1926 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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D444 Ch f f A 111199 11101 L ck ia Ly DC1 Onpothetengiau'higern n T, Uner O IAa0LC, DTI Hi 5 Ao Ca Ar S 9 » 9 Dew by e CD +4 4 Air öffentlichen Hand zugute kommt, {Zuruf bei der Deutichnationalen Volksvartei: Das tun Sie ja sowieso!) Meine Herren, können

Lip artel; Qas lun Bie ia P elo.) etne erren, LOnnen

Sie denn nicht einmal diesem Gedanfen folgen, der doch gang ein- deutig ist; das ist doch nicht so schwer. (Heiterkeit links. Zurufe rechts.) Natüclich ist es vielleicht etwas s{chwierig; aber ich bemühe mich ja, mich so klar auszudrücken, wie es mix möglich ist.

Bei diesem preußishen Vorschlage ware jedenfalls der Ge danke der Jnflations\steuor rein zux Durchführung gekommen, aber die Reichsregierung hat das seinerzeit abgelehnt, Infolgedessen ist dieser Gedanke nah zwei Richtungen hin verlassen worden. Einu- mal ist der Charakter dex Fnflationssteuer nicht restlos, sordern nue in Form einex Abstufung durchgeführt worden, so daß dex un- helastete Besiy mit 10 % herangezogen wird, und dann weiter je nach dem Maße der Belastung im Reiche Abstufungen von 15, 20 und 25 % und dann die volle Belastung eintreten. Jn Preußen sollen noch einige Stufen mehr eingeführt werden, die Belastung foll abgestuft sein mit 10, 15, 20, 95, 30 und 35 %, dann fommt diè höchste Wertstufe von 40 %, wenn die frühere Belastung mehr als 50 % des Friedenswertes betrug und somit der Fnflations- gewinn besonders groß ist. Dadurch, daß das Staatsministerium hier übex die Fassung des Reichsgeseßes hinausgegangen ist, hat es einmal den Charakter der Jnflationssteuex noch schärfer zum Ausdruck gebracht und zweitens die jähen Uebergänge vermieden, die sich nach der Reichsgeseßgebung bei dem Springe bon 95 auf 40 7 ergeben würden.

Eine weitere Abweichung von diesem reinen Fnflations- charaftex der Steuer ist aber in dex Reichsgeseßgebung und dem- entsprechend in der preußishen Geseßgebung noch insofern vor- genommen, als wir eine 10 Lige Steuer auch von demjenigen fordern, dessen Haus unbelastet war und der daher gar keine Fn- flationsgewinne gehabt hat. Fnsofern ist die Steuer nach den zwingenden Vorschriften des Reiches feine Jnflationssteuer, sondern, wenn Sie wollen, eine Werterhaltungssteuer. Auch der- jenige, der durch die Juflation nicht gewonnen hat, soll, weil ex doch die Substanz seines Hausvermögens sich erhalten hat und da- durch besser als mancher andere gestellt ist, wenigstens zu einer bescheidenen Steuex von 10 % herangezogen werden.

Die Auswirkung dieser ganzen Regelung, daß sih also hier zwei Gedanken kreuzen, auf der einen Seite für die Verzinsung des eigenen und des fremden Kapitals ein Betrag von 3 % entsprechend den Aufwertungsbestimmungen bereitgestellt wird, auf der anderen Seite aber die Steuer nah Maßgabe des Jnflationsgewinnes ab- gestuft wird, äußert sih darin, daß eine stärkere Verzinsung des Gigenkapitals gewährleistet wird. Wollen Sie bitte einmal in der Begründung zu dem Gesehentwurf die Zahlenzusammenstellung auf Spalte 13 verfolgen. Aus diesex Zusammenstellung können

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Sie ersehen wenn wix einmal die Spalte nehmen, wo wir von einex sechsprozentigen Friedensmiete ausgehen —, daß derjenige

Eigentümer, dessen Haus unbelastet war, nach Abzug der Steuer und dessen, was erx für Betriebskosten behält, von einer Gesamt- miete von 6000 X noch 2580 M übrig behält und damit eine Verzinsung von 2,58 % des gesamten Eigenkapitals erhält, also, wenn Sie nun hiev die Gleichstellung mit dem Hypothekengläubiger durchführen, eine Verzinsung von rund 10 % des auf % % herab- gewerteten Kapitals bekommt. Wenn Sie weiter einmal an- nehmen, daß eine Belastung von 90 000 Æ da war, dann bleibt dem Eigentümer immex noch eine Summe von 1830 # oder eine Verzinsung des gesamten Eigenkapitals von 2,29 %, also au hier noch eine Verzinsung des auf 95 % bemessenen Eigentiümerkapitals mit 9 %. Bei ciner Belastung von 40 % bleibt dem Eigentümer immex noch ein Betrag von 1080 M, das heißt eine Verzinsung von 1,80 % odex von 7%, wenn Sie eîne Abwertung auf 25 % durchführen, Selbst da, wo die Belastung auf 60 und 80 % auf- fteigt, bleibt dem Eigentümer unter allen Umständen immer noch die dreiprozentige Verzinsung des auf 25 % herabgewerteien Eigent=- tünterfapital8, also die Gleichstellung mit dem Hypothekengläubiger.

Nun entsteht ja noh die Frage: Jst diese Steuer eine Real- steuer oder eine Personalsteuer. Der Herr Abg. Dr. Kaufhold ist auch auf diese Frage eingegangen und hat gemeint, es sei doch cine Verschlechterung des bisherigen Zustandes, daß nunmehr der Charaëter der Realsieuer auch hier in deut Text des Geseyzes stark hervorgehoben werde, insofern, als es im § 6 Abs. 3 des Entwurfes heiße Für die Steuer haftet das Gratndstück an sich. An und für sih ist das ja nihts Neues; denn bisher wurde die Steuer in Zuschlägeu zuv Grundvermögenssteuex erhoben. Daß die Grund- vermögenssieuer eine Realsteuer ist, die das Grundstü als solches belastet, ist noch nie bestritten worden. Nun fragt sich, ob man die Sieuer in eine Personalsteuer umgestalten kann, wenn man sie niht mehx in Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer, sondern in Form einex Aufwertungssteuer erhebt. Jch glaube, an dem Charakter der Steuer ändert das gar nihts. Aber auch hier sind ja doch die Bestimmungen der Reich8gefseßgebung maßgebend, Herr Abg. Dr. Kanfhold, und um ganz siher zu gehen, weil ja diese Frage auch im Staatsrat eine Rolle gespielt hat, habe ich im Reiche angesragt, wie denn das Reich diese Steuer beurteilt, ob sie auch nach der Meinung des Reiches atnd der Fassung, die die Steuer in der Reichs8geseßgebung erhalten hat, eine Realsteuer sei. Darauf bekomme ih von dem Reichsminister der Finanzen folgende Auskunft:

