1926 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Der Staalsrat stimmte weiter ohne Aussprache dem An- ira: ch zu, die am 17. Dezember 1925 vollzogenen Neuwahlen Stadtverordnetenversammlung Staatsrat für gültig zu erflären. befffimmungen zum Allgemeine Verfügung über Einwendungen führungsverordnung begehren und Volksentscheiden wurde o sprache zugestimmt.

Hierauf vertagte sih der Staaisrat auf Mit 1g fommen eine Reihe von Entwurf über die Gebäude- Der Haushalt soll erst am Donnerstag zur

Gegen die Ausführungs- Stempelsteuergesey uud gegen dle gerichtliche Landesstempel-

Verfahren hne weitere Aus-

twoch nach- mittag 5 Uhr. Zur Erledigu! Vorlagen, ausnußzungssteuer.

gweiten Beratung gestellt werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Reht8ausschuß de tritt in die Tagesordnung aut Bericht des Nachrichtenbüros des mit, daß der Preußische Justizminister in imultanzulajung dex Reatsanivälte Vereins Deutscher Landgerichtsanwälte und des â Verbindung

zu einer Erörterung dex eingeladen habe. Sollte hier- so jei in Aussicht genommen, nde Vereinigung m Interesse ittlungstätigkeit sei zu sex Bemühungen keine weiteren Simultanzulassung im Reichs- Meinung des Reichsjustizmini- ung der Anträge zur Frage erx Vorsißende Abg. hon in dex Presse Generalbevollmächtigten dem bestritten wird, daß der früher durch Auslandsanleihen belasten im des Jnnern hat eben- ihm von solchen Absichten die Thüringischen

s Reichstags der Vorsivende Abg, Dr. Fahl Vereins deutjcher Zeitungsverleger rage der D ständen des eins Deutscher Amtsgerichtsanwälte in und die genannten Verbände eit auf Sonnabend, den 23. d. M,, bei eine Einigung nicht erzielt werden, an die demnachst zu einex Tagung zusammentrete Aniwaltskammern heranzutreten.

Angelegeu-

dex Vorstände der einer ungestörten Durchführung dieser Verm empfehlen, daß vor Abschluß die Verhandlungen über die Frage der tage stattfinden. Dies sci auch die Darauf wurde die Berat Fürstenahbhsindung fortgeseßt. Dr. Kahl (D, Vp.) teilte eingangs hierzu das veröffentlichte Herzogs von Gotha mit, in regierende Herzog seinen Ves wolle. Das Bayerische Staatsministerin alls telegraphish bekanntgegeben, daß es früheren Herzogs nichts bekannt jei. Auch Staatsministerium der Justiz und dex Finangen meldeten durch einen Vertreter dexr Reichsregierung, daß ihnen davon nichts bes fannt sei. Es seien auch Vorkehrungen getro] Besites des Herzogs von Gotha verhindern würden. erkannte an, daß von behördlicher Die Mitteilung übez ei damit freilich

der frühere tüde in größerem Umfang Mitteilung jollte nach- , hielt es für

Telegramm

fen, die eine derartige Belastung des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) Seite alles Erforderliche geschehen sei. vom Herzog angebahnten Verhandlungen \ Neuerdings sei bekannt Braunschweig Vermögens Auch diejer Vorsißende, Abg, Dr. Kahl eder unkontrollierbaren Meldung den ganzen egung zu seyen. Abg. Hampe (V.- frühere braunschweigishe Herzog sei zaltung zu ver- gewesen, die aber hannoverschen e seien jedoch mit ausdrücklicher ußischen xFnnen-

Herzog von in Holland verkau gegangen werden.

unzweckmäßi( behordlihen Apparat in Bew Hannov.) ecklärte dazu, der allerdings, um den Zusammenbruch seiner Host meiden, zum Verkauf einiger Bilder genötigt micht seinem braunschweigischen, Besitz enistammten. Diese Verkäuf Genehmigung des Oberpräsidenten Noske, des pre ministers Severing und des Reichsinnenministers erfolgt. Neubauer (Kmm.) wünschte eine Anweisung an alle Landes- bis zum Abschluß der Fürstenabfindungsfrage dem Besiß der Fürstenhäuser verhinde ter des Reichsinnenministers er- Reichsregierung feine

regierungen, jeder Verkauf aus Dex Vertre klärte, zu einer solchen Anweisung habe die Rechtsgrundlage. Er erklärte weiter zu einer Anregung des Reich8ministerium werde nicht in der über den Besiy zu fürstlihen Vermögen an die Länder at.) bemerkte dazu, ex wolle üthrclihkeit wie von Preußen von den übrigen Staaten diese Frage beant- Neubauer (Komm.) wünschte eine Auf Privatvermögen der Fürsten den demokratischen | Der Vertreter des der Meinung, daß viel ex das Privatvermö Jm Anschluß an die inanderseßzung zwischen dem und dem Abg. Neubauer ndershausen und -Rudol- Aufklärung darüber, Privileg der Steuersreiheit noh in An- zu diejem Zwecke die nisteriums für die in die Tagesordnung ein- sche Gesandte ürttemberg shon 1819 llen Verfassung das Privatver- Staatsvermögen ge- November 1918 abgeschlossene * Juni 1919 vom württembergischen Während mit dem Königshaus 1 sei, habe das früh Wegen Feststellung

rage der Einseßung einer gemein Abg. Dr. Rosenfeld (So lichen Begründung das frühere n Absindungsvertrag anfechte.

