1882 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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R E E E A A Mi L id f M ad

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Begriff der Notorität ein recht \{chwankender ist. Was für den einen notorisch is, davon weiß der andere gar nidts. Allerdings giebt es ja eine Notorität, über die der Richter zu entscheiden hat. J nehme an, daß hier in diesem Falle der Richter über die Notorität der Prä- dent des Landesauëschusses sein soll. Aber nun lege ih auf diesen ft gar fein sonderlies Gewicht, sondern ih frage einfach, was en si die Herren Antragsteller darunter gedact, daß sie einen Unterschied machen zwischen Denen, welche der deutschen Spradwe nit mächtig sind, und Denen, welcbe der deutshen Spra@e notorisch voll- Tommen unkundig find? Ich Santa, das ist dasselbe, und i be- Haupte namentlich, daß es dasselbe ift, seitdem ich die Auéecinander- feßungen bei der zweiten Berathung gehört habe darüber, daß die erren einen Unterschied macen zwischen der Fähigkeit, in der deut- hen Sprache sich zu unterhalten und zwischen der Fähigkeit, in der deutschen Sprache eine Rede zu halten. Meine Herren, machen Sie diesen Unterschied und sagen Sie, der Mann, der zwar der deutschen Sprache soweit kundig ist, daß er sich in ihr _in der Konversation ausdrücken fann, der sich aber ni&t im Stande fühlt, eine Rede zu halten in deutscher Sprache, sagen Sie, VAE Mann sei der deutshen Sprache nicht mähtig, so be- haupte ic, daß sämmtliche Abgeordnete des Lande8aus\{usses und au der Hr. Abg. Winterer, obwohl wir von ihm eine sehr stylvolle und fließende deutsche Rede gehört haben, kommen werden und sagen : i bin der deutschen Sprache nicht vollkommen mächtig. Das, meine Herren, ift also ein Zustand, der unmöglih erwüns{t fein kann. Das ist ein Zustand, der dazu führt, daß noch nach 10, noch nah 20 Jahren der Gebrauch ‘der französishen Sprache aus dem Landesaus\{chuß nicht vers{windet. Der Präsident des |Landes- ausschusses, auc bei der peinlihsten Gewissenhaftigkeit, wird fich der NPrätension, den Gebrauch der französischen Sprache den „einzelnen Abgeordneten zu gestatten, gar nicht entziehen können. Endlich, meine Herren, behaupte ic, die Sache hat auch in der That eine nationale Bedeutung. Ich will dem Hrn. Abg. Winterer fehr gern glauben, daß es nicht die Absicht der Antragsteller gewesen ist, mit dem Antrag zu demonstriren, ich will sehr gern glauben, daß sie damit die Er- füllung eines Wunsches erstrebt haben, den fie als ein Bedürfniß an- erkennen, aber, meine Herren, glauben Sie ja nit, daß die Tendenz des Antrages in Elsaß-Lothringen und über seine Grenzen hinaus als eine ebenso unschuldige aufgefaßt wird. Meine Herren, die französischen Zeitungen haben sich bereits mit dem Antrage schr ein- gehend beschäftigt, und dem Hrn. Abg. Winterer und das bitte ih denn doch auch zu berücksichtigen sind dafür manche Ghrenltitel unter anderen der eines Germanophoben beigelegt worden. Meine Herren, ih handle auf das Ersuchen der elsässishen Regierung, wenn ih erfläre, daß Sie das Werk, welbes die elsaß-lothringische Regie- rung im Lande zu verfolgen hat, ernstlich gefährden, wenn Sie diesen Antrag annehmen. Er enthält eine Stärkung der französischen Ele- mente, er enthält eine Schwächung derjenigen Elemente, welche mit uns dahin ftreben, daß das Land in Ruke und &rieden unter dem Scepter des Deutschen Kaisers sih der Segnungen seiner Verbindung mit Deutschland erfreut.

Der Abg. von Bennigsen erklärte, daß seine Freunde und er, wie in der zweiten, so auch in der dritten Lesung gegen den Antrag stimmen würden. Nach der entschiedenen PnB der deutschen Regierung in Straßburg gegen den- elben und nach der bestimmten Erklärung des Staats- Jekretärs sei offenbar keine Aussicht vorhanden, daß ein Be- {luß ähnlih wie in zweiter Lesung die Zustimmung der verbündeten Regierungen finden werde. Das würde seine Partei aber nicht abkhaltèn, ihren Beshluß zu wiederholen, wenn es sih hier wirklih um einen politis harmlosen An- trag handelte, der der Gerechtigkeit und Billigkeit entspreche. So liege aber die Sache nicht, und er hoffe, daß das Haus den Beschluß zweiter Lesung, der bei {chwach beseztem Hause und nur mit geringer Mehrheit zu Stande gekommen sei, um- stoßen werde. Nach der Begründung des Antrages follte man fast meinen, daß man es mit der Vertretung eines ganz über- wiegend französishen Landes zu thun hätte, in der eine große gas tüchtiger, der deutschen Sprache durchaus niht mätiger

