1926 / 49 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

agi ani

133525] BefanntuiaGung,

Wir geben davon Kenntnis, daß Veri August Nosendahl aus Ratingen als Bertreter des Betricbêrats aus dem Auf- sichtsrat unserer Getellscaft ausge)chieden und au feine Stelle Herr Bruno Debmel aus Gelsenkirchen getreten ift.

Düsseldorf, im Februar 1926.

Manneëmannröhren-Werké, Der Vorstand. [132304] Bilanz

für das Geschäftsjahr 1#24 der Nrtemis Grundftücköverwaltungs®- uud Verwertungs- Aktiengesellschaft.

Î

21! L STECIDA, |

Grundstückskonto . « « s » « 148 200|— al Abschreibunge! A M 406/80 47 793120 |

Passiva OUVOIheTen v oe a0 6 e 000-(00l- Brunbtapital « ¿#6 o * «a 10 O] Da aw ae 4 «L O 47 793120 } em E S A Etunahmen, RM |.| S i R T E E E L E E 10 649/66 | Norlust es e) 1 DASEOI li 682/86 |

j Ausgaben. 911 gal G G M do L [1 682 86 11 682/86 152305] Ee

Bilanz für das Geschäftsjahr 1924 |

der Neuer Westen Grundsilicks- verwaltungs- nud Verwertungs-

Aktiengesellschaft.

Aktiva. NM |.5 (Brundstück . À e 62 000| Abnutzung 1 500)

60 500! á

__ Passiva, |

Hypotheken s TED.QUD (Grundkapital S E O MTEUM Ot a U 4 1 500|— 60 3200|— Einnahmen, NM |-Z Miet A L DODOIDAI Bet Led | 405/42 10 955/76

Angaben

Ausgal C . m0 200 D . 10 955 76 J 10 955/76

[127651]

Nusfsische Kaufmannsbank A. G., Berlin.

Vilanz per 31. Dezember 1924.

Z Aktiva. M S Kassa 0D D S H 40|— Debitorce i F E M Al E E E E 4 521 16 Banken a v. 0M O 0 737101

5 298/17 E Pasfiva, Akti nlapttal 6 « « e 6 t PI 5 000 E Kreditoren Aa 0M 4a 156 _— Gewinn è 2 E b E T E 142 T

5 298/17 |

Gewiun- und Verlustkonto.

E He L T A Handlungsunkosten E: 704/83 Pre C S 142/17

847] Provision 00:0 0 §0. 824 45 U 0 60 00s G08 22/55

847|— Vilanz þper 31. Dezember 1925. - Aktiva. M s Debitoren S «P 2 QDOOG Bank- und Postscheckonio 4021 G s A SALURE D L Ca ae 750|

5802/47

: Pasfiva.

Aktienkapital. . . . « + « « | 9 000|— Gezvinn S A 302/47 5 302/47

Gewinn- und Verlustkonto.

L M S Handlungsunkosten „+ « « - 670/40 (E a a E 4 00s 302/47

972/87 Gewinnvortrag 1924 . « « « 142/17 Zinfen Ea T Es 830/70

972187

Auf dèr am 28. Januar a. (c. abge- haltenen o G-V. wurden folgende Be- schlüsse gefaßt:

l, a) Zum Vorstand wurde Herr Kauf- mann Eduard Kannegießer bestellt. b) Zu Au!sichtsratämitgliedern wurden die Herren: Dipl.-Jng. Friedrih Meyer, Waldhausen, Ostpr., Dr. phil. Neinhard Schalkhäuser, Steglitz, ‘gewählt

2 Die Bilanzen für die Gesch.-Jahre 1924 und 1925 wurden genebmigt und dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt

3 wurde bes{chlossen: a) Die bisberigen 250 Stammaktien în Vorzugéaktiens um- zuwandeln im Nominalwert von je NM 20. b) Das Grundkapital von bis 5000 NM durch Ausgabe von 50 St. neuen Aktien im Nom -Betrage von je NM 100 m. einf. Stimmrecht zu erhöhen.

Berlin, im Febtuar 1926.

j NM |g

7 „Alter Eieckemeher A-G, Maîuz | (134199] Aufforderung. Nachdem die neuen Meichs8marka erschienen find, ersuben wir unf näre, ihre Papiermarkaktien NReichsmarkaktien bis zum 1. Juni d. J. be [der Commerz: und Privat-Bank, |A.-G. Filiale Mainz umzutaufschen | (56 entfallen auf PM 12 000 alte Aktien

vonon N00 gegen reu

Firma ausgeglichen

Aktien, die bis zum genanntcn Tage nicht eingereicht find, werden für kraftlos erflänt.

Mainz, den 25. Februar 1926. „Alter Eickemeyer‘“ A.-G, Der Vorstand.

{1149791 Goldmarkeröffnuungsbilanz der Haus Pallas Grundstücks Aftien-

Berlin, den 10. Juni 1925. Der Auffichtsrat. Der Vorstand.

{114980] Haus Pallas Grundstücks Aktiengesellschaft. Bilanz für das Jahr 1924,

Aktiva.

Grundbe}

: Paffiva. rubia «pa Gewinn- und Verlustrehnung für das Jahr 1924,

Mietseingänge . « es S O0

Betriebskosten, Reparature1 : E aa T OOO Gs e E E 509

atn emt tieri mens

18 189 Berlin, dea 10. Juni 1925. : Der Auffichtsrat. Der Vorstand. D. Krumholz. Dr, Landsberger. i Adler Pen Aktiengesellschaft Nürnberg, Harmoniestrasße 18. Bilanz per 31. Dezember 1924,

: Aktiva, M 4 O 170 000|— Maschinen- u. Kraftaulage 34 974/47

Belt: Per 1924 «x

98 1995l

Z Passiva. Stammaktienkapital . « « ) Kreditoren: ¿ » ca of 120050100 Uebergangsfonto . « « e 698/30 405 785/80 Gewinn: uud Verlustkontose L i Soll. | Fabrikations, Handlungs- und Generalunkosten . . U e 058

11 211/75 197 118/90

Haben A 1838 919139 58 199/51 197 1 [8/90 Der Vorstand. N ih, Jäger.

(130202] Gläubiger-Aufruf.