Dex in dem gefl. Schreiben vom 29, Januar 1926 geäußerten Auffassung, daß die iw dem Entwurf eines Gebäudeentschuldungs- steuergeseßes durchgeführte Gestaltung des Geldentwertung8- ausgleihs bei bebauten Grundstücken als eine Objektsteuer mit der in den 88 26 bis 32 der Dritten Steuernotverovdnung in dex Fassung des Abänderungsgeseßes vom 10. August 1925 ge- troffenen reihsvechtlihen Regelung nicht in Widerspruch steht, trete ich ergebenst bei. Die erwähnten reichsvrehtlihen Vor- schriften gehen, wie auch die Bestimmung des §8 58 der Dritten Steuernotverordnung evgibt, davon aus, daß dex Geldent- wertungsausgleih das Grundstü selbst zum Gegenstande hat. Durch die besondere Bestimmung des § 30 wird der Charakter dés Geldentwertungsausgleihs als einer Objektsteuer mah mneinev Auffassung nicht berührt, Le

Jch glaube, es fäann keinem Zweifsl unterliegen, daß diese Steuex keine Persoialstener ist, sondern daß sie eine Realsteuer ist: eine Steuer, die das Grundstü als Objekt belastet. Sie unter- {cheidet sich freilih von andexen Realsteuern insofern, als bei anderen- Realsteuern auf die Belastung des Grundstücks keine Rüefsicht genommen wird. Hier wird zwar auch nicht auf die gegen- wärtige Belastung des Grundstücks Rücksicht genommen, wohl ader

» S 2 l . Nl 17 io “T y E46)! } T fi f if die frößere Belastung, und die Höhe der Stener wird abgetnlust

Maßgabe der früheren Belastung und nach Maßgabe des | en Wegfall dex früheren Belastung herbeigeführt worden ist. bex ih glaube, daß im großen und

Ó ganzen die Frage, ob man die Steuern nun in die wissenschaftliche

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Inflationégewtinns, der durch d Í

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Kateaorie der Realsteuern ode der Personalstenern einzureihen hat, eine verhältnismäßig geringe Rolle spielt.

Praktish kann allerdings dlese Frage werden, wenn es zur 23wanasversteigerung kommt und nun der Fiskus das Vsrrecht für die laufenden Beträge und die zweijährigen Rückstände geltend macht. Aber nach der Fassung des Reichsgeseßes kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß diese Stener eine Realsteuer ist und daß die preußishen Bestimmungen sih in vollklommenem Ein- flange mit dex Reichsgeseßgebung befinden.

Nun zu der Frage: Kann der Eigentümer die erhoyie Be- lastung, die ihm durch die Hauszinssteuer auferlegt wird, allerdings unter gleichzeitiger Erhöhung der Mieten, tra en? Jch habe vorhin hon erwähnt, daß man im Frieden damit rechnete, daß dex Eigen- tümer von dex Miete etwa 20 bis 25% zux Deckung der Betviebs- kosten notwendig hätte. Zurzeit erhält der Eigentümer 43,5 % der Friedensmiete zux Deckung der Betriebskosten, und nah dem Entwurf soll er eine weitere Erhöhung von 4 % bekommen, so daß ihm alsdann zur Deckung der Betriebskosten 47,5 ?s der Friedens8- miete zur Verfügung stehen würden. Außerdem stehen dem Haus- eigentümer, wie ih vorhin schon in anderem Zusammenhange hervorgehoben habe, 12,5 % der Friedensmiete zur Verzinsung des eigenen und des sremden Kapitals zur Versügung. Dahei geht man davon aus, daß man 25 % des gesamten eigenen und [remden Kapitals zugrundelegt und nunmehr von diesen 25% 3% ihm zux Verfügung stellt also den Zinssag, den ex heute nah den Aufwertungsgeseßen zur Verzinsung des aufgewerteten fremden Kapitals braucht. Außer den 47,5 % stehen also dem Eigentümer unter allen Umständen 3 % zur Verzinsung des eigenen Kapitals zur Verfügung. Wieviel die 3 % dann von den 12,5 % M'ete im einzelnen ausmachen, hängt selbstverständlih von der Belastung des Grundstücks und von dem Anteil des eigenen Kapitals ah.

Nun wird allerdings in gewissen Fällen eine stärkere Belastung des Eigentümers wicht nur durch den höheren Say der Steuer herbeigeführt, sondern auch dadurch, daß wir die Steuer auf eine neue Grundlage stellen und die Steuer nicht mehr in Zusctlägen zur Grundvermögenssteuer, sondern in Prozenten dev Friedens8- miete erheben. Der Reichstag hat seinerzeit in einer Resclution zum Ausdruck gebracht, die Reichsregierung möge den Ländern nahe legen, die Hauszinssteuer in der Form von Prozenten der Friedensmiete zu erheben, und auch der Hauptausshuß des Land- tags hat so beschlossen. Der Beschluß des Reichstags ist, allerdings in dex reihsgeseßlihen Regelung selber, niht in ganz einwand- freier Form zum Ausdruck gekommen, nämlich in dem § 7 der heute geltenden reichsgeseßlichen Bestimmungen. Dort heißt es im § 7 Ziffer 1:

Die Steuer ist in einem von den Ländern zu bestimmenden Hundertsaße der Friedensmiete zu erheben. Sie ist bei der den Ländern vorbehaltenen Regelung der Mietzinsbildung auf den Mieter zu überwälzen. Die von den Mietern gezahlten Beträge sind vom Eigentümer in voller Höhe abzuführen.

Dieser leßte Say ist der entscheidende Saß bei diesex Frage.

