E E A RE j Die Kontrebande wirk L t sehen, wenn Gegenstä d Beste d Beleidi § 59. d Ei szoll befreit Holstein-Sonderburg-Glücksburg Hoheit, Major beim Stabe | mit Beibehalt seines bisherigen Wohnsißes zu den Offizieren von der \ e Kontrebande w ollendet ange}ehen, nde ehungen un eletdigungen der ] ngan : s f i Reisende, die ¿ollie Gegenstände mit fich führen, sind, | der in § 46 bezeichneten R nter nacbuna der Zollstelle über die | den B des Strafgesegbuchs bef mten werden nah | tarif A S m9 Gouvernement elbst eingeführten Gegenstände; des Regts. der Gardes du Co , unter Beförderung zum Oberstlt., zum | Armee v v. Marchtaler, Gen. Major von der Armee, Gen. nicht um Handel bestimmt sind, nur zu einer mündlichen | Grenze gebracht sind, oder wenn verbotene Gegenstände unrichtig oder S 60. 5 Alle von der Kai erlihen Marine und der Reichspostverwaltung Kommandeur des Gardekür. egts. ernannt. v. Marschall, Major à la suite Seiner Majestät des Königs, unter Belassung in leßterem Mum dung flichtet; Auch steht es ihnen frei, sich ohne Anmel- } gar nicht deklariert oder bei der zollamtlihen Revision verheimliht Hinsichtlih der Eingeborenen und der ibnen Leih | jenstlichen Zwecken e genen Gegenstände ; und Adjutant des Gouvernements von Berlin, zum Stabe des Regts. | Verhältnis, zum Kommandanten von Stuttgart ernannt. v. Alten, dung der Revision zu unterziehen; in diesem Falle sind fie nur für | werden. Sind jedo solche Gegenstände vorschriftsmäßig bei einer | farbigen Personen sind außer den vorgenannten Strafen sgt eenden qu dien Alle von ristlihen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken- | der Gardes du Corps verseßt. Gr. Finck v. ns enstein, Hauptm. | Königl. preuß. Gen. Major, von der Stellung als Kommandeur der folie Gegenstände wegen Schmuggels oder wegen Kontrebande ver- gohlene zur Nevision gebracht, so ist dem Cinführer Zu gestatten, | mittel zugelassen, welche in den die Eingeborenenstraf ia, Straf | Heilanstalten eingeführten Gegenstände, die unmittelbar den | und Komp. Chef im 1. Garderegt. z. F, unter Beförderung | 26. Kav. Brig. (1. K. W.) enthoben. Frhr. v. Starfkloff, Oberst antwortli, die sie durh besondere Vorkehrungen der Kenntnisnahme | diese Gegenstände wieder über die Grenze zurüclzushaffen; ge hieht | regelnden Verordnungen vorgesehen sind. geritsbarkeit und des Gottesdienstes, des Unterrichts und der Krankenpflege | zum Major, zum Adjutanten des Gouvernements von Berlin ernannt. | und Kommandeur der 16. Kav. Brig.,, unter Enthebung von dem der Zollbehörde zu entziehen gesuht haben. "_| leßteres nicht, so können die Gegenstände beschlagnahmt oder auf Kosten 61. weden Frhr. v. Bülow, Hauptm. und Adjutant der 1. Gardeinf. Brig., | Kommando nah P zum Kommandeur der 26. Kav. Brig, Quittungsleistung und Ablassung. des Einführers vernichtet werden. Unbekanntshaft mit den Vorschriften dieser Verordnu diene) Alle Maschinen, Geräte, Materialien und Betriebsmittel, | als Komp. Chef in das 1. Garderegt. z. F. verseßt. Gr. von | (1.K.W.) ernannt, Hahndorff, Königl. preuß. Major im Generalsta e 33. 8 48. zu ihrer Ausführung bekannt A Verwaltungsvor Di j c Ie unmittelbar zum Bau und zur Unterhaltung von Wegen sowie | Schlieffen, Oberlt. im 1. Garderegt z. F., zum Adjutanten der | der 27. Diy. (2. K. W.), von dieser Stedung behufs Verwendung Ueber die erfolgte Abgabezahlung wird Quittung erteilt. Wer es unternimmt, Ein- oder Ausfuhrzölle zu Mueneeven niemand, auch Ausländern nicht, zur Entschuldigung C ften soll welt bar zum Bau, zur Unterhaltung und zum Betriebe von | 1. Gardeinf. Brig. ernannt. Frhr. v. Reibniß, Rittm. | beim Generalstabe des X1V. Armeekorps enthoben. y. Böckmann, 34. macht sich des Schmuggels \{uldig und hat neben der Einziehung Ausfü besti dis unm bahnen und sonstigen Transporteinrihtungen bestimmt sind; und Eskadr. Chef im Regt. der Gardes du Corps, dem | Königl. preuß. Hauptm., kommandtert nach Württemberg, bisher Na Errichtung der Zollgefälle und der sonstigen auf den Gegen- | der Gegenstände, in bezug auf welche das Vergehen verübt worden usführungsbesi t E und Inkraftsezung. Gie Handwerkszeuge und ähnliche Gerätschaften, die von Hand- | Regt, unter Verleihung des Charakters als Major, aggre- | Battr. Chef im 5. Bad. Feldart. Regt. Nr. 76, in den Generalstab
find di etwa ruhenden Gebühren oder stine ung der Eee ist, eine dem vierfahen Betrage der vorenthaltenen Zollgefälle Künstlern zur Ausübung ihres Berufes mitgeführt | giert. v. Seidliß u. Ludwigsdorf, Rittm. und Adjutant | der 27. Div. (2. K. W. Ee Premauer, Lt. im Gren. Regt.
