1853 / 167 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zuschüsse erforderlich werden, lehtere nicht in Anrechnung gebracht, viel- mehr hierauf dem Staate dieselben Dividenden gewährt, als wenn jene Zuschüsse nicht zu leisten gewesen wären, Zinsen von Prioritäts-Obliga- tionen der Dortmund-Soester Verbindungs-Eisenbahn, deren Erhebung in- nerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungsterminen angerechnet, nicht geschehen is, verfallen zum Vortheile dex Gejellschaft. §, 9,

Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit den Whre es beginnt d auf welche jährlich 6750 Rthlr., fo wie die auf die eingelösten Obligationen fallenden Zinsen verwendet werden, Die Nummern der iun jedem Jahre zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen werden alljährlich im Juli durch das Loos bestimmt, und die Auszahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts- Obligationen erfolgt am 2. Januar des nächstfolgenden Jahres, zum Ersten- male also am 2. Januar 1861.

Der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft bleibt das Recht vor- behalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisationsfonds bis zum Vierfachen zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts- Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch dic öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Neunwerths einzulösen, Diese Einlösung darf jedoch nicht vor dem 1, Januar 1861 geschehen. Ueber die erfolgte Amortisation wird alljährlich dem betreffenden Königlichen Ministerium ein Nachweis

eingereicht, §6, 10.

Angeblih vernichtete oder verlorene Prioritäts - Obligationen und Zins - Coupons werden nah dem im §, 30 des Gesellschafts - Statuts der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft vorgeschriebenen Verfahren für nihtig oder verschollen erklärt und demnächst erseßt,

§, 111

Die Juhabex der Prioritäts - Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapital - Beträge anders, als nach Maßgabe der in §,9 enthaltenen Amortisations-Bestimmungen zu fordern, ausgenommen:

a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte

Zins - Coupous länger als drci Monate unberichligt bleibt z

b) wean der Transportbeirieb auf der Dortmund -Soecster Eisenbahn- strecke aus Verschulden der Gesellschaft oder der Verwaliung länger als sechs Monate ganz aufhört. |

c) wenn die im §. 9 festgesezie Amortisation nicht innegehalten wird.

In ven Fällen ad a. und b, bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kanu von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintriit, zurückgefordert werden, und zwar zu a. bis zur Zahlung der be- treffenden Zins-Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbroche- nen Transportbetriecbes.

Jn dem sub c. bezeichneten Falle is jetoch cine dreimonatlihe Kün- digungsfrist zu beobachten, auch kann der Juhaber einer Prioritäts - Obli- gation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte statifinden sollen.

In allen Fällen des vorstehenden Paragraphen is eine gescpliche A augleiang nöthig, um die an den Verzug gekuüpften Folgen eintreten zu lassen.

§ 12,

Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts - Obliga- tionen geschieht in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Direction, eines Mitgliedes der Deputation der Aktionaire und eines protokollirenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öffentlihen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Juhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt

gestattet ist. S: 43,

Die Nummern der ausgelooseten Prioritäts - Obligationen werden binnen 14 Tagen nah Abhaltung des im §. 12 gedachten Termins be- fannt gemacht, die Auszahlung derselben aber erfolgt bei der Hauptkasse der Königlichen Direction in Elberfeld und denjenigen Banquiers oder Kassen, welche die Königliche Direction in öffentlichen Blättern namhaft machen wird, an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts - Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins-Coupons, Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapital - Betrage gekürzt, und zur Einlösung der Coupons verwendet, so bald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

Jm Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Prioritäts - Obligation mit dem 31, Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, öffentlich bekaunt ge- macht worden is, Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts- Obligationen werden in Gegenwart cines Mitgliedes der Königlichen Di- rection, eines Mitgliedes der Deputation der Actionaire und eines proto- follirenden Notars verbrannt und eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekanut gemacht, i

§. 14,

as Vejenigen Prioritäts - Obligationen, welche aÄhgelooset und gekündigt uicht R ungeachtet der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern h deitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten

C J / / , E E 9 L ; D ies von der Königlichen Direction alljährlich einmal öffentlich

Gehen fie aber dessenungeachtet nit spätestens binnen Jahres frist nach dem lehten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischi jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts-Vermögen, was unter An- gabe der Nummer der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Königlichen Direction öffentlih bekaunt gemacht werden wird. Ob- glei also aus dergleichen Prioritäts-Obligationen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Königlichen Direction frei , die gänzliche oder theilweise Nealisirung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen.

§, 15,

Den Jnhabern von Prioritäts - Obligationen steht der Zutritt zu den General-Versammlungen ofen, jedoch haben sie als solche nicht das Necht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen,

Q 10.