Meine Damen und Herren, wie war denn bishec die Regelung? Dort, wo sich ein Haus nur mit 6 % verzinste, also ein Haus im Werte vou 100 000 { eine sehsprozentige Friedens- miete abwarf, war es gleichgültig, ob man die Hausgzgiusstener in Form von Hundertsäßen der Friedensmiete erhob, oder man sie in der Form von Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer erhob. 98 9% der Friedensmiete und 700 % Zuschlag zur Grundvermögens- steuer waren, wenn die Friedensmiete 6 % des Haustverts betrug, dieselbe Summe. Wenn dagegen das Haus sich \hlechter verzinste und weniger als 6% abwarf, so konnte der Eigentümer ver- langen das war ja ausdrücklih in der preußischen Verordnung vorgesehen —, daß die Micte niht in Form von Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer erhoben werde, sondern daß sie zu seinen Gunsten auch hier in Zuschlägen zur Friedensmiete erhoben würde. Man kam also dem Eigentümer, dessen Haus si {chlecht verzinste, entgegen und lehnte den für ihn ungünstigeren Maßstab ab. Bei einer über 6 % hinausgehenden Verzinsung hätte man jsinngemäß auch den allerdings in diesem Falle für den Eigentümer un- günstigeren Maßstab anlegen und auch hier von dexr Friedensmiete ausgehen müssen. Das hat man nicht getan. Es ist vielmehr dabei verblieben, und auch bei diesen Häusern, die eine höhere als sehsprozentige Friedensmiete abgeworfen haben, ist die Steuer wie bisher als Zuschlag zur Grundvermögenssteuer erhoben worden, so daß ein solcher Hauseigentümer nicht 28 9% der Friedensmiete zahlte, sondern, wenn beispielsweise sein Haus sich mit 8 % dex Friedensmiete verzirste, nux 21 % der Friedenómiete als Hauszinssteuer zu zahlen hatte. Da wir nun allgemein zur neuen Berehnung nah dexr Friedensmiete übergehen, so wird ein solher Hauseigentümer nicht nux mit dem Unterschied zwischen 98 und 40 % neu belastet, sondern mit dem Unterschied zwischen 21 und 40 %. Jh glaube aber, daß es sich hier nicht um eine Ungerechtigkeit handelt, sondern daß es sich darum handelt, daß ein altes Unrecht wieder gutgemacht wird und nunmehr alle Haus- eigentümer nah demselben Maßstabe herangezogen werden, nämlich alle mit dem Maßstabe dessen, was sie im Frieden an Miz2t2o ein- nahmen, mit dem Maßstabe der Friedensmiete.

Ich habe vorhin schon angegeben, daß auch bei diefer: Berechnung dem Hauseigentümer immerhin noch erheblihe Beträge zur Deckung der Betriebskosten und zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals bleiben. Nun könnte allerdings der Einwand gemacht werden, ein Haus, das sih höher verzinst als mit 8 % der Friedens- miete, hat vielleicht auch höhere Unkosten, weil viele darin wohnen. Das mag bis zu einem gewissen Maße richtig sein. Aber wenn ein solches Haus höhere Unkosten erfordert, so hat auch der Hausbesitzer, der 47,5 % der Friedensmiete zur Deckung der Betriebskosten be- kommt, mehr als derjenige, dessen Haus sih nur mit 5 % verzinst und der auch nur 47,5 % der Friedensmiete zur Deckung der Betriehs- kosten erhält. Außexdem hat der Hauseigentümer, dessen Haus sich höher verzinst, in den 12,5 %, die er zur Deckung der Zinsen für eigenes und fremdes Kapital bekommt, mehr als derjenige, dessen Haus si nur mit einem geringeren Betrage verzinst. Endlich: wenn die Miete einmal weiter steigen sollte, und das wird im Laufe der

Jahre allmählich eintreten, und wenn dann von dem Mehrertrag der Miete dem Hauseigentümer erhebliche Beträge zufallen werden,

V derjenige Hauseigentümer, dessen ne hot Vers zinsung abwirft, mehr bekommen als derjenige, dessen Haus eine o nonAa Mora ndas A e 44 o Af c o, Ç At geringere Verzinsung hat. Ich glaube aljo, daß der Maßstab richtig

gewählt ift.

Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat dann noch die Frage der Besteuerung der Landwirtschaft eingehend behandelt. Es ist richtig, daß die Staatsregierung in ihrem ursprünglichen Entrourf die Be- steuerung der Landwirtschaft nicht vorgesehen hatte und daß sie ersk dem Gutachten des Staatsrats Rechnung getragen hat, der mit eineu großen Mehrheit die Besteuerung der Landwirtschaft verlangt hat. Aber auch hier wird die Besteuerung der Landwirtschaft doch in ges} wissen Grenzen gehalten, indem nur die Hauptwohngebäude zu diesen Besteuerung herangezogen werden und alle Wirtschaftêgebäude, Werks- woßnungen und Instgebäude davon freibleiben.

Es läßt sich doch nicht verkennen: es ist Heute Herr Abs geordneter Dr. Kaufhold hat das bereits in anderem Zusammenhangçe erwähnt eiwas Mißliches, wenn der kleine Mann, der eine Kuh und ein paar Morgen Land hat, nur weil er Landwirt ist, von der Steuer frei bleibt, wenn aber derjenige, der neben ihm wohnt und vielleicht nur einen Morgen weniger hat, der aber im Sommer auf Arbeit geht, zur Hauszinssteuer herangezogen wird weil ex nicht Landwirt ist. Darin liegt ein starkes Argument dafür, daß auch

die Landwirtschaft zu dieser Steuer herangezogen wird. (Zurufe be?

der Deutschnationalen Nolkspartet.)

Gin zweites Argument dafür, daß man die Landwirtschaft in diesem beshränkten Umfgnge zur Hauszinssteuer heranziehen soll, liegt auch darin, daß der Geldentwertu 1gsausgleih bei unbebautem (Brunds besi, der in der dritten Steuernotverordnung vorgesehen if, bisher nit, durdgeführt worden ist, daß daher die Landwirtschaft bisher vor der Belastung auf diesem Geibete bewahrt geblieben ist. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Ja, meine Damen und Herren, ih verkenne durhaus nicht, daß es der Landwirtschaft nid gut geht und daß man die Landwirtschaft shonsam behandeln muß. Wir haben aber geglaubt, den Beschlüssen des Staatsrats mit dev eben angegebenen Begründung Rechnung tragen zu müssen und dem Landiag die Entscheidung darüber zu überlassen, ob die Landwirtschaft zur Steuer herangezogen werden soll oder nicht.

