1926 / 31 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[123934] Bilanz ber 30. Juni

1925,

Aktiva. Grundstückte und Gebäude

259 000, Abichreibungen ® 000,

Maschinen und Mcbilien 130 000 2145 132 145, Abschreibungen 7 145 Kassenbestand Debitoren 215 538,25 Abschreibungen 18 791.78 Stammanteile der Blani & Co. G. m b H Waren- und Materialien- E s r 6

Zugang .

918 900

h

125 000 1210

196 746 1

795 8576

Passiva, Aktienkapital Neservefonds Kreditoren L S Vortrag auf neue Nechnung

. * ® . .

500 000 50 000 240 405/30 9 452/34

795 857/64

Gewinn- nud Verlustrechnung für das Jahr 1924/25.

Soll, NBetriebsunkofsten . (Generalunfoiten . Ab\chreibungen Gewinn, Vortrag auf neue. Nechnung

Haben. : Per Warenkto. : Nohgewinn |

Barmen, den 6 Januar

M A 281 697/06 243 117/83

30 936/78

5 452/34 561 204) -

204| - 204|—

561 561 1926.

Blank & Co. Uktiengesellschaft.

Sul Dberb o}

!

Vorstehende Bilanz und Gewinn- und

Ner]ustiehnung habe ich

au} Grund

“meiner Grmittlungen aus den ordnungs-

mäßig getübiten, regelmäßig

von mir ge-

prüiten Geschäftsbüchern der Gesellschast

aujaestellt Nichtigkeit Barmen, den 9. Januar Friedr WUkh Pil

und bescheinige

hiermit ihre 1926. gram,

vereidigter Bücherrevi)or.

Der gesamte Ausfsichtsr

at seßt h

für die Folge aus nachstehenden Mit

gliedern zusammen : Bankier Otto Carsch, Berl Aufs -Nats, Stadtrat William Leibh \telly. Vors,

in, Vors. des

olz, Berlin,

Ba»nfkier Richard Blecher, Barmen,

Bankier Dr. Breélau

[123982]

(Eduard von

(Fichborn,

Gewinn: und Veriufirxechnung

für 1924/25

|

Neubauve: pflihtungen . .

_-

! Soll, Abschreibungen 6% Dividende auf Borzugeéafktien . 10 9% Dividende auf Mark 4 320 0900 Stammaktien Zuwendung an das Unter- stützungsfonto N Vortrag auf neue Nechnung

4 6000

NVè A 376 100/-

360 432 000

679|— 4277

Haben. Gewinn sür 1924/25. .

809 566

Vermögen@®&aufstellung

am 30, September

Vesitzwerte, Gebäude, Ma1chinen, Fuhr- park, Mobilien Abichreibungen für 1924/25

809 566 1925. RNM

4 136 100 376 100

Vorräte an Materialien aller Art T

Verichledéène Schuldner

Wertpapiere .

Kassenbestand . .

3 T7GU VLU 342 945 27562 802) 46 780

G 851

6 909 379

a. | A e 809 566176 g

f Gastwirtschaftsinventar .

aa Post\check l

Verbindlichkeiten.

Stammafktientapital . . Vorzugeaktienkapital . Ge'eyliche Nücklage . « » Besondere Nücklage . « - Unterstützungéfonto ä Ne1)cbiedene Gläubiger Gewinnanteile tür 1922/23 E N “Gewinnanteile für 1923/24

uner hoben ; Gewinnanteile für 1924/25 Vorzugsgewinnanteile Vortrag auf neue Nechnung

4 320 000 6 000 432 000

1 000 000 110 000 600 6398:

1 034

69174 432 000 360

427

6 909 379

Stettin, den 30. September 1925.

Pommersche

Provinzial - Zucktersiederei.

Der Vorstand.

F. Blume. g

Wir bescheinigen die Uebereinstimmung obiger Posten mit den Büchern. Stettin, den 8. Januar 1926. Die Rechnungsprüfer : Dr. Behm Hemptenmacher.

ri23983)

An Stelle des verstorbenen Dr. Brukner, Stralsund und des ausgeschiedenen Nitters

utepächters Brückmann, Gloksin,

find

n den YAutsichtärat ‘unserer Ge}ell\chaft der Kaufinann Walter Pikuritz, Berlin, nd der Fabrikdirektor v. Oerßen, ‘Fried- and i. M,, gewählt worden. : Pomme%V che Provinzial-Zuckersiederei,

“1

- Jojeph Wertheim.

[123046] Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1924 der Firma

Vermögen. | Raa . . 3 592/53 L, E 27 T00| Außenstände Hr ¿ 1 839124 Kreditorenvorauszahlungen . 1484/88 Devisenbestände . . S 27 966/72 Warenbestände -. » * e - 487 55: 80

550 13917 Verbindlichkeiten, Lieferanten L N Verschiedene Gläubiger - Nückitellung für ver)chiedene Kapital E

19 44476 7 580/36 2311405 500 0 W|

550 139/17 Dortmund, den 22. 10. 1924, Der Vorstand der Gebr. Kaufmann A. G. Leo Jonas.

Laut Bericht :

Dortmund, den 22. Oktober 1924. Dortinunder Treuhand A.-G, Dipl -Kaufmann Holt)\chm1dt,

MWirtscha|tsverater V. D. D K. [123931] Bilanz am 30, Funi 1925.

