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bringt den Wortlaut des am 30, April v, I. zu Aranjuez unter- zeichneten Postvertrags zwischen Oesterreih und Spanien, dessen Ratificationen am 24. August v. J. zu San Ildefonso ausgewechselt wurden. Aus Anlaß dieses Vertrages hat übrigens in der Taxirung, Instradirung und überhaupt in der gegenwärtigen Behandlung der Korrespondenzen aus und nah Spanien, Portugal und Gibraltar vorläufig keine Aenderung einzutreten.
— Bei der am 43. Juli in Brüssel stattgefundenen Ersaß- wahl zweier Senatoren wurden die Candidaten der liberalen Partei Coppyn und Seutin fast einstimmig gewählt. Der Kriegs= minister hat eine Kommission von Generalen eingeseßt, welhe an Ort und Stelle die Veranlassung der Unfälle zu untersuchen haben,
die Lagertruppen auf dem Marsch betroffen. a Das Vatliche Sin tin vom 11. Juli über das Befinden
Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albert lautet eben so gün- stig wie das frühere.
— Jhre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Marie, ver-
ittwete Herzogin von Leuchtenberg, ist am 10, Juli mit Familie ani Wefelge in Dover angekommen, Bei der Landung wurde Höchst= dieselbe von dem russischen Gesandten, Baron Brunow empsangen und nah Birmingham's Schiffs-Hotel geleitet , wo Zimmer für die hohen Fremden bestellt waren. Am folgenden Tage reisten die rus= sischen Herrschaften nah Torquay ab, wo sie einige Wochen sich aufhalten werden. :
Die (bereits auf telegraphischem Wege gemeldete ) Anfrage, welche Graf Malmesbury in der Sißung des Oberhauses am 414, Juli über das Gerücht von einer österreichischen Beseßung Bosniens an den Premierminister richtete, wurde, nachdem dieser geantwortet, er habe darüber keine Nachricht erhalten, vom Grafen Derby wieder aufgenommen, der auch zu wissen wünschte, ob der Minister jetzt oder früher vielleiht irgend eine Andeutung vom öster- reihishen Gesandten erhalten hätte, welche die Möglichkeit eines solchen Ereignisses in Aussicht stellte und die rechtfertigenden Gründe angegeben. Diese Frage wurde vom Grafen Aberdeen ebenfalls verneint. (Die auf telegraphischem Wege eingegangene Nachricht, daß Lord Clanricarde seinen Antrag wegen einer Adresse an die Köni- gin doch noch eingebracht habe, ergiebt sich als falsch.) Hierauf erhielt die Regierungs-Bill über die in der Deportationsstrafe einzuführenden Abänderungen die zweite Lesung, Der Lord= Kanzler motivirte die Maßregel und seßte ihre Zwecke aus einander. Der Widerstand der bisherigen Straf-Colonieen gegen ihre fernere Verwendung als solche sei 1mmer heftiger geworden ; alle, mit einziger Ausnahme West -Australiens, hätten die drin- gendsten Vorstellungen gegen die fortgeseßten Transporte von Ver- brechern in ihr Gebiet erhoben, und die Regierung habe daher hierauf Rücfsicht nehmen zu müssen geglaubt, so zwedck- mäßig ihr auch das Deportations-Strafsystem erscheine. Nach dem neuen Plan soll nun, statt dessen, in den heimischen Strafanstalten zu Portland, Dartmoor u. st. w. die Zwangsarbeit eingeführt wer- den, und zwar sollen 5 Jahre solcher Strafarbeit für 7 Jahre Deportation gelten, wobei es der Regierung anheimgestellt bleibt, die Strafzeit zu verkürzen, wenn ein Sträfling si solcher Nachsicht werth zeigt. Es ließen sich darauf noch mehrere andere Pairs über den vorliegenden Plan vernehmen, die sich im Wesentlichen all? damit einverstanden erklärten, obgleih sich allgemein die Ansicht aussprach, daß die Beibehaltung der Deportationsstrafe wünschens- werther gewesen wäre, wenn mas nicht auf die Stimmung in den Colonieen Rücksicht zu nehmen hätte. j 2
— Jm E fellte 2 14. Juli Herr Disraeli dieselbe Frage an das Ministerium, wie Lord Malmesbury im Oberhause und erhielt von Lord John Russell, der von seiner Unpäß-
lichkeit wieder genesen is, die noch bestimmtere Antwort, der
