1903 / 290 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Dec 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Zur Vornahme zweckmäßiger Verbesserungen in der Finanzgeseßz- gebung des Reichs ist es unseres Erachtens niemals zu früh. ;

Der Schwerpunkt des Geseßentwurfs liegt in der Ein- \{chränkung der Franckensteinshen Klausel und dann in der Aenderung des Art. 70 der Reichsverfassung. Auf die in dem § 3 des Gesetzentwurfs weiter angereihte Bestimmung hinsicht- lih der Matrikularbeiträge und der Uebexweisungen werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehend zu sprechen Gelegenheit haben.

Was vor allem die Franckensteinsckche Klausel anlangt, so war bekanntli ihr ursprünglicher Zweck ein doppelter gewesen. Es sollte dadur einmal den Bundesstaaten eine billige Entschädigung gewährt werden für das ihnen durch das Reih entzogene Recht der indirekten Besteuerung; dann aber sollte dem Reichshaushalte der in den Matrikularbeiträgen ruhende bewegliche Faktor für alle Fälle er- halten bleiben. Der erstere Zweck der Franckensteinschen Klausel i} bei dem wachsenden eigenen Bedarf des Reiches und bei der zunehmenden Verschuldung desselben immer weniger aufrecht zu erhalten gewesen. Shließlich ist es so weit gekommen, daß die Bundesstaaten aus Schenknehmern des Reichs dessen Bürgen wurden, und daß sie mit einem wadsenden Risiko in Ansehung des effektiven Aufklommens der Ueberweisungssteuern belastet wurden. Man wird jedenfalls sagen können: der gegenwärtige Zustand entspriht nicht mehr dem weisen Grundgedanken der Verfassung, welche, indem sie die Beiträge der Bundesstaaten auf den budgetmäßig festgeseßten Betrag limitierte, diesen auch in Fällen einer hohen Belastung doch noh immer eine verlässige, eine ordnungsmäßige Aufstellung ihres Landhaushaltsetats ermöglichte.

Anlangend nun aber den anderen, den konstitutionellen Zweck der Franckensteinschen Klausel, so wurde von ihrem Schöpfer chon ‘ein Sahresbetrag von 40 Millionen Mark hierfür als vollkommen aus- reichend erahtet. Wie funktioniert aber jeyt dieser Apparat? Ueber eine halbe Milliarde wird alljährlih ohne ersichtlichen Zweck zwischen dem Reih und den Bundesstaaten hin- und hergeschoben. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Daneben muß dann noch durh Separatgeseße dafür gesorgt werden, daß auh etwaige Mehrerträge, etwaige Uebershüsse gegenüber dem Soll oder gegenüber den Matrikularbeiträgen an die Reichskasse zurückgeführt werden. Durch alles das wird aber der ganze Mechanismus so kompliziert, das finanzielle Verhältnis zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten so verwickelt, ja der Reichshaushalt \elbst \chließlich so verdunkelt, daß

Für das Reichsheer fordert der Etatsentwurf im ganzen nur ein Mehr von 34 Millionen Mark bei einem Etat von über 600 Millionen Mark gewiß ein mäßiger Betrag. WesentliGß in Rücksiht auf die \{lechte Finanzlage sind manche Maßnahmen, die von den berufenen Instanzen pflihtgemäß für dringend geboten angesehen worden waren, gleichwohl zurückgeseßt worden. Auch die Neuregelung der Friedenspräsenzstärke ist bekannt- li für diese Session nicht in Aussicht genommen. Dagegen mußte binsihtlich der Gehälter der Oberstleutnants bei dem großen mili- tärishen Interesse die {hon im Vorjahr gestellte Forderung im wesentlichen erneuert werden. Au konnte niht abgesehen werden von einer den erhöhten dienstlichen Anforderungen entsprechenden Ver- mehrung und einer den heutigen Verhältnissen Rechnung tragenden Besserstellung der Unteroffiziere. Der Etatsentwurf fordert für diese Zwecke einen Betrag von insgesamt 1 Millionen.

Die Konsequenzen der in Ausficht genommenen Erhöhung der Militärpensionen waren, da die betreffenden Geseßentwürfe noch nicht verbindliche Gestalt gewonnen haben, nah den im Reiche von jeher beobachteten Grundsäßen in diesen Etatsentwurf noch nicht zu ziehen.

Interessieren dürfte, daß der Bedarf an Zuschüssen zu den Etats der Schutzgebiete im ganzen neuerdings etwas ermäßigt werden konnte, obwohl für einige derselben der Bedarf gegen das Vorjahr fich etwas erhöht.

Der außerordentliche Etat folgt, abgesehen von der dahin ver- wiesenen Deckung des Fehlbetrags aus 1902, den Regeln, wie sie in betref der Uebernahme gewisser Aufwendungen auf die Anleihe sich herausgebildet und die Zustimmung des Reichstags vor einigen Fahren gefunden haben. Diese Ausgabezwecke erfordern nah Abzug der aus ihnen stammenden Einnahmen und der, wie {hon hervor- gehoben, zur Tilgung der Reichsschuld aus den Erträgen der Zölle und der Tabaksteuer im Jahre 1902 eingestellten 85 Millionen einen Betrag von 124x Mill. Mark, während die Deckung des Fehlbetrags von 1903 und der Unterbilanz des vorliegenden Etatsentwurfs selbst einen Betrag von rund 90 Mill. Mark ausmacht.

Dabei mötte ih indessen doch nit ganz unerwähnt lassen, daß in dem Betrag des Anleihekredits erheblihe Summen stecken, die nach den vor 1901 beobahteten Finanzierung8grundfäßen das Ordis narium überhaupt nit belastet haben würden. Insbesondere steckt darin bei der Marine allein ein Betrag von 17 Millionen Mark, der

Bei der Shwierigkeit des Vergleichs im einzelnen darf ih wohl „f Ihre Zustimmung renen, wenn ih davon absehe, in eine weitere Detaillierung des Zahlenmaterials hier einzutreten, und wenn ih mich uf die Anführung beschränke, die fich auf eine sorgfältige Berechnung

cindet, daß dem Mehrerfordernis der ordentlichen (sowohl fort- pauernden wie

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12.20 11,90 11,20 11,75 10,90 11,40 12,35 14,00 12,00 13,80 14,00 13,20 12,50 - 12,20 12,25 12,40 12,10 12,60 12,90

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j einmaligen) Ausgaben von 51 Millionen Mark nur | ne Einnahmeerhöhung von 15 Millionen Mark gegenübersteht. hier begegnen wir immer wieder der nämlichen Erscheinung, der Er- scheinung, daß die Einnahmen sich in den leßten Jahren nicht in dem Maße fortentwickeln, als die Ausgaben sich weiter steigern. 346 Millionen ist also derjenige Betrag, der im ordentlichen Haushalt von dem Mehrbedarf ungedeckt bleibt. Im Etat M fir 19083 belief sich die Unterbilanz, wenn man fie auf die gleithe Peise berechnet, wie das vorstehend für den vorliegenden Etats- entwurf gesehen ist, auf 235 Millionen Mark. Jn dem neuen Etat ist hiernah der Fehlbetrag auf die als Anleihezushuß vorgesehene Summe von 594 Millionen Mark angewachsen. Soweit dieses Er- gebnis durch die Entlastung des Reichsinvalidenfonds herbeigeführt worden ift, wird es hoffentlich allseitigen Beifall finden. Meine Herren, in diefem Sommer ist wieder nah der geseßlichen Vorschrift eine neue Bilanz über den Reichsinvalidenfonds aufgestellt worden, und es hat fich dabei ergeben, daß der Kapitalswert der dem Fonds zur Zeit obliegenden Verbindlichkeiten seinen Aktivbestand um nit weniger als 3124 Millionen Marf übersteigt. Der nach der Bilanz vom Zahre 1900 errechnete Betrag von 17} Mill. Mark hat ih demnach durch die Mehrbewilligungen auf Grund des Geseßes vom 31. Mai 1901 in Verbindung mit den seitherigen Erhöhungen der Veteranen- heihilfen um rund 295 Mill. Mark erhöht. (Hört, hört! links.) Oabei sind selbstverständlih die Veteranenbeihilfen nur mit dem bisherigen Betrage von 9 Mill. Mark in Rechnung gezogen, während sie in dem vorliegenden Etatsentwurf mit 114 Mill. Mark N qusgebraht find. Dieser Betrag von 117 Mill. Mark if indessen, | wie ih hier einshalten mötte, reihlich gegriffen, und es darf deshalb angenommen werden, daß er wohl für alle Fälle ge- nügen wird. Wird in der Bilanz ‘die durch die Vorlage vorge- shlagene Entlastung mit zur Geltung gebracht, so vermindert sich der | Kapitalswert der Verbindlichkeiten des Fonds um über 114 Mill. Mark, und die Unterbilanz sinkt dann herab auf den Betrag von 198 Mill. Mark. Zugleich verlängert sfich damit naturgemäß die Lebensdauer des Fonds, die außerdem in den nähsten Jahren zu Ende

Doppelzentner

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Braunschweig . | Altenburg S ov 12,00 | 12,00 13,00 13,00 ¡ j 8 A 14,50 | 14,50 16,00 16,00 8 122 15,25 14,89 2:12.

