V Ti 0 (Od ckuUiIOur,
Jo Gomi - f 4 Aufenthalt
Uno Bett l
Fur den Beleuchtung, die erforderli und Medizin wird vom 1. Oktober | Raten voraus zu entrichtende Pension Lo
zahlt. Zur Unterstüßung dürftiger u lung dieser Pension sind angemessene Die Zulassung in das Semitr tressenden Königlichen Regierunge1 Provinzial - Schul - Kollegiums, d
,
ar
L C
urch mich unten oierteljährigen Probezeit, während welcher die Zöglinge, wegen körperlicher oder geistiger und sittliher Ursachen ; \ebung der Vorbildung für den Lehrerinnenberuf nicht ei der aus der Anstalt entlassen werden können.
Tänc A4 As M dem diesjährigen Ausnahmetermin ij! bis Angen? zum 10. Juli d. J. bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren BVerwaltungsbezirk die Bewerberin wohnt, unter Ein reihung folgender Schriststücke und Zeugnisse nachzusuhen: