1853 / 156 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Erlaß vom 26. Februar 1853 betreffend die Fürsorge für die im shulpflihtigen Alter stehen- den bildungsfähigen armen Taubstummen.

Der im vorigen Jahr versammelt gewesene Provinzial-Landtag der Provinz Sachsen hatte bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Taubstummen-Anstalten der Provinz zur Sprache gebracht, daß ein großer Theil der im \culpflichtigen Alter stehenden und mit Bildungsfähigkeit versehenen armen Taubstummen in der Provinz niht in den zu ihrer Ausbildung vorhandenen Instituten unterge= braht werde. Den Grund dieser Versäumniß hatte die Provinzial= Versammlung darin zu finden geglaubt, daß den einzelnen Gemein- den die Bestreitung der Spezialkosten oder Pensionssäbe für die Aufnahme und Unterhaltung der Taubstummen in den Anstalten zu \chwer falle, und nur in einzelnen Theilen der Provinz die Auf- bringung dieser Kosten zur Kreis = Last erhoben sei, obwohl der Allerhöchste Landtags - Abschied vom 24. Oktober 1828 bereits ver- ordnet habe, daß die zur Unterhaltung der unvermögenden taub= stummen Zöglinge erforderlihen Mittel von den Kreisen, denen sie angehóren, aufgebraht werden mögen, Die Provinzial - Versamm-= lung hatte daher den Antrag gestellt:

der gedachten Disposition des Allerhöchsten Landtags = Abschiedes

vom 24, Oktober 1828 allgemeine Anwendung zu geben, und es haben die Herren Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Jnnern nah einem mir zuge- gangenen Reskript vom 18ten d, M, nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß, diesem Antrage entsprechend, die Disposition in dem erwähnten Allerhöchsten Landtags-Abschied au in denjenigen Kreisen der Provinz zur Anwendung gebracht werde, in welchen diese Aller- höchste Bestimmung bisher nicht zur Ausführung gekommen ist,

Indem ih die Königliche Regierung hiervon ergebenst in Kenntniß seße, ersuche ih dieselbe, gefälligst das Nöthige zur Aus=

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führung dieser Bestimmung zu verfügen und mir demnächst anzu-

,

zeigen, in wel@en Kreisen ihres Bezirkes jene Unterhaltungs-Kosten schon bisher als Kreis-Last aufgebracht worden sind, und in welchen daher nach Obigem diese Art der Aufbringung von jeßt an einge= führt ift,

Magdeburg, den 26. Februar 1853,

Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen, von Witßleben.,

An die Königlichen Regierungen der Provinz Sachsen.

Nichtamtliches.

Berlin, den 5, Juli,

_— Am 30, Juni Vormittags begab sich Se. Königliche Ho- heit der Prinz von Preußen mit dem Prinzen Albert und den Herzog von Sachsen - Coburg - Gotha von London nach tem Lager zu Chobham, begleitet vom Capitain Dudley de Ros, den Grafen von Pückler und von Golß und dem Baron von Treskow. Um halb eilf Uhr fuhr Ihre Majestät die Königin Victoria mit Zhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Preußen, der Prin- zessin Louise von Preußen, der Herzogin von Sachsen= Coburg-Gotha und dem Fürsten von Hohenlohe-Langenburg eben= falls in das Lager. Die Truppen führten einige Manöver aus. Nach fünf Uhr trafen die Königin und Priuz Albert mit ihren A Gâsten wieder im Budckingham =- Palast ein. Am 1, Juli tattete der Herzog von Cambridge Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Preußen einen Besuch ab. Abends erschienen Hochdieselben mit den anderen in London anwe- senden hohen Gästen auf dem Hofball, welchen Jhre Majestät die Königin Victoria im Buckingham-Palaste gab und mit dem Prinu- zen vou Preußen K. H. in einer Quadrille erdffnete, ihnen ge- genüber die Königin von Hannover mit dem Prinzen Albert, an der einen Seite Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preu- L 9n mit dem Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, an der anderen x Verg, dessen Gemahlin, mit dem Erbgroßherzog von Mecklen- bia b treliß, Der Ball hatte um zehn Uhr begonnen und dauerte

s halb eiu Uhr, worauf die Gesellschaft zur Tafel ging. 9J E 2. Zuli Abends 9 Uhr trafen mit dem dresdener Zuge Leiai M. der König und die Königin von Bayern in Ag ein und stiegen im Gasthofe zum großen Blumenberg ab. Altenb: Juli Nachmittag machte der König eine Besuchsreise nach Als u E am Abend wieder zurück, Heute traf au die Blumenberg ab, riechenland hier ein und stieg gleichfalls im großen