ersonen eine parlamentarishe Thätigkeit nicht ausüben könnte. Aber höchstens 1/; der dortigen Bevölkerung gehöre der französishen, 5/; aber der deutshen Nationalität an. Selbst in dem Regierungsbezirk Metz, in dem das französische Element mehr zusammengedrängt sei, sei lange nicht die Hälfte französischer Nationalität und dazu großentheils der deutschen Sprache kundig. Aber selbst zugegeben , daß in einzelnen Fällen wirklih tüchtige Mitglieder des Landesaus\{hus}ses dur die Bestimmungen der jeßigen Geschäftsordnung von einer Betheiligung an den Debatten abgehalten würden: sei das ein entscheidender Grund an den bestehenden Verhältnissen zu rütteln? Diese Körperschaft habe auch schr wesentliche legislative Aufgaben. Sei aber in provinzialen und kom- munalen Vertretungen er erinnere an Schleswig-Holstein, wo das dänische Element annähernd so stark vertreten sei, wie das französische in Elsaß-Lothringen, an Posen, wo mehr als die Hälfte polnisch \prehe ein ähnlicher Antrag gestellt worden? Auf deutshen Provinzial-Landtagen werde auch deutsch gesprochen, und es sei darüber nicht die geringste Be- {werde geführt worden. Er möchte sehen, was die franzô- sishe Nationalversammlung sagen würde, wenn ein Vertre- tungskörper einer Provinz den Anspru erhebe , in ihrer Sprache zu verhandeln. Es sei {hon früher auf die Stellung des Abgeordneten für Nizza in dem geseßgebenden Körper Frankreihs hingewiesen ; er wolle noch an die Korsikaner er- innern, die denselben Anspruch wie die 200 000 Lothringer erheben könnten. Die Elsaß-Lothringer seien früher ein sehr einflußreihes Element in der Vertretung Frankreichs gewesen, er wisse aber niht, daß sie jemals den Anspruch erhoben hätten, in ihrer deutschen Landes\sprache sprechen zu dürfen, und wäre derselbe erhoben worden, dann wäre eine ganz andere Antwort erfolgt, als die rue und sachliche Erörterung, welche der Antrag in diesem deutshen Reichstage oven habe. Es sei ein Vorzug der Deutschen, in solchen Dingen ruhig und S einer Minderheit gegenüber zu diskutiren, und si nicht auf politishe Gewalt zu berufen. Die Deutschen wollten auch niht von ihrer Macht einen gewaltsamen Gebrauch machen, wie es die Franzosen versuht hätten, und Elsaß-Lothringen die deutshe Sprache aufzudrängen versuchen. Aber der Reichs- tag wolle doch die Weichheit und Sentimentalität nicht so weit treiben, daß man um einer Minderzahl französischer Natio- nalität Billigkeit und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die rte angereiligleit ausübe gegen eine große Ueberzahl her diesem Landeatheile. Es sei eine Sache des Anstandes, daß eine Körperschast in der Sprache ver- handele, we der liberwiegende Theil der Bevölke- rung sprehe, hier in der deutschen. Nun sage man die Sache sei ganz , weil der Landesausschuß unter der Aufficht des tags siche. Die Verhandlungen des Ausschusses ständen unter der Aussicht des Reichstags nit, und gur. grogen Dortiehe welche die Herren für die Spr 6 Ges sprache hätten , werde die

n enen, S daß de pv

Sprache eine nit halten ¿f 0 ng Winterer es der

fön ; ) Ei o sage: er wisse sehr gut, daß der Ubeeorvacte bectis

könne und er verbiete demselben, französis zu reden, wäre in dieser Vertretung in seiner Position ganz unhaltbar. Den Eindruck wünsche er nicht heroorgerufen zu sehen, daß eine überwiegend deutsche Körperschaft nah außen so erscheine, als ob hier die französische Nationalität der Ausdruck des ganzen Landes sei. Das Haus wolle nichts dazu thun, was die Pflege deutshen Wesens, die Entwickelung und Aufrechterhaltung der deutschen Nationalität hindern könne. Es handele sich um ein neu erworbenes Land, das Deutschland erst wieder gehöre seit 12 Jahren. Jn diesem Lande seien sehr starke französishe Sympathien mächtig. Die Blie seien vielfah auf französische Zustände gewendet, und die Bewegung und Aufregung in Frankreich sei derartig, daß die Sicherheit der Regierungen niht mit der Bestimmtheit, wie im Anfange der Republik für die ersten Jahre prognosti- zirt werden könne. Möge die Regierung {wah oder stark sein, in einer solhen Krisis, der Deutschland nit entgehen werde, werde noch einmal um Elsaß - Lothringen zwischen Frankreih und Deutschland gekämpft werden müssen, und der Reichstag sollte sih in dieser Zwischenzeit hüten die deutsche Sprache und Nationalität zurücktreten zu lassen, wenn auch nicht ausdrüdlich mit seinem Willen, so doch indirekt durch Beschlüsse, welche die französische Nationalität und Sprache E den Einfluß französischen Wesens in diesem Landestheile ördere.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Gegner des An- trages thäten so, als ob es sich darum handle, ob Deutsch- land Elsaß-Lothringen behalten sollte oder nicht. Deutschland habe das Land erobert und ‘es im Fricedensschlufse rechtlih er- worben, und er wünsche, daß dort so regiert werde, daß Deutschland si die Bevölkerung zu Freunden mache. Das könne nit gleih geschehen, und er finde es sehr begreiflich und verzeihlich, daß die Elsaß-Lothringer nicht Alles vergessen könnten, was ihnen von Jugend an lieb und theuer gewesen sei. Er und seine politischen Freunde, die für den Antrag stimmen würden, wollten Elsaß-Lothringen bei Deutschland behalten, so gut_ wie jeder Andere im Hause; seine Partei halte aber auch Deutschland für stack aenug, um es zu er- tragen, wenn einmal der unerhörte Fall si ereignen würde, daß im elsaß-lothringischen Landesausshuß eine französische Rede gehalten werde. Man dürfe nicht große nationale und politische Gesichtspunkte in cine einfache Frage der Geschäfts- ordnung des Landesauss{husses hincinmengen. Es stehe fest, daß die Geschäftssprahe des Landeszaus\{chus}ses deutsch sei, und bleiben solle, es solle nur der Uebergang zu dem neuen Zustande erleichtert werden, damit nicht die Maßregel als eine tyrannische erscheine. Der Zweck des Landesaus\chusses sei doch, daß die Vertreter aller Theile des Landes sih über bie Verwaltung aussprechen sollten, und nun wolle man die Wirksamkeit der Körperschaft dadur beeinträchtigen, daß man alle die hinausbringen, die nit deutsh verstehen. Es könne nach den Darstellungen einzelner Vorredner scheinen, als solle nah Annahme des Antrages im Landezaus\huß vorwiegend französish gesprohen werden, was sei denn aber der Zweck des Antrages? Es solle den wenigen Mitgliedern, die noto- rish nicht deuts verständen, ausnahmsweise dur den Prä- sidenten gestattet werden können, französish zu sprechzen. Bei aller Sorgfalt sei es unmögli, statistisch festzustellen, wie viel Prozent der Bevölkerung deutsch, und wie viel französisch sprächen, die Grenzen ständen gar nit fest. ‘Das stehe fest, daß in Lothringen die Mehrzahl der Bevölkerung französis denke, fühle und \sprehe, und es würde genügen, um die Be- rehtigung dieses Antrages nahzuweisen, daß dieser Theil der Bevölkerung die Verhandlungen des Landesauss{husses nicht verstehen könnte. Nun meine der Abg. von Bennigsen, daß es ja nichts hade, wenn ein oder der andere Mann in Lothringen, der nicht deutsh könne, niht in den Landcsauss{uß gewählt werden könne, Wenn nun der Abg. von Bennigsen nicht deuts verstände, würde da seine Abwescnheit im Provinzial- Landtage von Hannover nicht für einen Verlust gelten? Es sei nit wahr, daß 52 Proz. der Lothringer deuts sprächen, er bestreite es, und es wäre uoch \{linmm genug, wenn die Bevölkerung gezwungen würde, ihre Vertreter nur aus diesen 52 Proz, wählen zu dürfen. Der Abg. von Bennigsen wisse sih leiht zu helfen, derselbe stelle den Präsidenten des Landes- ausschusses als eine Schlafmüßge dar, der edem den Gebrauch der französischen Sprache gestatten werde, der demselben sagen würde, er könne nidt deutsh, Dabei stehe aber doch aus- drücklih im Antrage, daß nur die ausnahmsweise sranzösis{h sprechen sollten, die „notorish“ nit deuts föhnten, es handele sh nur darum, dem Präsidenten diefe Fakultätzu geben ; das sei ein durchaus berechtigtes und gerechtes Verlangen. Bleibe man ihm (dem Redner) doch mit den deutsch: nationalen Gesichtspunkten fern; deutsch-national sei es, gegen den Be- siegten großmüthig zu sein,

