1926 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Sirafandrohung

bis achtmal so hoch wie vor dem Kriege. Durch | erreichen. Das

gegen das Handwerk ist nun schon gar nichts zu Preissenkungsgeseß, das auf jolhen Drohungen aufgebaut war, ist von meinem Parteifreund im Reiche zurückgezogen worden. Der Handwerksmeister hat auch gelernt zu rehnen, nicht zuleßt durch die Not der Zeit. Durch die verieuerte Lebensweise ist auhch er genötigt, die Preise so zu halten, daß er leben kann. Sogleich aber erhebt sich eine wahre Kampffront gegen das Handwerk. Möge jeder, der solche Vorwürfe erhebt, bedenken, daß der erwerbs- tätige Mittelstand [chwer um seine Existenz ringt und dieselben Rechte hat wie jeder andere Stand. Vorausseßungen der Preis- fenkung müssen vom Staat durch steuerlihe Entlastung geschaffen werden. Den Fnnungen darf man nicht in Augenblicksstimmung alte, verbürgte Rechte verkümmern. Die Reichsverdingungs- ordnung und die Reichshandwerkerordnung müssen endlich kommen. Kredite müssen langfristig und zu ermäßigtem Zinsfuß der Wirt- schaft zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristige und teure Kredite sind keine Stübßung, sondern eine Gefahr. Die Stetigkeit der Wirtschaft hängt zum guten Teil von der Schaffung eines dauerhaften Realkredits ab. Bezüglich der Getränkesteuer sollte die Regierung die Gemeinden angesihts dexr wachsenden Not der Gastwirtschaften anhalten, schon jeßt an die Aufhebung heran- zugehen. Die Gefängnisarbeit darf nicht bewußt zur Schädigung des Gewerbes werden. Die Leute sollen beshäftigt werden, aber es soll nicht in jedem Gefängnis ein Geschäft aufgemacht werden. (Allgemeine Zustimmung.) Es geht jeßt so weit, daß man schon Gesellenprüfungen in Strafanstalten abnimmt. (Lebhaftes hört, hört!) Die Verordnungen über das Lehrlinaswesen sind revisions- bedürftig. (Zurufe der Kommunisten.) Sie wollen Handwerkerx- zwangsgeseßze schaffen, um jeden Meister zur Annahme von Lehr- Ungen, die diese niht wollen, zu zwingen. Das lehnen wir ab. Starkung des Vertrauens und Förderung des Sparsinns tun not. Abg. Fohanna Ludewig(Komm.) meint, die Regierung und Die Borredner hätten den Handelsetat nah den Amweisungen des Reichsverbandes der Fndustrie behandelt. (Sehr richtig! bei den Mommuztisten.) Abstrihe am Etat seien niht etwa an den Ministergehältern odex denen dex höheren Beanten, sondern da vorgenommen worden, \vo wie zum Beispiel bei Bauvorhaben die Arbeiterinteressen berührt würden. Die vielen Worte über Ankurbelung dex Wirtschaft und Hilfe für die shwerbelasteten Arbeitnehmer seien eitle Heuchelei der kapitalistishen Vertreter des Landtags. (Vizepräsident Garnich weist den Ausdruck „Heuche- lei“ zurück.) Die Rednerin bestreitet, daß die Lage der deutschen Wirtichaft chon cine Besserung auszeige, wie es derx Abg. Siering behauptet habe. Untex lebhaften Kundgebungen der Kommunisten wendet sich die Rednerin entschieden gegen die von der Kaltiindustrie beabsichtigte Gründung einex privaten Getreidestelle mit einem Kapital von 50 Millionen Maxk, 10 Millionen sollten dazu aus Mitteln dex produktiven Erwerbslosenfürsorge genommen werden. Dabei solle diese Stelle nux die Brot- und Mehlpreise hochhalten. (Lebhafte Entrüstung bei dew Kommunisten.) Weiter polemisiert die Rednerin gegen die Lohnpolitik der Reichsbahngesellichaft. Abg. K niest (Dem.) erklärt, daß seine Partei ihre Wünsche für diesen Etat bis zum nächsten Fahre zurückstellen müsse. Bis dahin aber müsse alles zux Ankurbelung der ZRTUGRN getan werden. (Gelächter bei den Kommunisten.) Viel Schuld an der gegenwärtigen Wirtschastnot trage die verderbliche Finanzpolitifk des ehemaligen Reichsfinanzministers von Schlieben. Es sei ein starles Stück, daß noch im diesjährigen RKReichsfinanzetat, den Schlieben noch einbrachte, 220 Millionen Ueberschüsse von 1924 auftauchen, obwohl Schlieben vorher behauptet habe, es wären keine Uebershüsse mehr da, Dex Revner seßt sih dann für das deutsche Handwerk ein, das durchaus für die Preisabbaubestrebun- gen sei, Wenn man aber für Preisabbau wirksam kämpfen toolle, müsse man gegen die Kartelle und Syndikate vorgehen. Die «Fnnungen abex übten in ihrer großen Mehrheit keine Preisdiktate aus. Dazu sei die Not und das Ringen um die Käufer viel zu groß. Wohl abex soll es Generaldirektoren der Girogentralen aeben, die über 200 000 Mark FJahreseinkonmen haben. (Hört, hört! links.) Das Gewerbsa werde fiark geschädigt durch die über- triebene Konkurrenz der Gefängnisarbeit. Gerade der gewerbliche Mittelstand müsse im Fnteresse der allgemeinen Wirtschaft ge- sördert werden. Von „Lehrlingszüchterei“ könne beim Handwerk und Gewerbe keine Rede sein, Die Jnunungen müßten die einzelnen Meister im Gegenteil an ihre Pflicht der L des Nach- wuchses ständig erinnern, weil die Meister keine Lehrlinge ein- stellen wollten. Berufsberatung und was sonst mit der Arbeit zusanmenhänge, müsse beim Handelsministerium helassen werden, Das Wohlfahrtsministerium werde ohnedies noch viele Fahre lang einen reichen Aufgabenkreis haben, Abg. Mohrbotter (Wirtshaftl, Vereinig.) fordert, daß bei Verteilung von Mitteln die mittleren und kleinen Betriebe besondere Berücksichtigung finden. Vor allem gelte es, die Quali- tätsarbeit zu fördern. Ünsex Hauptaugenmerk müsse nach Osten erichtet sein, niht nah Belgien und Mae mit ihren Finanz- cisen. Eine Vereinfahung durch Rationalisierung dürse nicht dazu führen, daß sih weiter große Konzerne bildeten. Bei einer so traurigen Wirtschaftélage müßten wir doch wirklich von neuen Aussichtsbeamten bei Dampfkesselüberwachungsvereinen, wie die Sozialdemokraten es wollten, Abstand nehmen. Man solle das alle Bewährte anerkennen, Wenn die Wirtschaft wieder gesundet sei, kföne man mit weiteren Reformen kommen. Das Handwerk leiste Großes an Erziehungsarbeit; deshalb dürfe man nicht zuviel hineinreden in das Lehxrlingstvesen, | Abg. Wiegershaus (völk) erklärt, seine Partei erblicke in der Zusammenlegung der Betriebe eine große Gefahr. Der freie Wettbewerb dürfe niht eingeschränkt werden. Fun Elberseld sei eine bahnamtlihe Güterbestellung, die nicht gestatte, daß ein Ge- schäft seine Waren ries abhole, um so unerhörte Rollgeldsäße fi erheben, Die Qualitätsarbeit bedürfe regster Förderung; nur sie ermöglihe uns die Konkurrenz auf dem Weltmarkt. Die Banken aber mit ihren hohen Zinsen powerten unsere Wirtschaft aus, Man heine sich allgemein dem Willen unserer Feinde beugen zu wollen, Dagegen nehme eine Erklärung der Fraktion der Deutschvölkischen Freiheitspartei Stellung. Jn dieser Erklärung werde ausgeführt, das. Dawes-Gutachten habe uns wirtschaftlih versklavt, der Palkt von Locarno tue es politish, Beide hätten zum Ziel, uns zu ent- eignen und politisch unmündig zu machen, Je mehr wir den Forderungen unserer Feinde nachgäben, um so sicherer fügten wir Uns ihrem Willen, uns unserer eigenen wirtschaftlicen Grund- sage zu berauben und in die Abhängigkeit irten Mächte zu bringen, Die hohen Konkursziffern Und Geschäfts8aufsichtszahlen, die Stficegungen in der Judustrie, die Massenarbeitslosigkeit, die Not des Handwerks und des Einzelhandels sowie der drohende Zusammenbruch dexr Landwirtschaft alles 0E berde, wohin die FFortsebung der wahnwißzigen Erfüllungspolitik führen müsse. Die Erklärung schließt mit dex Aufforderung an die Staatsregierung, noch im leßten Ns den Eintritt in den Völkerbund zu verhindern (Lachen links), und die Kündigung des Dawes-Gut- ahtens und des Paktes von Locarno zu veranlassen.