Mülhausen E Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus i Ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen if, ein Punkt (.) in den levten ses t Berke ppe eru eten Jen Berat,

12,20 12,80 57 _— 12,20 12,20 6 12,20 59 11,60 16 12,60 9 12,00 2 10,80 82 t 20 12,20 ( 12,20 11,20 12,00 11,00 11,60 12,50 14,00 12,00 14,00 15,00 13,40 13,00 12,60 12,25 12,40 12,20 12,60 13,20

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11,60 10,60 12,40 11,70 11,80 10,80 11,50 10,70 11,20 12,35 13,50 11,80 13,60 13,50 13,00 12,40

12,00 11,40 12,00 12,40 12,80 12,40 12,10 12,00

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11,60 10,60 « 12,30 11,70 11,40 10,80 11,25 10,50 11,00 12,20 13,50 11,80 13,20 13,10 12,80 12,00

12,00 11,40 11,90 12,00 12,30 12,00 11,80 12,00

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2 360 11,80 11,80 1950 3777

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293 3 703 2 371

12 904 6 720

13,10 12,41 12/49. 12/25 12,00 11,98 12,08 12,80 12,02 12,40

13,00 12,99 12,45 12,00 12,00 11,98 12,18 12,61 12,04 11,20

32 400 90 25 304 188 1072 600

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ih meine Schäßung hier abgeben muß auf Grund der Er- | Danach würde aber immerhin noch ein Mehranfall von rund

Deutscher Reichstag.

3. Sißung vom 9. Dezember 1903. 2 Uhr.

Tagesordnung: erste Beratung des Reichshaushalts- etatis für 1904 in Verbindung mit der ersten Beratung des Haushaltsetats für die R Ygenete und des Geseß- entwurfs, betreffend Aenderungen im Finanz- wesen des Nei hs.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Dr. Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Es ist heute das erfte Mal, daß ih die Ehre babe, in meiner Sizllung als Staatssekretär des Reichsshaßamts die Generaldebatiz über den Etat in der herkömmlihen Weise durch die Éblide Rede einzuleiten. Jh bedauere selbs persönlih auf das Lebhaftefie, daß es mir nit vergönnt ift, mit einem Etat zu bdebütieren, der cinen erfreulidheren Anblit gewährt als der vorliegende.

Bewor ih indessen auf den Etatsentwurf für 1904 des näheren cèngehz, midhtz ih in der hergebrahten Weise zunächst einen Nückblick werfen axf tiz rubnmungémäßigen Ergebniffe des borvergangenen Jahres 1902 mb baran anrzibend cine Shitung der mutmaßlihen Rehnungs- ergebrïfe d Taufenden Sahres 1903 angliedermn. Die Haushaltsüber- ubt für 1902, melde Rehnungtjahr abzeshlofsen hinter uns liegt, ift bereits gerad in Ihrer aller Händen. Ih kann mich daher hinfichtlich der Raoimungsergebrife dizses Jahres auf die Hervorhebunñg der wih- figfiza Porz befrie. Mein Herr AmtSvorgänger hatte in seiner ete tom 12. Samner è. I. ten Fehlbetrag in der eigenen Wirtschaft des NrulE fir tas Sahr 1902 axf 30 Millionen Mark, vielleiht auch noch auf cine um cim böbere Cumme verans&lagen ju dürfen geglaubt. Düc Wert het îhar tollfiindig darin ret gegeben. Der Fehbl-