Den nach erfolgter Verzinsung und planmäßiger Amortisation der Prioritäts - Obligationen der Dortmund - Soester Eisenbahn verbleibende Üebershuß des Reinertrages der Dortmund - Soester Bahnstrecke wird bis zum Saß von 4 pCt, oder von 4 Ntblr, vou je 100 Rihlr, des Stamm- Actien-Kapitals Litt. B. als Dividende an die Besißer der Stamm-Actien Litt. B. vertheilt, Wenn jedoch der Uebershuß der Dortmund - Soester Eisenbahnstrecke nit hinreichen möchte, um E pCt, als Dividende an die Stamm - Actien Lit. B. zu zahlen, so soll doch bis zu diesem Sah die den Stamm - Actien Litt. B. zu gewährende Dividende niemals geringer sein können, als die auf die Privat-Stamm- Actien Litt. A. fallende Di- vidende, zu welchem Behuf dem Uebershß aus dem Betrieb der Elber- feld - Dortmunder Strecke der Bergisch - Märkischen Eisenbahn, vor Fest- stellung der an die Privat-Stamm-Actien Littr. A. zu vertheilenden Di- vidende, diejenige Summe, welche erforderlich is, um den Stamm-Actien Litir. B. eíne Dividende zu gewähren, die nicht geringer sei, als diejenige der Privat-Stamm-Actien Liitr. A. insoweit entnommen wird, als dies ohne Verkürzung des dem Staate nach §. 23. seq. des Statuts der Ber- gisch-Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft zustehenden Auspruchs auf Divi- dende thunlich is. L

R

Nachdem aus vem Neito - Ertrage der Dortmund-Soester Eisenbahn

strede folgende Zahlungen entnommen sein werden :

a) die Zinsen des Prioritäts-Kapitals ad 1,350,000 Rthlr,

b) die zur Amortisation erforderlihe Summe

c) die Dividende von 4 pCt, an die Stamm- Actien B. wird ein vorhandener weiterer Uebershuß mit einer Hälfte zur ferneren Amortisation der Prioritäts-Obligationen verwandt, zur andern Hälfte unter sämmtliche Stamm- Actien (sowohl Litt. A. als Lit. B.) zu gleichen Thei- len vertheilt.

C. LO

Nach Aniortisation der Prioritäts-Obligationen werden die Ueberschüsse der Dortmund - Soester und der Elberfeld - Dortmunder Strecke unter die

| sämmtlichen Stamm - Actien (sowohl Litt. A. als Lit. B) zu gleichen

Theilen vertheilt, G 19

In den General - Versammlungen der Bergisch - Märkischen Eisenbahu- Gesellschaft genießen die Stamm - Actien Litt, B. gleiche Nechte mit den- jenigen Litt. A.

Se 20,

Die Deputation der Bergisch - Märkischen Actionaire wird um zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter vermehrt, deren Wahl allein den Stamm- Actionairen Litte. B. zusteht,

§. 21,

Dem Staat wird das Recht vorbehalten , jährlich bis zu Einem Pro- zent des Anlage-Kapitals sammt darauf fallenden Dividenden zur Amorti- sation durch Verloosung zu verwenden und dadurch das Eigenthum der ganzen Bahn nebst Zubehör zu erwerben,

Se 22,

Um die Aufstellung einer getrennten Betriebsrehnung zu vermeiden, beziehungsweise zu erleichtern, wird festgeseßt, daß die Dortmund -Soester Bahn an allen Betriebs -Ausgaben der gesammten Bergisch - Märkischen Eisenbahn in folgender Weise Theil nimmt:

an den Kosten der allgemeinen Verwaltung nach Verhältniß der

Bahnlängez

an den Kosten der Bahnverwaltung nah Maaßgabe der wirklichen

Ausgaben z

an den Kosten für die Transport - Verwaltung, nach Verhältniß der

durhlaufenen Locomotiv- und Wagen - Achs meilen ;

an den Beiträgen zum Reservefonds nah Maaßgabe der Bahnlänge,

G. 43.

Im Uebrigen bleiben die Bestimmungen des unterm 412. Juli 1844 Allerhöchst bestätigten Statuts der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Ge- sellschaft, so wie des mit dem Staate geschlossenen Vertrages vom 23. Au- gust 1850 (Gesez-Sammlung Seite 408) insoweit dieselben nicht durch die Allerhöchsten Privilegien vom 2, Oktober 1848 und 28. Juli 1849 wegen Emission von 4,100,000 Thlr. Prioritäts - Obligationen, so wie vom 41. März 41850, wegen Emission von 1,300,000 Thlr. Prioritäts - Obli- gationen 11. Serie, so wie durch den gegenwärtigen Nachirag abgeändert sind, în Kraft, und finden sowohl auf die Dortmund - Soester Bahn, als die Stamm -Actien Littr. B, und deren Besiyer volle Anwendung,

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S hema

Stamm - Ende,

Dorimund - Soester Eisenbahn y O - Obligation Fr abgegeben am

Unterzeichnet ten 18 von Herrn

Beigegeben2 Königliche 20 Zins - Coupons der

Serie T.