Muferbem find auf Grund des § 13 der Zollverordnung von dem Neues Palais, 20. November. Prinz Albert zu Schleswig- | belassen. v. Neidhardt, Gen. Lt. und Kommandant von Stuttgart,
[ei " S 6 . oder y “ nd die zur Einfuhr bestimmten Gegenstände in den freien Verkehr | kommende Geldstrafe verwirkt. Der Zoll selbst is neben der Stra e Der“ Gouverneur ist ermächtigt, die zu dieser werkern ‘ er 3. Gardekav. Brig., als Eskadr. Chef in das Regt. der Gardes | König Karl Nr. 123, Ruoff, Lt. im Inf. Negt. Alt-Württemberg es Zollinlandes, die zur Ausfuhr E timmten Gegenstände in a! zu entrichten, bei Ausfuhrgegenständen jedoch nur, wenn deren Ausfuhr forderlihen Ausführungsbestimmungen und Dien stvorde n n 2 werden Auf besonderen Antrag Anzugs- und Heiratsgut (wie Haus- | du Corps verseßt. Gr. v. Moltke, Oberlt. im Kür. Regt. Kaiser | Nr. 121, — zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. wirklich stattgefunden hat. lassen, sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Zollberordn E ) sgegenstände, Bekleidungsstücke, fertige Wäsche), welches zum | Nikolaus T. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, zum Adjutanten der | v. Ow-Wachendorf, Major aggreg. dem Ulan. Regt. König
Zollfreie Niederlagen. ‘Kayn die Einziehung der geschmuggelten Gegenstände geen nit | durch öffentlihe Bekanntmachung zu bestimmen. di ly hauernder Niederlassung und zum eigenen Gebrauch. der in das | 3. Gardekav. Brig. ernannk. Karl Nr. 19, behufs Verwendung beim Stabe des 2. Hannov. 35. vollzogen werden, fo ist auf Erlegung des Wertes der Gegenstände Berlin, den 13. Juni 1903 2 ebiet einwandernden oder sih na demselben verheiratenden In der Gendarmerie. Neues Palais, 17. November. | Ulan. Regts. Nr. 14, Bopp, Major und Eskadr. Chef
Zur Erleichterung des Verkehrs können unter besonderen, vom | Und, wenn si dieser nit genau feststellen läßt, auf Erlegung einer L ; : Gu und denselben glei(hgestellten Personen eingeführt wird; v. Kujawa, Oberlt. in der 1. Gend. Brig., in die 5. Gend. Brig. | im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, behufs Verwendung Gouverneur fe Haegenden Bedingungen öffentlihe Zollniederlagen | angemessenen Geldsumme zu erkennen. Daneben ist, falls die Höhe Der Reichskanzler. ou Handgepäck europäischer und denselben gleichgestellter Reisender; | verseßt. Gersbach, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Königs- | beim Stabe des Ulan. Regts. Großherzog Friedrich von errihtet sowie auf Äntrag private Zollniederlagen genehmigt werden. | des hinterzogenen Zolles und infolgedessen die Höhe der verwirkten Graf von Bül 8) Kleidungsstücke, Wäsche, Reiseausrüstungen, photographische | berg), früher im Gren. Regt. König Friedrih Wilhelm 1. (2. Ost- | Baden (Rhein.) Nr. 7, Frhr. v. Watter, Major und Abteil. Neberwahung. Geldstrafe nicht genau festgestellt werden kann, eine Geldstrafe bis zu M ; a nebst Mainerén Mengen von Platten, kleinere Mengen von preuß.) Nr. 3, als Oberlt. mit seinem Patent in der 1. ®end. Brig. | Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinzregent Luitpold von 36 9000 Rupien zu verhängen. ei ungsgegenständen und dergleichen, welhe Reisende zum eigenen | angestellt. i Bayern, behufs Verwendung als Abteil. Kommandeur im 2. Ost- Aulage. Verzehrung f ih führen; Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues E: Feldart. Regt. Nr. 52, — nah Preußen kommandiert.
Außer den Zollbeamten sind alle Gouvernementsbeamten die ÿ 49. ch in i Î 3 N Der Shmuaggel wird Vet i ollt {f Gebrau A is, 19. November. Georgi, Lt. im Inf. Regl. Hessen-Hom- otterer, Major und Abteil. Kommandeur im Berg. Feldart. Angehörigen der Schuß- und Polizeitruppe sowie die Beamten der chmuggel wird als vollendet angesehen B arif 9) Getragene Kleidungsstücke und getragene Wäsche, sofern sie Nr 166, Bee ‘Abschied mit ber aescbliha Bente Dei Regt. Nr. 59, unter Enthebung von dem Kommando nah Preußen,
i 1) wenn zolpflihtige Gegenstände entgegen den Bestimmungen i ; ¡ i Reichspost verpflichtet, nach näherer Anweisung des Gouverneurs dieser Verordnung ohne ehördliche Erlaubnis an anderen als den für A. Einfuhrzölle. rit m iselieungen und“ Veryackungsmittel, die zum Zweck der | siht auf Anstellung im Zivildienst bewilligt. v. Kaßler, L. im | zum Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinzregent
Uebertretungen der Zollvorschriften zu verhindern oder zur sofortigen ; x ; ; ; ; z
; ; L die Ein- und Ausfuhr bestimmten Pläßen (§ 3) ein- oder ausgeführt — aaa ; 4 g t oder, nahdem sie nachweisli 92. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, mit der geseßlihen | Luitpold von Bayern ernannt. v. Landesen, Fähnr. im s. Inf.