Die Adler Pen Aktien-Gesellschaft in Nürnberg, Harmoniestraße 18, hat sich durch a. o. Generalversammlungs- bes{luß vom 5. Januar 1926 aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Der diesbezüglihe Eintrag in das Handels- register des Amtsgerichts Nürnberg erfolgte am 10. Februar 1926.

Liquidator ist der bisherige Vorstand Nichard Jäger in Nürnberg.

Die Gläubiger werden erfucht, ihre etwaigen noch offenen Forderungen. mit entsprechlenden Belegen versehen, bei unterer Geschäftsstelle in Nürnberg, Har- moniestraße 18, einzureichen.

Nürnberg, den 15. Februar 1926.

Adler Pen Uktien -Gesellschaft in Liquidation.

Waren .

Werluit ver 1924 «6

10. Berschiedene Bekanntmachungen.

[134203]

Die Deutsche Patent-Ankerschienen Gejellschaft mit beschränkter Haftuug, Düsseldorf, ist am 15. Juni 1925 in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, fih zu melden. SFosef Halfen, Lquidator. {133504]

Die Brill & Gershmaun G. m. b. H. in Beriin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellschaft werden aufgefordert, si bei dem unterzeichneten Liquidator zu melden. Berlin, den 24. Februar 1926.

A. Goldenweifer, Berlin W. 30,

ien | 16. März 1926, nachmittags 5 Uhr,

eine neue Neismarkaktie über NM 20. | (Fi N "v Ao ; rnonrnnn ton Spitenbeträge werden bei vorgenannter

Gesellschaft Berlin per 1. 1. 1924. |

L Aktiva. E 2 O Ánschaffüungöwert der Grundstücke | 10 000 Unterschied zum Tageswoert , « 10 000

20 000 | Passiva, ftientabit e S « « 1200007 120 009

D. Krumholz. Dr. Landsberger. |

genehmigt. Wir machen diese Mitteilung

d. h. mit dem 31. März 1926, er- löschen. UÜn}ere Mitglieder haben jedo

Werkzeuge, Fabrik« und

_Ge!|\chäftseinrichtung . 33 318/99 | Waren . E 96 8382| Kassa und Außenstände . 12 410/83

405 785/80 |

980 000|— |

RM |§|

185 907/15 |

1 (1312007 ; Einlading ¿u der ain Diénstag, den Berlin W. 9, Leipziger

ordentlichen

{im Clubhaute, Plaß 16, stattfindenden Generalversammlung. Tagesorduung : 1, Erstattung Jahres herichts. 2. Beschlußfassung über Erteilung _ Guntlastung. i 3. Neuwahlen zum Repräfentantenaus- \{chuß. 4, Verschiedenes. Berlin, den 19. Februar 1926. Automobilelub von Deutschland, Adolf Graf v Arnim

Präsident.

nog ros, 111% aon M95 UUL Us

[134498] Sterbekaîse,, Deutscher Postverbaud““ Ver). B. a. G. in Berlin, in Liquidation.

Die 16, ordeutiiche Hauvtversamut-

7 Uhr, . im Nestaurant „Schlaraffia*“,

Berlin SW. 48, Eneplaßz 4, stait. : Tagesordnung : 1. Bericht über den Necchnungsabs{luß für das Geschäftsjahr 1925 (!, April bis 31. Dezember). 2. Bericht des Nechnungsaus|chusses.

3. Genehmigung der Bilanz und der Gervinn- und Verlusire{nun;

4. Wahl der Liquidatoren.

5, Wabl des Autsi{t3rats und des Nech-

| nunasaus\{u}ses.

i 6. Allgemeine Aussprache über Wieder- aufleben der Sterbekaße.

T. Verschiedenes.

| Anträge Uegen nicht voi

| Die Liquidatoren :

Funk. Henkel. V-c

[134499] Bekanntmachung. | Aukf Grund eines in der a. o. Genceral- versammlung unferer C

7. Dezernber 1925 gefaßten Beschlusses haben wir uns durd Vertrag vom 15. Jas- nuar 1926 mit der Stuttgarter Pferde- u. Vieh - Verficherungs - Gesellschaft a. G. Stuttgart, Waldeckstr. 9, ver- ständigt, unjere Geschäite ab 1. Januar d. J. auf diese Gesellschaft zu übertragen. Das Neichs - Aufsichtsamt für versicherung Berlin Hat den Vertrag in der Senatsfizung vom 17. Februar 1926}

unter Hinweis auf §8 47 bis 56 der Satzung, wonach sämtliche bei uns laufen- den Versicherungsverträge mit dem Ablauf von vier Wochen nah Veröffentlichung,

die Möglichkeit, durch umgehende Etn- fendung einer diesbezügliden Erklärung, ihre Versicherungsverträge bei der Stutt- | garter Pferde- u. Vieh - Versiche ge h Gefellschait a. G. verlängern zu lassen. Stuttgart, ten 25. Februar 1926. Erste Württembergische Vieß-Versicherungs-Gesellschafta.G. Der Vorstand. Hirs (Gin g:

[128385] Bekanntmachung. i Die Kammerlichtspiele G. m. b. H. in Fulda sind aufgelöst, Die Gläu- biger werden aufgefordert, fich bet ihr zu melden. Der Kaufmann Nobert Saals waechter in Frankfurt a. Mai, Leer- | bachstr. 24, ist zum Liquidator bestellt. Fulda, den 2. Februar 1926. Der Liquidator. [134120] Bekanntmachung. | Die Alfred Jabukowski Ge\elischaft mit beschränkter Haftung in Berlin kt auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden Berlin, den 24: Februar 1926. Der Liquidator der Alfred JFakubowski Gefellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation:

Werner Jakubowskt.

(131204)

Die Bernh. Blümel G. m. b. H., Apolda, wird lt. Gefellschaftsbes{luß aufgelöst. Die Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Forderungen zur Anmeldung zu bringen. Zum Liquidator wird Herr Bernh. Blümel, Apolda, besiellt.

Bernh. Blümel, Apolda, in Liqu. |

Bernh. Blümel, als Liguidator.

