5. Kommanditgesell- s{cha¡ten auf Aktien, Aktien- gesellshaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über deu
Verlust von Wertpapieren befin-
den sih aus\chließlich tin Unter- abteilung 2.
[120713] Feftstellung des Ausgabetags “von Obligationen.
Un'ere in Neichsanzeiger Nr. 15 vom 19 Januar 1926 veröffentlihte Bekannt- machung berichtigen wir wie folgt:
Als Autgabetag unserer 9 9%/ Teil: f@uldver)chreibungen vom Jahre 1922 gilt nicht der 5. Juni 1922, fondern der 21. April 1922. Dementsprechend erhöht ih der Aufwertungaëbetrag von NM 2 28 auf NM 2,39 für je 1000 Papiermark.
Dresden, 27. Januar 1926
Gehe & Co., Afkriengesellschaft,
Bausch. Sennewald.
{120299} .Elsbdach &Cyo. Aktiengesellschaft,
Herford.
Gemäß § 25 Ab). 2 des Aufwertungs- geseyes vom 16 Juli 1925 kündigen wir die voch im Umlau? befindlichen Stücke unerer beiden 44 9%/g tgen Anleihen aus dem Jahre 1910 über insgesamt 4 800 000 und 9% igen Anleihe aus dem Jahre 1920 über insgesamt A4 1500 000 zum 30. April d. J. Die Einlösung der Stücke erfolgt außer an unserer Gesell- O bei den in den Anleihe- edingungen genanùten Zahlstellen, nach dem 30. Apuil d. J. allein bei der
Deutschen Bank Filiale Braunschweig
in Braun'chweig geacn Nückgabe der Teilshuldvers{reibungs- ürfunden nebst Zinsbogen und Erneue- tungéschein. Dem Einreicher werden ver- oütet tür:
nom .4 1000 unserer 43 °%/%igen Anleibe
RNM 150 zuzügl. Zin1ea für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 10. April 1926 ‘NM 4,50,
nom 4500 unserer 43% igen Anleihe
NM 75 zuzügl. NM 2,25 Zinsen, nom Æ 1000 unserer 9% tigen Anleihe
NM 10,30 zuzügl NM 0,30 Zinjen
abzüglih Kapitalertragé steuer.
Der Ankwertungsbetrag von nom. G 1000 unserer 9 9% igen Anleibe ift hach der dein Aunwertunaszesey angefügten amtlihen Goldmarftabelle errechnet unter Zugrundelegung des darin für die Zeit vou 1 08. 10. Dltobér L920 fit PM 100 wit GM 6,87 festgeseßten Wertes. Die Anleihe, von der sich zurzeit noch ein Nennbetrag von insgesamt 6 883 000 im Umlauf befindet, ist am 8 Oktober 1920 ausgegeben, an welchem Tage uns der Gegenmveit der gesamten Anleihe vou dem unter Fübrung der ehemaligen Braunschweiger Privatbank Altiengesellscha\t, WBraun\hweig (jetzt Deutiche Bank Filiale Braun]chweig), stehenden Uebernahmekonsortium vergütet ivorden ist.
_Mit Ablauf des 30. April d. F hört die Verzimtung der gekündigten Anleihen auf. , Herford, den 25 Januar 1926.
Der Vorftand.
[12033818 Gemäß Art. 31 der Durchführungs- berordnung zum Aufwertungsgesetz stellen Wir als Ausgabetag für unjere 4# 9% ige Anleihe von 1919 den 21. November 1919, für - unjere 9 9% ige Anleihe von 1920 den 25. Juni 19209 fest — Dies ergibt bei der Anleibe von 1919 einen Auwertungsbetrag von Meichs- inark 18,90 für 1000 PM und bei der Anleihêé von 1920 einen Aufwertungs- betrag von Meichsmark 16,80 für 1000 P
Die Teilshuldvershreibungen sind an den genannten Tagen von einer Bank für eigene Yehnung übernommen und der ge- samte Gegenwert uns zu denselben Tagen einmalig zur Verfügung gestellt.
Zurzeit sind noch
P 1504 000, — der Anleibe von 1919,
PM 1 573 000,— der Anleihe von 1920 îm Umlauf.
Auf Grund der 8§§ 25 und 36 des Auf- wertungsgeseßes vom 16. Juli 1925 fündigen wir hiermit
die 44% ige Anleihe von 1919 zum
l. Mai 1926, die 5% ige Anleihe von 1920 zum 1. August 1926. ._ Die Nückzahlung erfolgt gegen Ein- lieferung der Teil)chuldver schreibungen nebst Erneuerungs|cheinen und Ziné|cheinen schon jeßt zu vollen 15% des Goldmarf- wer1es zuzüglih der bis zu den Kündi- gungéterminen auflaufenden Zinfen jür die 44 9% ige Anleihe von 1919 mit NM 19,50 tür 1000 PM,
für die 5% ige Anleihe von 1920 mit NM 1745 für 1000 PM
bei unserer Gesell)ichaftékasse oder
bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim.
Die Genußrehte der anerkannten Alt- besitzer werden gleichzeitig gemäß § 43 Nr. 3 des Auswertüungégeseßes durzh Zahlung ‘des Nennbetrages :
fü” die 43 9% ige Anleihe von 1919 mit
NM 1260 für 1000 PM, für die 9 % ige Anleihe von 1920 mit M 11,20 tür 1000 Pt abgelöst Hildesheint, den 26. Januar 1926.
Senkingwerk Aktiengesellschaft.
Absatz 1 der 1[. Durhfsührungsverordnung
13616/20 13621/25 13626/30 13631 45956/60 45961/65 45966/70 45971
über je Papiermark 5000 (tünftaufend sind nicht eingelietert worden
Hamburg, im Januar 1926: Dürkar Werk Akx
Wi
24956/60 24961/6065 24966/70 24971/75 24976/80 .
45981/85 45986/90 45991/95 45996/46000 46001/05 46006/10 46011/15 46016/20 46021/25 46026/30 . .
[120290 Gefraha Werft Aktiengesellschaft jeßt Diürkar Werk Aktiengesellschaft.