Anzeige bei der nähsten Zollstelle U ringe, oder an anderen als den dafür itioantes Stellen (§ 21) a E i Autfubr von eden O M Lid e bret N E der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; zugleich ijt der- | Regt. Nr. 126 Ar Friedrih von Baden, zum Lt., Heyn, Liegt gegen irgend jemand der begründete Verdacht der Kontre- und geladen werden; ; ; Benennung f) Kleinere 'Warenmengen, von denen der Zoll weniger als | selbe bei den OAPEN der Landw. Kav. 1. Aufgebots angestellt. Unteroff. im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, Ruoff, Unter-
bande oder des Schmuggels oder der Mitwirku 1 bei diesen ) wenn zollpflihtige Gegenstände der Zollstelle' überhaupt der Zollsatz Bemerkungen 90 Pesa betragen würde. â B E, i 2E im Schles. Train-Bat. Nr. 6, der Abschied mit Pen- | offizier im 10. Inf. Regt. Nr. 180, — zu Fähnri S befördert.
tig on bewilligt.
N ; „ _| nit oder unrichtig angemeldet werden, sodaß sie einen geringeren Im Beurlaubtenstande. 14. November. Befördert: zu een N Sens E E er Gegen- | (18 den auf ihnen rubenden Zoll zu zahlen hätten. Kann jedoch Gegenstände B. Ausfuhrzölle. Fn der Gendarmerie. Neues Palais, 17. November. | Lts. der Res. : die Vizefeldwebel bezw. Vizewahtmeister: vom Landw.
suchungen nah / ) : derartigen Gegenständen unter Erforderung de ises | der, Beschuldigte nahweisen, daß eine Zollhinterziehung nit be- | 2 Ms v. Marschall, Hauptm. in der 5. Gend. Brig., der Abschied mit | Bezirk Stuttgart: Clement des Inf. Regts. Alt-Württemberg der eschehenen Beczatang sowie Sa Ela Ba ti absihtigt war, so ist nur eine Ordnungostrafe gemäß § 52 zu ver- : R der geseßlihen Pension bewilligt. Nr. 121, Henziler des Inf. p Kaiser Friedrih, König von Durchsuchungen vorgenommen werden, wobei die diesbezüglihen Be- hängen. Auf Warenführer, Spediteure, Zolldek aranten 2c. findet Branntwein aller T Zu 1: Bei d Benennung i Drcoien Nr. 125, Schreiber, oltjen, Heß des Drag. Regts. stimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 102 f.) zu beachten sind. e Bestimmung mit der Maßgabe Anwendung, daß dieser Nachweis Art, alkoholhaltige mittelung des Lite er Er- h ) Zollsatz Bemerkungen Königlich Bayerische Armee. König Nr. 26, Osterritter des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Vischer Die Zollbeamten sind berechtigt, in Ausübung ihres Dienstes | guber von ihnen selbst auch von ihren Auftraggebern f lihren ist. Essenzen und Par- von Flaschen STnBalis der Gegenstände Offiziere, Fähnriche. Ernennungen, Beförderungen | des Trainbats. Nr. 13, Haas vom Landw. Bezirk Hall des Inf. Regts, auch folhe Grundstücke und Wege zu betreten, zu denen der allgemeine | Unrihtige Angaben über Gewicht und Wert der Gegenstände bleiben füms 111 Nüpie [wird jedes an éfan i und Verseßungen. Im aktiven Heere. 8. November. Herzog | Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Engel vom Landw. Bezirk Zugang verboten oder beschränkt if straffrei, wenn der Unterschied zwischen den Angaben der Zolldeklaration Schaumweine . . . [1 Flasche 1 Nupte | Zebntelliter einer Flasche L Siegfried in Bayern Königliche Hoheit, Oberlt., von der Dienst- Ulm des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, Friker vom Landw. 38. und dem Bevo ns 109% nit übersteigt; : 31 Stille Weine: Rei 2. für ein Vi ide, Elfenbein. «2 ¿»6 + Zu 1 bis 10: ng im 1. Schweren Reiterregt. Prinz Karl von Bayern in Ge- | Bezirk Ravensburg des Inf. Regts. Kaiser ilhelm, König von __ Die zollamtlihe Ueberwachung erstreckt \sich auf das Meer hinaus 3) wenn zollpflihtige Gegenstände bei der Zollrevision ver- a. in Flaschen ein- Zehntel gerechnet L Ñ Flußpferd- und Wildshwein- |} 15 %/ vom Wert | Waren, die | nehmigung Höchstseines Gesuhes entbunden und unter Beförderung | Preußen Nr. 120, Steus vom Landw. Bezirk Cßlingen E 3. Feld- bis zu einer Linie, welche in einer Entfernung von 10 Seemeilen dem | beimliht oder verborgen werden; ¿ j gehend. . . . 