Der Abg. Dr. von Treitshke erklärte, aus dem frisheren und fkrästigeren Ton der heutigen Debatte würden die Antragsteller vielleicht {on die Einsicht gewonnen haben, daß die deutshe Geduld und Gutmüthigkeit ihre sehr weiten, aber do ihre Grenzen habe, wie die heutige Abstimmung be- weisen würde. Das neue Geseh {ließe Niemand vom Landesausshuß aus, sondern nöthige nur den, der es für seine patriotishe Pflicht halte, unter allen Umständen dort zu sigen, deuts, die Sprache der großen Mehrzahl seiner Mit- bürger zu lernen, und der Antrag Winterer sei und bleibe eine politische Demonstraiion gegen das Reich und die deutsche Herrschaft im Elsaß und zwar eine gehässige, wenn derselbe auch niht zu diesem wed beabsichtigt sei, denn noch niemals sei dem Reichstage zugemuthet worden ein neues, noch gar niht erprobtes at abzuändern, ohne daß eine neue Thatsache dafür vorgebracht sei, außer der Zusammenseßung der Mehrheit dieses uses. Sodann muthe der Antrag dem Hause zu, einen Uebergangstzustand, der bisher mit sehr \{lechten Folgen bestanden habe, mit eiwas veränderten Worten abermals zu oktroyiren. Seine Erwartung einer Annäherung an das neue Vaterland sei

nz und gar getäuscht worden, es sei nur [rargösise ge- prochen, vielsah nur aus Furcht vor der französischen Partei im Lande, oder um den Kollegen aus Lothringen gefällig zu sein. So harmlos und gutmüthig seien die Altdeutschen doch nit, daß sie niht sehen sollten, wie dort eine sehr mächtige Partei bestehe, die Nüdckehr zu Franreih mit allen Mitteln erstrebe, eine Minderheit zwar, aber doch siark enug, um einen wirksamen Terroriamus autzuüben. Die Paro sei ausgegeben: wer im Landesauss{huß deuts spreche, ei ein Landesverräther, und sich dem stillen Hohn seiner Landsleute auszusehen, sei Jedermanns Sache. Aus davor antworteten viele gutmüth Naturen den

tsch Redenden . Diesen Zustand wolle der An- trag mit etwas anderen Worten und erneuern. Zu

dem Präsidenten des Auss{chusses, mit dem der Abg. Winterer das Haus vertröste, habe er, ohne demselben irgendwie zu nahe treten zu wollen, gar kein Vertrauen. Man erlebe heute das historish erflärlihe, aber unerfreulitze Schau- spiel, daß Hunderte von Eltern, die deutschen Blutes und der deutshen Sprache mächtig seien, und nur in ihrer Bil- dung französis, ihre Söhne in die französishe Schule schickten. Er gehe nicht so weit, zu fordern, daß die gebildeten Stände deutsch reden sollten, aber die deutsche Sprache und Literatur müsse der gebildete Elsässer kennen lernen, derselbe müsse ein- sehen wie seine polnischen Mitbürger, daß man eine einfluß- reie politishe Rolle in dem nationalen Staate nit spielen könne, wenn man nit die deutshe Sprache verstehe. Man habe sich bei der ersten Lesung auf das Beispiel der Schweiz berufen. Der Vergleih passe wie die Faust aufs Auge. Deutschland habe Gott sei Dank nit drei Nationen, es sei ein nationaler Staat, und die vershwindenden nicht deutschen Minderheiten müßten doch auf die Nationalität der großen Mehrheit Nücksicht nehmen. Die Antragsteller forderten von Deutschland, die Rückehr eines verwälshten Landes zum alten deuts(en Vaterlande zu verhindern. Er felbst liebe fein Vaterland viel zu sehr, um nicht die aufrictigste Theilnahme für die jeßige Lage der französis redenden Lothringer zu empfinden. Das Deutsche Neich habe ebenso empfunden, Deutschland habe ben Lothringern französische Gerichte, französische Volksschulen, französiste Gemeindevertretung und sfranzösishen Verkehr mit ihren Lokalbehörden ge- währt; aber einer Staats\sprahe für ihre Central- behörde bedürfe jede Nation. Der Reichstag könne einer klei- nen Minderheit das Recht des Protestes niht zugestehen. Glüdliherweise werde der Antrag Winterer, auch wenn das Haus ihn annehme, nach den Worten des Ministers von Boetticher nicht praktiste Wirkung haben; er bitte das Haus aber, sich vor dem moralischen Effekt zu hüten, den die An- nohnie des Antrags im Reichslande hervorrufen würde. Halb sei das Uebel schon geschehen, lasse man nicht es sih ganz vollenden. Durch die Annahme des Antrags in zweiter Lesung sei die französische Partei des Reichslandes ermuthigt worden. Wenn das Haus den Antrag ablehne, dann werd? sich die Zahl derer mehren, welche, die einen mit Resignation, die anderen mit deutsher Freude, erkennen: Die neue Ordnung der Dinge im Neichslande sei unwiderruflih; was Deutschland begonnen habe im Jahre 1870, werde es jest in ehrlicer, ausdauernder, stetiger Arbeit zu Ende führen.

