1882 / 294 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1882 18:00:01 GMT) scan diff

o R S E S h T T S vi 20: Ag H i pw E da a a n g

Kongreß am 27. August dieses F hres a Tten worden. Der Herr Vorredner braucht“ niht mit arofer uverficht zu behan, daß wir nit wissen, oder nur aus cner bestimmten Quelle w fen konnten, was dort geschehen ist. Jh kann versichern, ich habe gengue Aufzeihnungen über den Hergang dieses Festes, und i Ftche au gar nit an, Ihnen daraus Einiges mitzutheilen. Es wird nämlich bierturch wiederum der Beweis dafür geführt, daß die Partci, wel@e \ih bier als parlamentarisce gerirt, sstch außerhalb als revolutionäre Partei binftellt. Selbstverständlich ergiebt fi für die Megierung die Pflicht, die Konsequenzen daraus für ih zu ziehen, Dieses Fest Kongreß kann man rit sagen hat am 27. August Ftatigefunden und bestand in einem Vormittagéfesie und einem Nach- mittagsfeste. Das gedruckte Programm liegt vor mir, und die Herren werden es anerkennen, da es von ibnen selbst verbreitet ist. Als Ein- Teitung diente eine Anzabl von Gesängen, unter anderen zwei: „Das Petroleumlied“ die Herren wissen, -was das, zu bedeuten hat und ein Lied, welches allen Denjenigen, die mit den älteren preußischen Bttentatsgeschichten bekannt sind, in den Ohren klingen wird: „Das Lied vom Bürgermeister Czech“. Das siand die Fest- und Weihelieder, die bei diefer Gelegenheit gesungen worden sind. Sehr ges{chmackvoll, muß ih gestehen, kann ich dies nit finden, das hängt indeß von dem persönlihen Standpunkt ab, der für. uns, meine Herren, die wir das öffentliche Bewußtsein der Nation zu vertreten und zu ver- theidigen haben, ift es ia der That doch sehr charakteristisch. Der Hr. Abg. von Vollmar hat bei dieser Zusammenkunft den Vorsitz geführt, er hat einige recht \scharfe Ausdrücke aegen Monarchie u. \. w. in seinen einleitenden Bemerkungen si gestattet. Der eigentliche Festredner war der Abg. Kayser; nach den mir vorliegenden Aufzeich- nungen {eint er indessen niht überaus anregend gewesen zu sein, und so ftand der dritte Redner, der Abg. Grillenberger, mehr im Mittelpunkt des Interesscs. Es thut mir leid, daß ich seine Aeußerungen schon jeßt vorlesen muß, ih möchte es lieber, nachdem ic ihn gehört habe, aber die Reihenfolge der Diskussion bringt es ja so mit fih. Da wird also in einer längeren Rede, die ter Abg. Grillenberger zu einer fehr geringen Zahl von Parteigenossen hielt, der größte Theil der Korona waren schweizer Bauern, die, wie es scheint, nicht viel von der Satte verstanden haben, da wurden also in dieser längeren Rede die Theorie, die Ziele, die Aufgabe, die grund- säßlihe Stellung der Sozialdemokratie dargelegt. Besonders von «Interesse ist der Scbluß, den ich vorlesen werde, um Jhrer Beur- theilung zu unterstellen, ob das, was die Herren erstreben, nicht in der That unmittelbar Revolution is. Und dieser Tag wird kommen : nämlich der Tag der Vergeltung unabweisbar, ganz bestimmt, durch ganz Deutschland gährt cs, das Volk ist der Schurkereien und Bedrückungen müde und satt, der Tag ist möglicherweise niht mehr fern, wo das Volk sich erheben und Rechenschaft von feinen Unterdrükern, seinen Tyrannen und diesem ganzen Gesindel fordern und mit demselben aufräumen wird. Um aber im gegebenen Augenblick nicht unvorbereitet zu sein, ge- nügt es noch nicht, daß man blos die Genossen wirbt, nein, man muß auch mit ihnen zu Werke gehen. Jever muß am Tage des Gerichts wissen, was cr zu thun hat, wo er hingehört, welche Stelle in dem großen Kampf er einnimmt, damit der Erfolg glei von vornherein gesichert sei; dies zu bewerkstelligen, ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie.

Also diese Revolution mit Gewalt, mit Blut und Waffen vor- zubereiten, ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie. Meine Herren! Das klingt doch ein klein wenig anders, als das, was man in diescn Räumen von den Herren zu hören gewohnt ift.

„Also dies zu bewerkstelligen ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie und läßt sich am besten dur die einzelnen Ver- bände der einzelnen Orte organisiren. Man kann keine ges{lossene Bataillone, Regimenter oder Armee-Corps bilden, das findet sich schon später, doch muß zu diesem Schritt eine organisirte, ge- \lossene Verbindung hergestellt werden, um auf das erste Sigual sich zusammenthun zu Tönnen und kampfbereit zu sein.

Meine Herren ! Sie haben also in nuce eine vollkommen vor- bereitete Organisation des gewaltsamen Losbrucbs der Sozialdemokratie innerhalb des Deutschen Reichs, und ih würde den Herren wirklich sehr dankbar fcin, wenn sie einmal die Güte hätten, auch hier im

ause aufzutreten und ihre eigentlihe Gesinnung, die ih bier wider- piegelt, so zu kennzeihnen und zu entwickeln, Das würde jedenfalls die Situation ganz ungemein vereinfahen. Wir wissen ja ohnehin, wie wir mit den Herren daran sind, aber das öffentlihe Bewußtsein würde dadur eine wesentliche Klärung gewinnen.

