i 1240
6) Für die Aihung der Gasmesser sind an Gebühren zu zahlen: bei einem Inhalte der Trommel von L — Rthlr. 15 Sgr.
» 10 »
u E N
» 10 » » S » » “a » 20 ».
i her Größe gleichzeitig zur Werden 5 Gasmesser von gleicher G g Aichnng gebrahk, so werden die hier festgeseßten Aichungsgebühren
. ermáßigt. j ; ag ‘Jür S Revision früher geaihter, so wie der bei der ersten Prüfung unrichtig befundenen Gasmesser is die Hälfte der obigen Gebührensäbe zu berehnen. E 7 L Außer ben Aichungsgebühren ist für die bei der Stempelung vorkommenden Nebenarbeiten, wie für das Löthen, Bezeichnen des Kubik-Jnhalts 2c. ein den wirklichen Auslagen entsprechender, von dem Direktor der Aichungs= Kommission resp. des Aichungs - Amtes festzuseßender Betrag zu entrichten. Derselbe darf indeß 5 “ ‘vei einem Inhalte der Trommel von # Kubikfuß — Rthlr, 10 Sgr.
OL I» » » ) ‘ 2A »
»
1 s 1
» » I»
Y» »» »
I» ») »» “d »
» » » d »
» » » » 3 »
-_ vai
A R » » » e 3 — N» 10 I»
471 ») R D ») 2»
C f » O »
» » » I» » I»
» » » » — »
» 5 »
nicht übersteigen. | L d A
Entspricht der Inhalt der Trommel den oben festgeseßten Maß= einheiten nicht, so findet rücksichtlich der Aichungsgebühren und Ne= benkosten der für den nächst größeren Trommel-Jnhalt bestimmte Saß Anwendung.
Die Königliche Regierung veranlasse ih, die Aichungs=Kom= | | die Gasmenge, welche die Trommel faßt (§. 2) hinter einer Glasscheibe
mission hiernach mit Anweisung zu versehen, auch, falls im dor- tigen Verwaltungs-Bezirke bereits óvffentliche Gas-Anstalten vor=
handen sind, oder die Errichtung solcher in Aussicht steht, die vor- |
stehenden Bestimmungen durch das Amtsblatt und nach Ihrem Er= messen duréh die fentlichen Blätter zur Kenntniß des Publikums
zu bringen. ' | E Die Beschaffung der erforderlichen Meß=-Apparate, wie diesel-
ben in der mitgetheilten Justruction näher beschrieben sind, wird | i N schieht nah j der Königlichen Regierung überlassen, und hat sich dieselbe dieser- | Pressung, die durch eine Wassersäule von 4125 Zoll Höhe angezeigt wird. halb nöthigenfalls mit der Königlichen Normal = Aichungs --Koms= | mission hierselbst zu benehmen. Im Allgemeinen muß angenommen | werden, daß die Kosten derselben aus den eingehenden Aichungs= |
gebühren zu bestreiten sind. Sollten diese indeß hierzu nicht aus-
reichen, so is unter Vorlegung eines Extrakts aus der Rechnung |
der Aichungs=Kommission der erforderliche Zuschuß zu liquidiren, Berlin, den 10, Juli 1853. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Polizei - Präsidium
hierselbst.
FJustruction
über das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung der Gasmesser.
Mit Bezug auf den Erlaß vom 10, Juli cr., betreffen die Prüfung und Stempelung der Gasmesser, wird den Aichungsbehörden über das hierbei zu beobachtende Verfahren die folgende Anweisung ertheilt.
S. 4.
Nur folche Gasmesser dürfen zur Stempelung angenommen werden, deren Maßbestimmung auf dem Prinzip einer rotirenden , zum Theil in Wasser oder einer anderen tropfbaren Flüssigkeit eintauchenden Blechtrommel beruht, und welche mit den in den §§. 2—4 dieser Jnstruction bezeichneten Einrichtungen versehen sind.
G. 2 Der Hauptbestandtheil eines Gasmessers is die um eiue horizontale Achse rotirende Trommel, welche — Jedem unzugänglich — vou einem lustdicht verlötheten Blechgehäujse, vas zugleich als asser- und Gasbe- hälter dient, eingeschlossen sein muß.
Die Trommel muß zum größeren Theile in das Wasser eintauchen,
welches durch Seitenöffnungen auch in ihren inneren Raum tritt und den- C bis zur Höhe ves äußeren Wasserstandes anfüllt, Damit der ober- a des Wasserspiegels leer gebliebene Raum ver Trommel, welcher zur
Vtinba Bee u B E ad dient, einen unveränderlichen Ku- , m e Einrichtun Ä
gel i wever heben no6. Mad ns M getroffen sein, daß der Wasserspic Der Juhalt des zur Aufnahme der zu messenden Gasmenge dienenden
Theils der Trommel muß auf dem Trommelgehäuse dergestalt mit einer dauerhaften Oel- oder Lakfarbe bezeichnet sein, daß die Zahlen hinter der in der Umwandung befindlichen Glasscheibe sichtbar sind,
Entspricht der Juhalt der Trommel den in Nr. 3 des Erlasses vom 10. Juli c. aufgeführten, vom 1, Januar 1855 ab ausschließlich zulässigen Verhältnissen, so sind diese Zahlen bei der Bezeichnung des Kubik. Jnhalts beizubehalten, z. B.
4 C. F. ider 12 C. F.
Entspricht der Jnhalt der Trommel den hier bestimmten Veihältnissen nicht, so is dersclbe dur einen Dezimalbruch bis auf ¡5 genau zu be- zeichnen, z. B.
0,243 C. F. oder 1,46 C. F.
_Ja dem leyteren Falle sind die Aichungsbehörden verpflichtet, die Be- zeichnung des Kubik-Junhalts selbs vorzunehmen, falls eine solhe an dem Gasmesser noch nicht vorhanden scin sollte, ohne dafür eine Erhöhung der Gebühren fordern zu können. i
§. De
Näcßstdem is das Zählwerk, die sogenannte Gas uhr, ein wesentlicher Bestaudtheil der Gasmesser. Dasselbe wird durch die Drehung der Trom- mel in Bewegung geseßt, und dient dazu, die Zahl der, von jener in irgend einer Zeit gemachten Umgänge so zu registriren, daß die entsprechende Gas- menge, welche in derselben Zeit dur die Trommel gegangen is , sich in einer bestimmten Zahl von Kubikfußen vor Augen stellt,
Diese Zahl ändert sich während des Ganges der Gasuhr fprungweise von 100 zu 100 bis 100,000 und begreift also nur die Hunderte von Kubikfußen, da der Gasverbrauch nur nach solchen Raumeinheiten berech- net und bezahlt zu werden pflegt, Zur Beobachtung einer geringeren An- zahl von Kubikfußen dient dagegen eine sich drehende, horizontale Sceibe, welche rechts über den leßten Ziffern jener Zahl sichtbar ist, Bei Gas- messern für drei Flammen is der Umfang dieser Einerscheibe in fünf, bei größeren Gasmessern in zehn gleiche Theile getheilt, so daß mit Hülfe einer davor angebrachten Zeigerspize die einzelnen Kubikfuße verfolgt werden fónnen,
Q
Der Zähl-Apparat muß, in Verbindung mit dem vorerwähnten Trom- melgehäuse, durch eine feste Umwandung, welche nur an einer Seite die vorerwähnie Zahl mit der darüber befindlichen Einerscheibe (§. 3) so wie
sichtbar werden läßt, der willkürlihen Veränderung entzogen fein,
Bei den zur Aichung gestellten Gasmessern darf aber jene Verbindung noch nicht bewikt, die Blechkästchen, welche die Umwandung bilden, dürfen vielmehr nur lose aufgesezt sein, damit sie zur Prüfung der richtigen An- ordnung des Zählwerkes abgenommen werden fónnen,
Ge D
Die Messung geschieht nach preußischen Kubiksußen und unter einer
Ein Unterschied bis zum Betrage von zwei Prozent kanm bei dieser Messung unbeachtet bleiben. G C Die Ausmessung des Jnhalts der Trommel geschieht mittelst atmosphä- rischer Luft, indem man genau abgemessene Luftmengen unter einer Pressung von 12 Zoll Wassersäule durch die zu prüfenden Gasmesser gehen läßt und