(133471) j

Die unterzeihnete Gesellschafi ist in Liquidation getreten. Ih fordere die Gläubiger auf, ihre Ausprüche anzumelden. Gesellschaft für Aluminothermie m. b. H. Professor Dr. Hans Gold-

schmidt in Liquidation.

Der Liquidator: Nudolf Haß, Berlin W. 8, Friedrichstraße 181 I1V.

(131890)

Die Kinderkleiderfabri® Helvetia G. m. b. S,, Breslau, ist durch Beschluß der Gefellshafter vom 24. 12. 1924 auf- gelöst und wir sind als Liquidatoren be- stellt Wir fordern die Gläubiger auf, ihre etwaigen Forderungen an uns anzu- melden.

Kaufnann J. Strumpf, Breslau, Ning 98. Kaufmann Heinrich Silber- mann, Breslau, Charlottenstr. 36.

[128168] MaxzxLifssauer Speditions-Gesellschaft m. b, H. in Liqu

Laut Beschluß der Gefell)chafterversamm- lung vom 24. 12. 1925 is unjere Getell- \chck# in. Liquidation getreten, und fordern wir in Gemäßheit der gefeßlichen Bestimmungen un}ere Gläubiger bicr- dur aut, fich bei uns zu melden. Berlin, den 13. Februar 1926

Der Vorstan®L.

Landshuter Str. 11/12.

-Mudsfau,f

lung findet am 18, Mai 1926, abends |

tefellsaft vom|

Privat- | 55

| Gläubiger der Gesellschaft werden aufge- | fordert, fi bei derselben ¿u melden.

[rungen anzumelden

(131202]

| der Firuta werden

(134119) Bekanntmachung. | Die Firma L. á die Commerz- u

“s -

Hohen t WBepbrent i

der Verordnung über Goldbila r S L Antrag ge\telt, nom. RM 137 500 Stammaktien

ammaitien der Liquidations-Casse in Hamburg A.-G.,

Lit. A lassen,

Nr. 1—6875, wieder zuzu- noin. NM 4862500 neue þ Stammaktien derselben Gesell)chaft, | eingeteilt in 1425 Stück zu je NM 100 Lit. B Nr. 6876—8300, 2220 Stüdck zu ie NM 1000 Lit. C | Nr. 8301 10 520, 2500 Stück zu je NM 1000 Lit. D Nr. 10521—13 020, zum Börsenhandel und Notierung an der hiesigen Börse neu zuzulassen. Hamburg, den 24. Februar 1926. Die Zulafsungsftelle an der Börse zu Hamburg. | Nobert Gög, stelly. Vorsißender. | (1213341 Die Lixi - Film - Atelier- Weißensee G. m. b. H.,, Berlin W. 8, Leipziger Straße 30, ist aufgelöst. Etwaige Glänu- biger werden aufgetocdert, fich zu melden. Liquidator ist Dr. Lucian Gottscho. [134118] | Die unterzeichnete Gesellshaft ist gemäß Gesf.-Beschluß 1. 1. 26 in Liquidation ge- treten. Liquidator ist Dir. E. Theiladter, Bad Ems. Wir fordern auf, Forderungen an s Gesell!chaft ungesäumt geltend zu machen. Bad Emês, den 24. 2. 26. Franz Schmitt Hotel Fürstenhof Engl. Hof G. m. b. H. in Liquidation Bad Ems.

LLOdOLu]

Nordische Dolzhandel®gesellschaft

mm. b, H., Essen.

In der am s. August 1925 abgehaltenen außerordentlichen Generalverjammlung wourde folgender Auffichtsrat gewählt: Generaldirektor Carl Hold zu Karnap, Direktor Wilhelm Huppert zu Mülheim- Nubr, Bergwerkädirektor Gustav Knepper zu Bochum, Bergwerksdirektor Carl Knupe zu Linden-Dahlhaufen, Generaldirektor r zu Essen, Bergassessor Stens zu Mülheim-Nuhr.

[134201] Die Firma Friy A. Schmidt G. m.

b, H,, Stettin/Hamburg, ist in Liquk-

dation getreten. Die Gläubiger werden

aufgefordert, fih zu melden.

L Stettin, 25. Februar 1926,

Alfred Spliesgart, Liquidator.

[134202]

Neise- und Verkehr®sbüro „Globus“

G, m. b. H., Berlin.

Die Gesellschaft is aufgelöst.

R!

2

Verlin, den 26. Februar 1926. Der Liquidator: Walter Boehm, Berlin W. 57, Ztetenstraße 2 I.

(13350) Laut Beschluß vom 21. Januar 1926 ist die „NRauchfarb““ Nauchwaren-

Färberei- und Blenderei G. m. b. H. in Berlin in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde-

Der Liquidator: Nofenblif,

Die Firma Gebr. v. Hörsfteu, G. m.

b, §., in Vockhorn, ist am 15. Februar 1922 aufgelöst. Liquidatoren sind die

Landwirte Hetyrih v. Hörsten und Fritz v. Hörsten in Bockhorn. Die Gläubiger aufgefordert, fich bei den Liquidatoren zu melden. Gebrüder v. Hörsten, G. m. b. S, i. L,, in Bocthorn.

(120313] Die Seitenberger Cisenwaren- fabrik, Gesellschaft mièi beschränkter Haftung, ist aufgelöst. Die Gläu- biger der Gelellschafter werden aufge- fordert, si bei dem Liquidator Hermann Wolle, Prokurist bei der Oberschlesischen D Sar eiae in Gleiwiß, zu inelden. VBenthen/Gleiwitg, den25. Januar 1926. _Die Liquidatoren : Schwarz. Wollek,

[132905]

Max VBlasinski & Co., G, m, b, H. Berlin.

Die GesellsGaft ift lt. Beshluß der

Generalversammlung . vem 4. 2. 26 auf-

gelöst. Die Gläubiger trerdzn hierdurch

aufgefordert, fich zu melden.

Der Liquidator,

(1303931 Die Flensburger Seifenvertricbs- gesellschaft m. b. §, in Flensburg ist aufgelöst, L Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Flensburg, den 6. Februar 1926.

