1926 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 24, anberaumten Aufgebotstermin ieine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastlos- erfläruna der Urfunde erfolgen wird. Mörs, den 16 Dezember 1925. Das Amtsgericht.

[111241] Aufgebot.

Die Landeébant der Rheinprovinz Filiale Köin, hat das Autgebot des Schecks Nr 10726 liber RKM 200 Bezogener : Bitburger Creditverein, Bitburg, Außs- steller: Produfktenhandel Gusfirchen, welcher zuf dem Poitwege von. der Uatragstellerin an die Landesbank in Trier verloren- ¡egangen fein soll, beantragt Der In- aber der UÜrfunde wird aufgefordert pätestens in dem auf den 9, April 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Genucht anberaumten Aul!- Jebotstermine seine MNechte anzumelden ind die Urfunde vorzulegen,- widrigentalls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird

Bitburg, den 2. Januar 1926.

Amtsgericht.

(111244) Aufgebot.

Der Landwirt Altired Dammaschke in Zembten, Kreis Guben, vertreten durch en MNechtéanwalt Schwochi in Guben, \at das Aufgebot des verlorengeaangenen "wypothefkenbriets vom 1. September 1843 iber die auf dem Grundbuchblatte des Brundstücks Nr. 11 Sembten in Abteti- lung I[I Nr 1 für die Geschwister Jo- anne Caroline, Carl August und Jo- hanne Wilhelmine Boettcher in Sembten am l. September 1843 eingetragene Erb- teilsrorderung von 112 LTalern beantragt Der Jnhaber der Urkunde wird aufge- fordert, pätestens in dem auf ‘den 13. April 1926, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigentalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde ertolgen wird.

Guben, den-22 Dezember 192d,

Das Amtsgericht. [111267]

Zur Ermittlung unbekannter Teils nehmer wird die nachstehende Auseinander- seßung öffentlich bekanntgemacht: Re- gierungsbezirk Merseburg, Kreis Eckartsberga. Begründung von Nenten- gütern in Pleismar au}! den der gemein- nüßtgen provinztiellen Siedlungsgesell)chaft Sacbsenland, G. m b. H., in Halle a. S. gehörigen, im Grundbuche von Pleismar Band [I Blatt 9 und Band I1 Blatt 43 eingetragenen Grundstücken in Gefamt- größe von 113,2762 ha. Die unbekannten Teilnehmer werden aufgefordert, sich bis zu dem auf Donnerstag, den 25. Fe- bruar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des Kulturamts in Naumburg, S., Jakobspromenade 6. Zimmer 3, anbeiagaumten . Termine“ zu melden, widrigenfalls der Ausbleibende, felbst im Falle der Verleßung, die Aus- einandersegung gegen sih gelten lassen muß.

Naumburg, S., den 6. Januar 1926.

Kulturamt,

[111246] Aufgebot. : Auf Antrag des Landwirts Sebastian Götschl in Kohlgrub foll Martin Brugger, geb am 9. Mai 1857 in Bayersoien, Sohn der Bauerstochter ‘Magdalena Brugger von Baye1soien, Müller, zuleßt in Kohlgrub wohnha|t, seit mehr als 30 Jahren ve1schollen, für tot erkärt werden. Es ergeht hiermit die Aufforde- rung: 1. an den Ver)chollenen, sich |pâte- stens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeéerklärung erfolgen wird, 2. an alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen ‘vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Auf- gebotstermin wird bestimmt auf Mitt: woch, den 29, September 1926, Vormittags 9 Uhr, Sizungs})aal Nr. 5. Garmijch, den 2. Januar 1926, Amtsgericht. Hotbauer,

{111245] Aufgebot,

Der Landwirt Albert Franke in Teltow, Ruhl!ödorter Straße, hat beantragt. den ver\hollenen Arbeiter Wilhelm Hermann Ernst Franke, geboren am 10. Juli 1876 zu Nuhisdort, zuleyt wohnhait in Eydt- kuhnen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver1chollene wird aufgetordert, sich 1pä- testens in dem auf den 13. Fuli 1926, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots- termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welde Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, späte- stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Stallupönen, den 16. Dezember 1925

Das Amtsgericht.

[111247] i

Gemäß der Verfügung des Herrn «Justtz- ministers vom 18. Dezember 1925 führt die Frau Mathilde Hermine Hülten geb. Ka)pers, in Crefeld, geboren am 9. März 1882 zu Marxloh, Standezamt Dusburg- Beeck, an Stelle des bieherigen Familien- namens den Familiennamen Hülsen- Kajpers.

Crefeld, den 31. Dezember 1925.

Amtsgericht. s O Ea

Durch Aus\{lußurteil vom 23. De- zember 1929 ist der Hypothekenbriet über ie im Grundbuch von Hagen Blatt 698 in Abt. [11 Nr. 5 tür den Rektor Jo)ef orfch in Hagen i. W. am 26. Februar 906 eingetragene Da1lehnshypothek über 1000 A für fraïtlos erflärt worden Hagen i. W., 23. Dezember 192%. Das Amtsgericht.