Frage seiner Regie der König sür \

Everling (D, Nat.), das eine umfassende tabellarische Uebersicht s dem chemals Abg. Everling (D. N in der gleichen Ausf

geben, der au gefallen sei.

nur erreichen, da und Thüringen auch

tellung auh über das reine ommunistishe Antrag über Enteignung verlange. ministerium®s war eine zuverlässige Auskunst üb kaum würden geben iner lebhasten Ause Everling (D. Nat.) über die Abfindung in Shwarzburg-So stadt. Abg. Wegmann welche Fürsten das frühere ruh nehraen. Dex Vorsißende sagte uziehung eines Vertceters de nächste Sißung zu. Württembergi einex Erklärung darauf hin, daß ir bei der Schaffung der konstitutione mögen des Konigshause trennt worden sei. Der am 29. findungsvertrag andtag bestätigt worden. Vereinbarung erzielt worde weitere Ansprü

teih8innen- e Landesregierungen gen dex Fürsten se Erörterungen

(Zentr.) wünschte

s Reichsfinangzmi

s als Kammergut yom

ere Fürstenmhaus dieser Ansprüche samen Gutachter- mit welcher reht- aus, besonders der Herzog sandte er- rung zu unterbreiten.

ch bereit, diese l eine Perjon

Nach dem Absindu1 auf die Zivilliste.

1gsvertrag verzichte Darum fühle sich wohl das FürstenhauL daran en-Darmstadt ist, wie der klärte, 1919 ein Abfindung®ver- igentlîihe Kapital- Der frühere Großherzog erhielt it eine gewisse Aufwertun 1sführung der Kapitala en worden, daß das großherzog- svertrag als ungültig webt noch. Auf Fragen der Abgg. thofen (Dem.) bestät sen en Fnteresse an einer rei indungsfrage im Sinne des demo- e Staat werde abex auch in seine Regierung im

Mecklenbuvrg- on Brandenstein Mecklenburg-Schwerin, identen Dr. Wendors dem 17. Dezember 191 die vermögens-

Für Hess Minister Hentig dann er trag abgeschlossen worde abfindung noch in der Shwebe. eine Rente, die in der Fnflationsze rhr. Die Verhandlungen über d ung sind jeßt dadurch unterbroch liche Haus nunmehr den ga anfiht, Dieser Rechtsstreit f Dr. Rosenfeld (So Minister Hentig, da lichen Regelung der Abfindu ratishen Antrags habe. Der hefssif diesem Fall den Vertrag durchführen, den, unterschrieben werin gab der Ministerpräsideut v folgende Erklärung ab: Zwischen dem Lande vertreten dur den derzeitigen Minis und dem ehemaligen Großherzog ist unter betr. die Auseinandersezung se sowie über die von dem ehemaligen Landes- landesherrlihen Familie

n. Dabei blieb aber die e

en Abfindung

ein Vertra rechtlichen und. den Mitgliedern derx Verzicht8s- und Anerkennung?erklävungen, ind die damals vorhandenen M 3 sämtlich beigetreten. Die am 17 Mai 1920 Wendorff-Stelling verkündete Landesver=- „Maßgebend für die vermögensrechtliche früheren Landesherrn und den Mit- landesberrlihen Familie sind der hierüber

tesem Vertrage hin oßherzoglichhen Hause Staatsministerium cssung bestimmt in F. derschung mi gliedern der chemals