Hierauf wird die Weiterberatung auf Donnerstag 12 Uhr vertagt. Schluß 4 Uhx 45 Minuten,

Varlamentarishe Nachrichten.

Der Rechtsaus\chuß des Lage seßte gestern die Beratung des Kompromißgefeßzes über die ver- mögensrechtlie useinanderseßung zwischen den deutschen Ländern und den vormals rvregie- rénden Fürstenhäusern fort. Nah dem Berichi des Nachrichtenbürvs des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden & 4 und § 4a in folgender Fassung angenommen: E

8 4. Das Reichssondergericht stellt, wenn es dies nicht für UOES hält odex wenn nicht beide. Parteien darauf verzichten, auf Grund von Reichs- und Landesrecht (Geseyes- oder Gewohn-

heitsrecht) die Rehts- und Eigentumsverhälinisse fest. Es nlmmk die Auseinandersehung nach Billigkeit unter Berüctsichtigung der Vorschriften in § 5 vor.

& 4a. Das Reichssondergericht hat zunächst einen gütlichen Ausgleich zu versuchen. {Fm übrigen bestimmt es sein Verfahren nah freiem Ermessen. Es kann Beweise erheben und Gerichte um Rechtshilfe erfuhen. Fnsoweit sind die für die ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

Der § 5 enthält die Vorschriften, auf Grund deren das Reichs soudergericht zu urteilen hat. Hier entspann sih eine sehr aus- gedehnte Debatte. Es handelt sih darum, daß bei der Zuteilung der Vermögensstücke zu berücksichtigen ist, ob die einzeln-/n Ver- mögensstücke von den Mitgliedern der Fürstenhäuser seinerzeit auf Grund eines Privatrechttitels oder, insbesondere in den Zeiten der absoluten Monarchie, auf Grund des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentlichen Rechts oder gegen Leistungen, die sie nux kraft threr Souveränität bewirken konnten, erworben worde2n sind. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte, daß vom Retichs- sondergericht als Eigentum des Landes im voraus festzustellen und anzuerkennen seien: 1. Alle Vermögensstücke, die von Mitgliedern ehemals regierender Häuser auf Grund von völkerrehhtlichen, staatsrehtlichen oder sonstigen offentlih-rehtlichen Titeln, ins- besondere in den Zeiten der absoluten Monarchie erworben worden sind. 2. Alle Vermögensstücke, die auf Grund privatrechGtlicher Titel erworben worden sind, wenn der Erwerb erfolgte gegen Leistungen, die nur kraft der staatsrehtlihen Stellung der regierenden Häusex bewirkt werden konnten oder wenn der Vor- besiter®das regierte Land oder eine dem regierten Lande angehörige öffentliche Körperschaft war, oder wenn der Erwerb erfolgt ist mit Mitteln einer öffentlihen Kasse oder gegen Hergabe von Ver- mögensstücken, die nah diesen Grundsätzen selbst als stacitliches Eigentum zu gelten haben würden. Ein Erwerb mit öffentlichen Mitteln liegt auch vor, wenn die Mittel nux darlehnswe1rse zuc Verfügung gestellt und später zurückgezahlt worden sind. 3. Begen- stände, deren Vesiß für das Land aus Gründen der Geschichte, der Kultur, dex Volksbildung oder Volksgesundheit von Bedeutung ift, ferner Theater und zux ständigen öffentlichen Besichtigung frei- gegebene Schlösser, Museen, Sammlungen, Parkanlagen und der- gleihen. 4. Land- und Forstbesit, soweit diese für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes oder für die Durchführung der staatlichen Aufgaben (Siedlung, “Landabagabe an Kleinbauern, Städteerweiterungen, Schaffung von Erholungsheimen und der- gleichen) von Bedeutung ist. Ferner solle als § 5a eingefügt werden: Soweit nicht nah den Bestimmungen der vorherigen Para- graphen Vermögensstücke Eigentum des Landes werden, ist das Eigentum auf das Land zu übertragen gegen Gewährung einer Rente. Die Höhe der Rente ist zu bemessen unter Berücksichtigung folgendex Gesichtspunkte: 1. Höhe der freien Vermögen derx Familie, 2. Wert des nah § 5a an das Land zu übertragenden Eigentums, 3. Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Landes, 4, Rückgang der Lebenshaltung des gesamten deutschen Volkes, 5. Möglichkeit des Uebergangs zu einem bürgerlichen Beruf. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte seßt das Reichsfondergeriht für jedes am 9. November 1918 lebende Mitglied eine Rente nah Billigkeit fest. Abg. Freiherr von Richthofen (Dem.) betonte, daß er in den Grundzügen dem sozialdemokratischen Antrage niht ab- lehnend gegenüberstände. Er behalte sih abex vor, in der zweiten Lesung einen Vermittlungsantrag zwishen dem Kompromiß- entwurf und dem sozialdemokratishen Antrag einzubringen, Seiner Meinung nah sind dem Lande auf Antrag als Eigentum ohne jede Entschädigung der Fürstenhäuser alle Vermögensstücke zuzu- weisen, die von Mitgliedern ehemals regierender Häusex auf Grund von vökkerrechtlihen, staatsrechtlichen oder sonstigen öffent- lih-rechtlihen Titeln, insbesondere in den Zeiten dex absoluten Monarchie, erworben