1926 / 7 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[211823] Bekanntmachung.

Die uach Artikel 38 der Durchführungs- veróvdnung zum Aufwertungsgeseß vom 29 November 19% am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2% für

[111857]

Aufwertungsgeses vom

Bekanntmachung. nach Art. 28 der D.-V. zum 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen

Die

von 2% für das Fahr 1925 unserer

das Jahr 1925 werden gegen Abstempelung 4 %igen Obligationenauleihe vom der Erneuerungsscheine nach Abzug der | Jahre 1907 werden gegen Ein-

Kapitalertragsfsteuer mit RM 2,70 für niere 414 % Anleihe vom Jahre bei der Hildesheimer Bank in Hildes- heim und bei der Bankfirma Jacquier & Securius in Berlin und für die 4 2 Anleihe der Gewerk- haft Consolidierre Suder'sche raunkohlen-Bergwerke vom Jahre 1904 bei unserer Gesellshaftsfkasse in Helm- stedt und : bei der Hildesheimer Bank in Hildes- heim gezahlt. Soweit Obligakionen mit Erneiterungs- cheinen zum Zwecke des Nadare es des [tbesißes hinterlegt sind, steht dér Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Cinreichern bei den Einreichungsstellen zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig- kei t8datum sind wertlos. Helmstedt, den 28. Dezember 1925.

Braunfschweigishe Kohlen- Vergwerïe.

[111806]

Hannoversche Papierfabriken Alfeld- Gronau vormals Gebr. Woge, Alfeld, Leine.

Die mah Art. 38 der Durchführangs- verordnung zum Aufwertungsgeseß vori 29, November 1925 am 2. Januac 1926 fälligen Zinsen von 2% für das Jahr 1925 unserer i

1, 44 % Anleihe vom Jahre 1886,

2. 4 % Anleihe vom Jahre 1904 wevden zu 1 gegen Einreichung des Zins- cheines Nr. 8 «per 2. Januar 1926, zu 2 egen Abstempelung des Erneuecungb- eines vom 1. Juli 1914 mit NM 3,— ür die Abschnitte über PM 1000,— bei

x Kasse unserex Gesellshaft in Alfeld, Leine, oder bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Hannover, abzüglich Kapitalertragasfteuec gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen bezw. Erneuerungsscheinen zum Zwecke des Nach- weises des Altbesißbes hinterlegt sind, even die Zinsen den Einreichern bei der

¡inreihungéstelle zur Vérfügung. Alle

insscheine mit früherem Fälligkeitsdakum lind wectlos. )

Alfeld, Leine, den 31. Dezember 1925. Haitnoversche Papierfabriken Alfeld-

Grottau vormals Gebr. Woge.

111819] Maschinenfabrik Grißner Aktien- gesellschaft, BULGN, Die nah Art. 38 der Durch{ührangs- verordnung zum Aufwoertungsgeseß vom 29. November 1925 am 2. Sanuar 1926 älligen Zinsen von 2% für das Jahr 9% werden für unsere 4 % Anleihe bom 1. Juli 1895 gegen Abstempelung des Erneuerungsscheines e mit RM I3,— füx die Schuldver-

schreibung über

PM 1000 RNM 150,—

mit RM 1/50 für die Schuldver- über PM 500— =

1 E

schreibung U 75,— P Kapitalertragssteuer bei unseren ahlstellen: L Z Bankhaus Veit L Homburger in Karls- ruhe und S Nheinishe Creditbank, Filiale Karls- ruhe in Karlsruhe, aczahlt, , / i

Soweit Teilschuldverschreibungen mit Zinéscheinbogen zum Zwecke des Nach- weises des Altbesißes hinterlegt sind, Len der Zinsbetrag den Einreichern bei

r Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fälllg- Tei tsdatum sind wertlos.

Durlach, E, Januar 1926. j Maschinenfabrik Grißner Aktien- gesellschaft.

C. Nucl stuhl. L. E: Grun. [111865]

Die nah Artikel 38 der D.V.O. zum Aufwertungsgeseße am 2. Fanuar 1926 fälligen Zinsen für das Jahr 1925 auf unseré 5 % Obligationsanlethe vom Jahre 1902 werden gegen Ein- reichung des Zinsscheines Nr. 13, fällig am 2. Januar 1926, in Höhe von 2% dc3 Aufwertuüungsbetrages, also mit

NM 3,— für die Stücke über BM 1009,— und / NM 1,50 für die Stücke über

M 500,— abzügliÞh Kapitalertragssteuer bei der Gesellschaft in Metternich oder bei Herren Gebr. Arnhold in Dreêden und Berlin oder L bei der Württembergishen Veroins- bank, Zweigniederlassung in Ulm a. d. Donau, oder s bei der Bayerishen Vereinsbank, Filiale Negensburg, îin Regensburg oder bei dem Barmer Bankverein Hins- , berg, Fisher & Comp. in Barmen und Frankfuxt a. M. gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum wéde des Nachweises -des \Altbesibes interlégt sind, steht der obengenannte insbetrag den Einreichern bei den inreihunagsstellen zur Verfügung Zinsscheine mit früherem Fälligkeits- datum sind wértlos. Metternich-Koblenz, nuar 1926.

den 5.

gezahlt. i Falligkeitsdatum sind wertlos.

verordnung zum Aufwertungsge

Ja-

reichung der Zinsscheine Nr. 37 per 1. Cktobex 1925 mit M 3,— für die Ab- schnitte über A 150,— bei unjeren Zahl- tellen abzüglich Kapitalertragssteuer Alle Zinsscheine mit srüherem

Die Pag erfolat außer bei unserer

Gesellschaftskasse in Neviges

in Elberfeld beim Bankhause

Heydt, Kersten & Söhne, Berlin bei dexr Commerz- U.