Nun, meine Herren, wenn ich dieses Alles, was ih Ihnen mit- zutheilen genöthigt war, zusammenfasse, so frage ih mi: wo bleiben die Einwendungen gegen die Geseßzlichkeit derjenigen J loqeln, über die hier in dieser Vorlage Rechenschaft gegeben wird F wir es in diesem Augenblick, Dank der Wirkung des Sozialistengesetzes, nicht mit einer unmittelbaren Vorbereitung zur Revolution zu thun haben, das erkenne ich an, und erkenne es mit Dank anz; aber daß unsere Aufgabe eine sehr viel weitergehende ist, daß sie nzmentli darin besteht, die großen Massen in den großen Centren des Verkehrs vor der Berührung mit dem äßencken Gift und der Verführung zu \{Güßen, die aus diesen Dingen hervorgeht, das, glaube i, ist doch so ungemein selbstverständlih und klar, daß es hierüber kaum einer Diskussion bedarf. Man bört i:nmer in den Reden der Herren Abgeordneten der sozialdemokratischen Partci den Ton durhklingen, als wenn es der Regierung und der Polizei, die in meienen tazu eine sehr ehrenwerthe Mat ift ein gewisses Vergnügen gewährte, die Sozialdemokraten zu chifaniren. Meine Herren! Wir sind uns der Schwere der Verantwortung, die uns durch dieses Gesetz auferlegt ist, voll und ganz bewußt, und wir wünschen nichts mehr, als daß wir diese Verantwortung niht zu tragen bâtten. Es is in der That eine starke Zumuthbung an das Pflichtgefühl eines Beamten, wenn man ihm imputiren will, daß er aus bloßer Lust und cwissermaßen aus Grausamkeit unsuldige Leute zu verfolgen und n das Gefängniß zu werfen subt. Meine Herren! Davon sind wir weit entfernt; ih wiederhole: wollte Gott, wir brauthten die Ver- antwortung nit zu tragen, aber so lange die deutsche Nation uns von dem dur das Gescy vom 21, Oktober 1878 übertragenen Man- dat nicht entbunden hat, so lange fühlen wir die unabweiöbare, i möchte sagen die keilige Pflicht, der Waffe, die uns in die Hand gc- geben ist, uns s{neidig zu bedienen. Wenn wir würden eine Pflicht- versäumniß begehen, die ih vor meinem Gewissen nie verantworten fönnte, wenn wir uicht alles thäten, was in unseren Kräften steht,

um einer Verbreitung des sozialdemokratischen Giftes in dieser Form mit aller Kraft entgegenzutreten.

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsishe Staats-Minister des Samen von Not itz- Wallwihß das Woit:

Ich will mir nur cinige Bemerkungen erlauben gegenüber den Acußerungen des Hrn. Abg. ron Vollmar, die si speziell auf sächsische BaE bet n, k, 6

err Abgeordnete hat mit besonderer Betonung Beziehungen erwähnt, die ¡wischen einem sächsisden Polizeibeamten und cinem Herrn Schmidt in Zürich bestanden baben. r hat im Eingange seiner Nede gesagt, daß er, abweihend von der bei früderen Diékussionen befolgten Taktik, heute davon absehen wolle, eine Menge von Einzelfällen anzuführen, weil dieselben bei früheren Diskussionen bier cinen erdrückenden Cindruck gemacht hätten, Nun, mir ift nit crinnerlid aus der Diskussion des porigen hres, daß der Reichstag sowobl als die Vertreter der verbündeten ! ierungen erdrückt worden seien an der Schwere der porgebractea Bewei e, Wenn mein Ge- dâcbtnißi mih nicht täust, se erinnere ib mi nur daß die Vertreter dec SeGernngen in der Lage wocren, viele der vorgeführten Einzelkeiten als Get ch unbegründet Ker ¿es „e va peoem Grade übertrieben abzureisen. finde cs schr wohuzethan, er Hr. Abg. von Vollmar für zweckwäßig gefunden hat, beute cine andere Takti zu befolgen,

aber cs ift nicht gelungen, ganz Tiejenigen Klirven (iffen, die er hat rerueiden wollen Gr Lai in Bea auf jene Be e a gea und Correspoatenzen argeführt, taß eia binter den Hrn. Schmid

erlassezr Steckbrief hurügezogen worden sei, um jene Correspondenz mit oen sächsischen Polizeibeamten zu ermöglichen, ja daß ihm sogar von Leßteren eine Legitimation zugestellt worden sei. Meine Herren ! Das eine und das andere is unwahr: weder hat der Genannte eine Legitimation ag ie erhalten Seitens der säcbsischen Polizeibeam- ten, noch ist der hinter iha erlassene Steckbrief zu irgend einer Zeit zurückgezogen worden. In Folge des von dem Untersuchungsgertcht erlassenen Steckbriefs ist der Betreffende verhaftet worden, sobald man ihn auf deutschem Boden betroffen hat, und wenn ih recht un- terrihtet bin, befindet er sich bereits heute wieder im Gewahrsam des betreffenden Untersuchungsgerichts.