Die Generaldiskussion wurde geschlossen.

In der Spezialdiskussion wandte sich der Abg. Baron Zorn von Bulach speziell gegen die Ausführungen des Abg. von Bennigsen. Man wolle aus dem vorliegenden Antrag eine nationale Frage machen, das sei nicht die Absicht der Antragsteller gewesen. Als Mitglied des Landesausschusses müsse er die Ausführungen seiner Kollegen durchaus be- stätigen. Der Ausschuß habe schon wenig genug Nehte; man wolle den Elsaß-Lothringern aber noch den Rest nehmen und dieselben, wie Deutsche zweiter Klasse behandeln. Es gebe wohl keine andere Versammlung, die \o gemäßigt wäre, wie der Landesausshuß in Elsaß - Lothringen, -Der Abg. von Treitschke habe mit Unrecht von der mißlichen Lage des Präsidenten im Landesaus\{huß gesprochen; diejenigen Mit- glieder, die deutsch \prechen könnten, würden ehrlih genug sein, es zu thun. Der Abg. von Minnigerodehabe neue Gründe bei seiner (des Redners) Partei vermißt, er habe aber auch bei dem Abg. von Minnigerode solche nicht gehört. Es sei ja leiht, große Phrasen in die Welt zu werfen, aber wer über einen Gegenstand sachlich reden wolle, müsse auch die Verhältnisse kennen. Der Abg. von Minniacrode rede von den elsaß-lothringishen Zuständen mit dem Recht, das seine Partei hätte über die Zustände Pommerns und Ostpreußens zu urtheilen. Es sei nicht wahr, daß in Elsaß-Lothringen eine feindliche Gesinnung gegen Deutschland herrsche. Nirgends würden die Geseße mehr gehalten, nirgends die Autorität mehr anerkannt, als in seinem (des Redners) Vaterlande. Der Landesauss{chuß diskutire rein sahlich und treibe keine Politik. Mit der Nichtzulassung der französishen Sprache mache man den Landesausshuß völlig mundtodt. Der Staats- jekretär behaupte, die ganze Bevölkerung von Elsaß-Lothringen sei mit diesem Gesehe einverstanden. Aber nicht ein cinziges Mitglied des Landeéaus\chusses habe si gegen den vorliegenden Antrag erklärt, Man habe gesagt, die Bevölkerung sei haupt- säâhlih deutsh. Elsaß-Lothringen sei deutsch geblieben, weil Frankreich großmüthig gegen dasselbe gewesen sei. Noch hundert „zahre nach der Annexion sci in den Provinzial-Landtagen von Elsaß: Lothringen deutsch und französisch zuglei gesprochen. Jn dem Negiment royal allemand, in dem derx Adel des Elsaß gedient habe, sei deutsch kommandirt. Es gebe in Preußen auch Leute, die von Franzosen abstammten und französisch sprächen, und doch gute Deutsche seien. Das beweise gar nihte. Der Antrag wolle, daß der Landesausschuß \ih auch weiter mit den Zuständen des Landes beschäftigen könne. Er wünsche ruhige Zustände, aber mit solchen Maßregeln könnten au die Gutmüthigsten nihts anfangen. Die Germanisirung mache jeßt weniger Fortschritte, als vor 10 Jahren. Durch solche Maßregeln könne sich Deutschland die Sympathien der elsaß-lothringishen Bevölkerung nit erwerben.

Der Abg. Ridckert erklärte, er könne dem Antrag eine be- sondere praktische Bedeutung nicht beimessen, nachdem der Vertreter der verbündeten Regierungen \ich auf eine so ent- schiedene Weise gegen denselben erklärt, und zugleich konslatirt habe, daß die Annahwe desselben die Stellung der Regierung ershweren werde. Derselben Verlegenheit zu bereiten, könne sih seine Partei um so weniger veranlaßt sehen, als kein Grund für die Abänderung des im vorigen Jahre beschlossenen Gesetzes beigebracht sei. Geschichtlihe Veränderungen pflegten sich nie ohne Härten zu vollziehen, und Deutschland f E Schuld daran, daß auch das Elsaß von solchen betroffen sei. Wider den Willen Deutschlands sei demselben der Krieg mit Frankreich aufgedrängt worden. Er werde gegen diesen An-

trag nas

Abg. Sonnemann erklärte, der Antrag Winterer sei von seiner Partei nicht als eine Frage von hoch politischer Bedeutung, als eine Frage des Deutschthums, den als eine Frage der N EIeE aufgefaßt worden, die man den französisch redenden Lothringern widerfahren lassen müsse. Auf diesem Standpunkte stehe er auch heute noch. Der Abg. von Minnigerode habe seine Verwunderung darüber ausge- sprozen, daß man hier cin Gesey ändern wolle, dessen Wir- kung man noch nichl einmal abgewartet, und der Staats- sekretär von Boetticher habe in diese Verwunderung einge- stimmt, Aber was geschehe denn von Seiten der Regierung selbs? Troßdem der tag si mit solher Energie gegen eine höhere erung Tabads auzgesprochen, werde

dieselbe hon wieder versucht. Der Reichstag Habe kaum die

Holzzölle eingeführt, und {hon werde eine Erhöhung derselben | wié folgt, das Wort:

eplant.