NM

Aktiva, : Grundstücke 404 259/- Wohngebäude a 350 840 Haten, Eisenbahnen und

Wege E Stahl- und Walzwerks-

anlagen Wertpapiere E Kasse E , . Schuldner s Worrale « « Neubau R A ; Avale NM 1 991 734,— Verlust

74 28318

1 452 231 659 340 4 602 472 62174: 845 2633: 8 199 0397

57 3323/8 12979 821

VBassivg, Aktienkapital MNese1vetonds . . Hypotheken . A

Löhne

1 500 000| 95 412/16 8 350

Ta 80 289/23 ° 3 575 087/20 7 720 682 |—

RNückitändige Frachten Gläubiger 459

Avale NM 1 991 734,—

12 979 821 v4 Gewinn- und Verlustrechnung am 30. Juni 1925.

H S 574 4759|

574 479|— Mietgn und Pachten . 17 ia1lid Eut Ls Î 557 33381

574 4Tb|— Nendsburg, den 29 Januar 1926,

Eisenhütte Holstein A, G,,

Rendsburg.

Betiriebsverlust

[123933] Bilanz am 31. Auguft 1925.

NM 109 690 29 858 1 733|è 8285 3110

2 628i

519 16 219 6 095 5/961 3 459 e N 1 998 v 2 430 9 447 294 115 3026 1 96 542 61 827

Aktiva. Grundstücke und Gebäude Ma}ichinen A Elektrische Anlagen « + Abjaßz'ässer A Einrichtung desFlaschenbier-

geichâfts Mineralwasserfabrikations-

U e Prerde Wagen und

Ҥ9

Geschirre . «

Schilder und Transparente Betriebögeräte . . Kasse Bankgutlzaben .

Darlehen . . Wertpapiere Debitoren « Vorräte

S 9-0 S 0 S S. M 0 0 0E

112452] ]

405 407137

Pasfiva, Aktienkapital MNelervefonds Kreditoren Reingewinn .

180 000 41318 170 645 13 443

405 407

Gewinn- und Verlusirechnung am 31. Angust 1925.

RM

315 021 85 986 T7 049 96 968 72 541° 48 076

. . . , . E S-M

Ausgaben. Allgemeine Betrieb8- Bertriebsunkosten Fuhrwerksunkosten . . Gehältec und Löhne . « «

Jnstandhaltungskosten

Fla\henbierunkosten . „.

Abschreibungen 2s Netnaewinn, der wie folgt

verteilt. wird :

6%. Dividende auf das Aktienkapital von Neichs- ari 180.000. i

Gewinnvortrag auf das

AAITE DAPL « « 6. 2

und

10 800

92 6436 709 597/35 : Einnahmen,

Ca eo

Mineralwasserertrag - . . Brauereti- u fonstige Erträge

668 224 12 286 22 314

6 272

| Düsseldorf, ist seit 1 1. 1925 in Liqui-

Zinsen .

Eberswalde, den 2. Februar 1926. Eberswalder Branerei Attiengesellschaft. ;

Der Vorstand. Ze

rv

709 5971

Rombacher Hültenwerke, Hannover.

Betanntmachung.

Für die 44% Anleihe der ehemaligen Concordia Bergbau Actien-Gejell- schaft zu Oberhausen (Rh1d.) vom | Dezember 1919 ftellen wir als Aus- gabetag den 11. Juli 1920 fest

Œs liegt der Fall des Art. 31 Abs. 2 Ziffer 3a der Aufrwertungedurhführungs- bestimmungen vom 29. November 1925 vor.

Der Gegenwert ist ]

am 25. November 1919 mit Papier- mark 4557 000 = GM 574 182 und am 1. Dezember 1919 mit Papiermark 10 143 000 = 1 054 872

zusammen GM 1 629 054 zur Verfügung gestellt worden. Das Um- rechnungsverhältnis beträgt demnach PM 100 = M 10,91, was einen Auf- wertungsbetrag von RM 16,36® für je 1000 PM Schuldverschréibungen ergibt. (Gegenwärtig befinden sich noch Papiermark 11 835 000 der Anleihe im Umlaut.

Hannover, den 30 Januar 1926. Rormbacher Hüttenwerke.

[124556] 9!auer Hafenbvahn und Lagerei Aktiengesellschaft.

Die Aktionâre. unserer Ge'ellschast werden hiermit zu der am Montag, den 22, März 1926, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel „zum. Löwen“, Ohlau, s\tatt- findenden ordentfichen Genera!lver- sammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Ge|\chäftsberihts, der Bilanz und des Gewinn- und Ver- lustfontos für 1925.

. Genehmigung der Abschlußbilanz und des Gerzinn- und Verlustkontos.

. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Aenderung des § 18 der Satzungen.

5. Aufsichtsratswahl.

Ber)chiedenes.

Wegen Ausnützzung des Stimmrechts wird aut § 23 der Satzungen Bezug ge- nommen Hinterlegungsstellen sind außer der Kasse der Gesellschait der Ohlauer Bankverein, Ohlau, und die Geschätts- stellen der Kommunalbank füx Schlesien in Breslau und Ohlau.

Ohlau, den 1. Februar 1926 Der Vorsißende des Aufsichtsrats;

Georg. Haver.

[125003]

Hypotheîenbank Saarbrüden. Staud am 31, Dezember 1925, Negisterhypotheken . f. Fr. 2800 293,75 Sonstige Hypotheken : 80488 281,70 Inhaberpfandbriefe . » 2780 000,— Schuldverschreibungen . » -26 821 258,55 Gemeindedarlehn 1464 366,40 Kommunalobligationen , 544 600,

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

(124869) Berichtigung.

Sn Nr. 3, 4, 5 1926 veröffentl. Be- tannkmahung muß die Fa. nicht Paul F Wehn, sondern Paul F, Wehn, G. m. b. H. Dresden, heißen.