diese Mengen mit den entsprechenden Anzeigen der zugehörigen Zählwerke
vergleicht. S
Bei der vorerwähnten Ausmessung kommt der Kubizirungs-Apparat in Anwendung, der durch beisolgende Zeichnung und Beschreibung näher er- läutert ist, (A)
Um den Avvarat zum Zweck der Aichung vorzubereiten, hebt man die als Luftbehälter dienende Glocke so weit aus dem Wasser empor, bis der Nullpunkt der an ihr befestigten Skala genau dem Zeiger gegenübersteht, und regelt, bei noch geschlosscenem Auslaßhahne , durch Vermehrung oder Verminderung des Gegengewichts die Pressung der abgesperrten Lust der- gestalt, daß das Manometer eine Wassersäule von 17 Zoll Höhe zeigt,
S. 8,
Gleichzeitig wird der zu puüfende Gasmesser, dessen Zählwerk — befreit von dem zugehörigen Blechkasten — auf Null steht, auf der neben dem Apparat angebrachten Tischplatie horizontal auf- gestellt und durch ein Kautshuckrohr mit dem Lustrohr des Apparates in Verbindung gebraht. Dann füllt man den Gasmesser durch behut- fames Eingießen von Wasser in das hierzu bestimmte Rohr soweit mit dieser Flüssigkeit an, bis dieselbe durch die unterhalb der sogenannten wüsten Kammex befindliche Ocffuung abzulaufen anfängt, cin Zeichen, daß im Junern des Gasmessers sich der normale Wasserstand hergestellt hat. Läuft kein Wasser mehr ab, so shließt man erst den oberen Einguß, dann die untere Abflußöffnung und versieht die Mündung im höchsten Punïte des Trommelgehäuses mit dem die Stelle des Brenners vertreten- den Ausblaserohr, welches luftdicht mit derselben verschraubti wird.
Nach dieser Vorbereitung öffnet man den Auslaßhahn der Lusftröhre, und ließt denselben wieder, sobald 20 Kubikfuß Luft aus der Glocke des Kubizirungs-Apparates durch den Gasmesser gegangen siud.
H. 9,
j ür j bestimmt — Iff letzterer vou der kleinsten Art, -— für drei Flammen _ i i è etwa 1% Stunden Zeit erfordert, und [0 arin E ei Po M Gi direkten Messung insoweit
die Anzeige des Zählwerkes muß dann mit der n E L Minnten, baß N Gai Abweichung nicht mehr als 7 i rnb eld beträgt.
Bei den größeren Gasinessern ist dagegen! die angegebene Probe nach Verhältniß der Junhalte ihrer Trommeln mehrmals zu wiederholen, indem man die Glocke jedesmal, wieder so hoh emporhebì, daß der Nullpunkt ihrer Sfala vem Zeiger gegenüber zu stehen kommt,
1241
Gasmesser für 5 Flammen erfordern demnach wenigstens zwei Proben, deren jede nur die Hälfte der vorigen Zeit in Anspruch nimmt. :
Eben so würden die für zehn Flammen bestimmten Gasmesser vier Proben erfordern, wobei 80 Kubikfuß Luft durch die Trommel gehen, Es ist jedoch die Probe hier fünfmal zu wiederholen E damit wenigstens 100 Kubikfuß Luft zur Messung kommen, weil dadurch die Prúsung erleichtert, und ein zuverlässigeres Ergebniß herbeigeführt wird. 5 ;
Eine gleiche Anzahl vou Proben ist auch bei Gasmessern für mehr als ¿chn Flammen zur Prüfung derselben ausreichend, und diese werden etwa 12 Stunden Zeit erfordern. Doch is es zu empfehlen und 1n zweifel- haften Fällen sogar nothwendig, außer jenen 100 Kubikfußen noch einige Kubilfuß Luft mehr durch den Gasmesser zu treibei , um Gewißheit dar- über zu erhalten, daß etwanige Abweichungen die 11 Z+ © als Maximum festgesetzten zwei Prozent der gemessenen Luftmenge nicht überschreiten.