e tiesen Antrag zurückgewiesen, aber als er I gekommen séi, habe er große Karren

einfahren sehen, die, wie man ihm gesagt habe, die beiden

k daß er mit dieser Anführung ein „Sehr rictig*, einen gewissen Bei- Etats, für 1883/84 und 1884/85, enthalten hätten. Wenn | fall erzielte. Aber er kann ihn nur erzielt Gabe y

hen Sprache | die mi entweder mißverstanden ot gegenwärtigt haben, warum es sich 5 E E E Gs E ine tons g8 den R. : Htor A ändli Ö J eidstag gestellt, die in der parlamentarishen Geschichte noch nit französisch leichter hätte verständlich machen können. Aber es dagewesen ist, daß nämli ein Gefeß, welcbes thatsählich noch gar un nach An: niht in Wirksamkeit getreten ist, abgeändert werden solle, ohne daß

man sih jeßt im Landesausshuß der französi

vedient habe, so sei dies einfah deshalb geschehen, weil fein P vas zu reden, bestanden habe, und weil man fich

sei doch niht anzunehmen, daß ein Mann, wie der Abg.

MWinterer, der die deutsche Sprache behercsche, n

nahme seines Antrages den Einfall, bekommen sollte, nur

Wie lange sei es endlih her, daß das Haus fi ier mit dem Antrage der Regierung auf Einführung zwei-

; auf die Vorlage der Holzzölle, e beid gen kenne und auf die orlage in den Hof | ves Budgets, und ih finde

Meine Herren! Ich finde es ja ganz begreiflih, daß der Hr. Abg. Sonuemann zur Erhöhung des Effekts, den er mit seiner Rede be- jähriger Budgetperioden zu befassen gehabt habe. Das Haus absichtigte, exemplifizirt hat auf die Vorlage des Tabackmonopols,

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher, scher könne sich sehr lebhaft in die Gefühle ber Elsaß-Loth-

ringer hineindenken, da er im Jahre 1866 ährlihe Gefühle gehabt habe. Aber die Sympathie, mit der er diesem Antrag Anfangs gegenübergetreten sei, sei dur die Auéführungen

die ich übrigens noch nicht des Abg. Winterer erheblich abgekühlt worden. Auch er habe

es auß weiter begreiflich,

n bei folhen Herren,

handelt. Jb habe bei meiner

: Z : die Stimmung im Elsaß aus eigener Anschauung kennen ge- in Bezug auf die Berathung lernt, und halte es für seine Aufgabe, im Jnteresse des Lan- des und des Reiches zu germanisiren, zu zeigen, daß Deutsch-

ielt | land nit gewillt sei, die Reichslande jemals wieder heraus- er sich im Augenblick nicht ver- | zugeben. Die

Elsaß-Lothringer würden Deutschland später

dafür danken. Sei es denn überhaupt so hart, wenn Einige, die absolut niht deuts{ch verständen, sich im Landesauss{huß an der Devatte nicht betheiligen könnten? Säßen nicht auch z3. B. hier im Reichêtag einflußreiche und hervorragende Män- ein dringender Nothstand oder daß veränderte Verhältnisse behauptet | er aller Parteien genug, die felten oder nie redeten? Deutsch-

L n werden fönnen, di ieterisch diese Abänd ischen. land habe wahrlih im Elsaß bisher keine Tyrannei geübt E zu sprechen. Elsaß-Lothringen habe seit 12 Jahren N E onnen, die gebieterisch diese Abänderung erhcischen. Nun h Y g ;

| L r. Abg. Sonnemann, er müsse sich doch fehr wundern, daß den Boden des Geseßes nicht verlassen, wie aub der Bor- | vom Meatecungs ia dieser Einwand ausgenüßt werde, von einer redner betont have. Keine Ruhestörungen, keine Ungeseßlih- | Regierung, die selber in Sachen der Tabackbesteuerung, der

aber die Milde sei vielfah für Shwäche ausgelegt, und die Regierung habe dafür oft Spott und Hohn geerntet. Er

r in Holz- | bitte, den Antrag abzulehnen. feiten seien vorgekommen. Für ihn sei die Frage deshalb vor | ¿öle und des zweijährigen Budgets audere Vorschläge mat, 1

Allem eine Frage der Gerechtigkeit.

nicht deuts reden könnten.

Tchaften, die nicht deutsh sprächen. H \Landegaus schusses nur aus dem Bezirke ge Tönnten, in dem sie

ihnen auch überlassen werden, in der ‘xeden, die sie versländen. Eine Vergewaltigung

bedeute das nit, würden do die Verhandlungen in deut- her Sprache publizirt. Man verlange, daß in Siebenbürgen ‘den Deutschen gestattet werde, deutsche Schulen zu halten, und Deutschland wolle gegen seine eigenen Reihsgenofsen nicht so

gerecht sein, ihnen den Gebrau ihrer Sprache

‘Köónne man dann erwarten, daß Ungarn und Siebenbürgen Deutschland Gerechtigkeit widerfahren lassen würden? Die Schweiz, wo drei Sprachen in dex geseßgebenden Versamm-

Auch von E p als früher, ‘Minister sei nicht bestritten worden, daß 240 000 Elsä jer und Frage ‘des Taba@inonovols uúd ‘Lothringer vorhanden seien, niht nur Lothringer allein, die bei dem vorliegenden Antrage überhaupt noch keine Erfahrung gemacht hat, und daß bei der Frage des Tabackmonopols und ; on fahrungen gesammelt sind, welche die Regierung zu Da nun die Mitglieder | ver Ueberzeugung gebraht haben, es müsse cine Aenderung der cer- lassenen und in Wirksamkeit getretenen Vorschriften angestrebt wer-

ansässig seien, so müsse es | ten. Endlich, was die Frage der zweijährigen Budgets betrifft, so handelt es si niht um Abänderung cines Gesetzes, das durch Ueber-

Jm Prenschthal im Elsaß gebe es, wie ihm heute versichert sei, eine ganze Reihe von Ort- | der Holz:6lle Gr

Unterschied zwishen dem

wählt werden

Sprache zu

Meine Herren, das is eben der carakteristische

der Holzzölle, daß man herzlos.

