1903 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Nov 1903 18:00:01 GMT) scan diff

veterinär der Res. (II Braunschweig), zum Oberveterinär des Be-

ension in den Ruhestand verseßt. L L I

tr Oktober. Jacob, Intend. Sekretär vori de? Intend. des

V. Armeekorps, zu der des Gardekorps verseßt.

21. Oktober. Wormstall, Korpsstabs8apotheker V. Armee- korps, zum X. Arneekorps, Dr. Weigt, Korpsstabsapotheker, zu- ie pes Den Sanitätsamt VI. Armeekorps, zum V. Armeekorps, versetzt. :

3 Oktober. Nowack, Garn. Bauwart auf Probe in Han- nover 1, Günther, Weikath, Baumert, Garn. Bauschreiber in Thorn 1 bezw. Berlin und Colmar i. E., endgültig angestellt.

93. Oktober. » Carpus, Proviantamtsassist. in Altona, nah Potsdam verseßt. : i

24. Oktober. Witt, Oberapotheker des bisherigen Feld- lazaretts Nr. 1 der Ostasiat. Besaßungsbrig., auf seinen Antrag zum 1. November 1903 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

27. Oktobe. Hentschel, Mahler, Dr. Osterholt, Long, Or. Barsikow, Funke, Herden, Fishoeder, Mandowsky, Nievers, Kühne, Unterapotheker des Beurlaubtenstandes, zu Obers- apothekern befördert. Dr. Tieß, Dr. Döpper, Luks, Ober- apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

29. Oktober. Neumann, Bernstorff, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zahlmeistern beim 1. Armeekorps, Berger, Baedke, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zahlmeistern beim XVIL. Armeekorps, Hildebrandt, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim V1. Armeekorps, ernannt.

30. Oktober. Scchmid, Baurat, Garn. Bauinsp. in Cöln 11, zum 1. November 1903 in die Lokalbaubeamtenstelle Cöln 1 verseßt. “Stahr, Baurat, Garn. Bauinsp. in Cöln I, mit Wahrnehmung der am 1. November 1903 einstweilen zu errihtenden Lokalbaubeamten- stelle Aachen, deren Siy bis 1. April 1904 Cöln ist, beauftragt. Kraus, Garn. Bauinsp. in Allenstein, zum 1. November 1903 in die Lokalbaubeamtenstelle Cöln 11 verseßt. Baehr, Garn. Bauinsp. in Allenstein, die Lokalbaubeamtenstelle daselbst endgültig übertragen.

D Kaiserliche Marine.

Offiziere c. Ernennungen, Befördecungen, Ver- gen 2. Neues Palais, 10. November. Hofrichter, Major und Kommandeur des 3. Secbats., unter Enthebung von dieser Stellung den Stammkompagnien für das 3. Seebat. zugeteilt.

Befördert: Saß, Kory. Kapitän, Kommandant S. M. kleinen Kreuzers „Gazelle“, zum Freg. Kapitän, Meyer (Willy), Kapitänlt., Erster Offizier S. M. Schulschiffes „Blücher“, zum Korv. Kapitän, Hauk (Karl), Oberlt. ‘zur See vom Stabe S. M. Küsten- panzerschi „Odin*, zum Kapitänlt, unter Vorbehalt der

atentierung, o mann (Günther), Lt. zur See vom tabe Kanonenbootes „Jaguar“, zum Oberlt. zur See, Lehmann, M Insp. Ingen. bei der Insp. des Bildungswesens der Marine, Eggert, Köbisch, Marinestabsingenieure von der 1. bezw. 2. Werftdiv.,, zu überzähl. Marineoberstabsingenieuren, Otto (August), Marineobering., Div. Jngen. der Kreuzerdiv., Junker, Marineoberingen. vom Stabe S. M. großen Kreuzers rena zu überzähl. Marinestabsinge- nieuren, Boos, Overhoff, Marineingenieure von der 1. Werftdiy., Nicolai, MEQALE0: von der 2. Werftdiv., zu Marineoberingen. Hessemer, überzähl. Marinestabsingen. von der 2. Werftdiv., Üsinger, überzähl. Marinestabsingen.-von der Torpedobootsabnahme- kommission, Möller (Paul), überzähl. Marineingen. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Medusa“, N eide. überzähl. Marineingen. vom Stabe S. M. Linien\chiffs „Zähringen“, Berg, überzähl. Marine- ingen. von der. 2. Werftdiv., na Mae des Etats in ofene Etats\tellen eingerüdckt. Dr. Me ke, Marinestabsarzt vom Stabe S. M. Les „Zähringen“, unter Festsezung seines Dienstalters un- mittelbar hinter Pen Lait Dr. Martin, zum Marine- oberstabsarzt, Dr. Seiffe, Dr. Heinemann, ARGCE Os: Aerzte von der Marinestation der Nordsee, zu Marinestabéärzten, Dr. Gräf, Dr. Otto, Marineassist. Aerzie vom Stabe S. M YTleinen Kreuzers „Zieten“ bezw. vom Stabe S. M. Kanonen- bootes „Brummer", zu Marineoberassistenzärzten, befördert. Neumann, Leutnant zur See von der 1. Marineinspektion, der Abschied bewilligt. Meißner, Marineoberstabsingen., Div. Ingen. der 2. Werfkdiv., mit der geseßlihen Pension nebst Ausficht auf A eR Lad im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Gleichzeitig ist demselben bei dieser Veranlassung der Charakter als Marinechefingen. verliehen. übner, Dumke, Shönberg, Fähnriche zur See von der Marine- chule, zur Marineres. beurlaubt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. November.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen eute vormittag im Neuen Palais die Vorträge des Staats- ekretärs des Reichsmarineamts, Staatsministers, Vizeadmirals von Tirpiß und des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals

Freiherrn von Senden-Bibran entgegen.

In der am 13. November unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Grafen von Ma oe p ener abgehaltenen Plenarsißung des

undesrats wurden die Vorlagen, betreffend den Entwurf von Bestimmungen wegen der ulassung von L von ‘den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903, betreffend die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und -einnahmen für das Nehnungsjahr 1902 sowie betreffend Grundzüge due die zur Regelung des D auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plägen zu erla LOR Polizei- verordnungen, den zuständigen Ausschüssen überwiejen. Dem Aus- \{hußantrage wegen Zollbehandlung abgenugzter Akkumulatoren- kasten im Ausbesserungsverkehr, dem Entwurf eines Tei wegen der Kontrolle des Neihshausyalts, des Landeshausholts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schußgebiete für das Menu genr 1903, sowie dem Ausschußberiht über die Vorlage . wegen Verleihung von Korporationsrehten an die „Deulsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft“ in Hamburg wurde die Zustimmung erteilt. Außerdem wurde über mehrere Eingaben Beschluß gefaßt. j

Die: hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats Für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen Sigzung.

«Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Sto j] ch“ am 12. November in Port Castries auf Santa Lucia (Kleine

- Antillen) eingetroffen und geht am 16. d. M. von dort nach Port of Spain auf Trinidad in See.

/ S. M.S. „Gazelle“ ist am 12. November in Mayaguez

auf Portorico angekommen und an demselben Tage von dort

“nah Sanchez auf Dominica in See gegangen.

an demselben T

urlaubtenstandes, ernannt. ernegau, Korpsstabsapotheker e. in Do Armeekorps, auf seinen Antrag zum 1 Stovember 1903 mit ‘dort am 0. d. M s Nanking zurü. i:

"maßregeln zu drohen.

S. M. S. ¿Geier ist gestern von Nanking abgegangen,

L Wdinfiana ‘eingetroffen und fehrt C

Der’ fsizier von S. S. „Möwée“, Kapitän-

leutnant Paschen hat am 12. November in Hongkong das

Kommando S. M. S. „Möwe“ von dem Korvettenkapitän

Jasper, der dort die Heimreise angetreten hat, übernommen.

S. M. ELL enun „Vorwärts“ ist am 12. No- vember von Schanghai nag Jtschang abgegangen.

Der Dampfer „Seydliz“ mit dem Transport der von

den Schiffen der inn daten Station abgelösten

S. M.

Offiziere und Mannschaften ist am 11. November in Neapel - eingetroffen und hat am folgenden Tage die ‘Reise nah Genua fortgeseßt; die Führung des Transports hat in Neapel der Leutnant zur See Schröder (Kurt) vom Leutnant zur See Jürst übernommen.

Der Dampfer „Eleonore Woermann“ mit den abgelösten Besaßungen der Schiffe der westafrika- nishen Station, Transportführer: Korvettenkapitän Stechow, ist am 11. November in Lagos (British-Westafrika) angekommen und hat am 12. November die Reise über Lome nah Accra (Goldküste) fortgeseßt.

Kiel, 14. November. Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich sind heute vormittag hier wieder eingetroffen. \

Deutsche Kolonien.

Der Kaiserliche Gouverneur zu Windhuk in Deuts ch- Südwestafrika telegraphierte, wie „W. T. B.“ berichtet, am 12. November Abends, Einzelheiten über die Ereignisse in Warmbad fehlten noch; die weißen Ansiedler befänden sich anscheinend auf der Station in Sicherheit.

Oesterreich-Ungarn.

Der König von Griechenland ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern abend in Wien eingetroffen.

In einer gestern in Budapest abgehaltenen Konferenz der ungarischen liberalen Partei erklärte der Ministerprästdent Graf Tisza auf eine Anfrage bezüglih des Handelsvertrags mit Jtalien: die Regierung beabsichtige, :da es bedenklich sein würde, mit Jtalien in cinen vertragslosen Zustand zu geraten, und da die unveränderte Aufrechthaltung der Weinzoll- klausel den Jnteressen des Landes widersprehe, eine für kurze Frist gültige vorläufige Vareinbarung mit Jtalien zu treffen, die eine Abänderung der Weinzollklausel enthalten werde. Weitere Aufklärungen werde er in der heutigen Sißung des Unterhauses geben. :

Die Unabhängigkeitspartei beschloß gestern, gegen beide Militärvorlagen den schärfsten Kampf aufzunehmen.

Großbritannien und Jrland.

Bei einem Bankett, das gestern in Bristol stattfand und an dem der Ministerpräsident Balfoux und Sir Michael Hicks Beach als Gâästé teilnahmen, wiederholte ersterer, dem W. T. B.“ zufolge, seinen Standpunkt dahin, daß ein Wechsel in der Handelspolitik in der Weise nötig fei, daß England Freiheit zu Vertragsverhandlungen und das Recht haben müsse, in gewissen Fällen, wo es notwendig sei, mit Wiedervergeltungs- Der Ministerpräsident erklärte ferner, daß allgemeine Wahlen seiner Annahme nach nicht früher als in 2 oder 3 Jahren stattfinden würden. Sir Mi chael Hicks Beach sagte, obwohl er Freihändler sei, beabsichtige er doch, die Politik des Ministerpräsidenten zu tig is weil die D oe l des Auslandes die heimishe Fndustrie Englands schwer \chädigten, während sie andererseits die aus- ländischen Fabrikanten in den Stand seßten, hohe Preise im eigenen Lande zu erhalten und ihre überschüssigen Vorräte unter dem Selbstkostenpreise nah England zu schicken.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer genehmigte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Vorlage, die die Wirksamkeit des Geseßes über die bedingte Verurteilung auch auf die Kriegsgerichte erstreckt. Der Deputierte Berry (Natio- nalist) beantragte die Anstellung von Nor Gu en nah der Mitschuld politisher Persönlichkeiten in der Humbert- Angelegenheit. Er ging dabei auf Einzelheiten des Pro- esses ein und machte Andeutungen über das Vorhandensein olcher Mitschuldigen. Der Justizminister Vall é erklärte, die Meglernng könne sih dem Antrag Berry, der einen. Eingriff in die Rechtspflege bedeute, niht anschließen ; gleihwohl stelle sie der Kammer die Entscheidung anheim. Darauf wurde der Antrag Berry mit 360 gegen 203 Stimmen angenommen. Sodann setzte die Kammer die Beratung des Kriegsbudgets fort.