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gebnisse nur der ersten sieben Monate des laufenden Jahres. Ich möchte daber die folgenden Zablen nur mit allem Vorbehalt bekannt geben und mich \{on im voraus gegen den etwaigen Vorwurf ver? wahren, ich bätte zu {warz oder zu rosig gemalt. Jh vermag selbst keinerlei Bürgschaft für die Richtigkeit der Schäßung zu übernehmen, die ih Ihnen nun mitzuteilen habe. Leider müssen wir in Aussicht nebmen, daß in der eigenen Wirtschaft des Reichs die Rechnung für 1903 neuerdings mit einem Feblbetrage von über 20 Millionen Mark abs{ließen wird. Wenn dieser Feblbetrag binter dem für 1902 auch eiwas zurüdckbleiben dürfte, so ist er doch immer noch groß genug, um ernste Bedenken zu erregen. Auch hier sind es wieder überwiegend die Ausfälle bei den Einnahmen, welhe den Fehl- betrag bedingen. Die Mehrausgaben für 1903 dürften voraus- fihtlih den Betrag von 9 Millionen Mark kaum übersteigen. Diese Mehrausgaben sind bauptsählich veranlaßt durch den Mehc- bedarf auf Grund des Invalidenversicherungsgeseßes im Betrage von eiwa 12 Millionen Mark, durch die im Etat nicht vorge- seben gewesenen Entshädigungen für die Inhaber früherer Süßstoff- fabriken im Betrage von 23 Millionen Mark und weiter dur den Mehrbedarf für die Verzinsung der Reihss{uld infolge früherer Be- gebung der betreffenden Anleihen im Betrage von 14 Millionen Mark. Hierzu tritt dann vorausfihtliÞ noch ein auf das Ordinarium zu über- nebhmender Feblbetrag von zwishen 2 und 3 Millionen Mark bei der aus Anleibhemitteln zu bestreitenden Erpedition nah Ostasien. Dieser Feblbetrag muß nah bekannten Grundsäßen, weil eben die Ausgabe auf Anleibe übernommen war, vom Ordinarium getragen werden. Bezüglich dieser Ueberschreitung geftatte ih mir im übrigen Bezug zu | nebmen auf tie Erläuterungen zum Reichshaushaltsetatsentwurf für 1904. Dagegen wird bei den Einnahmen für 1903 auf recht beträchtliche Ausfälle im Betrage von rund 30 bis 32 Millionen Mark zu rechnen sein.

Diesen Ausfällen stechen allerdings Mehreinnahmen von rund | 184 Mill. Mark gegenüber, aber im Rest verbleibt doch noch immer Gesamtmindereinnahme von über 12 Mill. Mark. Nämentlich bier wiederum die Einnahmen aus der Zuderfteuer und außer- noch die Einnahme aus der Maischbottichsteuer, welhe große Aus- fúr 1903 zu bringen sheinen. Bei der Zuckersteuer beträgt die Mindereinnahme annähernd 14 Mill. Mark, und bei der Maisch- die Mindereinnahme den Betrag von mehr als

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Mart erhöht wurde, schecint doch ter Kassenerfolg dur Berbrauhtiunahme infclge Verbilligung des Zuders, soweit izns tem Reéhnungéjahre 1903 zugute kommt, stark über- t Bei déèr Maischbottichsileuer ist ein Auéfall bedeutende Produktionseinshränkung im Be- Auch bie Erträge aus der Schaumweinsteuer,

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fig, Non ver erwartelen Mebreinnahme entfallen

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bri weliber f jevo) cigentlid nur um einen Vor-

auf kbxnstige Verglitungen handelt —-, dann von 34 und

vos 24 Millionea Marl auf den

22 Millionen Mark verbleiben. Auch diese Mehreinnahme wird jedo nah dem von mir {hon vorher erwähnten Schuldentilgungsgeseß vom 28. März 1903 bei der RNeichskasse zurückzubehalten und für Ver- minderung der Zuschußanleihe von 1903 zu verwenden sein. Hiernah würde diese Zushußanleihe bis auf einen Rest von“ 42 Millionen ge- tilgt sein; sie würde getilgt sein auf einen Betrag, der si niedriger stellt als der Fehlbetrag, den ‘das Jahr 1903 von dem vorhergegangenen Jahre 1901, also von einer früheren Wirtschaftsperiode her, zu über- nehmen hatte.

Ich komme nun zu dem Etatsentwurf für 1904. Wenn ih

materials hier möglichst kurz fassen zu können, so bin ih dabei von der Erwägung geleitet, daß ih eigentlich Neues dem hohen Hause in dieser Hinsicht nicht zu bieten vermag. Alles, waäs aus der Etatsvorlage auch an Einzelheiten irgendwie Interesse be- anspruchen kann, ist dem hohen Hause bereits vor der Ver- teilung der Drucksahen durh die Presse bekanntgegeben worden; die Presse hat es denn auch ihrerseits an ausführlihen Besprehungen des Etatsentwurfs und der daraus sich ergebenden Schlüsse auf die Finanzlage des Reichs nicht fehlen lassen. Der Etatsentwurf das kann ih den Herren mit gutem Gewissen versichern is der Finanz- lage entsprehend in den Ausgaben mit der äußersten Sparsamkeit aufgestellt worden. Bei näherer Prüfung des Etats werden sich die geehrten Herren davon selbst überzeugen. Es kann niht genug an- erkannt werden, daß auf das Drängen der Finanzverwaltung und des Bundesrats hin alle Verwaltungszweige dazu beigetragen haben, die Mehrbedürfnisse, soweit es irgend angängig erschien, für das Jahr 1904 einzushränken. Aber im Haushalte der Staaten und ins- besondere im Haushalte des Deutschen Reiches mit feinen großen verfassungsmäßigen und sfonstigen geseßlihen Aufgaben sind der Sparsamkeit doch auch noch gewisse Grenzen gezogen, Grenzen, unter die nicht heruntergegangen werden kann, wenn nicht das Ganze Schaden leiden soll.