(123468)

Gebrüder Sapver G. m, b. H,, Wirttislingen, Bayern. Die Gesellscha1t ist aufgelöst. Liquidator ist die bisherige Geschättsführerin Regina Sapper.

Wittislingen, den 39. Januar 1926.

Gebrüder Sapper, G. m, b, §,

[123996] :

Die Metallica G. m. b. H,, Berlin, besindet sich in Liguidation. Die Gläu- biger werden au!gefordert, fih an den Liquidator Herrn Heinz Schnieders, Temvpelhof, Berliner Str. 164, zu wenden. i

[107368] / h i Die Dr. Westhoff} G. m. b. §,,

dation. Die Gläubiger werden aufge- fordert, sih zu melden. Das Unternehmen geht auf meinen Namen weiter.

Dr. F. West h off, Liquidator.

(123995]

Als Liquidator der „NRichmodis Auto Gesellschaft mit beschränkterHaftung““ in Köln fordere ih die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden.

Köln, den 9. Februar 1926.

Hugo Nietgen.

[122646]

Die „Walpa“’ Fm und Expori Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin, Kurtürstenstraße 126, ist auf- gelöst. Die Gläubiger werden aufge- fordert, ihre Anprüche bei dem Unter- zeichneten anzumelden.

Der Liquidator: Dr. Paul Ant ik, Berlin, Kurfürstenstraße 126.

[120841] Bekanntmachung.

Die Eisenschutz G. m. b. H. Köin ist aufgetöft. Die Gläubiger der Ge- sellichaft werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden.

Köln, den 25. Januar 1926.

Die Liquidatoren der

Eisenschutz G. m. b. H. Köln :

Steingrüber. Otto.

[125000] Vereinigte Fürsorge für das Aus!l!andödeutschtum Am Montag, den 15. Februar 1926, Nachmittags 4 Uhr, findet im Wohlfahrtshaus, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 13/14, eine Mitgliederversammlung der Ver- einigten Fürsorge für das AuslanD- deutschtum statt. Tagesordnung: 1. Saßungsänderungen. 2. Ver)chiedenes Der Vorsitzende des Verwaltungsrats: Dr. Ha h1, Wirkl Geh. Oberreg.-Nat, Gouverneur a. D.

[124868] y Landwirtschaftliche Versicherungs8- gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Greifs8waid.

Die ordentliche Hauptversamm- lung findet am Mittwoch, 3. März 1926, Vormittags 92 Uhr, in unserm Geschäftéhauie Greifswald, Steinbecker

Straße 12, tatt. Tagesordnung : I. Ge|schä!tlihe Deitteilungen.

TT. Jahresbericht und Rechnungslegung.

TII, Streu aus den Distriktsverjamm-

ungen.

TV. Abänderung der Satzung und Ver- sicherungsbedingungen.

V. Nefkurse und Ge)1uche VI. Wablen in den Aut!sichtsrat.

VIL. Wablen zu Haupt1chätzern.

Greifswald, 9. Februar 1926,

Der Vorstand.

[124870]

Hiermit laden wir die- Mitglieder unserer Gesellshaft zu der am Montag, den 22, Februar d. F., Vormittags 107 Uhr, im Flugverbandhaus, Berlin W. 35, Schöneberger Uler 40 Ede Bluineshot 17 (nahe Potsdamex Brücke) stattfindenden ordentlichen Gesell- schafterverjsammlung ein.

Tagesordnung :

1 Geschäftsbericht und Nechnungslegung

2. Entlastung der Geichäftsführung und

des Aufsichtsrats

3. Neuwahl für die saßung8gemäß aus-

scheidenden Au!sichtératsmitglieder.

4. Beschlußtassung über etwa inzwischen

estellte Anträge.

b. Berschiedenes

Berlin W. 35, den 6. Februar 1926. Torffireuverband Gesellschaft mit

beschränkter Haftung. Die Geschäftsführung. B. Le Schirg.

[125001] Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik, Berlin. Wir laden hiermit untere Mitglieder zu der am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Se- minar für systemati1he Theologie, Berlin, Aulagebäuve der Universität, Kailer-Franz- Fosephs-Plat, stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigteit der Gesell- schaft 2. Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft. 3. Verwendung des Vereinsvermögens8. Für den Fall dexr Beschlußun}sähigkeit der Bersammlung wird hierdurch zu einer zweiten Mitgliederversanimlung am Mittwoch, deu 24, Februar 1926, Vormittags 12 Uhr. im Seminar für \y'1 emati\che Theologie, Beilin, Aula- gebäude der Universität, Kaiser. Franz- Josephs-Platz, mit der gleichen Tages®s- ordnung eingeladen.

Berlin, den 6. Februar 1926. Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungs8palitik.

D. Seeber g, Borsizender.

[121906] Vekanntmachung.

Die Brendgen & Cie., Gesellschaft mit beschräntter Hafiung in Köln ist gufgelöst, Die Gläubiger der Ge]ell- 1ha\t werden aufge\ordert, fich bei ihr zu melden,

Köln, den 28. Januar 1926. : Der Liquidator der Brendgen & Cie., Geselischaft mit beschränkter Haftung

in Liquidation: Gottfried Shülgen.

(121338] :

Die Firma . Herrenwäsche-Fabrik Aachen-Forst G. m. b. H. in Aachen- Forst ist aufgelöst, Gläubiger weiden autgefordert, si beim Unterzeichneien zu melden i

Aachen, den 27. Januar 1926.

Der Liquidator: Nobert Lion. [123997]

Die Gesellfchaft ist aufgelöst. Gläubiger wollen sih welden.