[111248]

Durch Aus\{Glußurkeil vom 18 Dezember 1925 ist der frieagsvershollene Arnold Theodor Harry Schulz, gebcren am 11 August 1897 zu Hambung zuleßt wohnhaft in Neurahlstedt, für tot erflärt worden Todestag: 10. 1. 1920.

Ahrensburg. den 23. 12. 1929,

Das Amtsgericht

\111251] Oeffentliche Zuftellung.

a) Die Ebetrau Theodor Heiert, geb de Vries, in Amsterdam. b) die Ehefrau Monteur Heinrih Schneider, geb Vilde- brandt, in Bieleteld Prozeßbevollmächtigter zu a: Rechtsanwalt Dr Mierhoff in Bielefeld, zu b: Rechtsanwalt Klare in Bielefeld, klagen zu a gegen thren Ehe- mann Koch Theodor Heiertz, zu b gegen ihren Chemann Heinrich Schneider, beide früher in Bieleteld, jeyt unbekannter Autenthalts, auf Grund der §§ 1969 und 1568 B G-B mit dem Antrage au! Scheidung der Ehe Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Nechtsstreits vor die 11.Zivilkammer des Landgerichts in Bielefeld aut den 26. Fe- bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu beftellen. Zum Zwroecke der öffentlirhen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht

Bielefeld, den 5. Januar 1926.

Der Gcrichtsschreiber des Landgerichts.

[111252] Oeffentliche Zustellung,

Die Frau Berta Funze, geb Lehmann, in Forst i L, Heidestraße 8, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jehbser in Guben, flagt gegen ihren Ehemann. den Arbeiter Johann Paul Gustav Funze, früher in Forst i. L, z. Zt. unbekannten Autkenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ‘der Beklagte sie im Jahre 1908 bös- willig verlassen habe, Gewohnheitstrinker und arbeits\cheu fei, mit dem Antrag au! Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor den Einzel- richter der 1. Zivilfammer des Landgerichts in Guben auf den 24. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem Prozeßgericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwaige gegen die Klage vorzubringende Einwendungen und Beweismittel durch den zu bestellenden Anwalt unverzüglich in einem Schriftsaiz dem Prozeßbevoll mächtigen der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.

Guben, den 9 Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(111253] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebhetrau Hermine Rohlfs, geb. Bolte in Hameln, Mariensir. 44, Prozeß- bevollmächtigter : Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt gegen den Tischler Heinrich Rohlfs, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, früher in Hameln, auf Grund des 8 1567 Ah) 2 B. G-B. mit dem An- trage auf Ehe)\cheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Landgerichts in Hannover auf den 9, März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen,

Hannover, den 4. Januar 1926,

Der Genchts|chceiber des Landgerichts.

{111254] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Fohann Gorski in Hameln, Stubenstraße 27 Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt aegen die Ehefrau Nosa Gorski, geb. Albrecht, zurzeit unbekannten Aufenthalts, fiüher in Hannover, auf Grund des § 1567 Ab). 2 B. G.-B., mit dem Antrage au! Ehescheidung. Der Kläger ladet die Be- flagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IL. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover aut den 9. März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufkorderung, sich durch einen bei diejem Gerichte zugelassenen Mechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 4. Januar 1926.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

{111255] Oeffentliche Zustellung. Es klagen : 1. die Frau Antonie Kubaki, hne, in Magdeburg, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtéanwalt Kortüm in Magdeburg, gegen den Arbeiter Franziskus Kubaci, früher in Magdeburg, 2. die rau Emma Stürmer, geb. Krause, in Magdeburg, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Bors in Magdeburg, gegen den Arbeiter August Stürmer, früher in Magdeburg, 3. der Pantoffelmacher Adolf Kiekebush in Alvensleben, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Bein in Magde- burg, gegen seine Ghesrau Katharina Kiekebusch, geb. Glanz, früher in Alt- haldenbleben, auf Grund; zu 1: des 8 1567 B. G-B, zu 2: der 88 1567 und 1568 B. G.-B., zu 3: der §8 1565 1567 und 1568 B. G.-B, mit dem An- trage au! Ehescheidung. Die Klägerinnen bezw. Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 4. März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufrorde- rung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg... den 2. Januar 1926. Der Gerichtös1chreiber des Landgerichts.

(111257) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Unna Wunderlich, gus Nahr, geb Arnold, in Zeiy, Brühl 39, Prozeß- bevollmächtigter: Nechteanwalt Kröber in Naumburg a. S,, klagt gegen den Arbeiter Artur Wunderlich, unbekannten Aufent- halts. früher in Zeiß, auf Grund des

& 1967 B. G.-B. auf Ehe\cheidung. Die

„Vormittags 9}; Uhr,

Klägerin ladet dén Beklagten zur mfind- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 2. März 1926, Vormittags 8 Uhx, mit der Autrorderung,- sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 31. Dezember 1925

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111258] Oeffentliche Zustellung.