Nun, meine Damen und Herren, noch ein leÿytes, vielleicht das wichtigste! Wie soll diese Steuer nach diesem Entwurf verteilt werden? Jch bin vorhin schon darauf eingegangen, daß wir vor- geschlagen haben, der Neubautätigkeit 16 % zur Verfügung zu stellen, dem allgemeinen Finanzbedarsf 24 %. Jch habe auch {hot erwähnt, daß wir es begrüßen würden, wenn wir für die Neus bautätigkeit größere Beträge bereit stellen könnten. Abex es steht auf dex anderen Seite, daß es unter allen Umständen noiwendig ist, den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen, und daß dieser Haushalt, wie er Fhnen vorliegt, obwoht gegenüber dem Vorjahre bereits Ersparnisse im Betrage von 125,2 Millionen gemacht worden sind, nicht ins Gleichgewicht gebracht werden kann, wenn nicht echeblihe Mehrbeträge aus der Hauszinssteuer für den all- gemeinen Finanzbedarf des Staates zur Verfügung gestellt werden.

Es ist nicht so, als ob Preußen für die Neubautätigkeit bisher weniger aufgebracht hätte als etiva andere Staaten, sondern man kann auf diesem Gebiet mit gutem Recht sagen, daß Preußen allen anderen Ländern in der Förderung der Neuhbautätigkeit voratt- gegangen ist, mit Ausnahme des Freistaates Hamburg. Fch darf aus einex Zusammenstellung erwähnen, daß Preußen bisher bex 98 % Hauszinssteuer 14 % für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt hat, Bayern bei 36 % nur 11 %, Sachsen bei 27 % nux 10 %, Baden bei 20 % nur 8 %, Thüringen bei 24 % nux 2,4 %, Hessen bei 33 % nur 5%, Hamburg allerdings bei 920 % den vollen Betrag. Aber Hambuvg kann sich leiht tun, weil es bei seiner außerordentlich günstigen Finanzlage die Hauszinssteuer nicht für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch zu nehmen braucht. Mecklenburg hat bei 24 % Hauszinssteuer nur 6 % zur Vexfügung gestellt, Oldenburg bei 18 % nur 4 %, Braunschweig bei 22 % nux 3%. Also abgesehen vom Staate Hamburg marschiert Preußen weitaus an der Spiye aller Linder in der Bemessung dessen, was aus der Hauszinssieuer für die Neubautätigkeit zur Versügung ge- stellt worden ist. (Zuruf des Abgeordneten Kausbold.) Gewiß, ih weiß, Herr Kaufbold! Sie haben ja vorhin den shöônen Ver- gleih von dein Ringkampf zwischen dem Wohlfahrtsminister und dem Finanzminister angeführt. Fh nehme es dem Wohlfahrts- minister auch nihi übel, wenn ex von seinem Standpunkt a!s Ressortminzster für die Neubautätigkeit viel mehr haben will. Aber es muß auch im Staatsministerium der Ausgleich der Juteressen herbeigeführt werden, hier der Ausgleich zwischen den Erforder- nissen der Neubautätigkeit und den Erfordernissen des allgemeinem Finanzbedarfs. (Sehr richtig! links.)

Sollte sich im Ausschuß ein Weg finden, dex Neubautätigkeit noch raehr zur Ve#ügung zu stellen, so bin ih gern bereit, mit Jhnen diesen Weg zu gehen. Dieser Weg kann aber nur gegangen werden, wenn wir die Ausgaben noch weiter zusammenstreihen, wenn also der Landtag und alle Parteien den ernsten und ento- hlossenen Willen haben, nit nux keine Mehrausgaben mehr bet dex Berawing des Haushaltsplans zu fordern, sondern die Aus- gaben herabzuseßen. (Sehr richtig! bei der Wirtschastlichen Ver- einigung.) Wenn sich alle Parteien dazu verpflichten, die Aus- gaben bei der Veraiung des Haushalts noch um weitere 20 oder 36 Millionen zu drosseln, bin ih gern bereit, mit den Parteien des. Landtags diesen Weg zu gehen und die dadurch gewonnenen 90 oder 30 Millionen der Neubautätigkeit zur Verfügung zu stellen.

Es läßt sich durchaus nit verkennen, daß dieje Hauszinssteuer keine exfreulihe Steuer ift. Es ist auch gewiß für die Staats regierung keine erfreuliche Aufgabe, diese Hauszinssteuer Gier im Landtag in vertiefter Form vertreten zu müssen. Aber wir handesn unter Zwangsbestimmungen. Andererseits kann man in diesem Zusammenhang auf gewisse Verbesserungen hinweisen, dio diese Steuervorlage enthält. Jh betrachte als eine solche Verbesserung cinmal die Umstellung der Hauszinssteuer auf die Friedenêmiete, zweitens die Staffelung nach dem Jnslationsgewinn, drittens die Berücksichtigung der kleinen Eigenheime, die bis zu einer Bolastung von 20 % voll frei bleiben, und viertens eine gewisse Erleihterung bei gewerblichen Gebäuden. Die gewerblichen Gebäude, ins

besondere die Fabriken, erfahren insofern eine Entlastung. als sie im allgemeinen den geringsten Saß der Steuer zu ragen haben; denn industrielle Betriebe und Unternehmungen waren im allge meinen in Friedenszeiten nicht mit Hypotheken belastet. Wenn Hypothekenbelastung da war, aren es Sicherungshypothefken, die für Obligationen bestellt waren. Es ist in der Vorlage ausnrüdlich

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zum Ausdru gebracht, daß cine solche Belastung mihi In Reh gestellt wird, wenn es sich darum handelt, die Staffelung 2urchzu- führen. Fusojecn wird also die JFndustrie und das Gewerbe bei dex Siaffelung entlastet werden, nah meinem Dafürhalten auch mii Recht, weil die Obligationssteuer eine besondere Belastung für den JFuflationsgewinn darstellt.

Jh möchte dann noh auf cine Bemerkung des Hercn Abg. Kaufhold eingehen. Er hax alle möglichen Fragen in seiner Rede angeshnitten. Jh bin auf die meisten diesex Beschwerdepun!ze ein- gegangen. Zuletzt hat er angeführt, daß die preußishe Siaats- regierung die Hotelbesizer zu shlecht behandle und hat gesagt, der Landtag habe bereits im September 1924 einen Beschluß gefaßt, Ihnen zu helfen, und diese Entschließung sei erst im Dezember 1925 durchgeführt worden. Das ist nit richtig, Herr Kollege Kaufhold. Bereits am 8. Okiobex 1924 ist ein Erlaß hexausgegeben worden, durch den die Katasterämter darauf hingewiesen werden, die Saisonbetriebe des Hotelgewerbes bei der Heranziehung zur Steuer shonend zu behandeln. Neu ift in dem Erlaß vom Dezember 1925 nux das, daß wix einen allgemeinen Maßstab für die Ermäßigung vorgeschrieben haben. An sich ist doch zu berüdcksihtigen: wenn diese Betriebe Saisonbetriebe sind, so kommt das schon in der Ver- anlagung zur Steuer zune Ausdruck. Das, was diese Betriebe heute noch besonders belastet, ist der Umstand, daß deù Fremden-

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verkehr gegenüber der Friedenszeit stark zurückgegangen ist und diesem zweiten Moment wollen wix durch unseren neuen Erlaß Rechnung tragen, indem wir die allgemeine Anweisung gebcú, daß die Sieuer in dem Maße herabgeseßt wird, wie der Besuch der Hotels vom Jahre 1913 bis zum Fahre 1926 zurückgegangen ist. Jh glaube, daß die meisten Klagen auf diesem Gebiete verstummen werden, wenn dieser Erlaß durchgeführt sein wird.