Affekuranzbüro

Hans Hubert Schröder G, m. b, §.,

Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 93.

Liquidator: Paul Flick.

Etwaige

112843]

BekanntmaGung.

Die Wertheim Banktkgeichäft Gesell- schaft mit be¡ränkter Haftung in Berlin- ift aufgelöst, Die Gläubiger der Ge!ellschait werden “aufgekordert, fich bei ibr zu melden

Berlin, den 26. Januar 1926.

Die Liquidatoren der Wertheint Bankgeichäft Gesellschaft schränkter Haftung in Liquidation,

Franz Herger. Ülrih Schneider.

[110052] Nichard Garai & Co. 6G. m. b. §., Berlin, Am Friedrichshain 29/32, Die Ge1iellscha1t 1st 10 Liquidation getreten VYLiquioator ist - der frühere Gee \chättétührer, Kaufmann Richard Garai, Berlin W. 15, Xanteuer Straße 13. Die Gläubiger werden ersuht,- sich zu meiden.

(121335)

Durch Beschluß vom 9 Januar 1926 ift» die unterzeihnete G. m b. H aufs geiöst worden Wir fordern die Gläus- biger der Gesellihast auf, sich bei 1hx zu melden.

Fritz Otto Koppenhöfer G, m, b, H, i. Liqu. Koppenhöfer.

[120840] Die Firma Nudolf Rump G. m b. §, Lemgo i/Lippe ist aufgelöst und in Liquidation getreten. Stwaige Gläus- biger werden aufgetordert, fich beim untere zeichneten Liqu'dator zu melden. Lemgo i. L., den 20. Januar 1926. Rudolf Rump.

(121339)

lung vom 24. 12. 25 wird die Gefell\chaft aufgelöst. Zu Liquidatoren find die Herren Döberitz, Altenburg, Schmidt und Lüdecke, Erfurt, ernannt. Die Gläu- biger der Gesell\chaft werden hie1durch auf ge!ordert, ihre Forderung be! den YLiquis datoren, und zwar Ge)chä!tsste!lle Alten- burg, Vünsaer Straße 36, anzumelden.

Bauhütten-Betriebsverband Thüringen G. m. b. H. Siß Erfurt, Die Liquidatoren ; Voberib. Schmidt. LU-de (d

[120838] „,Wimex““ Waren-Fmport und Export G. m. b. H. Berlin-Schöneberg, Hauptstr. 10.

Die Gesellscha\t ist in Liquidation getreten. YLiquidator is der Kausmann Karl Fabian in - Berlin wW. 30, Schwäbische Straße 9, Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. i

[123994] M

Erste Württembergische

Viehverficherungsgesellschaft &@. G, in Stuttgart,

Bilanz auf §1, Dezenber 1925, Ne 44 100

: 3/500

1043 7161

enes

Aktiva, Imttnobilien: ; Stand am 1. 1. 1925 Inventar : i Stand am 1,1 1925 Weityapiere Kasse För derungen: Nük\stände d. Vers.

8 007,80} Bauken: Gir0- fasse Stuttgart 80,31 Post)chekguthaben 489 65 Fehlbetrag. zu decken aus dem Reserve! onds

28 509,71 durch Nachschuß 00 L G ELUSO 20

0. 67 0; 5/0

E 0d S

70 489

128 427

Passiva,

Rückstellungen : '

a) Mitgl. u. Nichlmitgl - Prämienreserve und MHOPENTCICIDe. «a ris 35 000

b) Schadenre| der Mitgl. 12 880

c) Schadenreserve der Nichtmitglieder « 3465

ol 04

33 697

Verbindlichkeiten « » - las V0OU

U o ads Ne)ervefonds: Stand am 1. 1. 25 : 28 486,02 J 9/9 Prämie ge- mäß § 39 der Saßtung - aus e NM 111 935,71 559,68 29 045/70

Bau- u. Erneuerungsfonds | 4640|

M m E e UE L Rar

Vorstehende Bilanz wurde: in der. Geres ralversammlung vom 1.- Februar 1926 genehmigt und. dem Vorstand Entlastung erteilt. A

Siuttgart, den 1. Februar 1926. Erste Württ. Vieh-Verficherungs8-

geselischaft a. G, Der Vorstand,

{121327]

dation beschlossen. zeichnete bestellt.

Zum

Die Eintragung im Handelsregister ist am 7. 1. exfolgt. |

Firmen oder Personen, die an obengenamte ¡Firma Forderungen haben oder Zahlungen zu leisten haber werden gebeten, sih an den Unterzeichneten zu wenden.

i Bekanntmachung. l

Die Firma Neels Apparate-Vertrieds G. m. b. H., Bln.-Charlottenburg, Habsburger Ufer 7, hat“ in ihrer leßten Gesellschafterversammlung die Liquí=- *

Liquidator ist dèr Unter-

Paul Kranz, §. 59, Schinkestraße 6/7.

mit bes

“p

Laut Beschluß der Ge|ellschafterversamms

13 9:9

128 427|32 f

Srste Zentral-HandelSregister- Beilage : zum Deutúschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Ièr. 31.

Berlin, Gonnabend, den 6. Februar

1926

E E

Der JFnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2. dem Güterrechts:, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts-, 5. dem Musterregister, §, dex Urheberrechtseintragsörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einent

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Hentral-Handelsregister für das Deutsche Reirh faan durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-

ftraße 32, bezogen werden.

e

preis beträgt monatlich

A BAEEAA

1,50 Neichsmark. : : ] Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bez u g 84

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

M

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutfche Reich“ werden heute die Irn. 31A, 31B, 31C und 31D ausgegeben.