österreichishe Gesandte habe dem Minister der auswärtigen An- gelegenheiten , Grafen Clarendon, mitgetheilt, er glaube, jenes Gerücht sei daher entstanden, weil die Besaßung der ósterreichi- schen ntg Peterwardein in der lebten Zeit verstärkt worden fei, Auf eine zweite Frage des Herrn Disraeli, ob die englische Regierung eine Mittheilung der inden öffentlichen Blättern erschienenen Cirfular-Depesche des Grafen Nesselrode erhalten habe, in welcher unter Andern gesagt sei, die russische Beseßung der Fürstenthümer sei ebensowohl durch die Occupation türkischer Gewässer seitens der vereinigten Flotten Englands und Frankreichs, wie durch die ver= weigerte Genugthuung seitens des Sultans, veranlaßt worden, und die russischen Truppen würden sih nicht cher aus den Gür=- stenthümern entfernen, als bis die beiden Flotten den tür= fishen Hafen, in dem sie jebt liegen, wieder verlassen hât- ten und der Sultan die verlangte Genugthuung vollständig gewährt habe — erwiderte Lord John Russell, er zweifle nicht, daß das besagte Document echt seiz näher darauf eingehen wolle er hier nit, aber er glaube einerseits nicht, daß die russische Redalorgua irgendwie die Behauptung begründen könnte, das Ein- rüden der russischen Tritvven in die Fürstenthümer sei dur das De der tnlischen Flotte nach den Türkischen Gewässern ver- anlaßt worden; eben \o wenig vermöge er aber aus der Depesche irgend eine Erklärung herauszulesen, daß die Streitigkeiten zwischen
Rußland und der Türkei niht ausgeglichen werden könnten, wenn die englische Flotte nicht vorher die türkishen Gewässer verlassen hätte. Es wurde sodann die Comité - Berathung über die ostindishe Bill fortgeseßt. Ein Amendement des Herrn V, Smith, wonach gewisse Anstellungen, welche bis jeßt von der ostindischen Compagnie ausgegangen, der Krone übertragen werden sollten, fiel mit 193 gegen 111 Stimmen durch. Ein anderes da4- egen, welches Herr Willoughby beantragte, und wonach das
irectorium jederzeit eine Liste von 12 Personen, die 20 Jahre in Ostindien gedient haben müßten, zur Präsentation als Kandidaten bei der Wiederbeseßung von Directoren-Stellen bereit halten soll, wurde angenommen und nur die zugleich verlangte Bedingung, daß diese Candidaten auch eine gewisse Anzahl von Actien der ostindi- \hen Compagnie besißen müßten, verworfen. Schließlich zeigte der General=-Procurator an, daß er nächstens die von Lord Pal- merston versprochene Bill gegen die in London bestehenden Wett- Anstalten einbringen werde.
Paris, Donnerstag, 14. Juli, (Tel. Dep. d. C. B.) Die
neue Cirkular-Depesche, die der Minister der auswärtigen Angele-
enheiten Drouyn de Lhuys als Antwort auf die Nesselrodeshe Cir- ular-Note den französischen Agenten übersandt, {ließt nach Aus- einanderseßung der Sachlage ungefähr: Die beobachtete Mäßigung entlastet Frankreich von aller Verantwortlichkeit in der gegenwär=- tigen Krise, giebt ihm das Recht zu hoffen, daß die zur Erhaltung des Friedens im Orient gebrachten Opfer nicht nußlos jein wer= denz daß Rußland endlich Mittel finden werde, seine Anforderun- gen mit der Souverainetät des Sultans in Einklang zu bringen, so daß es möglich sein werde, die Streitigkeiten anders als auf dem Wege der Gewalt zu \hlichten.
Paris, Donnerstag, 14. Juli, Abends 5 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) An der Börse cirkulirten friedfertige Gerüchte. Man erzählte, daß die Türkei die Forderungen Rußlands annehmen werde, und daß besondere Stipulationen zwischen den Großmächten und Rußland gemacht seien.
Mavaudrian, Donnersiag, 7, Aull. ; (Tel, Dep, d. L, B.) 22,000 Mann sinv zur Einschiffung nah der Türkei bereit, weitere 13,000 sollen folgen.
Bomba y, Montag, 20. Juni, Ueberlandspost. (Tel. Dep. d. C. B.) Die Abgeordneten der Birmanen verweigerten die Un=- terzeihnung des Friedensvertrages und sind bereits nach Ava zurückgekehrt.
MarktyreiaAe. Berlin, den 14. Juli. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. Roggen 2 Kthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rihlr. 10 Sgr. 8 Pf. Hafer 1 Rthlr. 12 Sgr.
