1853 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bezug auf das Etats- und Kassenwesen niht im Einklange steht und die Uebersichtlichkeit der Abschlüsse beeinträchtigt, muß abge- stellt werden, und es sind daher vom laufenden Jahre ab die zu der obigen Kategorie gehörigen extraordinairen Einnahmen, z, B. der Erlös für verkaufte unbrauchbare Utensilien, alte Aïten 2c, den betreffenden Ausgabefonvs für die Oberpräsidien und Regie- rungen nicht wieder zuzuseßen, sondern glei den übrigen, bei der Finanzverwaltung vorkommenden vermishten Einnahmen zu behan= deln und bei dem für die leßteren bestimmten Titel gußeretats- mäßig zu verrechnen.

Was die vorkommenden Rüdckeinnahmen und Erslaltungen auf |

die aus den gedachten Fonds geleisteten Ausgaben, so wie die von den Parteien wieder cinzuziehenden Prozeßkosten betrisst, (0 ilt da- bei zu unterschetden, od -die Rückerstattung in demselben Jahre erfolgt, in welchem die Ausgabe geleistet worden, oder ob der de trag, welcher zurückerstattet wird, schon in srüheren Zahren gezahlt und verausgabt worden is, Jm leßteren Falle, aljo wenn die Erstattung sich auf die bereits in deu Vorjahren zur Verrechnung gekommenen Ausgaben bezieht, sind die desfallsigen Rückeinnahmen bei der betreffenden Rejiverwaltung cxtraordinair zu verrechnen, und der Sollausgabe nit wieder zuzuseßen, Werden aber BVe- träge, welche bei dem laufenden Fonds in Ausgabe verrcchnet worden sind, aus irgend einem Orunte noch i demjelben Jahre vor dem Rechnungsabschluß wieder eingezogen, {o sind solche in der Rechnung bei den betreffenden Fonds am Schlusse von der Fstausgabe abzuseten, jedoch in der Art, daß die abgeschriebenen Beträge speziell ersihtlich gemacht und, so weit es nöthig, beson= ders justifizirt werden. E Hinsichtlich der dem Extraordinarium bei den NRegierungs- Hauptkassen in einzelnen Fällen bisher besonders zugesührtien cxira-

; : ordinairen Einnahmen und Rückeiunahmen i vom laufenden Jahre ab in gleicher Weise, wie vorstehend angeordnet worden, zu ver fahren. 5 Die Königliche Regierung hat hiernach Ihre Hauptkasse der erforderlichen Anweisung zu verschen,

Berlin, den 26, Mai 1852.

Der Finanz= Minister. U sammtliche Königliche Regierungen.

Cirkular - Verfügung vom 9, ;

Vere enD Vie Berzihtleisfung der Königlichen

Ober-Rechnungskammer auf die Einsendung der Finalabschlüsse.

Die Königliche Ober-Rehnungskammer hält nach einer neueren Mittheilung die fernere Einsendung der Provinzial-Jahresabschlüs}se nicht mehr für erforderlich, so fern den Rechnungsabuahme = Ver- handlungen jedesmal die ausdrückliche Bescheinigung der Ueberein= stimmung der Rechnungen mit den Finalabschliüssen beigesügt wird, Indem ich daher Ew. :c. von den früher ertheilten Anweisungen hinsichtlich der Einsendung der Provinzial-Jahresabschlüsse von den zum dortigen Ressort gehörigen Verwaltungen an die Königliche Ober - Rechnungskammer entbinde , veranslasse ih Sie zugleich, in Betreff der vorerwähnten Bescheinigung, deren Ausstellung auc bisher hon meistens erfolgt sein wird, das Nöthige anzuordnen,

Berlin, den 9, Dezember 1852,

Ver Finanz-Minister. O sämmtliche Herren Provinzial-Steuer=-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt,

Cirkular-Verfügung vom 27. Dezember 1852 betreffend die Veränderungen an der Einkommen- steuer während des Jahres, sür welches die Vex- anlagung erfolgt if, Infskruciion vom 24, September 41851 (Staats -

21, 68 S, 477),

Anzeiger 418541

Auf den Bericht vont 9, d. M. wird die Königliche Regierung angewiesen, die auf den ehemaligen Kaufmann N.“ N. daselbs für das laufende Zahr veranlagte flassifizirte Einkommensteuer vom 1, Dftober d, J, ab in Abgang stellen zu lasen. : i