E” Befristete Anzeigen müssen dr ei Tage vor dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein, “E

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Zum Begriffe des Eigeubesißes im Sinne des § 80 Abj. 1 Sal 1 der Meichsabgabenordnung in Anwendung auf die Vermögenssteuer 1924, Die Bevrufungsentscheidung des Finanzgecichts ist von der Kommanditgesellschaft auf Aktien insoweit angefochten, als sie für die Vermögenssteuerveranlaagung 1924 in das steuerbare Vermögen der Gesellschast die Grund!tücke und Gebäude in der X-Straße als der Gesellschaft im Sinne des F 80 Abs. 1 Saß 1 der Reichsabgabenordnung gehörig eindzziecht. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Es ist rechtlich zu billigen, wenn die Bexufungsbehörde, unter Würdigung des unstreitigen Sachperhalts sowie unter Hinweis auch auf die Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs, von den betreffenden Grundstücken troß am Ver- mögensösteuerstichtage, 31. Dezember 1925, noch nicht vollzogener Üebereignung (Auflassung und Erundbuchumschreibung) an- genommen hat, daß die Beschwerdeführerin im Sinne des & £0 der Reichsabgabenordnuna sie damals als ihr gehörig besessen und daher auh nah dem Vermögenssteuergeseß als Eigentümer der Grundstücke zu gelten habe. Das Fehlen der Auflassung von seiten des Vorbesißers M., mit dem allein die Gesellschaft, abweichend von ihrem eigenen, noch in ihrer Vermögenssteuererklärung vom 10. Mai 1924 eingenommenen Standpunkt, daß die Grundstücke als ihr Eigentum zu behandeln seien, in ihrer Eingabe vonx 20. Juni 1924 thre Eigenbesißereigenschaft bestritt, schließt den § 80 nicht aus, sondern ist für ihn gerade der Regelfall. Fm übrigen sind hier, im Sime der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, die shlüssigsten Anhaltspunkte dafür gegeben, daß nach den Ver- haltnisseu am WVermögenssteuerstichtage, auf die es für die Be- ücteilung der Salbe allein ankommt, nah dem Willen der Beteiligten troß mangelnder Uebereignung die Beschwerdeführerin über die Hrundstücke wie ein Eigentümer zu schalten und walten berechtigt sein sollte und wirtschaftlich geschaltet hat. Nach dem Gründungs- und Gesellschaftsverirage vom 29. Mai 1922 hat M. u. a. diese Grundstückte als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht, und zivar in Aurehnung auf die von ihm zur Aufbringung des Grund- apitals übernommenen Aktien, und damit gegen Empfang einer Gegenleistung. Nie hat die Gesellshaft vor den Vorbchörden behauptei und unbedenklich war und ist chou deshalb das Begenteil anzunehmen —, daß die Grundstücke micht tatsählich »ou M. in die Gesellshaft eingebraht worden seien, also nicht der Bcsiß von M. auf sie übergegangen sei, daß sie bis zum Vermögens§- steuerstihiage je eine Rückgängigmachung der dem M. gewährten Gegenleistung erivogen Habe oder eine solche gar durchgeführt sei, und daß die Grundstücke bis dahin nicht von thr für den Betrieb thres geschäftlichen Unternehmens dauernd benußt worden seten, fondern troß der vereinbarten Einbringung die Nußung in der Hand des M. verblieben sei. Die eigene Anschauung der Gesell- Haft, daß die Grundstürke zufolge der Einbringungsverpflichtung des M. und der tatsählichen Einbringung nur die Gesellschaft als die nunmchrige ivirtshaftliche Eigentümerin angingen, fand denn auch thren deutlichen Niederschlag soivohl in ihrer erwahnten Ver- mögenssteuererklärung, als auch zumal in der Aufnahme der Grundstüde in die Aktiven der Bilanzen der Gesellschaft, (sowohl ¿hrer Eröffnungsbilanz, als auch ihrer (mit der Steuererklärung eingereihten) Bilanz zum Vermögenssteuerstichtage, 31. Dezember 1923. Hätten nach Ansicht der Beteiligten die Grundstücke wirt- schaftlich nicht der Gesellschaft gehört, sondern noch dem förmlichen Eigentümer M., so wäre nach den geseßlihen Bilanzgrundsäßen (§8 39, 40, 261, 320 des Handelsgeseßbuchs) die Gesellschaft zur Aufnahme der Grundstücke in ihre Bilanz gar nicht befugt geivesen. Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, daß das Finanz- gericht hier den Rechtsbegriff des Eigenbesißes nach § 80 der Reichsabgabenordnung verkannt habe. (Urteil vom 18. Dezember 1925 L A 129/25.)