G, : 40.
Die obige Zeitbestimmung gründet sich darauf, daß die Trommel der im wirklichen Gebrauch befindlichen Gasmesser, num ein gleichmäßig ruhiges Licht zu lieferu, durchschnittlich 100 bis 120 Umdrehungen per Stunde machen. Zur Abkürzung des Aichungs - Geschäfts faun indey das den Brenner vertretende Ausblaserohr so weit geöffnet werden, daß dadurch) die Zahl der Umdrehungen auf 150 bis höchstens 160 gesteigert wird.
G 11
Zur Abkürzung des Aichungsgeschäfts können mehrere Gasmesser gleicher Größe, deren Zahl jedoch fünf nicht übersteigen darf, dem angege- benen Verfahren zugleih unterworfen werden, in der Art, daß die Zur Messung benugte Lustmenge aus esuem dieser Gasmesser in deu nächsifol- genden übergeht und aus dem lehten erst in die Atmosphäre entweicht,
Zu dem Ende werden die zugleih der Prüfung zu unterwerfenden Gasmesser in der §. 8 angegebenen Weise auf der horizontalen Tischplatte in eine Reihe neben einander gestellt und uachdem sie sämmtlich bis zur normalen Höhe mit Wasser gesüllt sind (§, 8), wird das Einlaßrohr des ersten mit dem Kubizirungs - Apparate, die Auslaßmündung desselben aber
durch ein Kautschuckrohc mit dem Einlaßrohr des zweiten Gasmessers in Verbindung geseht, Auf dieselbe Weise geschicht die Verbindung des zwei- ten mit dem dritten, überhaupt eines jeden Gasmcssers mit dem näch stfol- genden, während die obere Mündung des leyten von ihnen mit dem Aus- blascrohr versehen wird,
Da bei diesem Verfahren die Luft mit abnehmender Spannung durch die verschiedenen Gasmesser geht , wird die Trommel des lehten, um die- selbe Luftmenge durchzuführen, etwas mehr Drehung als die des ersten machen. Der Unterschied ist aber so unbedeutend, daß er bci der in §, 5 nachgelassenen Abweichung außer Acht bleiben kaun, Ex beträgt z. B., wenn cine Abnahme der Spannung vom ersten bis zum lehten Gasmesser gleich 1 Zoll Wassersäule angenommen wird, kaum 2% auf 1000, also etwa - Prozent, was nur den achten Theil der als zulässig erklärten Abweichung ausmacht.
G 12:
Findet sich nah dem vorstehend beschriebenen Prüfungsverfahren cine Abweichung des Jst- von dem Soll- Fnhalt eines Gasmessers, welche die in §, 5 festgeseßte Gränze überschreitet, so darf die Stempelung in der Negel nicht stattfinden, und der Gasmesser is den Betheiligten gegen Erlegung der halben Aichungsgebühren Nr. 6 des Rescripts vom 10. Juli c. zurück- zugeben.
Js jedoch der durch die vorgenommene Prüfung ermittelte Trommel- | Inhalt an si zulässig, so wird die auf dem Trommelgehäuse befindliche |
Jnhaltsbezeichnung durch den Aichungsbeamten beseitigt, und statt deren der richtige Inhalt darauf bezeichnet. Wenn der Gasmesser noch nicht
mit der Bezeichnung des Inhalts der Trommel versehen war (§, 2), so ist | y_ : J S 4 | andrerseits das Gegengewicht hängt, von solcher Stärke auswählt, daß der
diesclbe von dem Aichungsbeaniten zu bewirken, N of
Hat sich keine, oder doch nur eine solche Abweichung gefunden , welche innerhalb der nah §. 5 zusässigen Gränze bleibt, oder is der rihtige Ju- halt von der Aichungsbehörde verzeichnet, so erfolgt die Stempelung in folgender Weise.
