1883 / 5 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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VBerücsichtigung mir für die fernerweite Behandlung der Angelegens beir geboten bezw. wünschenswerth ersceint.

Da die Rheinufer an vielen Orten bäufizen, bier und da fast asljährlib aufiretenden Uebers&wemmungen ausgeseßt sind, baben si die Bewobner dersclben an die si daraus ergebenden Mißstände in gewissem Grade gewöhnt und einen im Allgemeinen geneigt, den- jelten in aesundbeitlider Beziehung eine geringere Bedeutung beizus Legen, als ihnen zukommt. s i

Selbst ungewöhnlich starke Uebers(wemmungen sind allerdina3 am Rkein mebrfa vorgekommen, obne daß im Gefolge derselben größere Epidemien aufgetreten wären, es läßt sich aber nit bezweifeln, daf die in denselben liegenden s{ädliten Momente bier eben so wenig wie anderswo obne die entsprechende nachtheilige Wirkung auf den Ge- sundheitszustand sein werden. Wenn dieselbe aub vielleibt tur anderweite günstige Umstärde (wie das Klima, die durbfchnittlih günstigere soziale Lage der Bevölkerung 2c.) abges {wäht werden mag, fo tfann dies doc nur bis zu einem gewissen Grade und na Ort und Zeit in sehr vershiedenem Make der Fall sein.

Die jetzige Uebersbwemmung aber ift sehr geeignet, besondere Besorgnisse in dieser Beziebung wah zu rufen, weil sie nicht nur eine garz ungewöhnlide Autdebhnung angencmmen hat, sondern au weil fie im Winter eingetreten ift und sib deshalb die Verbält- nisse aus nahe liegenden Gründen erbeblich ungünstiger gestalten als sort. j

Die nâbste den Behörden zufallende Aufgabe, nämlich die, zu verbindern, daß die Bewobner der übers{wemmt gewesenen Häuser dieselben wieder bezieben, ehe dies obne Gefahr für ibre Gesundbeit gesehen fann, ift zuglei die s{wierigste und namentli deshalb, weil, wie erwähnt, von den Betbeiligten felbst die ibnen daraus er- wabsende Gefahr vielfab untersbäßt wird und andrerseit2 ihre an- derweite Unterbringung, wenn fie den Zweck vollkommen erfüllen foll, für eine ger2ume Zeit erfolgen müßte. -

An mancben Orten wird es zwar unmögli sein, diefer Aufgabe in roilem Maße gere@t zu werden, doch ist es unumgänglich noth- wendig, daß sie in ibrer ganzen Bedeutung überall erkannt und ge- würdigt und von ihrer Erfüllung nit anders als urter wirkli zwingenden Verbältniffen Abfiand genommen wird.

Inwiefern dies bisber thatsählid der Fall gewesen ift, Täßt si Tácsseits ni&t mit völliger Sickerbeit beurtbeilen, ded babe ich aus dem mir gemachten Bericbte ersehen, daß an manten Orten die Bewohner gröftentheils die bei Eintritt des Hocwaßers verlafsenen Wohnungen faft sofort naþh Rückgang desselben wieder in Benußung genommen haben, während die Bebêrden an anderen Orten mit Erfolg ganz besondere An- ftrengungen gema§%t haben, um dies zu vermeiden bezw. zu verbin- dern, aub erbellt die Versciedenbeit des von denselben eingenom- menen Standrunttes zum Theil aus den von ibnen in Bezug auf die UVebersbwemmung erlassenen Bekanntmachungen, von denen ih Kenniniß erbalten babe.

Wo es nit möglich ift, die Wobnunaen bis zur thunli&fsten Wiederberstellung einer gesundbeitgemäßen Beschaffenkeit völlig un- benut:t zu erbalten, wird es si wenigstens rielfaw verhindern laen, daß sie zum Sw@lafen benußt werden, und €ts würde dies, wo es die Verkältnifse irgend gestatten, direkt zu verbieten und die Befolgung der Anordnung zu kontroliren scin.