Der Liquidator der Flensburger Seifenvertriebsgefell- _ schaft m. b. H. in Liquidation: K. Jessen, Flensburg, Neustadt 56. {121332] Die Firma Ausland - Anzeigen G. um, b. H. hat fich dur Beschluß der Gefellschafter- versammlung vom 6. Januar 1926 auf- gelöst, Wir fordern die Gläubiger der Ge- fellschaft auf, fih zu melden. Berlin, den 27. 1. 1926.

Die Liquidatoren :

Georg Birnbaum.

Dr. Johannes Schuvp.

Der Liquidator: Mori Mever.

Hamburg, d nd Privat-Bank | G

F (B. in Hamburg sowie die Firma Conrad | Schleusingen, ist anfgelöst. Die Gläu-

Hinrich Donner in Hamburg haben gemäß | biger werden ersucht,

8 4 der 6. Verordnung zur Durchführung | den Liguidatoren Direktor Richard Gert- nzen, den | loff, SchmiedefelD, oder Prokurist Alfred

eingeteilt in 6879 Stück zu je NM 20!

{ [129858] Bekauntmachung, T Firma Otto Ehrhardt & Co, . m. b. S, Schmiedefeld, Kreis

sich zu melden bet

1 Müller,

Caffel, Schönj{elder Straße 48

j

9, Bankausweise. [134494] Wochenübersicht

ReichSbank

vom 23, Februar 1926. Aktiva. L. No nit begeben NM Neichsbankanteile _ ATCR12 000 2. Goldbeftand(Barrengold) fowie in- und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet i; . . 1361 359 000 und zwar: Goldkassen- bestand NM 1186862 000, Golddepot (unbelastet) bet

ausländi\chen Zentral- notenbanfen

MNM 174 497 000

3. Bestand an deckungs-

fähigen Devijen . 419 167 000 4. Bestand an fonstigen i

Wechseln und Schecks . 1 266 053 000 . Bestand an deutschen

cen

Sceidemünzen .... #254000 6, Bestand an Noten anderer

Banken 5 32 378 000 7. Bestand an Lombard-

forderung A s 5 079 000 8. Bestand an Effekien . . 233 942 000

9, Bestand an sonstigen les E Pasfiva, 1. Grundkapital: a) begeben .. . « « 122 788000 b) noch nicht begeben . 177 212 000 2, Nefervefonds: a) gesegliherNetervefonts 25 403 000 b) Spezialreservefonds für künftige Diviben« i denzahlung . . . . 9334040009 c) forstige Rücklagen . 127 000 000 2. Betrag der umlaufenden Noten . . e D 017268000 4, Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten . e 1 002 576 000 5, An eine Kündigungsfrist ebundene Verbindlich- E E se —_ 6. Sonstige Passiva « . « 62ó 687 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenet im Inlande zaßlbaren Wechseln NM 508 696 000. Berlín, den 26. Februar 1926. Reichsbankdirektorium. Schacht. Kauffmann. v.Griîmm, Budcztes. Bernhard. Setfferk.

841 894 000

S

Vote, Friedri. Fuchs. Dreyfe. [134107] Wochenübersicht

DET Bayerischen Notenbank vom 23, Februax 1926. : Aktiva. RM Goldbestand « . « « « « 28 559 000,- Bestand an:

deckdungsfähigen Devisen. 5 930 000,-=- sonstigen Wechseln und Schecks «T3 153 000, deutschen Scßecidemlinzen 63 000,=- Noten anderer Banken . 2491 000, Lombardforderungen « « 924 000,— FDeripapieren . . » «s 860 000,— sonstigen Aktiven . . . 3996 000, Pasfiva, Grundkapital .. . « « 15 000 000,

Nücklagen: Geseglicher Reservefonds 10 000 000,

_ Umstellungs9reserve . . „3913 000,-= Betrag der umlaufenden

Noten . « .. . . . , 65 801 000, Sonstige täglih - fällige

Verbindlichkeiten. . . , 2434 000,— An eine Kündigungsfrist

gebundene WVerbindlihe

Teilen , o 2E Sonstige Passiven . « « « 6244 000, Danleben bei der Deutschen

Nenténbank . . . . « . 12 302 000, Verbindlichkeiten aus wektterbegebenety

im Inlande zahlbaren Wechseln NM 4 003 009, Müucheu, den 25. Februar 1926. Bayerische Notenbank, Die Direktion.

(134602)

Stand der Vadischen Bank

vom 23, Februar 1926. Aktiva. - RM

Goldbestand A 8118 956,32 Decckungsfähige Devisen . 4434 041,— Sonstige Wechsel u.Schecks 38 558 043,56 Deutsche Scheidemünzen- 11 133,67 Noten anderer Banken , 48357 995, Lombardforderungen . « « 134 500,— Wertpapiere . « « e + : 425043090

Sonstige Aktiva . « « . 27 030 881,26 Pasfiva,

Grundkapital . 8 300 000, Mücllagen s ea el L O Betrag d. umlaufendenNoten 23 805 100,— Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten Ci An eine Kündigungsfrifi gebundene Verbindlich- E Nentenbankdarleßen . « . 59 b50 000,—- Sonstige Passiva . . . . 8647 013,53 Verbindlichkeiten aus weiter be- gebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln

G1 476, 2996, (6 dei 1 475 (0,09

17918 493,18

Berlin W. 35, Potsdamer Str. 24.

Reichsmark 1 483 881,49,

Srfte Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSan3

JTL. 49,

Berlin, Gonnabend, den 27. Februar

an E

e a ai i matt

Der Jnhalt dieser Beilage, 6, der Urheberrechtseintragsrolle sowi besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handelsregister

: l-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Die I “die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-

îr Selbstabholer au traße 82, bezogen werden.

in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handel e 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und

H GE HEr E

S T ee

32, Bewextung der Apothekenkonzessionen bei Ver: anlagung dex Vermögensteuer. Gesamtbewertung des Ve- irieb8vermögens bei ver Vermögensteuer 1924? Bezüglich

der Bewertung der Apothekenkonzession s O ür eboten erachtet, m zu untersuchen, ob eine Heranziehung der onzession nah den für die Vermögensteuer 1924 maßgebenden geseßlichen Bestimmungen überhaupt zulässig war, und _zu- treffendenfalls, in welcher Weise die Bewertung der Konzession nach dem Geseh ohne Berücksichtigung der durh die Erlasse des Reichsministers der Finanzen vom 3. Mai 1924 11 C? 2300 und vom 9. Dezember 1924 Ill C2 5350 zugelassene! Abschläge zu erfolgen hatte. Dabei war zunächst festzustellen, daß es sich bei der in Frage stehenden Konzession um eine nah dem preußischen Gewerbesteueredikt vom 2. November 1810 auf Grund der Ver- ordnung wegen Anlage neuer Apotheken vom 24. Oktober 1811 verliehene, im Gegensaße zu den gemäß Kabinettsorder vom