Die gemäß den Vor}chriften des § 290 H-G-B. in Verbindung mit § 17
zur Verordnung über Goldb1lan;en unter
Undrohung der Kraftlozerklärung zur Einreichung zw-cks Umstellung auf Reichsmark eingejorderten Aftien unserer Gejellihait mit den Nummern : 3761 3762 3763 3764 3765 3766 3767 3768 3769 3770 4874 über je Papiermark 1000 (tau!end)
11 Stück
6 Stück 5 Stü 5 Stück 5 Stück : 5 Stü
inegejamt = 26 Stu ) mit je fünf Nummern
135 13636/40 13671/75 175 45976/80
U
: Gemäß § 290 Abjay 11 Say 2 des Handelsge|ezbuchs erklären wir diese Nummern für kraftlos.
tiengesellschaft. edck
Nheinishe Metaliwaaren- und (120337) Maschinenfabrik, Düsseidorf-Derendorf.
Sn Gemäßheit Artikel 31 Abs. 4 der Durchführunasverordnung zum Auf- wertungégeleß geben wir hiermit befannt, daß der Auégabdetag unserer 5 °% igen Anieihe von Fahre 1920 Der 17, August 1920 i1t. An dieiem Tage ist der Gejamtgegenwert uns von C. Schie- finger-Trier & Co. Kommanditge]ellschait auf Aktien, Berlin, gutge!hrieben worden. Die Umrechnungstabelle als Anhang des Aunweitungbgesegzes ficht für die Zeit voin 11. bis 2v. 8. 1920 den Umrech- nungsfaz 100 4 glech GM 8,383 vor, so daß der gesetzliche Aunweitungsbetrag M 13,24 für je 1900 Papiermark Nenn- betrag der Auleihe beträgt. Im Umlauf befinden sih zurzeit noch nom. Papier- mak 18 273 000 Teilshuldverschreibungen.
Für unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1922 wird als Ausgabetag der 31. 12, 1921 festgelegt Un diesem Tage ist der Gegenwert uns von der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf in Düsseldorf gutgeschrieben worden. Die Umrechnungstabelle als Anhang des Auf- wertungsgeseßes sicht für die Zeit vom 21. bis 31. 12. 1921 den Umrechnungesag 100 4 gleih GM 2,55 vor, to daß der aeseßlihe Aufwertungébetrag RNM 3,82 für die Obligation von 1000 Papiermark beträgt. Im Umlauf befinden sih zurzeit nom PM. 34 805 000 Teilschuldve11chret. bungen.
Düsseldorf, den 23. Fanuar 1926.
Rheinische Metallwaaren- und
Majchinenfa brik.
1120342] Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 31 Abjay 4 der Durch- führungéverordnung zum Aufweitungégescßz haben wir den Auzègabetag unserer 5 9/%) Anleihe vom Fahre 1921 auf den 1. April! 1921 festgestellt. Die Teil- \{uldver|chreibungen sind von dem Bank- verein Artern. Spröngerts, Büchner & Co Kommanditgesellschaft a. Aktien für eigene Nechnung übernommen „und der Getamt- gegenwert ist uns zú diesem Tage zur Bersügung gestelt woiden Als Auf- wertungébetrag ergibt fih tür PM 1000 der Schuldverschreibungen NM 10,86. Zunzeit ist noch die geiamte Anleihe von PM 500 000 im Umlauf.
Die Zins«ahlung auf die Auleihe er- folgt in Uebereinshmmung mit den geseßz- lichen Vorschriiten vorläufig nicht.
Artern, den 26. Januar 1926.
Beretinigte Thüringer Brauerei A.-G.
Der Vorstand. Lauhe.
Die nach Ar1ikel 38 der Durchführungs- verordnung zum Aufwertungsgeseß vom 29, Ytovember 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 29/9 für das Jahr 1925 unserer 43 °/9 Anleihe vom Jahre 1904 weiden gegen Abstempelung des Erneuerungs)cheins für Teilihuldver- {reibungen über PM 1000 mit RM 8, für Teilichuldver)chreibungen über PY 500 mit RM 1,50 bei den Bankhäusern
Stuber & Co., Stuttgart,
PVaul Dirlewanger &Co., StuttgaLt, abzüglich Kapitalertragésteuer gezahlt.
Soweit Obligationen mit Erneuerungs- schein zum Zwecke des Nachweises des Alt- besißes hinterlegt find, steht der Gegen- wert den (Finreichern bei der Einreichungs- stelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig- feitsdatum sind werilos.
Ostertag-Werke VereinigteGeldschrantfabriken A.-G. . Bantlin. 1120344]
[120315]
Bergbau-Aktiengesellschaft Wittekind, Volpriehaufen i. Hann. Vetr.: Unsere Anleihen vom Oktober 1919 über 4 500 009 4A und vom 2, Fanuar 1916 über 981 800 M.
Wir kündigen vorstehende Anleihen zur Barablösung auf den 1. Mai 1926 gemäß #rtifel 37 der Durch}ührungeverordnung zum Aufwertungsge|ey vom 29. 11. 1929 (NGBl. S. 392).
Die Nirckzahlung erfolgt entweder an unserer Gejell)chattsfasse in Volpriehausen oder bei der Commerz- und Privat- bank Aittiengesellshaft in Magde- burg gegen Einreichung der Schuld- verschreibungen nebst Zins]cheinbogen und der Zinsscheine vom 1. 1. 1926 ab
Wir sind entgegenkommend bereit, die Zahlung bereits vom 1. Vèärz 1926 an zu leisten. Für fehlende Zinsscheine erfolgt ent1\prehender Abzug.
Volvrichausen i. Hann., den 26. Ja- nuar 1926
Bergbau-Aktiengesellschaft
Wittekind (früher Justus),
[120291]
In Gemäßheit des Artikels 31 Absay 4 der Durchtührungéverordnung zum Auf- wertungegelez stellen wir hiermit den Anvsgabetag für unsere 43%, An- leihe von 1918 au! den 6. Fanuar 1949 fest, was einen Aufwertungs- betrag von
M 7695 für PM 1000,
NM 38,475 für PM 500 unserer Schuldver)chreibungen ergibt. Die Teilihuldver!chreibungen. find von einem Pankénkfenfortium für eigene Nechnung übernommen worden. Der gejamte Gegenwert ist uns an dem obengenannten Tage zur Verfügung gestellt worden.
Zurzeit sind noch PM 5 024 000 unserer Schuldver)chreibungen vom Fahre 1918 im Umlault.
y Dessau, den 26. Januar 1926. Deutsche Continental-Gas- Gesellschaft.
He ck.