Dzr Landwirt Johann Jacobi in Hakenberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwälte Bäker und Funke in Paderborn, klagt gegen feine Ghetrau, Elisabeth geb Thöône, früher in Hafkenberg. jeßt un- vefannten Aufenthalts, auf Grund des 8 1567 Absay ! des B. G-B, mit dem Antrage auf CGhescheidung Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die 111. Zivilkammer des. Landgerichts tin Paderborn aut den 11, März 1926, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Paderborn, den 30. Dezember 19252.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111259] Oeffentliche Zustellung.

Die Chetrau Minna Bringezu. geborene Löser, in Priester, Kreis Deliysch, Prozeß- bevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Schu- mann in Torgau, klagt gegen ihren Ghe- mann Otto Bringezu, jeßt unbekannten Autenthalts, trüher zu Priestäblich Kreis Delitzsch, unter der Behauptung daß ihr Ehemann sie seit September 1922 ver- lassen habe. Im Juni 1923 fei er zwar auf einige Tage zu ihr zurückgekebrt. Am 27. Guni 1925 lel er dann für immer fortgezogen; tein Aufenthalt fei ihr nicht befannt. Die Klägerin beantragt Scheit: dung aus § 1567 Abfay 2 des Bürger- lichen Gejeubuhs. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil- fammer des Landgerichts zu Torgau auf den 1, März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekanntgemacht.

Torgau, den 30. Dezember 1929.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(111260] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Margarethe Loytved, geb. Hexrrig, in Berlin-Zehlendort, Potsdamer Straße 46, Prozeßbevollmächtigter : Justiz- rat Löwenthal in Altona, klagt gegen den Oberstleutnant a. D Mentor Loytved, früher in Altona, Othmarschen, Bülow- straße 6, - jegt in Marokko, auf Grund von § 1361 B. G-B. mit dem Antrag auf Zahlung einer Unterhaltérente von mona lih 126,28 Æ, abzüglih der thr dur Urteil vom Februar 1924 zu- ge\prochenen Unterhaltsrente von monatlich 50 4. Zur mündlidßen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe) auf den 22, März 1926, Vormittags 11 Uhr, geladen. L

Altona, den 2. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

Abteilung 3 c.

[111262] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Wolfgang Blume in Brandenburg, vertreten durch das städtishe Fugendamt in Brandenburg- Havel, Prozeßbevollmächtigter: Verwal- tungsoberin|spektor Niermann, Bochum, klagt gegen den Reisenden Hans Aßmuth, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Bochum, unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Vater tei. mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger vom 16 August 1925 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre monatli 22 NRM Unterhalts8geld, und zwar die rüdckständigen Beträge tofort und die übrigen vierteljährlih im voraus zwzahlen. Zur Güteverhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier aut den 5. März 1926, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 45, geladen.

Bochum, den 309. Dezember 1925,

Hagemann, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[111265] Oeffeutliche Zustellung. Stahl, Julie, Kalkulantenehetrau fn Nürnberg, Vordere Bleiweisstraße 1/0. und Stahl, Willy, geb. d. 3. 17, daselbst, leßterer geseyl. verireten durch die Erst- genannte als Pflegerin, klagen gegen den Kaufmann Heinrih Stahl, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Unterhal mit dem Anirage, zu er- kennen: 1. Der Beklagte hat vom l. November 1925 ab an die Klägerin Julie Stahl einen monatlich vorauszahl- baren Unterhaltóbetrag von 40 NM monat- lih und an den Kläger Willy Stahl einen jolhen von 60 NM zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil ist vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits auf Dienstag, den 2. März 1926, Vorm. 8 Uhr, vor das Amts- gericht. Nürnberg, Zimmer 319, geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. Nürnberg, den . Januar 1926 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[111266] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Kinder: 1. Karla

eutler, geboren am 4. Mai 1921, & Grna Beutler, geboren am 1. April 1923 in Neumünster, vertreten dur den Pfleger Heizer Otto Horn in Neumünster, Prozeß- bevollmächtigter: FJustizinwpektor Nollert in Ueizen, klagen gegen ihren Vater, den Kontoristen Karl Beutler, früber in

Uelzen, feht unbekannten Aufenthalts, auf? Grund der Behauvtung, daß der Beklagte vervflihtet ift, thnen Unterhalt zu ge- währen, mit. dem Antrage auf fosten- vflihtige Verurteilung mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Zahlung einer im voraus am 1. jeden Monats zu ent- richfenden Unterhalterente von je 30 NM, ¡usammen 60 RM. Zur Güteverhand- lung des Rechtsstreits wind der Betlagte vor das Amtsgericht in Uelzen auf den 13, April 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen. Uelzen, den 28 Dezember 1925 Der Gerichtsschreiber des Umtsgerichts.