6 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr.
26 Sgr. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf, auch 2 Rihlr. 10 Sgr. Grosse Gerste 1 Kthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Hafer { Rihir. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Rihlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 11 Sgr.
3 Pf. j Mittwoch, 13. Juli. Das Schock Stroh 410 Rthlr., auch 8 Rthblr, Per Centner Îlleu
22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 19 Sgr. i L ; Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf, metzenweis
2 Ser., auch 1 Sgr. 6 Pt.
Die Preise von Kartosfel-Spiritus, frei ins Haus geliefert, waren am
8. Juli 1853. „.....-«..- 26 Kthlr. D, 26 Rthlr.
11, 26 Riblr. e 26 Rthlr. 13. 265 Rihlr. 14, 263 Rthle. per 10,800 pro Cent nach Tralles. Berlin, 414. Juli 41853.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 16. Juli, Jm Opernhause, (111te Vorstellung.) Einundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung der Frau von Marxra und des Herrn Düffke: Fanchon, das Leyermädchen, Oper in 3 Abtheilungen, nach dem französis(,¿n Vaudeville, von Koßebue. Musik von Himmel. Hierauf: La Seguidilla , spanischer Nationaltanz von P. Taglicni, ausgeführt von Fräulein Marie Taglioni, begleitet von Hern Ehrich und dem Corps de Ballet. |
Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr.
Sonntag, 17, Juli, Jm Opernhause. (112te Vorstellung.) Zweiundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesel\caft, unter Mitwirkung des Herrn Dr. Liebert, Mitglied des Hofh)eaters zu Weimar, Zum erstenmale: Die Matrosen, große e komische Oper in 4 Akten mit Tanz, von W. Friedrih, Musi von F. von Flotow.
Kleine Preise: Fremden - Loge 2 Rthlr, Wi
Im Schauspielhause, 91ste Abonnements - Vorstelurg \ E und Röschen , Original - Schauspiel in 4 Akten von Charlotte Birch - Pfeiffer,
Oeffentlicher Anz
[991] Bekanntmachung,
Verpachtung des Dechaneigartiens nebs Gärtnerhaus zu Dom Havelberg.
Der zu Dom Havelberg belegene sogenannte Dechaneigarten von etwa 4 Morgen Größe soll nebst dem neu erbauten Gärtnerhause und dazu gehörigem Stallgebäude entweder im Ganzen oder in der Art verpachtet werden, daß von den bei- den im Gärtnerhause befindlichen Wohnungen jede besonders und zwar die kleinere mit der Nuzung des ganzen Gartens, ausschließlich eines verhältnißmäßig kleinen, der größeren Wohnung nebst der Befugniß zur Gartecupromenade beizu- legenden Theils zur Verpachtung gestellt wird,
Die Pachtperiode ist vom 1. Oktober 1853 bis zum 1, Oktober 1863 festgestellt.
Das Etablissement eignet sih seines s{chönen nußbaren Gartens wegen nicht allein zur Be- wirthschastung durch einen Handelsgärtner, son- dern auch seiner neuen \{óönen Wohnräumlich- Ffeiten und seiuer reizenden Lage wegen zum an- genchmen Wohnsiße für eine größere Familie.
Zur Licitation haben toix einen Termin
auf den 10, August dieses Jahres,
um 11 Uhr, vor dem Domainen-Polizei-Amte zu Havelberg angeseßt, und laden Pachtliebhaber zu demsclben mit dem Bemerken cin, daß dieselben sich vor der Licitation über die zur Uebernahme der Pach- tung nöthigen Eigenschaften genügend auszuwci- sen haben,
Die Verpachtungsbedingungen, die Liciiations- Bedingungen so wie die Zeichnung von den in Rede stehenden Gebäuden können tagtäglih mit Ausschluß der Sonntage in der Demainen - Re- gistratur der unterzeihneten Regierung so wie auf dem Domainen-Polizei-Amte Havelberg ein- gesehen werden, Auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien, Abschriften der BVerpachtungs- und Licitationsbedingungen ertheilt werden,
Potsdam , den 7, Juli 1853,
Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten,
[979] Bekanntmachung.