11 Flasche 24 Pesa | danach der gesamte Liter zähne aus diesen | ¿um Rittm. à la suits des genannten Regts. gestellt. art. Regts. Nr. 49, Weber vom Landw. Bezirk Straßburg des Rande des niedrigsten Wasserstandes gleihläuft. Fahrzeuge, die inner- 4) wenn über zollpflihtige Gegenstände, die e Ds b. in Fässern und inhalt festgestellt aat Hörner von Büffeln, Elen-, i: Rohprodukten 13. November. B31 k, Major des Inf. Leibregts., von der | 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedri von Baden. halb dieser Zone mit Gegenständen, die aus dem Zollgebiet verschifft | stehen und auf denen noch ein Zollanspruh ruht, ohne Genehmigung anderen mehr Branntwein und alk Kudu- und Rappantilopen [das Gehörn 5 Rupien,| gefertigt find, | Stelle als Bats. Kommandeur, Wagner, Hauptm. des 5. Inf. Abs B R ngeE: Im aktiven Heere. agde sind, ohne Zollpapiere betroffen werden, sind als Schmuggelfahrzeuge | der Zollbehörde verfügt wird ; als 2 1 fassenden holhaltige Essenzen dh das Einzelhorn | sind wie diese | Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, unter Beförderung zum | vember. Reichenheim, Fähnr. im 9. Inf. Regt. Nr. 127, zur aufzubringen. 9) wenn Personen oder Gesellschaften, denen der Bezug an si Umfelleheneen Medizinalgebrauch zum 1 Rupie zu verzollen. | berzähl. Major, von der Stelle als Komp. Chef, — enthoben. Ref. beurlaubt. ä 8 39. zollpflichtiger Gegenstände unter der Bedingung der Verwendung zu eingehend. . .| 11 16 Pesa zollfrei. lind Hörner vom Nashorn … . | 15 9/9 vom Wert Ernannt: Moser, Oberstlt. beim Stabe des 13. Inf. Regts. Fm Beurlaubtenstande. 14. November. Hofacker, Alle Fahrzeuge, welche leer von einer Zollstelle nah einer andern einem bestimmten Zweck zollfrei oder gegen einen er nrren als den Biere aller Art: Zu 2 und 3: Halbe (dasGehörn 2Rupien, Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, unter Beförderung zum Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, der
Jegen müssen zu ihrem Ausweis einen Segelerlaubnisschein mit sich ie 2 e a ie t ollen s Flasden dig 1 Ari Sentragen den halben Gfimer:-anderes, anen iz 1 Rap E n Ns Ra E e So L Te@ Pa e Atcatokocvk, 6. November. Dr. Wendel, Stabs- R Even, Betrag des Zolles nachgezahlt zu haben. b, t Fässern und gt b Zu band6: Mischungen Heiner R R zuf Neubofen . Major don der Zentralstelle A Generalftabes, ry inte 1905 als, überzähl Stabserzt im’ Inf Reat aiser Wilhelm, ¿ S 40. 8 50. anderen mehr y irte ; obe Häute und Felle von Inf. Leibregt., Ehrensberger tajor vom 4. Inf. Regt. ber ° C . . 1 W Ia der et darf die Löschung und ung von Schiffen an Wenn verbotene oder zollpflihtige Gegenstände bei der Ein- oder als 21 fassenden veschältem cis find nas Giraffen, Zebras, Nas- König Wilhelm von Württemberg, im 17. Jnf. Regt. Orff, König von Preußen Nr. 120 wiederangestellt. Den gyn fee t der Yat von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends Auzfuve zum Zwette der Umgehun des Verbots oder der Hinter- Umschließungen dem Sah für ge\{älten horn sowie Teile von da, kon Mert Kopp, Major und Komp. Chef im Kadettenkorps, = 20. Di Ï. Militärjustizbeamte. aru Ur yeden A er Be L een 10 L 11 Uhr E und F des Zolles in geheimen Behältnissen oder sonst auf künstliche eingehend . . 118 Pesa |RNeis zu verzollen. solchen Häuten und Fellen | 15 0/6 vom Wer Regt. ; Kast, Hauptm. und aeg mad es 3. Inf. c M Ee 6. November. Autenrieth, Justizreferendar 1. Kasse und E aag stattfinden. Ausnahmen von dieser Be- Le T s zu entdeckende Art verborgen n so sind die in den Reis, ungeshält . , |100 Ratel 40 éa Zu 10 und 11: Bei den Rohe Häute und Felle, nicht 1920 Mert Karl von Bayern, zum Lehrer an vers Or, eas a N E pen Hilfsrichter beim Gericht der 27. Div. (2. K. W.), mit Wirkun 1) bei Fis E nléährapaen welche frische Er isse des M t E tin die Hälfte qu verschärfen. Thie “tit S MORAS D L Bn eingehenden S i 12 oh Doi Mert 0 5 e M: u E es gs as ha Unteroff Shule, vom 1. Januar 1904 zum Krieg8gerihtsrat bei der 27. Div. (2. K. W) ais Aber ointiibeon: / zeugnisse des Meeres 8 51. hiroko . 1100 Natel 60 Pesa | Tabakfabrikaten bleibt es Schildpatt Mufel T deni Mert Komp. Chefs: die LOE q A ege s E Me ; Prin: cia ; Im Wiederholungsfalle der Kontrebande oder des Schmuggels Vtama, Mais, der Wahl des Zoll- Kauri- und andere Muscheln 9 im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Le L 00 \ Pt y Beamte der Militärverwaltung.
2) bei Fracht- und Passagierdampfern ; eti : i 7 ? : E , im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, : : b pfern; nach vorhergegangener R Sftiger Verur zeg wird außer der Bohnen und alle ae en überlassen, die Lebende Tiere 1 Stäck 25 Rupien A S tai M M egt Frit Bie n 5. Gn 6 November. S& ol. Intend. Reeistratóe bel dec Mobil
Ausland abzulassen.