Die Krankheit Sr, Königl ; von Sa + Koniglichen Hoheit des Großherzogs ch sen- Weimar hat seit vem 1, Juli eine p orreite

Gestalt angenommen, daß am 2ten das Schlimmste befürchtet wer= den mußte. Um Mitternacht verlangte derselbe das heilige Abend=- mahl, welches ihm von dem in Belvedere schon anwesenden Ober= Hofprediger Dittenberger alsbald gereicht wurde. Nach dem Ge-= nusse der Kommunion wurde der hohe Patient ruhig und Ærfiel in einen längeren wohlthuenden Schlaf, welcher ihn sehr gestärkt hat Die Aerzte schöpfen neue Hoffnungen, Der Bischof von Fulda, zu dessen Diözese das Großherzogthum Sachsen-Weimar gehört ist in Weimar angekommen, um eine Firmelung vorzunehmen els seit länger als zwanzig Jahren dort nit stattgefunden hat. :

R QUenaO Wird an 7.9, eine Konferenz der Be= vollmächtigten mehrerer deutschen Regierungen stattfinden, in welcher Vereinbarungen über die Verpflegung hülfsbedürftiger Aus-= länder getrossen werden sollen, Die Anregung zu dergleichen Berathungen ist schon vor längerer Zeit gegeben worden und ver- dankt ihren Ursprung der in Gotha getroffenen Uebereinkunft wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimatlosen. L

Se, Konglie Opbeit. Dey NUk sür voK- Dessen und dessen Gemahlin, die Fürstin von Hanau, sind, nachdem sie sich am 2, Juli bei Jhrer Hoheit der Prinzessin Karoline, Schwester des Kurfürsten, auf Schloß Schönfeld verabschiedet, am 3, Juli Mor= gen mit Gefolge nah Sg, Mager

Untér den am 4, Zuli veröffentlichten für di As Bürgerschafts-Versammlung H amburgs r nats - Propositionen befindet sich das Budget für das Jahr 1833, Dann [uud die Einnabmen auf 6,142 350 Crt. Mrk veranschlagt, wozu _noch die transitirenden Einnahmen (Grundsteuer und 4 per Mille Feuerkassenzulage) mit 1,847,000 Crt. Mrk. kom- men, Die Ausgaben sind verauschlagt auf 6,155,280 Crt Mrk. : dazu die transitirende Ausgabe für die Feuerkassen =- Staatsanleihe mit 1,847,000 Mrk, Crt, Unter den Ausgaben sind unter Anderem aufgeführt das Honorar des Senats (290,000 Mrfk.), der bürger= lihen Kollegien und Kämmerei (72,000 Mrk.) und Honorare und Gehalte der Gerichte, im Ganzen mit 482,200 Crt. Mrk., diplo- matische Kosten 47,000 Crt, Mrk,, öffentliche Lehranstalten und Bibliothek 84,000 Crt, Mrk., Militair - Etat 565,600 Crt. Mrk Bürger=-Militair 118,500 Crt, Mrk, Schifffahrt = ‘und Hafen-De- putation 500,000 Crt, Mrk., Polizei=Verwaltung und Strafanstal- ten 519,250 Crt, Mrk,, Staatsschuld 1,669,795 Crt. Mrk. Die unbedeutende Differenz zwishen Einnahme und Ausgabe, welche sih auf 13,000 Crt, Mrk, beläuft, hot man durch eine die Vor- anschläge etwas übertreffende Einnahme zu decken, Die nach dem Schluß der Abrechnung für 1852 zu erwartenden Ueberschüsse frü- herer Jahre werden auf etwa 600,000 bis 700,000 Crt. Mrk. an-= gegeben, O