[111261] Oeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Volksdienst-Verlag in Berlin W 57, Bülowstraße 66, Prozeß- bevollmächttiater: Nechtsanwalt Dr. Pfaffe- rott in Berlin W 66, Mauerstraße 68 flagt gegen J. NRaimann, jezt unbe- fannten Autenthalts, früher in Berlin W , Maaßenstraße 15, unter der Behauptung, daß der Beklagte bei der Klägerin An- zeigen im Gesamtbetrage von 285,95 Neichs- maif bestellt habe, mit dem Ant‘rage, den Beklagten fostenpflihtig zu verurteilen, an die Klägerin 209,80 Reichsmark nebst 18 vH Zinsen seit dem 1. Mai 1925 zu zahlen. Zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das \Untégeriht in - Berlin-Mitte, Neue Friedridh\traße 13/14, Zimmer 165/166, Il: Gtockwerk, auf den 4. Februar 1926, Vormittags 107 Uhr, geladen

Berlin, den 23. Dezember 1925.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Mitte. {111250] Oeffentliche Zustellung.

Der Dr. Ignaz Schwarz Buch- und Kunst-Antiguariat, Auktionsinstitut, iv Wien . 1, Habsburger Gasse 3, Prozeß- bevollinächtigter : Nechtsanwalt Dr. Bitter in Berlin, Schöneberger Üter 30, klagt gegen den Heinri Paschen, zuletzt in Berlin, JInvalidenstraße 115, Hotel „Nord- land“, jeßt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 17. O. 660 25 unter der Be- bauptung, daß der Beklagte bei der dur den Kläger vorgenommenen Versteigerung der Bibliotheë und Stiche der Sammlung Gottfried Eisler verschiedene Stücke er- stand und hierfür noch 1114 sft. Schillinge \chulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 1114 öôtt. Schillinge- oder deren Gegenwert in Reichsmark nach dem am Tage der Zahlung gültigen amtlihen Meittelkurse der Berliner Börse nebst 120% Zinsen seit dem 16. Funt 1925 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, 1. StodL, Zimmer 11/13, auf den 16. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Auftorderung, \ih durxh einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollinächtigten vertreten zu laffen Die Einlassungsfrist ist auf zwei Wochen bestimmt.

Berlin, den d. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts L

[111263] Oeffentliche Zuftellung.

Die Frau Wanda Kubayßki, geb. Tar- aowsti, in Schwiebus, Neue Straße 4, flagt gegen die Witwe Elise Rödig, zuleßt in Breslau, jeßt unbekannten Aut- enthalts, wegen einer Forderung von 51,10 Reichsmark nebst 10 9/69 Zin)en feit dem 1. Oftober 1925. Termin zur Güte- verhandlung vor dem Amtsgericht in Breslau, Zimmer 134, ist auf den 19. Mörz 1926, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Die Beklagte wird hierzu ge- laden 13 C. 2591/25.

Amtsgericht Breslau, 24. 12. 1925,

[111264] Oeffentliche Zustellung. DieFirma Wilhelm Bauer, Hamburg 15, Spaldingstr. 210/212, klagt gegen den Kaufmann Ignatz Lewitt, Inhaber der Firma Ignatz Lewitt, zurzeit unbekannten Autenthalts, mit dem Antrage auf kosten- vflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von RM 576 nebst 10 9/6 Zinsen \eit dem 3. Oktober 1925 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, nôtigenfalls gegen Sicherheitsleißtung. unter der De- gründung, daß der Be?lagte ihr die Summe aus einem Kaufvertrage fchulde. Der Beklagte wird zur mündüchen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 6 für Handelsjachen, Biviltustizgebäude, Sievekingplay, Erd- age!choß, Zunmer Nr. 124, aur Montag, zen L. März 1926, Vormittags 94 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 2. Janitar 1926. Der Gerichts\chreibec des Amtsgerichts. Abteilung 6 tür Handelsfachen.

[111256] Oeffentliche Zustellung. Nekel, Friy, Hofdentist in München, Brienner Straße 24a, Kläger, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Seidenberger in München, klagt gegen I. F. H Wilson, zifrzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, niht vertreten, wegen Forderung mit dem Antrage, zu erkennen: I. Der Be- tlagte ist 1chuldig, an den Kläger 65% RM jechshundertfünfundfünfzig NReichsmauk nebst 12 9% Zinien hieraus seit 1, Oktober 1923 zu bezahlen. ILI. Be- flagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 111, Das Urteil ist event. gegen Sierde el ns vors läufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1Y. Zivilkammer des Landgerichts München T auf Donners- tag, den 25. Fevruar 1926, Vor- mittags 9 Uhr, mit dec Au!forderung,

Rechtsanwalt als zeßbevollinächktgten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieter Auszug der Klags befanntgemacht. ; München, den 31. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts L.

M S E O S I M R G E R E G E 0EDE 1A

4. Verlosung x. von Wertpapieren.

[111543] Cigarettenfabrik Constantin,

Hannover.

Die nah Artikel 38 der Durhführungss verordnung zum Aufwertungsgeseßs vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 tälligen Zinten von 29% tür das Jahr 1925 unserer 42% igen Anleihe von Jahre 1912 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit NM 3 für dis Ab1chnitte über Papiermark Tausend bef unjerer Zahlstelle, der Dresdner Bank R Hannover, abzüglich 10 9/4 Kapitals teuer gezahlt

Hannover, den 31. Dezember 1925.

Cigarettenfabrik! Constantin, Dannover.

Bergwer?sgefellsch aff

99, November 1925 tälligen Zinsen von 29/6 für das Jahr 1925 unferer 5% Aníeihe von 1909 werden gegen Ein- reichung des Zins\cheins Nr. 33, fällig am 1. Oktober 1925, bei unseren Zahl- stellen mit RM 3 für die Abschnitte über PM 1000 abzüglih Kapitalertrags steuer gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesizes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Eintreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung Alle Zinsscheine mit früherem Fällig- feitsdatum sind wertlos.

c

Bochum, den D. Januar 1926, [111540] N : Gewerkschaft des Steinkohlen-

Bergwerks Graf Schwerin, Bochum.

Die nah Artikel 38 der Durhführungs- verordnung ¿zum Aufwertungsgeieß von 29. November 1925 fälligen Zinsen von

\chu!dverschreibungen vou 1905 47 9/9 Teilschulvverschreibungen von 1910 gegen Einreichung des Zins)cheins Nr. 32, fällig am 2. Januar 1926, mit NM 3 für die Abschnitte über PM 1000 abzüglih Kapitalertragssteuer. -

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesizes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichunagsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit Fälligkeisdatum vor dem 2. Januar 1926 sind wertlos.

Bochum, den 5. Januar 1926.

[111541] i August Thyssen-Hüite, Gewerkschaft (vormals Gewerkschaft Deutscher Kaiser) zu Hamborn am Rhein. Die nach Art. 38 der Durch{ührungs- verördnung zum Aufwertungégeseß vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 29% für das Jahr 1925 unjerer 44 9/6 igen Teilshuldverschrei- bungen vom 6. April 15395 werden gegen Abstempelung des Erneuerungs|cheins mit 3 NM tür die Abschnitte über 1000 Papiermark bei unferen Zahlstellen ab- züglih Kapitalertragésteuer gezahlt, und zwar: E 1. bei dem A. Schaaffhausen’ schen Bank- verein A.-G. in Köln, 2, bei der Direction der Discontos Gesellschaft in Berlin und Essen, 3, bei der Deutschen Bank Filiale Dom E 4. bei der Essener Credit-Anstalt, Filiale der Deutschen Bank in Essen, 5, bei der Kasse der August Thyssen- Hütte, Gewerkschaft in Hamborn. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachwei)es des Altbesißes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des Erneuerungs|cheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zins|\cheine mit früherem Fälligs keitsdatum find wertlos. : Hamborn, den 2. Januar 1226.

August Thyssen-Hütte, Gewerkschaft

(vormals Gewerkschaft Deutscher Kaiser). Der Vorstand.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Men gertn g, Berlin, Verlag der Geschäftsstele(Menger ing)

1n Berlin. Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage) und Erste und Zweite

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Glüdauffegen m. b. H., Bochum. : Die nah Artikel 38 der Durhführungss verordnung zum Aufwertungëgeieß vom

20/9 für das Jahr 1925 unserer folgenden *- Anleihen werden bei unseren Zahlstellen .:: gezahlt, und zwar für unsere 4 °/9 Teil- *

gegen Einreichung des Erneuerungsscheins, **

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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, Neichsmark.

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Bekanntmachung der der Verzinsung der Hessishen Braun: kohlen-Roggenanleihe zugrunde zu legenden Durchschnitts? preije.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs- geseßblatts Teil. L,

Preußen. Miitteilungen, betreffend Meldung zur forstlichen Vor- und Forstreferendarprüfung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der Preußischen (Sejeßfammlung.

Amtliches. Deutsches Ne ich.

Der Herr Reichspräsident hat die nachstehend bezeichneten Beamten zu Mitgliedern der Reichsdisziplinarkammer in Hannover ernannt: : j an Stelle des Obexlandesgerichtspräsidenten Dr. Levin in Braunschweig —den bisherigen stellvertretenden Präsidenten, Landgerichlsdi2ektor Freyer in Hannover zum Präsidenten,

an Stelle des Landgerichtsdirektors Freyer das bisherige Mitglied, Landgerichtsdirektor Jena in Hannover, zum fstell- vertretenden Präsidenten, :

an Stelle des Landgerichtsdirektors Jena den Land- gerichtsrat Dr. Colberg und den Landgerichtsrat Dr. Klein e- berg in Hannover! zu Mitgliedern sowie den Landgerichtsrat Wehrhaghn in Hannover und an Stelle des Amtsgerichts- rats Schreiber den Amtsgerichtsrat Stumpf in Hannover

zu stellvertretenden Mitgliedern.

__ Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des Landgerichts- direftors Majer in Stuttgart den Landgerichtsrat Dr. Göz w Stuttgart zum stellvertretenden Mitglied der Reichsdisziplinar- ammer in Stuttgart ernannt. ;

Der“ Generalkonsul von Keßler ist zum Generalkonsul des Reichs in Batavia ernannt worden.

BétanntmachuUng.

Die nach der Anleihebedingung 1b der 6 °/zigen Hessischen Braunkohlen-Roggenanleihe der Verzinsung zugrunde zu legenden Durchschnittspreise für das vom 1. Mai 1925 bis 30, April 1926 laufende Zinsjahr bétragen:

für eine Tonne gesiebte Förderkohle der oberbessishen staatlichen __ Braunfoh]engruben e Le A = 95,20 NRM für einen Zeñfner Roggen. . . « « Ld i zusammen 16,64 NM hieraus das Mittel a 2 E E so daß für den am 1, Februar 1926 fälligen Zins)chein für eine Einheit ein Zinsbetrag nah Abzug der Kapitalertra g- steuer (Emlösungsbetrag) von 0,45 RM, für !/z Einheit ein Betrag von 0,23 RM und für ¿/, Einheit ein Betrag von 0,12 M ausbezahlt wird. Darmstadt, den 7. Januar 1926.

Hessische Staatsschuldenverwaltung, Neumann.

Bekauntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 des Neichsge1eßblatts Teil I enthält:

A e O über Lg der 88 21 bis 26, 47 bis 49

es inanzauégleichögeseßes an das Einfkommensteuergesez, vom

23 Dezember 1925. s Umfang § Bogen. Verkaufäpreis 10 Reichspfennig.

Das Geseßiammlunggamt hält in Einzelnummern die Bundes- und Neichsgefebe von 1867 sowie die preußischen Landesgeseßze von 1810 an ständig auf Lager.

Barverkauf : 8-—2 Uhr

Vertaufspreise: Aus den Jahren bis 1925 für den achtseitigen Drudckbogen 8 H, von 1926 an 10 §. Preisnachlaß: 10, 20, 30 und 40 vH fe nah Ümf ing der Bestellung.

L Als Verleger des Amtsblatts der Neichsfinan«verwaltung, -des Meichézollblatts, des Reichosteuerblatts und dessen Anhanges gibt das Gejeßjäinmlungsamt noch ältere Nummern diejer Blätter, soweit

vorrätig, zum Preise von 20 9 für den achtscitigen Drukbogen ab. - Preisnachlaß wie beim Neichsgeseyblatte. Der Preis für Teilabzüge des Neichszollblatts (Gruppen T—1V) richtet fich nach òzren Umfang. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW., den 8. Januar 1926.

Gesezsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preufeen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schlusse des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung vätestens bis zum 1, Februar d. J. dem Rektor der Forstlichen Hochschule ein- zureichen, an der sie sih der Prüfung unterziehen wollen.

__ Die Herren o rstbeflissenen, die in diesem Frühjahr die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vor)hriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 1. Februar d. J, einzureichen.

Verant maGung.

Die pon heute ab zur Ausgabe- gelangende Nummer 1 der Preußischen Aan L E unter ___ Nr. 13039 das Geteg über die Feststellung des Haushaltsplans für das Nechnungsfahr 1925, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13 040 das Geseg über Erweiterung des Stadtkreises Cassel, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13041 das Gesey über die Gewährung einer cinmaligen Zuwendung an Beamte, Wartegeldempfänger, Ruhegehaltéempfänger, Hinterbliebene und Angestellte der Gruppen 1 bis 6, vom 4. Januar 1926, unter \

Nr. 13042 das Gefeß wegen Aenderung der Amtsgêrichtsbezirke Dorum und Wesermünde-Lehe, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13043 die Ausführungeverordnung zurn Reichegeseg vom 6. Februar 1879 über die Beurkundung des Perfonenstandes und die Gheichließung (NGBl. S. 23), vom 31. Dezember 1925, und unter

Nr. 13044 die Verordnung über die Festlegung der Zahl der von den Provinzen usw in den Staatsrat zn entsendenden Vertreter, vom 31. Dezember 1929, :

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 10 Neichspfennig.