[120305]
Die na Artikel 38 der Durhführungs- verordnung zum Aufwertungësgesez vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zintien von 2 9%/ für das Jahr 1929 unserer 4¿%igen Teilschu1v- verschreibungen vom Jahre 1906 werden gegen Einreihung des Coupons Nr. 17 per 1. Oktober 1925 mit
NReichèma1k 6,-- für die Abschnitte
Papiermark 45, —, Neichsmark 3,— für die Abschnitte Papiermark 22,90, Meichämark 1,50 für die Abschnitte Papiermark 11,29 bet unseren Zahlstellen abzüglih Kapital- ertragésteuer gezahlt
Zahlstellen sind die Landeëgenossenschafts- bank e. G. m. b. H, Geschäftsstelle orts heim, Northeim i. Hann., und die Braun- ¡weigishe Bank und Kreditanstalt a. G., Northeim i. Hann.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesizes binterlegt find, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei unjerer Gesell]haftsfasse zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früheren Fälligkeits- daten sind wertlos.
Die Obligationsinhaber neuen Besizes fordern wir gleichzeitig auf, die Stücke zur Abstempelung auf Neichsmark bei uns einzureichen.
Hardegfen, den 26. Januar 1926.
Poriland-Cementfabrik
Hardegsen Aktiengefelishaft. O. Ohlmer. Dr. Huppertösberg.
[120320]
Amperwerke Elektricitäis-Aktien- gejellschast, München.
Die nah Artikel 38 der Durhführungs- verordnung zum Aufwertungégeseß vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 tälligen Zin)en ‘von 29/% für das Jahr 1925 unjerer Anleihen. weiden bet den unten angeführten Zahlstellen abzüglich Kavitalertragssteuer wie folgt ausgezahlt :
Für die 47 °/% igen Anleihen aus den Fahren 1999 und 1911 mit ven Nru. 1/4000 gegen Ein- reichung des Zins!cheins Nr. 33 bezw. Nr 10 per 2. Fanuar 1926 mit NM F pro Nbscznitt.
Für die 423% igen Anleihen. vom Fahre 1912 mit deu Nru. 4001/6000 gegen Abstempelung der Obligationen (da für diefe Stücke Zins\cheine nicht mehr vorhanden find und auch die Erneuerungsfcheine zum Teil bereits als Zins\cheine Ver- wendung fanden) mit NRM 8.
Zahlstellen: Bayerische Hypotheken- und Wechfel-Bank, München, und deren Filialen.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachwei)es des Altbesitzes hinterlegt find, steht der Gegenwert der betreffenden Zins)cheine dem Einreicher bei der Etinreichungéstelle zur Verfügung Alle Zinsscheine mit früheren als dem oben angeführten Fälligkeitsdatum find wertlos.
Wegen der Verzinsung von 43% igen Anleihen vom Fahre 1919 mit den Nr. 6001/8000, deren Kapitalwert gemäß Autikel 31 der Durchführungevero1dnung zum Aufwer- tungsgeseß vom 29. November 1925 GM 24,90 für je PM 1000 ergibt, werden wir eine Veröffentlichung erlassen, jobald die Vorschriften des genannten Artikels erfüllt sind Eine besondere WVer- öffentlihung zur Erfüllung dieser Vor- schriften erfolgt noch
München, den 20. Fanuar 1926.
Amperwerke
Elektricitäts-Aktiengesellschaft,
über über
über
lbrecht.
Anderl. Bergmeister.
[1202931 Bekanntmachung.
Die nach Art. 38 der Durhführuugs- verordnung zum Aufwertungsgesez vom 29. Nov. 1925 am 2 Jánuar 1926 1âlligen Zinsen von 29/6 tür das Fahr 1925 unserer 4¿°% Anleihe vom Jahre 1903 werden gegen Einreichung des Er- neuerungSsfcheines bei unterer Gejellscha!ts- fasse mit M 3 pro 1000 PM und 1,50 RM pro 500 PM gezahlt. Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeitsdatum find wertlos.
Gumbinnen, 15. Januar 1926.
Vereinigte Brauereieu A.-G., Gumbinnen,
[120353] Gorfkfauer Societätsbrauerei Aktien- geielljchaft, Gorfau, Post Strövel.
Die nach Art. 38 der Durchführungs- verordnung zum Aufwertungtgesez vom 29. Ytovember 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zimen von 29% tür das Jahr 1929 unserer 47% Anleihe vom Fahre 1907 werden gegen Cinreichung des Coupons Nr. 36 per 2 Januar 1926 mit RNMY 3 für die Abichnitte über PM 22,90 und mit RM 1,50 tür die Abschnitte über PM 11,25 bei unseren Zahlstellen :
Bank für Brau-Industrie, Dresden und
Berlin,
Darmstädter und Nationalbank, Filiale Bres!au, Direction der Disconto - Gesellschaft,
Zweigstelle Schweidnitz,
Deutiche Bank, Zweigstelle Schweidnitz, fowie der Kasse unserer Gefellschatt ab- züglich Kapitalertragéfteuer gezahlt.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des UAltbesizes hinterlegt find, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungéstelle zur Verfügung.
Alle Zinescheine mit früherem Fälligs keitsdatum find wertlos
Gorkau, Post Ströbel, den 25. Ja-
nuar 1926. Dex Vorstand. Marten. Benthues. Mündlein.
{120295] Kündigung
von Teilschuldverschreibungen.
Auf Grund von § 36 in Verbtndung mit § 25 Abi. 2 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (NGBl. 1 S. 117) fündigen wir hierdurch |ämtlihe Teil- {{uldverschreibungen unserer 5 9/9 Teil- \chu1dverschreibungsanleihe von 1921 zum 30. April 1926,
Die Einlösung der Stüe erfolgt bei
der Kasse unserer Gesellschaft in Hains- berg oder
bei dein Bankhause George Meyer in Leipzig. Neumarkt 40, oder
bei der Allgemeinen Deutichen Credit- anstalt, Abteilung Dresden, Dresden, oder :
bei cer Commerz- und Privat-Bank Att «Ge1. Filiale Dresden.