mit Zustimmung des Landtags am 17. Dezember 1919 zwischen dem - Staate und dem jrüheren Landesherrn geschlossene Vertrag und die von ihm und den Mügliedern der vo:mals sandesùverrlicen Familie abgegebenen Verzichts- und Anertennungserflärungen.“ Die im Vertrag rom 17. Dezember 1919 1n Papiermari ¡ejt- geseßten Leistungen sind entwertet. Die über die Auswertung euts- standenen Meinungsverschiedenheiten haben zur Anrujung des im L 96 des Auseinanderjezungsvertrags vorgesehenen Schiedsgerichts geführt. Das Schiedsgericht hat am 13. August 1924 die Hohe der Aufwertung festgeseßt. Ueber die Vollstreckbarleit des Schied8- spruchs, soweit er fih auf Zinsen und nicht auf Apanagen bezieht, ¡chwebt vor dem Landgericht in Schwerin die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Verfassungsrechtlih muß darauf hingewiejen werden, daß durch den § 74 der Mecklenburg-Schwerinschen Ver- fassung der Auseinandersezungsvertrag vom 17. Dezember 1919 Gegenstand des Meclenburg-Schwerinexr Verfassungsrehts ge- worden ist. Streitigkeiten über seinen Fnhalt gehören jomit zu den „Verfassungs\streitigkeiten“. Soweit daher niht nach 8 26 des Ver- trags das dajelbst vorgesehene Schiedsgericht zuständig ist, hat nach Art. 19 der Reichsverfassung der StaatsgerichtShos zu entscheiden. Die Zuständigkeit des Reichsgesezgebers ist danach für Melen- burgSchwerin in allen die Auseinanderseßung mit dem ehemaligen Großherzoglichen Hause betreffenden {Fragen ohne eine vorher- zehende Aenderung der Reichsverfasjung niht gegeben. Eine Notwendigleit einer solchen Aenderung dex Reichsverfassung fann für Mecklenburg-Schwerin als vorliegend niht an- erkannt werden, da jelbst_ in dem ungünstigsten Falle der Verurteilung des Landes zu den im SchiedSspruch festgeseßten Aufwertungsbeträgen ein Staatsnotstand nicht bestehen würde. Vors, Abg. D. Kahl (D. Vp.) verlas dazu ein Schreiben des Generalbevollmächtigten des Großherzogs von Ranßtau, in dem Bezug genommen wird auf die in der lehten Sitzung erörterte Auswerkung einer Forderung des Großherzogs um 609 vH des Nennwertes. Der Generalbevollmächtigte ertlärte dazu, damals hätten die beshränkenden Bestimmungen der dritten Steuernol- verordnung noch nicht bestanden. Der Großherzog have also kein Ausnahmerecht sür sich in Anspruch genommen. Abg, Dr. Ro se n- feld (Soz.) vermißie au heute eine He nd darüber, wie das Schiedsgeriht eine so ungeheuerlihe Auswertung und ihve so- fortige Vollstrotbartei habe verfügen und das geriht Rostock diesen Spruch bestätigen fönnen. Vie eigenartige Erklärung des Ministerpräsidenten gegen eme ceihsgejeßlihe Regelung werde vom mecklemwburgishen Volk wahrjsheinlich niht gebilligt werden. Abg. von Nile hofen (Dem) meinte, - die Aufwertung um 60 vH des Nennwertes bedeuie tatsächlich in diesem Falle eine Aufwertung auf 700 vH des Goldwertes. Die großherzogliche Familie sei also allen übrigen Staatsbürgern gegenüber wezentlich bevorzugt worden. Durch den demokratishen Antrag würde die mecklenburgishe Regierung in ihrer Selbständigkeit bei der Rege- lung micht beeinträhtigt werden. Jhr Einspruch würde nux die Länder schädigen, die ein Jntieresse an dexr reichsgeseßlichen Rege- lung bahen. Der mecklenburgishe Finanzminister von Deryen bemerkte zur I L als Parteivertreter stehe ihm eine Kritik an dem Schiedsspruch nicht zu, der die 60prozentige Aus- wertung aussprah. Die Summe sei auch nicht jofort Pn son- dern gestundet worden. Auf eine Frage des Abg. Everling (D. Nat.) antwortete der Minister, der Kapitalbetrag werde mit 4 % verzinst. Steuerfreiheit sei dem großherzoglichen Hause nicht gewährt und von ihm auch nicht in Anspruch genommen worden. Der Auswertungsschiedsspruch habe sih den Standpunkt des groß- herzoglichen A zu eigen gemacht. Abg. Wunderlich (D, Vp.) wies darauf hin, daß nah dem damals und heute geltenden Recht der Schiedsspruch zulässig wäre, da es sich nicht um eine Vermögensanlage, sondern um einen gegenseitigen Vertrag handelte. Minister von E en betonte nochmals, dex Nenn- wert der 706 000 Mark jei durch den Schiedsspruch nur um 60 % aufgewertet worden, der Goldwert allerdings um 700 %. Dex Schiedsspruch lege den entscheidenden Artikel des Abfindungs- vertrags jo aus, daß mit dem Nénnwert dex Goldwert gemeint sei. Une Oldenburg erläuterte Staatsrat Ahlhorn auf ver- schiedene Fragen die frilheve r Auskunft dahin, daß Ausf- wertungs8ansprüche vom Großherzog gegen den Staat nicht geltend gemacht worden seien, sondern von §l[äubigern für eine Schuld von ó00 000 Mark, die der Staat vom Großherzog übernommen hätte. Ueber die Unterscheidung des großherzoglihen Privateigeniums von dem Staatseigentum seien Streitigkeiten micht entstanden, denn das große Hausfideikommis von 72 000 Morgen des groß- herzoglichen Hauses sei dessen Privateigentum schon gewesen, als es im 18. Jahrhundert die Regierun übernommen habe, Nur um die Sammlungen sei ein Streit entstanden, derx dadurch beigelegt worden sei, daß der Großherzog vg jede Kapitalabfindung und Rente oerzichtet hätte. Für Schaumburg-Lippe teilte Staatsrat Steinbrecher noch mit, daß das Privateigentum des Fürsten bei der Auseinanderseßzung in keiner Weise an egrissen worden sei. Vom Domänialbesiy habe der A ein Fünftel behalten. Die Aufwertungsansprüche bezögen sih auf die Zuschüsse des Landes zux Hosbammerverwaltung und zum Pensionsfomds der Hofbeamten, ferner auf Beträge, die in das Bergwerk gesteckt wurden. Gestern sei darüber ein Vergleich N en worden, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags. Nach Erläuterun

der Vergleichsbestimmungen stellte Abg. Dr. Rose nfeld (Soz.

fest, daß in diesem Falle eine Aufwertung auf 500 % des Gold- werts verfügt sen. Aba. von Richthofen (Dem.) stellte fest, daß der früher regierende Fürst etwas mehr als ein Siebentel des ejamten Grund und Bodens des Landes besigt, Auf Fragen des Abg. Dr. Pflege r bestätige Sbaatsrat Steinbrecher dessen Meinung, daß es sih in dem Vergloich wicht ciaenil it um eine Aufwertung handle, sondern um die Auslegung des Vertrag3- hin- sichtlich des Werts der Länder, Dex Vorsißende Dr. Kahl verlas ein Schreiben des Generalbevollmächtigten des Fürsten, in dem der Meinung widersprochen wird, daß der Fürst einer der O Leute Deutschlands sei. Der Fürst halte sih auch nicht îim Aus lande auf, sondern wohne in der Nähe von München. Er habe bei der Auseinandersegung nichts empien en, sondern nux dem Lande etwas gegeben. Abg. von ihthosen (Dem.) widersprach einigen Bemerkungen dieses Schreibens. Die Größe des Privat- besizes des Fürsten sei im Verhältnis zu der Kleinheit des Landes sehr beträchtlih. Staatsrat Steinbrecher erklärte den Jnhalt des Schreibens damit, daß der Or den Standpunkt einnehme, der Staat hätte nicht das geringste Anrecht an den Domänialbesiß. Fn der nächsten Ausfu sung, die am Donnerstag, 10 Uhr, tattfindet, sollen noch nähere itbeilungen über Bayern und ippe-Detmold entgegengenommen werden. Auf Grund eines sozialdemokrattshen Antrags soll auch festgestellt werdet, in welcher Höhe Mitglieder der früher regierenden Fürstenhäuser Offizierspensionen beziehen.