Vebrigens scheint mir die Wichtigkeit, welhe der Hr. Abg. von Vollmar und die ihm befreundete Presse den fraglichen Vorgängen beimißt, do dafür zu sprechen, daß das, was scine Freunde in der Schweiz treiben, nit so ganz unsc{uldiger Natur sein kann, als er annimmt, denn sonst würde man übec die angeblichen Enthüllungen nibt das Triumphgeschrei erhoben haben, welches die sozialdemokra- tische Presse über diese Vorgänge erhebt. Meine Herren, ih glaube nidt, daß es für die sähsishen und deutschen Polizei- beamten ein besonders angenchmes Geschäft it, zu Sub- jellen, wie der Genannte, in Beziehung zu treten, aber so ange geheime Anscläge gegen die bestehende Rehtsordnung ge- \{chmiedet werden, so lange, wie wir heute gehört haben, die deutschen Sozialdemokraten ofen ihre Sympathie bekennen für Diejenigen, welche den Fürstenmord als ihr Dogma auf ihre Fahne geschrieben baben, so lange ist auch die Polizei verpflichtet, fich auf bestmöglichem Wege Auskunft zu verschaffen über jene Pläne und sie kann, wenn ihr Mittheilungen angeboten werden, vorbehaltlich der Verpflichtung, ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, das Ohr nicht zuhalten.

enn der Hr. Abg. von Vollmar Bezug genommen hat darauf, daß der betreffende Beamte niht mit- besonderem Geschick verfahren sei bei dieser Angelegenheit, so will ih dem nicht unbedingt wider- sprechen, aber ic möcbte ihm daraus keinen Vorwurf machen.- Zu allen Dingen gehört Uebung, und die haben wir ia Sachsen in Ân- gelegenheiten dieser Art nit. Wir sind in der glücklichen Lage ge- wesen, Jahrzehnte lang von -politisber geheimer Polizei gar nihts zu wissen, und erst die sozialdemokratishe Bewegung hat uns ge- nöthigt, dem Auskunftswesen eine größere Aufmerksamkeit zuzuwen- den z wir haben keine besondere Freude daran, aucch unsere Polizei- beamten nit, es kann ihnen nihts Angenehmeres geschehen, als wenn Sie sie dieser Nothwendigkeit entheben würden. Aber diese angenehme Lage herbeizuführen, ist nicht die Königlich sächsische Re- gierung in der Lage, wohl aber der Hr. Abg. von Vollmar und seine SENIGON wenn sie das unterlassen, was sie bisher getrieben

)aben.

„_ Denn hat der Herr Abgeordnete angesührt, daß zwei An- hänger der Sozialdemokratie in Leipzig in Untersubung gekommen seien, weil sie Sammlungen für fozialdemokratishe Zwecke veran- staltet Haben, daß sie später in der zweiten Instanz freigesprochen seien, und tro Herren, das ist alles wahr, aber ich weiß nicht recht, was das im vorliegenden Falle beweisen soll. Sie sind in Untersubung gewesen, weil sie unter fremder Firma, wie das jegt immer geschieht, Samm- lungen für sozialdemokratische Zwecke veranstaltet hatten. Das Ge- richt hat in der höheren Instanz den Schuldbeweis nit als genügend anerkannt, aber die Leipziger Regierungsbehörde hat nicht blos aus diesen, sondern au aus anderen Wahrnehmungen die Ueberzeugung gewonnen, daß die Betreffenden Persönlichkeiten sind, welche unter die Bestimmungen des Gesetzes gegen die gemeingefährlicen Bestrebungen der Sozialdemokratie sallen und hat sie deéhalb, wie es ihre Pflicht war, aus Leipzig ausgewiesen. Es heißt in 8. 28, daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlilen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften, für welche der sogenannte kleine Belagerungszustand proklamirt ist, ver- sagt werden kann.

Es steht durchaus nichts davon da, daß die betreffenden Personen erst wegen bestimmter Delikte verurtheilt sein mußten. Wenn weiter aber von dem Hrn. Abg. von Vollmar’ angeführt worden ist, daß die in Rede stehenden Personen auch aus anderen Orten Sachsens, ob- pes leine Bestrafung - vorausgegangen sei, ausgewiesen worden eien, so ist das unseren Gesetzen gegenüber nicht möglich; sie konnten nur ausgewiesen werden, wenn cine Strafe vorausgegangen war, oder wenn der betreffende Ort im Baunbezirke der 8&. 28 des Gesetzes erwähnten Ausnahmemaßregel lag; die eten greift aber zur Zeit nur für Leipzig und Umgegend Plaß. Ó g. von Vollmar: Es ift troßdem geschehen !) Dann hâtken sie sich bes{chweren müssen bei der vorgeseßten Behörde, die vermuthlih Abhülfe hätte eintreten lassen. Mir i} von einer solhen Beschwerde oder dem Vorgange überhaupt absolut etwas nicht bekannt. Außerdem hat der Herr Abgeordnete wiederholt einen Fall erwähnt, der \ich vor Jahr und Tag in Dresden ereignet haben soll, demzufolge ein Untersuchungs- gefangener, der, wie anzunehmen, den politischen Freunden des Herrn Redners angehörte, in Fesseln zu seiner kcanken Frau gesührt worden sein soll. Meine Herren, die Polizei, gegen die die Angriffe des Redners zunäcbst gerichtet waren, hat mit diesem Falle absolut nichts zu thun; der Mann ift in Untersuchungshaft gewesen und es bestehen da ganz bestimmte Vorschriften, in welcher Weise Individuen, welche wegen eines Vergehens oder Verbrehers von gewisser Schwere in Untersuchungshaft sind, gesichert werden müssen, wenu sie dur die Straßen geführt werden. Dieser Vorschrift ist auch in dem erzäblten

alle nabgegangen worden. Es ift also ihm zu Gunsten allerdings eine Ausnahme gemacht worden, aber jedenfalls is dur- aus nihts geshehen, worüber er sich den bestehenden Geseßen und Anordnungen gegenüber zu? bes{weren hat. Etwas Weiteres is zur thatsäcblichen Begründung seiner Beschwerden von dem Herrn Abgeordneten niht angeführt worden, Die Bundes- regierungen sind gewiß nicht der Ansicht gewesen, doß mit dem Erlaß des Gesetzes vom 28. Oktober 1878 die satlaldermotcatisihe Agitation von der Srde zu vertilgen sein werde; aber, wie {on mein Herr Vorredner hervorgeboben, es ist durch dasselbe die Möglichkeit geschaffen worden, uns segen die unmittelbaren Gefahren der sozial- demokratischen Avéschreitungen zu vertheidigen, und die Regierungen haben dadur die Autorität zur ückerhalten, deren sie nothwendig bedürfen, um der Gesellschaft gegen dicse Gefahren einen nachhaltigen Schuß gewähren zu können, und ih hoffe, daß das Votum des Reichstags den Bundesregierungen, worum sie bitten, bei Erfüllung dicser Verpflichtungen auch ferner zur Seite stehen werde.