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dazu
Tarifnummer |
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A R | gn \
ei der Bergung von Strandgut ; Einziehung der Gegenstände des hens di d anderen nicht ge- er ferde 4) in anderen außergewöhnlihen und dringlichen Fällen d s E L en 35 46 und torn- Se dem i d Maulesel| 1 Stück 20 Rupien t Ernst Ludwig von Hessen Nahm | intend., zum Registrator im Kriegsministerium, Braungart Ne- en der Zollbehörde. S m Wilde idte Ge et: im ite O Zit Jeben weiteren und Hi iht U CIONSA unter Abe ; Maulttere u : 1 Stück 20 Rupien A ee iee L ohne Gehalt f beurlaubt, | gistrator ‘bei dem Generalkommando, zum Registrator bei der Korps
; E 41. erhöhung fin i j Rohtabak und Tabak . Halbblut- und Wan- aase, Adjutant bei der art. Brig., — leßtere beide im 1. Fuß- | intend., — ernannt. Die Dienststunden für die Zolftelien werden dur den Gouverneur Se bie Straf L puleoe Becanneie fbdte Bear pes f negermäßiger a me jammwesi-Gse . . . . | 1 Stück 7 Rupien va Ke L, ris) L O N Hauptm. und Komp. Chef festgeseßt; sie find durch öffentlichen Anschlag bei den Zollstellen | zahlt, verbüßt oder erlassen worden ist, drei Jahre verflossen sind Zubereitung und ewicht zu bewirken ; bei . Männliches Rindvieh . | 1 Stück 8 Rupien im 22. Inf. Regt., zum Adjutanten bei der Kommandantur der betannt zu machen. S 42 8 52 i: : Verpackung . . . | 1 Ratel brutto |der Ermittelung des Weibliches Rindvieh ¿ E Sn estung S L G l E B Sn E Inf: R : : k un egen . ü U ig, zum Adjutanten bei der 10. Inf. g-, rel, erli. - „ Auf Antrag können zollamtliche Dienstverrihtungen außerhalb der ans Mort Le peler Verordnung und der zu ihrer Aus- Zigarren und Ziga- aba Gt P a L ¿ ebees, Gira en,Elen- : 2. Fa art. Regts., zum Adjutanten bei der Fußart. Brig. d S ‘der a Ver r ee at “Mitten Saliaine : Ge dafür festgeseßten Zeiten sowie außerhalb der Zollstellen (¿. B. in | nicht E t 6 d 6 annt gemachten tiges können, soweit retten 1 Natel netto | baren Sich a ntilopen, Strauße . | 1 Stück 10 Rupien erseßt: Heßel, Major und Lehrer an der Kriegsakademie, zur db itsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maß- Privatlägern) vorgenommen werden. A 1 bis 00 Ruvien ogs vorliegt, mit einer Ordnungsstrafe 32 Pesa wendigenUmsclie ügen, i. Hühner i 1 Stück 8 Pesa Zentralstelle des Generalstabes, Ei{horn, Major und Bats. Kom- hun ss : van Bi: Desgl gegen Cholera. — Squitätöberit über Gebühren. en Seede, WERIN Aller andere ver- welche in die Band vet k. Papageien 1 Stück 1 Rupie mandeur im 20. Inf. Regt., zum Stabe des 13. Inf. Regts. Kaiser die dänis e Marine 1902/03. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) 8 43. : S 93. arbeitete Tabak . | 1 Ratel netto Käufers überzugehen 15 9% vom Wert ranz Joseph von Vesterreih; die Baud tel Schoch, Komp. | Zuersteuer. — (Preußen.) Fleishbeshau. — Finnen. — Alkohol- Cine besondere Gebühr ist zu entrichten: Wenn die in den §5 46, 48, 50, 51 und 52 vorgesehenen Geld- 24 Pesa pflegen (z. B Kiste Haifloss 10 9/0 vom Wert Chef im 2. Inf. Regt. Kronprinz, zur Zentralstelle des Generalstabes, | “enuß. — Umzugskosten der Kreisassistenzärzte. — Abgangszeugnisse 1) Für die Beaufsichtigung der Entlöshung und Beladung von strafen im Falle des Unvermögens des Verurteilten nicht beigetrieben Opium, Hanf, hen, Schahteln, Blech- i 100 Natel 18 Rupien} Zu 14: Auf | y, Grundherr zu Altenthan und Weyherhaus, Komp. Chef t Studierenden. — (Reg.-Bez. Potsdam.) Trichinenshauer. — Fahrzeugen außerhalb der in § 40 genannten Tageszeit; werden können, fo tritt an ihre Stelle in Gemäßheit der Bestim- Haschish . . . . 125 % vom Wert verhüllungen) nicht in 5 | Kopal 15 9/9 vom Wert | Plantagen im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, zum (Provinz Hannover.) Nervenkranken -Sanatorium. — (Bayern.) Für die Abfertigung von Gegenständen außerhalb der gemäß gen L eine FreiheitoNeale bis zu einem Jahre. 3 | Salz 100 Natel 16 Pesa | Abzug gebrackt Hölzer aller Art: gewonnener Kadettenkorps, SQuithets, Adjutant bei der Kommandantur der | afteriologishe Untersuchungen. — (Sachsen.) Mineralwässer. — § 41 festgeseßten e unden; d An Stelle der Geldbeträge, die nah den §8 46 und 48 im Falle Alle übrigen Gegen- Zu 13: Mit dem Zolle a. unbearbeitet oder ledig- Kautschuk ist | Festung Germersheim, als Komp. Chef zum 22. Inf. Regt. (Württemberg.) Kaffee. — (Séwarzburg-Rubolsiadt.) Mineralöle. 