Während der leßten Jahre und mehr noch im Laufe dieses Jahres haben leider in Berlin häufige Fälle von Hundswuth fih ereignet und sogar Menschenleben durch Ausbruch der Wasser- scheu in Folge tollen Hundsbisses gekostet. Es ist daher Pflicht cines Jeden, mit den Merkmalen der Hundswuth und den Vorkehrungen zum Schuße gegen den Biß eines tollen Hundes si bekannt zu machen. :
Die Tollwuth der Hunde entsteht ebensowohl durch AnsteckŒung in Folge des Bisses eines tol- len Hundes, wie sie sich auch von selbst dur anderweite Veranlassungen erzeugt. Sie giebt sich entweder als sogenannte rasende oder als stille Wuth kund und offenbart sich vorzugsweise durch verändertes Benehmen des Hundesz dur Unruhe, plöbliches Umherschnappen und Beißen, Mangel an Freßlust oder durch Appetit zu ungentießbaren Dingen, eine eigenthümliche Ver- änderung des Bellens, welhes aus einem bel- lenden Laute in ein kurzes Geheul übergeht, im weitern Verlaufe der Krankheit durch Abma- gerung und \{leppenden Gang. Die Haltung des Schwanzes zeigt keine Veränderung, aber der Hinterkiefer hängt bei der stillen Wuth ge- lähmt herab und es fließt dann beständig Speichel aus dem Maule, Wegen des Unvermögens, zu s{lucken , ersheint der Hund oft wasserscheu, aber wirklich wassersheu ist kein toller Hund.
Nicht dringend genug kann dem Publikum empfohlen werden, auf diese Zeichen der Hunds- wuth zu achten und, sobald irgend Verdacht derselben sih äußert , oder sobald ein Hund vön einem anderen verdächtigen Hunde gebissen wird die sofortige Tödtung des Hundes, wie dies in den §§, 92 und 99 des Regulativs vom 8ten August 1835 ausdrücklichß vorgeschrieben ist, zu veranlassen, Nur in dem Einzigen Falle, wo ein Mensch von einem tollen oder der Tollwuth
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verdächtigen Hunde gebissen worden ist , soll,
j wenn es ohne Gefahr möglich ist, der Huud ein-
efangen und unter medizinal - polizeiliher Auf- ficht in cinem sichern Behältniß — wozu in Berlin die königl. Thierarzueishule Gelegenheit bietet — bis zu seiner vollständigeu Genesung odex seinem Tode eingesperrt werden. (§. 95 des Regulativs.)
Bor Allem aber muß in einem solchen Falle sofort ärztliche Hülfe beschafft werden, damit die Bißwunde gehörig gereinigt, durch Brennen oder durch Aehgmittel in Eiterung geseßt und darin erhalten werde, denn diese schleunige Behandlung der Bißwunde ist das ein- zig sichere Mittel, Am. dem Ausbruche der Wassersheu und dem Tode vorzu- beugen.
Eine jede Erkrankung eines Hundes an Toll- wuth muß vou dem Eigeuthümer nach §. 94 des Regulativs und ebenso der Ausbruch der MWassersheu bei einem, von einem tollcu Hunde gebissenen Menschen nah §. 107 des Regle- ments der Polizeibehörde bei Vermeidung etner Geldstrafe vou 5 Thlrn. oder 8tägiger Gefäng- nißstrafe sofort angezeigt und das erforderliche Desinfectionsverfahren uach Anleitung der dem Regulativ beigefügten Justruction auf das Ge- naueste ausgeführt werden.
Die durch die Polizei-Verordnung vom 2ten d. Mts. erlassene Bestimmung, daß jeder Hund auf öffentlicher Straße und an, dem Publifum zugänglichen Orten mit einem Maulkorbe, der den Hund am Beißen verhindert, versehen sein müsse, bezweckt, dem Publikum Schuß gegeu den Biß toller Hunde und die daraus euistehende Gefahr der Wasserscheu zu verleihen und zugleich die Eigenthümer der Hunde zu steter Aufsicht über diese zu nöthigen. Aber den Schutz in der eigenen Wohnung fann nicht jene Maßregel, sondern das Publikum sich selbst nur gewähren, indem die Eigenthümer von Hunden diesen ftets eine entsprehende Pflege angedeihen lassen und auf jedes der oben genannten Zeichen der Hunds- wuth auf das Sorgfältigste Acht habeu.
Berlin, den 7. Juli 1853.
Königliches Polizei - Präsidium. v. Hinckeldey.
[680] Bekanntmachung.