Es wird gegen Einlieterung der Schuld- verichreibungen einschließlich Erneuerungs- {heine und der ab 1. Juli 1925 fälligen Zinsscheine ausgezahlt:
1000 Papiermark. umgerechnet zum Goldfkurse des Ausgabetages (15. Ja- nuar 1921; vergl. unsere Bekannt- machung vom 12. Dezember 1925) gemäß der Goldmarkumrechnungs- tabelle zu § 2 des Aufwertungbgescßes
GM 66,20, RM 9,93,
hiervon 15% . : dazu 2 9% Zinsen für das erste Halbjahr 1929 . „ —10, weitere 2 9/9 Zinten auf das ¿weite Halbjahr 1925. y —10, 3 9/9 Zinien aut die Zeit vom 1. Januar. bis S0 A L /L0/ dazu 3 9% Auk!geld gemäß & 6 des Anleihevertrages „ —,90, itl. NVY?t 10,53. Dieser Betrag steht gegen Einlieferung der oben erwähnten Urkunden bet den Cinlötungasstellen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an den Einlieferern zur Verfügung. Für diejenigen Teil\chuld- verichreibungen, die bis zum 30. April 1926 bei den Einl 5sungéstellen nit vor- gekommen sind, wi:d der Betrag an Amts- stelle hinterlegt. Hainsberg, Bez, Dresden, 26. Ja- nuar 1928. Er i
Thode’she Papierfabrik A. G. zu Hainsberg Vez. Dresden.
Or. von Otto, Hartung.
{117569]
Continentale Versicherungs8- Gejellschaft in Mannheim.
Aus dem Aufsichtsrat unterer Gefell- schaft find ausgeschieden: Herr General- direktor B. von Poypper-Artberg, Wien, aus Sesundheitsrücksichten und Herr Kom- merzienrat Richard Post, Heppenheim a. d. B., durch Tod.
Mannheim, den 18. Januar 1926,
Der Vorftand.
[120726] Niesaer Waagenfabrik Zeidler & Co. Akt.-Ges., Riesa a. E.
Die durch Anzeige in Nr 7 vom 9. Jan 1926 für den 30. Jan. 1926 einberujene außerordentlidhe Generalversammlung wird hiermit auf Sonnabend, 20. Februar 1926, Vorm, 11 Uhr, verschoben.
Tagesordnung: 1. Aufsichtsratswoahlen. 2. Beschlußtassung über Auflösung der (Ke1ellschaft. 3 Veischkedenes. Niesa, 27 Januar 1926.
|
[1175701 Bekanntmachung.
Der Mark1cbeider Herr F. Knobloch, Goslar, Osterfeld 2, ist aus dem Aufs fitaiat unserer Gesfellswaft ausgeschieden. Hannover, Februar 1924.
Abergih Aktiengesellschaft für Bergwerks- u. Fndustrie-Unternehmungen,
Der Vorstand.
[120717]
Einl z. o. Gen.-Vers. 27. 2. 26, Mittags 2 Uhr, i. Büro Notar YNhod
Berl, Wilbelmftr. 49. T.-O.: 1. Vor
u. Gen. d. Getch.-Bex. u. d. Bil. per 3k, 12. 29 2. Entl. d. Vorst. u. Auts.-Rats, 3. Versch. — Zur Teiln. a. d. Gen.-Vers, ist jed i. Aft.-Buch verz. Aktionär bes recht. Berl., d. 27. 1.26 „Nordland“ Grundstücks-Akiiengei{ellschaft, Dev VBorsiand. Weinhöhbel.
116549]
Generalverjammlung der Friesen, torswerke A.-G, in Liquidation, Müsftringen, am Sonnabend, den 20. Februar 1926, Nachmittags G Uhr, imNathautrestaurant in Nüstringen, Wilhelmshavener Straße Nr. 63.
Tagesordnung : Genebmigung der Liquidationseröffa nungébilanz sowie der A Guts: Rüstringen, den 19. Dezember 1929.
Der Liguidator :
Joh Hinrichs.
(1189531 Bekanntmachung.
Gemäß § 244 H.-G.-B. geben wir hiermit bekannt, daß der Auffichtêrat. unerer Gesellschaft sich wie folgt zus sammensetßt: :
Herr OÖdberjustizrat Julius Euliz in Chemniy, Vorsitzender, | Herr Stadtrat Paul Lange in Chemnitz,
stellvertretender Vorsitzender,
Herr Baukier Paul Bergmann in Berlin, Herr Bankdirektor Kurt Bernhardt in Chemniy, : Herr Bantdirektor Hermann Brügge-
mann in Chemnigt, Herr Stadtrat Bankdirektor Dr. Jos hannes Krüger in Dresden, err Bergrat Andreas Nägel in Dresden, err Kautmann Paul Oprler in Berlin. Chemnitz, den 21. Januar 1926, Der Vorstand der Zimmermanu-Werkte A.-G, Schöning.
1207601
Hierdurch laden wir die Aktionäre der
Europäischen Transport - Versiche-
rungs:A.-G. in Berlin zu einer außer-
ordentliczen Generalversammlung am 19, Februar 1926, Nachmittags
5 Uhr, im Hause des Herrn Stein,
Berlin SW. Neuenburger Straße 7, ein.
; Tagesorvnung:
1. Beschlußfassung über die Liquidations eröffnungébilanz.
2, Antrag des Aufsichtsrats auf Klage gegen den ehemaligen Direktor und jetzigen Liquidator der „Etag“.
3, Antrag des Liquidators auf Stellung eines zweiten Liquidators
Berlin, den 27. Januar 1926.
Der Aufsichtsrat. Stein. Loewenthal.
[120724]
Die ordentliche Generalversamm- lung der Vereinigten Vrauerceien, Waldshuter Löwenbrauerei & Säckinger Trompeterbröäu A.-G. in Waldshut, findet am Montag, . den 15. Februar 1926, Vormittags 105 Uhr, in Büro des Nechtéanmalts E Fsidor Rosenfeld, Mannheim, M 1, 2, tatt
Wegen Hinterlegung der Aktien ver- weijen wir aut § 8 der Statuten.
Tagesordnung:
1, Vorlage des Ge!chäftöberichts nebst Bilanz und Gewinu- und Verlust- rechnung für die Zeit vom 1. 10. 24 bis 30.9. 25.
2. Genehmigung der Bilanz, Beschluße- fassung über die Entlastung des Vor- stands und Au1sichtsrats.
3, Wahl des Aussichtératés.
Der Auffichtsrat. Dr. I. Rosenfeld.
(120322 | Wäschefabrik Ansbach A. G.
versammlung der Aktionäre auf Sams-
tag, 20. Februgr, Nachm. 4 Uhr,
in den Näumen der Geellschaft. Tagesorduung è :
1, Vorlage und Genehmigung der Bilanz per 31. Oktober 1925 mit Gewinn und Verlustrechnung. Bericht des Vorstands und Aukssichtsrats.