Kommission, die dieserhalb allgemein erlassenen Bor schriften eben

Da der :c, N. N., welcher kaufmännische Ges äste nicht mehr betreibt, und dessen Jahres - Einkommen lediglich aus den Zinsen seines Kapital-Vermögcns gebildet wird, nah der Entscheidung der Cinschäßungs-Kommission einen Kapitalverlust von mehr als 16,000 Rthir, erlitten hat und dadurch sein auf 1200 bis 1400 Rthlr, ein- geshäßtes Jahres - Einkommen um 800 Rthlr. jährlich vermindert worden ist, so hat derselbe nach §. 36 des Geseßes vom 1, Mai 1851 die Ermäßigung, und da sein steuerpflichtiges Einkommen den Betrag von 1000 Rihlr. jährlich uicht mehr erreicht, die Freilassung von der Einkommensteuer mit Recht in Anspruch genommen,

Die Bedenken , welche die Königliche Regierung hiergegen er- hoben hat, können als begründet nit anerkannt werden. Ju §, 36 des eben erwähnten Oi sches ist bestimmt worden, daß an der ein-

mal veranlagten Steuer während des Jahres, für welches die Ver- anlagung ersolgt ist, durch Abgänge an dem Einkommen nichts geändert werde, daß jedoch, wenn nit nur das Jahres-Einkommen cine Berminderung erlitten hat, sondern wenn die Quellen selbst, Befanntmachunag

aus welchen das Jahres-Einkommen fließt, verloren gegangen find, | L S au im Lause des Jahres, sofern dur jene Verluste das veran- Le veranperte Dez

Berlin, den 22, Dezember 1852, Der General

An den Koniglichen Geh: Finanz-Rath 2c,

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|chlagte Gesammt-Cinkommen eines Steuerpflichtigen um mehr als den vierten Theil vermindert worden is, eine vcrhältnißmäßige Er

naßigung der veraulagten Steuer gefordert werden könne. ) (E

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A § I : U A i P 5 C4 fi op Ln Lim Derlusle einzelner CTinnahmequellen ist hier- vel un Gegenjabe von solchen Verlusten die Rede, Me nux das

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jeweilige Jahreseinkommen treffen, Währenk vegen leßterer die einmal veranlagte Einfommensteuer im Laufe des

mals einer Aenderung unterliegt, kann

Berluste bedingungsweise cine Steuerermäßigung in nommen werden. Einzelne Einnahm quellen in diese! [Ur die Zinsen aus Kapitalvermögen allerdings die einz bar angelegten Kapitalbeträge, eben so wie dies aus Grundeigenthum die Grundslüe sind, aus gewonnen werden, - Es würde eben sowohl dem | Ubsiht des Geseßes zuwider laufen, wenn man den „durch den Verlust -einzeluer Einnahmequellen““ mit der Ks Regierung di ß; l

ie Déuiung geben wollte, daß die Gesam éinem Dieuerpslichtigen gehörigen Kapitalvermögens nur eine zige ECinnahmequelle bilde und daß das Kapitalvermözen Steuerpflichtigen vollständig verloren gegangen sein müsse,

e) G p 7 A A N Gi Lic e % A : ls E p O A a . C Grund jener Dor\christ überhaupt ein Steuererlaß 11 [pru genommen werden dürfe,

Wenn hiernach der von der Einschähßungs-Kommission zu in No41g a1 U N N aofafido Mo 5 5 tovtoll v pitfer ut L4H U V 20, E Be B materlell gerechte tigt erscheint, so hälten ferner die Einwendungen, zu welchen de Y lo YUnla l f 0H ort "4 y c “i Ö A L ES D 4 G A elbe «Anlaß zu geven ihien, zunachst nur im Wege der Berufung

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an die Dezirko - Kommission geltend aemacht we1 durfen. Nach

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S L Ab - und Zugänge

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§. / der Zustruction über die Behandlung der

(Staats-Anzeiger 1851 Nr. 88 S, 477) soll, wenn der in Abgang des Einkommens in Colge des Verlustes einzelner Einnah | trirt werden fann, die Entsch dung der Cinschäßungs - K'

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vei Der llassfisizirten Einkom ensteuen vom 24, Septembei 15091 Posa No (Sia L S , U E E E (A R E \tellende Sleuerdbetrag, E D C theilweiten Herminderung

ymequellen,

nur dur anderweite Schäßung des verbliebenen Einkommens arbi- C V eingeholt werden, hinfihtlih deren n Den TUT Die naci

Cinschaßungen im g§, D. ertheilten Bestimmungen

[ahren sei, Durch levtere ist aber ausdrücklih angcordnet

; b daß wegen Mittheilung der Entscheidung der Einschäßungs - Kom mission an die Steuerpflichtigen und an die Vezuks - Regierung, desgleichen wegen der von letzterer zu ertheilenden tf die betressende Kasse, so wie wegen der Einlegung von Rec tionen und Berufungen wider die Entscheidung der Einshäßungs-=

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falls Anwendung finden sollen

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Berlin, den 27. Dezember 185!