Privatbank A.-G.,

in Hamburg bei dexr Commerz- u. Privatbank A.-G.,

in Hannover bei der Privatbank A.-G,,

in Kiel bei der Commerz- u. Privat- bank A.-G,,

in Frankfurt a. M. beim Bankhause F Dreyfus & .Co.,

in Frankfurt a. M E. Ladenburg,

in München bei dex Bayerischen Ver- einshank,

in München bei der Bayerischen Hypo- theken- u. Wechselbank,

in Nürnberg beim Bankhause Anton Kohn,

in Mannheim bei der Südd. Dis- konto-(Besellshaft A...

v. d

in

Commerz- U.

beim Bankhause

Vergische Kleinbahnen A.-G., M CIEID. [111821]

Die nach Art. 38 dex Durchführungs-

ley vom 29, November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % füx das Jahr

/0 1925 unserer 314 Ligen Anleihe

voin Jahre 1903 werden gegen Ein-

reihung des Erneuerungssheines für die Zinsscheinreihe Nr. 3 vom 2, Ja- nuax 1914 für die Abschnitte über PM 2000 mit RM 6, über PM 1000 mit RM 3 und über PM 500 mit NM 1,50 abzüglich Kapitalertragsteuer bei dex Preußischen Staatsbank (See- handlung), Berlin, gezahlt. Alle Zins- scheine sind wertlos.

Berlin, den 7. Fanuar 1926. Deutsch-Osftafrikanische Gesellschaft.

[111862] ;

Die nah Art. 38 der Durhführungs- verordnung zum Aufwertungsgeseß vom 29. November 1925 am 2. Fanuar 1926 fälligen Zinsen von 2 % g das «Fahr 1925 unjerex 5 2% Anleihe vom «Zahre 1914 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheines mit RM 3,— sür die Stülke übex PM 1000,— ah-

züglih Kapitalertragsteuer gezahlt in Verlin bei Bankhaus S. Bleich-

röder, bei Darmstädter und Nationalbank K. a. A

" bei Mitteldeutshe Creditbauk, Vremen bei Darmstädtex und Natio- nalbank K, a. A, bei Deutsche Bank Filiale Bremen, bei J. F. Schröder Bank K, a. A., Oldeubnrg bei Oldenburgishe Spar- u, Leih-Bank. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesißes hinterlegt sind, stehen die Zinsen den Einreihern bei dex Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig- keitsdatum sind wertlos, Bremen, den 6. Fanuar 1926.

__Hanfa-Lloyd-Werke A.-G.

[111864]

Tilsiter Actien-Brauerei zu Tilsit.

verordnun

von 225 ur 414 2% werden

fölligen KSinsen Jahr 1925 1. unserer

Fahre 1909 gegen

Abschnitte über PM 500,—

ertragssteuer gezahlt. :

Soweit Obligationen mit zum Zwedcke des Nachweises des wert der zur Voxsügung.

Alle keitsdatum stnd wertlos.

Gleichzeitig bitten wir, die Teilshuld- a (Mäntel und “B au eilshu!dver- bungen bei der genannten Bank

späteren Umtausches in

z3weck8 R lautende

LEEEE schre u einzureichen. Tilsit, den 2, Januar 1926. Tilsiter Actien-Braueroiï.

Klosterbrauerei A. G.

Eugen Hirschfeld. Ernst Engel,

Neviges, den 7. Fanuarx 1926. |

Die nah Art. 38 der Duxrchführungs- zum Aufwertungsgeseß vom 29, November 1925 am 2. Januar 1926 das

Anleihe vom Einz reihung des Couvons Reihe 11 Nr. 183 per 1. 10. 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— gegen Ein- reichung des Coupons Reihe 11 Nr. 13 er 1. 10. 1925 mit RM 1550 für die

2. der durch Fusion im Sahre 1919 an uns übergegangenen 4% Anleihe der Brauerei Louis Geiger Aktiengesell- schaft zu Tilsit vom Fahre 1897 werden

gegen Einreichung des Coupous Reihe 111 Nr. 17 per 2. 1. 1926 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,—, gegen Einreichung des Coupons Reihe 111 Nr. 17 Pee 244 1926 mit RM 1,50 für die Abschnitte über PM 500,— bei der Direction der i8conto-Gesfellschafi Filiale

König8berg i. Pr. abzüglich Kapital-

N t- vesibes hinterlegt sind, steht der Gegen- betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle

inssheine mit früherem Fällig-

[111802] Vekanntmachung Die nah Art. 38 der Durchführungs- verordnung zum Auüfwertungsgesez vom

29. November 1925 am 2 Januar 1926 fälligen Zinsen von 2% für das Jahr

1925 unserer j

314 % Anleibe vom Jahre 1898 und unserer

4 9% Anleihe vom Jahre 1910

werden (

vom 2. Januar 1926 für die 34 % An-

leibe und vom 1. Oktober 1925 für dîïe

4 % Anleihe : mit NM 3,— auf die Lt A und C und d

mit NM 1,50 auf die Abschnitte Lit. B

bei der Darmstädter und Nationalbank,

Filiale Frankfurt a. M, abzüglich der

Kavitalertraaëfteuer gezahlt

Soweit Obligationen mit rgen zum

Zweck des Nachweises des Altbesibes bei

uns hinterlegt sind, steht der Gegenwert der bättéffenden Coupons den Einreichern bei unserer Gesellschaftskasse fügung. A Alle Zinsscheine mit früherem Faällig- keitsdatum sind wertleos. Frankfurt a. M,., De- zember 1925. Palmengarten-Gefellschaft.

Der Verwaltungsrat.

Nobert de Neufville.

Dr. Carlo Andreae. [111861] / . Hemelinger Actien- Brauerei,

Bremen.

Die nach § 38 der Durchfühvungs- verovdnung zuw Aufwertungsgeseß vom 29, November 192% am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2% für das Jahr 1925 unserer i

1, 4 72 hypothefarischen Anleihe vom Jahre 1891 kommen gegen

zur Ver-

den 31.

Carl F. Plump & Co,, Bremen, 2. 414 %# hypothefkarishe Anleihe

zur Auszahlung. Soweit

-

Schuldverschreibungen

der Gegemvert der betreffenden Zins8- scheine den Einreichern bei der

reichungsstelle zur Verfügung.

feitsdaten finld wertlos. Bremen, den 31. Dezember 1925, Dex Vorstand.

egen Einreichung der (Loupons

Abschnitte

(Finreichung ‘des An Nr, 68 per 1. 10. 1925 bei der Bankfivma

vom Jahre 1908 kommen gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 34 per 1. 10. 1925 bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A.,, Bremen,

mit Zinsscheinbogen zum Zwecke des Nach- wêises des Altbesthes hinterlegt sind, steht (Fin-

Alle Zinsscheine mit früheren Fälltg-

[1117921 ; Eisenwerk Kraft. Berlin.

wertungsgese stellen

von RNM 2,25 für 1000,— unserer Teilsi von 1922 ergibt, Die

nom.

stellt worden.

im Umlauf. | Verlin, den 30, Dezember 1925. Eisenwerk Kraft, Berlin,

Köngeter.