„Der 4 eh N SIIODIN Vetonte, die Ns, Ee S, etnen großen Fehler, rvenn fie die allgemeinen Wünsche der gegenwärtigen Antrage und der elsässishen Bevölkerung nicht berüksihhtige ; die von der Regie- runa geltend gemawten Gründe seien bureaukratisch, also

Man beklage sich über die Gallisirung ehemals deutscher Namen, habe nicht aber die preußische Regierung viele polnische Ortsnamen ihrerseits germanisirt? Die deutsche Nation habe die sonderbare Eigenthümlichkeit, wenn irgend eine fremde Nationalität in ihr Staatsbereih komme, mit

der Majorität einstimmung der sämmtlichen Faktoren der Geseßgebung zu Stande größter Konsequenz und mit allen versügbaren Mitteln die

zu gewähren. | keine zutreffende.

Wenn endlich der Hr. Abg. Sonnemann behauptet hat, daß das Gese) ih habe ihn in dieser Beziehung nicht ganz verstanden, daß entweder das Gese oder die jüngste Agitation in der Presse

und daß dies Ziel auch ohne Ge-

gekommen ist, so dern um die Konsequenz einer Ueberzeugung, die bei Germanisfirung dieser Nationalität zu betreiben. So sei hon den verbündeten Regierungen dahin besteht, daß die parlamentarischen | der deutsche Orden verfahren. Geschäfte vereinfat werden müssen,

So sei man gegen die Polen

vorgegangen; da sei alles Nichtdeutshe systematisch unter- fährdung der verfafsungsmäßigen Rechte des Reichstags erreicht wer- | drüt, ausgemerzt, ausgetilgt. Jn

u kann. Also, meine Herren, diese Parallele war doch wirkli schaft, alles zu germanisiren, habe die deutshe Nation

bei anderen Völkern so wenig Sympathien. Gott habe die Nationen nicht zur gegenseitigen Vernichtung geschaffen, sondern sie sollten sich verstehen, s{chüßen und unterstüßen.

Folge dieser Eigen-

: 1 : Wer in viese Gottesordnung störend hineingreife der begehe E S) , luna gesprod en ürden, sei ein Bundesstaat wie Deuts bland, gegen den Antrag Germain eine Meaßregel der Bureaukratie sei, so

sei stolz auf ihre Nationalität wie Deutschland, nun Deutschland niht ausnahmsweise gestatten, Schweizern Regel sei? Jede bisher unter dem

von Manteuffel in den Reichslanden angewandte Maßregel

der Milde und Versöhnung habe dort wohlthätig

so in Elsaß-Lothringen die Gemüther ab, als harte Maßregeln der preußischen Bureaukratie. Er glaube, daß, je versöhnlicher und fester man den Elsaß: Lothringern entgegenkomme, desto mehr würden dieselben zu Deutschland herangezogen werden und darum bitte er, den Antrag, wie in zweiter Lesung, anzunehmen.

“O

warum sollte muß ich doch sagen: das verstehe

was bei den Feldmarschall

verlangt: wir wollen erst einmal gewirkt, und

P K Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers :

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 52

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen

u, dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

n. 8, w, von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen, [50751]

Der Colportcur Johann Wilhelm, gebürtig aus Lutterberg, Kreis Göttingen, ist auf Grund der S8. 44 und 148 Nr. 6 der Gewerbeordnung zu einer Gelt strafe von 109 und im Unvermögensfalle zu einer Haftstrafe von 30 Tagen rechtskräftig vers urtheilt. Es wird ersucht, die Strafe zu vollitrecken und hierher zu den Akten E. 90 äe 1881 Anzeige zu machen. L

Lüdenscheid, den 17. August 1882,

Königliches Amtsgericht.

[50601] Oeffentliche Ladung.

Die nacstehend bezeichneten Personen: 1) Tage- lôhner August Wilhelm Pannidcke, geb. am 15, März 1859 zu Rathstock, Kreis Lebus, 2) Arbeiter Gustav Adolf Risimann, geb. am 25. Oktober 1859 zu RNathstock, Kreis Lebus, 3) Ziegler Carl Friedrich Wilbelm Rogge, geb. am 2d, No- vember 1859 zu Genschmar, Kreis Lebus, leßter Aufenthaltsort Neu-Bleyen, Kreis Königsberg N./M., 4) Paul Emil Scheffler, geb. am 3. Juni 1859 zu Goeriyz a./O., Kreis West-Sternberg, leßter Auf- enthalisort Goeritz a./O., 5) Paul August Hoff- maun, geb. am 30, September 1858 zu Schwerin a./W,, leßter Aufenthaltsort Cüstrin, 6) Lithograph Carl August Herrmann Mithael, geb. am 27. Ok- tober 1859 zu Baerwalde N./M,, Kreis Königs- berg N./M,., 7) Gustav Carl Otto Zachow, geb. am 2, Februar 1859 zu Bellinchen, Kreis Königs- berg N./M, letzter Aufenthaltèort Zehden a./O., Kreis Königsberg N./M., 8) Schmiedegesell Ecnst Eduard Paul Fiedler, geb. am 15. Apcil 1859 zu Goerlsdorf, Kreis Königsberg N./M,, 9) Ernst Friedri Wilhelm Lieben, geb. am 20, März 1859 u Grünrade, Kreis Königsberg N. /M., 10) Kellner

ugust Heinrih Meyer, geb. am 30. April 1859 G eee, Kreis Königöberg N./M., 11) Knett