worden sind. Als Eigentum des Landes sind ebenfalls entshädigungslos anzusprehen alle Vermögensstücke, die auf Grund privatrechtlicher Titel erworben worden sind, wenn dex Erwerb erfolgte gegen Leistungen, die nux kTraft derx staats- rechtlichen Stellung dex regierenden Häuser bewirkt werden konnten, Das gleiche gelte nach Ansicht des Redners für alle Gegenstände, die füx ein Land von kultureller oder hygienischex Bedeutung sind, wie Museen, Schlösser, Galerien und Parks, denen ein pvaktishex Nußzungswert niht beizumessen sei. Auch bezüglih des für Siedlungsaufgaben usw. wichtigen Land- und Forstbesißes schließe sich Redner dem sozialdemokratishen Antrage an, wenn hier auh bei unzweifelhaftem Privateigentum eine ent- sprechende Entschädigung zugebilligt werden könne. Redner be- tonte zum Schluß, daß es auch ihm am wichtigsten zu sein scheine, wenn die den Fürstenhäusern zugebilligten Zahlungen in derx Regel auss{hließlich in Renten zu bestehen hätten, wobei natürlich die Kapitalisterung dieser Renten nicht ausgeschlossen werden könne. Abg. Dr. Bell (Zentr.) erklärte, es müsse unbedingt in zweiter Lesung eine unmißverständliche und klare Formulierung gefunden werden, die für das Reichssondergericht entsprechende Vorschriften darüber festlegt, welche einzelnen Vermögensstücke als Eigentum des Landes odex des Fürstenhauses zu gelten haben. und bei dex Auseinandersezung derx einen oder der anderen Partei zuzu- weisen sind. Hierbei solle von entscheidender Bedeutung sein, ob dex Erwerb dexr betreffenden Vermögensstücke auf Grund von rivaten Titeln odex auf sonstige Weije, insbesondere auf Grund taatsrechtliher odex völkerrehtliher Titel,- erfolgt sei. Nur im

alle privatrechtliher Titel, für die der Beweis zu erbringen sei, könne Ueberweisung an die Fürstenhäuser untex den weiter fest- ulegenden geseßlichen Vorausseuungen erfolgen. Die zu dehnbare E ina des Kompromißentwurss könne den Redner noch nicht be- friedigen. Füx die zweite Lesung solle ein Vermittlungsvorschlag vorbereitet werden, der eine präzise und unzweideutige For- mulierung enthalten müsse. Auch Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) brachte zum Ausdruck, daß die Fassung des § 5 des Kom- promißgeseßentwurfes, so wie sie jeßt vorliege, ihm nicht genüge, und daf erx für die zweite Gt mis. einen Antrag formuliert habe, derx die Eigentumszuteilung klarer präzisiere. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) betonte, die Fassung des Kompromißentwurfs lasse völlig im unklaren, wo entshädigungslose Enteignung eintreten konn oder wo die Enteignung nux gegen angemessene Entschädi- ung exfolgen darf. Dem wollen wir abhelfen, so führte der Redner aus, indem wir vorschlagen, daß die Uebertragung von Vermögensstückon, die bisher in unbestritienem oder anerkanntem oder im Laufe des e g festgestelliem Privateigentum standen, nux gegen angemessenen, vom Sondergericht festzuseßenden Ausgleich erfolgen darf, Wix wiederholen hierzu, daß wir an dem Gedanken des Privateigentums unbedingt festhalten und daß des- halb auch in dem vorliegenden Fall, soweit Notwendigkeiten, um zu einer Auseinandersezung zu gelangen, vorliegen, au eine Ent- eignung von Privateigentuni nur gegen angemessenen, vom Sonder- ericht festzuseßenden Ausgleih erfolgen darf. Wenn wir für den Gedanken des Privateigenkums eintreten, so tun wix dies in Ver- tretung des Rechtsgedankens niht ailein der Fürsten wegen, sondern entsprehend unserer ganzen Stellungnahme in Vecteidi- gung unserer Gesellschastsordnung, deren mit wichtigste Grund- dru ér das Privateigentum ist, und zwar wegen der Konsequenzen, ie eine Lockerung des Gedantens des Privateigentums in diejem einzelnen Falle, Lir die Fürsten betrifft, haben wird für weite KreiseWer besißenden Schichten in Deutschland. Was hier den Fürsten geschieht, wohlgemerkt in bezug auf ihr Privateigentum, das kann bei jolher Einstellung ebenso den größeren land- wirtschaftlichen Besiß und schließlih auch den mittleren und kleinen Besiß, den Hausbesiß usw. einmal N G und es kann das, was ier geschieht, sich auch einmal gegen die Kirche rihten, Und da agen tir: principiis obsta! Abgelehnt wurde ein Antrag es Abg. Dr. Barth (D. Nat.), dex verlangte, daß für Ver- mögenstwwverte, deren Eigentum einem Lande aus Gründen der Kultux oder Volksgesundheit oder aus sonstigen staatlihen Not- wendigkeiten zugesprochen wird, besondere Entschädigungen vom Reichssondergericht festzuseßen sind. Nah ausgedehnter Debatte wurde darauf in erster Lesung der sozialdemokratisce Antrag zu § 5 mit dreizehn gegen steben Stimmen bei vier Stimmenthaltungen abgelehnt. Abg. Lohmann - Altona (D. Nat.) beantragte, daß bei der Bemessung der den Fürsten-