A.

Prioritäts - Obligation

der

Dortmund-Soester Eisenbahn

über

Finhkandert Thaler Preussis€th Courant.

wié Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von hundert Thaler an dem nah den Bestimmungen des am

von Sciner Majestät dem Könige von Preußen bestätigten Nachtrags

zum Statute der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft emittirten Kapitale von 1,350,000 : Prioritäts - Obligationen der Dortmund-Soester Eisenbahn. j ta A Elberfeld, den ten 48

Direction der Bergisch - Märkischen Eisenbahn.

Dieser Obligation sind beigegeben worden :

pro 418 Sin | 20 Zins - Coupons der Serie k. für die Jahre 48

S ch ema.

ES,

Dortmund - Soester Eisenbahn. n a T d zu der Prioxritäts-KQbligation No. .,..,.... gehörig.

C P E E I R E O R R E E A R E NME. R G

Inhabex empfängt am ten

Königliche Direction.

(Facsimile.)

h aber am. 18.. gegen diese Anweisung gemäß des §, 7 des Plans zur Emission eines Kapitals von 4,350,000 Thalern Preußisch Courant in Priotitätis - Obligationen an den durch öffentliche Dilautiitürabung bezeihneten Siellen A enes Serie von zwanzig Stück Zins-Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, :

Elberfeld, den ten 48...

Dortmund-Soester Eisenbahn,

4 : __Zins-Coupon No: 1 Zu der Prioriiäts-Obligation No. gehörig, A y ten 18 , Znhaber empfängt am————ckF— gegen diesen Coupon an den durch offentliche Vekanntmachung bezeibuneten Stellen | 2 Thaler Preußisch Courant als Zinsen vom _ r i 8 i E ten Königliche Direction, Elberfeld, den ten 186 6 (Facsimile.) Ausgefertigt.

Zinsen von Piioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in dem vorstehenden Coupon bestimmten Zah- | lungsterminen an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vor- theil der Gesellschaft,

Berlin, den 18, Juli. ___ Se, Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ¡st nach Mühlberg, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm R 4 A Z 5 » 4 HT Î - : S d i: L 2 Nicolaus Albrecht von Preußen nah Nürnberg abgereist,

Potsdam, den 16, Juli,

Se, Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen- |

burg=-Streliß ist auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Nrbeiten. Der Königliche Wegebaumeister Sheerbart h ist zum Betrichs= (N 4 f , G Gr C ( nv b 1 C54 ( 4 f: Znspektor bei der Aachen - Düsseldorf - Ruhrorter Eisenbahn bestellt

L rden,

SYID f Cb 945 « d L L A o ? at 2 44 À En É G2 99 H Cêntsterium der geistlichen, Üuterricyts- und Medizinal - Nngelegeuheiten. Der Art orst T4 R ; s Cn N O L L _Der Wundvarzt erster Klasse und Geburtshelfer Davtd Arends zu Dreyleben, Kreises Wolmirstedt, is zum Kreis - Wundarzt im Kreise Wanzleben, Regierungsbezirks Magdeburg, ernannt worden,

Ua L

Die öffentliche Sißung der Königlichen Akademie der Künste |

zur Erstattung des Jahresberichtes und zur Ertheilung der Prä= mien wird am Donnerstag den 24. d. M,, Vormittags 11 Uhr, im langen Saale des Aïademie -= Gebäudes stattfinden, Die Arbeiten

der Schüler werden ausgestellt sein und die prämiirten musikgli= {hen Compositionen zur Aufführung gebracht werden, Berlin, den 18, Juli 1853. Königliche Akademie der Künste, Prof, S§Sckerbig, Vice = Direktor.

Angekommen: Der Unter-Staats-Sekretair im Ministerium eG innern, eFreiberr von Manteuff2l, von Homburg,

Abgereist: Se, Excellenz der Königlich Schwedische Staats=

Kriegs-Minister, Graf von Platen, nah Dresden.

Der Wirkliche Geheime Ober-Justizrath und Präsident der JIm= mediat=Justiz=-Exraminations=Kommission, Dr. Simon, nach Rosto.

Verlín, 18. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä=

| digst geruht: dem Kammerherrn Grafen von Gersdorff auf h l

Hermsdorf und Jannowiß, Kreis Hoierswerda, die Erlaubniß zur

Anlegung des von Sr. Majestät dem Kênig von Schweden ihm verliehenen Oroßkreuzes des Wasa=-=Ordens zu ertheilen.

a e. i - D dn N ichtamtl Berlin, den 18

C'+

La Ä. S

Am 15, Juli Abends sind Ihre Kaiserlichen Hoheiten die

Erzherzogin Sophie und der Erzherzog Karl Lud- wig von Dresden nach Wien abgereist, Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen haben um dieselbe

Zeit die Reise nach Baiern und Jtalien angetreten.