20. Juni 1894 seit dem 11. Fuli 1894 erteilten unvererblichen und -

unveräußerlichen Konzessionen sogenannte subjektiv per'önliche, aber vererbliche und veräußerlihe Konzession handelt, Der Reichsminister der Finanzen, welher dem Verfahren beizetreten ist, hat zur Frage der Bewertung von solchen Apothekenkonzessionen ür die Vermögensteuer 1924 ausgeführt, eine derartige Konzession be ¿war ihrer rechtlichen Konstruktion nach rein persönlih und erlösche an und für sich mit dem Tode des Berechtigten. Durch die Verwaltungsübung (zu vgl. Kabinettsorder vom 5, Oktober 1846) sei ihr aber praktish die Natur der Veräußerlichkeit und Veverblichkeit dadurch beigelegt worden, daß dem Konzeljtons- inhaber bzw. seinen Erben ein maßgebender Einfluß auf die Wahl des Nachfolgers eingeräumt wurde. Die Konzession sei daher, da sie niht an das Grundstück, auf welhem die Apotheke betrieben werde, gebunden sei, als selbständiges Recht und damit als ein für [id zu bewertender Gegenstand des Betriebsvermögens im Sinne es S8 8 des Bad rdgenitalergelehes vom 8. April 1922 anzusehen und dementsprechend nah dex für das Anlagekapital geltenzzn Be- wertungsvorshrift des §& 31 Abs. 2 der Vermögensteuerdurch- führungsbestimmungen mit dem Betrage zur BVermögeasteuer

ranzuziehen, den der Apothekenbesiger Ende 1913 für den Erwerb 2x Konzession hätte aufwenden müssen. Dieser Betrag stelle einen Mindestivert dar, unter den nicht etwa auf Grund der §§ 137 Abs. 2, 139 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung heruntergegangen werden könne, während ein höherer Ansap im Wege der Gesamt- bewertung an und Für sich zulässig sei. Bezüglich der bereits erwähn- ten Erlasse führt der ReihBminister der Finanzen noch an, die dort ertorcte Ermächtigung an die Finanzämter zur Gewährung eines Abschlags bis zu 75 vH vom Vorkriegswerte der Konzessionen sei zit als Abschlag untex dem Gesichtspunkt der Gesamtbewertung anzusehen, sondern stelle lediglich eine Villigkeitémaßnahme dar, die dadurch notwendig geworden Kei daß die Apothekenkonzessionen egenüber den Vorkriegswerten eine wesentliche Minderung er- jahren haben, Der ReiGsfinanahof kommt bezüglih der Bewertung

x nach dem Gewerbesteueredilt von 1810 in der Zeit vom 24. Oktober 1811 bis zum 11. Juli 1894 in Preußen verliehenen Apothekenkonzessionen ir die Vermögensteuer 1924 zu dem gteihen Ergebnis auf Grund folgender Erwägungen: Nach der im Schrift- tum fast einmütig vertretenen Auffassung, der sich auch der Reichs- finanzhof in einex früheven Entscheidung angeschlossen hat, köunen Epoeionen, die nur eine persönliche Befugnis oder Evlaubnis zur Ausübung eines Gewerbebetvricbs darstellea, urit Rüclsicht darauf, daß sie an die Person des Fnhabers gebunden nud und weder unter Lebenden noch von Todes wegen, weder mit deu Geschäfte noh ohne dasselbe übertragen werden können, den E Wert des Geschäfts grundsäßlih nicht beeinflussen und sind daher bei der Vermögensteuer ebenso wie etwa die persönliche Geschäftstüchtigkeit des Fnhabers als rein persönliches Moment auszuschalten. Nach dieser Ansicht, der sich der Reîchsfinanzhof an- shließt, scheinen auch die von 1894 verliehenen preußischen Apothekenkonzessionen, die ihrer rehtlichen Natux nach unzioeisel- haft wiht anders wie eine Personalkonzession zum Betrieb einer Wirtschaft cine obrigkeitliche, polizeilihe Genehmigung füc eine vestimmte Person darstellen und daher nach dem Geseße weder ver- außerlih noch vererblich sind, einer Bewertung für die Vermögen- steuer nicht fähig zu sein. Diese Anschauung, die auch das ee Obevvevwaltungsgericht für die preußische Ergänzungs- teuer vertreten hat, wird aber dex Bedeutung, die diese Konzessionen in der Praxis erlangt haben, nicht gerecht. Schon durch die une Kabinetsorder vom 5. Oktober 1846 wurde bestimmt, ß die Konzession dem von dem abgehenden Apothoker oder seinen Erben präsentierten Nachfolger unter der einzigen Bedingung, daß er vorshrisièmä ig qualifiziert sei, erteilt ede, eine O die dur die Kabinettsorder vom 7. Juli 1886 und die Ministerial-

verfügung vom 21. Juli 1886 dahin eingeshränkt wurde, daß die

Präsentation in der Regel nux zulässig sein solle, wenn seit der Errichtung der Mee mindestens zehn Fahre vergangen seien. Nach diesen Vorschriften richtet sih auch heute noch die Praxis der Verwaltungsbehörden, so daß der Juhaber einer vor 1894 fonzessionierten Apotheke oder seine Erben infolge der Befugnis, einen Mae zu bestimmen, vamit tatsächlih für die Neu- teilung der Konzession maßgebend sind. {Fm reinen Rechtssinn verloiht ¿war auch in diesen Fällen die Behörde an Stelle dér in der Person des bishevigen Apothekenbesißers erloshenen Konzession ne neue Konzession an den Nachfolger, wirtschaftlih betrachtet ata jen aber der alte Konzessionsinhaber bzw. seine Erben dem Nach olger dur die Präsentation die Konzession, und dafür lassen le sih nit e Beträge bezahlen. Diesem Umstand, der ur den Fuhaber der Konzession einen realisierbaren Vermögens- wert darstellt, nüßt auch das preußishe Stempelsteuergeseß aus, indem es in Tarifstelle 22 a bei derx Bemessung des Stempels für die Verlethung der Apothekenkonzessionen unterscheidet zwischen den bis 1894 verliehenen veraußerlichen und vererblichen Konzesonen, die diesen Charakter auh bei Neuverleihungen an Stelle der erloschenen Konzession beibehalten, und den seit 1894 verliebenen Unveräußerlichen Konzefsionen. Während nämlich für die leßteren Un fester Stempel von 50 Mark bestimmt wurde, is für die ersteren

| als Stempel %# vH des Wertes der Konzession angeseßt ivorden.