Nachdem ein Vertagungsantrag abgelehnt war, erklärte der Abg. Köhl, er und seine politischen Freunde hätten den dem Hause vorliegenden Antrag deshalb unterstützt, weil sie die im ÿ. 28 des Sozialistengeseßes gemachten Voraussezungen zur Verhängung des kleinen Belagerungszustandes in keiner der drei genannten Städte für gegeben erachtet hätten, Ja dieser Ueberzeugung sei seine Partei weder durch die phantasievollen Schilderungen des Ministers von Puttkamer, noch die Ver- lesung Mostscher Deliriumsprodukte, noh der Stellen aus der in Zürich ersheinenden sozialdemokratischen „Provinzial-Korrespon- denz” ershüttert. Seine Partei verhalte sich gegen diese Sachen ebenso skeptish, wie gegen das Siegesbewußtsein, welhes von den Herren dec äußersten Linken zur Schau getragen werde.

Wenn er diesen sogenannten Rechenschaftsberiht durchlese, so lônne er sih der Ueberzeugung nicht erwehren, daß auch auf Seite der cAegterung weniger die Sorge um die angebli aufs Höchste gesährdete Gesellschast es sei, welche ihr die Zurüdck- nahme der drakonischen Sayrege: des kleinen Belagerungs- zusiandes verbiete, als vielmehr die Furcht, - daß ihr, der „starken“ Regierung, es als ein Beweis der Schwäche ange- rechnet würde, wenn dieses Geseh aufhörte, dessen völlige Nußlosigkeit fie selbs auf jeder Seite ihres Rechenschastsberichts Nei müsse. _ n, am as März 1879 an den

a en en r den Vollzug des kleinen Belageruag4zustandes finde man deres wie in

dem ibre Ausweisung ‘aus Leipzig erfolgt sei. Meine -

allen folgenden, mit mehr Variationen versehene Phrasen. In dem Hamburger Bericht sage dann die Regierung mit der Miene einer Tiefgekränkten: man werde sich der Ueberzeugung nicht verschließen fönnen, daß die ri&tige Würdigung der wohlwollenden Bestrebungen der Regierung von Seite der Sozialdemokraten fehlen werde. Die Regierung verlange damit Uebermenschlihes von den Sozialdemokraten. Nach den gegen sie getroffenen Maßregeln sei es nicht zu verwundern, daß die Sozialdemokraten, nachdem ihnen Men Vermögen und Familie genommen sei, sih zu helfen suchen würden, wie sie könnten. Man wundere sih über die geheimen Versamm- lungen. Wenn die öffentlichen Zusammenkünfte den Sozial- demokraten verboten seien, so müßten sie sich im Geheimen versammeln. Ebenso habe es Preußen unter französischer Herrschaft gethan. Die Autorität vor dem Gescße: werde durh die getroffenen Maßregeln untergraben werden. Er bitte dem Antrage zuzustimmen. Zum Schlusse wolle er eine weitere Wahrnehmung hier anführen, die sich izm bei Durchlesung des sogenannten Nechen- schastsberihtes unwillkürlih aufgedrängt habe. Die gesellschafts= rettenden sozialen Pläne des Kanzlers hätten eine so srappante Aehnlichkeit mit dem von den Sozialdemokraten gepredigten Evangelium der sozialen Glückseligkeit, daß man fast an ein Plagiat denken könnte, und es komme ihm beinahe VOrT, als ob sih der Unmuth der Regierungen weniger gegen den sozialen als gegen den demokratishen Theil der sozialdemokratishen Firma rihte. Man fürchte, das Volk werde die sozialen Wundertränke lieber aus demokratischen Händen als aus denen der Regierung nehmen. Seine Parteft sei Anhängerin der Gewerbefreiheit und als solhe wolle sie die Hand nicht bieten zur Erdrosselung einer dem Reichskanzler augenscheinlih sehr unangenehmen Konkurrenz.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Kayser bemerkte persönlich, daß erx für tie Aeußerungen des „Sozialdemokrat“ eben so wenig verant- wortlich sei, wie der Minister von Puttkamer für die Aeuße- rungen der „Nordd. Allgem. Zeitung“ oder für die Reden von. Stöcker und Henrici.

Der Abg. von Vollmar stellte ebenfalls in Abrede, daß; der „Sozialdemokrat“ sein offiziellés Organ sei, derselbe sei das Organ der Sozialdemokratie, nicht eines Einzelnen. Revolutionär als Sozialdemokrat sei er nicht nur im Aus- lande, sondern überall.

Der Präsident machte davon Mittheilung, daß von den Abgg. Rickert und Richter eine Jnterpellation wegen des Ein-= suhrverbots von amerikanischem Scweinefleish eingegangen sti.

Hierauf vertagte sich das Haus um 43/, Uhr auf Donnerstag 12 Uhr.

oder minder wehmüthigen

Berichtigung. Jn der 25. Sißung des Reichstags,

bei der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Feststellung der Reichshaushalts- Etats für die Etatsjahre 1883/84 und 1884/85 hat nicht der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsishe Staats-Minister des Jnnern von Nostiß - Wallwißt, sondern der außerordent- lihe Gesandte und bevollmächtigte Minister von No stitz- Wallwiß das Wort ergriffen.

Statiftisce achrichten.

In dem neuesten Monatsheft zur Statistik des Deutschen Neichs (Oftoberheft 1881) ist eine Statistik der Branntweinbrennerei und der Branntweinbesteuerung im deutschen Zollgebiet ver- öffentlicht, welche für das Reichs-Steuergebiet genauere Angaben über die Ergebnisse des Etatsjahres 1881/82 nebst Erläuterungen hierzu und einigen zusammenstellenden Tabellen über die Ergebrisse der let:ten 10 Etatsjahre enthält, ferner die bezügliden Verhältnisse im Große berzogthum Luxemburg für das Etatsjahr 1881/82 in ausführlicerer Weise darlegt und au für die innerhalb der Zolllinie liegenden, aber vom gemeinshalilichen Branntweinfleuergebiet ausgeschlossenen deutschen änder, Bayern, Württemberg und Baden ent- sprechende Nachweise, die \sih je auf die jüngst abgelaufene Stéuerperiode beziehen, giebt. us dem reiben Materiale ift furz Nachstehendes zu entnehmen. Während des Etatsjabres 1881/82 waren in Elsaß-Lothringen 21045 (im Vorjahre 18 470) und im übrigen Reichssteuergebiet 8864 (8331 im Vorjahre), zusam- men also 29 909 Brennereien im Betriebe, von denen 7256 (7133 im Vorjahre) mehlige Stoffe, 24 (25 im Toriahre) Melasse, und die übrigen nicht mehlige Stoffe, wie Weinhefe, Weintreber, Obst, Rü- ben u. \. w. verarbeitet haben. Von der angegebenen Gesammtzabl der innerhalb des Reichsfteuergebiets während des Jahres 1881/82 im Betriebe gewesenen Brennereien waren 1294 (1323 im Vorjahre) in Verbindung mit Hefenfabrikation ; über 12000 4 jährlicer Steuer haben entrichtet neben den Melassebrennereien 1712 Kartoffelbrenne- reien (1420 im Vorjahre) und 129 Getrcidebrennereien (144 im Vor- ahre). Der Bruttoertrag der Branntweinsteuer betrug im Reichs- teuergebiet 1881/82 64002 689 M gegen 57 271 757 4 im Etats- abr 1880/81. Demgemäß war die Branntweinproduktion des Reichs- teuergebiets im Nes 1881/82 im Verglei zum Vorjahre und au zu den 11 Vorjabren eine Berge S starke, Dies Ergebniß ift hauptsächlich der sehr erziebigen Kartoffelernte des Jahres 1881 zuzuschreiben. Auch die Ausfuhr von Branntwein aus dem Reichs- stcuergebiet war eine sehr bedeutende; an Steuerrückvergütung für ausgeführten Branntwein wurden bezahlt 1881/82 16031 186 M gegen 10916734 4A im Vorjahre. Der Nettoertrag der Branntweinabgaben (die Summe der Beträge der inländishenSteuer, des EingangszoUs der Uebergangs- und der Auéëgleibungsabgabe abzüglich des Betrags der Steuerrückvergütung für ausgeführten und zu tehnishen Zwecken ver- wendeten Branntwein) belief sich im Reichösteuergebiet 1881/82 auf 48510 1907 M oder 1,34 M auf den Kopf der evölkerung gegen 47 098 758 M oder 1,32 A pro Kopf im Vorjahre. Im baye- rischen Steuergebiet wurden im Kalenderjahr 1881 von 4550 im Betriebe Frvenen Brennereien zusammen 222 034 b1 Branntwein zu 50% Alkoholgehalt produzirt, die Einfuhr von Branntwein be- trug daselbst 56 359 und die Autfuhr 16118 hl, In Württem- berg belief si im Etatsjahre 1881/82 der Nettoertrag der Brannt- weinabgaben (Dmer von Braumalz, Eingangszoll und Uebergangs- mp abzüglid der Steuerrückvergütung für denaturirten Brannt- wein) auf 244617 M, und der Ertrag der Abgabe vom Branntweins fleinverkauf auf 292565 4, in Baden die Gesammtnettocinnabme aus Branntweinsteuer und Üeber anadargate vom Branntwein (ohne Berücksichtigung des Eingange s für zollausländischen R EN

im Steuerjahre vom 1. Dezember 1880 bis 30. November 1881 au 735 897 M

zim Deutschen Reichs-A

M 2944

Zweite Beilage i nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember

Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staals-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchangs-Sachen.

2. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen 3, 4.

u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs - Sathda.

Steckbriefs - Erledigung. Der hinter den Sattler, jeyt Arbeiter August Hartwig, am 19. Mai 1861 zu Wendish-Buchholz, Kreis Beeskow, geboren, unterm 30. Oktober 1882 in Akten 88 D. 570. 82. erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 7. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 88. Bar dua.