Doch nun zu dem Etat selbs. Der vorliegende Entwurf über den nähstjährigen Neichshaushaltsetat hat wieder wie im Vorjahre leider nicht ohne wiederholte Heranziehung der Bundesstaaten zu ungedeckten Matrikularbeiträgen und niht ohne einen namhaften Anleibezushuß abgeschlossen werden können. Mit der Erhebung ungedeckter Matrikularbeiträge über die Grenze hinauszugehen, die schon in den beiden Vorjahren 1902 und 1903 als die äußerste Grenze | für die Leistungsfähigkeit der Bundesstaaten anerkannt ist, verbot si durch die Nücksiht, welhe die Lage der Einzelstaaten und insbesor dere die Lage der finanziell \{chwächeren unter ihnen beanspruhte. Den Bundesstaaten ist daher an ungedeckten Matril'ularbeiträgen dieselbe Summe von rund 24 Millionen Mark zur Last gelegt, die auch nach den Etats flic die Jahre 1902 und 1903 von thnen gefordert wurde. Wenn der Betrag des Anleihezuschusses mit 594 Millionen Mark die Hôhe des vorjährigen von etwas über 72 Millionen Mark nichi erreicht, so darf hieraus nicht geschlossen werden, daß der Deckungs#hevarf viesmal ein geringerer set, Diese beiden Etats fir 1903 uny 1904 find liberhaupt nicht ohne weiteres miteinander verglelbar, Es muß 1, B, berlicksickchtigt werden, baß im Etat für 1908 der aus dex Vergangenheit zu libernehmende Fehlbetrag sich um annäherny 18 Millionen höher stellte als der auf das Jahr 1904 libergegangene Fehlbetrag von 1902.

dazu die Bitte aus\prehe, mich bei der Wiedergabe des Zahlen- -

gegangen sein würde, bis etwa auf das Jahr 1913. Für die vor- geschlagene Entlastung des Invalidenfonds von den Veteranenbeihilfen sprechen aber au noch weitere Gründe, auf welche näher einzugehen {ch mir für die Kommissionsberatung vorbehalten muß, da mi ein Eingehen auf diese Seite der Sache hier bei der Plenarberatung, bei

der Generaldebatte des Etats zu weit führen würde.

Bei dem Zuschnitte der Einzeletats konnten {on wegen der Un- gunst der Finanzlage erneute Einkommensaufbesserungen für die Beamten im allgemeinen nicht in Frage kommen, so viele An- forderungen, wie ich hier hinzufügen möchte, auch an die Reichs- finanzverwaltung gestellt worden find. Manche, - zum Teil an ih vielleicht nicht unberehtigte Forderungen der Ressoriverwaltungen haben deshalb wieder zurüdtreten müssen. Nachdem die allgemeine Gehälteraufbesserung durch die bisherigen Bewilligungen ihren Ab- {luß gefunden hat, würde ein willkürlides Heraus8greifen einzelner Kategorien zu unäbsehbaren Berufungen von anderen Seiten Anlaß gegeben| haben. Aus diesen Gründen mußten auch geringere Verbesserungen der Besoldung für einzelne Beamtenklassen leider ver- sagt werden. Eine Ausnahme ist, wie Sie aus der Denkschrift zum Etatsgeseß des näheren ersehen, nur gemacht für die niedrigst be- soldeten Unterbeamten, deren Anfangsgehalt von 700 auf 8300 A er- höht ist. Mag diese im Reichstage wiederholt erstrebte Verbesserung an \ih vielleiht als eine geringe erscheinen, allein hon bei der Post- verwaltung hat sie eine Erhöhung der Besoldungsfonds um Millionen Mark zur Folge.

Dieser wichtige Verwaltung8zweig der Verwaltung der Post und Telegraphen hat bekanntli in den lezten Jahren infolge der mannig- faltigen Reformen und Taxermäßigungen finanziell wenig befriedigt. In dem leßten abgeschlossen vorliegenden Rechnungsjahr 1902 hat der Uebershuß erst wieder die Höhe erreiht, die er vor der Reform {on gehabt hat. Für das neue Etatsjahr konnte nach den jüngsten günstigen Ergebnissen ein 8 Millionen Mark höherer Uebers{uß in den Etat eingestellt werden als für das Jahr 1903.