2, Entlastung des Vorstands und des Aufsichterats. t
3. Zuwahlen zum Aufsichtsrat.
Die an der G. - V. teilnehmenden Attionäre haben ihre Afktienmänkel läng- siens am 16 Februar 1526 zu binterlegeit bei der Bayer. Vereinsbank Filiale Ans- bach oder der Bayer. Staatsb. Augsburg oder bei der Ge!ell\chattskasse.
Ansbach, den 26. Januar 1926.
Der Vorstand. Willy Lang
[1198331 j Durch Beschluß der Gêneralversauim- lung vom 31. Dezember 1925 ist" die Liquidation der Eitenbahnindustrie- und Handels-Alktiengesellscha\t, Hamburg, be- 1chlossen worden. N Als Liguivator ist bestellt Herr Günther Steffens. i Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit autgetordert, die Ansprüche be der Gesellschast anzumelden. E Hamburg, den 22. Januar 1926. Eisenbahuindustrie- und Handels - Aktiengesellschaft i, Lique
Dex Vorstand, Zeidler.
Stejtens.
Einladung zur ordentlichen General-
das eine nicht verkannt werden, daß der ganze Neichsfinanz- ausgleich von zwei Gedanken ausgeht, nämlih davon, den Anteil der Länder und der Gemeinden an dec Einkommen- und Körperschafts- stenecr erheblich zu verkürzen und zum Ausgleih dafür den Ländern und Gemeinden erhöhte Einnahmen aus der Hauszinssteuer zu geben. In der Begründung zum Reichsfinanzausgleichsgeseß wird davon aus- gegangen, daß aus der Hauszinésteuer für die Länder und Gemeinden im ganzen 1 Milliarde für allgemeine Finanzbedürfnisse und 400 Mil- lionen für die Neukautätigkeit gewonnen werden können, Geht man von dieser Berehnung des Reiches aus, so ergeben sich für die Finanz- bedürfnisse Preußens 600 Millionen. Nach dem Entwurf eines neuen Gebäudeentschuldungsgesebes das wir dem Staatsrat vorgelegt haben, und das nach Verabschiedung durch den Staatsrat jeßt dem Landtag zugehen wird, würde der preußische Staat diese Summe von 600 Mil- lionen für allgemeine Finanzbedürfnisse der Länder und Gemeinden git in Anspruch nehmen, sondern nur mit 530 Millionen. Mit anderen Worten: die Rechnung des Reiches ist die, daß Preußen aus der Hauszinsfteuex für den allgemeineu Finanzbedarf der Löndex und Séineinden 600 Millioïén ausiöeiben niuß. Nach inserem Entwurf kommen wix nur auf 530 Millionen und weuden auf dex anderen Seite viel höhere Beträge für die Neubautätigkeit auf, als in dem Finanzausgleihsgeseß vorgesehen ift.
Aus der Darstellung des Haushaltsplans für 1926 müssen, glaube 1h, folgende Lehren gezogen werden, einmal die, daß der Hanshali8plan nux ins Gleichgewicht gebracht werden kann, wenn noch ein gewisser Betrag aus der Gebäudes- entschuldungssteuer für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt wird — das habe ih eben ausgeführt —, sodann die, daß in den kommenden Fahren unser Bestreben sein maß, die Au8gaben weiter und in starkem Tempo herab- ¿usjeßen. (Sehr richtig!)
Das wird uur möglich sein, wenn die Personalaus- gaben der preußischew Staatsverwaltung vermindert werden, weil sie den überragenden Teil unter den Ausgaben überhaupt ausmachen. Diese Herabseßung der Personalausgaben ist durch cine Verminderung des Personalbestandes bedingt, diese wiederum durch eine Verwaltungsreform, Diese Verwaltungsvreföórm wird mit allem Nachdruck von der preußischen Staatsregierung in Angriff genommen werden. Jch daxf aber schon hente sagen: wir werden nicht auf die Durchführung dieser allgemeinen Ver- ivaltungsreform warten, sondern auch andere Vorschläge für eine Verminderung der Verwaltungsausgaben machen. Fch weise nur auf zwei Punkte hin. Die Regierung beabsichtigt, den parlamen- tarischen Körperschaften alsbald einen Gesehentwurf vorzulegen, durch den sie ermächtigt wird, eine ganze Reihe von fleinen Kreisen aufzuheben und mit andern Kreisen zu vereinigen. Wir glauben, daß auf diesem Wege 30 bis 40 Kreisverwaltungen cingespari wexden können. Es wird auch nötig sein, eine Reihe von kleineren AmtS8gerihtén, vielleiht auch das eine oder andere Oberlandesgeriht aufzuheben und fo die Personal- ausgaben in der Justizverwaltung, die einen besonders großen Teil der Verwaltu ngsausgaben ausmachen, zu verringern. Wix kommen hieran nicht vorbei. Es sind bereits zwischen der Finanz- und der Justizverwaltung Verhandlungen eingeleitet, wie durch eine Ver- minderung der Zahl der Gerichte Abhilfe geschaffen werden kann.
Dann noch ein leytes! Die Steuerreform ist in Preußen noch nicht durhgeführt. Wix haben im Reich eine große Reichêsteuerreform im Sommer 1925 erlebt. Es wäre natürlich auh der Wunsch der preußischen Staatsregierung gewesen, dieser großen Finanz- und Steuerreform im Reiche gl®bald die preußische Finanz- und Steuerreform folgen zu lassen, die sich ja im wesent- lichen darauf zuspißen wird, daß ein neues Gebäudeentschuldungs- steuergeseß, ein neues Grundvermögenssteuergesez und ein nelies Gese über die Geiwverbesteuer geschaffew werden. Aber im weiteren Verlauf hat es sich doch gezeigt, daß die preußishen Arbeiten nicht uur bedingt werden durch die Verabschiedung der Reichsgesete, sondern daß die Verabschiedung der preußishen Geseze stark bedingt ist durch die Ausführung dieser Reichsgesetze. Leider ift es darum noch shlecht bestellt. Es ist weder die Bewertuug auf Grund des Reichsbewertungsgeseßes durchgeführt, noch die erste Ver- antagnng auf Grund des Reichseinkammensteuergeseßes.