46447] [ Oeffentliche Ladung. Die nachbenannten Per- fonen: 1) Martin Wilhelm Brandenburg, geboren am 4. Dezember 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 2) Robert Ernst Joachim Dinse, geboren am 10. April 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 3) Wilhelm Theodor Fink, geboren 8, Mai 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohn- haft, 4) Tischler Carl Gustav Theodor Gaede, ges boren 27. April 1858 zu Stilow, Kreis Greifs» wald, zuleßt in Greifswald wohnhaft, 5) Friedrich Joachim Heinrih Goos, geboren 7. Dezember 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbs wohnhaft, 6) Bäer Wilhelm August Ferdinand Hahn, geboren 18. März 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 7) Jo- hann Friedri Kalish, geboren 6. April 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 8) August Georg Wilhelm Krüger, geboren 16. Februar 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 9) Johann Carl Christian Küster, geboren 23. Juli 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 10) Friedrich Joka1n Lindemaun, geboren 7. August 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 11) Bernhard Heinrich Möller, geboren 11. August 1859 zu Greifs- wald, zuleßt daselbs wohnhaft, 12) Martin Johann Neitow , geboren 24. Februar 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbs wobnhaft, 13) Martin Christian Carl Oergel, geboren 31, Dezember 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 14) Carl Johann Friedrich Peters, geboren 12. April 1859 zu Greiféwald, zuletzt daselbst wohnhaft, 15) Carl Friedrih Peter3, geboren 27. Februar 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 16) Carl Jo- hann Schult, geboren 24. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 17) Seefahrer Wilhelm Max Joachim“ Stamm, geboren 26. Fe- bruar 1859 zu Wusterhausen, zulett in Greifswald wohnhaft, 18) Carl Friedrich Wilhelm Vogt, ge- boren 30. Januar 1859 zu Greifswald, zuleßt da- selbst wohnhaft, 19) Carl Christian August Was- mund, geboren 1. Juli 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnkhaft, 20) Carl Johann Heinrih Wer- uer, geboren 13, November 1859 zu Greifswald, zu- e daselbst wohnhaft, 21) Christian Friedrich estphal, geboren 3. Januar 1859 zu Greifswald, zuleßt daselbst wohnhaft, 22) Matrose Theodor Jo- hann Christian Lange, geboren 7. November 1859 zu Lassan, Reg.-Bez. Stralsund, zuleßt in Lassan wohnhaft, 23) Matrose Friedrich Wilhelm Martin Sadewasser, geboren 24, März 1859 zu Lassan, zu- leßt daselbst wohnhaft, (Reg.-Bez. Stralsund), 2 Seefahrer Christian David Zoabim Schreiber, geb. 8, Januar 1859 zu Cröslin, zuleßt in Carrin, Mittelhof, Reg.-Bez. Stralsund, wohnhaft, 25) Albert Ludwig Theodor Rebühn, geboren 31. März 1859 zu Lühmannsdorf - in Gr. Polzin, Reg.-Bez. Stralsund, wohnhaft, 6) Joachim Fricdrih Ludwig Stolzenburg, geboren 4. Oktober 1858 zu Schalense, zuleßt in Moelshow, Nea.-Bez. Stralsund, wohnhaft, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, \sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Hecres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent- weder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreihtem militärpflihtigen Alter \ih außer- halb des Bundesgebietes aufzuhalten Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 31. Founar 1883, Vormittags 94 Uhr, vor die Strafkammer des Nenigen Landgerichts zu Greifswald, Domstr. Nr. e Bil Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrath zu Greifswald über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten ift durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land- gerihts zu Greifêwald vom 26. September 1882 wegen der die Angeklagten möglicherweise treffenden böcsten Geldstrafe und der Kosten în Höhe von 500 M mit Desdhlag belegt, Greifswald, den 23, Oktober 1882. öniglide Staatétanwaltschaft.

[50345]

Der Wehrmann, Musketier Gustav Hermsdorf, geboren am 28, März 1850 zu Calbe a./S,, Flei cher, 5 in Gröningen, Reg.-Bez. Magdeburg, aufent- bältlich gewesen, wird beschuldigt, als hrmann der Landwehr ohne Erlau ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden nde der Mi- litärbehörde Anzeige erstattet zu n, Rebertreinng gegca §, 360 Ne. 3 des A ï elbe wird auf Anordnung des Kön mtêgerihts hierselbst auf den 24. Januar 1883, Bor- mittags 10 Uhr, vor das Königlie Écéffen-

zit i zur ndlung gcladen. unents{uldigkem T Dau]tve wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafpro nutng von dem Königlichen Landwe rfs-Kommando zu Halberstadt unterm 17. No cr. ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, Gröningen, den 21. November 1882, Staecrck, Gerichtëschreiber

des Königlichen Amtkgerichts.

M u. s. w. von öffentlichen Papieren.

- E & E © Deffffen cli 4 Anzeiger. s nebmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

182.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen, 7. Literarische Anzeigen, 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. M

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Anuoncen - Bureaux. P)

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [52636] Oeffentliche Zustellung. :

Der Eigenthümer Julius Kaß in Sennheim, ver- treten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinach, flagt gegen den Schreiner Cöleftin Grüneberger, früher zu Dbersteinbrunn, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, auf Auflösung eines Kaufvertrages und auf Schadenersaß mit dem Antrage: den münd- lihen Kaufvertrag vom Januar 1880 über das vor- bezeihnete Grundstük: „Ein Wohnhaus, in Ober- steinbrunn gelegen, Section E. Nr. 285, 289, 290, mit Hof, Scheune, Stall, Schweinstall, Gras- und Gemüsegarten, von einem Flächeninhalt von 7 Aren 01 e im Mitteldorf, einerseits Caspar Morgen, anderseits Caspar Schreck Mangels Erfüllung der Bedingungen von Seiten des Beklagten zu dessen Nachtheile und zum Vortheile des Verkäufers für aufgelöst zu erklären, zu verordnen, daß das ançe- gebene Grundstück frei von allen Lasten in das Eigen- thum des Verkäufers zurückkehren solle; den Beklag- ten zur Zahlung der Zinsen zu 59% seit dem 20. Januar 1880 bis zum Tage der Räumung sowie zu einer Entschädigung von 400 4 mit Zins zu 9 9% vom Klagetage an und zu den Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. auf

den 20. Februar 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stahl, / Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.