3) Für die Abfer! gung von Gegenständen, wenn dieselben von der erUnmöglichkeit der Einziehung der kontrebandierten oder geschmuggelten stände, soweit sie L wird bei dem zur Ein- lich in der Querrichtung zollfrei. Rosenberger, Komp. Chef im 1. Fußart. Regt. vakant | — (Argentinien.) Veterinärpolizei. — Vieh. — (Uruguay.) Desgl. Zollstelle entfernt stattfindet, sowie für die Beaufsichtigung der Ent- Se als Werterlegung zu zahlen sind, kann auf eine ay eits- niht ausdrüdlich fuhr gelangenden Salz mit der Axt oder Säge Bothmer, zur Insp. der Technischen Institute, unter Kommandierung | __ (Neu - e , Wales.) Wein x. — Gang der Tier- öshung und Beladung von Fahrzeugen außerhalb der von der Zoll- pra niht erkannt werden. Auch finden hinsichtlich dieser Geld- für zollfrei erklärt eine innere Verbraus- bearbeitet, mit oder zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommission; Dorr, Oberlt. vom | f .uhen. Deutsche Viehquarantäneanstalten, 2. Vierteljahr 1903. — behörde dafür bestimmten Stellen (§ 21); cbge die in den §§ 50 und 51 vorgesehenen Straferhöhungen find 10 %/% vom Wert | abgabe von 14 Rupien ohne Rinde 10 9% vom Wert 9. Jägerbat., bisher ohne Gehalt beurlaubt, zum 10. Inf. Regt. | Fierseuhen in Oesterreich, 3. Vierteljahr 1903. — Desgl. in Ungarn. 4) Für die Ausstellung von Segelerlaubnissheinen (§8 39). nicht statt. z pro 100 Natel erhoben. b. weiter bearbeitet . . . | 59% vom Wert Prin Lutwig, Braun, Lt. vom 15. Inf. Regt. König Georg von | — Rinderpest in Aegypten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tier- Der Betrag der Gebühren wird vom Gouverneur festgeseßt. Di She fi „20H Salz zu landwirtschaft- 17 |Flechtgras, Palmblätter, asen, zur Unteroff. Shule, Schöninger, Lt. vom 2. Chev. seuchen. (Preuß. Reg.-Bezirk Gumbinnen.) — Vermischtes. ‘(China.) Von den unter Ziffer 1, 2 und 3 genannten Gebühren kann r h Et undsäge über die Bestrafung des Versuhs, der Be- lien und gewerblichen Matten, Bastsäcke und Regt. Taxis, zur Eskadr. Jäger zu Pferde des I. Armeekorps. Gesundheitsstand in Schanghai, August 1903. — Geschenkliste. — soweit sie für außerhalb der Dienststunden (8 41) vorgenommene zoll- genstigung, Beihilfe und Teilnahme sowie diejenigen über die Ver- Zwecken ist frei von Zoll „Körbe 5 0/0 vom Wert Finweg, Lt. des 1. Fu art. Regts. vakant Bothmer, zum Oberlt. | Fo@hentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 O Verrichtungen aufkommen, ein Teil den Beamten vom Zoll- jährung richten sich nah den Bestimmungen des Strafgeseßbuchs. und der inneren Rote "18 | Negertabak 10 9% vom Wert G rect Färber, Oberlt., mit cinem Ausscheiden aus der Ostasiat. und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des amtsassistenten 2. Klasse abwärts, welche den Dienst verrihtet haben L ali ¿ S 99. brauchs8abgabe 19 | Wachs 2 9/0 vom Wert Besazungsbrig. mit dem früheren Patent im 11. Inf. Regt. von der | F slandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. nah nâherer Bestimmung des Gouverneurs durch das Zollamt aus- | ,, Für die Zollgefälle, Geldstrafen, Ersay des Wertes kontreban- | 20 | Zuckerrohr und daraus ge- Tann wiederangeftellt. VAAeS — Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken. — Witterung, bezahlt werden; die niht an solhe Beamten ausgezahlten Beträge dierter oder geschmuggelter Gegenstände (§8 46 und 48) sowie für die ; wonnene Erzeugnisse . . | 5 9% vom Wert Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 14. No- | _ Beilage: Gerichtlihe Entscheidungen, betr. den Verkehr mit ommen dem Landesfiskus zugute. Koster, zu welchen Personen verurteilt werden, die unter der Gewalt, Bei der Einfuhr sind zollfrei: 21 I Salz 10 9% vom Wert vember. Mayer, Major des Kriegöministeriums, an Stelle des Nahrungsmitteln 2c. (Eier, Gewürze, Obst, Fruchtsäfte). L 44. der Aufsicht oder im Dienst einer anderen Person oder einer Gesell- Alle nicht besonders genannten Gegenstände unterliegen keinem Aus- | zum Generalstabe der 5. Div. verseßten Majors v. Har als Mitglied Für die zollfreien Gegenstände is sowohl bei der Einfuhr als schaft stehen, können diese leßteren im Falle des Unvermögens der B fuhrzoll. der Oberexaminationskommission für Kandidaten des höheren Militär- auh bei der Ausfuhr eine statistishe Gebühr zu zahlen. Dieselbe Schuldigen haftbar gema werden, und zwar unabhängig von der enennung Bemerk ¿ d d verwaltungsdienstes kommandiert. Frhr. v. Speidel, Oberstlt. von beträgt für je 100 Rupien vom Wert der zur Abfertigun Feli Strafe, zu welcher sie selbst auf Grund dieser Verordnung etwa ver- der Gegenstände NELANN Außerdem sind auf Grund des § 13 der Bollverordnung von dem | per Zentralstelle des Generalstabes, an Stelle des Obersten Ritter Warenmenge 8 Pesa, die angefangenen 100 Rupien j eils als voll | urteilt werden. Dabei kann die Zollbehörde nach ihrer Wahl die tarifmäßigen Ausgangszoll befreit : L inde: v. Xylander, Abteil. Chef im Generalstabe, als ständiges Mitglied Literatur. gerenet. verhängte Geldstrafe von den Mitverhafteten einziehen oder unter 1) Alle vom Gouvernement selbst ausgeführten Gegens L ‘lt der Oberstudien- und Examinationskommission bestimmt. i d bü j Die statistishe Gebühr wird nicht erhoben : Verzicht hierauf an den Schuldigen selbst die für den Unvermögensfall Elfenbein 2) Alle von der Kaiserlichen Marine und der Reichspostverwaltung m Beurlaubtenstande. 