_— Der Reichhstagsausschuß für Beamten- angelegenheiten beschloß gestern, nach_ dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, auf An- vegung des Abg. Morath (D, Vp.), durch Vermittlung jeines Vorsibenden an den Reichstagspräsidenten mit dem Ersuchen her- anzutreten, einen Ausshuúß zur Bearbeitung der zahlreihen An- träge einzelner Orte um vas rb, im Orisklassenverzeicn einzuseygen. Danach befaßte sich der ÄAusshuß mit einem, Antrag des n Schuldt -Stegliy (Dem.), betreffend die BURrberung solcher Beamten, die wegen hohen Alters kurz vor ihrer Verseßung in den dauernden Ruhestand stechen. Hierzu führte ein Ver- treter des Reihsfinanz

j aus, daß die Benachteiligungen,

ministeriums aus, i mit denen sich dieser Antrag beichä}tige, mit derx Einstellung des Person ä gieruns könne auch künftig T4

Personalabbaues ausgehört hätten. Die Re-

niht kurz vox der ¿ uruheseßung

amte an leitende Stellen befördern, Soweit es sh um. auto-

matish eintretende Beförderungen handele, werde sih eine zu-

friedendestellende Lösung finden lassen. Der Ausshuß nahm den Antrag an.

Oberlamndes-

Der Wirt\chch :

aftspolit läufigen Reichswirt

e Aus Qu des Vor=- 8rats behandelte in seiner

.

den von der Reichsregierung zur Beguks achtung vorgeleg!.n Eutwurf eines Geseyes über einen Ausschuß ur Vntersuhung derx Erzeugungs®s- und Abjayh- edingungen der deutschen Wirtschaft. Der Geseßz- enöwurf gründet sich auf Beschlüsse und Anregungen des Reichs=- tags, des ReichswirtschajiS§rats und des Vereins für Sozialpolitik. Der Reichstag hatte am 12. August 1925 u. a. beschlossen, die Reichsregierung zu ersuchen, „sobald die vorbereitenden Ärbeiten des Reichswirtsc-aftsrats zum neuen Zolltarif hinreichend fort- geschritten sind, beim Reichstag einen Ausschuß einzujeßen, der eine Prüfung der Grundlagen der deutschen Gesamtwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der industriellen Wirtschaft und der Landwirtschaft sowie des wechselseitigen Verhältnisses beider und ihrer Verknüpfung mit der Weltwirtschast vorzunehmen hat.“ Fn einem Beschluß des Wirtschaftspolimnschen Ausschusses des Vor- laufigen Reichswirt;chaftérats vom 22. September 1925 wurde unter Bezugnahme auf dieson Reichstagsbeschluß gefordert, daß „durh eine umfassende Erhebung über die Produktions- und Organisationsbedingungen der deutschen Vöirtschaft die nöôtige Grundlage für die Handels- und Preispolitik“ geschaffen wêrde. Œs wurde darauf hingewiesey, daß bei deni engen Bujammenhang aller wirtschafispolitijhen Mäßnahmen die Vornahme einer ein- heitlihen Enquete zweckmäßig |ei. Der Vorstand des Vereins füx Sozialpolitik hatte, wie das Aaceibtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, in einex Eingabe an die Me Eregieroni ausgeführt, daß die erbitterten Kämpfe zwishen Arbeitgebern un Arbeitnehmern über die Frage der täglichen Arbeitszeit, wenn nicht beseitigt, so doch erheblih gemindert werden fönnten, wenn man gewisse umstrittene Tatsachen dur Anwendung zuverlässiger Er- mittlung8methoden eindeutig feststellte und sie damit dem Wartet streit entziehe. Als solche Tatsachen seien vor allem die Verände- rungen in den produktiven Leistungen anzusehen, die mit Ver- änderungen der Arbeitszeit, des Lohnes und der Entlohnungs- methoden erfahrungsgemaß eintreten. Die erwünschte eindeutige Feststellung ble: atsachen könne nur dur eine sorgfältige Beo ira ung der beteiligten Unternehmer, Betriebsbeamten und lrbeiter erfolgen. 3 sei notwendig, diese Ausgabe durch ein Reichsgeseß einem besonderen Untersuhungsaus[huß zu übers tragen. Nach dem Gesepentwurf soll dex Untersuchun saus\huß aus 24 bis §0 Mitgliedern gebildet werden. Als solche werden. von der Reichsregierung berufen: a) aht Mitglieder auf Vor- ihlag des Reichs8‘ags, b) acht Mitglicder auf Vorschlag des Bor- lants des Vorläufigen Reichswirischaftsrats, e) aht Mitglieder nach freiem Ermessen der Reichsregierung. Der Ausschuß kann sich durch Zuwahl von höchstens (echs weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag des Ausschusses von der Reichsregierung berujen werden, ergänzen. FJnnerhalb des Ausschusses können Donau Rie zuL Untersuchung einzelner Fragen gebildet werden, Ein Unter- ausschuß von mindestens zehn Mitgliedern ist mit der Unter- suchung dex Frage zu L in welcher Weise die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Entlohnung nach den Erfahrungen der lezten Jahre auf die Arveitsleistung eingewirkt haben. Die Befugnisse des Ausschusses werden durch Bezugnahme auf die Vorschriften der Verordnung über Auskunftspfliht und dex ZeL- ordnung über Preisprüfungsstellen bestimmt. Die Befugnisse um- fassen danach insbesondere das Recht, von jedermann Auskunst über Tatsachen zu verlangen, die für die Bemessung von Waren-- preisen und von Vergütungen für Leistungen von Wi tigkeit sind; jerner das Recht, von Unternehmern, Verbänden und Veretnigun- gen von Unternehmern, von öffentlih-rechtlihen Körperschaften und von Personen, die bestimmte Gegenstände in Gewahrjam haben oder gehabt haben oder auf Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben, allgemein Auskunft über wirtschastliche Verhält- nisse zu verlangen; weiterhin die Rechte zur Besichtigung von Bes triebseinrihtungen und Räumen, in denen Waren hergestellt, ge- lagert odex feilgehalten oder Leistungen vorgenommen werden, und zur Einsicht in Unterlagen für die Bemessung von Preisen und Vergütungen sowie endlih das Recht zur eidlihen Ber- nehmung von Zeugen und Sachverständigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden von dem Ausschuß der Reichsregierung und von ihr dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat, dem Reichsrat und dem A vorgelegt. Die Verhandlungen des Ausschusses