Die Dinge liegen in Preußen so, daß der Entwurf zu einem Gebäudeentshuldungssteuergeseß in den nächsten Tagen dem Landtag zugeleitet werden wird. Dieses Geseß muß am 1, April in Kraft treten, da nach den bindenden Vorschriften des Reichsgeseßes vom 1. April ab eine neue Regelung getroffen verden muß. Die Regierung hätte Wert daxauf gelegt, dem Land- iag diesen Eutiourf des Gebäudeentschuldungssleuergeseßes noch cher zuzuleiten. Aber der Staatsrat hat auf die Verabschiedung diejes Gesetzes einc sehr lange Zeit verwendet. Dex Entwurf dieses Geseves ist dem Staatsrat bereits Ende November zugegangen. 4Hört, hört!) Der Staatsrat hat zwei, Mongte gebraucht, um dieses Gese7 zul perabschieden, Es bén infolgedessen dém Landtag nur wod awel Wonate bis zum Fukrafttreten zur Verfügung. Jh hoffe, daß es in der kurzen Zeit gelingt, das Geseß zu ber- abschieden. Jedenfalls würde ih dringend bitten, daß dex Landtag uns in unserm Bestreben, diese Geseße so schnell wie möglich, un- beshavet einer sorgfältigen Durchberatung, zu verabschieden, unterstiuht.
Wann das neue Gründvermögenössteuergeseß den parlamegtarishèn Körperschaften wird zugeleitet werden können, darüber haben wir uns schon unterhalten, als das vorige Grund- vermögenssteuergeseß verlängert wurde. Es ist damals von einer großen Mehrheit anerkannt worden, daß die Grundvernmögens8- steuer în Preußen erst daun auf eine neue Grundlage gestellt werden kann, wenn die erste Bewertung auf Grund des Reich8- bewertungsgeseßes durchgeführt fein wird. Wir glauben damit cehnen zu düntn, daß die erste Bewertung auf Grund des Reichs- bewertungSatseßzes spätestens im Mai vollzogen sein wird. Wir werden dann darangehen können, das neue Geseß auszuarbeiten und dam, Landtag vorzulegen, damit es rechtzeitig verabschiedet vera kann.
Bei dex Gewerbesteuer hatten wir den Plan, eine neue Gowerbesteuerordnung so retzeitig vorzulegen, daß sie zum 1. April 1996 verabschiedet werden könnte, Ein Vorentwurf ist im Finanz- im Oktober aufcestellt worden. Ueber diejen baben Verhandlungen mit den kommunalen mit den amtlicken Vertretungen der Wirt- und Handelskammern, und mit den Diese Verhandlungen haben lange
» nit zum Abschluß ge-
ministerium bereits Ueferentenentwurf Spißenverbänden fowie schaft, mit Jndustrie-
Handwerkskammern stattgefunden.
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Zeit iu Anspruch genommen und sind noc
Es zeigt fich hierbei, daß zwishen den kommunalen Spißen verbänden und den amtlihen Vertretungen der Wirtschaft eine Ein- mütigkeit sehr {wer zu erzielen ist. Die kommunalen Spißen- verbände und die amtlihen Vertretungen der Wirtschaft haben einen Unteraus\huß eingeseßt, der sih mit der Bearbeitung dieses Gesezes befassen soll. Wir haben eine Abschlußverhandlung mit diesem Unter- aus\{Guß geführt, wobei der allgemeine Wunsch zutage trat, die Gewerbesteuerordnung niht am 1, April dieses Jahres neu zu ge- stalten, \ondern die Arbeit um ein Jahr hinauszushieben und das endgültige Geseß erst am 1. April 1927 in Kraft tireten zu lassen, also die vorläufige Geltung der Gewerbesteuerordnung um ein Jahr zu verlängern.
Hierfür sprechen folgende Gründe: Ein klares Bild übex die Gestaltung der Gewerbesteuer kann erst dann gewonnen werden, wenn sowohl die erste Bewertung auf Grund des Neichsbewertungsgeseßes als auch die erste Veranlagung auf Grund des Einkommensteuer- geseßes durchgeführt ift. Erst dann können wir beurteilen, inwieweit wix das Kapitalvermögen und den Kapitalbetrag zu der Steuer heran- ziehen können. Im Zusammenhang damit steht, daß wir durch das Neichsbewertungsgeseß auch vor die Frage gestellt werden, ob das Grundvermögen, soweit es gleichzeitig Kapitalvermögen is, zur Ge- werbesteuer oder zur Grundvermögenssteuer herangezogen werden soll. Die Doppelbesteuerung, die wir heute auf diesem Gebiete haben, ift eine Ungerechtigkeit. Sie darf nicht aufrehterhalten werden, weil das Neichsbewertungsgeseß sie verbietet. Es entsteht dann die Frage: Soll das Grundvermögen der Gewerbetreibenden, soweit es Kapital- vermögen ist, zur Gewerbesteuer oder zur Grundvermögenssteuer heran- gezogen werden? Diese Frage wird sih endgültig erst beantworten lassen, wenn man auf Grund der ersten Bewertung sicht, welcher Teil des Gewerbevermögens in Frage kommt.
Sodann wird die endgültige Gestaltung dex Vewerbesteuer- ordnung in einem gewissen Zusammenhange mit der Gestaliung des Zuschlagsrechts zur Einkommen- und Körperschaftssteuer stehen. In der Rede des ReichskanFlers im Reichstag ist gestern darauf hin- gewiesen worden, daß die Reichsregierung mit “allem Nachdruck auf die Einführung dieses Zuschlagsrehts der Länder und Gemeinden bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer hinarbeiten wird. Jch bes grüße diese &rklärung des Reichskanzlers. Es war bishex auch die Meinung der preußischen Negierung, die bei der Beratung des Finanz- ausgleihs mit starkem Nachdruck vertreien worden ist, daß die eigene Verantwortung der Länder und Gemeinden nux dann wicderhergestellt werden könne, wenn sie auch über die Eingänge aus der Cinkommen- und Körperschaftssteuer in der Form der Beschlußfassung über Zu- \hläge wieder selbständig entscheiden können. Dieses Zuschlagsrecht wird dann auch eine vernünftige Relation zwischen den Zuschläge zu der Cinkommen- und Körperschaftssteuer und den Zuschlägen zu den Mealsteuern gestatten. Wenn diese Zusammenhänge bestehen, wird man auch die endgültige Gestaltung der Gewerbesteuer nicht ohne Nücksiht auf diese Gestaltung des Zuschlagsrehts vornehmen können. Endlich kommt noch ein leßtes in Betracht. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es für uns noch eine offene Frage ist, dur welbe Stelle die Gewerbesteuer veranlagk und verwaltet werden joll, ob dies bei den Ausschüssen des Kreises geshehen oder den Reichs- finanzbehörden übertragen werden soll. Meine Meinung geht dahin, daß man im Interesse einer Steuervereinfahung die Verwaltung auf die Reichsfinanzbehörden übertragen follte, allerdings unter zwet? Vorausfeßungen, daß einmal die Veranlagung der Einkommensteuey und Gewerbcertragssteuer uno actu durch dieselbe Stelle bei der RNeichsfinanzverwalkung durchgeführt wird, und daß zweitens im Aus- uß des Finanzamtes sowohl den Kommunen wie auch der preußischen Verwaltung ein hinreichender Einfluß gewährt wird. (Sehr richtig! bei den Demokraten.) -Wir haben inzwischen auch daxüber mit der Neichsfinanzverwaltung verhandelt, und wir glauben, auf diesem Ge- biete mit einem starken Entgegenkommew der Neichsregierung rechnen zu können. Die Reichsregierung wird bereit sein, insbesond Kommunalverwaltungen Siß und Stimme in den Ve
bracht.