Bei der Verwaltung der Reichteisenbahnen wird infolge des regeren Verkehrs, der \ih neuerdings zeigt, die Bruttoeinnahme um etwa 84 Millionen Mark höher anzusezen sein. Der Reichskasse kommt indessen von dieser erhöhten Einnahme fo viel wie nichts zugute, weil für die Erneuerung und dringende Ergänzung der bau- lien Anlagen und für Vermehrung der Betriebsmittel erhebliche

| Anforderungen notwendig sind, deren Aufnahme ‘in den -ortdenilithen-

Etat nah den bestehenden Grundsäßen nicht wohl verweigert werden konnte.

Von den Steuereinnahmen befriedigen einigermaßen nur die zu Ueberweisungen an die Bundesf\taaten bestimmten Abgaben. Troß weiteren Rückgangs der Stempelabgaben {ließen infolge steigender Erträge der Zölle die Ueberweisungssteuern ‘insgesamt mit einem Mehr von beinahe 12 Millionen Mark ab. Dieser Mehrbetrag wird aber durch die ‘um den gleihen Betrag erhöhten Matrikularbeiträge vom Reich in Beschlag genommen.

Die Zuckersteuer hat gegen das Vorjahr, wo, wie {on erwähnt, der Anschlag zu boch gegriffen worden war, um 8 Millionen herab- gesekzt werden müssen. Bei dem Anschlag ist auf die Zunahme des Zuckerverbraus infolge der Steuerermäßigung gebührend Rücksicht genommen. Do bat man mangels ausreihender Erfahrungen eine größere Steigerung des Konsums als um 10 °/o niht vorausf\eßzen zu

nach den älteren Finanzierungëgrundsägen ohnehin {on auf das Ordinarium zu übernehmen gewesen sein würde. Der Anleihekredit, der für 1904 in Antrag gebracht ist, beläuft sich mithin im ganzen auf 2143 Millionen Mark.

Meine Herren, das wenig befriedigende Bild, das nah vielen Richtungen hin die diesmalige Gtatsvorlage bor Ihnen entrollt, müßte cigentlih zu einer weit ernfsteren Befürchtung, führen, als man sie zu hegen braudt, wenn die augenblidlihe KnapBheit der Finanzen nicht doch auch zu einem wesentlichen Teile auf vorübergehenden Zu- ständen des Wirtschaftslebens beruhte. Bei der Besserung, die fich in Handel und Industrie in den leyten Monaten zweifellos be- merkbar gemacht hat, wird, wenn vielleicht auch nur allmählich, auf einen weiteren Aufschwung gerechnet werden können. Auch wird nicht außer aht gelafsen- werden dürfen, daß auf Grund des neuen Zolltarifs dem Reiche immerhin größere Einnahmen

zuzufließen vermögen. das gestehe ich Ihnen-gern ju kann eine

und ich will diesen Teil meiner Rede mit dem Wunsche {lichen daß es sowohl den verbündeten Regierungen als anb tem boben Hause nicht so bald wiederum notwendig werden mö@tz, cinen Etat

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werden kann, die allseitig als bedenkli% und als gesehen werden müssen.

Meine Herren, die Balanzierung und Finanzierung deS Etais für das Jahr 1904 ist sozusagen die Sorge der Gegenwart; der Gesetzentwurf aber, zu dessen Besprehung ich nunmehr übergebe, der Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen im Finanzwesen des Reichs, ist diktiert von der Sorge um die Zukunft. Dem Gesetzentwurf ist eine ausführlihe Begründung beigegeben, auf die ih im allgemeinen Bezug nehmen kann. Bei den lebhaften Erörterungen aber, die diefer Gesetzentwurf bisher in der Oeffentlichkeit erfahren hat, kann ih es mir doch um \o weniger versagen, verschiedene Gesichtäpunkte, die allerdings in der Begründung enthalten, aber mehrfach nur angedeutet sind, hier noh besonders hervorzuheben.