gestrigen Sißzung

und der Unterausschüsse sind in der Regel öffentlich. Die Nieder» chriften über die Sißungen des Ausschusses und der Unteraus- chüsse sowie über Vernehmungen und die sonstigen Materialien können mit Zustimmung der Reichsregierung veröffentlicht werden. Die laufenden Geschäfte des Ausschusses werden beim Vorläufigen Reichswirtschaftsrat geführt, Der Wirtschaftspolitische Aus\chuß stimmte dem Geseßentwurf zu mit der Maßgabe, daß der Unter- fuchungsaus\chuß aus 27 bis 36 Mitgliedern zusammengeseßt Von diesen sollen berufen werden a) neun Mitglieder auf Mitgliedex auf Vorschlag des c) neun Mite Der Ausschuß

wird. Vorschlag des Reichstags, b) neun Vorstands des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats, lieder nah freiem Ermessen der Reichsregierung. joll befugt sein, sich durch Zuwahl von höchstens neun weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag des Ausschusses von der Reichs regierung berufen werden, zu ergänzen. Der Wirtschaftspolitische Aus\huß nahm sodann Stellung zu einem Gutachten, das der mit dex Beratung des Entwurfs einer vom Wirtschaftsausschuß des Völkerbundes vorgeschlagenen internationalen Vereinbarung gzuL Aufhebug der Ein- und Ausfuhrverbote und -beshränkungen bes traute Sonderausschuß zu diesem Entwurf abgegeben hatte. Fn dent Gutachten wird dem Entwurf dex vorgeschlagenen Vereinbarung unter der Vorausseßung der Annahme der nachstehend empfohlenen Aenderungen zugestimmt: 1, Der wichtigste Einwand, der gegen den der Vorlage zu Grunde liegenden Hauptzweck erhoben werden kann, ist der Zustand der Währung in einer Reihe wirtschaftlih bedeutsamer europäischer Staaten. Der Reichswirtschaftsrat hält es daher für erforderlich, daß dem Fnkrafttreten dex Vereinbarung die Stabilijsierung der Währungen in den europäischen Staaten vorangeht. Es wird®deshalh vorgeshlagen, dem ersten Say des Artike/s 9 des Abkommens folgenden Wortlaut zu geben: „Diese Vereinvarung soll erst dann ratifiziert werden, wenn in allen im Anhang erwähnten Ländecn die Währungen in ein festes Wertver- hältnis zum Golde gebracht sind.“ 2. Eine notwendige Schlußfolge- rung dieses Vorschlags ist die Einfügung einer Bestimmung 1m Artikel 10, wona eine kurzfristige Kündigung des Abkommens dann für zulässig exklärt wird, wenn in einem wirtschafstlich be» deutsamen europäischen Staat eine Entwertung der Währung üher 20 vH des Goldwerts eingetreten ist. 3. Der Artikel 5 des Ent- wurfs, wonach sih die vertragshließenden Staaten das Recht vor- behalten, für die Ein- und Ausfuhr alle erforderlihen Maßnahmen zu treffen, um außergewöhnlihen und ‘anormalen Verhältnissew entgegenzutreten und den Shup der wirtschaftlihen und finan- e. [ebenswichtigen Interessen des Landes zu sichern, kann ge- strichen werden. 4. Jm Artikel 7, der die Erledigung von etwaigen Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten über die Anslegung oder Anwendnng der Bestimmungen der Verein- barung betrifft, müssen dann die Aenderungen vorgenommen werden, die ne der Streihung des Artikels 5 erforderlich er- ‘s vas Dex Wirischaftspolitishe Ausschuß stimmte dem Gut- achten zu.

Gesundheitêwesen, Tierkraunkheiten und Absperrungs- maßregeln.

Dex Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche is vom Zentralviehho| in Berlin am 15 und vom S{hlacbtviehhofe in Leivzig am 17. Ianuar, das Erlöschen der Maul- und Klauenseuce vom Schlacht- viehma1fte in Kôln am 16. Januar, der Ausbruch der Maul» und Klauenseuche von den Schlachiviehhöten in Nürnberg, Dresden A., Leivzig, Frankturt a. M. und Chemniy am 18, Januar amtlich gemeldet worden.

I E P RETE L AE B

Börsen-Beilage

Æ E NeichZanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger r. 16.

Berliner Börse vom 19. Fanuar _

Heutiger | Voriger Kurs

Heuti ri e i o ger Dee [ BERes

1914 A, 1919 Breslau 06 #, 1909

Preußische Nentenbriefe. Schwed. St-Anl.

Hannoversche E do

Deutsche Pfandbriete.

(Die durch * gekennzeihneten Pfandbriefe sind nach

den von den Landschaften gemachten Mitteilungen

als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

*3%h Calenberg. Kred. Ser: Dj É, F (get. 1. 10. 23, L, 4. 24)

*31% Kur- u. Neumärk. neue

*4, 3%, 3Y Kur- u. Komm.-Obl.m.Deckungs8besh. bis 31. 12. 1917

4, 3%,3 Yur=-u.Neum.Kom.-Obl.