n der Begründung zu dieser Tarifstelle wird ausgeführt die bor 1894 verliehenen Konzessionen ständen in ihrem Werre den lpothekenprivilegien nahe und seien Handelsgegenstand, ind:m für æXn Verzicht auf die Konzession und die” Verpflichtung, den

Erwerber als Geschäftsnachfolger vorzuschlagen, erhebliche Preise gezahlt werden, auch lasse sih der Wert dieser Konzessionen ohne elondere Schwierigkeiten feststellen ‘vgl. Hummel-Specht, Stempel- teuergeses Anm. 2 und 5 zu Tarisstelle 22).

Beachtlich ist auch,

Bom „Zentral-Handelsregister flir das Deutsche Reich“ werden heu

Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

was der Vertreter der Sigafivegtaung. bez der Beratung des Stempelsteuergeseßes (Kommissionsberiht S. 24) aurte: „Der Begriff der vererblichen und veräußerlichen Konzessionen 1 vielleicht per nefas dur die langjährige Praxis entstanden, nunmehr aber als ju Recht bestehend anerkannt insofern, als die Regierung verpflichtet ist, den präjentierten Natsolaer zu konzessionieren, und kein Recht besibvt, eine einmal kon- zessionierte Apotheke wieder zu beseitigen. Da mit dem Botricb einer Apotheke die aus{hließlihe Berechtigung zum Verkaufe von sogenanuten Apothekerwaren verbunden Hie so steht der Wert der vererblihen und veräußerlichen Konzessionen den Privilegien ziemlich nahe. Da ferner seit dem Fahre 1894 das reine Personal prinzip ausshließlich zur O gelangt ist, so [iegt es auf der Hand, daß diese Werte eine steigende Tendenz zeigen.“ Faßt man diese den bis 1894 verliehenen preußishen Konzessionen eigen- tümlichen Mezxkmale zusammen, so ergibt sih unbeschadet ihrer i m Rechtssinn rein persönlichen Natur, daß sie bei der gemäß §4 der Reichsabgabenordnung für das Steuerrecht gebotenen wirt- {aftlichen Betrahtung8weije, worauf [hon die im Verkehr ihnen beigelegte Bezeichnung hiniweist, als veräußerlich und vererblih angesehen werden müssen und infolge ihrer Verwertbarkeit auc den gemeinen Wert des Betriebsvermögens des Apothekenbesizers beeinflussen. Damit entfällt für sie aber gerade der bereits oben angegebene Grund, der im allgemeinen die Ausschaltung der per- sönlichen Konzessionen bezw. Genehmigungen zur Ausübung etnes Gewerbebetriebs bei der Bera R Jeboten €r- scheinen läßt. Zu dem gleichen“ Ergebnis, daß die jefugnis, auf die Person des Nachfolgers einen Einfluß maßgebend auszuüben, einen zu dem Betriebsvermögen zu rechnenden greifbaren Ber- mögensivert für den Konzessionsinbaber darstelle, ist der 3. Senat des Reichsfinanzhofs in einer früheren Entscheidung gekommen. Nach § 15 des B R in der Fassung vom 8. April 1922 ist Ziel der Bewertung des Betriebsvermögens die Erfassung des Gesamtwerts, bei dessen Feststellung alle Umstände, die bei einer Veräußerung des Betriebs im gangen den Preis beeinflussen, zu berücksihtigen sind, ohne daß es darauf ankäme, daß die einzelnen Faktoren sich gerade als dem Unternehmen gewidmete A G im Sinne des § 8 des Vermögensteuergeseßes, der lediglich das Betriebs8vermögen seinem Umfang nah abgrenzen, über die Bewertung aber gar nichts sagen will, darstellten. Für die Vermögensteuer 1924 sind aber in Artikel Il der II, Steuer- notverordnung besondere Bestimmungen getroffen worden, die zwar die Vorschriften des Vermögensteuergeseßes vom 8. April 1922 nicht völlig beiseite schieben, dieselben abex in wesentlichen Punkten a ändern. So werden insbesondere in § 8 Abs. 1 Ziff. 2 und 3, a.a. D. für das Betriebsvermögen Bestimmungen getroffen, die eine Einzelbewertung der zum Betriebsvermögen gehörigen Gegenstände vorsehen, und zivar, je nachdem e zum Anlagekapital gehören, nah den Ende 1913 geltenden Anschaffung3- odex Herstellungspreisen, wenn sie zum Betriebskapital gehören, nah den Ende 1923 eltenden Anschaffungs- oder Herstellungspreisen. Durch diese Vor- shriften über die Einzelbewertung 4 der nah dem Vermögen- steuergeseze geltende Grundsaß der Gesamtbewertung mindestens insoweit durhbrochen, als nunmehr für die Regel die Bewertung des Betriebsvermögens in der Weije vorzunehmen ist, daß die Summe der so festgestellten Einzelwerte für die Vermögensteuer 1924 das Betriebsvermögen bildet, also diese einzelnen p bhei nicht etwa nur Rechnungsfaktoren für die Ermittlung des ejamtwerts darstellen. Fraglih kann nur sein, ob und inwieweit neben der Einzelbewertung auch noh+. wahlweise eine Gesamt- bewertung zulässig ist. Eine solche ist unzweifelhaft gemäß §3 Abs. 1 Ziff. 4 Abt 1 a. a. O. bei inländischen Erwerbsgesell|haften im Sinne des 8 11 Abs. 3 des Körperschaststeuergeseßes, für deren An- teile, Genußscheine und Schuldverschrerbbungen Steuerkurswerte fest- geseßt oder Verkaufswerte ermittelt wurden, in der Weife zulässig und geboten, daß der Vermögensteuer mindestens der Betrag zugrunde zu legen ist, der der Summe dieser festgeseßten Steuer- kur8werte bezw. Verkaufswerte entspriht. Darüber hinaus wurde dem Reichsminister der Finanzen im § 3 Abs. 1 Hiff. 4 Abs. 2 a. a. O. vorbehalten, zu bestimmen, inwieweit auch für andere Er- werbsgesellschasten und für die übrigen Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgeseßbucchs zu führen verpflichtet sind, der Gesamtwert des Betriebsver- mögens bei der Ermittlung des Vermögens zugruude gelegt werden durste. Von Pee Ermächtigung hat dex Reichsminister - der Finanzen im § 35 der Vermögensteuer-Durhführungsbestimmungen Gebrauch En und bestimmt, daß bezüglih der im § 3 Abs. 1 Ziff. 4 Abs. 2 a. a. O. genannten Erwerbsgesellshaften und Steuerpflihtigen das Finanzamt bei der für das En Mle ständigen amtlihen Handelsvertretung oder anderen amtlichen Berufsvertretung beantragen kann, daß ihm ein Gutachten über den Gesamtwert des Betriebsvermögens am 31. Dezember 1923 erstattet wird. Nah § 35 Abs. 2 der Vermögensteuer-Durchfüh- rungsbestimmungen gilt der von der Gutachterstelle begutachtete Gesamtwert des Betriebsvermögens als der Wert, mit dem das Betriebsvermögen für die Vermögensteuer mindestens zu be- werten ist. Versucht man nun die Gründe für die Aufnahme dieser Bestimmungen, die in den umschriebenen Fällen an Stelle der Einzelbewertung auch die Gesamtbewertung zuließen, klarzustellen und dadurch zugleih die Tragweite dieser Vorihrten zu er- lennen, so muß man sich zunächst vor- Augen halten, daß die Reichsregierung bei der Einführung des mehr schematischen Ver- fahrens der Einzelbewertung nah Art. IT der IT. Steuernotverord- nung wohl eft laubt hat, daß sih bei den wirtschaftlihen Verhält- nissen am Stichtag, der gerade in die Neg von der dur die Juflation zerrütteten Währung zu stabilen Geldverhältnissen fiel, ein individuell bestimmter gemeiner Wert, der Anspruch auf eine gewisse Dauer besaß, sowohl für die einzelnen Vermögens- egenstände, als auch für das Gesamtvermögen nicht oder nur sehr chwer würde E lassen. Dabei mag auch der Gedanke eine olle gespielt haben, daß das Reich, sollte eine zweite Fnflation vermieden werden, unter allen Umständen mit einem bestimmten Mindestertrag der Steuern, die ihm die Deckung seiner Ausgaben ohne Zuhilfenahme der Notenpresse ermöglichten, rechnen können mußte, daß dies aber nur möglih war, wenn bestimmte Mindest- eingänge, wie sie auf Grund der Vorschriften über die Einzel- bewertung wenigstens annähernd veranschlagt werden konnten, ge- sichert ershienen. Aus dieser Erwägung heraus wird man auch die Vorschrift des § 36 Abs. 2 der E D U N E ENs bestimmungen, die so zu verstehen ist, daß der von der Gutachter- stelle festgestellte Gesamtwert nur dann, wenn ex höher als das nah der Summe derx Einzelwerte ermittelte Betriebsvermögen war,

—--

eiger und Preußischen Staatsanzeiger

1926

Lever” U 94: E

8-, 2. dem Güterrehts-, 3. dem Vereins-, 4. dem. Genofseaschafts-, 5. dem Musterregister, 8, die Tarif- und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in cinen

für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint tn der Regel täglih. Der Bez u g preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, inheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark.

te die Nrn. 494, 49B und 49C ausgegeben.

der Vermögensteuer zugrunde gelegt werden durfte, während bet einem niedrigeren Gesamtwert wieder die Einzelbewertun maße gebend sein jollt», für rechtsverbindlich halten müssen. Diel Aus» legung wird auch durch Artikel 11 § 3 Abs. 1 Bisf. 4 Abi, 2 der II. Steuernotverordnung insofern gedeckt, als dort dem Reichss minister der Finanzen die Ermächtigung erteilt ist, zu bestimmen, inwieweit bei den dort bezeihneten Steuerpflichtigen eine Ges samtbewertung des Beiriebsvermögens an Stelle der Einzelo bewertung vorgenommen werden durfte, und als auch in Bi. 4 Abs. 1 für die Gesamtbewertung nah den Steuerkursen ausdrü [i

bestimmt ist, daß der- so gefundene Wert einen Mindestwer

darstelle. So Leader gewinnt die Zulassung der Gesantk- bewertung dur Artikel Il § 3 Abs. 1 Ziff. 4 Abs. 2 dez I1. Steuexs notverorduung in Verbindung mit § 35 der Vermögensieuec-DurWs führungsbestimmungen die Bedeutung einer iur zugunsten de3 Steuerfiskus erlassenen Bestimmung, die besonders in denjenigen Fällen praktisch werden sollte, in denen das Ergebnis der Einzel» bewertung in einem auffallenden Mißverhältnis zu dem höheren Gesamtwert eines Unternehmens stand. Demgegenüber wird man zugunsten, der Steuerpflichtigen den in den genannten Bestimmungen ür die Gesamtbewertung aufgestellten Vorausseßungen die Bee tos beizulegen haben, daß, abgesehen von der Bewertung nah Steuerkursen bei der Vermögensieuer 1924, eine Gesamtbewertung

überhaupt nur bei Evrwerbsgesellschaften und bei denjenigen Steuerpflichtigen vorgenommen werden durfte, die nah den Bors

schriften des Handelsgeseßbuchs zur Fülrung von Handelsbüchern verpflichtet sind, da nah dem Zwecke dieser Vorschrift nur e von einiger steuerliher Bedeutung von ihr betroffen werden sollten, und daß andererseits zum Schuße gegen eine den gerade am ria tag sehr schwer zu beuxrteilenden wirtschaftlihen Berhältnissew ni gereht werdende Beurteilung des Gesamtbetriebsvermögens dur die Finanzämter der Gesamttwert durh die amtliche Berufsvers tretung der eO Steuerpflichtigen zu begutahten wax und die Steuerbehörde an diesen gutachtlih dee Qi Wert, wenn sie niht die zu cinem höheren Ergebnis führende Einzelbewertung vornahm, gebunden war, ohne einen darüber hinausgehenden Ges samtwert auf Grund eigener Feststellungen dex Veran E ito grunde legen zu dürfen. Nah dem Gesagten scheidet hier die Mögo lichkeit, das Betriebsvermögen des Beschiverdeführers im Wege dey Gesamtbewertung festzustellen, aus, da jedenfalls die eine Vors ausseßung dafür, Einholung eines Gutachtens über den Gesamte wert bei derx amtlichen Berufsvertretung, nicht vorliegt. Es ijt das her zu prüfen, ob die Konzession selbständig als Gegenstand des Betriebsvermögens oder etwa, wenn man sie als N Eigenschaft des Apothekengrundstücks ansieht, durch Berücksichtigung bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks im Wege der Einzelbewertung zur Vermögenssieuer 1924 herangezogen werden kann. Da die Konzession sowohl nach ihrer rechtlihen Gestaltung mit dem Grundstück nicht verbunden ist und daher auch keinen Bee tandteil des Grundstücks im Sinne des § 96 des Ln api Ges ebbuchs bildet, als auch latsählich von dem Apothekengrundstück jederzeit gelöst werden kann, z. B. dadurch, daß die Erben emes konzessionierten Apothekers, die die Konzession durch Präsentation eines Nachfolgers verwerten, das Grundstük aber niht veräußern wollen, die Raume, in welchen bisher die Apotheke betrieben wurde, an den Nachfolger nu® vermieten, oder daß ein Apotheker, der füß seine Person den Apothekenbetrieb aufgeben und die bisher zum triebe genüßten Räume anderweitig verwerten will, zunächst die Genehmigung zux Verlegung des Abpothekenbetriebs in ein benacche bartes Gebäude erwirkt und sodann die Konzession, die dur diese Verlegung nicht berührt wird, seinem Nachfoiger durch Präsen- tation verschafst, so erscheint jedenfalls für die Vermögensteuer die Mus, daß die Konzession eine werterhöhende Eigenschaft des Apothekengrundstücks da».stelle, nicht U: mag auch eine solhe Auffässung für die an einen Verkehr8vorgang ge- knüpften Grundivechselabgeben im Falle der einheitlichen Uebere tragung der Konzession zugleih mit dem Grundstück geboten sein. Dagegen erscheint es unbedenklich, die Konzession, die nah dem Ges (en einen selbständig verwertbaren Teil des Betriehsvermögens bildet, als Gegenstand des Anlagekapitals aufzufassen und sie hier- nach gemäß Artikel Il § 3 Abs. 1 Hiff. 2 der 11. Steuernotverords nung in Verbindung mit § 31 der Vermögensteuer-Durhführung3- bestimmungen mit dem Preise zu bewerten, der Ende 1913 zu ihrer Anschaffung aufzuwenden gewesen wäre. Zweifelhaft könnts höchstens sein, ob nicht insbesondere mit Rücksicht auf die seit 1913 in vermehrtem Umfang erfolgte Verleihung neuer, Les Konzessionen eine dauernde Entwertung der vor 1894 verliehenen Konzessionen eingetreten ist, die zu einer Bewertung derselben mit dem bei einer Veräußerung Ende 1923 zu erzielenden Preise gemäß

82 der Vermögensteuer-Durchführungsbestimmungen führen würde. Dem steht aber entgegen, daß diese Konzessionen, selbst wenn eine Wertminderung gegenüber dem Fahre 1913 eingetreten sein sollte, immer noch einen nit unerheblichen Wert besißen, da sich an der bevorzugten Stellung, die die Jnhaber infolge der noh in gleihem Umfang wie Ende 1913 bestehenden Verwertungs8- möglichkeit gegenüber den Fnhabern der seit 1894 verliehenen un- veraußerlihen Konzessionen einnehmen, nichts geändert hat. War somit die Konzession nach den für die Vermögensteuer 1924 geltenden geleplicen Bestimmungen A mit dem vollen Preise, der

inde 1913 zu ihrer e fung erforderlich gewesen wäre und als solcher kann hier der Wehrbeitragswert angenommen werden —, zu bewerten, so fragt O od welche Bewandtnis es mit den an- enen Erlassen des Reichsministers der Finanzen hat, die die inanzämter ermächtigen, von den festgestellten Vorkriegsþpreisen zum Ausgleich von nehmen. Wie sih aus dieser Begründung und auch aus den oben iviedergegebenen Ausführungen des Reichsministers der Finanzen anläßlich seines Beitritts zu dem Verfahren ergibt, handelt es sich dabei um eine nah § 108 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung ge» troffene BVilligkeitsmaßnahme, durch welche die Zuständigkeit der i eva s zu einem teilweisen Le Vermögensteuer in der Weise begründet wird, daß sie durch Gewährung eines Abschlags von dem nah dem Gefeye vorgeschriebenen Werte der Konzession die Vermögensteuer in Höhe des Unterschiedsbetrags erlassen können, der sich bei Berechnung der Steuer unter Einseßung des um den Abschlag ermäßigteu Wertes der Konzession gegenüber der unter Zugrundelegung des geseßlich vorgeshriebenen vollen Vorkrieg8« werts vorgenommenen Steuerfestsezung ergibt. Die Bemessung der Abschläge ist daher, da es sih dabei wie in allen Anwendungsfällen des § 108 Abs. 1 um eine reine Verwaltungsmaßnahme hartdelt, jeder Nachprüfung im Berufung8verfahren entzogen. (Urteil vom 19, Dezember 1925. VI A. 172/25.)

arten Abshläge bis zu 75 vH vorzu-

R

E E E O E L E RER 3 E É

É iv R R E