bann Friedrich S Marquardt, geb. am 8, Dezember 1859 zu Alt-Rüdnit, Kreis Königs- berg N./M,, letzter Aufenthaltsort Nieder-Lübbichow, Kreis Königsberg N./M., 12) August Friedrich Wilhelm Neumann, gb, am 22, Mai 1859 zu Nieder-Lübbichow, Kreis Königsberg N./M., 13) Hautdiener August Ferdinand Lichten , geb, am 2), Januar 1859 zu Rodubn, Kreis Königsberg N. /M., 14) Schneider Jacob Elias Lipke, geb. am 29, April 1859 zu RKohrbeck, Kreis Ang berg N./M., 15) August Ludwig Glasemann, geb. am 23. August 1859 zu Alt-Nüdniy, Kreis Königs- berg N/M, 16) Hautdiener Franz Wilhelm Kachler, geb. am 2. Januar 1859 zu Alt-Rüdnitz, Kreis ——. N./M., 17) Chr. Eudwig Korduan, §0. am 14. Januar 1859 zu Alt-Nüdnitz, Kreis önigéberg N./M., 18) Ernst Wilhelm Ferdinand Me gb. am 8 Juni 189 ju Alt-Rüdniß, Kreis Königsberg N./M,, 1 Carl August Müller, gc. am s. A 1859 zu Alt-Nüdniy, Kreis Königsberg N./M,, 2) Friedri Wilhelm Werner, ged. am 22. No- vember 1859 rechow, Kreis Königsberg N./M., _ Knecht Carl August Theodor

. am 12, Februar 1859 zu Zöckerick, Kreis Ks-

nigsberg N./M., 22) Robert Julius Gustav Keil, geb. am 3. Oftober 1859 zu Zehden, Kreis Königs- berg N./M., 23) Reinhold Otto Paul Ranke, geb. am 31. März 1859 zu Neu-Bleyen, Kreis Königé- berg N./M., 24) Gustav Adolph Bürger, geb. am 18, Oftober 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 25) Emil August Ernst Hille, geb. am 7. Juli 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 26) Heinrich Friedrich Wilhelm Séhrocder, geb. am 10, Dezember 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M.,, 27) Hein- rich Eduard Georg Schreiber, geb. am 11. Dezem- ber 1859 zu Cüstrin, Kreis Königéberg N /M,, 28) Wilhelm Nobert Zothert, geb. am 27. März 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M,., 29) Carl Emil ZJhlow, geb. am 12, März 1859 zu Quart- schen, Kreis Königsberg N./M., 30) Tiscbler FriedriÞ Wilhelm Saewert, geb. am 11. März 1859 zu Zicher, Kreis Königsberg N./M., werden beshuldigt, als Webrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des \tebenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent- weder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder na erreihtem militärpflihtigen Alter \sih außer- halb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen &. 140 Nr. 1 St.-G.-B., Dieselben werden auf den 12. April 1883, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amté- gerihte zu Cüstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unecntschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Civilvorsiteenden der Kreis-Ersatz- kommissionen der Kreise West-Sternberg, Lebus, Birnbaum und Königsberg N./M. über die der An- flage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Landsberg a. W., den 27. November 1882, Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. derg!.

[50893] Oeffentliche Hulienung, S

Die Ghefrau des Feilenhauers Carl Emil Günther Hübel, Catharine, geb. Detjen, aus Oldenburg, z. Zt. wohnhaft in Apen, Amts Westerstedé, vertreten durch den Herrn Re(tsanwalt Krahnfstöver bierselbst, klagt beim Großherzoglichen Landgerichte hierselbst gegen ibren genannten Ehemann, Feilenhauer C. E. G, Hübel, dessen Aufenthaltsort unbekannt ift, wegen böôslichen Verlassens auf Herstellung des cheli Lebens event. auf Ehescheidung und hat vorgestellt, e habe sich mit ihrem Ehemann, dem e

fangs Juli 1873 verheirathet, Ende April 1874 habe derselbe sie jedo heimlich verlassen, ohne ihr irgend welhe Nachricht über seinen Aufenthalt \ jener Zeit zu geben und hätten au die von ihr angestelltea Nachforschungen kein Resultat gehabt ; weshalb sie sih veranlaßt geschen habe, die oben erwähnte Klage anzustellen.

2 Aw ees On E elttleht, fo kann do Ln 7 G - ; 402 ies nicht als cine Maßregel der Bureaukratie bezeichnet werden. Das ; die Gemüther Deutschland geneigt gemacht ; nichts aber stoße Vorhandensein eines Notl fia ndes fan abes n dt behauptet werden. mit 153 gegen S8 ist nihts Neues vorgebracht, was darauf hindeu ete, und deshalb, G 0A ; meine Herren, indem ih niht weiter auf den Gegenstand cingehe, funft, daß entweder am Mittwoch was nutlos Ihre Zeit in Anspru nehmen hieße, bitte ih Sie noch- mals dringend, lehnen Sie den Antrag ab. :

Der Abg. Frhr. von Wölwarth erklärte, er als Süddeut-

_ Oeffentlicher Auzeiger. 7

Klägerin ladet nun den Beklagten dur ihren ge nannten Herrn Anwalt vor das Großherzogli Landgericht Oldenburg zu einer zux handlung dieser Rechissache von dem Herrn Präsidenten anzu-

den Sizung und fordert ihn auf, zu diesem ine cinen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, Sie wird altdann beantragen

ih nicht. Der Reichstag hat in

abwarten, wie das Gesetz wirkt,

Härte verfahre. Hierauf wurde die Diskussion geschlo}en. Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag

in gewissem Sinne Gotteslästerung. Die Gerechtigkeit komme Uebereinstimmung mit dem Bundesrath ein Gesetz beschlossen: das | shließlih doch immer zum Durchbruch; das werde sih auch

kann do keine Maßregel der Bureaukratie sein; und wenn man jeßt | zeigen, wenn das Haus gegen die Neichslande mit unbilliger gegenüber der Forderung, wonach dieses Geseß geändert werden soll,

Er werde für den Antrag stimmen.