7. November. Slesinger, Handbuh des geltenden öffentlihen un Ä rger 1) In den in den §8 10, 11 und 12 sowie in den in § 13 unter | vorgesehene Freiheitsstrafe zur Vollstrekung durch das Gericht Andere Zähne und Kncechen all im dienstlichen Interesse ausgeführten Gegenstände; d | A. von der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (Bamberg), zu den Res. | lihen Rechts von R. Zelle, weiland Oberbürgermeister L 8 E in. al, 2p a0 t he be ar und c aufgeführten Fällen; dln 0 bleibt örner aller Art M E L 3) Von europäischen und Wiffabes G efi ode R Offizieren des 11. Feldart. Regts. Ry ai 9 d s fünfte Mo age, B R L R E e E & on den mit der Post ein- oder ausgehenden : o eibt es den vorbezeihneten Personen un ; ebensolhen Mitgliedern von S ejaßungen au ; s iedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 29. Ok- egierungsrat, und Dr. G. Lanç p : : . ; 9 Von Passagiergepä ; M S vorbehalten, ihre altung durch A Nachweis autgusdließen, daß di Pr Buer lena sucbigen Händlern an Bord nicht einheimisher Schiffe gebrachte babe N ayr, Fähnr. des E Feldart. Regts. Prinz-Regent Luitpold, | Berlin, Verlag von Julius Springer. Geb. 7,50 #6 — Die neuen e
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olungsfalle wird diese Strafe verdreifaht. Eine Straf- und Hülsenfrüchte } 100 Natel 30 Pesa | zug von 20 °/4 Tara oder
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Laufende Nummer
4) Von Geldsendungen; Zuwiderhandlung niht bei Ausführung der Verri Gildpatt Gegenstände, soweit deren Gesamtwert 20 Rupien nicht übersteigt. isp. d behörden entlassen. Herausgeber haben es unternommen, das vor 15 Jahren zum ersten
9) Von den zur Abfertigung gestellten Warenmengen im Wert die sie dem Täter übertragen cher cine ffe allemal fibeclafser batten Set es O) Kleinere Warenmengen, von denen der Zoll weniger L Lad Tan s A Bn Hoffmann, Rittm. und Eskadr. Gef n Male erschienene Handbuch des öffentlichen und nare R von weniger als 5 Rupien. 06 Koval 20 Pesa betragen würde. 4. Chev. Regt. König, Deutshmann, Hauptm. und Komp. hef | das noch auf dem System des Allgemeinen Landrehts aufgebau Orseille im 1. Fußart. Vegas. vakant Volhmer, — dee u de an E On r gen S NRuuE r T E L i á em dur R E,
Kopra zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den stimmung ae n A L äußert S Mnbiae, a Ties i Mis
i i isp, ge» s Nelken und Nelkenstengel, Pfeffer men eaen n M E tee Bel A *doub Reihenfolge der Materien beibehalten worden. Das Handbuch zerfällt
: Sämereien und lebende Gewäch\ 12: Als Sâä- Persoualveränderungen. Bi ile: das bürgerliche Recht — eine gedrängte Darftellung
des Zolltarifs zwi ; Tage der Zustellung an die Bes{hwerde bei dem G ; “ : e Zu 12: Als Sä des 19. f. Regts. König Viktor Emanuel 111. | nunmehr in fünf Teile: das bürgerliche Ne eg g
Meinangtver| ieden ei enffché so it Get die Bauen be Stelle der Beschwerde kann der Beschuldigte den Antrag auf gericht, Santiiclidaftlibe Mei itel | mereien find Neis Köuiglich Preußische Armee. pon Jtalien, nter Verleihung des Charakters als Gen. | des Rechts des B: S.-B. mit Limwelen ouf L erbalten aehltebenen
Dolbehorde Deschwerde bei dem Gouverneur, in zweiter Instanz bei ung stellen. Jn der Einlegung des einen dieser beiden Ersaßteile i ¿hnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen Major, Engelhardt, Major un ats. n it ‘den Versi R chen Vak dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilun g) (afi Rechtsmittel liegt der Verzicht auf das andere. andwirtshaftlihe Gerä U DON Sandeterzeug- Olfistere Faun in "Neues Palais, | 17. Inf. Regt, Orff, Rinecker, Lt. des 11. Inf. Regts. von der | und Seereht, das Gewerberecht mit den Versicherungsge then,
Die Beschwerde hat keine aufshiebende Wirkung. 8) wang. e Beschwerde oder der Antrag auf gerihtlihe Entscheid andi Gar li@e Venite nisse nicht anzusehen. und Versepungen. Im aktiven Heere, | Tann, leyterem mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform | Staats- und Verwaltungsrecht und als Anhang eine knappe