Meine Damen und. Herren, ih fasse mich zusammen. Diese Siener ist hart, aber sie ist eine Notwendigkeit. Wix sind gern bereit, andere Wege zu gehen, wenn es Fhnen gelingen sollte, diese Sieuex milde zu gestalten. Aber Sie müssen dabei immer im Auge behalten, daß Sie als Landtag die Pflicht haben, dafür zu sorgen, daß unter allen Umständen das Gleichgewicht des Haushalts her= gestellt wird. (Bravo! links.) i

Die zweite im Anschluß an die Ausführungen des Abg. Kaufhold (D. Nat.) gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut:

Jch bin dem Hexrn Abgeordneten Dr. Kaufhold für seine Ausführungen dankbar. Jh habe daraus das eine entnommen, daß ex und seine Fraktion grundsäßlih für die Bewilligung der Hanszinsfteuer in Höhe von 40 % der Friedensmiete eintreten werden und nux noch gewisse Zweifel über die Verteilung dieses Betrages bestehen.

Jch habe aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kaufhold weiter entnommen, daß seine Partei unter Umständen geivillt ist, eine neue Koakition vorzuschlagen. Wenn sie zustande kommt, hoffe ich weiter, daß Herr Kaufhold das Amt des Finanz- ministers in dieser neuen Koalition übernimmt und selbst die Hauszinssteuer durhführt. Auch dafür würde ih ihm außer- ordentlich dankbar sein.

Es ist dann von Herrn Abgeordneten Kaufhold wie vou Herrn Abgeordneten Ladendorff die Frage aufgeworfen worden, wieviel dur die Kosten der Veranlagung vershlungen werden würden. Nach sorgfältiger Berehnung sind es knapp 2%. Hört, hört! links.) Das ist nah meinem Dafürhalten ein außerordentlich ge- ringer Prozentsaß, wenn man daran denkt, daß im Reich allgemein damit gerechnet wird, daß die Veranlagung der Reichssteuern 4 % vershlingt. (Zuruf bei dex Wirtschaftlichen Vereinigung.) Feden- falls kostet die Veranlagung und Verwaltung der Hauszinssteuer noch niht 2 % des Gesamtauffommens. (Hört, hört! links.) JFn- sofern sind die Kosten der Veranlagung verhältnismäßig günstig.

Dann noch etwas anderes! Herr Abgeordneter Ladendorff, Sie haben so getan, als ob die gange Wohnungsbaupolitik Schiff bruch gelitten hätte, als ob die ganze Förderung der Bautätigkeit dur die Hanszinssteuer ein Nichts wäre. Jh habe vorhin einige Zahlen angeführt. Daraus geht hervor, daß in einem Fahre 93 000 Wohnungen neu hergestellt sind (hört, hört! links), davon nux 20000 mit Privatmitteln, alles andere aus Mitteln dex Haus8- zinssteuer und öffentlihen Mitteln. Sie haben gesagt, daß 20 000 Wohnun-:n aus Privatmitteln hergestellt seien, sei ein Beweis, daß es auch ohne öffentliche Mittel gehe. Das ist ein Trugshluß, deu Sie felbst niht aufrehterhalten werden. Diese gange Förde- rung aus öffentlihen Mitteln hemmt ja die private Bautätigkeit in feiner Weise. Wer heute auf eigene Faust bauen will, braucht feine Hauszinssteuer zu zahlen, er ist der Zwangswirtschaft nicht unterworfen, hat niht einmal Grundvermögenssteuer auf drei Fahr zu zahlen. Er ist also vollkommen fxei in dem, was er machen will, Die ganze Zwangswirtschast und die Förderung der Neus- bautätigkeit mit öffentlihen Mitteln hemmt die private Bautätig- feit nit. (Abg. Ladendorfs: Zwangswirtschast!)) Sie haben gesagt, diese Zwangswirtschaft und die Förderung der Bautätigkeit {ade dem Handwerk; wenn sie wegfielen, würde es dem Bau- handwerk gut gehen. Wer verdient denn daran, daß heute gebaut wird? Doch auch das Bauhandwerk! Das können Sie nit leugnen. Es mag sein, daß an Stelle manhes Unternehmers, der früher auf eigenes Risiko baute, heute die gemeinnüßzige Ge- nosseuschast tritt, Aber das Bauhandwerk bekommt auch zu tun, wenn die gemeinnüßige Baugenossenschast baut. Sie tun dem Bauhandwerk keinen Dienst, wenn Sie sagen: Wir wollen aus öffentlihen Mitteln für die Bautätigkeit nichts haben. Wenn die öffentlichen Mittel niht für die Bautätigkeit ausgeworfen würden, würde die Bautätigkeit dem Handwerk nicht so viel zu tun geben wie heute; denn Privaikapital steht für Neubauten nur in geringem Maße gur Verfügung. Deshalb i} die Aufwendung öffentlicher Mittel für die Neubautätigkeit zugleih eine Förderung des Bauhandwerks, das wir auch so pflegen wollen, wie Sie das wollen. (Lebhafte Zurufe. Glocke des Präsidenten.)

Unsere Bevölkerung, Herr Ladendorff, nimmt immer noch zu, und was wir bauen, reiht immer noch niht aus. Deshalb find doch die 93 009 Wohnungen, die in diesem Fahre gebaut sind, ein guter Anfang. Wenn die öffentlichen Mittel niht aufgewendet wären, wären die 93000 Wohnungen nicht gebaut, und die Wohnungsnot wäre noch ärger. (Zuruf des Abg. Ladendorff.) Nein, das ist nux für Preußen berechnet vom 1, Oktober 1924 bis 1. Oktober 1925!