Die Gesetzesvorlage ist ja, für sih allein betragtet, noch keine vollständige Finanzreform in dem Sinne, daß damit au eine aus- reichende Balance in dem Reichsetat gewonnen wäre. Aber & ift der erste Schritt, um wenigstens in der Folge, wenn namenilih nach

nah dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs die Einnahmen wieder reiliher fließen werden, zu einer nachhaltigen Besserung ih unterstreihe das Wort „nachaltig" zu einer nachaltigen Besserung der Reichsfinanzen zu gelangen. Ohne Zweifel liegt in der noch immer nit völlig überwundenen wirtschaftlichen Depression die Mitshuld an den ‘augenblicklichen Schwierigkeiten. Allein diese wirtshaftliße Depression ist niht die alleinige Ur- saße der gegenwärtigen mißlichen Lage. Diese mißliche Lage der Reichsfinanzen wurzelt, nach meiner Ueberzeugung wenigstens, zum nit geringsten Teil s{on auch in mangelhaften geseßlihen Einrichtungen. (Sehr rihtig! bei den National- liberalen.) Hier Wandel zu schaffen, dazu {eint mir der augen» blicklihe Zeitpunkt, die gegenwärtige Notlage ganz besonders günstig. Heilsame Verbesserungen auf dem finanziellen Gebiet pflegen erfahrungsgemäß Überhaupt nur vorgenommen zu werden, wenn die Not dazu drängt. (Sebr richtig! bei den Nationalliberalen.)

festzustellen, der zum Balanzieren nur mit Auskunftêmitteln gebracht |

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fertigen, wie die Deckung ordentlicher Ausgaben aus Anleïhemitteln | Hälfte,

A-völligec Uel®cwindung- Kr auget&cklidhec «Vas ‘lihe®Nrisis Af Unterschäßen Sie,

der Wunsch nach einer Abhilfe wahrlich nicht unberechtigt sein wird. Wer einen aufmerksamen Blick auf die in mancher Beziehung sehr interessante Tabelle wirft, die dem Geseyentwurf am Schlusse angefügt ist, wer dabei das Durcheinander von Fehlbeträgen und von Ueber- \{üssen genauer verfolgt und {ließli wahrnimmt, daß das Reich jeßt zu den bei weitem wichtigsten seiner verfassungsmäßigen Ein- nahmequellen überhaupt nur noch auf Umwegen gelangen kann, der wird \sich unwillkürlich fragen müssen: wie war es überhaupt mögli, daß hier die bessernde Hand nicht längst {hon früher angelegt wurde?

Im Jahre 1880, als die Franckensteinsche Klausel in Wirksam- Feit trat, beliefen fi die ordentlihen reinen Reichseinnahmen auf 356 Mill. Mark; von diesen 356 Mill. Mark waren zur Ueber- weisung an die Bundesftaaten 38 Mill. Mark bestimmt, das ist ein Neuntel dieses Betrages. Heute betragen die ordentlichen reinen

Nur eine fol autnahmêweise Lage der Dinge | Reitseinnahmen im ganzen 1 Milliarde und 40 Mill. Mark, und Maßnahme recht- | avon müssen weit über eine halbe Milliarde, also weit mehr als die

ersi an die Bundesstaaten überwiesen und von dort in der Form von Matrikularbeiträgen wieder zurüdckgeholt werden, um endlih zur Verfügung des Reichs zu stehen. Und das alles nur noch zu dem einen Zweck, dem Reichstag ein fonstitutionelles Recht zu wahren (Zurufe links), zu dessen Sicherung der Schöpfer der Franckensteinscchen Klausel einen Betrag von 40 Mill. Mark {hon für völlig ausreihend erachtete!

Daß dem Reiche bei der gegenwärtigen Sachlage hinsichtlih der Nerans{(lagung des wichtigsten Teils der Reichs\teuererträge au die erforderliche Bewegungsfreiheit mangelt, daß man sozusagen von der Swablone der Fraktionsrehnung nit losfommt, und daß dieser Mangel \ich namentlich vor und unmittelbar nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs noch ganz besonders lästig fühlbar machen muß, das ist bereits in der Begründung der Vorlage erörtert, und gerade au diese Erwägung widerrät es dringend, mit der vorgeschlagenen Aenderung des auf die Dauer ja doch unhaltbaren Zustandes noch länger zu zögern.

Im übrigen will ja auch die Vorlage die Franckensteinsche Klausel durchaus nicht beseitigen, fie will sie nur auf ein vernünftiges Maß einschränken. Mit der vorgeschlagenen Beschränkung auf die Branntweinverbrauh8abgabe würde gewiß und ohne Zweifel für eine dursictige Gestaltung des Reichshaushalts {on recht viel gewonnen. me Herren, „abt die o(Wefahr:n_@iger fort- {reitenden Verdunkelung des Reichshaushalts! Klarheit und Durch- fichtigkeit eines Haushalts ift jederzeit das Fundament einer geordneten Wirtschaftsführung gewesen und wird es auch bleiben, und man braubte \sich durhaus nicht darüber zu wundern, wenn etwa bei zunehmender Verdunkelung das Interesse und mit dem Interesse auch die Freude an haushälterischer Wirtschaft mehr und mehr ab- banden käme.