Es wird zuerst das mehrerwähnte Blechkästchen über die Gasuhr ge- seßt und an drei Stellen seines unteren Nandes vom Aichuungsbeamien verloren festgelöthet, so daß die vollständige Verlöthung hinterher in der Werkstatt des Fabrikanten geschehen kann. Damit aber die Richtigkeit der Zählung sier gestellt werde, muß auf eine der Löthstellen, die zu diesem
Behufe ctwas reichlich mit Zinn zu verschen ist, der Aichstempel geschlagen | | eite J fert | Der innere Schenkel reicht mit jeiner ¡irompetenförmigen Münduug bis über
werden.
Ferner muß die vordere Blechwand des oberhalb der wüsten Kammek vorgebanten Kastens auf dem übergreifenden und ringsum verlötheten Nande zweimal, nämlich mit dem Königlichen Adler uud mit dem Stem- pel der betreffenden Aichungs-Kommission, mittel|t vorher aufgeschmolzenex 3inntropfen gestempelt werden, E G :
Endlich ist noch die Nückwand des Trommelgehäuses , ebenfalls auf
L
dem übergreifenden Rande mit einem Zinntropsen zu verschen, und varauf |
der Königliche Adler zu schlagen. e L A Die genannten Stempelungen müsen fo geschehen, daß se zur Hâlste auf den einen, zur Hälfte auf den anderen der zu verbindenden Theile zu stehen kommen, damit eine Trennung derselben nit ohne Zerstörung des Stempels möglich ist. 6, 19. Ueber die erfolgte Aichung und Stempelung ist dem Betheiligten für jeden einzelnen Gasmesser eine besondere Bescheinigung, dle zugleich als
*) Gestattei die Räumli(hkeit ves Lokals die Anwendung einer Glocfe von 6“ Höhe, so daß bie Skala auf 5 Höhenfuße oder auf 25 Kubikfuß eingeríchtet werden kamn, so würde hier die fünfte Probe erspart werden, da schon bei vier Proben 100 Kubikfuß Luft durch die Trommel gegan- gen sind,
Quittang dient, auszustellen, wozu das (sab B.) beigefügte | Muster dient, i ) beigefügte Formular als
Berlin, den 10, Juli 1853.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. oon dexr Habs,
Anlage A.
Beschreibung des Kubizirungs-Apparates für die Aichung der Gasmesser,
__Der genannle Apparat is darauf berechnet, die Kubizirung der Gas- messer, stait durch Leuchigas, mittelst atmosphärisher Luft auszuführen, was bei gleichem Ergebuisse die Zusammenseßung wesentlich vereinfacht, da- her die Kosten der Herstellung vermindert, und eine Erleichterung des Aichungsgeschäftes zur Folge hat,
Auf der beiliegenden Zeichnung is der Apparat im Durchschnitte dar- gestellt, Die Hauptbestandtheile desselben sind folgende :
A. A,A, ist ein hölzerner Bottich von eiwas fonisher Form, oben 3‘ unten 3‘ 6“ im äußeren Durchmesser, und 5‘ 6“ in den Stäben hoh. Derselbe i mit sechs eisernen Reifen umlegt und bis etwa 3“ unter dem oberen Rande mit Wasser angefüllt,
Bei a, befindet si ein Hahn zur zeitweisen Ablassung des Wassers, um es dur neues zu erseßen, was vielleicht alle halbe Jahr einmal nöthig E, B. eine, ín den mit Wasser gesüllten Bottih eintauhende Glocke von cylindrischer Form, oben mit cinem festen Boden geschlossen, am unteren Ende aber offeu. Die Seitenwandung dieser Glocke besteht aus gewalztem Kupferblech von dec Stärke, daß der Quadratfuß nicht unter 2 Pfund wiegt, während zum oberen Boden stärkeres Kupferblech von etwa 3 bis
| 3! Pfd, auf den Quadratfuß zu nehmen, und derseibe außerdem noch durch
ein vou tunen angebrachtes Kreuz zu verstärken ist,
i Die lichte Höhe dieser Glocke is gleich 5‘ *), der lite Durchmesser gleih 2 6“ 35 angenommen, so daß der innere Querschnitt gerade 5 Quadratfuß beträgt.