[111217]

Durchführungöverordnung un wertungsgeseß stellen wir

den 17, März 1922 fest, Aufwertung®sbetrag voz RM 2,55 für jede

{reibung über PM 5000,—

ergibt. Die

Rechnung übernommen worden. Worden.

in Umlauf.

Unsere Deutschen

irna Umlauf befindlichen bungen der obigen a p

Cabn: bleibt in Krast.

15 %. zuzüglih der

Zinsen 15. Februar 1926. 0 Berlin, den 9, Januar 1926.

[111863 Handels&kontor A. G., Hamburg.

vom 6 Nov Aktionäre wiederholt au!,

einzureichen.

-(Z.-B für kraftlos erklärt. u ra A den 6. Januar 1926.

ugo Schönehbedck.

Der Vorftand,

In Gemäßheit des Artikels 31 Absah 4 der Durchführungsverordnung zum Auf- wir hiermit den Ausgabetag für unsere 5 ige An- leihe von 1922 auf den 12. April 1922 fest, was einen Aufwertungsbetrag. S

Papiermark? uldverschreibungen eilshuldverschrei- bungen sind von einem Bankenkonsortium für eigene Rechnung übernommen worden. Der gesamte Gegenwert ist uns an dem vorgenannten Tage zur Verfügung de-

Zurzeit sind noch nom. PM 25 653 000 A unserer Teilshuldverschreibungen von 1922

In Gemäßheit des Art, 31 Abs. E Auf- E den Ausgabetag für unsere 5% hypo- thekarische Anleihe von 1922 auf was etnen

Teilschuldver- {reibung über PM 1000,— und NM 12,75 für jede Teilschuldver-

eilshuldverschreibungen sind von einem Bankenkonsortium für eigene i E samte Gegenwert ist uns an dem oben- genannten Tage zur Verfügung gestellt

Zurzeit sind noch PM 4 587 000, v Schuldverschreibungen von 1922

Reichsanzeiger vom 5. November 1925 A Be- anntmachung, laut welcher wir die im A Teilschuldverschrei- el Aue E lung am 15, Februar getündig s ; Die Einlösung erfolgi zum vollea Aufwertungssaß von bis zum

Ullstein Aktiengesellschaft.

Mit Bezug auf unsere Auftorderung in Nr 261 des Deutschen Neichéeanzeigers 19295 fordern wir unfere E a

Mäntel und Bogen) bis zum 8. Februar RE im Büro unserer Gesellschaft zwecks Durchführung des Umstellungsbeschlusses

Die innerhalb der geseßten Frist nichi eingereidhten Aftien werden gemäß § 290

Handelskontor Atktiengejellschaft,

[111804)

Der Aufsichtsrat

besteht aus den He1ten :

Hotrat -A. Langewort zu Berlin-Lichter- telde,

Dr. Iosef Weisbart zu Berlin,

Hans Ludwig zu Berlin,

Erwin Hollmann zu Beilin,

Pius Schmid zu Berlin.

Universitas Deutsche Verlagsaktien- gefeilshaft, Berlin,

Der Vorftand. Dr. Konrad Volbert.

[111827

Außerordentliche Generalver- sammlung der Aktiengesellschaft A. Wolfschmidt bzw. A. Wolf:

schmidt—L. Gorbatschow, vereinigte Likörfabriken, Berlin, am Mittwoch, den 27. Januar 1926, Nachmittags

6 Uhr, in den Gescbästeräumen der Ge-

jell\chatt, Berlin

Straße 45 Tagesordnung: 1. Wichtige Anträge des Aufsichtsrats. 2. Aktienabgabe. 3. Verschiedenes. Der Vorstand.

W. 62, Bayreuther

(T11851) Generalversammlung der Aktionäre der Panoptikum Attien: Gesellschaft, Hamburg, am 30. Januar a. €., Vormittags 11 Uhr, im Büro der Herren Dres. H M. Crasemann und P. de Chapeaurouge, Hamburg, Kleine Iohannisstraße 6

Tage®Lordnung:

der Gewinn- und Verlusftrechnung. 2. Erteilung der Entlastung an den Autsichterat und Vorstand. 3. Autsichtératswahl]l

gegen Vorzeigung der Aktien bei den oben- genannten Notaren entgegenzunehmen. Hamburg, den 5. Januar 1926. Der Vorstanv. C H. Faerber.

(111350} Nachdem

das Vermögen der Martin

Aus\{luß der Liquidation laut handels-

1925 auf

die Gläubiger der genannten ihre Ansprüche bei uns anzumelden. Berlin, den 6. Januar 1926. Universum-Film Aktiengefellschaft, Stauß ppa Zimmer.

(110828)

Schöningen, Schöningen, ist

bestelit.

anzumelden.

Schöningen, den 9. Januar 1926. Chemische Fabrik zu Schöningen i. Liquid.

Die Liquidatoren :

H: Klepp- U HA tg e.

unserer Gesellschaft

1. Vorlage des Berichts, der Bilanz und

Stimmkarten sind vom 22.—29. Januar

Dentler Film Aktiengesell|chaft in Braun- schweig im Wege der Verschme1zung unter

gerichtlicher Eintragung vom 4. Dezember uns übergegangen und die Martin Dentler Film Aktiengesellschaft dadurch au'gelöst worden ist, fordern wir 1 Gesell- ihaft gemäß 88 306, 297 H -G.-B. auf,

Die Firma Chemische Fabrik zu dur Beichluß dex Gene1alversammlung vom 28. 12 1929 in Liquidation getreten und die Unterzeichneten zu Liquidatoren

Unter Hinweis hierauf werden gemäß S 297 des H-G -B. die Gläubiger der (Gesellshaft aufgefordert, ihre Forderungen

(111878

mittags, in den Geschättsräumen Ge}ellshaft, Braunfelier Straße 90. Tagesordnung :

endigung der Ge|chäfteaufsicht

Herrn Albert Lehr.