[52632] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franziska Maria Margaretha, rect. Maria Franziska Louise Jarmer, gen. Bartel, geb. Wieting, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Westphalen, Schiff und r klagt siegen den Ehemann, den Schenkwirth Johann Christian rect. Johann Carl Christian Jarmer, gen. Bartel, unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung mit dem Antrage, dem Beklagten kostenpflichtig aufzu- erlegen, innerhalb einér gerichts\eitig zu beftimnien- den Frist die Klägerin bei sich. aufzunehmen, thr aub, falls die Aufnahme außerhalb Hamburgs er- folgen muß, einen entsprewenden Auslagenvors{uß zu gewähren unter dem Präjudiz, daß Gern ae der Beklagte für einen böslihen Verlafser erklärt und die unter den Parteien bestehende Ehe vom Bande getrennt wird, und ladet den Beklagten zur Gifullien Verhandlung des Nechtéstreits vor die I]. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath- haus) auf

ten 13, März 1883, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klaze bekannt gemacht

Hamburg, den 11. Dezember 1882,

S ch(liedckau, i Gerichts\{reiber des Laudgerichts, Civilkammer 11.

965 Ene] Aufgebot.

Der Kaufmann Eduard Hering zu Warschau hat das Aufgebot des angeblih verloren sgtuigenen Depositalscheins der Lebensversicherungs-Aktiengesell- {aft Germania zu Stettin, vom 21. November 1877, Inhalts dessen der Antragsteller die Polize der Germania Nr. 104 618 vom 28. Dezember 1864 über 45 009 Æ als Unterpfand sür cin demselben gewährtes Darlehn gegeben hat, beantra a Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf deu 22. September 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Eusgrbotfermine seine Rechte anzu- melden und die Urkande vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgea wird,

Stettin, den 8. Dezember 1882,

Königliches Amtsgericht.

[52627] Anfgebot. Í Die Königliche Finanz- Direktion, Abtbeilung für Forsten, beabsictigt, die mittels Vertrages vom 27. zember 1889 Seitens des Hofbesizers Oncken zu Utarp dem Forsifiskus vertaushten, früher von dem En arm Peter Harms zu Jacksiede be- essenen, n 86 und 87 Kartenblatts 14 von Bur- fe, unter Negenbargen belegen, 1 ha 62 a 07 qm groß, Grundsteuermutterrolle Ärt. 164, welche Parzellen im Grundbuche noch nicht chnet [uB, Do igeathum des Forstfiékus in das Grund- t

lássen.

A0 loen, welde an diesen Parzèllen

Eigentbum g lehnrechtlie, M arate

rische, Pfand- und andere dinglihe Nebte, ins-

besondere auch Servitutea und ealbereGtiqungen e

[u haben vermeinen, werden aufgefordert, dies n dem

auf den 28, März 1883, Vormittags 10 Uhr, hierselbst anberaumten Termine anzumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanm falle ihre Ee g _— prunnnden Parzellen dem Forstfiskus geacn verloren gehen. Wi den 7. Dezember 1882. lalicbes Amt L J. V.: Heyse.

[52630] Nr. 12,569. In Sachen der Ehefrau des vorma- ligen provisorishen Straßenmeisters Josef Eckert, Karolina, geb. Winnewisser, in Karlsruhe, Klägerin, gegen ihren Ehemann, z. Zt. unbekannt abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist auf Ersuchen des Gr. Landgerits zu Karlsrube in Erledigung des Beweisbe\shlusses desselben vom 31, Oktober 1882 Termin zur Beweisaufnahme durch den Gr. Amts- richter Burger auf Samstag, den 30. Dezember 1882, Bormittags £10 Uhr,

vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst beslimmt. |

Dies wird dem z. Zt. aa unbekannten Orten ab- en Beklagten hiermit an Zustellungsstatt er-

net.

Bonndorf, den 8. Dezember 1882.

Kegler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[52667] Gütertrennung. e

Durch rechtskräftiges Urtheil der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 16. No- vember 1882 ist die zwischen den Eheleuten Kauf- mann Michael Mirbach und Sophia Theresia, geb. u prevner, früher zu Siegburg, jeßt zu Königs- winter, bestandene ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 9. Dezember 1882,

Donner, ; Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[52668] Gütertrennung. E

Durch rechtskräftiges Uriheil der Il. Civikammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. November 1882 ift die zwishen den Eheleuten Fabrikarbeiter bert Pohé und Sofia, geb. Stolz, zu Wüsch- eim bei Derkum bestandene ehelihe Gütergemein- saft für aufgelöst erklärt.

Boun, den 9. Dezember 1882.

Donner, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[52669] Gütertrennung, BE

¿Durch rechtskräftiges Urtheil der IT. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. Novem- ber 1882 ist die zwischen der Ehefrau dcs Kohlen- händlers Jsidor Frohwein, Adelheid, geb, Rosenthal, zu Beuel, und dem Isidor Frohwein, Kohlenhändler zu Beuel bestandene ehelihe Gütergemeinschaft für aufgehoben erklärt.

Boun, den 9. Dezember 1882.

Donner, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[52644] : ;

In Vollstreckungssahen wider den Häuéler Dau zu Barendorf wegen Geldforderung mittelst Zwangs- versteigerung der dortigen Häuélerei Nr. 1 ift zur Abnahme der Rechnung tes Sequesters Aktuars Hoffmann zu Grevesmühlen Termin an Gerichts- stelle angeseßt auf den

30. Dezember 1882, Vormittags 10} Uhr, und werden dazu die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten geladen. Grevesmühlen, am 11, Dezember 1882. Großberzoalihes Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: C. Lieseberg, Ger.-Dtr.