Demgemäß isst die Kapazität der Glocke für jeden Fuß ihrer Höhe
gleih 5 Kubiksuß. : C. cin Gegengewicht, dazu dienend, vermittelst einer über zwei Rollen laufenden Kette einen Theil vom absoluten Gewicht der Glocke gufzuheben, so daß dieselbe nur einen bestimmten Druck auf vas in ihr abges\perrte Luftvolumen ausüben kann.
Nach den vorhin angegebenen Abmessungen berechnet sich das absolute Gewicht der Glocke ziemlich genau gleich 400 Pfund. Wird uun angenom- men, daß die darin abgesperrte Lust eiue Pressung von 17 Zoll Wasser- säule, oder von 35 Loth auf deu Quadratzoll erleiden soll, so giebt dies 15 Pfund auf den Quadratfuß, also 75 Pfund auf die Querschnittsfläche der Glocke, Weun also die leptere sich in ihrem höchsten Stande befindet, wobei ihr unterer Rand den Wassserspiegel ohne einzutauchen nur berührt, so würde das Gegengewicht 25 Pfund vom Gewicht der Glocke auf- heben müssen.
Fs der Apparat in Thätigkeit, die Glocke also im Nicbersinken begriffen, so verliert dieselbe durch das allmälige Eintauchen ihres unteren Endes ins Wasser immer mehr an Gewicht, und zwar beträgt dieser Verlust für jeden Fuß Senkung nahe 2 Pfund. Damit nun die Pressung der Luft hierdurch nicht geändert werde, muß eine Ausgleichung statifinden , welche dadurch erzielt wird, daß man die Kette, worai einerseits die Glocke und
laufende Fuß derselben 1 Pfund wiegt, :
Zur senkrehten Führung der Glode ist dieselbe an ihrem oberen und unteren Ende je mit zwei seitwärts vortretenden Ohren versehen, von welchen die beiden oberen in der Zeichnung bei bb. angegeben, die beiden unteren aber, da der sie verbindende Durchmesser auf den der ersten normal ist, nicht sichibar sind. Dasselbe gilt von den zu ihrer Führung dienenden vier Leiistangen aus #zölligem Rundeisen, von welchen zwei, D,D.,, D,D,., wie die Zeichnung ersehen läßt, oberhalb, die beiden anderen aber inner - halb des Bottichs in vectifaler Stellung befestigt sind, j
E. E. E. i das zur Abführung der Luft dienende Rohr, in Gestalt eines zweischenlligen Hebers mit 1 Zoll Lichiweite aus Kupfer gefertigt «
den Wasserspiegel empor und wird durh einen am Boden des Bottichs befestigien Dreifuß in vertifaler Stellung erhalten. — Der äußere Schen- fel, welcher seine Befestigung an der äußeren Wandung des Bottichs findet, geht mit einer horizontalen oder etwas austeigenden Abzweigung nuach dem Orte hin, wo die zu aichenden Gaëmesser stehen. Aus dieser Abzweigung gelangt die Luft durch ein flexibles Stäck Kautschuckrohr in die Trommel des Gasmessers, während gleichzeitig der Manometer c. die Spannung der bewegten Luft anzeigt,
Das beide Schenkel verbindende horizontale Rohrstück ruht seiner Länge nach auf dem Boden des Bottichs, auf welchem drei hölzerne Klöye eg, în gleichen Abstäuden, von einander befestigt sind, damit dexr untere Rand der Glocke, wenn diese ihren tiefsten Stand erreicht, nicht auf jenes Rohrstück stoßen und dasselbe verlegen kann.
Im äußeren Rohrschenkel sind bei d und e Hähne angebracht, von denen der erste eine gewöhnliche gerade, der andere aber eine zwiefahe Boh-
*) Bei der Wahl dieser Abmessung is eine Höhe des für die Auf- stellung des Apparates bestimmten Raumes von 11 Fuß im Lichten vor- ausgeseßt, Is ein so hoher Naum vorhanden, daß die Höhe der Glocke um 4 Fuß größer, also gleih 6 Fuß angenommen werden kanu, so kann dies nux erwünscht und dem Aichungsgeschäst fördernd sein,