TIL. Ver)chiedenes.

(112208) R Holz-Syndikat A.-G.

stattfindenden ordentlichen versammlnng ein. Tagesordnung: Genehmigung der Vilanz 1924, Kapitalerhöhung. Aufsichtösratewahl.

sichtérats Statutenänderung. Ver)chiedenes.

Attien, welche 3

legt sind. Freiburg, den 6. Januar 1926, Fre Pur er Vorstand.

T Et IMEO

Straße 6, fammlung eingeladen.

Ges.-Statuts winn- und Verluftberehnung

am

rats8wahlen. Sonstiges.

Stadthaus, Zimmer 165

| Der Anusffichtsxat., Schmidt.

Generalversammlung der Aktien: geselischaft für Optik & Mechanik vormals Christian Kremp, Wetlar, am 3. Februar 1926, 4 Uhr chige T

L, Bericht des Vorstands über die Be-

IT, Neuwahl etnes neuen Aut!sichtsrats- mitglieds an Stelle des ausscheidenden

Der Vorstand. Dir. Georg Kremvy.

Wir laden zu der am Montag, den S8, Februar 1926, Nachmittags § Uhr,

in Freiburg, Baden, Friedrichstraße 24, General:

Entlastung des Vorstands und Auf-

Zur Teilnahme berechtigen diejenigen Lage vor der General-

ver)ammlung bei der Gesellshaft hinter-

Gemeinnügige Vaugesellschaft A. O. in Liqu. zu Dortmund.

Die Aktionäre werden hiermit zu der am Freitag, den 29, Januar 1926, Nachm. & Uhr, in Dortmund, Mä1kinche stattfindenden Generalver-

Tagesordrung : Goldmarkeröffnnngê- bilanz pr 1. 1, 1924 Umstellung des Aktienkapitals. Aenderung des § 4 des Bilanz tür 1924, Ge- Ent- lastung des Vorstands bezw. der Liquida- toren und des Aufsichtsrats. Aufsichts-

Die Geschättsstelle befindet fich im

[112357

Generalversammlung der Richard Reinhold A.-G. Leipzig, Johanniss plas 5, am L. Febr. 1926, Nachm. 3 Uhr, über Wahl des Aufsichtsrats, Goldmarkumstellung, Sagzungsänderung, Ver1chiedenes. N. Reinhold.

{112315

Bürgerliches Brauhaus Aktien-Gesellschaft

vorm. Gebr. Werth, Duisburg.

Wir beehren uns hierdurch, die Herren Afktionâ1e zu der am Sonnabend, den 30. Januar 1926, Nachmittags

6 Uhr, in unterem Rheinaoldhaus, Königs

straße 64. stattfindenden KXIV. ordent»

lichen Generalversammiung ergebenst

einzuladen. Tagesordnung: :

1. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustkonto ver 30. September 1925. Bericht des Autfsichterats und des Vorstands über das abgelaufene Geschä}tsjahr L

2, Be\chlußtassung über die Genehmie- gung der Bilanz und die Gewinns verteilung sowie über die Entlastung von Vorjitand und Aufsichtsrat.

3. Verschiedenes 4

Für die Teilnahme an der Generalveg-

sammlung sind die in §§ 23 und 24 des

Statuis genannten Bedingungen maßs

gebend.

Duisburg, den 8 Januar 1926

Bürgerliches Brauhaus Akt. Gef.

vorm. Gebr. Werih.

Der Vorstand, Otto Werth. _

[112027]

Unter Bezugnahme auf un}ere Bekannte

machung im „Deutschen Reichsanzeiger“

Nr. 46 vom 24. Februar 1925, Nr. 85

vom 11. April 1925, Nr. 90 vom 18. April

19295 werden die bisher noh nicht zum

Umtau|ch in Reichsmarkaktien eingereicbten

Pap1ermarkaktien unserer Gesell\chaft

à M 1000 Nr. 119 165 182 206 288

289 290 886— 87 979 1068—69 11183

1192 1279 1298 1312 1637—38 1969

2266— 69 2290 2754 3100 3544 3614

3653 3761— 64 4050—b1 4067 4094-— 95

42% 4277 4319 4905 4945 4981 5907

5914 6536—38 65592— 53 6634 672L

6749 6756 7626 7721 7797—98 7864

7867 7984 7994 8099 8100 8237 8278

8480—84 8531 8630—32 9006 9051

9102 9216 9237 9287 9319 9365 9366

bis 68 9387—88 9400 9403 9463 68

9539 9575 9638—-40 9702 9719 9713

für kraftlos erklärt. : \

Die an die Stelle: diesex Aktien tretenden

neuen Stücke à 20 Reichémark werden

für Nechnung dex Beteiligten zum Bör)ens

preise verkauft

Stettin, 6. Januax 1926. :

Stettiner SEU E Akt, - Gess teitin,

Der Vorstaud. W Hents\che l.

¡ 112096] Ï Obstzentrale & Spankorbvertrieh A.-G., Bühl, Baden.

Am Sonntag, den 7. Februar 1926, Nachm. 4 Uhr, findet in unserem Ge)chä}tslofal, Bühl, Schwanenstraße 12, unsere 3, a. 0. Generalversammiung statt. Tagesorduung: i 1. Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrehnung für 1924. 2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtêrats. 3, Anträge und Wün1che. Bemerkung: In unkerer ordents lichen Generalversammlung vom 30. 8. 1925 ei e he den esten Punkt aut Antrag eîne Minderheit gemäß § 264 H -G.-B. vertaa1t : Die Aktionäre, welche an dieser Gene- ralverjammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 16 des Statuts spätestens bis zum 4. Februar 1926, Abends 6 Uhr, ihre Aktien mit Nummernyvexzeichnis bei der Gejell\chaftösfasse gegen Aushändigung einer Eintrittsfarte zu hinterlegen. _ Die Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist zulä1sig, doch muß dle diesbezgl. notarielle Bescheinigung bis zum 4 Fes bruar 1926, Abends 6 Uhr, bei oben» genannter Stelle hinterlegt sein. Bühl, den 7. Januar 1926. Der Vorstand. A Oebel.