Dann noch ein Lhtes! Herr Dr. Grundmann hat im Ein- gange seiner Ausführungen gesagt, ih hätte gegen gewisse demso- kratishe Grundprinzipien verstoßen. Um so mehx habe ih mich

e ener A Et an dr A E A A I D D COED A F O T Kad 1a

) Grundmann den, wenn auch etwas verblümten, Rat ganz allein machen, ohne den Landtag ¿h hâtte die gange Hauszinssteuer i Wege „einer Verordnung machen können, weil im Reichsgeset steht: die Landesregierungen werden ermächtigt ust. desregierungen erlassen die erforder- Man kann darüber streiten, und Staats- rechtslehrer würden fsicherlich darüber streiten, ob das Reichsgeseß eine Landesregierung von dieser Streitfrage: wenn die nicht gefragt hätte, sondern die Hauszinssteuer auf dem Wege der Verordnung geregelt hätte, was hätte das für ein Geschrei ge- Man hätte von Eigenmätigkeit hätte keine aht Tage ge- der andern gekommen, die dem und dem Punkte ab- aufgehoben würde.

seiner Ausführungen mir gab, ih sollte diese Sache zu befragen; er meinte,

Das ist richtig; teich8geseß steht: lichen Bestimmungen.

ermächtigen Staatsvegierung den Landtag

(Sehr richtig! links.) der Staatsregierung gesprochen, und es dauert, dann wäre eine Resolution nah verlangt hätte, doß die Verordnung an geändert oder in dem und dem Punkte

Abex wir wollen die Dinge ernst betrachten. zu verantworten, daß die größte preußishe Steuer, die Hunderte von Millionen einbringt, die zum Teil für den allgemeinen Finanz- bedarf, zum Teil für die Neubautätigkeit verwendet werden, der Staatsregierung allein überlassen wird, ohne daß dex Landtag Das wäre einfach ein unmöglihher Zustand. Ermächtigung, die im Reichsgeseß steht, ist für bayerische Verhä nisse bevehnet; die Bayern machen das durch ihre Regierung alle Aber was in Bayern am Plate ist, braucht in Preußen noch nit am Playe zu sein, Jedenfalls bin ih der Meinung, daß es demo- kratishen Goundsägen besser entspricht, wenn eine so wichtige Vor- lage niht durch die Staatsregierung allein, sondern durch den Landtag gemacht toird, (Bravo! links.)

gefragt wird?

NVarlamentarische Nachrichten.

des Reichstags beriet :8 Abgeordneten Heimann twurf über die Versorgung der Reichswasser\schu L. Bericht über die Beratung und beantragte dem Nachrichten- ger zufolge dabei die un- Die Bedenken gegen den § 7

Der Haus8haltsausschu am 9. Februar unter dem (Soz.) zunächst den Gesetzen Polizeibeamten t\ch. Vereinig.) erstattete det dieses Geseßes im Unterausfch büro des Vereins deutscher veränderte Annahme des Entwurfs. Erklärung €ines

Zeitungsverleger

Reichsarbeits- in Fällen der entwerteten Zahlungs®- mit größtem Wohlwollen geholfen emaligen Angehörigen des Reichswasser-

n, im Wege

arbeitsministeriums ministerium hat bisher Versorgungsgebührnisse wird zugesichert, da chußes, namentlih den seit 1. April tüßung in wohlwollender Weise geholfen Geldentwertung

1922 Entlasf ex Unters Nersoragungsgebührnisse gezahlt werden können oder entwvertet aezahlt werden.“ \duß habe ferner folgende Entschließung al! über die Versorgung der Polizeibeamten so durchzuführen, daß derzeitige und frühere Angeh: wassershubes gegenüber Angehörigen der Schußpolizei der - L j Die Ausführungsbestimmungen si Die Reichsregierung \

genommen:

nicht benachteiligt werden. Reichstag vorzulegen. timmen, daß bei den vor Inkrafttreten dieses Geseßes ausge\cied Angehörigen des Reichswassershubes als Tag der Tag gilt, an dem ihnen der Polizeiversoraungssc{ein hätte ausgedän- diat werden müssen, Auf Einwände der Regierung empf i }or Inkrafttreten“ zu sagen fündung“ und ferner zu bestimmen, daß der Polizeiversorgunasschein als verspätet ausgehändigt im Sinne der Anjstellungsgrundsäße vom Ti Aba. Torale r (Komm.) beantragte, den § 5 dahin zu ändern, daß nicht die Dienstzeit, die bei frei j z,_B. bei Roßbach und anderen Berl Litauen, geleistet worden sind, auf das Pflichtdienstjahr angere Er beantragte, die Dienstzeit bei der Reichsmarin bloß auf die Pflichtdienstzeit, sondern auh auf das BVesol alter anzurechnen und endlich f [d

Vormerkung der der Entschließung statt

anzusehen set.

Nerbänden, 3.

Berlbänden, Noichänpehrministeriumt folge olt h eine ichwarz-weiß-ro! Neichäwehrministeriums befolgen wollte, gu eine \chwarz-weiß-ro!

Flagge entfernt. Aber wenn derartige Flaggen entfernt werden, Î i Mond Sabon ah 3; eine * 9. T :

dann redet fein Mens davon. Daß in einem anderen Fall die

Entwurf {on morget 1 Nach Bemerkungen de Rönneburg (Dem.), der sich zur Versorgung der Beamten lich stellte, wurde unter Ablehnung von Abänderungen entwurf angenommen. D

Tbschnung i der Geseb- enu nmen. Die Resolution wurde mit den genannten Abänderungen ebenfalls angenommen. O ging dann

eihswehrministe- Berichterstatter Abg, Stücklen (Soz.) Reihe Mehrausgaben, die nicht gerade de fragte dann den Minifter: ) Reich8wehr 2 Wer hat ihr die Uniformen geliefert? 4. Welche Stellung be- l : ut beim Reichswehrkommando II11? 5. Aus welcen Mitteln werden die sogenannten Verbindungsoffiziere eidêwehr und nationalen Verbänden besoldet? einnahmt die Reichswehr Mittel aus privater Hand? 7. W die Rekrutierung der NReichswehr in Verbindung mit den nationa- Redner brachte dann finanzielle Bedenken in der Ausstattung der

zur Beratung Haushalts des riums8für 19 bemängelte eine zu weiteren Ersparnissen verrate. : Verbindung L „Schwarzen Reichswehr "7? 3 Wie kommt fie in staatliche Gebäude? Leutnant Schulz

zwischen Neichks8wehr

Verbänden? vor, für die er Abstriche vorschlug, à. Kasernen, bei Bauten, au bei den persönlichen Ausgaben. erstatter Gr sing (Zentr.) {loß si der Kritik des Vorredners an den sahlicen Ausgaben an. Redner nannte es