Jnfolge des Beschlusses der Deputiertenkammer, eine Unter- suhungskommission zur Prüfung der Akten des- Humbert- prozesses zu ernennen , hat der Justizminister Vallé den Staatsanwalt. beauftragt, sämtlihe Akten in dieser An- gelegenheit dem Präsidenten der Kammer zu übermitteln, wobei er ausdrücklih hervorhob, daß alle Papiere, möchten sie Lebende oder Verstorbene betreffen, sowie auch Photo- raphien und photographishe Klichees, die bei den ver- schiedenen Haussuchungen beshlagnahmt worden seien, dem Präsidenten der Kammer ‘zur Verfügung zu stellen seien. / Die Üu du nos lomart iti ol wird entweder aus 22 oder aus 33 Mitgliedern bestehen; die Deputierten werden ih wahrscheinlih vorher darüber verständigen, um den einzelnen Parteien eine Vertretung in der Kommission im Verhältnis ihrer Stärke zu“ sichern.

Ftalien.

Die „Agenzia Stefani“ berichtigt die gestrige Meldung, nah der der sistorium getragen worden sei, dahin, daß der Pap nah der Sala dnucale begeben habe.

Schweiz. j

__ Der Bundesrat hat laut Meldung des „W. T. B.“ bei der Bundesversammlung die Revision der Bundesverfassung zum Zwecke der Ausdehnung des

t sich zu Fuß

* Patentschußes auf die hemishe Jndustrie beantragt.

Niederlande.

Jn der gestrigen Sihung des Schiedsgerichtshofes behauptete, wie V T. B erfährt, der Vertreter A peieas Penfield, die Blockademächte hätten die Forderung einer

apst in der Sedia gestatoria zu dem Kon-

e18 ruar. von. einer Vorzugsbehandlung nicht die Rede sei N n ‘nur von. èincr getrennten Behandlung. Nath einex “Entgegnung des „venezolanishen Vertreters Paul, in der

„is B ada fallen lassen, da in dem. Protokoll vom

und die verlangten Zinsen aussprach, beshloß der Gericht daß die vollständigen Aufstellungen der Shubforderan w zum 15. Dezember e vorgelegt werden könnten. D Gerichtshof vertagte sh dann auf unbestimmte Zeit zur Urteils: ae und wird den Parteien seinerzeit den Zeitpunkt für ie Urteilsverkündung bekanntgeben.

/ Türkei.

Der „Frankfurter. Zeitung“ ‘wird aus Konstantinopel vom 12. d. M. gemeldet : in der Kundgebung der beiden Ententemächte werde u. a. hervorgehoben , Mächte im Februar die Reformaktion in Mazedonien der Türkei selbst in die Hand gegeben hätten, daß diese es aber niht verstanden habe, das in sie Ee Vertrauen zu rechtfertigen. Die beiden Mächte stellten fest, daß sie mit thren jegigen bestimmten Forderungen nichts weiteres he- zweckten als die Aufrechterhaltung des status quo des osma- nischen Reiches im Gegensaß zu der weitergehenden Aktion anderer Mächte, und daß ihr Verlangen keine Bedrohung sondern den Schuß der Souveränität des Sultans bedeute. die allerdings die ernsteste Gefahr laufe, wenn die Türkei si

schließe. Bulgarien.

Die „Agence Télégraphique Bulgare““ meldèt, die Re- gierung habe den Vertretern der fremden Mächte amtlih mitgeteilt, daß sie die Kündigung der Handelsverträge, die von dem früheren Kabinett ausgesprochen worden Vei zurücziehe.

Dänemarfk.

Das Lan dsthing nahm gestern, wie „W. T. B.* mitteilt, endgültig die Vorlage, betreffend den Wiederaufbau des Christians8borger Schlosses, an.

Amerika.

Der Präsident Roosevelt empfing, dem „W. T. B.“ zu- folge, gestern den Gesandten der Republik Panama Bunau Varilla und sprach in der Unterredung mit ihm die Hoff- nung aus, der neue Staat werde in Uebereinstimmung mit den Vereinigten Staaten als Werkzeug der Vorschung der zivilisierten Welt reihen Segen bringen dadur, daß er dem Welthandel eine neue Straße eröffne.

Der Teil der Botschaft des Präsidenten Roosevelt an den Kongreß, der sich auf Panama bezieht, war bereits vor mehreren Wochen fertiggestellt worden. Durch die neuen Ereignisse auf dem Jsthmus sah sich der Präsident Noosevelt genötigt, ihn abzuändern. Der Präsident \prict in der Botschaft sein Bedauern darüber aus, daß Columbien es ablehne, den Vertrag zu ratifizieren, und sagt, der Kanal müsse nunmehr von den Vereinigten Staaten ge- baut werden. Dies sei zwar niht erwünsht und werde nicht zweckmäßig sein; allein die Vereinigten Staaten könnten und wollten nicht zulassen, daß irgend eineGemeinschaft von Menschen sih der Errichtung einer der großen Handelsstraßen der Welt entgegenstelle. Die Vereinigten Staaten sollten endgültig ent: scheiden, welches die besteNoute sei, und dann bekannt geben, daß sie sich nichtlängerkleinlihen und unaufrihtigenMachenschaften derer unterwerfen könnten, denen die Zufälligkeit der örtlihen Lage die zeitweilige Herrschaft über den Boden gegeben habe, durh den die Route gehen müsse, und daß, wenn jene in aufrichtiger Weise zu einem Abkommen mit den Vereinigten Staaten ge- langten, diese ihrerseits niht allein gerecht, sondern edelmütig handeln würden; wenn sie aber zu keinem fsolhen Abkommen gelangten, so müßten die Vereinigten Staaten sofort die An- gelegenheit selbst in die Hand nehmen.

Der Ausschuß des Repräsentantenhauses für Mittel und Wege hat mit 14 gegen 2 Stimmen beschlossen, über den cubanischen Gegenseitigkeitsvertrag einen günstigen Bericht zu erstatten.

Asien.

Aus Tientsin meldet das „RNeutershe Bureau“, es ver- laute daselbst, daß cine Abteilung russisher Soldaten, die sih auf ‘dem Marshe nah Schanhaikwan befunden habe, - auf eine Abteilung chinesischer Truppen gestoßen sei. Es sci zu einem Kampfe gekommen, weil die Russen behauptet hätten, die chinesischen Soldaten seien Räuber.