abgeschlossenen

Zäufern aus den Auxeitanberleummgüerlen zuzusprehenden Vers

mögensftüde, Kapitalien oder Renten die finanzielle und wirt ane Lage beider“ Parteien berücsichtigt werden soll. Hierbei oll den vormals regierenden Häusern außer den Mitteln für eine würdige Lebenshaltung die Möglichkeit gegeben werden, die ihnen obliegenden Verpflichtungen zum Unterhalt von Familien=

angehörigen sowie zur Zahlung der von ihnen vertraglih zus gesicherten Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenunter-

stüßungen, zu erfüllen und die Kosten der Erhaltung der ihnen

verbliebenen _ Schlösser, Burgen, Parkanlagen und sonstigen Kulturdenkmäler, die keine Nußungen bwerfen, zu - tragen.

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, daß die allgemeine wirt- shaftilihe Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und der Nachkriegszeit gegenüber den früheren Verhältnissen sehr wesent- lih herabgedrüdckt ist, und daß die Ausgaben in Wegfall gekommen sind, die den vormals regierenden Fürstenhäusern dadurch er-

wachsen sind, daß sie Träger der Staatsgewalt waren. Der deutshnationale Antrag wurde abgelehnt. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) betonte jedoch, daß beachtlihe Gedanken darin enthalten seien, die gegebenenfalls bei der zweiten Lesung in den Gesebßentwurf hineingearbeitet werden könnten. Eine umfangreiche Aussprache entspann sich sc{hließlich über

die im Kompromißgesezentwucf enthaltene Bestimmung, daß bei der Aufwertung von Ansprüchen die geseßlihen Aufs wertungsbestimmungen auch dann Anwendung finden sollen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfindungen hypothekarisch nicht gesichert sind. Abg. Lohmann - Altona (D. Nat.) widersprach entschieden dieser Bestimmung, die den durch die Verfassung gesicherten Rechts- grundsaß verletze, daß vor dem Geseh jeder gletch sei. Hier würden die Fürsten vorx dem Aufwertungsgeteß anders behandelt als jeder Staatsbürger. Abg. Dr. Wunderlich (D,- Vp.) hielt die Be- stimmung ebenfalls für untragbar. Die Abgg. von Richthofen (Dem.), Dr. Rosenfeld (Soz.) und Brodauf (Dem.) wiesen demgegenüber auf die Abgeltungsverordnung hin, die seinerzeit auch die Ansprüche zahlreicher Privatpersonen an das Reich gekürzt habe. Es seiew eben besondere Verhältnisse zu berücsihtigen. Der § 5 wurde sch{ließlich in folgender Fassung in erster Lesung angenommen: 1, Bei der Zuteilung der Vermögensstücke ist zu berücksichtigen, ob die einzelnen Vermögensstücke von den Mitgliedern der Füxrslenhäuser seinerzeit auf Grund eines Privat- rechtstitels oder insbesondere in den Zeiten der absoluten Mon- archie auf sonstige Weise erworben worden sind, namentlich auf Grund des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentlichen Rechts oder gegen Leistungen, die sie nux kraft threr Souveränität bewirken founten. 2, Gegenstände, auf deren Besiß ein Land aus Gründen der Kultux oder Volksgesundheit Wert legen muß, Theatex ein- hließlich Theaterfundus und zur ständigen öffentlichen Besichti- gung freigegebene Schlösser mit Fnventar, Museen, Sammlungen, Archive und Bibliotheken, Parkanlagen und dergleichen erhält das Land auf seinen Antrag in dex Regel zum Eigentum. Ob und inwieweit für solhe Gegenstände oder Einrichtungen eine Ent- schädigung zu gewähren ift, rihtet sich nah freiem Ermessen, ins- besondere aber danach a) ob sie bereits vor der Staatsumivälzung des Jahres 1918 der Deffentlichkeit zugänglich oder nußbar gemacht waren, b) ob sie im ganzen oder teilweise veräußerlih sind oder nicht, c) ob ein Nußung8wert vorhanden odex wie hoch er 1st, d) ob oder in welchem Umfange mit dex Unterhaltung Lasten verbunden sind. 3, Bei dex Zuteilung von Land- und Forstbesiß an die vor- mals regierenden Häuser sind die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten (Siedlungsmöglichkeiten, Städte- erweiterungen, Schaffung von Erholungsstätten und dergleichen) auss{chlaggebend in Betracht zu ziehen. 4, Vermögensstücke der einen Partei siud auf die andere zu übertragen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Ausgleihs oder einer billigen Entscheidung er- forderlich ist. 5. Bei dex Bemessung der den Fürstenhäusern zuzu- \prehenden Vermögensstücke, Kapitalien odex Renten ist die wirt {haftliche und finanzielle Lage beider Parteien zu berücsichtigen. Hierbei soll einerseits durch Zuweisung aus der Masse derx vor- handenen Vermögenswerte den vormals regierenden Häusern eine würdige Lebenshaltung gewährleistei werden, andererseits aber berücksichtigt werden, daß die allgemeine wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und der Nachkriegszeit etne gegenüber den früheren Verhältnissen sehr wesentlich herabs- gedrückte ist, und daß die Ausgaben in Wegfall gekommen sind, die den vormals regierenden Fürstenhäusern früher dadurch erwachsen sind, daß sie Träger der Staatsgewalt waren. 6. Soweit an Ver- mögensstücken der vormaligen Fürstenhäuser Gebrauchs- oder Nuzungsrechte an Dritte verliehen oder zugesichert worden sind, sind diese Rechte in oeeigneter Weise sicherzustellen. 7. Bei der Aufwertung von Ansprüchen hat das Aufwertungsgesep vom 16. Fuli 1925 mit der Maßgabe Anwendung zu finden, daß für Ansprüche auf Kapitalabfindungen, die für die Ueberlassung von Gebäuden und Grundstücken an ein Land den früher regierenden Häusern zugestanden sind, die für die Aufwertung von hypothekarish gesicherten Kaufgeldern maßgebenden geseßlihen Bestimmungen auch daun Plat greifen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfindun- gen hypothekarish nicht gesichert sind. 8. Den Mitgliedern der vormals regierenden Häuser früher zustehende HZivillisten und ähnliche Reuten (Kronfideilommiß-Reuten, Krondotations-Renten u, a.) fallen ohne Entschädigung fort. 9. Den Ländern ist aus der vorhandenen Vermögensmasso ein angemessener Ausgleih für die aus der Uebernahme von Versorgungsansprüchen ehemaliger Hos- ph vird entstehenden Lasten zu bewilligen. F 6 wurde in P gender Fassung angenommen: Wenn durch Spruch des Reichsfondergerichts odex in einem vor dem Reichssondergericht Vergleih ein Land zur Zahlung von Kapital odex Renten verpflichtet wird, so ijt die i Partei verpflichtet, diese Beträge und ihre Erträgnisse bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die privatwirtschastlichen BVe- dürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu wohltätigen oder fulturellen Zwetten zu verwenden. Die Verbringung eines aus- ezatlten Kapitals ins Ausland ist nur mit Se Bens des andes zulässig. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Berpflichtun- en kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz odér teiliveise einbehalten oder ein bereits bezahlies Kapital ganz oder teilweise zurückfordern oder die BVevpflichtung ur Zahlung von Renten oder Kapital für erloschen erklären. Streifigfkeiten hierüber entscheidet das Reichsfondergeriht, Der Ausschuß vertagte sich dann auf morgen.

