines Zeugnisses berechtigen.

_ Endlich is dieselbe in Ermangelung anderer Mittel zur Er- gründung der Wahrheit berechtigt, dem Steuerpflichtigen oder dessen grlepliden Vertreter zur Bekräftigung der von ihm selbst gemachten

ngaben durch Versicherung an Eidesstatt innerhalb einer zu bestim- menden Frist aufzufordern. In diesem Falle is die Versicherung wörtlich vorzuschreiben gnit der Verwarnung, daß, falls dieselbe nit rectzeitig abgegeben werde, die Berufung als unbegründet werde zurückgewiesen werden.

b, Rekurs. : 8, 24.

,_Gegen die Entscheidung auf die Berufung steht dem Steuer- pflichtigen die Rekursbeshwerde an den Finanz-Minister wegen un- richtiger Geseße8anwendung, insbesondere wegen falsher Anwendung der Veranlagungsgrundsäge und wegen Verletzung der formalen Vor- \chriften zu.

Die Rekursbeschwerden sind binnen 21 Tagen von der Bekannt- gebung der Berufungsentscheidung an gerechnet bei dem Veranlagungs- kfommisfsar \chriftlich E s Die Zahlung der veranlagten Steuer wird durch Einlegung der Rechtêmittel nit aufgehalten, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung zu dem vorgeschriebenen Termine erfolgen.

5) Steuerperioden. 26

: 8. 26. Die festgestellten Steuerrollen bilden die as der Erhebung Ne

für die zwei nächsten auf die Veranlagung folgenden chnungsjahre. a. Behandlung der Zu- und Abgänge im Laufe der Steuerperiode. s & N,

Steuerpflichtige, welbe einen steuerpflichtigen Betrieb im Laufe der Steuerperiode beginnen, sind von dem ersten Tage des Monats an, in welchem der Betrieb angenen worden ift, in Zugang zu stellen. In solchen Fällen hat die für Berufungen uge - hörde die Steuersäße für die laufende Steuerperiode endgültig fest- zustellen.

Wenn ein severpsliGtiger Betrieb gänzli aufgegeben wird oder aufhört, so ist die für denselben zu entrihtende Steuer von dem ersten Tage des auf die Einstellung des Betriebes folgenden Monats ab in Abgang zu stellen.

Die Abgangöftellung erfolgt jedoch nur nach zuvoriger Abmel- dung, welche durch den teuerpflichtigen oder dessen ter bei dem Gemeindevorstande \ciftlich oder zu Protokoll anzubringen ist. Er- folat die Abmeldung niht vor dem abten Lage des näcbstfo den onats, so dauert die Steuerpfliht auch für diesen folgenden und so ferner bis zur Abmeldung fort. Für den Monat, in welbem das Gewerbe erst E ist, mag dies auch gleih am ersten Monatstage geschehen sein, ift die Steuer stets voll zu entrichten.

b, Neue Veranlagung nach N des ersten Steuerjahres.

Steuerpflichtiger, welhe nachweisen, daß ihr Jahresabsay (8. 7 Nr. 3) in dem dem zweiten Rechnungsjahre einer Steu vor- ausgegangenen Kalenderjahre um mehr als den vierten l binter dem ihrer Grunde

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oder Da in guf und ab der Linie oder bis dritten Grade der Seitenlinie berathen dum dasselbe abzutreten, I und abgestimmt wird, hat