__ Verner wird beantragt die Stiftung einer hambur gis ch Ehrendenkmünze, Diese Medaille soll zur aus a licher Verdienste Fremder um die Stadt, so wie in außerordent- lichen Fällen ganz besonderer Verdienste von hamburger Bürgern benußt werden. In der Motivirung wird unter Anderem auf das Beispiel Lübecks nund Bremens und auf die oft eingetretene Unzu- länglichleit und Unzweckmäßigkeit der bisherigen Dankes-Aeußerun- gen hingewiesen, Die Medaille soll auf der einen Seite eine Dar- tellung der Hammonia, auf der andern in einem Kranze von Eichen- und ODelblättern eine geeignete Jnschrift und den Namen des Em- pfängers enthalten, Ihr Werth würde in Gold dem Werthe von 25 bis 30 Dulaten entsprechen, sie würde indeß auch in Silber ausgeprägt werden können, Fremden soll der Senat allein, ham- burger Bürgern der Senat unter Zustimmung der Oberalten die Ehrendenkmünze verleihen. Das Kollegium der Oberalten, unter Beitritt der Sechziger, nimmt au für die Verleihung der Medaille an Fremde die Zustimmung der Oberalten in Anspru.

Der Großherzoglich he\\i\ che Obersteuerrath Ewald is als Bevollmächtigter seiner Regierung bei der Zollvereins-Konferenz zu Berlin am 3, Juli von Darmstadt nach Berlin abgereist.

Ihre K. K. Hoheit Frau Erzherzogin Sophie wird nach Höchstihrer Rückkehr von Deutschland noch 8 bis 10 Tage in Schönbrunn weilen, und sodann nach den bisherigen Bestimmungen am 16. Juli nach IJs{l abreisen. 4 f

N ‘gs Außer“ dem Dome in Wien werden zum Danke für die e R Sr, Majestät des Kaisers von Oesterreich in der onarchie noh aht Gottesbäuser (Kirchen und Kapellen) in ver- schiedenen Ortschaften gebaut, und sind, so viel bis jeßt bekannt geworden, 482 verschiedene größere und kleinere Stiftungen gegrün- a und dotirt worden, Eingerehnet sind dabei die Messenstif= ngen.

Der in der Thronrede Sr. Majestät des Königs der Niederlande angekündigte Entwurf eines Geseßes zur Rege-=- lung der Aufsicht über die verschiedenen Kirchen- Gesellschaften wurde in der Sißung der Zweiten Kammer vom 1. Juli vorgelegt. Er enthält hauptsächlich die folgenden Bestim- mungen :

Art. 41. Den verschiedenen Kirchen - Gesellshaften wird vollkommene Freiheit gelassen, sich mit Bezug auf alles, was ihre Neligion und die Ausúbung derselben im eigenen Innern betrifft, zu organifiren ; sie sind

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, “i i ifation in Kenntniß edoch verbunden, den König sofort von ihrer Organisation in is La, und diejenigen Bestimmungen, welche nichi ohue Mitwirkung der Staats - Regierung in Vollzug geseßt werden fönnen, Seiner Genehmigung

i +4 9. Dem Könige ist es vorbehalten, von den Geistlichen, ju E E Antreten ihres Amtes einen Eid odex ein Gelöbniß ge-