T

Der Beamtenaus\schuß des Preußischen Land tags {loß gestern die Beratungen zu dem Entwurf über die Ein“ Lo des Pexsonalabbaues in Preußen ab, D eine Frage des Abgeordneten Beuermann (D Vp.) erklärte nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger der Vertreter des Kultns- ministeriums, daß alle Lehrer an höheren Lehranstalten ver segbar seien. Jnsofern bringe der § 18 keine Schädigung für die Lehrkräfte. Es sei auch nicht richtig, daß die Beförderungsvcrhält- nisse an den staatlihen höheren Lehranstalten günstiger seien als an den kommunalen. Die Zahl der staatlichen Anstalten betrag? nur ein Viertel. Auf einen Einwand des Abgeordneten F Me ffel (D. Nat.) erklärte Ministerial oat Jäkel daß das Rech gus inziehung von Schulstellen hon nah der «Fustrukti5n vom 3. Oktober 1817 gegeben sei. Insofern bringe auch hier die Geseyesvorlage keine Neuerung. Auf eine weitere Anfrage des Abgeordneten Beuermann (D. Vp.) erklärte Ministerialra! Landó, daß der Staat nicht aus der Assessorenliste die heften Pläve für sih heraussuche. Abg. Kön i g (Soz.) bemerkte, dab nah der Justruktion von 1817 noch keine Schulflelle eingezoge! ei. Ein Regterungsvertreter hält Bestimmungen, wt f § 90 vorsehe, für erforderli, weil über die Frage tes Abbaue® einer Schulstelle es zu entgegenge]eßien Daten zwischen Magistrat und Stadtverordneten kommen könne. Abc L mann (D. Vp.) erklärte, daß der Kultur- und Stellenabbau Üüber/ haupt nicht in die Abbauverordnung hineingehöre. Die S i demokraten hätten seinerzeit gegen einen dahingehenden Antras

estimmt. Abg. nig (Soz.) vertrat die Ansicht, daß p Finanzminister bei den allgemeinen Erlassen genügen Einwirku

Abg. Be u e" * F

zu Sparsamkeit8maßnahmen habe. Das beweise der Erlaß über

die Durhschnittszahl der Schüler.

Als für den verhinderten

Finanzminister der Staatssekretär Schleusener erschien, trat der Aus\huß in die Beratung der 8 8 und 9 in Verbindung mit den

nachst auf die Beschlüsse jollen, Ausgaben fe

durch wesentlih verschlechtert. die Erwerbslofenfürsorge. Fehlbetrag aufweisen.

Staatssekretär Schleusener verwies zu- des Hauptaus\chusses, wonach bei den x erheblihe Abstrihe gemacht werden ollten. Auch bei den persönlihen Ausgaben müsse durch Verein- achung der Verwaltung gespart werden. Die Etatslage habe sich die Beschlüsse des Hauptaus\chusses über die Hauszinssteuer Dazu kämen die steigenden Ausgah«n für Der Haushalt werde einen großen Die Bestimmungen der 8 8 und 9 sollten

S 6 und 20 ein.

niht bedeuten, daß sih der Finanzminister in allen Fällen gegen eine Vermehrung des Perfonalbedarfs, wenn sie sahlich begründet ei, wenden werde, sondern er besage nur, daß der Finanzminister

as Recht der sachlihen Prüfung habe. Hierauf könne er nicht

verzichten. Die Sozialdemokraten zogen nah diesen Erklärungen den Antrag auf Streihung der 8 8 und 9 (Maßnahmen zur weiteren Verminderung der Personalausgaben in der St4a1sver=

waltung) zurück.

Sie brahten sodann zusammen mit dem Abge-

ordneten Hermann - Breslau (Dem.) einen Antrag ein, wo-

nah eine Bestimmung Schulverwaltung

aufgenommen werden soll, daß bci dex

über die Beseßung der Planstellen der Fach-

minister, also nicht der Finanzminister, endgültig entscheiden sol!

4

(ei,

Staatssekretär Schleusener erklärte dazu, daß es unmöglih ein einzelnes Ressort aus den allgemeinen Bestimmungen

herauszunehmen und ihm eine Ausnahmestellung einzucäumen. . Wenn das geschähe, würde das ganze Geseß für den Finanzminister bedeutungslos werden. Abg. Beuermann (D. Vp.) wies darauf hin, daß auf dem Schulgebiet über 30 000 beshäftigunas-

lose Junglehrer unterzubringen seien. Das sei auf anderen Gebieten niht der Fall. Die Kommunisten nahmen die

von den Sozialdemokraten zurückgezogenen Anträge wieder auf.

Abg.