#4, 8%, 3ÿ landschaftl. Zentral m.Deckungsbesch. bis 31.18.17 Nr. 1—484 620

4, 3%, 3% landschaftl. Zentral.

*4, 3%, 3Yÿ Ostpreußische bis 31. 12. 17 ausgegeben WY...

4, 3%, 3Y Ostpreußische

4ÿ Ostpr. landschaftl. Schuldv.

*4, 3%, 33 Pommersche, aus gestellt bis 31. 12. 17

4, 3%, 3Y Pommersche

#4, 3%, 34 Pomm. Neul. Kleingrundbesißz, ausgestellt bis 31. 12. 17

4, 3%, 3% Pomm. Neul. fit Kleingrundbesi

#4, 3%, 3Y Sächsische, au3ge- stellt bis 31. 12. 17

4, 3%, 3Y Sächsische .

+4 Sächs, lands. Kreditverb.

+4, 38Y Schles. Altlandschaftl.

Schles. landschaftl. „O, D, au3gest. bis 24, 6. 17 4, 3%, 3Schles. landschl. A, C, D| *4, 3%, 3Y Schleswig-Holstein Landestred.,aus8g.b.31.12.17N 4, 3%, 3Y Schle8w.-Holst.L.-Kred. *4, 3%, 3% Westfälische, aus= gestellt bis 31. i8. 17 4, 3%, 3Y Westfälische *4, 3%, 3h Westpr. Ritterschaftl. Ser. [—[L[, m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17, gef. u. ugf. St. 4, 3%, 3Y Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1—L!, get. u. ugt. St. *4, 3%, 8h Westpr. Neuland \chaftl., mit Deckungsbesch. bis 31. 12. 17, gef. u.-ungk. St. 4, 3%, 3Y Westpr. Neuland ichaftl., gek. u. ungetk. St....

Charlottenburg 083, 12

Amtlich sestgeitellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Pejeta = 0,80 .#. 1 österr. 1 Gld. österr. W. == 1,70 M4. 2 Kr. ung. oder tschech. W. =0,85 #. 7 Gld. südd. W. 1 Gld. holl, W. = 1,70 M. == 1,50 M. 1 Schilling öfterr. W. = Ee i sand. ¿

ubel (alter Kredit-Rbl.) 2,16 #6. Rhein. #1 1 Peso (Gold) == 4,00 M. | E Un E,

. St.-R.04 {46} 3!

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Gulden (Gold) = 2,00 4.

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Krone == 1,125 46 1 alter Goldrubel = 3,29 4. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 4.

1 Pfund Sterling == 20,40 M. 1 Dinar = 8,40 .. 1 Zloty, 1 Danztger Gulden = 0,80 4.

Die einem Papier beigefligte Bezeihnung X be- gt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien der etrefenden Emission lieferbar find

Das hinter cinem Wertpapier befindliche Zeichen 9 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Das F hinter einem Wertpapter bedeutet 4 für

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Dresdener Grund- rentenpfandbriefe, Ser. 1, 2, 5, 7—10

do. do. S. 8, 4, 6 A3

do. Grundrentenbr.

Türken Anl. 1905

1 Dollar == 4,20 #. * Sächsi Ls 1 Shanghai - Tael e 1 Yen = 82,10 4.

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do, Zollobi,11 S.1 do. 400 Fr.-Lose Ung. Si.-R. 13!

do. Goldr. in fl. do. St.-R, 1910® do. Kron.-Rente 2 do.St-R.97 inK.#4 do. Gold-A. f. d.

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Duisburg 1921

Medllb.-Schwer. Rnt.|4 | 1.1.7 | —,—

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp. Landesbk. 1—9 v.Lipp.Landessp.u.L.

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Düren H 1899, J 1901

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Ausländische Stadtanleihen.

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Aeg, staatl. Kred. do. 1900, gef. 1. 5. 24

Elbing 03, 09, gf.1.2.24 do. 1913, gef. 1, 7. 24! do. 1903, gef. L. 2. 24/34 Emden08 1,J gf1.5.24/4 Erfurt 1893, 01, # 08,

1910,14, gef. 1.10.23 do. 1893 X, 1901 X,

Die den Aktien tn der zweiten Spalte beigefügten ifffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten palte beigefügten den legten“ zur Ausschlittung ge- Ist nur ein Gewinn-

do, t Sachsen - Altenburg.

Le be dm 20d tr f im ba m n D P A} A dee pre

kommenen Gewinnanteil ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorleßten Geschäft8jahrs.

B“ Die Notterungen ftr Telegraphiscche2 Nus- ahlung sowie für Ausländische Banknoten efinden fich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“.

sa” Etwaige DruŒfehler in den heutigen Kursangaven werden am nächfcen Börfen- tage in der Spalte „Voriger Kurs‘ ber richtigt werden. Jrrtiümliche, später amt- Lich richtiggefstellte Notierungen werden möglich}s bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt,

. Coburg Landrbk. Budapesl T udapest 14 m.T.

do. i.Kr.gf.1.3.25 Christiania 1903 Colmnar(Elsaß} 07 Danzig14/ Ag.19 Gnesen 1901, 097

. -=Gotha Landkred.