i t i dem : 4 i Bel! i dle r Mete N für die Sicherheit des Reiches oder d “d Ruhe und Orduung bedenklich erscheinen, zu fordern, daß sie em Könige Treue und den Staatsgeseßen Gehorsam s{chwören innerhalb eines vou Ihm zu bestimmenden Zeitraumes. Art. 3, Ausländer werden als Geist- lihe nit zugelassen, wenn sie nit zuver die Erlaubniß E Königs er- halten haben. Art. 4. Die Titulaturen, welche in den verschiedenen Kirchen- Gesellschaften den Geistlichen beigelegt werden, verleihen denselben weder in Bezug auf andere Kirchen - Gesellschasten, noch in Bezug auf die welt- lihe Autorität irgend welchen Anspruch, Rang oder Vorrecht. În den Bezie- hungen mit der weltlichen Obrigkeit können dieje itel nux nah Nenuung der Geschlechts-Namen der Titularen angewendet werden. Art. 95. Die zur Be- zeichnung des lirhlihen Gebietes seitens der Kirchen-Gesellschasten gebrauchten Benennungen von Provinzen oder Gemeinden werden ausschließlich als firblicher Art betrachtet und haben feine wettere Bedeutung oder Folge. Art, 6, Kein Sig oder Standort vou Geistlichen oder Versammlungen, welche Kirchen-Gesellschaften repräsentiren, werden errichtet, bezeichnet oder geändert, ohne daß seitens der Staatsregierung im Interesse der öffent- lihen Ruhe die Angemessenheit des Ortes beurtheilt und anerkanut wor- den ist. Jn demselben Jnteresse behält der König sich vor, über die Angemessen- heit jener Siße oder Standorte, welche nah dem 3, November 1848 (dem Datum des Grundgesetzes) ohne Setne Genehmigung errichtet, bezeichnet oder geändert sind, zu entscheiden innerhalb eines Jahres nah der Pro- clamation dieses Gesetzes, Art, 7. Die Geistlichen dürfen die in ihrer Kirchengesellschaft für kirchliche Ceremonien oder für den öffentlichen Gottes- dieust vorgeschriebene Amtskleidung nur innerhalb der Gebäude und geschlossenen Räume, oder dort, wo der óffeutliche Gottesdienst na Art. 167 des Grund- gesetzes erlaubt is, tragen, Art. 8. Jede Errichtung eines Gebäudes für die Ausübung des dffentlihen Gottesdten]tes unterliegt im Juteresse der öffentlihen Ruhe und Ordnung einer Untersuchung über die Stelle iu der Kommune, wo es errichtet werden soll. Der Kömg entscheidet darüber nach Vernehmung der Gemeinde - Behörden. Wenn die Erlaubniß des Königs nicht nachgesucht oder verweigert worden is, so kann die Wegräu- mung des Gebäudes auf Kosten der Erbauer befohlen werden, Art, 9, Das Läuteu der Glocken zur Feier vou Kirchen - Ceremonien, oder um die Einwohner zum Gottesdienste zusammen zu rufen, darf in Gemeinden, wo Kirchen von mehr als Einer Konfession sind, nicht stattfinden ohne Grlaub- niß des Königlichen Kommissars in der Provinz. Das Glockengeläute für sonstige Zwecke sindet niht statt ohne Erlaubniß der Orts - Polizei. Die ferneren Artikel enthalten Strafbestimmungeu und Vorschriften über die Art der gerichtlihen Verfolgung. Geistliche, welche die Bestims mungen dieses Geseßes oder der kraft desselben erlasseuen königlichen Ver- ordnungen übertreten, werden von dem Gerichte \{chuldig erklärt, „wider das Gescy gehandelt zu haben‘, und in die Kosten verurtheilt. Die Ge- rihtsverhandlungen finden bei verschlossenen Thüren Statt, Im Wieder- holungsfalle tritt die Oeffentlichkeit der Verhandlungen ein, und wird der Uebertreter des Geseges zum Verluste der im Art. 42, des Code pénal erwähnten Rechte verurtheilt. Bei einer dritten nund weiteren Verurthei- lung erleidet der Schuldige außerdem Gefängnißstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Keine gerichtliche Verfolgung darf von dem öffent- lichen Ministerium kraft dieses Gesetzes eröffnet werden, ohne Erlaubuiß des General-Prokurators an dem zuständigen Provinzial-Gerichtshofe. Das in den Niederlanden theilweise noch gültige franzöfische Geseß vom 418, Germinal X. Jahres wird ausdrüklih abgeshasst. |