Berlin NW.., den 7, Januar 1926. Geseßsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten,

Der Rechtsaus\chuß des Reichstags seute gestern die Beratung über die vermögénsrechtlihe Ausein- audersetuUng mit dênwt [LUher Leven en Für N äusern fort. Der Vorsißende Abg. D. Kahl D, Bp.) tellte mit, daß der preußische E A Dr. R L der Bitte des Ausichusses um persönliches Erscheinen entsprochen habe und anes en beantworten wolle. Hierauf fragte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger an, wie die E Regierung zu der Frage einer reih8geseßlichen Regelung der Auseinandersezung mit dem Königshause stehe. Abg. K o ch- Weser (Dem.) ge te namens seiner Partei diese Frage gleihfalls. Abg. Dr. Bell (Zentr.) wollte wissen, welche Mangel oder Unzuträglichkeiten bei der bisherigen Regelung der Vermögensauseinanderseßung und der Neihtsptecaitg hierüber ent- aEeR seien. Der “- preu e Finanzminister Dr. Höpker- l [ch off erwiderte, daß damals, als Préußen den Vergleich {loß, von der Preußischen Staatsregierung angenommen werden mußte, daß mit einex reih8gejeblihen Regelung der Frage niht mehr erehnet werden könne, insbesondere nah der Ablehnung des ent- prechenden sozialdemokratishen Antrags im. Plenum, Andererseits tonnte Preußen die Auseinanderseßzung den Gerichten niht mehr üÜberlässen, ohne da, der preußische Staat großen Schaden erlitten hätte, Deshalb habe der Finanzminister die Ermächtigung zum Abschluß des Vergleichs erhalten, Nunmehx sei Preußen ver- pflichtet, den Vergleich auch durchzuführen. Ex sei geschlossen vor- behaltsich der Zustimmung des Staatsrats und des Landtags. Preußen habe ihn nicht freudigen Herzens angenommen. Und wenn jeßt in leßter Stunde eine andere Möglichkeit der ver- mögensrechtlichen Auseinanderseßzung mit dem Königshause dur reichsgeseblihe Regelung geboten würde, so würde selbstverständlich" Preußen davon Gebrauch machen. Die Preußische Staatsregierung würde in diesem Fall den Vergleich dem Landtag und dem Staats8- rat’ vorlegen, aber nicht seine Genehmigung Stu able sondern vor- schlagen, von der Ermächtigung des Reichs Gebrauch zu machen. Die Frage nah den bishex entstandenen Unzuträglich-

Schaden erlitten hätte, wenn die Staatsregierung nicht den Ver- gleichsweg beschritten hätte. Schuld daran sei die eigenartige Rechtslage. Einige Beispiele sollten das erläutern. Flatow- Krojanke sei durch ein Testament Friedrich Wilhelm IILl. vererbt worden und als die Gültigkeit des Testainents bestritten worden sei, sei es durch eine Kabinetts8order bestätigt. Die Gerichte sähen in dieser Kabinettsorder den Ausdruck des Willens des damals ab- foluten Geseßgebers, müßten also demgemäß entscheiden. Ebenso stände es mit Königswusterhausen, das Friedrih Wilhelm 1. für die ersten Söhne bestimmt hätte, das also zum späteren Kronfidei- kfommiß gerehnet werde. Diese Bestimmung sei wiederum dur eine Kabinettsorder Friedrih Wilhelms IV. bestätigt worden. Schivedt-Vierraden-Wildenbruh sei durch das sogenannte Ober- tribunal seinerzeit rechtskräftig zum Privateigentum der Krone erklärt worden. Man dürfe also den Gerichten nicht leihtsinnig Vorwürfe machen, weil sie eben durch diese Kabinetts8orders und das rehtskräftige Urteil des Obertribunals gebunden seien. Anders stände es vielleiht mit der Auslegung des Willens Wilhelms 1 bezüglich Oels. Hier handle es sich üm den jeweiligen ersten Thronfolger. Der vormalige Kronprinz, der jebt auf ‘Oels Anspruch erhebe, sei abex nicht mehr Thronfolger. Es sei das also eine Dotation für den jedesmaligen Thronnachfolger und gehöre wohl infolgedessen zum Staatseigentum. Das alles seien Mängel, die uns gezwungen hätten, die Entscheidung nicht den Gerichten zu überlassen, sondern den Weg des Vergleichs zu beschreiten. Abg. Dr. Evevrkin (D. Nat) machte demgegenüber darauf aufmerk- jam, daß das allgemeine Läudrecht auch durch eine Kabinettsorder in Kraft geseßt und bindéndes Recht gewörden sei, und daß dieses gerade um ersten Male die Einshränkung des Privateigenttums es Fünstenhauses gebracht habe. Der Verzicht auf das Privat- eigentum sei alio dur einen ebensolhen Akt von den regierenden Hohenzollern ausgesprochen worden. Lasse man das Eine gelten, jo müsse man auch das Andere gelten lassen. Abg. Neubauer (Komm.) ersuhte um genaue Angaben der Vermögensteile und deren Werte. Finanzminister Dr. Höpker-Afchoff erwiderte, daß im allgemeinen die Wehrheitrags\säße für die Grundstücke ein- Een en, Eine genaue Ber:-chuung sei sehr schwierig. Abg. Everlin g (D. Nat.) beantragte, daß boi einec eventuellen neuen Wertfeststellung_ der den Hohenzollern überlassenen Grundstücke au die dem Staate zugesprochenen Grundstücke entsprechend neu bewertet werden müßten. Auf Fragen verschiedener Abécordicler erflärte der Finangminister Höpker-Aschoff, nah dem Ver- gleih sei der Wert der dem Staate zufallenden Vermögensstüte auf 686 Millionen, der Wert der dem Hohenzollernhause zufallenden auf 184 Millionen zu schäßen. Darin seien abex auch die Ver- mögensstücke enthalten, die, wie z. B. Schloß Wilhelmshöhe bet Cassel, unstreitig Staatsbesiß seien. Die Wertfeststellung der Do- mänen und Forsten sei vielleiht niht mehx ganz zutreffend, aber das gleiche sich für beide Teile aus. Für die Auêeinanderseßung mit den im Fahre 1815 mediatisierten und depossedierten Fursten= häusern sei ein Senac des Reichsgerichts ais Schiedsgericht be- stimmt worden. Der jebige preußishe Vergleich unterscheide ih von dem 1920 voroeshlagenen dadur, daß damals dem Hohen- zollernhaus noch. 00 Millionen Mark zugesprohen wären, die zeut fortgefallen scien. Da es sich aber um entwertete 100 Millionen Papiermark handelte, sei der jevige Vergleich nicht wesentlich günstiger als der frühere. Die preußische Regierung, so schloß der Minister, würde den jeßigen Vergleih niht abgeschlossen haben, wenn sie freie Hand gehabt hätte. Sie wäre aber nah Lage der Verhaltnisse dazu gezwungen. Der Minister erklärte \ih Leait dem Ausschuß die Urteile in den um die einzelnen Krongüter schwebenden Prozessen zugänglih zu machen. Abg. Koch- Weser (Dem.) wies darauf hin, daß untex den im Vergleich als dem Staate zugefallen aufgeführten Schlössern sich Schlösser im Wert von 350 Millionen befänden, die unstreitig immer Staats- eigentum gewesen wären. Es wäre darum zweckmäßig, eine Auf- tellung darüber zu geben, wie der Vergleich über 8 streitigen

ermögensstücke ausgefallen sei. Der inistex erklärte sih bereit, später eine solhe Aufstellung beizubringen. n der Aus. sprache über das streitige Kronlehen Oels betonte Abg. Hampe (Deutsch-Hann.), das Welfenhaus habe seinerzeit dagegen protestiert, daß dieses ihm früher gehörige Lehen vom preußischen Königshause in Besiße genommen worden sei. Die gestern begonnene Aussprahe über Thüringen ivurde dann wieder aufgenommen, Der thüringishe Finanzminister Dr. von Klüchtgner seßte seinen Bericht über die Auseinandersebung mit: den thüringishen Fürstenhäusern fort. Mit dem ehemaligen Herzog vow L ea ätte 1919 die Auseinanderseßung das Ergebnis gehabt, daß der Herzog. eine einmalige Abfindung von 5,2 Millionen erhalten hätte, wofür dem Staat der gesamte Domänenbesib im Werte von 4,8 Millionen zu- gefalleu sei mit Ausnahme einiger Grundstücke uñd des Schlosses „„Fröhliche Wiederkunft“. (Heiterkeit.) Der Herzog habe seinerzeit den Auseinanderseßungsvertrag angenommen, in aber mit Klage vom 15. Januar 1925 als gegen die guten Sitten verstoßend ge- rihtlich angefohten. Der Prozeß sei noch im Gange. Au? eine Frage des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), womit der Herzog von Altenburg die Anfehtung begründe, erklärte Finanzminister von Klüchßner: Darauf werde am besten der Abg. Everling Auskunft geben können, der ja Vertreter des Herzogshauses sei. (Bewegung links.) Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erklärte Lieraat, daß doch unmöglich ein Mitglied des Reichstags hier im Rechts- ausschuß siven könne, niht als Vertreter des Volkes, das ihn hierher geschickt habe, sondern als Vertreter einer Prozeßpartei, mit der sih der Reichstag auseinanderseßèn wolle. Redner be- zeichitete ‘dies als ein unerhörtes Verfahren. Der Vorsibende D. L diesen Ausdruck zurück. Man. könne nicht als un»

keiten sei niht ganz einfah zu beantworten. Bekanntlich seien die Urteile der Gerichte so ausgefallen, daß der Staat ungeheuren

W-

erhöôrt bezeichnen, - daß ein Mitglied des Rechtsausshusses, das

gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sei, die Vertretung eines