119 Stimmen abgeleh it.

Auf Antrag des Abg. Rickert gab der Präsident die Aus-

oder Donnerstag nächster

Woche die erste Lesung des Etats stattfinden werde.

Darauf vertagte sich das Haus um 5!/, Uhr auf Sonn- abenò 11 Uhr.

5, Industrie!le Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten, | beilage. 28

lassen: „Großherzogliches Landgericht wolle den Be- klagten kostenpflibtig verurtheilen, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu ihr zurück{zukehren und die Ehe mit ihr fortzuseßen, unter der Verwarnung, daß, falls er diesem Urtheile nit nahkommen sollte, auf ihren ferneren Antrag er der bötlichen Verlassung für s{uldig erkannt, die Ebe für gescwieden und er, der Beklagte, für den schuldigen Theil erklärt werden sfolle,“

Da der Beklagte abwesend ist, so wird ihm dieser Auszug aus der Klage mit dem Bemerken hiermittelst öffentlih zugestellt, daß Verhandlung8termin auf

Montag, den 5. März 1883, : Vormittags 11 Uhr, vor hiesigem Großherzoglichen Landgerichte an- gesetzt ist. Oldenburg, 1882, November 27. Bohblie, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[31992] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Poctsh zu Krotoschin als Vor- mund nachstehender abwesenden, ihrem Aufentbalte nah unbekannten Personen : a, des Martin Schweitzer, eines Sohnes der bereits verstorbenen zu Hellefeld biesigen Kreises wohn- baft gewesenen Johann und Martha, geb. Dreher, Schweitzerschen Ebeleute, geboren zu HelUcfeld am 27. August 1822, der Anna Marie Schweitzer, ciner Tochter der- selben Eltern, geborea zu Hellefeld am 12, Sep- tember 1812, der Anna Catharina Schweitzer, einer Tocter derselben Eltern, geboren zu Hellefeld am 3. Ja- nuar 1817, : . des Wilhelm Schweitzer, eines Sohnes derselben a geboren zu Hellefeld am 24. September 82

, des Sohann Leopold, cines Sohnes der bereits verstorbener, q rg hiesigen Kreises wohn- haft gewesenen Michael und Christine, gebore- nen Dreher, Leopoldschen Ebeleute, geboren zu Hellefeld am 1, Oktober 1825,

hat die Todeserklärung derselben beantragt. _

Die ad a, bis d, benannten Personen sind vor länger als 30 Jahren mit ihren Eltern nah Nuß- land ausgewandert, obne daß scitdem Nacrichten über ihren Aufenthalt bekannt geworden sind.

Der Johann Leopold soll vor länger als 20 Jahren in die Fremde gegangen sein, ohne bisher Nachricht von sich garen zu haben. 4

Das Vermögen der Geshwister Schweitzer beträgt je 112 M und das des Johann Leopold 180 M, welches ihnen aus der bierselbst verwalteten Catha- rina Ettershen Nahlaßmasse V. 57/80 zugefallen ist.

Es werden die vorgedachten vier Geschwister Schweißer und der Johann Leopold, sowie Deren Recbtönocfolger hiermit zu dem

üm 28, l 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichts-Rath Kasel im Zimmer Nr. 5 anstehenden Termine unter der Verwarnung vor laden, daß die Verschollenen selbst für todt erkl iber Nachlaß dem landesherrlichen Fiskus

zu seiner Di ti bfolgt werden wird, urd di seltener Präliafan h e meldete Sre u Lebee

Inserat: nehmen an : die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendauk“, Rudolf Messe, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Burcaux. e

a

Handlungen anzuerkennen und zu übernehmen \{uldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersay der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglih mit dem, was alsdann noch von der

tas vorhanden, zu begnügen verbunden scin ollen.

Krotoschin, den 4. Juli 1882. Königliches Amtsgericht.

[407661 : Das Lar Amtsgericht Münthen kL., Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 21, September 1882 folgendes Aufgebot erlassen : f Es find zu Verlust gegangen folgende Staats- obligationen der vayerisGen Sr: ioiad L Komm. Kat. Nr. 51 1) zu 1100 Fl. mi 4% Kassa Kat. Nr. 4096 ausgestellt von der Kgl. Spezialkassa zu Mün- dena am 28. Februar 1841 für die Pfarrkirche Oberföhring als Gläubigerin, sowie 1 Zinés- coupon per 1. Dezember 1882 über 44 Fl. und

1 Talon, B 4 46, Komm. Kat. Nr. 10923 zu V Bl. mil 4% “Fafa Kat. Nr. 4512 auêtgestellt von der Spezialkassa zu München am 31, August 1843 für dic Pfarrkirche Oberföhring ols Gläubigerin, sowie 1 Zinds coupon per 1. Juli 1882 über 36 Fl. und 1 Talon. Auf Antrag des Kircenstiftungsvorstandes, k. farrers Herrn Heinri in Oberföhring, ergcht onach die öôffentlide Aufforderung an den Jnhaber : spätestens im Aufgebotstermin 12. April 1883, Morgens 9 Uhr, seine Rechte bei hiesigem Ge- richte, im Geschäftszimmer Nr. 19/L, anzumelden, und diese 2 Obligationen mit den bezeichneten Cou- pons und Talons vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt werden. Münthen, 23. September 1882. Der Kal. Gerichtss{reiber : Hagenauer.

[50767] Gütertrennung.

In Sachen der Katharina Keith, Ehefrau des Sblossers Jzcob Hegenér zu Uerzig, Kceises Wittlich, Klägerin,

ibren genannten Ehemann Jacob Hegener, Schlosser zu Uerzig, Beo ten, hat das öniglicbe Landgericht zu Triec, 11, Civil» fammer, du rtheil vom 26. Oktober 1882 die e mi den en bestehende ehelihe Güter» ees

aan S ad Gemäßheit des §. 11 t des preußischen hrungsgesehes zur den Civil bekannt gemacht. Trier, den 25. November 1882. Oppermann,

Gerichttschreiber des Königlichen Landgerichts.

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