Der „Pariser Moniteur“ enthält in seinem nichtamtlichen Theil einen Bericht über die Expedition des General-Gouverneurs von Algerien gegen die Kabylen. Die leßten Nachrichten sind vom 22, Juni, wo sich das Expeditions-Corps im Lager von Mallec befand, Der Zug des General-Gouverneurs hat ein s{nelleres und besseres Resultat gehabt, als man hoffte. Alle Bewohner auf der linken Seite des Ued -= el - Kebir hatten Bürgschaften für ihre guten Gesinnungen gegeben und dadurch den Durchzug des fran- zösischen Corps unnöthig gemacht, Der General-Gouverneur hatte deshalb Befehl gegeben, die Arbeiten zur Eröffnung der großen Straße zu beginnen, die Dschidscheli direkt mit Konstantine in Ver- bindung seten soll, Dasselbe Blatt enthält ein Dekret, welches die Post-Verbindung zwischen Frankreich und Algerien neu orga- nisirt, : : l h Jn der Unterhaus-Sißung am 30, Juni. wurdo die Debatte über die Ostindishe Bill wieder aufgenommen und (wie bereits erwähnt) Lord Stanley?s Aufschubs-Amendement amit 322 gegen 140 Stimmen verworfen. In ver Sizung am 1. Juli machte Herr Layard auf die dur viele Privat-Briefe bestätigte Zeitungs-Nachricht aufmerksam, daß die russishen Behörden den Eingang in die Hauptmiindung der Donau versperrt hätten, {o daß 370 mit Getraide beladene Schiffe, worunter auch Britische, verhindert seien, aus der Donau auszulaufen. Lord John Russell erwiderte hierauf: „Ih habe keinen Bericht, den ih auf die Tafel des Hauses niederlegen könnte. Von einem der Kon- suln is zwar ein Schreiben eingegangen, welches sagt, daß ter ge- wöhnliche Weg auf der Donau gehemmt sei, aber die Regierung hat keine Nachricht erhalten, daß die russische Regierung irgend etwas gethan hätte, um die Schifffahrt auf diesem Strome zu hin- dern.“ Das Haus verwandelte sich hierauf in ein Zoll- und Abch gaben-Comité, in welchem der Kanzler der Schaßkammer zuerst eine Ermäßigung der Stempelsteuer von gewissen Urkunden, ZJFn-

strumenten und Ausfertigungen beantragte, welche genehmigt wurde

und dann den neuen Plan der Regierung in Betreff des Zeitungs=

stempels und der Annoncen-Steuer zur Annahme vors{lug. Es

soll dana vom 5. Juli 1853 an statt der jevigen Annoncen-Steuer

von 18 Pence, von jeder Annonce, die in Zeitungen, anderen periodischen Blättern, Broschüren oder literarischen Werken gedruckt erscheint, eine Abgabe von nur 6 Pence erhoben werden. Ferner wird vorgeschlagen

daß der Zeitungsstempel von 1 P. für einen 50 pCt, größeren Raum, nämlich für 2295 Zoll anstatt 1530 Zoll gelte, so daß eine Zeitung entweder ihr Format vergrößern oder eine einfache Bei- lage drucken könne, ohne mehr als 1 P. Stempel zu zahlen. Und. zwar soll diese Herabsebung vom 5. Juli 1853 in Kraft treten. Ein Amendement von Mr. Gibson zu gänzliher Abschaffung der Anzeigensteuer, welches Mr, Cobden unterstüßt , wird durch eine Mehrheit von 10 Stimmen (99 gegen 109) verworfen. Nach lang= wierigem Wortwechsel über die ursprüngliche Resolution beantragt M. Cranford, statt 6 P. zu seßen 0 Lstr. 0 Sh. 0 P. (Nichts.) Das Comité stimmt zuerst über die Frage ab, ob 6 P.- geseßt wer= den soll und verneint sie mit 68 gegen 63 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 5 gegen die Regierung und nimmt dann Cranfords Antrag mit 70 gegen 61, also einer Mehrheit von 9 gegen die Regierung an.

Das vom 29. Juni datirte „Journal de St. Petersbourg““ enthält das Manifest des Kajsers gegen die Türkei. Dasselbe lautet also: Î

Mir Nikolaus 1. von Gottes Gnaden 2c. thun kund und zu wissen:

Unseren lieben uud getreuen Unterthanen i| es bekannt, daß die Ver- theidigung des rechten Glaubens stets die Sorge unserer in Gotti ruhenden Vorfahren gewesen ift.