Ebersbach (D. Nat.) teilte die Ansicht des Staats-

serretärs, daß man unmöglih allein der Schulverwaltung eine

Ausnahmestellung

einräumen könne. Gegenüber der Not der

Junglehrer wies er auf die Notlage der Versorgungsanwärter hin, deren Zahl noch größer sei. Aba. Elsner (Zentc.) sah eine Gefahr darin, daß die Städte Schukklassen abbauen könnten, und

verwies auf die

rungsvorlage zu stimmen.

wies a _ Junglehrer. Abg. Schw enk - Oberhausen (Wirtschaftspartei) erklärte, daß auch er bereit sei, für die Regie- Man müsse sparen, wo es gehe.

Die Sogialdemokraten zogen scließlich aub den neu eingebrachten

na ch die Kommunisten angenommen auch der Antrag Bartelde- Hannover, Wickel (Dem.), das Staatsministevium zu ersuchen, die Bestimmungen über die Unter- bringung von entbehxlich gewordenen Beamten dahin zu ändern, daß vor Aufnahme in die Listen zu prüfen ist, ob die Bewerber überhaupt wieder eingestellt werden können.

Antrag zurlück. Jn der Abstimmung wurde die Vorlage

den Beschlüssen des Unterausshusses gegen

Aufnahme Ferner wurde ein Antra auf Vorlegun einzelnen

Behörden pu

in die Listen

Grund des

Angenommen

wurde

Anderenfalls soll die von vornherein abgelehnt werden. derselben Antragsteller angenommen einer Nachweisung über die Zahl der bei den Abbauabwicklungsgeseßes wieder einberufenen, einstweilen in den Ruhestand versebßten oder WINIHEREN Beamten und Lehrer sowie der entlassenen Arbeit- nehmer.

Nr. 8 des „Mipvisterialblatts tür die Preußische

Darleben.

InPalt: der Betriebsvertretungen.

NdErl.

anstalt Grünheide.

Verkehrswesen. Berkehtrélandevläßen. Polizeistunde tür Theatervorstellungen, Lichtspielvorführungen usw.

Allgem Verwalt.

Polizeiver

18. 2. 26,

NdErl. 18. 2 Nichtam

NdErl

ände NdErl

waltuna.

Pol1zei

26, tlicher

BVeröffentl. NdEr!l. 13. 2. 26. Pol -Dienstbeichädig. bei Sport- unfällen NdErlk. 15 2. 26, B. D A. der Pol -Unterwachtmeister. Unterfunftswälche d. 12. 2. 26, Kranfenkarten f. Schuypol -Beamte. NdErl. 15 2. 26. Krankenübersihten NdErl. 17. 2. 26, Lehrg. an der staatl. Zucht- Versicherungswesen usw. 16 2. 26, Rechnungslegung d. f. Versich.-Unternehmungen bestellten Treuhänder. Paß- u. Fremdenpolizei Ausweisung von Ausländern. NdErl. 19. 2. 26, Neiseauswetse. Anlage ves Flughäten u. Teil.

innere Verwaltung“ vom 24. Februar 1926 hat folgenden 12 2 26, Neuwahl NdErl. 16. 2. 26, Entschädigungsver- fahren f. Auégewie)ene von Nbein u. Nuhr. RdEr1i. 16. 2. 26, Nückerstatt. der den ausgewies. Beamten aufgerechneten Beschaff - Kommunalverb Namenéstempel bei Kommunalbehörden. RdErl 18 2. 26, Neichs- steuerverteilungen. Filmprüfstellen

I. 6.26,

der

RoeErl!l.

RNdErl.

NdErl. 18. 2. 26,

Befondere

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Statistik und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom15. bis 20. Februar 1926. In Neis mart ür 909 ko. /

p P pte.

R prima d, Gerste S1 ¿ ; Notierungen 5 ; Städte Handelsbedingungen für Brotgetreide | Nosgen | Weizen | ck nmer-| Winter, | Lafer Zahl | am Brau- + | Futter- F 1 | 92 g 4 5 6 s 8 9 Aachen E A 1 18. 8,06 13,31 9,38 Bamberg Großhandelseinkfspr. ab fränk. Station : « « « 1 16. 8,00 10,75 8,25 +7 _ 8,90 Berlin « ab märk Stat. (Gerste: ab Station) . « « 6 7,2094 4123282) 8,92 7,28 4) 7,96 Braunschweig. . | ab Station N L A 1 1E 8,00 12,10 11,00 9,00 9,25 Wremen. «ck» ad Bremen oder Unterweserhafen « « «o = o 6 9,36 n 10,57 L Nordamerita (f Brem). c e e e sa 15.—20, as 15,33 8) 7,79 7) 8,98 ®) i A M O ee a S 15.—20. 7,70 Breslau « » « ab s{lef. Verladestation in Waggonladungen . 6 7,10 11,50 8,08 4,29 7,30 Ad. Frachtlage C. ohne Sack N ¿ 1 17. 8,75 12,75 10,50 9,50 9,00 Chemnig . . . } fr. Ch. in Ladungen von 200—300 Ztr. 1 17. 1,00 12,45 10,13 _ 9,00 Crefeld . . . } frei Wagen niederrhein. Station . G 1 A 8,06 13,13 _ 8,63 Dortmund . . . | Großhandelsverkautspr. waggonfr. Dortmund in Wagenlad. v. 10—15 t E 1 18, 8,75 13,63 10,13 9,63 ®) Dresden . . | waggonfr. sächs. Versandst. b. Bez. von mind. 10 t 2 15. 19, 7,35 11,98 9,43 8,43 19 U s «0 eb Bad Du 1 15. 8,44 13,63 e ane 11,00 11) Emden. « « [ab Station a 1 16. 9,00 9,13 8,50 Gut waggonfr. Erfurt od. Nachbarvollbahnstat. o. Sack | 1 18. 8,25 11,75 10,50 10,00 Effen . « _* « : L- Waggon}rei Essen bei Waggonladungen . « « « 1 15. 8,96 13,50 _— a Frankfurt a. M. | Frachtlage Frankf. a. M. o. Sack . O 8,56 13,07 h 10,00 A Doi Waggonbdez. ab oftthür. Verladestation . . . L 19. 7,75 12,00 10,00 9,25 Gleiwiß . . . „[ ab Gleiwiß o. Sack A E 1 16. 7,50 11,75 9,007 7,507 7,50 Hamburg » « « | ab inl. Station eins{chl. Vorpommern . « « 6 7,65 12,65 8,95 8,04 8,26 é Ce Oa ena C amb) c F 15.—20. 14,29 12) _— _— ; L GDUDINeELTA C Gab) a a eas 15.—20. 11,53 13) m Hannover + D BaNNOVer Mer I. . e «e aw E L 16. 8,30 12,60 _— 9,20 Karlsruhe . f Frachtlage Karlsruhe ohne Sat R 1 16 8,88 13,38 10,75 a 9,25 Kiel . « « « « | ab holst. Station b. waggonw. Bezug o. Sack .| 1 20. 8,00 12,50 9,25 8,50 Köln 4 T E s a A E 2 10, 19; 8,13 13 38 9,75 8,41 8,75 Ote P T O R Ie A s P D 1,04 11,47 8,04 WŒUP « 1Ptompt Parität \ractsrei Leiptig « + «a 66 L 16, 22 7,50 12,05 10.00 9,00 8,90 Magdebura , « | b. Bez, v. 800 Ztr. i: Bez. Magdeburg « + «»} 2 | 16. 19, } 7,78 12 45 9 81 8,88 9,38 Mainz . . „_. | Großhandelseinstandspr. loko M. N T 19. 8,90 13,19 10,637 8,007 9,50 Mannheim . , | waggonfr. Mannheim o. Sa... 110, 18 9,06 13,38 11,607 8,887 9,25 München „. ab südbayer. Verladestat. waggonweise o. Sack 2 16, 20. 7,68 11,99 19) S 08 8,45 Nürnberg « « ab Station o. Sack S T0 18. 7,80 11,802) 8,20 8,38 Plauen « «+ « Großhandelspreis ab vogtländischer Station. . „j 1 20. 7,00 10,50 8,007 7,00 8,00 Stettin « « + + } waggonsrei Stettin me S c 4 6 7,60 12,43 8,81 7,63 8,29 Stuttgart . . Großhandelspreis waggw. ab württbg. Station 2 1 19: 8,63 11,69 9,50 8,50 O S «s bahntrei Worms S 1 19. 8,90 13,29 11,187 8,757 9,13 Würzburg . - Großhandelseinkaufspreis waggw. ab fränk. Station | 2 16. 20. 8,20 12,25 8,387 7,137 8,25