Wie aus Washington gemeldet wird, steht der Ge- ans der Vereinigten Staaten in Tokio, da diese danah trebten, daß Wiju für den Handel geöffnet werde, während England und Japan für R obs einträten, im Begriff, sih auf einem amerikanischen Kriegsschiff nah Tschemulpo zu begeben, um in jenem Sinne zu wirken. :

Wie dem Amsterdamer „Handelsblad“ aus Batavia gemeldet wird, sind bei Gelegenheit der Ernennung eines Häuptlings der Eingeborenen auf der Jnsel Lombok der dortige niederländishe Resident und der nieder- ländishe Kontrolleur von etwa 100 bewaffveten Ein- geborenen bedroht worden. Die Beamten hätten fliehen msen Polizeitruppen seien an Ort und Stelle gesandt worden.

Afrika.

Amtlicher Meldung zufolge ist, wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Kapstadt mitgeteilt wird, die Nachricht aus Kenhart vom 9. d. M, die aufständischen Hottentotten rüdten gegen die Grenze vor und es sei Polizei dorthin entsandt worden, unbegründet.

“Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

des Berliner Metallarbeiterausstandes erläßt die Vereinigung Berliner ‘Metallwaren-

[gendes dschreiben : olgendes offene M A ben

Zur Heendiauns f l. Nr. 268 d. Bl.) abrikanten, nach ver „Voss. Ztg.“, „Soeben erfahren wir, daß die Ausständigen bes{lofssen Ausstand bedingungslos aufzuheben. Arbeiter findet nah folgenden Grundsätzen statt: 1) Zugeltän irgend welher Art dürfen niht gemaht werden. 2) Die Arbe werden unter denselben Bedingungen , wie solche in den Fabriken bei Ausbruh des Ausstandes in Geltung waren, wiedtr

eingestellt. 3) a. Als Voraussetzung für die Wiedereinstellung der Aus- deen und Gesperrten gilt die bet ngungslose Aufnahme der Arbeit in

sich dieser gegen die Schuldforderungen Belgiens und Merikos :

daß die

nicht zur raschen Annahme der Forderungen der Mäte ent-

Die Wiedereinstellung isse d

ieben: b. Falls in einem Betriebe bis Montag, 16. d. M., Betreten F fabnit ge) Aufnahme der Arbeit nicht ë

Angefunden haben, d. h. ‘fle Tatsatbe der Geschäftsste

wiflbends, Arbeitér \ich jur bedin sofo finden „nit statt. D

abrik R bleiben. sollte, ist ven tachriht zu geben. 4) Maß- O e lien Fälle mboliG sein wird, allo : Saison nicht in allen en môg ein wird, alle ¡Y in Serte wieder einzustellen, \o wird jedes Mitglied "ersucht, wenigstens so viele Leute als irgend möglich wieder anzu- a 5) Die Arbeitswilligen, welhe während des Ausstandes ge- arbeitet haben, dürfen nicht enllassen werden, find vielmehr vor ‘Beleidigungen oder Schlimmerem zu {üßen. Ein Aushang zum Schuß vorgenannter Arbeitswilligen mit der Unterschrift der Ver- einigung wird Jhnen zugesandt werden. 6) Solche Arbeiter, die in ‘eine Fabrik neu eintreten, können nur unter Wahrung der Formalitäten es Arbeitsnahweises eingestellt werden. Für die in ihre alten Betriebe wieder Eintretenden fällt dies fort.“

Im Me Gan Stahlwerke in Langendreer sind, wie die „Rh.-Westf. Ug mitteilt, die Drahtzieher seit vier Wochen auésständig. e Streikenden beschlossen am Donnerstag einstimmig die Gorileprna des Ausstandes. Die Direktion des Werkes hat es abgelehnt, mit ihnen in eine Unterhandlung einzutreten.

Auf dem „Austriashacht1“ der westböhmishen Bergbau- gesellschaft ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, ein Ausstand ausge- rohen, dem sich fast sämtliche Arbeiter angeschlossen haben. /

‘Jn Genf haben, wie „W. T. B." meldet, die Maurer in einer geheimen, am Donnerstagabend abgehaltenen Sigung beschlossen, wieder die Arbeit niederzulegen, solange nicht alle Meister den früher vereinbarten Vertrag unterschrieben haben. Gestern früh um 10 Uhr bildete sih ein Zug Ausständiger und begab sich zu den Baustätten, wo noch gearbeitet wurde. Sn der Rue des Allemands kam es zu einem Zusammenstoß zwishen. der Polizei und Ftalienern. Das Publikum nahm ane für die Polizei und half ihr bei der Verhaftung von Italienern. Den vorgekommenen Ruhestörungen ást indessen eine ernstere Bedeutung nicht beizumessen. Von den vor-

enommenen Verhaftungen wurden ren aufrecht erhalten, die Ver-

hafteten find durhweg Italiener. Nachdem die Polizei die Ordnung Hergesiellt hatte, herrschte gestern den ganzen Tag überall voll- ständige Ruhe. E i

Die Textilarbeiter in Armentiòres (vgl. Nr. 267 d. Bl.) beschlossen, dem „W. T. B." zufolge, in einer gestern abgehaltenen Versammlung, heute die Arbeit wieder aufzunehmen. Das Ende des Ausstandes wurde zwar nur für die Stadt Armentidòres selbst pro- flamiert, do glaubt man, daß auch die kleinen Spinner und Weber der Umgegend die Arbeit bald wieder aufnehmen werden.

Kunst und Wissenschaft.

Im neuesten Bande (VI/VI1) des „Jahrbuchs der Internatio- nalen Vereinigung für vergleichende Nehtswissenschaft und Volks- wirts{aftslehre zu Berlin“ veröffentliht der Oberlandesgerichtsrat ‘Aug. Loewenstimm in Charkoff eine Reihe von Skizzen über Alter- tümer im geltenden russishen Necht, die interessante Bilder aus dem Kultur- und Rechtsleben Rußlands geben. Wir teilen daraus einige der zahlreihen, im geltenden Necht zerstreuten und aus ver- schiedenen Jahrhunderten stammenden Bestimmungen, die der Verfasser

esammelt, deren Geschichte er verfolgt und durch historishe Daten belebt hat, hier mit. : i l

„Es ist verboten, während des Gottesdienstes dem Kaiser oder anderen Würdenträgern Be zu überreichen.“ So lautet der -& 9 der Bestimmungen zur Verhütung und Unterdrückung strafbarer Handlungen. Er ist dem Geseßbuch des Zaren Alexei Michailowitsch entnommen, dessen §§ 8 und 9 folgendermaßen lauten: „Es ist verboten, in der Kirhe während des kirchlihen Gesanges dem

aren und Großfürsten aller Russen Alexei Michailowitsch, dem heiligen ‘Patriarhen Joseph von Moscow und Rußland, den Metropoliten, ‘den Erzbishöfen und Bischöfen oder anderen Personen Privatgesuche vorzutragen. Wer aber die Furht Gottes vergißt, des Zaren Befehl mißachtet und den Zaren, den Patriarchen oder andere Würdenträger mit Bitten belästigt, der wird ins Gefängnis geworfen und kann da e solange es dem Zaren gefällt." Zur Erläuterung fügt Loewen- timm hinzu, daß die Russen in der guten alten Zeit sehr fromm waren, «aber cine solhe Ehrfurcht nit kannten, wie wir sie an den Tag legen, wenn wir heute das Haus Gottes betreten. Daher hielten sie es auch nit für ein Sakrilegium, in der Kirhe gewisse Arbeiten zu verrichten. Der populärste von den Kulturhistorikern Rußlands, J. E. Sabelin, berichtet, daß der Zar mit den Bofaren jeden Tag um 9 Uhr Morgens einer Messe beiwohnte, die niht@weniger als 2 Stunden dauerte. Der Zar Alexei, der äußerst gottesfürhtig war, blieb in der Kirche öfters 5 bis 6 Stunden. Troy einer solhen Frömmigkeit empfing er dort die Berichte der Bojaren, besprah mit ihnen die wichtigsten Tages- fragen und erteilte seine Befehle. Auch die Bojaren taushten ihre Vei- nungen aus, als ob sie im Reichsrat säßen. Unter solhen Umständen ist es begreiflich, daß Privatpersonen dieselbe Gelegenheit benußten, um dem aren oder den Würdenträgern des Reichs ihre Bitten vorzutragen. er Geistlichkeit war ein solches Betragen längst ein Dorn im Auge, aber erst nah Jahren gelang es ihr, die zitierte Geseßesbestimmung durchzuseßen. Der Kampf gegen das allzufreie Betragen in der Kirche dauerte sehr lange, sodaß man dessen Spuren im Laufe des 17. und :3. Jahrhunderts verfolgen kann. Z. B. im Jahre 1681 eiidlate die fanonishe Bestimmung, daß „die Bettler in der Kirche während des Cherubslicdes keine Almosen sammeln dürfen, da sie durh ihr Geschrei die Weihe des Goltesdienstes s{hädigen“. Auh im 18. Jahrhundert genierten \ih die Leute so wenig, daß Peter I. im Jahre 1718 das Plaudern während des Gottes- dienstes mit einer Geldstrafe (1 Rubel) belegte. Jn den Jahren 1723 und 1742 rourde ‘dieses Verbot bestätigt, aber «die Sache blieb, wie es \heint, beim alten. Infolgedessen entschloß ich die Kaiserin Elisabeth, eine Maßregel zu ergreifen, die ebenso energish wie originell ist. Am 6. Januar 1749 befahl sie, daß denjenigen Personen, welche in der Hoffirche plaudern, ein Fasten an einer Kette umgehängt werde, wie

xegelungen

es in den Pfarrkirchen “gebrä drei Sorten: für hochgestellte Personen aus vergoldeter Bronze, für a C Standes aus weißem Metall und für alle übrigen M U Ad en.

Im § 8830 des Strafgeseßbuchs ist gesagt, daß „die Hebamme eine Geldstrafe bis zzu 10 U zu zahlen hat, falls sie dem Geburts- helfer und dem Medizinalkollegium über die Erscheinung einer Miß- etart niht Bericht erstattet“. In Verbindung mit diesem Paragraphen teht der § 1469, welcher folgende Bestimmung enthält: „Falls lemand eine Mißgeburt töôtet, welhe von einem Weibe zur Welt srbracit ist, statt davon der Behörde Anzeige zu erstatten, der wird

Ur dieses aus Aberglauben und Unwissenheit begangene Verbrechen Leven das Leben eines Wesens, welhes von einem Menschen geboren ist und folglich auch eine Seele hat, mit der Chrenrehte und mit Korrektionshaus bis zu 18 Monaten bestraft." Jm Volke is die Sage von den Zwergen und Kobolden, die neugeborene Kinder stehlen und durh die eigenen Miß- / eburten erseßen, noch lebendig, und dur diesen Aberglauben lassen Ph nah Loewenstimm derartige Morde erklären. Die Hebammen, erzte und Apotheker müssen in Rußland dem Trunke sehr ergeben ‘gewesen sein, denn die geltende Medizinalordnung legt ihnen ans Herz, daß sie bei Ausübung ihres Berufs nüchtern sein möchten. f: i t geringeres Interesse erwecken manche Bestimmungen über das Ordenswesen dur ihren originellen Inhalt für sih. Nach diesen 1 bestimmte Verdienste das Necht, mit einein gewissen Drden be- Tohnt zu werden. So ist z. B. in den-§8§ 458 und 394 gesagt, daß der Annenorden 111. Klasse demjenigen verliehen wird, welher ein das allgemein als fklassish anerkannt wird, adimirorden. 1V. Klasse demjenigen, welcher nach einer Be«. dem Annenorden ein zweites Werk \chreibt, das gleih- klassish anerkannt wird. Derartige Geseßesparagraphen sind celhaft für Schriftsteller und Gelehrte; sie können aber BEgE zur Anwendung kommen, da nicht gesagt isl, von wem es f hängt, ein Wärk für klassisch zu erklären. Punkt 13 des § 458 estimmt, daß mit - dem Annenorden 111. Klasse derjenige belohnt

Werk reibt,

“Mußland auf.

‘mit (8 194 der Bestimmungen über das Paßwesen): „Alle

nich“ war; -Solcher-Kastenckgab s |

Verlust

Durchmesser hat.

werden kann, „wer aus Menschenliebe durh Rat und Tat öfters dazu beigetragen, daß ruinöse. Prozesse beigelegt werden, und durch diese Tätigkeit den Namen eines Friedensstifters verdient hat, was sowobl von Privatleuten als auch von den Beamten des Gouvernements einstimmig anerkannt ist". „Bei aller Hochachtung vor der humanen Tätigkeit eines solhen Mannes," bemerkt dazu Loewenstimm, „können wir uns dieselbe gar nicht vorstellen. Derjenige, welcher zwischen den Parteien steht, wird von beiden gehaßt.“ Selbst in den einfachsten gjroefsen würden demjenigen, der Frieden zu \tiften sucht, für seine Mühen und seinen guten Willen die größten 'Be- leidigungen an den Kopf geworfen. Besondere Pflichten haben die Damen, welche mit dem Orden der heiligen Katharina oder der Be- selund dekoriert sind. „Dieser Orden ist gegründet worden zur Er- nnerung an die Befreiung des Kaisers Peter des Großen in der berühmten und blutigen Schlaht am Pruth“ 242, Bd. 1, Teil 2 des Swod Sakonoff). Die Redaktion dieses Gesetzes ist eigenartig; hier wird ein historishes Faktum erwähnt. Nach- dem der \{wedische König Karl X11. in der Entscheidungsschlacht von Poltawa vom Zaren geschlagen worten war, floh er bekanntlich nah der Türkei und stachelte den Sulfan zu einem Kriege gegen Als der Feldzug begann, rückte Peter rasch in die Donaufürstentümer ein; hier aber stieß er unerwarteterweise auf einén Gegner, der ihm weit überlegen war. Die Armee der Türken, welche 270 000 Mann stark war, drängte die Feinde in den Winkel zwischen Pruth und Donau und {loß sie dort ein. Das russische Heer bestand nur aus 22000 Mann. Dieses Häuflein Leute konnte unmöglich einen Gegner bewältigen, der 10 mal zahlreiher- war. Es war daher natürli, daß die Russen von den Türken umringt und von ibrem eigenen Lande abgeschnitten wurden. Aber das Sdhickfsal rettete den Zaren vor türkisher Gefangenschaft. Die Sage berichtet einerseits, daß der Großwesir von Karl XII. be- [leidigt worden war und ihn tödlich haßte, andererseits, daß die Kaiserin ihm und seinem Gefolge teuere Geschenke überreichen ließ. Aus diesen Gründen kam zwischen den beiden qm der Gren rasch zustande. Die Bedingungen waren für die Türkei ziemli günstig, aber lange nicht so glänzend, wie man nah den Erfolgen des Feldzugs. erwarten konnte. Wenigstens war man in Konstantinopel unzufrieden, deun der Großwesir und mehrere Paschas wurden ent- hauptet. Peter der Große hat dieses Jahr nie vergessen. Zu groß war das Unglüdck, das über seinem Haupte geshwebt hatte. Lebhaft war die Freude und \{ön das Bewußtsein, eine Gefahr glücklich überwunden zu haben. Dieses Gefühl der Freiheit und der Dankbarkeit gegen seinen nähsten Rat, die Kaiserin, spriht deutli. aus den veröffent- lihten Manifesten. Da aber der Zar selbst mit genauer Not der Gefangenschaft entronnen war, gedachte er auch derjenigen, welche das Unglück schon getroffen hatte. Infolgedessen findet man unter den Bestininungei über Ordenswesen, daß jede Ehrendame des Ordens der heiligen Katharina folgende Pflichten zu erfüllen hat: „1) tägli Gott, dem Herrn, für die Befreiung, die er Peter dem Großen ge- währt hat, zu danken, 2) nah Kräften dafür zu sorgen, daß Heiden der Kirche Christi beitreten, 3) einen- Christen aus der heidnischen Gefangenschaft mit ihrem Gelde zu lösen." Das Geseß ist vor 200 Jahren publiziert worden, bis heute aber unverändert geblieben. Ein Grundprinzip des jeßt geltenden Strafrechts besteht darin, daß jeder Mensch die Verantwortung für seine strafbaren Handlungen zu tragen hat 15 der russishen Strafprozeßordnung). Es war aber niht immer so. Wie in Aegypten die Eltern für die Verbrechen ihrer Kinder bestraft wurden und die solidarisGe Verantwortung der Familie und des Stammes bis heute vielen Völkern bekannt ift, die auf ciner niedrigen Kulturstufe stehen, so existierten derartige Bestimmungen auch in Rußland. Seit dem 16. Jahrhundert, als in diesem eihe die Leibeigenshaft eingeführt wurde, fing man an, die Bauern für die Taten ihres Hérrn zur Verantwor- tung zu ziehen. feine Schulden an den LOMS gestellt. Derartige Sitten und Gesetze herrschten lange Zeit. eshalb darf man sih au nicht wundern, wenn im Seelmessenregister Jwans des Grausamen folgende Notiz zu finden war: „Gott erbarme 1 der Seelen uer Sflaven des Bojaren Michael, des Bojaren Basilius, [seiner Pran und ihrer Diener, 13 an der Zahl; Gott erbarme ih des Feld- errn Gregorius, seiner Frau, feiner beiden Töchter und ihrer 20 Diener, ebenso der 1200 Bauern “des Bojaren Morosoff, welche für die Schuld ihres Herren gestorben sind.“ Im geltenden Straf- geseßbuch und in der Strafprozeßordnung kann man die Spuren dieses alten Rechts ni(| mehr auffinden, denn beide Geseßbücher sind neueren Ursprungs; aber in der Ständeordnung existiert noch der B der ausdrücklich bestimmt, „daß die Stadtgemeinde für das erbrechen eines Bürgers nicht verantwortlich ist“. Ein anderes Grundprinzip der geltenden Sra pre ist im § 14 ent- „Niemand darf für ein erbrechen oder Vergehen, welhe dem Gericht unterstehen, bestraft werden, bevor ein gerihtlihes Urteil gefällt oder chrechtskräftig geworden ist." Jm § 165 des Bürgerlichen Geseßbuhs ist dagegen folgendes gesagt: „Die Eltern sind ermächtigt, falls die gewöhnlichen häuslichen Strafen nicht ausreichen, ihre Kinder beiderlei Geschlehts, wenn sie niht Staatsbeamte sind, für systematishen Ungehorsam, Unzucht und Laster mit Gefängnis bis zu vier Monaten zu bestrafen." Der 8 1592 des Strafgeseßbuhs bestimmt, daß im angegebenen Falle diese Strafe nur auf Verlangen der Eltern und ohne gerichtliches Urteil vollstreckt werde. Da aber eine solche Bestimmung dem modernen Leben vollständig widerspriht, hat der Senat 1888 ents- schieden, daß die Eltern sih an das Geriht wenden müssen, falls sie es für-nötig halten, ihre Kinder ins Gefängnis zu werfen. A Aus dem Leben der Städte teilt Loewenstimm u. a. die B ersonen, welche aus einem Gouvernement ins andere reisen, sind verpflichtet, an den Stadtwällen am Schlagbaum ihre Pal e vorzuzeigen und bei Ankunft am Bestimmungsort dieselben der Polizei zu melden.“ Mit Eintritt der Dunkelheit wurde der Schlagbaum heruntergelassen, und dies äußerte au sogleih einen Einfluß auf. das Leben der Stadt.

halten :

Im Gesriz“ vom 16.-November-1720--findei aua “varübrr fotgende-.1-

zur Nacht geschlossen welhe Diener mit unbeanstandet passieren ; sich führen,

Einzelne Personen

Einzelheiten: „Wenn der Schlagbaum" ift, dann können hochgestellte Fackeln bei sihch führen, die falls sie aber keine Fadeln so muß man sie nriht durchlassen. : aus den niedrigen Ständen, welche zur Nachtzeit mit der Laterne in der Hand die Straße überschreiten, können passieren, wenn sie ihren Namen angeben; falls aber 2 oder 3 von ihnen zusammen ehen, so sind sie zur Wache zu führen, troßdem sie eine Laterne bei

haben.® Mit der Entwickelung der Eisenbahnen, die jeßt der größte Teil der Meisenden benußt, und deren Stationen sih sehr oft im Zentrum der Städte befinden, haben der Schlagbaum und der 8 10s der. Vorschriften über das Paßwesen ihre frühere Bedeutung verloren.

In den Bestimmungen zur Verhütun barer Handlungen sind auch verschiedene Paragraphen zu finden, die eine Beschreibung verschiedener Sitten, Gebräuche und Belustigungen enthalten. Nach § 28 is es verboten, „am Weihnachtsabend und während der Woche zwishen Weihnachten und Neujahr nah alter heidnischer Sitte sich L verkleiden und auf den Straßen zu tanzen

ersonen, Straßen oder Laternen bei

und Unterdrückung straf-

und zu singen". Diese Bestimmung ist kanonischen Ürsprungs und stammt aus dem Jahre 1684. Die Kirche war indessen niht im- stande, die Vollsmaskerade zu verhindern, aber es gelang ihr nah und nach, dem Volke beizubringen, daß es eine Sünde sei, sein Gesicht mit der Maske zu verunreinigen. Infolgedessen regte sich bei manchen der Wunsch, sich von den Spuren des höllishen Geistes zu reinigen. Das gest der heiligen drei Könige (6. Januar) wird in Rußland gefeiert, und die Geistlichkeit geht mit großem omp zum nähsten Fluß, um das asser zu weihen. m diese Zeremonie zu ermöglichen, wird an einer (

urhbrochen und ein rundes Loh gemacht, das ungefähr 1—2 m im n dieses-Loch, das mit dem Namen Jordan be- det Priester nah der Mésse das Kreuz. Nachdem liche Zeremonie zu Ende ist, springen junge Burschen ins

zeichnet wird, verse aber die kirchliche 3

Sie wurden für seine Verbrechen bestraft, für

telle die Eiadècke_

zu reinigen. \{chwunden. Gesetzes:

„Es ist verboten, Leute,

schlafen haben, nah altem, aber abergläubischem

der

Osterwoche zu baden oder mit : ma den Urtert des Gesehes nachs{chläat, fo findet man die folgende“Be-

Wasser: zu begießen.“

. eiskalte Wasser, um sich vom moralischen Shmuyß der Maskeraden Diese gefährlihe? Unfsitte ist de bed E É Nicht weniger ‘interessant is der

N welche die Ï

raud

C ver- 29 desselben

rlihmesse ver-

während nn man

schreibung dieses Brauches. ‘Die Schuldigen wurden im nächsten Fluß

oder im

Teich gebadet, und- zwar wurde bei dieser Operation so un-

vorsichtig verfahren, daß viele ertranken, andere aber ein Nervenleiden erwarben, denn ein kaltes Sturzbad kann einem \{lafenden Menschen

niht zuträglich sein. Der h

eilige

Synod - erklärte,

daß - dieser

Brauch nicht geduldet werden könne, weil er ein Ueberbleibsel des alten

Heidentums sei: „Es existierte“, Slaven ein Göße mit

sagt der amen Kupalo (d. h. wurden zu Ostern Opfer dargebracht in alten Chronifen ausführlih zu lesen ist.“

Unter den ritterlihen Spielen, in denen die

Qu, ebei den alten Gott des Bades); ihm Form von Bädern, wovon in

Jugend Altrußlands

ihre Kraft erprobte, nimmt der Faustkampf. die erste Stelle ein. An diesen Kämpfen nahmen alle Stände teil: Bojarensöhne, Kaufl

Bürger und sogar die Popen.

aber zu Weihnachten oder in der ,,

An Fest- und Feiertagen, namentli Bua ga (Karneval) -ver-

sammelten sich die Kämpfer, um ihren Mut zu zeigen und ihre

Kräfte zu erproben.

Wenn sie zur Stelle waren, trennten fie si in

zwei feindliche Lager, und der Kampf begann. Die Schläge erfolgten

ins Gesicht, in die Brust und in den Bauch. Jn der Hi Kampfes erhielten viele so {were Verletzungen, daß sie au

nd während des Kampfes Wie verbreitet dieser gefährlihe Sport war,

zeit zu Krüppeln wurden, sogar ershlagen worden.

andere

e des ebens-

kann man daraus schließen, daß sih bis jeßt eine „Besprehung* er-

halten hat, die den Kämpfer hiebsest“ machen oll.

nur ein gefährlihes

Privatrechnungen ausgetragen werden können.

piel ist, sondern daß auf diesem Unter dem Einflusse

Nach und nach

elde man

drang in die SEUEO das Bewußtsein, daß der Faustkampf a

dieser Gründe entschloß sih die Regierung im Jahre 16

Androhung \{chwerer leihwohl fort, L Fau tkampf wieder

kämpfe unter estattete ,

werden; Steine, Stöcke oder große Kupferdreiher sollte man ni sollte niht mehr geschlagen 1743 erfolgte dann das definitive Verbot der Faustkämpfe, heute a Fern.

der Hand haben; wer am werden.

und diese Bestimmung hat die Regierung bis Aber alle T Lnge diesen Sport zu unterdrücken, blie undert blühte er noch ebenso wie früher. Erst

los. Im 19. Jahr

Boden lag,

trafe zu verbieten. und 1726 erschien ein neues - Edikt, durch gewisse Regeln* zu ordnen suchte. Der Schlag sollte mit der bloßen Faust it in

aber

84, die Faust-

Sie dauerten das den

in

en frucht-

am Schlusse desselben ist der Faustkampf nach und nah verschwunden ; dank den Reformen Alerxanders I1. drang mehr Bine e Volk

und milderte die Sitten.

In Paris, wo er seinen ständigen Wohnsiß hatte, ist gestern,

wie „W. T. B.“ meldet, Camille Pissaro gestorben. Insel St. Thomas geboren, und später bei Monet.

der Landschaftsmaler und

dierer

Er war am 10. Juli 1830 auf der

studierte

j bei Corots Er war einer der vornehmsten Vertreter

in Paris

der impressionistishen Schule und erreihte mit seiner Pointillier- tehnik erstaunlihe Freilichteffekte und glühende Sonnenbeleuchtungen. Seine Bilder waren in hiesigen Kunstsalons häufig vertreten. Auch in der Königlichen Nationalgalerie befinden ih zwei hervorragende

Landschaften von seiner Hand.

Von seinen

ahlreihen Nadie-

rungen seien genannt: „Ansicht von Nouen“, „Schwatßzende. Kinder“,

„Geflügelmarkt“, Hontoile* :

Land- und Forstwirtschaft.

Serbiens Geflügelausfuhr.

Bei der serbischen Geflügelausfuhr handelt es sich, nah einem Bericht des deutschen landwirtshaftlihen Sachverständigen für: die Donaustaaten in den „Mitteilungen der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft“, in erster Neihe um

Gänse und Enten. Sie betrug

„Bäuerinnen am Brunnen“, „Gemüsemarkt in

ühner und Puten, in zweiter um

lebendes Geflügel

geshlachtetes oder stranguliertes Geflügel

im Jahre |-— 1000 Stü

im Werte von 1000 Franken

1000 kg

im Werte von 1000 Franken

1894 74 1895 166 1896 437 1897 412 1898 439 1899 691 1900 1002 1901 1519 1902 1737

Der Gesamtwert der s\erbischen Geflügelausfuhr hat fic vom Jahre 1894 bis 1900 von 232 000 auf 1 669 000 Franken ge-

76 161

211 487 414 409 659 976 1381 1510

368 777 389 489 659 611 956 1052

156 307 602 339 503 676 693 992 1056.

also

hoben, also mehr als versiebenfaht und in der kurzen Zeit von 1900 bis 1902 wiederum nahezu verdoppelt.

Das Geflügel wird den Großhändlern teilweise von der Bevölke- rung selbst, in größerem Maßstabe aber von Aufkäufern ins Haus

ebracht.

kaufenden Mengen und

Weisungen ausgestattet, ziehen PE4 a o Crt

fondérs- auc -die-Weogzentmärtie

Den Aufkäufern werden alle paar Tage : von ‘den eisungen erteilt bezüglih der zu bewilligenden Preise, der auf sonstiger Anforderungen. ande: umher, wobei fie be-

en; --Faufen-bet den VBâue-

Händlern

U- Mit bien

rinnen, Dorfkrämern usw. die vorhandene Ware zusammen und liefern.

dieselbe möglichst bald ab.

Den Versand in lebendem Z Strecken nicht ertragen. Der

Jahreszeit, in welher es dem Verderben besonders Daher wird ziémlich v Î Serbien lebend nah Ungarn (Budapest und Maria-Theresiopel)

keinen weiten Transport.

u!

stande kann das Geflügel auf weite Bersand lebenden Geflügels nah Deutschland wenigstens hat sich in den meisten Fällen als verlust- bringénd erwiesen, indem ein sehr bedeutender Prozentsaß des abge- sandten Federviehs an seinem Bestimmungsorte tot anlaugte. Aber auch das geshlahtete Geflügel verträgt, namentlich

n der 4 art ausg-seßt: ift, iel Geflügel vou

ver-

sandt, dort geshlahtet und, hauptsähliÞh nah Deutschland, weiter

geshickt.

eigens zum

Das geshlahtete Geflügel

Kisten

Der Versand lebenden Geflügels wird in Geflügelkörben ‘und Geflügelversand eingerihteten Eisenbahnwagen ar n

wird in berpädt.

„Strangulieren* des für England bestimmten Federviehs haupt- d | u Puten ist beit SuQveritäntig en n

A andelt es sich dabei um als ein

Zerreißen der Wirbelsäule und der : anipulation zur Folge hat, daß sich das Blut des f und Hals ówelle f stark

und Ha en“ sehr | an, aber die Federn werden auf diese Weise niht dur Blut ver-

r bei weitem überwiegende Teil der ferbishen

De | g langt teils unmittelbar, teils dur u; omit auer gran 5 Namentlich “at n

worden, welche nah der „Strangulation“ an d seinen Kopf herum ansammelt.

unreinigt.

händler. nah Deutschland.

bis Gie FANAN sehr große Mengen serbischen

en Ko!

Beinen aufge

Als Gestügelexporteure kommen hauptfählich

la er zu Velika-Plana, Ja fie Firma Volpi R E R

elgrad in Betracht.

l8ader

1A

Gefligls nd

odina io Blr d, fér

anka und die