Von dem Augenblick an, wo nah dem Nathschlufse des Allerhöchsten der erblihe Thron auf Uns überkommen ift, haben Wir die von demselben untrenubare Wahrung dieser heiligen Pflichten fortdauernd zum Gegen- stande Unserer Sorgfalt und Unserer Bestrebungen gemacht, Auf den glorreichen Traftat von Kainardschi gegründet, der dur die späteren #0- lennen Verträge mit der ottomanishen Pforte bestätigt worden is, waren diese Bestrebungen stets dahin gerichtet, die Nechte der orthodoxen Kirche zu wahren.

Zu Unserem Bedauern haben neuerdings, ungeachtet aller Unserer Bemühungen , die Unverleßlichkeit der Rechte und Privilegien Unjerer orthodoxen Kirche zu sichern, viele Willkür - Handlungen der Pforte diese Rechte verleßt, \o daß endlich die von den Jahrhunderten geheiligte, den aas so theure Ordnung, gänzliher Mißachtung auheimzufallen rote,

Unsere Bemühungen, die Pforte von Handlungen solcher Art zurück- zuhalten, hatten keinen Erfolg, und sogar das vom Sultan Uns feierlich geleistete Versprechen ist nach kurzer Frist treulos gebrocheu worden,

Nachdem alle Vorstellungen und zugleih mit denselben alle Mittel der Genugthuung für Unsere gerechten Forderungen ershöpft worden find, haben Wir es für unerläßlich erachtet, unsere Truppen in die Do- naufürstenthümer einrücken zu lassen, um der Pforte zu zetgen, wohin ihre Hartnäckigkeit führen kann. Unsere Absicht ist nicht, den Krieg anzufangen: durch die Occupation der Fürstenthümer wollen Wir ein Pfand in Händen haben, welches Uns in jedem Falle für die Wiederherstellung Unserer Rechte bürgt. Wir suchen keine Eroberung, Rußland bedarf ihrer niht. Wir wollen nur Genugthuung für unser unzweifelhaftes, so offenbar verlegtes Reht. Wir sind selbst jegt bereit, die Bewegung unserer Truppen aufzuhalten, wenn die Pforte fich feierli verpflichtet, gewissenhaft die Pri- vilegieu der orthodoxen Kirche zu beobachten.

Weun aber verblendete Hartnäckigkeit das Gegentheil will, so wollen Wir, den Beistand Gottes aurufend, es ihm anheimgeben, Unseren Streit zu \{chlichten, und mit vollem Vertrauen auf den Allmächtigen werden Wir vorwärts schreiten für den orthodoren Glauben. :

Gegeben in St. Petersburg am 414, a. St. (26. n. St.) Juni n. Chr. G. im 1853sten uud im 28, Jahre Unserer Regierung. Nikola us.

Die Sigung des dänischen Volksthings vom 2, Zuli wurde fast ganz von der dritten Berathung des (Tscherning' schen) Geseßvorschlages über die Zusammenseßung und Wabl der Ge= meinde-Vorstände und Amtsräthe ausgefüllt, Ungeachtet sich die Opposition, diesmal in Gemeinschaft mit dem Minister des Junnern (Conseils - Präsidenten Oersted), gégen den Jnhalt und die unver= änderte Annahme des Vorschlags aussprachen, so erfolgte doch die= selbe nah vierstündiger Debatte, und nahdem dur das Zusammen-= halten der „Bauernfreunde“ sämmtliche Amendements bei nament-= licher Abstimmung mit 50 gegen 23 Stimmen verworfen worden waren,

Die officielle „Departem.-Tidende““ theilt eine Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnern an das isländische Althing in Be-= tref der Resultate der von demselben in der Session von 1849 abgegebenen Gutachten und sonst gestellten Anträge mit.

Während der Abwesenheit des österreichischen Gesandten am Hofe zu Stockholm, Barons von Langenau, der am 29. Junt nach dem Continent abgereist ist, wird der Legations-Secretair Ba= ron von Brenner als österreichischer Geschäftsträger fungiren. Die Versammlung der Verfassungs - Reform - Vereine in ODerebr o ist am 27. Juni eröffnet und na lebhaften Verhandlungen noch an demselben Tage beendigt worden.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten, Am 27. Juni fand in Würzburg eine Generalversammlung dex