1111816) : Actienbrauerei Erfurt in Liqu.

in Erfurt. B Finladung zu dex am Sounaben®d, den 30, Januar 1926, Nachmittags 57 Uhr, im Restaurant „Bürgerbräu in Erfurt Anger Nr. 19/20, stattfindenden außerordentlichen Generalversamm- lung. Tagesordnung:

1 Neuwahl des Aufsichtsrats. i

2. Festsezung der Vergütung für Liqui»

dator und Aut!sichterat

3. Bericht des Liquidators.

4. Beschlußtassung über Maßnahmen

wegen aufzuwertender Forderungen.

5, Be\chlußfassung über Wiedereröff-

nungsbilanz.

Nach j 25 unseres Statuts sind zur Ausübung des Stimmechts in den Ges neralver)]ammlungen diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am 4 Werktage vor der Generxalver- tamm?kung beim Bankhaus Adoph Stüre, Grfutt, Vier Nr. dd, A haben oder die innerhalb derselben Fust ges \chehene Hinterlegung dertelben bei einen Notar durch Be1cheinigungen spätesten9 am 3. Weiftage vor der Generalver|amm- lung dem Liguidator Herrn Hugo Büchner, Erturt, Nubianusstr. Nr 14, nachweisen. Nach § 25 unteres Statuts gibt je eine Aktie dem Inhaber eine Stimme.

Der Liquidator; Hugo Büchner

Erste Zent ral-Handelsregister-Beilage en NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Gonnabend, den 9.

zum Deutsch Ir. 7.

Der Juhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts-, G, der Urheberrechtseintrogörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- bescnderen Blatt unter dem Titel

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin - ür Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm- raße 32, bezogen werden

1926

5. dem Musterregister, und Fehrplanbekanntmahuugen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

Fanuar

Das Zentral-Handelsregister für das Deut preis betrögt monatlich 1,50 Reichöma Anzeigenpreis für den Raum einec 5 gespaltenen

sche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bez u g 8 zelne Nummern kosten 0,15 Reichêmark, inheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Irn. 7A, 7B und 7C ausgegeben. E Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “E

ESntscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Veröffentlihung eines Preisausschreibens in mehreren Tages- Lotterie veranstaltet habe und daß der Gesamtbetrag der Einsäve auf 20 000 RM. zu shäyen sind als unbegründet zurückgewiejen. eshwerde ist stattzugeben, hat allerdings der Finanzgerichtsvorsißende den Tatbestand einer nah § 17 des Rennwett- und Lotteriegeseßes steuerpflichti Veranstaltung einer öffentlihen Lotterie oder Ausspielung In dieser Beziehung ist den Ausführungen Berufungsurteils in allen Teilen beizutreten, insbesondere auch, soweit darin dié Auffassung vertreten wird, daß der Betrag von einer Rentenmark, den jeder, der an der Auslosung der Geld- Beschwerdeführer mußte, nit nur den Preis für die vom Beschwerdeführer zu liefernden 10 Rasierklingen, sondern gleichzei für die Teilnahme [hwerdeführex das Preisausshreiben nur zu osfentlicht hat und dur die Veranstaltung einen Gewinn nicht st für die Steuerpfliht ohne Bedeutung. Rechtlich die dem Berufungsurteil Nach § 17 Sat

5. Wirkung einer Neuveranlagung. Zst eine Neuver- anlagung aus irgendeinem Grunde über eröfsnet sich damit der Steuerbehörde die rechtliche oder tat berichtigen. tellte Einkommen; die

\{chreiben nur 3000 Be jahezdenfalls betragen haben.

en seien, zutrifft. planmäßige Gewinnbetrag 600 RM, rinanzgericht zu der Uebers ler in Betrachb

stellungen eingegan t gerechtfertigt, so .

chkeit, auch f liche Frrtümer der ersten Veranlagung zu ssen ist nur ein Herabgehen unter das bisher | Neuveranlagung kann nah 212 bj. 2, vgl, mit §8 222 und 76 Abs. 1 der Neichsabgabenordnung, Höherveranlagung führen. Richtungen ist die Steuerbehörde au bekannten Tatbestandes frei, demn Stelle einer Berehnung eine Schäßung oder eine in Beziehung auf einen (Urteil vom

Zeitungen eine öffentli Sollie alsdann das zeugung gelangen, daß ‘bei Berücfsihtigung a ommenden Umstände der von 3000 Teilnehmern eingezahlte Ein« saß dem vorbezeihneten Gewinnbetra \hâßen sei, so würde dieser Betra Steuerberechnung nicht in voller Höhe zugrunde gelegt werden

zulässigen Rechts Ohne Rechtsirrtum ge von 600 Mark gleichzu- g nah § 17 Say 2 bei den sondern nux ausshließlich ie Steuer wär&

20 = 77g (600 x) auf

Ob der Beschwerdeführer bei der seinen Berechnung

in Würdigung des bereits

gegeben erachtet, auch nicht ge

indert, an ershäßung n früher bekannten Sachverhalt vor- November 1925 1 A 125/25.)

6. Die Verfügung des Finauzgericht8vorsißeuden, daß das. Verufung®sverfahren auszusetzen ist, kann wie eine Be- g mit der Nechts8beschwerde angefochten werden. Der Beschwerdeführer hatte gegen seine Veranlagung gur Vermögensteuer 1924 Einspru griff ex mii der erufung richtete dex Vor lgendes Schreiben an das Finanzamt: „Die Entscheidung wird rechtskräftigen für die der Abzug begehrt wird, anhängigen Rehtsmittelverfahren ausgeseßt... Von der Finanzanutt

100 Mark zu berechnen. Preisaus\chreiben niht in Anschlag gebracht hat, ist dabei gleihgültig. (Urteil vont 1. Dezember 1925 IT A 479/25.)