19,

20. Zur Verordnung über Vergütung der Zuckersteuer vom 19. März 1924 (Reich8zollbl. 1924 S. 39). Die Be- schwerdeführerin hatte beim Landesfinanzamt Vergütung der Zukersteuer für die Zuckermenge, die bei der Herstellung von zur Ausfuhr bestimmten W-Tabletten verwendet wurde, beantragt. Sie stüßt ihren Anspruch auf die Verordnung über Vergütung der Zuckersteuer vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30). Das Landesfinanzamt lehnte den Antrag ab, da die W-Tabletten unter den Bolltarif fielen und Waren dieser Tarifnummer nicht zu den „Vergütun sfähigen Waren“ im Sinne von § 1 dex Verordnung vom 19. März 1924 gehörten. Die Rechtsbeshwerde kann keinen Erfolg haben. Nach § 10 des Zuckersteuergeseßes vom 9. Fuli 1923 Reichsgesebblatt I S. 575) kann der Reichsminister der Finanzen estimmen, daß im Falle der Ausfuhr von Erzeugnissen, zu deren Herstellung versteuerter Zucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solhex Erzeugnisse in Steuerlager die Skeuer für die verwendete Zuckermenge vergütet wird. Von dieser Er- mächtigung hat der Reichsminister dec Finanzen in seiner Ver- ordnung vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30) in gewissem Umfang Gebrauch gewacht, indem er die Vergütung für einen bestimmten Kreis von Waren zuließ 1 der Verordnung), aber dic Ans von der vorherigen Erteilung eines g Ce E des Landesfinanzamts abhängig machte. Hinsicht 6 diescs „Zusagescheins“ ist im § 2 der Verordnung ausdrücklich bestimmt, daß er „unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs“ zu erteilen sei. Dieser Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs s{chließt aber die An-

1. Handelsregister.

Aldenhoven. i [123525] Jn das Handelsregister ist bci der

Altdamm. heute unter Nr. 97 die

Siß in Altdamm u

In unser Handelsregister Abt. A ist Firma „Thams & Garfs Inh.: Ernst Rohde” mit ihrem 1 Al als deren Jnhaber der Kaufmann Ernst Rohde,

nahme aus, daß auf Erteilung des Zusagesheius ein Rechis-

anjspruh bestehe. Da andererseits die Gewährung der Vergütung | die Erteilung eines Zusagescheins zur unerläßlichen Voraus]}eßung |

hat, so 20 ie Verordnung einen Rechtsanspruh auf Vergütung der Zucersteuer überhaupt tn keinem Falle begründet. Auf die Rechtsbeschwerde gegen den Bescheid eines Landesfinanzam:s über einen Vergütungsanspruch hat nah § 223 der Reichsabgaben- ordnung der Reichsfinanzhof nur zu entscheiden, ob der geltend- gemachte Anspruch aus Rechtsgründen zugelassen, d. h. ein Rechts- anspruch ist.

kommt es für die Entscheidung des Senats nicht darauf an, ob die Ausfuhrware, wie das Landesfinanzamt annimmt, unter den Zolltarif fällt. Die Rechtsbeshwerde muß deshalb als unbegründet auf Kosten der Beschwerdeführerin 286 der Reich8abgaben- ordnung) zurückgewiesen werden. (Urteil vom 18. Dezember 1925 IV A 207/25.)

21, Haftung des einzelnen Gesellschafters unebeu der Gesellschaft für die Kapitalverkehrsteuer. Der Beschwerde- führer ist als Gesellschafter der G. m. b. H. an der am 26. zFanuar 1924 beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals beteiligt. Nach- dem die Gesellschaft in Konkurs geraten war, ist der Beschwerde- führer haftbar gemacht worden für den noch nicht gezahlien Rest- betrag der Kapitalverkehrsteuer, die mit in8gesamt 196 GM für die Stammkapitalerhöhung gegen die Gesellichaft festgeseßt wnrden war. Diese persönliche Jnanspruhnahme lehnt der Beschiwerde- führer, wie in den Vorinstanzen so in der Rechtsbeshwerde, mit der Begründung ab, daß er für die Schulden der Gesellshaft nur mit seiner Stammeinlage und auch nur der Gesellschaft und nicht deren Gläubigern hafte. Er ist, allerdings vergeblich, shou dur die Vorentscheidung belehrt worden, daß nach § 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergeseßes und § 95 Abs. 1 der Reichsabgaben- ordnung die Steuer für die Hahlungen, die zum Erwerbe von Ge- sellschaftsrechten durch den ersten Erwerber erforderlich sind (Z 6 a des Kapitalverkehrsteuergesebßes), nicht nur die Gesellichaft, sondern neben ihr als Gesamtshuldner auch derjenige steuer- pflichtig ist, der durch den die Steuershuld begründenden Rechts»