‘re den den VBeranlagung§- aus\chüssen einzuräumen und auch bei der allgemeinen Verwaltung einen gewissen Einfluß zuzugestehen. Diese Aenderung kanu aber nur durchgeführt werden auf Grund einer Aenderung der Reich8- abgabenoxdnung. Auch diese Aenderung ist nicht von heute auf morgen durhzuführen. Wenn ich das alles zusammenfasse, so sprechen, glaube ih, s{werwiegende Gründe dafür, die Reform der Gewerbe- steuer noch ein Jahr hinauszuschieben. Ich möchte aber ausdrücklih bemerken, daß an das Versprechen, das die Staatsregierung abgegeben und das sie auch in Gesetzesform. gekleidet hgt, dem Versprechen, daß eine Veranlagung im Frühjahr durhgeführf werden soll, niht ge- vüttelt werden soll. - (Bravo!) Wir werden diese Veranlagung der Geweybestéuüe r tim Frühjahr auf Grund dex Ver- anlagung zux Reichseinkommensteuer durchführen. Wir wollen diese Veranlagung dann aber auch gleichzeitig als Ausgangspunkt für die neue Regelung wählen, weil wir der Meinung sind, daß bei der Neugestgl{ung iy, Preußen das System der Vorauszahlung überhaupt wegfallen muß und daß die Gewerbesteuer endgültig veranlagt und verwaltet werdet miß Grund der Ergebnisse des vorangegangenen Kalenderjahrs oder des Wirtschaftsjahrs, das im vorangegangenen Kalenderjahr fein Ende gefunden hat.
So viel zu der preußtsck{e Steuerreform und zu den Plänen der preußischen Stagtsregierung. Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen; die weitere Debatte wird mix vielleiht Gelegenheit geben, noch auf Einzelfragen einzugehen, insbesondere auf die wirt- \chaftlihe Entwicklung, und darauf, imvieweit diese wirtschaftliche Entwicklung dur die Kredlt- und Ftnanzpolitik des preußischen Staates beeinflußt werden kann.
Zum Schluß meiner Ausführungen darf ih noch auf eins hin- eisen, Der vorjährige Etat ist dem Landtag am 11. Mai 1925 voráeleat und in dritter Lefurg vom Landtag am 17. Dezember 1925 verabschiedet worden. Jch glaube, wix sind uns “alle darüber einig, daß mit allen Kräften versucht werden muß, den Haushalt in diesem Jahre frühzeitiger zu verabschieden. (Sehr richtig!) Wir haben durch die frühere Einbringung des Haushalts jeßt beinahe 314 Monate gewonnen, Wenn es gelingen würde, nun auch die Be- ratungen des Hauptausschusses "und des Plenums stark zusammen- zuziehen — und ih glaube, meine Damen und Herren, das müßte möglich sein —, dann wäre vielleiht die Möglichkeit gegeben, wieder zu dem früheren Zustand zu kommen, daß der Haushalt wenigstens in zweiter Lesung spätestens im Laufe des Monats April zum Abschluß fommt. Ich glaube, das würde auch die weiteren Arbeiten des Land- tags wesentlih erleichtern. Auch würde es eine starke Erleichterung für die Staatsregierung und alle ihre Zweige bedeuten. G8 ift auf o
daß des Paus-
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halis, durch die Beratungen des Hauptauëshusses und des Plenums in Anspruh genommen werden. (Sehr richtig!) Eine geordnete Arbeit in den Ministerien — ich darf das einmal mit aller Offenheit aus\prechen — ist nur mögli, wenn die Haushaltsteratungen mög- lichst rechtzeitig zum Abschluß gebracht werden und wenn alsdann die Ministerien sih den anderen dringenden Aufgaben ihres Ressorts zuwenden fönnen. Außerdem müssen wir bedenken, daß im Spät- sommer die Gewerbesteuerordnung und die Grundvermögenssteuer an uns beranfommen werden, daß dann auch die Arbeitszeit für diese großen Steuergeseße freigemaht werden muß. Jch wäre also außer- ordentlih dankbar, wenn uns der Landtag in unserem Beskreben, einmal Sparsamkeit zu üben, zum anderen den Haushalt rechtzeitig zu verabschieden, um dadurch wieder eine geordnete Grundlage für die Finanzverwaltung in Preußen zu schaffen, unterstüßen würde, (Bravo! in der Mitte und links.)
Das Haus wandte sich dexr Erledigung dexr weiteren Punkte der Tagesordnung zu, nahm ohne Aussprache Kenntnis von Eingabenberichten für das Rechtswesen und {loß daran die Beratung der Uebersicht über Staats- einnahmen und -ausgaben für das Re ch- nufigsjahr 1924.
Abg. Stolt (Komm.) wandte sich gegen die bürokratische Handhabung der Etatsansäße. Wenn man da getoissenhafte: vox- gehe und niht immer zu viel aynseze, könnte die Belastung dec arbeitenden Bevölkerung erheblih gemildert und den Erwerbslosen acholfen werden. Weiter verm1ßie er im Etat den Nachweis der an den ehemaligea4 Kaiser laufend gezahlten monatlihen Beträge von 50 000 Mark. Dagegen finde sih beim Finanzministerium ein Betrag von 2 Millionen Mark als „Entschädigung für den Prinzen Friedrich Leopold“ für Aufgabe eines Wohnrechts in elnem Schlosse, der ohne Genehmigung des Landtags gezahlt sei. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Außerdem seien 1,2 Mil= lionèn Prozeßkosten im Streit gegen die Hohenzollern vecbuht. (Lebhastes Hort, hört! bei den Kommunisten.) Diese Beträge hätten für die Erwerbslosen verwendet werden müssen.