S8, Bum Begriff des Arbeitslohuns bei einem Geschäft&- führer-Gesellschafter einer. G. m. b. H. Die beshwerdeführends G. m. b. H. wurde auf Gründ des § 52 des Einkommensteuergesezes und Artikel I § 23 der II[. Steuernotverordnung als Arbeitge bom Finanzamt angehalten, für das Zahr 1923 252 RM - uny ür das Jahr 1924 209 RM nach abe, von den Bezügen des Geschä entsprechenden Betrag einzubehalten und an das Einspruch und Berufung wurden zurü werde ist duxch Zurückverweisung der Sache ührerin machte in allen Fnstanzen uerpflicht begründenden demgemäß die Bezüge nicht al#

zunehmen. teilnehmen tig auch den Einsaß Ob der Be- eklamezwecken ver-

rufungsentscheidun der Auslosung ent eingelegt. "Die Einspruchs- «Fn dem Verfahren ißende des Finanzgerihts

erzielen wollte, i zu beanstanden

liegende Stéèuer bere wett- und Lotteriegeseßes beträgt die Steuer mäßigen Preises (Nenniverts

entscheidun , ü ist dagegen

P 02 9 - F 5 : Nes -MERn zuzahlen, weil sie es unterlassew

er Steuern, tsführers X. den der Lohnsteuer

) jämtliher Lose ausfschließlich der } Da im vorliegenden Falle Lose für einen Sonderpreis niht ausgegeben, die Einsäge der Spielteilnehmer vielmehr in hlenden Preisen für die bestellten Rasier- o mußte der auf die Einsäye entfallende e 210 Abs. 1 der Reihsabgabenordnung geschäßt werden, und für diese Schäßung war auh der Höhe der ausgesebßten Gewinne b ist die Vorschrift des § 32 zum Rennivett- und Lotteriege u rechnende Betrag nicht eivinne, für die Finanzgeri S 17 Say 2 des Gesezes im Wide tonnte der Finänzgerichtsvorsißende jaßye, ohne

dem Gesamt fern er- nur alle

S 210 Abs. 1 Hal und die Grenzen abgabenordnung nicht übers, reihender Würdigung der beruht es Schäßung der Eins

Ausseßung der den Berufungskläger Das Finanzamt teilte darauf . dem Beschwerdeführer mit, der ec I. Kammer des Entscheidung bis ivebenden . Rechtsmittelverfahrén auszuseßen. eßung wèndete sich der Beschwerde as Finanzamt; er beantragte, falls die Ausf hoben würde, seine Eingabe als Beschwerde auf- r behavrrte au auf seinem Standpunkt, nahdem as Finanzamt im Auftrag des Vorsißenden des Finanzgeri mitgeteilt hatte, daß die Beschwerde gegen j S 282 Abs. 4 dexr Reichsabg orderte, daß auf seine Beschwerde materiell ent- en oder seine Eingabe als weitere Beschwerde behandelt und f des Reichsfinanzhofs unterbreitet werde. weitere Beshwerde an den Reichsfinanzhof gegen Ver- Fügungen odèr Entscheidungen der Finanzgerichte kennt die Reichs- ubgabenordnung nicht; es kommt nur eine Anrufung des Reichs- ehtsSbeschwerde in Betracht, und zwar entiveder im Beschwerdevérfahren gemäß § 283 der Reichsabgaben- ungsvevfahren gemäß § 218 der Reichs- 5 234 der Reichsabgabenordnung chtsmittels unschädlich ist, war chwerdeführer als weitere Beschwerde Rechtsbeschwerde

Entscheidung venachrichtigen.“ den von diesen zu klingen enth Preisteil allerdings nach

Die Beschwerde daß X. nit in einem verhältnisse zu ihr gestanden un ( Arbeitslohn bezogen habe. X. sei Gesellschafter und Geschäftsführer" der Beschwerdeführerin und habe nur Gewinnanteil anzusprehén; schaft überhaupt einen Geschäftsgewinn ér abe, sei nur Vorshuß und § Die Vorinstanzen stüßen hre Entscheidung darauf, da die Leistungen der Gesellscha ünd gebucht worden seien.

daß urz nah der wegen des Steuecrabzu üthrerin erfolgten Außenkontrolle hir Betrags von 2160 RM éine Umbu ist, als ob_X. diesen im Jahre 192 bezahlt und die Gesellschaft den g firma F. abgefühct jeine Entscheidung noch auf das von der vorgelegte Zeugnis des Buchhalters 31. Oktober 1924 die Zuwe buht worden seien. geltend, daß die

Vorsibende abe beschlossen, rledigung der Gegen die Aus- ührer in .einer Eingabe an eßungsverfügung

Finanzgerichts rechtskräftigen

esondere Bedeutung beizule 3 der Aus

8e, wonach

timmungen er_auf die Lose (Ein- geringer sein darf als der Wert te niht bindend, da sie mit ruch steht. Andererseits aber 1 i- seiner Schäßung der Ein- Gesey zu verstoßen, deren Gesamtbetrag etrage der ausgesezten Geldgewinne

üx die Shäßzung bedeutsamen

say 2 der Reih8abgabenordnung freien Ermessens

ofern die Gesell

as er erhalten ergütung für Aus

[8 Gehalt8z Daran werde nichts

bhlungen erfol

adurh geändert, abzugs bei dér Beschwerde sichtlich des an X. bezahlte vorgenommen worde“ 5 empfangenen Betrag zurückä leihen Betrag der Speditions gerihtsvorsizende Beschwerdeführerin j P., daß tatsählich bis zun en Gehalt ver# eführerin noM P. unrichtig gewürdt ivorden jei, daß dem Geschäft Es kann dahiu4 gen des Buchhalters P., der als Entschädigung für dié ) ( en und daß dem Geschäfts» 18 000 Papiermark und Ende 1922 342 890 ahlt worden seien, vom Finanz- i i Ein Versto

tten liegt jedènfalls nicht vor: ¿ n aber Zweifel : r von einer rihiigen Auslegung des { slohn ausgegangen ist, wenn ec die Be auf Grund der Buchungen ohne weiteres tro der Beschwerdeführerin a!s Arbeitsloh1 unterliegt, ansieht.