Jn dem am 9, Mai d, J. zur Ausloosung der sächsischen Rentenbriefe für das laufende Halb- jahr (1. April 1853 bis 1, Ofltober 1853) in Gemäßheit des Geseßes vom 2. März 1850 übec die Errichtung von NRenteubanken angestandenen Termine sind folgende Rentenbriefe:
1) Littera A. über 1000 Rihlr,
No. 30, 118, 142, 491. 542. 647, 1034, 1000. 1134. 1224 1310, 1459, 1523 und 1894,
2) Littera B. über 500 Rthlr, No. 109 und 314,
3) Littera C. über 100 Rthir,
No. 118. 186, 356, 475. 643, 901, 1075, 1233, 1345, 1429, 1534, 1562 und 2009, 4) Littera D. über 25 Rihir. No. 144, 325, 404, 605, 836, 870, 917, 1026, 1285, 1309. 1477, 1510 und 1578, 5) Litiera E. über 10 Rthlr. - No. 41, 199, 267, 302, 431, 789, 863. 938, 953, 963, 1211. 1322, 1442, 41708, 1915. 2140, 2204 und 2242, ausgeloost worden,
Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 4. Oktober 1853 ab auf der Kasse der unter- zeichneten Rentenbank, Domplay Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Renten- briefe in coursfähigem Zustande und Quittungs- leistung nah einem bei derx Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare.
Mit dem 30, September 1853 hört die wei- tere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf und müssen daher mit demselben die dazu gehörigen 10 Stück Zins - Coupons Ser, I. No. 7 bis 16 unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird.
eiger.
Indem wir die Jnhaber der ausgelooste is tenbriefe hierdurch auffordern, vom G Dieb neus ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modg- litäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir noch ausdrücklih, daß sih unsere Rentenbank- Kasse auf eine Uebersendung des Geldbetrages 15 ¡FrLaatp rinnen mit der Post nicht einlassen arf.
Magdeburg, den 10. Mai 1853,
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen, Boehm,
[992] Proclama Königliches Kreisgericht Elbing. I. Abtheilung.
Alle diejenigen, welhe Eigenthums - Ansprüche an das Grundstück Aschbuden C. No. XVII. 3, von wcelchem der Besittitel auf den Namen des Absalon Bestvater eingetragen steht, zu haben vermeinen, und namentlih von den Erben der Maria Bestvater, geb. Harms, werden die Jo- hann Harmsschen Eheleute und die Geschwister Katharina, Karoline und Johann Peters zum Termin
den 2. November 1853, Vormittags
11 Ubr, vor dem Kreisgerichts - Rath Wollenschläger zur Anmeldung ihrer Ansprüche uyd Bescheinigung ihres Widerspruchsrehts vorgeladen,
Die Ausbleibenden werden mit ihren An- sprüchen an das Grundstü präkludirt, ihnen wird deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, die Eintragung des Besiptitels süx den Abraham Riedi er erfolgen und ihnen überlassen bleiben, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.
Königliche Niederschlesisch - Märkische [993] Eisenbahn.
Es soll die Anfertigung und Lieferung von 950 Stück Bremsen zu 6rädrigen Kohlenwagen im Wege der Submission vergeben toerden, was wix hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß wir Preisangaben zur Uebernahme dieser Lieferung bis zum:
3 August d J., Mittags 12 Ubr, in unserm Geschäftslokal auf hiesigem Bahnhofe, woselbst neben den Lieferungs - Bedingungen die Zeichnung einer solchen Bremse zur Ansicht aus- liegt, entgegennehmen.
Bremfen, nah deren Muster gearbeitet wer- den soll, können auf unseren Bahnhöfen zu Ber- lin und Breslau in Augenschein genommen werden.
Berlin, den 10. Juli 1853. Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn,
[9901 Aachen - E
Eisenbahn. Der nachstehende Beschluß der gemeinschaft- lichen Direction vom heutigen Tage :
Q, In Erwägung, daß die am 26, Zun M 1852 : 16. Julí ausgeschriebene, am 4, Mai d, J, wiederholt eingeforderte 8te Rate von 10 Prozent auf die Actien Nr, 6,739 bis 6,788 einschließlich,
9,669 - 9,678 ” 9,617 » 5,631 9,998 - 410,002 2,301 --.:2,325 13,276 - 413,280 12,561 - 12,660 nicht geleistet worden is, beschließt die Direc- tion auf den Grund des Art, 9 des Statutis+ „Die auf die vorgenannten Nummern bisher eingezahlten Raten werden hiermit als verfallen und die. durch die bisherigen Ratenzahlungen, so wie durch die ursprüng- liche Unterzeichnung den Actionairen gege- benen Ansprüche guf den Empfang von Aciten für vernichtet erklärt“, {vird hiermit öffentlich bekannt gemacht,
Sa S
Aachen, den 114. Juli 1853, Die Direction.