2) Pommerscher 7,22. gerste.

Anmerkungen: *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. 1) Gelber; brauner 11,75. %) Unverzollt. ®) Manitoba.

8) White clipped. 9) Pommerscher 10,63. ®) Preußischer 9,08. 11) Pommerscher und s{lesi\{cher. 12) Manitoba I.

8) Pommerscher 12 32.

18) Nosasé. 1) la; Ila = 11,26, 1) Gelber; brauner 12,00.

Berlin, den 25. Februar 1926.

4) Winter- und Futtergerste.

7) Malz-

Statistishes Reichsamt. Wa gemann.

Kartoffelpreise in deutshen Städten in der Woche vom 15. bis 20. Februar 1926

Wöchentliche Preije in Reichsmark Städte Handelsbedingungen Notierungen ?) 2) für 50 kg Zahl | am weiße | rote gelbe 1 2 E 4 5 | 6 7 A « ev ae Großhandelseinkaufspr. ab fränk. Station T 15. 2,25 U E S Grzeugerpreis waggonfrei märk. Station 2 10 D, 1,58 , 1,78 1,95 Be ae L Erzeugerpreis ab |chle|. Verladestation 2 15; 18. 1,30 A waggonfrei Essen bei Waggonladungen 1 15. 2,90 Sat a M Le Großhandelspr. Frachtlage Frank}. a. M. i P SORIOEIOBUd h ea s a os 1 15. 2,40 «— 2,65 ®) Yanburg a L a0 DOULIDANIE L aar 15,—20., 1,60 a 1,90 R es Tee U es 1 17 2,50 2,33 3,06 I ee s (N De A U f I 20. 1,80 5) 2,00 9) Magdeburg aao e (L, Boudagnillation e L 20. 1,75 2,25 M e (0s « LODAENDIOS (On) s ava » 1 20, 1,75 1,55 1,75 Mr m6 04 Börsfenpreis E A 1 18. 1,80 -— 2,00 D e b E (Sroßhandelépreis ab vogtl. Station . 1 20. 2,00 2,50 OrS. 4 040 bahnfrei Worms , , a 1 19, —_ l —_ 2,38 ürzburg . « » + « « « » « } Erzeugerpreis frei Bahnstation 2 16. 20. 1,58 1,90

H v

1) Fn Frankfurt a. M. und Hamburg keine Börsennotierungen, sondern Feststelungen der Handelskammern. ®) Wo mehrere

lngaben vorlagen, sind aus diesen Durch)chnitte gebildet worden. ®) Industrie. 4) Buntköpfige 3,20. ®) Magnum bonum.

Berlin, den 25, Februar 1926.

Statistisches Reichsamt.

Wagemann.

Handel und Gewerbe,

Beriin, den 25. Februar 1926. Telegraphische Auszahlung.

Buenos- Aires . Canada i: Japan Konstantinopel Bo New York. Nio de Janeiro Uruguay . Amíisterdam- Notterdam . Athen E Brüssel u. Ant- werpen ; Dauna Helsingfors Stalien Iugo|lawien . . Kopenhagen .… . Lissabon und DOUorto + O aa Paris. e... Drs 4+ Schweiz « « - - Sa «aaa Spanien . . « « Stoctholm und Gothenburg. A POREEO

1 Pap.-Peft. 1 fanad. § 1 Yen 1türf. £

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Fres. 100 Gulden 100 finnl. Æ 100 Lire 100 Dinar 100 Kr.

100 Ggcudo 10C Kr. 100 “ins 100 Kr. 10U Fres. 100 Leva 100 Pesjeten

100 Kr. 100 Schilling

Budapest

Sovereigns …. 20 Fres.-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische . Engli)che: GOIE L e 4 1 £ u. darunter Tire. - Belgis@e - . - Bulgarische . . Dâni\che . Danziger. «

innilche, ¿Französische olländische . . Stalienifhe : über 10 Lire Jugoslawische Norwegische . . Numänis\che : 1000 Let; unter 500 Lei Schwedische . . Schweizer . Spanische Tschecho-skow. : D E 5 1000Kr. u. dar. Oesterreichische. Ungarische .

0.6 S .*

London

100 000 Kr.