_vorgang Rechte und Pflichten erwirbt. Fm Umfang dieser Haf-

tung handelt es sih also um eine selbständig neben der Steuer- pflicht der Gesell|haft bestehende Steuerpflicht, die durch die büvrgerlih-rehtlihen Vorschriften über die Haftung der Gefsell- schafter für die Gesellschaftsshulden niht berührt wird. Fusoweit ist die Vorentscheidung ohne Rechtsirrtum getroffen. Dagegen rechtfertigt § 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergeseßes allerdings nicht, die ganze aus der Kapitalerhöhung gegen die Gesellschaft festgeseßte Steuer vom Beschwerdeführer einzuziehen. Gegenstand der Besteuerung ist nach dem Kapitalverkehrsteuergeseß nih: mehr, wie nach dem Reichs\tempelgeseß, die beurkundete Kapitalerhöhung, sondern Gegenstand der Besteuerung sind je die einzelnen Lah- lungen, die zum Erwerbe der Gesellshaftsrechte dur den ersten Erwerber erforderlich sind, oder zu deren Bewirkung der Gejell- schafter auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses verpflichtet ist. Jede solche Zahlung begründet mit ihrer Bewirkung oder Fällig- keit eine selbständige Steuerschuld, die nah § 9a für sih entsteht und selbständiger Verjährung unterliegt. Also ist auch die Besell- schaft aus dexr Kapitalerhöhung nicht Steuerschuldner für eine Steuerschuld, sondern es entstehen ae sie soviel selbständige Steuershulden, als aus dem Kapitalerhöhungsbeshluß cinzelue Zahlungen zu leisten sind. Auch § 10 hat die Summen dieser ein- zelnen Steuerschulden nicht zu etner einheitlihen Schuld zusammen- gefaßt, da er nur bestimmt ist, zu den Steuerschulden, wie sie in 88S 6 dis 9 nah Entstehung und Fnhalt umschrieben sind, die steuerpflichtige Person zu bestimmen. Darum kann im § 10 Abs. 2 unter dexr Steuer immer nur die Steuer aus der einzelnen Zahlung, nicht eine niht bestehende einheitliche Gesamtsteuer- schuld verstanden werden, kann mit dem die Steuershuld be- gründenden Rechtsvorgang nichts anderes als die Zahlung ge- meint sein, durch die nah § 6 die Steuerschuld des Zahlenden be- gründet ist. Durch die Zahlungen, die die übrigen Gesellschafter zum ersten Erwerb i hrer Gesellschaftsrechte oder infolge ihrer gesellshaftlihen Pflichten leisten 6), ‘erwirbt jener keine Rechte und Pflichten. Seine gesellshaftlihen Rechte und Pflichten be- ruhen einzig auf seinen zum Erwerbe der Gesellshaftsrehte ge- machten Zahlungen, und diese Zahlungen wiederum begründen niht die Steuershuld des anderen. Das Wort „Steuer“ im Hauptsaß u&d „Steuekschuld“ im Nebensay können sich immer nur auf ein und dasselbe bezichen, numlih nur auf die Zahlung desjenigen, der neben der Gesellschaft für haftbar erklärt wird. Die gesamtschuldnerishe Haftung des Beschwerdeführers besteht daher nur für seinen Anteil an der Stammkapitalerhöhung. (Urteil vom 29. Dezember 1925, [II1. A. 579/25.)

22, Zur Erstattung der Gesellschasts8steuer bei Nicht- eintragung der Gesellschaft ins Haudelsregister, Beschwerde- führer gründete mit K. und G. eine G. m. b. H. mit einem Stamm- fapitale von 5000 GM, auf welches er 4000, die beiden anderen Gesellschafter je 500 Mark übernahmen. Die beiden anderen zahlten ihren Anteil bar ein, er selbst zahlte bar 1000 Mark, in Höhe des pit brachte er den auf seine Kosten umgebauten und renovierten Fabrikraum mit Einrichtung nebst Kontor und Bodenraum ein.

[123926] | Altenberg, Erzgeb. [123527] Jm hiesigen Handelsregister ist ein- getragen worden: 1. auf Blatt 158 über die Firma Erzbergbau - Aktiengesellschaft in

aselbst, | Altenberg i. Erzgeb.: Durch Beschluß

. Da nach dem oben Ausgeführten die Verordnung | vom 19, März 1924, auf die ih die Beshwerdeführerin stügt, | einen Rechtsanspruch auf Vergütung überhaupt nicht gewährt,

Stammaktien im Nennbetrage von je zwauzig Reichsmark. Die Umstellung ist erfolgt. Dem Ea ist §8 3 Abs 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags abge- ändert worden. selben Beschluß § 17 Abf. 1 des Gesell-

! Der Mietpreis für die Raume sollte durch einen besonderen Miéet-

vertrag geregelt, bei Auflösung der Gesellschaft der Fabrikraunt auf deren Kosten in seinen ursprünglihen Zustand verseß: und ohne Vergütung an Beschwerdeführer als Hauseigentümer zurüd- gegeben werden. Zum Geschäftsführer wurde Beschwerdeführer bestellt. Die Gesellschaftssteuer nebst Zuschlag wegen verspätete Anmeldung wurde im Betrage von 375 + 18 Mark bezahlt Die Gesellschaft wurde ins Handelsregister niht eingetragen, vielmehr beshloß die Gesellschafterversammlung am 21. Fanuar 1925 mit der Stimme des Beschwerdeführers gegen die Stimmen der be!den anderen Gesellschafter, die Gesellschast aufzulösen und den Be- \{chwerdeführer zum Liquidator zu bestellen. Die Bilanz auf den 28. Februar 19% ergab Verlust von 8127 Mark, dessen

orn en etnen

weitere Erhöhung beim Verkauf der Einrichtungsgegenstände er-

wartet wurde. Nunmehr stellte Befhwerdeführer unter Bezug- tahme auf § 14 des Kapitalverkehrsteuergeseßes den Antrag, thnr die Gesellschaftssteuer zu erstatten, wurde jetoch vom Finanzamd wie vom Finanzgericht abgewiesen, weil die Vorausseßung des S 14, daß die steuerpflichtige Leistung zurückgewährt werde, nicht erfüllt werden könne, nahdem das S verloren sei. Die Rechtsbeshwerde rügt Verleßung des § 14 des Kapitalverkehr- steuergeseßes und des §8 11 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Steuerpflicht trete nur durch Ent- stehung der G. m. b. H. ein, die mangels Eintragung nicht erfolgt lei. Die Einlagen seien zurückgewährt, da Beschwerdeführer die von ihm eingebrahten Räume nebst Einrichtung zurückerhalten habe und die Baretinlagen zwischen den Gesellshaftern verrechnet seien. Das Verlangen einer Naturalrückgewährung der gemachten Einlagen bedeute ein Haften am Wortlaute des § 14 und mache ihn tatsächlich gegenstandslos, da die Bareinlagen stets für Grün- dungskosten teilweise verbraucht werden mußten, ehe der Fall des 8 14 eintreten könne. Die Rechtsbeshwerde ist niht begründet. Die Steuercerstattung nah § 14 des Kapitalverkehrsteuergeseges ist nach dessen Wortlaut an drei Vorausseßungen gebunden. Einmal muß das der Steuer zugrunde liegende Geschäft aus tatsächlithen dder rechtlihen Gründen nicht zur Ausführung gebracht oder vor der vollständigen Ausführung rückgängig gemacht sein, sodann muß die steuerpflihtige Zahlung oder Leistung zurückgewährt sein, und endlih muß zwischen diesen beiden Tatsachen ein ursächlicher Zusaminenhang bestehêèn. Es kann nun zweifelhaft sein, ob man- der Absicht des Geseßgebers gerecht wird, ivenn man bei de: Prü- fung der Frage, ob die anspruchbegründenden Tatsachen gegeben sind, nur den strenge Wortlaut des Geseßes zugrunde legt. Denn die Bestimmung bezweckt nach der thr beigegebenen Begründung