A une red E e T mgen, Me ht Strafbescheiz ricien nánnisghe Betriebe n : Grsapieile Mritaercmebungs- und ildung tar yemdb d eJnspetieur de mit hen G Bera les orge iat M —Riblin O E baa Ret né ales Da E e E
46. 7 ERLNE AIID VCIANLIE Me E Ms Transportmittel und Ersatt | j der Verhinderung des Präsidenten | geleßliczen Fenlton derx ; übrigen li werd t i
Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein-, Aus- oder Durc- Di 9 97. Physikalische astronomishe Pemis e Be | t o d bis R n tel desselben ernannt. v. Melde ca, Lt. des 2. weren Reenegie As og Grant ren, eden ad «E na en Me E
fuhr für das Zollgebiet oder für einen Teil desselben verbotex ob e Umwandlung nit E Geldstrafen in Freiheits- mathematische optische und äbnlie e g is 14. November. Die Gen. Lts.: y. Hugo erdinand von Oesterrei-Este, mit der geseßlihen Pension zu den | dem ffentlichen Ne er g d gische Verfassung
nah Erfüllung vorgeschriebener Bedingungen gestattet ift (§8 4 und ah afen (2 93) und die Vollstreckung der leßteren erfolgt auf Antrag Geräte, die wissenschaftli Ben weden Neues POat, * Gera fommandierender Gen. des XI11, | Offizieren der Landw, Kav. 1. Aufgebots verseßt. \{ließ;lih eines Ueberblicks über die deutsche und preu rfassuug
M Befinden; anviber etl, ober gen g füh et ist (§§ 4 und 5), | der Zollstelle, welhe den Strafbescheid erlassen hat, dur die eridte; dienen n\aslichen Zwecken kommandiert nah Wlirtiem erg, ¿oma jorender Den V, A die allgemeine Verwaltung, die Selbstverwaltung, us vie Polizei: Kontrebande sultig, Er hat, sofern nicht in ra oktie reu D E Dae E un Satbige ane N ate i; S Bezirks, Medizinische Instrumenteund Apparate S rIL Alrmedorpa D, 4 Ó Ben ‘Fuspekteur des Militärerziehungs- BOEN EARAA Ie E derge Beförd vit Un es Sea a L I wmf S E die Presgesepgeb
s n. mwandlung erfolgt n ' ; E E j v i: riche 2c. Ernen gen, "1 N
un jen eine r pu Lins [e fesiarsegt ib na, der Einziehung der | der §8 28 und 29 des Strafgesezbuchs. G S G I amis db ; und Bildungswesens, M N s V 2 G) Dr ble Sul od Vell O \ Fm aktiven Heere. 10. November. | das Unterrichtswesen und das E S: ms
eine Geldstrafe verwirkt, welhe dem doppelten Wer ‘i edo R q O schriebenes Pa jer E Ster E n end Tanne \ rhr. v. Galgberg- He fenberg, Oberlt, bis jeyt ia der Eskadr. | noch die Geseße, Erlasse und H fsendes mit besonderer
Be MEITIa t mindestens aber “s Rupien beträgt. Kann die ( in- 50 C und 2A T ans tigt, Ae au C28 46, S Bilder mit und ohne Nahmen, Statuen L Bl is Ster, E alais, 17. November. Credner { Malo jagareg. Jäger M Fee eei As E cJavungeera, En E Serte Od Le Santgistee R Pie des Hand»
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e ruf Erle ta des Wertes ber Gegenstände L T AT in Li E ‘ee heits, und Geldstrafen, Ae e E e Did : Deatscde Reiémingge e ländi he 4 Vodditnen ac: Marine Su 18 n e ddt De 2D r O Setba: mi i L ania b « L N „Vditipp Ret on Ba tem bude warn Arc iSdeiKauzollordnung Sab Ats gesevlien
midt genau ermitteln äßt, auf Grlegung einer als angemessener Wert | fahrens niederzuschlagen oder zu ermäßigen, ferner die Strafvollstreckung münzen dee Deuisch-D saft 1 R, Verne D deu Besugnisen eius O E E Mile: | nann Heciog U rid von Württte mberg Königliche Hol it überzähl. | Bestimmyngen über die Auslandsfleis beau, erlu
B M , eldstrafe, | auszusezen, sowie Strafunterbrehungen und Strafteilungen zu gestatten, rikanishen | Rehnungen, Etiket- v. Rolshausen, Wberll. he B. la suite des Ulan. | von Georg Schmidt, Ceteimem Me at um 1 e N
h Gardeulan. Negt., unter Belassung dem doppelten age des Wertes der kontrebandierten | soweit g l Gesellschaft ten, Fra tbriefen 2c- Nr. 4, in das Inf. Regt. von Voigts Hannov.) Nr. 79 ver- | Nittm. im 2. Gardeulan, ¿ [V jeord SYmidt und e } zu 400 Rupien handelh ain Mer um f j Gr, v. Pückler, Lt. im 1. Gardeulan. Negt., in dent Kom- | Negts. König Wilhelm [. de. 20 guy A Zta as E ms As rius. O D E
enstände gleichkommt. : Dienstuniformen : i: l Geg g Geldbeträge bis zu 400 Rupien handelt, Muster ohne Wert VorgoriQiazes Papter d bei ber Botschaft in Rom bis zum 31. Dezember 1904 belassen. * Chef in ersterem Regt. in dem
Gai ; Die in den 88 46, 48, 50, 51 und 52 j ntsheidung ANEE Pee a R EgEN et Zollordnung strafen werden d die Sub, Selinlec 1 Au ogenle 15 Zollstellen an der Binnengrenze dur Strafbescheid verhängt. Gegen
Wenn über die Auslegung der Zollordnung oder die Anwendung zen StrafbesGeid steht dem Beschuldigten binnen zweier Wochen vom
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