. „Meining. Ldkrd. SLIEgE s Ee

do. fonv.,gk.1.8.24/

varzbg. « Rudolst. Flensburg... 1912 X,

gek. 2, 1. 24/4 Frankfurt a. M. 23 +/8 1910, 11, gef.|4

Gothenb. 90 S. A

do. -Sondersh.Land- Graudenz 1900

fredit, gef. 1. 4. 24

do. 19 (1.—3. Ausg.) Sächs. ldw. Pf. b. S. 33, ti

1920 (1. Au3g.), gek./4

Hohensalza 1897 fr. Jnowrazlaw Kopenhag.92 in do. 1910-11 tn 4

do. Kreditbr. b. S. 22. Franffurt a. O. 1914

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Bankdiskont. Beclin 8 (Lombard 10).

do. 1919 1. u.2. Ausg.

e Danzig 9 (Lombard 11). Amsterdam 8%. BrülssoS7. Helsingfors 7%. Jtalien 7. Kopenhagen 6%. London 5. Paris 6. Prag 6. Schweiz 5%. Stockholm 4%. Wien 9.

Brandenburg. Komm. 1923 (Giroverb.)

reiburg {4 Br. 1919 Fürth i. B. .…,.1923/10] 1. 1920 ufv. 1925/4 }-

Krotosh.1900 S.1 Lissab. 86S.1, 2**

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Deutsche Kom.Kred. 20 Mosk. abg. S. 25,

27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 Most. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mo8f.1009-1090R. do. S.34, 85, 38,

Fulda..,,...1907 X/4 Gießen 1907,09,12, 14/4

OLUA «64ck 66a Hagen 1919 X alberstadt 1912, 19/4 . 1900, 065, 10/4

Deutsche Staatsanleihen S eus

mit Zinsberechnung.

R T L E Fes fas fut Jt ft fue Jas fes 24 A A A A A A A

Pommersche Komm.-=- Anleihe Ser. 1 u. 2

Kur-u.Neum.Schukdv]| {{ 1.1.7 *) Kinsf. 7—15 4. + Bins8f.

Anleihen verstaatlihter Eisenbahnen. Bergisch - va

Magdebg.-Wittenbge. j Mecklenburg. Friedr.

Heutiger | Voriger Kurs Dt, Pfdb.-Anst. Posen

S, 1—s5 unf. 39—84 Preuß. Lds8. Pfdb.-A. Berlin 3—5

do. Zentralstd.Pfdbr.

M. 3, 6—10, 12, 13 #* do. do, Reihe 14-16 F do. R. 1, 4, 11 do. Reihe 2, 6 Westf. Pfandbriefamt

f. Hausgrundstücte,

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- . . t, T TS S M Z

do. 1009-100 „., Mütlhaus. t. E. 06, 07, 13 N, 1914 Posen 1900,05, 08

Sofia Stadt... Stockh. (E. 83-84)

69 Dt.Wertbest.Anl.23

10—1000 Doll, 64 do. 10—1000 Doll. 23 Dt. Neichs\ch. K“

fue fe è z D

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do,

Heidelbg.07,gk.1. do. 1903, gef. 1, 10. 23/3 Heilbronn ...1897 4 Herford 1910, rilcckz. 39/4 Köln. 1923 unt. 33Þ!8 1912 Abt. 3/4 1919 unt. 29/4 1920 unf. 30/4

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bhHess.Dollaranl.R.Bj

__ Vet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berehnung der Stückzinsen fort.

Di. Wertbest. A. b. 5D. Dt. Dollarshayzanwig,

6, 12, 24, 60,. 120 Hess. Dollarschapanw. Hes. Dollaranl. R. A

Dtsch. [V.- V. Reichs- Schayanweis. 1916, ausl. 23 bis 1. 7.82

bo. VT-IX. Agio aus1/4! do.Ncichs-Schaßya.f24

do. Neichsshay K“ 1923, Ausg. l u. 11

do. 1924, Ausg. k u. [l h für 1 Milliarde

f. 3. Zinsf. 8—15ÿ

Straßb, t. E. 1909 (u. Au3g. 1911)

2

Pfälzische Eisenbahn,

f. 3. in§ [190b 3. in Ludwig Max Nordb.

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do.

Konstanz 02, gek. 1 Krefeld. ., 1901, 1909/4

do, 06,07, get. 80. 6.24/4

do. 1913, get. 30. 6. 24/4

do.88,01,03, gt.30.6.24/3

Langensalza .…,. 1903/3

Lichtenberg(Bln) 1913/4

Ludioigshafen „1906/4

do. 1890, 94, 1900, 02/34

do. Thorn 1900,06,09

Deutsche Lospapiere.

Augsburg, 7 Guld.-L. Braunschw. 20 Tlr.-L. Hamburg, 50 Tlr.-L./3 Köln.-Mind. Pr.-Anl.|3. Oldenburg. 40 Tlr.-L./3 Sachs.-Mein. 7Gld.-L.

do.*1879, 80, 83, 85, 95 {nicht konvert.)

Wismar-Carow

Deutsche Provinzialanleihen.

Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27—83, 1914

* {.F.1. 10. 20, ®*S.1 1.8. 1.1.17, S.2 1.8.1.7. äf Sonstige ausländische Anleihen. 4,25 Q 4s

d ; 14

Budap.HptstSpar Chil.Hp.G.-PVf. 12 Dän. Lmb.-O. S.4 rilckzahlb. 110

do. do, do.Juselst.-B.gar., do.do.Kr.-Ve7.S.9 Finnl. Pes: 87 do. 1. Jittländ.Bdk. gar. do. Kr.-Ber. S.5

do. Stadt-Pfdbr. R. 1

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Ausländische Staatëanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anlethen werden mii Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19.

Casseler Landestredit N S 1919 Lit. V, V

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do, 20 Lit. W unt. 30/4

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do. Ser. 29 unk. 30 HannoverscheLande®=- fredit, L.A, gef. 1.7.24 Provinz, Ser. 9 Oberhessische Provinz

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do. 1914, gef. 1. 1. 24/44 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gef. 1. 1. 24/4 . 19 L.Ag., gk.1.9,24/4 . 19 [L.A., gt.1.2.25/4 . 1920, gef. 1.11.25/4 . 1888, gef. 1. 1.24/34 . 1897,98, gt. 1.1.2413 1.5.11 1904, 1905, get.[3%| versch.