Nr. 2865 der Drucksachen des Reichstags zu 8 13 S. 29 wesentlich die Aupassung der Vorschrift ia § 1 des Reichsstempel- geseßes an den veränderten Steuertatbeftand des Kapitalverkehr- steuergesebes, 8 1 des Reichsstempelgeseßes ließ aber die Erstattung allgemein bei Unterbletben der Ausführung des Vertrags zu Den würde es nicht entsprechen, wenn man für die Anwendung de3 S 14 des Kapitalverkehrsteuergeseßes unter allen Umständen die Rückgewähr der Leistung auch da verlangen wollte, wo solche aus Gründen unmöglich ist, welche von der veränderten Entschließung der Steverpflichtigen unabhängig sind, sei es, daß die Leistungen überhaupt noch niht bewirkt, sei es, daß sie- durch Zufall unter- gegangen oder für die förmliche Herbeiführung der urspuinglich beabsichtigten Gründung bereits verbraucht sind. Wird man des- balb mit der Rechtsbeschwerde der Vorentscheidung entoegenhalten können, daß ihre Begründung, die Erstattung der Steuer scheitere an der Unmöglichkeit, die verbrauchte Leistung zurü&zugewähren, für sich allein das Urtei, nicht trägt, so folgt daraus doch noch niht die Berechtigung des erhobenen Anspruchs. Es kann hier dahingestellt bleïben, ov eine für den Bereich des Reichsstempel- geseßes früher ergangene Entscheidung des Reichsfinanzhofs auf den veränderten Wortlaut des Kapitalverkehrsteuergeseßes derart anivendbar ist, daß mangels Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister das Geschäft rehtlich als nicht zur Ausführung gebraht angeschen werden muß cine Rückgängigmachung ist vorliegend nicht erfolgt, da nicht der Gesellschaftsvertrag auf- gehoben, sondern die Gesellschaft aufgelöst ist oder ob nid vielmehr die noch nicht eingetragene Gesellschaft troßdem als steuerlich vorhanden angeschen werden muß; denn unter allen Umständen fehlt zwischen der Wiederbeseitigung des Zusammens- {lusses und der Rückgewähr der Leistungen der ursähliche Zu- sammenhang und damit die dritle Voraussezung, welche das Geseß fordert, indem es die verlangten Tatbestände mitertarnder dur das Wort „weil“ verknüpft. Die Akten ergeben, daß das von den Gesellschaftern zusammengeschossene Kapital solange gearbeitet hat, bis es aufgebraucht und dazu eine Schuldenlast entstandezu war, und daß alsdann die Gesellschaft gleih einer ins Handelsregister eingetragenen durch Mehrheitsbeshluß der Gesellschafter aufgelöst worden ist. Mag dies Vorgehen auch gesellschaftsrehtliÞ unwirk- sam sein, es beweist, daß die Ursache einer in Verfolg dieses Be- {lusses etwa e Rückgewähr nach der Absicht der Bé- teiligten nicht in dem Unterbleiben der Ausführung des der eur ep gen ENUng zugrunde liegenden Geschäfts, sondern arin zu finden ist, daß es von ihnen wegen verlustbringenden Er- gebnisses wirtschaftlih beendigt worden ist. Da somit die Voraus- sebungen des § 14 des Kapitalverkehrsteuergeseßes nicht vorliegen, ist der Anspruch mit Recht zurückgewiesen worden, (Urteil vom 29. Dezember 1925, IT. A. 633/25.)

Arnsberg. 123530]

In unser Handelsregister E

veute bei der Firma „Holz-

l aufs\telle Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung Frankfurt a. M.“ ein- getragen:

Ferner ist durch den-

Frma „Karl Reisgen, Fnden“ folgen- des eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Aldenhoven, den 29, Januar 1926.

eingetragen worden. Nicht eingetragener

Geschäftszweig: - Handel mit Kaffee,

Lebensnttteln, Wein und Spirituosen. Altdamm, den 26. Fanuarc 1926.

Amtsgericht.

Amtsgericht,

der Generalversammlung vom 309 Juni 1925 ist die Umstellung des Grund- kapitals in Höhe von fünfzig Millionen Papiermark auf zehntausend Reichsmark beschlossen worden. Es 0 eingeteilt in fünfhundert auf den Fihaber lautende

schaftsvertrags abgeändert worden.

2. auf Blatt 90 über die Firma Altenberger HZwitterstocksgewerk- oge in Altenberg: Die Firma ist er- oschen.

Amtsgericht Altenberg, 30. Fanuar 1926.

Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlun vom 8. Januar 1926 ist dis Zweigniederlassung in ODeventrop aufs gehoben,

Arnsberg, den 30, Januar 1926.

Das Amtsgericht.