1 “U untragbar, daß Ver- gebung von Aufträgen nur

innerhalb der einzelnen Wehrkreise er- weil dann das ganze beseßte Gebiet und das Vergebungen ausgeschlossen ( Reichswehr ber die Fememorde ausgeschlossen aewese! Dr. Geßler begrüßte es, daß der Etat seines sorgfältig geprüft werde, neue A rministerium stest dankbar entgegen-

t Oeffentlichkeit ei den Prozessen ü Meichswehrminister Ministeriums von dem Ausschu regungen würden vom Reich8we genommen. Was die Ausgaben des Heeresetats betreffe, Minister darauf hinweisen, daß natürlih ein kleines « in seiner Verwaltung teurer sei als ein großes Heer. s Jahres fänden thren Grund d gewirtshaftetem Zustande seien | insicht fast nihis getan. en Einrichtungen teil- sie einer gründlichen en für Waffen und ßer, weil tahrelang so gut wie hätte die Entente zur Neu- ieder eine begrenzte Er- der Vergebung der Arbeiten erinnerte timmte Bedingungen landsmannschaftliche

so müsse der Deer relativ l )je hoheren fächlichen Ausgaben di Kasernen in vollig hera Krieges sei für die Kasernen in baulicher änden ih die Dächer und die sonstig vahrlostem Zustand, so da

weise in geradezu berr | Die Ausga

Erneuerung unbedingt Munition seien dieses Jahr des nichts angeschafft worden sei. anshaffung von Waffen und laubnis geceben. der Minister daran \chaffen habe, l rinzp bei der

Munition w

daß das Wehrgeseß hier bes er Weise, daß vor allem das Vergebung von Aufträgen zu w der Neichsrat eingeseßt inzip auch befolgt werde, unition seien der Neichswe vorgeschïleben, wie bei “die also ein gewi Neichswehr

ache streng darüber,

Bej der Beschaffung von hr von der Entente bestimmte iel8weise die NRhein- Monopol in der Neichsmarine iber die vaterländischen Zchwarze Reichswehr“. H vom Reichstag zuständig sein. x selbst und

Waffen und j Firmen für den Bezu metall Aktien-Gesellschaft, Waffenbelieferung Dex Minister verbreitete sich a Formationen \ j Untersuhungsaus schuß, ganzen Sachlage ge]casfen sei, ießt exflären, daß e zvoluter Gegner der Bildung

Klärung der Zad / dem wolle erx (dexr Minister) shon 1e mit ihm der Chef der Heereßleitun

ron Formationen fe?. Bekanntlich war die Zeit des Ruhrcinbruchs

ein «Fahr starker politijcher Spaunungen. Aber auch damals [et von Seiten des Reichswehrministeriums immer die Auffassung vertreten worden, daß die Aufstellung von Formationen außerÿalh des Rahmens der Organisation des Heeres abzulehnen fei. Der Minister könne erklären, daß die Formulierung des Namens „Schwarze Reichswehr“ aus deutschvölkischen Kreisen stamme. Uebrigens habe ja schon der Prozeß in Leipzig reihlihen Aufschluß über diese Dinge verbreitet, Damals k,abe der deutshvölkische Aba geordnete von Gräfe die Behauptung aufgestellt, als ob die „Schwarze Reichswehr“ im Zusammenhang mit dem Reiche offiziell tände: Tatsache sei, daß im Jahre 1923 General von Ludendorff beim General von Seeckt vorgesprochen und den Vorschlag zur Bildung einer „Schwarzen Reichswehr“ gemacht habe. General von Seedt habe diesen Gedanken aufs \chroffste abgelehnt. Später habe dann der deutschvölkishe Abgeordnete von Gräfe versucht, zu General von Seeckft zu gelangen, aber dieser habe ihn gar nit empfangen. Trobdem habe si, besonders nah dem verhängnisvollen Empfang es Obexrleutnanis Roßbach durch den Reichskanzler Cuno, dann in dex Oeffentlichkeit das Gerücht gebildet, als wären offizielle odex offizioóle Fäden gejponne1 zwischen dex richtigen und der Schwarzen Reichswehr. Was sich übrigens im Endstadium im Küstrin abgespielt habe, sei wieder nicht zu verwechseln mit der „Stwarzen Reichswehr“, sondern stelle die Liquidation des oher- \chlesishen Selbstshuyes dar, der, was auch betont werden müsse, wiederum niht von Reichs wegen eingerihtet worden wäre. Der oberschlesishe Selbstshuß habe bekanntlih die Duldung bestimmter Gruppen der Enteatetruppen erhalten, sonst hätte er ta untex dent [charf geladenen Maschinengewehren der englischen und italienischen Truppen gar nit bestehen können. Dex aus derx Bevölkerung Oberjchlesiens heraus gebildete Selbstshuy habe zirka neuntausend Mann umfaßt, die niht vom Reich betreut worden seien. Fur das Reich habe später nur die mißliche und schwierige Aufgabe be- standen, diesen bewaffneten Selbstshug in Ruhe aufzulölen. Jm Verbindung mi: dieser Absicht der Auflösung habe sih dann natur» licherweise die Notwendigkeit ergeben, die Waffen des Selbstschuyzes zu zerstören, und erst zu diesem Zwecke seien von der Regierung Arbeitskommandos eingerihtet worden, die aber niht mehx als girka 135 Mann betragen hätten. Jm weiteren Verlauf seiner Ausführungen sprah auch der Ministey übec den militärischen Wert der sogenannten vatexländishen Verbände. Vom politischen