Menn nun die verbündeten Regierungen ihrerseits den Entschluß, und zwar, wie ih betonen will, den einmütigen Entshluß gefaßt baben, zur Anbahnung einer rationellen Finanzwirtshaft Jhnen eine Einschränkung der FranckFensteinshen Klausel unter vollster Wahrung des Budgetrehts des Reichstags vorzuschlagen, so ift meines Er- adtens fein Grund erfichtlih, der den Reichstag hindern könnte, einem foldhen Vorshlage zuzustimmen.

Gerade vom konstitutionellen Standpunkt aus, meine Herren, besteht für den Reichstag das dringendste Interesse, daß ihm das Ver-

Mün | €5 muß dann weiter In Betracht gezogen werden, daß, während im État flr 1908 jener Fehlbetrag aus dem Vorjahre hem Ordinarium mur Last gelegt war, ex in blesem Etat, wle hie Denkschrift zum Étatsgesey ves nüheren erläutert, auf vas Extraorhlnarlum yerwiesea ift, Uny es fl envlih in Betracht zu zlehen, das ln dem yorllegendea tat ver Nelsinyalivenfonvs ln Ueberelnfllmmung mit der vom Yteichs- lage unter vem 6, März 1901 angenommenen Mesolutlon von den Beteranenbelhilfen lm Betrage von jeyt 114 Viilllonen Mark ent- lastet worden if,

Wenn man bas asles in Betracht zieht, so ergibt ih, daß diz Eumme, um dle das Haushaltsbily lm voxrllegenyen lat sich im n ungünstiger flellt als Im vorjährigen, 64 Milllonen Mark be- rügt,

ständnis des Reichshaushalts und seiner Finanzierung, sowie die politis ungemein wichtigen Beziehungen des Reichs zu den Bundes- staaten nit unnötig erschwert wird. Und \{ließlich, meine Herren, bat do au noh das deutsche Volk, das ja die Mittel aufbringen muß zur Deckung des Ausgabebedarfs des Reichs, ein Recht, zu fordern, daß ihm diese Dinge nicht \chließlih zu einem Bu mit sieben Siegeln werden, und daß Verständnis niht mehr und mehr werde zur Domäne einiger Spezialiften.

Der Gedanke der Einschränkung der Frandckensteinschen Klausel auf die Branntweinverbrauchsabgabe ist übrigens keineswegs neu. Er ist \{on wiederholt Gegenstand der Erörterungen im Schoße der ver- bündeten Regierungen gewesen. Mein früherer Amts8vorgänger, Herr -

Wird abgewartet, bis die Quellen wieder reihliher fließen, dann ift alles erfahrung8gemäß nur allzusehr geneigt (sehr rihtig!), fh cinem gewissen Gefühl der Sicherheit hinzugeben, und kein Mens denkt dann mehr an die Notwendigkeit einer Reform. (Sehr rithtig! bei den Nationalliberalen.) Läßt man aber in solcher Zeit, in der woir gegenwärtig uns befinden, die Wurzeln des Uebels bestehen, dann Tann au die Besserung, die wir erboffen, niht von Dauer sein, dann werden die \{limmen Folgen späterhin immer wiederkehren. Auth sonst ist kein triftiger Grund einzusehen, weshalb die Abstellung offen sichtliher Mängel in der Finanzgeseßgebung des Reichs hinaus» geschoben werden soll bis etwa nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs.

dürfen geglaubt. Die bei der Schäßung des laufenden Jahres zunächst {on er- erstrecken

wähnten Verhältnisse binsihtlich der Branntweinerzeugung ibre finanziell nachteiligen Wirkungen voraussihtlich auch noch in das nähste Jahr 1904. Bei der Maischbottichsteuer hat daher ein Rük- gang gegen das Gtatssoll Vorjahres um 5 Millionen vorgesehen werden müssen. .

Bei den Ausgabezweigen entfällt die erbeblihste Steigerung des Bedarfs mit fast 13 Millionen Mark auf die Marine, derefi plan- mäßige Fortentwickelung den Etat naturgemäß in fortgesetzt steigenden Maße beeinflußt. Daß die Belastung, die hierdurch dem Etat erwähst, sih innerbalb der Grenzen des Flottengeseßzes bewegt, ist in den Er- Täuterungen zum Etat entspre@hend nachgewiesen.

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