[52678] Bekauntmathung,

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. d. M. sind die unbekannten Betheiligten Ep lid der in den Zwangköversteigeruugssachen 13 b. Wieschowa und 11 Tworog gebildeten Kaufgelder- [pezia massen mit ibren Ansprüchen ausgeschlossen, die Kosten sind den Massen auferlegt.

B den 4. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht. V. gez. Teuber.

[52665]

Das Toniglide Landgericht zu Aaben hat dur Urtheil der 11. Civilkammer vom 10, November 1882 die grisden der gewerblosen Margaretha Wocbel zu Niedermerz bei Aldenhoven und ibrem daselbst wohnenden A aon Josef Tires, Müller, be- stehende geseßlihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erflärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien vor den K ichen Notar Holter in Aldenhoven ver- wiesen und dem Tives die Kosten zur Last gelegt.

Aathen, den 6. Dezember 1882.

Der Gerichtsschreiber :

[52666]

Das Königliche Landgericht zu Aachen hat dur Uriheil der 11. Civilfammer vom 10, November 1882 die A ay der Maria Louise Mengelbier, obne zu Eupen, und ihrem daselbst woh- nenden August Wirz bestehende Güter- gemelnsdast für aufgelöst erflärt, Forte aus gespt h can zur Seiti Rg ibrer Reedte vor den Königl, Notar B. Hänne in Eupen ver- wien und dem Beklagten die Kosien zur Last

eat.

Aathen, den 6, Dezember 1882, Der Gericbteschreiber :

Bewer.

[52687]

Das nathstehende, beute verkündete Ausschlußurtheil : Die nachstehend bezeichneten Urkunden, nämli ;

1) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß- vereins E. G. Nr. 1168 über 113,95 , lautend auf Ernst Reimer,

2) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß- vereins E. G. Nr. 1169 über 113,95 4, lautend auf Carl Reimer,

3) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß- vereins E. G. Nr. 2190 über 110,02 M, lautend auf die Tagelöhnerfrau Lewerenz zu Kleverhof, -

werden für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen. i S (gea) Voß. wird Hiermit öffentlich bekannt gemacht. Guoyen, den 9, Dezember 1882. : Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber : H. Ehlers, Gerichtsaktuar.

[52674] Verkündet am 39. November 1882. gez. Hartmann, Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs! In der Aufgebotssache des Johannes Brand und Frau Anna Ca- tharina, geb. Möller, von Ersrode, gegen Bernhard Oehm und Conrad Brand bezw, deren Erben und Rechtsnachfolger wegen Löschung von Pfandrechten erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Roten- burg a. F. durch den Amtsgerichtsrath Klemme für Recht :

Die auf dem Grundbesitz der Antragsteller pfand- rechtlich eingetragenen:

9 Thaler 19 Silbergroschen Rest von 21 Thaler Kaufgeld aus Vertrag vom 20. März 1851 für Bernhard Oehm und 27 Thaler mit Zinsen seit 9, Oktober 1844, 3 Thaler 28 Sgr. 3 Heller Kosten sowie ein neuer Theetisch laut Immission vom 27. Oktober 1845 für Conrad Brand, sind als be- zahlt bezw. geliefert anzusehen und ist das Pfand- recht zu löschen.

gez. Klemme. Wird hiermit veröffentlicht. Roteuburg a. F., den 30. November 1882. Dare, Gerichtsschreiber. [52675] Nachstehendes Aus\{lußurtheil. m Namen des Königs!

In der Generalaufgebotssace ver chollener Per- sonen F. 8/81 erkennt das Könialiche Amtsgericht XI. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Aßmann ‘z;

für Recht : Der Seefahrer Gotthilf Andreas Batel, geb. den 12, März 1849 zu Danzig, seit Dezember 1867 verschollen, wird sür todt erklärt und der Nachlaß desselben den näcsten bekannten Erben mit den Folgen der §8. 834 ff. 11. 18 Allgem. Landrecht zugesprochen.

Aßmann.

Verkündet am 5. Dezember 1882 Referendar Pl aschke, als Gerichtsschreiber, wird biermit bekannt gemacht.

Danzig, den 5. Dezember 1882,

Qrasgo rzewski, i Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. XI.

[598821 Verkündet am 6. Dezember 1882. gez. Schubert, Gerichleschreiber. Zm Namen des Königs! : Auf den Antrag Beikommender erkennt das König- lite Amtsgeriht zu Schönberg i. H. durch den Amtdörichter Loeck daselbst ür Recht : N Die von Hin Timm und Jochim Timm in Wish an die Wittwe Trin Haversack e. e. in Wish am 17. März 1834 ausgestellte, am 21. April 1834 auf dem Folio der Kathe Nr. 23 e, p. in Wish Bd. D. p. 1212 des Probsteier Scpuld» und fandpcotokolls protokollirte Sctuld- und Pfandoerschreibung über 75 K oder 40 Rbthlr. S. M. nebst 4°/% Zinsen, wird für fraftlos erflärt, und wird die Delitung der protokollirten Uckunde im Probfteier Schuld» und Pfandprotokoll betreffenden Orts bewirkt werden. Voa Neis Wegen. gez. Loeck. Veröffentlicht :

Schubert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[52683 Namen des Königs!

t des Kaufmanns I. H. Budden- Auf dee Änirag tes Raufmaans ©, Þ, Budde Sudedeei ie Rg F Die ron «den (belcuten Bofems gVernim ned

b u - Ée unterm 2%, Seztem ber 1875 sür den Kaufe

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ür fraftlos ceflärt. Sudendorf|.

Ve am 1, Dezember 1882. Brennecke,

als @ Gericis ¿cdreider.