Mühlhausen i. Thür. Mülheim (Ruhr) 1909

Em. 11 und 13 unk. 31, 35/4

do, Schußgebiet-Anl. do. Spar-Präm.-Aul.

7-15§PreußSt.-Schaß|f. Pr. Staatss}. f. 1. 5.25

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Kopenh. Haus be Mex. Bew.Aul. 4 gesamtfdb.à101

Nrd.Pf.Wib.S1,2| 4 Norweg. Hyp. 87 Oest.Krd,-L. v. 58 Pest.1U.K.B.,S.2,3 Poln. Pf. 3000 R.] 44

Für sämtliche zum Hande: und zur amtlichen Börsen- notiz zugelassenew Rusfischen Staatsan-eihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

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Ostpreußische Provinz

Bern.Kt.-A. 87 ky.

do. Jnvest. 14 " do. Land.98 i.K,! do. do. 02 in K.4 do. do, 95 in K? Bulg, G.-Hyp. 92

25er Nr.241561

do. do, 14auslosbar ommersche Prov

. Ausgabe 16... . Ausg. 14, Ser. 4

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Anhalt. Staat 1919... Posen.P [ osen.Provinzia!

do. 1888, 92, 95,

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. A.1894, 97 u. 1900

L.

Baden 1901 do. 08/09, 11/12,13,14 1919 unk. 30/4

München „... do, M.-Gladbacch 191

Rheinprovinz 22, 23

do. 1000000 1.500000 do.5erNr.121561

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RNaab-6Gr. P.-A.? Schwed. Hyp. 78, untfv.

do.78 fündb. in M4 do. Hyp. abg. 78 do. Städt.-Pf. 82 do. do. 92 u. 04

Stockh.Jntgs8.Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1394 inK,

Ug.Tm.-Bg. i.K.? do. Bod.-Kr.-Pf.

do. do. Reg.-Pfbr. do. Spk.-Ztr. 1, 2

fv. v. 1875, 78, 79, 30, 92, 94, 1900, 1902, 1904,

pa s 20: Fb 1G 2 712 V) L E E 2E F

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do. 2er Nr. 61551.

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1er Nr.1-20000 DänischeSt.-A.97 Egyptischegar.i.L do. priv. i. Frs. do.25000,12500Fr do. 2590, 500 Fr. Els.-Lothr. Rente Finnl. St. - Eisb.

riech. 4Y Mon. do. 5% 1881-84 do. 53 Pir.-Lar.90 do. 43 Gold-R. 89 Jtal.Nent.in Lire do. amort. S.3, 4

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Mexik. Anl. 99 5 Vf. g

do. 1904 45 in 4 do. 1904 4% abg. Norw. St. 94 in L Oest.Stl.-Scha 14 do. am. Eb.-A, ®

do. Goldrente 1000Guld. Gd. f

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Anklam. Kreis 1901.

*) KBinsf. 8—204.

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Hambg.Staats=Rente do. amort.St.-=A.19 A]4! do. do. 1919 B fleine

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Pfandbriefe und Schuldverschreib, deutscher Öypothetenbanken.

cheinbogen einschl. Erneuerungs g-Hannov. Hyp. S. 8 u. Preuß. Zentraslboden 1903 jedoch ohne Erneuerungs8schein.

(Die durch * gekennzeihneten Pfandbriefe und Schulds verschreibungen slnd nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2,16 (3% Y), S. 4—6 (4 Y)* bo. Hyp. u. Wechselb?. Pfdbr. verlosb. u. unverlo8b. F (3% Y)* Berl. Hyp.-Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7,8, 13-18,21-22, kv.S.5,6,19,20 u. abgestemp.®

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Hadersleb. Kreis 10 Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22

do. St.-Anl.1900 do. 07,68,09 Ser. 1,2, 1911, 1913 rz. 53,

do. Remscheid 00, gk.2 Rheydt 1899 Ser. 4/4

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do. 1887,91,983,99,04/8 , 1886, 97, 1902 Hessen 1923 Reihe36F #*) Zinsf. 8—16 3 do. 99,1906, 08,09, 12 n 1919, R. 16, uk. 24

do. 81,84,03, gt.1.7.24|/38 1895, gef. 1. 7. 24/3 Saarbrücken 14 8, Ag.|/4 Schwerin i. M. 1897,

get. 1. 5. 24/85 Spandau 09 X, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, get. 1. 4. 24 do. 1903, gef. 1.4. 24 Stettin V .…....1928] * Stolp i. Pomm... F/16 Stuttgart 19,06, Ag.19/4

Trier 14,1.u.2.A. uk.25/4

do. Kronenr. 10,18 do. kv. R. in K. 1

do. Silb. in fl ? do.Papierr.in fl Portug. 3. Spez. |f. Rumänen 1903 “4

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1898, 1903-1905 Lübeck 1923 unk. 28/9 teckl. Landeß8anl. 14 do. Staats-Anl. 1919 do. Eb.-Schuld 1870/8!

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do. 1904,05, get.1,3.24 5 Binsf. 8—18 §

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do. 1919, gef. 1. 1. 32

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Weimar 1888,gk.1.1,24 Wiesbad. 1908 1.Au8- gabe, rücfz. 1937/4 1920 1. Ausg.,| - 21 2.Ag., gek.1.10.24/4 do. 18 Ag. 19 l. u. [k., gef. 1. 7. 24/4 Wilmer3d. (Bln.) 1913/4 *) Binsf. 8-—15 Y.

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do. Komm.-ObL. v. 1923Þ -Btk. Pfabr. S.1, 4-24*

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Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gef. 1. 7.24 do. do. 1899,1904,05

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