Standpunkt wolle er ganz absehen, aber ein sehc begabter Offizier

habe hm einmal gesagt, daß die vaterländishen Verbände, rein militärish gesehen, keinen anderen Wert haben mögen, als das zu bieten, was früher die Köchinnen von dem Militäx verlangt hätten: nämlich Musik, Parademarsch und Liebe! Dex Minister versicherte dann, daß jede Verbindung von Reichswehrangehörigem mit den vaterländischen Verbähden überhaupt verboten sei. Auch sei es verboten, etwa Zeitfreiwillige in der Reich8wehr auszubilden. Dieses Verbot habe natürlich seinen Grund 1m (Geseß, abex es [et auch aus Gründen dev Vernunft durchaus vertretbar. Leute, die nur beshränkie Zeit ausgebildet seien, bildeten militärish gar feinen Nuven. Es habe sih gezeigt, daß zux vollen Ausbildung von Soldaten mindestens anderthalb Jahre notwendig seien, Fin der Debatte sei auch gefragt worden, ob Unteroffiziere der Reichê- wehr zur Ausbildung von Stahlhelmleuten abkommandiert worde seien. Er (der Minister) brauche wohl nicht zu versichern, daß dies iht der Fall wäre und daß es seTbstverständlih strengitens ver- boten fei. Was werde übrigens der Reichäwehx nicht alles in die Schuhe geschoben. Jn den Kasernen oder Reich&wehrgebäuden wohnten oft Privatpersonen zux Miete, und wenn diese Leute \chwarzweißrot flaggten, dann jolle natürlich die Reichswehrx daran {huld haben. Er (der Reichswehrminister) habe sih nun bei seineur Justitiar erkundigt, was if

er gegen das Flaggen von [chwarziveiß= rot durch Privatpersonen in den Reichswehrgebäuden tun könne, und fein Justitiar habe ihm erklärt, daß er privaten Bewohnern einer Wohnung selbstverständlih nichts verbieten könne. Das Einzige, was vielleicht zu machen sei, wäre, daß der Reichsiwvehr- minister kraft seiner Militärhoheit versüge, daß in Reichsiwehr=- gebäuden nux die Reichswehrflagge zu hissen sei, Einen derartigen Erlaß habe ex nun herausgegeben, und ein junger Leutnant in Cassel habe diesen Erlaß auch befolgen wollen und daraufhin die Flaggen entfernt, die der Bewohner einer Privatwohnung in der Kaserne herausgehängt habe. Unglüclicherweise sci es diesmal aber die schwarzrotgeldene Flagge gewesen, und das habe zu starken Vrotesten in derx republikanishen Presse geführt.

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Sicherlih hätte der Casseler Æutnant, der nur den Crlaß de

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Tambours das Lied: „Stolz weht die Flagge \warz-weiß-rot“, die A E: 2 D L DET s A b Le Las a4 »F A a immerhin die Kricgéflaage des Deutschen Reiches sei, ge}clagen

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hätten, erkläre sich daraus, dak die Tambours eben nur eine fleine Anzahk von Liedern spielen könnten. „Zedenfaus ainge es doch nit an, daß sich Zivilpersonen, wie es in diesem Fall aeshehen jet,

während der Ausübung des Dienstes der Neichswehr in dienstlicke Handlungen einmishten. Man möge si doch au überlegen, daß man die Musik der Reichswehr, wenr. sie für Geld irgendwo spiele, nit für die Neden verantwortlich machen könne, die im Rahmen dieser Veranstaltung von irgendeiner Seite verzapft würden. Den Musikmeister möge man kritisieren, wenn er falsche Tone blase. aber die Neichswehr solle man “nicht in too verantwortlich machen für Aeußerungen von Privatpersonen. Die Neichswehr stehe iezens falls auf Pflicht und Ehre, und sie bemübe si, im Rahmen der ibr zugeteilten Aufgaben das menshenmöaglih Tüchtiaste und Beste zu leisten. Abg. Künst üer (Soz): Für meine rcaktion steht fest, daß gewaltige Abstciche vorgenommen werden müssen, wenn Regierung und Reichstag den Etat vor dem Volkc vertreten und redbtfertigen sollen. Niemand von uns denkt daran, Abstriche vor- zunehmen, die eine gute und ausreichende Ernährang sowie Kleider und Unterkunft der Mannschaften in Frage stellen, Der Geist, von dem die Neichswehr beherrs{t wird, ist nicht republikanish. Dbwehl das verarmte Deuischland in seiner Not mehr für seine Reichswehvr actan hat als unter Berücksichtigung der Not meines CGrachtens zw vertreten und zu verantworten war, hat das republifkanishe Deutsch» land nicht die notwendige Anerkennung aefunden bei den Führern seiner Wehrmacht, Die Einitellung vieler Offiziere färbt auch auf die Mannschaften ab. So nur ist es zu verstehen, daß Soldaten des Regiments 10 fi zu Schmähungen der Meichsfarben Schwarz: rets gold haben verleiten lassen. Wenn Minister Geßler positive Vor» {läge von uns verlangt, jo sei ihm gesagt: Wir wollen, daß endlich das antirepublikanishe Treiben gewisser Offiziere aufhört, Tros aller Erklärungen des Ministers werden Bismarck-Büudler iun Waffengebraubh von Angehörigen der Reichswehr unterrichtet. Der MNedner besprach mehrere Fälle beim 4, preußishew nfanterie - Negimenb und verlangte eneraishes Gingreifen, Als General Sixt von Armin anläßlich der Einweihung des Augustaner- Denkmals seine Hebrede gegen die “Republik gehalten habe, hâtte ein dev Republik treu dienender Osizier das Kommando eben müssen: Weggetreten! Eine gegen die Republik ge- ihleuderte Beleidigung is auch eine Beleidigung der Reichs- wehr, die nach der Verfassung das Vahtinstrument der Republik ist, Solange in der Reichswehr niht ganz ziel» bewußt eine Erziehung im republikanishen Geist erfolgt, iverden wix immer wieder gezwungen - sein, Mißstände zu kritisieken. Aba. Brünäinghaus (D. Vp.) machte ndEit darauf aufs merksam, daß die Aufwendungen im Etat, wenn man ihn genau studiere, in dex Hauptsache dur die Novelle zum Wehrmachts- versorgungsgesey entstanden sind (rund 35 Millionen). Dieseu Mehrausgabe haben alle Parteien, außer Kommunisten, zu- gestimmt. Man kann nun nicht hinterher, nachdem man {chon ja bat hat, Bemängelungen O Auch die Erhöhung der Mittel für die Förderung des Fort ildungsunterrichts liegen durch- aus im Sinne der Mehrheit des Reichstags. Alles in allem kanm man den Vorwurf des Abg. Künstler, der Etat lasse die „alts preußische Sparsamkeit“ vermissen, nicht als berechtigt anerkennen, Reduev stellte mit Genugtuung fest, daß im verflossenen Jahre irgendwelche Ausschreitungen und nnliebsamen Vorfälle bei der Wehrmacht nicht vorgekommen sind, Wenn die Sozialdemokratie der Wehrmat zum Vorwurf macht, in ihr ßerrsde Denunzianten-