Die Uebersiht wurde daun dem Rechnungsausschuß überwiesen.
Es folgte die erste Beratung des Gesezentwurfs über Verlängerung der Geltungsdauexr einzelner Teile der Novelle zum Polizetlosteugeses, Nä: dieter Vorlage sollen die bisher gültigen Bestimmungen bis zum 31. Marz 1927 verlängert werden. Man hofft, daß bis dahin die Verhandlungen mit der Entente eine Klarheit bezüglich der endgültigen Gestaltung der Polizei ergeben haben, fo daß dann die Verteilung der Polizeilasten zwischen Reich, Staat und Gemeinden endgültig grundlegend geregelt werden kann. Die Voxlage wurde dem Ausschuß für Gemeindeangelegen=a heiten überwiesen.
Dex Geseßentwuxr| Uber die Aerztekammern und eines ging an den Bevölkecungsausshuß.
Ohne Debatte verabschiedete das Haus endgültig in zweiter und dritter Lesung den Geseßentwurf über die V eL- einigung dexr Landgemetnde Diesgodvorf mit dex Stadt Magdeburg.
__ Dann kam der Deutsch-Volfksparteiliche Urantrag zur Sprache, der die preußische Verfassung dahin ah-
Neuregelung Aerztekammeraus|ch
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eL sses
âanderu will, daß die von cinem Strafverfahren erfaßten Handlungen vor Abschluß des Strafverfahrens mcht zum Gegenstand des Verfahrens vox einem parlamentarischen Untersuchungsausshuß gemacht werden könneu. : Verfassungsausschuz empfahl durch seinen Bericht- erstckttex, Abg. Leidig (D. Bp.) die AaIebirtia E E __ Abg. Lk, Hamburger (Soz.) verwies darauf, daß die fast einmütige Ablehnitn; des Antrags im Ausschuß ein Zeichen für die Güte vér VerfassiritaWelänmüngei sei und daß die Minder- heitey dadurch genügend geschüßt würden,
Abg. Korner (völk.) unterstübte dagegen den Antrag der Deutschen Volkspar:ei und erklärte die Untersuchungsaus{chüsse für überflüssig. / E E
Das Haus trat s{ließlich deut ablehnenden Aus\chuß- beschluß bei und vertagte sih nach 3 Uhx auf Donnerstag 1 Nhr: Beginn der Etatberatung für 1926.
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Parlamentarische Nachrichten.
_ Der Haushaltsaus|\chuß des Neichstags beschäftigte sich gestern mit den zahlreihenAnträgen, die zur Untersuchung und Abgeltung der Hohwa{ser|chäden vorlagen. Abg En g- berding (D. Vp) wies, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, darauf hin, daß in der Gegend von Herford durch die UÜeber|chwemmung Scbäden bei der Zucker- und Tabakindustrie in Höße von etwa 3 Millionen Reich8ma1k ent- standen teien. Redner s{hlug eine Stundung und teilweite Nieder- s{lagung von Steuern und Zöllen für das Schadens gebiet vor. Abg, Wallraff (D. Nat.) war der Ansicht, daß niht uur die Schäden geheilt werden müßten, die entstanden jeien, fondern daß nad Mög- lichkeit auch zufünttigen Schäden vorgebeugt werden müsse. Abg. Dr. Cramer (D. Vy.) hielt es im Hinblick auf die Dringlichkeit einex finanziellen Entschädigung tür rat)jam si
zunächst nux mit der pekuniären Seite derx Frage zu beschäftigen. D
ie lechnishe Seite falle in das Ressort des Vertelh18ausschusses. Es sci ein Nachteil der Anträge, daß sie fast aus|chließlich das Nhein« gebiet berührten Bekanntlich wären auh in den übrigen St10om- gebieten Mitteldeut!hland8 bei)piel8weise im Elbe- und Saale- gebiet, bedeutende Hochwasserschäden entstanden. Die Hilféaktion müsse also grundsäglih auf alle Schadensfälle auéëgedehnt werden, wobei es natürlih unbenommen bleiben könne, daß für das besonders ge\hädigte Nheingebiet betondere Maßnalmen getroffen würden. Die Abag. v. Gusrard (Vent) und Ztregler (Vel) wünshten möglihst schnelle Bereitstelung und Verteilung der Entschädigungen ohne zeitraubende vorherige bürokratilche Feststellungen. — Abg. S ollmann (Soz.) bezog sich auf eine Denkschrift der Kölner Industrie- und Handelskammer zur Enta \chädigungsfrage. Er verlangte für die Geichädigten keine bare Entz- \chädigungen, }ondern Gewährung reichliher Darlehen und Stundung von Steuern. — Abg. Schmidt - Hannover (D Nat.) bat, das hart heimgesuchte Gebiet zwischen Unterelbe und Ünterweier befondeis zu bedenken und das Verkehrsministeriuni towie den Verkehréaus|chuß zu umfassenden Vorbeugungémaßnahmen zu veranlassen. — Abg. Stoedcker (Komm.) hielt die zunächst zur Verhandlung slehende Ent\chädigung von drei Millionen für viel zu gering, insbesondere deshalb, weil es {on die großen Betriebe verstehen würden, sich die Hauptentschädigungésummen zu fichern, so daß für die kleinen Geichädigten kaum etwas herauskommen winde. — Abg. Dryander (D. Nat.) beantragte, daß zunächst 5 Millionen Neilsmark für die Geschädigten zur Verteilung gelangen sollen — Abg. La n g (Bayr. Volksp.) verlangte die Stundung der Neichs- und Landessteuern und Niederschlagung der rücständigen Steuern für die Ge|chädigten fowie Bereitstelung neuer Staatsmittel. Auch in Bayern tei die Not des Hochwassers dur die Wildbach- verbauungen ebenfalls jehr groß geweten. — Abg Dr. Wieland (Dem ) hielt es für das Nichttgste, daß auf dem Wege der Steuer- stundungen und Darlehnshingaben den Geschädligten geholten werde. — Abg. Alpers (Wirtschaftl. Vereinig.) \vrah über die großen Hochwasser|chäden in den Gebieten der Untetrelbe, der Unter- weser und an den Meeresküsten, Ex verlangte |chleunigste Hilféa
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