295. Februar

Geld 1,711 4,178 1,913 2,165

20,382 4,195 0,617 4,305

167,94 9,89

19,05 80,87 10,553 16,85 7,38 108,88

21,245 89/96 15,325 12,416 80,73 3,045 59,13

112,43 59/14 5/873

am ane iD

Brief 1,715 4,188 1,917 2,175

20,434 4/205 0/619 4,315

168,36 5,91

19,09 81,07 10,593 16,89 7,40 109/16

21,295 90,18 15,365 12456 80,93 3,055 69,27

112,71 59,28

5,893

25. Februar Geld Brief 20,52 20,62 18 4,181 - 4,201 4,17 4,19 1 Pap.-Pes. 1,692 1,712 1 Milreis _— 1 fanad. § 41566 4175 1£L 20,345 20,445 20,345 20,445 1 türk. Pfd 100 Fres 19,02 19,12 100 Leva 302 304 100 Kr. 108,65 109,19 100 Gulden 80,67 81,07 100 finnl. 46 | 10,51 10,57 100 Fres. 15,46 15,54 100 Gulden | 167,58 168,42 100 Lire 16,89 16,97 109 Dinar T/30 7,39 100 Kr. 89,84 90,30 100 Lei 1.79 1,79 100 Lei 100 Kr. 11222 L12758 100 Fres. 80,63 81,03 100 Peseten 58,95 59,25 100 Kr. 123759 19430 100 Fr. 1209 12430 100Schilling | 59,02 59,32 100 000 Kr. 5,80 5,69 2 , 24. Februar. (W. T. B)

ib

24. Februar

Geld 1,709 4,179 1,923 2/178 20,397 4,195 0/618 4,325

168,05 5,94

19,07 80,89 10,551 16,87 237

109/01

21,245 89/79 15,325 12,416 80,73 3/045 59,18

112/23 59,11 5/873

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

24. Februar

Geld 20,50

4,215

4,185 4;17 1,683

16,91 7,34 89,71

1,75

112,02 8061 59,05

12,392 ' 12/393 58,99

5/84

Brief 1,713 4,189 1,927 2,183

20/449 4/205 0/620 4,335

168,47 5,96

19,11 81,09 10,591 16,91 7,39 109,29

21,295 90,01 15,365 12,456 80,93 3/055 59/32

112,51 59,25 5,893

Brief 20,60

4,235

4,205 4,19 1,703

20,47 20,464 2,195 19,12 3,04 109,34 81,08 10,58 15,49 168,55

16,99 7,38 90,15

1,79

112,58 81/01 59.36

12,452

12,453

99,29 5,88

Die Bank von

England verkauste aus ihrem Goldbe stan d 223 000 Pfund

Sterling in Sovereigns zum Export nach Indien.

Wagengestellung fürKohle, Koks undBriketts am 24. Februar 1926: Ruhrrevier: Gestellt 20701 Wagen. =— Oberschlesishes Nevier: Gestellt

Die Elektrolytkuvfernotierun van X Elektrolytkupfernot?z stellte fi laut

4“ .

135,75 4) für

der Vercinigung für erliner Meldung des

am 24. Februar auf 135,75 Æ (am 23. Februar auf

100 kg.

__ Berlin, 24. Februar. (W. T. B.) Preisnotierungen fürNahrungsmittel. (Durhschnittseinkaufspreise

des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei bei Empfang der Ware.

Berlin gegen Kafsazahlun

packungen.]

grüße, 21,75 M,

Notiert

dur

aus

[Originals

nge: ) öffentlih angestellte beeidete Es verständige der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,00 bis 22,90 4, Gersten-

lose 19,00 bis 19,90 #4, Haferflocken,

lose

21,00 bis afergrütze, Toje 22,75 bis 23,25 4, Roggenmehl 0/1

13,00 bis 13,590 .4, Weizengrieß 22,50 bis 23,50 46, Hartgrieß 27,75 bis 29,00 .4, 70 9/9 Weizenmehl 18,75 bis 20,50 4, Weizenauszug- tnehl 22,75 bis 28,590 4, Speiseerbsen, Viftoria 19,00 bis 23,25 Æ, Speiseerbsen, kleine 15,00 bis 16,00 .Æ, Bohnen, weiße, Perl 14,50 bis 16,50 4, Langbohnen, handverlesen 20,00 bis 28,00 .46, Linsen,

leine 19,75 bis 21,50 4, Linsen,

roße 35,00 bis 51,00 .Æ, Kartoffelmehl 15,00 bis Matkfaroni, Hartgrießware 48,00 bis 60,75 4, Mehlschnittnudelu 29,00 i L Bruhreis 16,25 bis 1690 M4, Rangoon Reis 18,25 bis 18,75 4, glasierter Tatel- reis 21,00 bis 33,00 „e Tafelreis, Java 33,00 bis 49,75 Æ, Ringäpfel, amerikan. 72,00 bis 90,00 4, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 41,00 bis 44,00 4. getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 39,00 bis 39,50 „4, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original- kisten und Packungen 62,50 bis 64,00 4, Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 62,00 bis 65,00 .Æ, Rosinen Caraburnu { Kisten 60,00 bis 68,00 4, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 103,00 4, Korinthen choice 45,00 bis 51,00 „4, Mandeln, süße Bari 220,00 bis 245,00 .4, Mandeln, bittere Bari 250,00 bis 275,00 .Æ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 .Æ, Kümmel, holl. 35,00 bis 36,00 4, shwarzer Pfeffer Singapore 210,00 bis 230,00 4 weißer Pfeffer

bis 34,50 4,

Singapore Nöstkaffee Br

Eternudeln

asil

46,00 bis 72,50 M,

234,00 bis 255,00 Æ, NRohtaffee bis 230,00 4 Rohfkaffee Zentrafamerika 22 240,00 bis 300,00 4,

Brafil 5 00 bis 3 Nöstkaffee

mittel 30,50 bis 35,00 .#, Linsen, 19/20 ‘a,

200,00

00,00 .4,

Zentral

amerika 300,00 bis 400,00 4, Nöstgetreide, lose 16,50 bis 19,00 4,

Kakao,

fettarm 52,00 bis 90,00 4,

Kakao,

leit entölt 90,00

bis 120,00 .Æ#. Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 495,00 M, Tee, indisch, gepacktt 413,00 bis 500,00 4,

bis 30,26 4, SInlandszucker Natfinade 29,50 bis 33,25 Æ, Würfel 34,50 bis 36,295 4, Kunsthonig 32,00 bis 33,00 ,

Snlandszucker Melis 28,25

uder, uckerè

B Ea: Len

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