einer G. m. b. H. h als in einem Dienstvcrhältnis trahtet werden könven : t, Bei der eig Gesellschafter zur Ge

die Ausseßungs- versügung gem abenordnung un- leistellen, so- Imstände nach berüdsichtigte nah § 6 der Reichs- t uf Rechtsirrtum und unzu- DVedingungen des Preisausschreibens der * Finanzgerichtsvorsitßende egründung davon ausgeht, ausgeseßten Gewinne Denn in dem Preisausschreiben ist [enen Teilnehmer no menden Gewinne be-

ex Entscheidun

Der Finanz finanzhofs mit der

ndungen an X. als des ( Dagegen macht die Beschwer Auskunft des Buchhalters ivorden sei, da von diesem behauptet eit 1913 kein Gehalt ge gestellt bleiben, ob die Ausfi bezeugt, daß Ende 1923 2160 RM Geschäftsführung verbuht worden fei führer Ende 1921 Papiermark an Vergütungen be gerihtsvorsißenden 1nmißverstande gegen deir klaren Fnhalt der A Die Ausführungen de darüber aufkommen, ob e Begriffs Arbeit

orduung oder im Beruf abgabenordnung. c die unrichtige Bezeichnung eiue u prüfen, ob das vom Be ezeichnete Rechtsmittel / Unter § 283 der Reichsabgabenordnung fallt die angefochtene Ver- sie ist weder eine Beschwerdeentscheidung des

Anordnungen, S erzwungen

äbe ohne nähere

20 000 Mark belaufen habe. weder die Zahl der zur Ausspielung zugelas der Gesamtbetrag der zux Auslosung kon stimmt worden, sondern lediglich das Verhältris zwischen Teil- nehmerzahl und Gesamtgewinnbetrag in der Weis auf 100 000 Teilnehmer

zahlt worden sei.

e festgeseßt, daß 20 000 Mark? Gewinne ausgelost werden Dem Umstand, daß gleichzeitig die Zahl 20 000 Mark unter Vorbehalt entspxéchender Erhöhung oder als Gesamtgewinnbetrag bezeichnet gebende Bedeutun ohne daß sich bestimmen können, ein Gesamtbetrag von 2 und daß bei teiligung dieser Gewinnbetrag mindert werden würde.

Finanzgerichts Reichsabgabenordnung von ihm gemäß § 202 erlassene VBVeschwerdeführer Die RNechtsbes

Verfügung, da sie von dem R \ Verminderung ist, kann keine g beigelegt werden; der Beschwerdeführer hätte, Spielplan irgend etwas änderte, z. B. auch daß bei 10000 Teilnehmern als Gewinne 000 Mark in entsprehender Verteilung größerer oder geringerer Be- ; entsprechend erhöht oder ver- den win Die Auffassung des Finanzgerihtsvor- daß ein solcher Vorbehalt der Erhöhung oder Ver- je nah der Teilnehmerzahl dem im 8 45 Falle gleichzustellen sei, oder Ausspielun tach von vornherein sowoh und Umfang der Geivinne f der Gesamtpreis aller Lose na euern, ohne Rücksicht darauf, in- der planmä es folgt aus

j chwerde wäre also nux zulässig, wenn die an- gefochtene Verfügung als Berufungsentscheidung anzusehen wäre. Die außere Form der Verfügung und die Art ihrer den Beschwerdeführer sprechen dagegen. an sich auch eine Entscheidung des Verfahren auszuseßen sei, folgt a S 82 der Reichsabgabenordnung: nah § die Festseßung der Steuer unter den d bungen ausjseßen und uach § 229. haben die Befugnisse, die den Finanzämtern im egeben sind.

8 Berufungçsrichters kasse

1 Bekanntgabe an Daß aber das Finanzgericht Jnhalts treffen kann, daß das us 8 229 in Verbin 82 kann das Finanzamt ort angeführten Voraus- Rechtsmittelbehörden Besteuerungsverfahren s, das Ver- cht nur als e S 28 Reichsabgaben- het hängt jedoch davon ab, ob in ihr eine scheidung über den Steueranspxuch zu exrblicken ist. : uß, das Verfahren auszuseßen, hat nun es einstweilen bei der Einspruchs8entsch den I]. Senat des Reichsfinan g vom 3, Funi 1924 11 A 1 Vorsißenden des Finanzgerichts, durch mitgeteilt wird, vorshusses dem Ver Berufungsentf Senat schließ Ergebnis, daß auch außeren Form als Berufungsents daher mit der Rechtsbeshwerde ist auch, da eine ail als rechtzeitig nicht ‘begründet. rufung ausgeseßt werden durfte, Reichsabgabenordnung einmal davo Vorausseßungen für eine Ausseß1 _Das ist zu bejahen: Der Be von seinem Vermögen gewisse Steuer da die Höhe der Schulden no inivieweit die Vorausseßungen mögensteuershuld eingetreten waren. Voraussezungen für eine 229, 82 der Reihsab gerichts oder seines Vorsißenden, ob Eine Entscheidung, die in das E t hat der Reichs zuprüfen, ob bei Ausü Billigkeit verstoßen wocden ist (S xer Verstoß hier vorlâge, ist nit bom 18. November 1925 VI B 192/25.) 7. Berechnung der Lotteriesteuer für eine bereits ver- Lotterie oder Ausspielung, nehmer uud demgemäß der Gesa t von vornherein planmäßig best chiverdeführer ist von 20 000 RM.)

Bezüge des X24 ÿ der Einwendungen der dem Steuerabzug lossen, daß Ges er Tätigkeit für die G. m. b. ellschaft ste ätigkeit Ar

Wohl ist ni insihtlich ihr zu der G

¡enartigen Stellung, die dex G ] sell chaft einnimmt, kann jeden e, daß in den Geschäftsbüchern konto eingetragen sind, entnommen werden, wenn aus den Eintra el darüber abgeleitet werden können, szahlungen handelt. weil nicht, wie leich g E züge mm gleichen Zeita abgehoben®* worden nd, vielmehr Zahlungen,

g der Gewinne

der Ausführungsbestimun ist nicht zutreffend. fester Spielplan aufgestellt, wor Anzahl der Lose als auch Zahl bestimmt ist, dann ist allerdings 2 des Geseges zu ver m Veranstalter der