An | : | die Königliche Regierung zU Ny 1, juccessisven Wegfall desselben bet allen Waffen, | | f T it uet (Bey i y g n111/ D vi Ma aa be Abschrift zu Nachricht, grope Paraden bestimmte weißleinene Kocchge|chirr- Berlin, den 27, Dezemler 1852, \eyaiten wird, Die durch Abschaffung | i ¡Girr-Ueberzüge entstehenden _, r ! M 1 A x : A -“ Ver Jinanz-Mini t èr ertannten Verbesserung de1 Bellevue, den 23, Dez An p, Ven Dez sämmiliche Königliche Regicrungen, so wie an sämmtliche Versißende der Bezirks- Kommisstonen,

Aabinets - 1rdre rebracbt, dafi wegen 2 4 / L ( : J l E Ï ' L 4 ACUTCOMI, Da I CA Cn Ic 0 B l ( j n 1} 2 P j (2( T R í be l ) Kotrptî D it 3 d i ul Y 2 f g | i b L ;. I W g u n g L V mt . s ( L nt V.L 4 Ä | S l} ß Le ï s YOD Be / a ( Í ( +4 h N04 cl B bd) orb Q h alten VIeLOT. b T Met, | s VIE Zat una

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des mit Gutta =Perccha überzoge : Kriegs-Ministerium. Milit Gueinzius. Jlgner,

Kupfer drahts.,

c, benachrid tige ih auf den

daß in Uebereinstimmung mit dem in anderen Vereinsstaaten ange- | wendeten Verfahren, der mit Gutta-Percha uberzogene Kupferdrabt nah Il. Pos. 19b. des Zolltarifs mit 10 Rthlr. für den Centner | zur Berzollung zu ziehen ist. Sie mögen dana auch die Hauvt- | ämter Jhres Berwaltungs-Bezicks mit Anweisung versehen |

ireO efononmite-Devpartement,

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erhaiten jollen; was hierdurch zur Kenntniß dex A l

De E) n 7 0H rnmtee gebracht wird. Berlin, den 5. Januar 1853, E

Kriegs. - Ministerium. von Bonín,

Detanntmachung vom Z0, Dezember 1852 be-

sernungen zwischen den einzelnen

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Königlichen Westfälischen

[G Lf 6 L ala 4 Ctsenbahn.

einer dem Kriegs-Ministerium von der Kön!glichen Di= Lekfalschen (Tijenbahn zugegangenen Anzeige is der

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xiquidirung der Vergütung für Truppen-Beförderungen bisher F {

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gelegie provisorische Meilenzeiger dur definitive Ver- o Anssteinung der Bahn außer Kraft, und an dessen er betgedruckte Meilenzeiger, nah welchem von jeßt ab rnungen zu berechnen sind, getreten. n.

I DoA oto d bi aso aD Mili ad Gde 6 N 27 ÁQ 4 i [ Vg OCO L leeitigen Erlasse S Vom 29 Márz 1854 Wtrd Beachtung zur allzemeinen Kenntniß gebrackt,

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P ( O DNETO A e D Le Li L C O e

Herzogthum aschuß,

Nat Hauptm, u, Vorstaud des Axtill.-Depots zu Berlin, untex erseßung ins 7, Artill, Regt., Hellwig, Hauptm. u, Art.-Offizier des Stettin, unter Verseßung ins 4. Art. Regt., zu Majors, Baron

v, d. Golß, Pr. Lt, vom 4, Artill, Negt,, unter Versegung ins Garde-

Artill, Regt, Bar, v, Langermann u. Erlenkamp, Pr, Lt, vom 5,, Schaerf, Simon, Pr. Lis, vom 6, Artill, Regt, zu Hauptleuten, v, Kuvlenstjerua, Sac, Li: vom 3, Hude 1, Sec, Lk, : vom 4, Arnold, Sec. Lt, vom 5,, v, Wahblen-Jürgaß, Gaertner, ( Li, vom 6, Art, Regf, zu Yr. Lo, Dee Wr A Lyndcker, Haupim, vom Garde-Art, Negt, zum Vorstand des Artill, -Depois in Berx-

a (Gr 06 ae b d §