Anzahl von Losen gelingen wird. jeves, wonach die Steuershuld mit der Genehmigu ielung, spätestens aber mit dem Zeitpun enehmigung hätte eingeholt werden müsse euer von dem Veranstalker zu entrichten ist, bevor mit Jn solchem Falle kann bei nah- aus Billigkeits- ) 45 der Ausführungs- im Berwaltungswege teilweise erlassen Jm vorliegenden Falle kommt jedo, wie Versteuerung einer von vornherein plan- säßen überhaupt nicht 40 der Ausführungsbestimmungen ersteuerung vorgenommen twerden timmte Anzahl von Losen nah der t festgezeßt, dem Veranstalter viel- u einer gewissen H ö : i Anwendung. des §8 17 es würde vielmehr, falls die Veranstaltun

nicht stattgefunden hätte und es si

ie erst beabsichtigte Veranstaltung dem § 19 ents die voraussichtliche Gesamtzahl der ermittelt und dem / : jedoch die Aus unden hat und die Gefamtzahl der Teilnehr ßig zur Verteilung gekommene gt sih eine solhe Schäßung. Zu ch diè Höhe der von den einzelnen lten, em Preise der Rasierklingen ent- Soweit bei dieser Schäßung die Höhe der Ge- soll, kann uur derjenige Gewinn- Zahl der Be- Finanzgerihts-

ingen geregelten E Sr tes Wird für eine Lotteri aftsführer=

Ob eine Entscheidung des Finanzgericht Ln

Fahren auszuseßen, als Berufungsentscheidung und ni eine Verfügung im Sinne des § 282 Abs. 4 der anzusehen ist,

aftsbüchern die Bezüge a allein nicht der Charaftter dieser Bezüge ngen an si : es fih wir weifel drängen sih deshal®F gest hältnis, als Regel schnitten und gleichen Beträgen r 1923 nur zweê 3 in Höhe von e andere vom 31. Dezember 1923 in t worden sind und auch die er Beit als der Höhe na eshäftsführendex Gesell- aft Hauptbeteili ux Gesellschaft zu orschüsse auf einen es eine unzu* afters erkennen, en Geschäftsbüchern j elegt und von weiteren Ermittlun , insbesondere da nit einmal festgestellt chungen im Einverständnis des Vertreters Gesellschaft durch die mit der Buchführung betraute vorgenommen worden sind. oh der Ermittlun einem son als Entge Grund der

Der Beschluß, ir Folge, daß en

es - der Lotterie entsteht, zu

n, und w0-

eidung ver zhofs veranlaßt, in seiner 750/24 die Verfügung des die dem Steuerpflichtigen Einzahlung. des geforderten Kosten» " ren tein Fortgang gegeben werden könne, qsen! gleichzustellen. t si dieser Auffassun die hier ange

gilt, die Be rden_ für das Ja igen, die eine - vom 20, Dezember 19 360 Billionen Mark und di e von 2160 Villionen Mark gebuch ahlungen im Fahre 1924 sowohl d nicht gleichmä schafter, zum

nach die St dem Losabsaß begonnen tvird.

i Abänderung des S gründen unter den Vorausseßungen des 8 bestimmungèn die Steuer i oder erstattet werden.

bereits bemerkt, -die

mäßig bestimmten Zah Frage. -Ebensowenig ist § anwendbar, wonach darf, falls cine planmäßig bes obrigkeitlihen Erlaubnis nich estattet ist, Lose ei sinngemäßer

erkennende an und kommt daher zu dem ochtene Verfügung troß ihrer eidung zu behandeln ist und griffen werden fkonute. Rechtsmittelbelehrung fehlte, en anzusehen. das Verfahren über die Be- hängt gemäß §8 229, 82 der n ab, ob die im ing der Steuer chwerdeführer v ulden abgezogen werden; war es ungewiß, iehung seiner Ver- geseßlichen

en des Finanz- Ausseßung zu verfügen ) rmessen der Vorinstanz inanzhof aber nur in der Richtun gegen Recht un gabenordnung).

ig erfolgt sind. Da ein wenn er an der Gesells ohne in einem L stehen, während des u erwartenden Gewinnan ngliche Prüfung der Re wenn auf di® Bezeihnung der B ein entscheidendes Gewicht ganz abgesehen wird wieweit die Bu

[ngestelltenverhältnis «Jahres Abhebungen als teil machen kann, chtsstellung des Bese

tsbeschwerde ange [l von Losen oder Ein

ist sie jedo eine Teilver

82 erwähnten

erlangt, daß ]stt zahl aus-

bj. 2 des Ge- des Beschwerde- darum handelte, prechend im vor-

ilfsperson

tswvertrag- oder in ührer ein Gehalt rden ist und auf

engen geschäftli

ätte unter

bedurft, ob im Gesellscha ür den Geschäfts cit vereinbart wo ereinbarung die Abhebungen er ist es nach den ermittelten

zwischen der Beschwerdeführerin teiligung des X. an den beiden Gesells in welcher Eigenschaft die Tätigkeit nicht bloß ihre Räume

hrerin stellte, son urch ihre An ossen, daß die ganze n von der Firma F von der B

ür di : die Ent tigen Abkommen

è Lagen die ür seine Tätig

Ausfeßung vor, so gabenordnun

aus zu vers Teilnehmer durch | legt werden reits jtattgef wte der auf betrag objektiv feststeht, chägen ist nötigen eilnehmern gezu haltenen Einsäge. berüdsichtig betrag in Betracht kommen, steller tatsählich au vorsißende d das angefohtene Urteil aufzuheben. geht an das Finanzgeriht zurü. l C die Behauptung des Beschwerdeführers, daß auf sein Preisaus-

im Erme

\ en Beziehungen i q. Und der Bea sten niht unzweifelhä . entfaltet worden ist. ir die Besorgung der ern auch die Arbeiten gestellten besorgen ließ, ist „Geschäftsführung für die J. Übernommen wurde, wenn werdeführerin eine Vergütun stellung au in dieser Rich von abhängt, ob etwa: die Firma F. ln ist, wenn X. als- Arbeitnehmer in (Urteil vom 11, November 1925 VIA 907/25)

gestellt ist diese planmä

ung des Erme alls nur no

Da die Firma Geschäfte der B der Beschwerde es niht ausge Beschwerdefühveri sie sich auch ausbedungen N O ren, EE da

rveitgeber zu behande Betracht kommt,

6 der Reichsa

rechend dêr

anstaltete bei der die Zahl der

mtbetrag der Einsätze immt war. zu einer Lotteriesteuer! von 4000 RM. (= 20% )erangezogen mit der Begründung, daß er durh

i E Gefietas Wh Ge en Gesichtspunkte nicht tet Die nicht spruchreife Sache“ Es muß festgestellt werden, ob