Wern ach das in Beziebung auf die sanitären Verkbältnifse der Wokbnungen Notbwendige in der unmittelbar nah der Ueber- J{wemmung eingetretenen Nothlage, ni&t überall bat ausgeführt wer- den können, so fommt in Betracht, daß tie Schädigung der Gesund- beit bei der zu frühen Benutzung der Häuser zum großen Theil, all- mätlih, im Laufe von Woden und Monaten erfolgt und si zu- nädst mit der Dauer der Zeit steigern kann. Es ist daher notb- wendig, nab einiger Zeit, wenn die erste Noth abaewandt ift und die Verbältni}e sih im Ganzen wieder einigermaßen geordnet haben, unter Verwendung der Sanitätskommissionen sanitätspolizeilice Revisionen der Wohnungen, welche übers&wemmt gewesen sind und namentlich derjenigen, welce darauf vorzeitig in Gebraub genommen werden mußten, vornehmen zu lassen, damit dann noch nadträglih, die ih als notbwendig ergebenden Maßnabmen zur Verbesserung des Zus standes der Vsohnungea getroffen werden. Die etwa erforderliche Räumung derselben wird alsdann vorauësickchtlih leichter ¿zu bewerk- fteliigen sein.

Die Sanitätskommission zu Dui2burg hat ein sol&es Vorgeben von vornkerein für die erste Hälfte dieses Monates in Aussidt genommen.

Was das zur Wiederherstellung eines gesundbeit2gemäßen Zu- standes der Wohnungen einzuï{lagende Verfabren betrifft, so bat H bei den Medizinalbeamten der Rheinprovinz betreffs der Nothwendig- keit der Desinfektion überbaupt, sowie betreffs der bei derselben anzuwendenden Mittel eine Verschiedenheit der Ansichten bemerkbar gemat.

Vor Allem ift allerdings nad Rüdckgang des Wafser3 eine gründlihe Reinigung der Wobngebäude in allen ihren Ab- theilungen nothwendig, aber dieselbe genügt in der Regel nicht. Es fommt in dieser Beziehung in Betrat, daß meiitens nicht nur Waffer, event. mit Lehm oder anderen äbrlihen in sanitärer Hinsidt wenig bedeutsamen Stoffen verunreinigt, in die Wohnungen eingedrungen ift, fontern daß das Wasser je nab den lokalen Ver- hältnissen mebr oder weniger den Shmut: der Straßen und Höfe und fogar nit selten den Unrath der überflutheten Ack5tritt- und Dunagruben oder den Inbalt der S&mutwasßerkanäle mit si führt und daß mit solchen Steffen Wände und Fußböden der Zimmer und der Nebenräume der Wohnungen verunreinigt werden. In folden Fällen ist häufig die vollständige Beseitigung der ver- unrcinigenden Massen oder der verunreinigten Theile der Wände 2. nicht mögli, oder kann wenigstens nit sofort erfolgen und es wird alëdann die Desinfektion nothwendig. Die von dem Niederrbeinisben Verein für öffentlice Gesundbeitspflege be- tres der Anwendung der Desinfektionsmittel gegebenen Rathschläge Tönnen im Allgemeinen als sachgemäß anerkannt werden und, wenn dagegen die Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Düßel- dorf vom 5. Dezember v. J. (48. Stúck des Amtsblattes derselben Nr. 4) vorausfeßt, daß nach den neuesten Forschungen die Wirksam- keit der Karboljäure und des Eifsenvitricls als Destinfektions- mittel zweifelßaft geworden sei, so kann dies für die bier in Rede stehenden Verbältnifse, bei denen es zur Zeit nicht auf Ertödtung \pezifisder Krankheitskeime, sondern um Verhütung von KFäulniß organiswer Substanzen anfommt, als berebtigt nicht anerkannt werden. Bei der Desinfektion der Zimmer, Kammern, Hausflure 2c. werden die Desinfektionêmittel allerdings nur auf die an der äußeren Slâcde der Wände, Fußböden, Deden haftenden, der Reinigung ents- gangenen Stoffe wirken können, und es ist beispielsweise eine Des- infeftion der unter den Dielen des Fußbodens befindlidea Füllmafse, wo dieselbe Überhaupt erforderli ift, niht dur Waschen der Dielen mit Karbollösung zu erzielen. Ob man zur Desinfektion der Räume Karbolsäure oder \{weflibe Säure oder Chlor verwenden will, fann anbeimgegeben werden, wenn die Anwendung nur in sachgemäßer Weise erfolgt. Leßteres kann nur erwartet werden, wenn mit der Auéführung von Desinfektionen vertraute Personen dieselben ver- rihten oder de [citen und fontroliren.

Was das Wasser in den Kellern betrifft, so ist an einigen Orten die Ansicht hervorgetreten, als ob das Auspumpen desselben unter- bleiben dürfe, so lange der boke Stand des Grundwafsers ein Trodenlegen der Keller unmöglih mat.

_ Dies kann richtig sein, wenn die Keller lediglib dur Grund- waffer überschwemmt find, nicht aber, wenn ihnen zugleih von oben ber Waffer zugeflossen ist. Im lebteren Falle ist anzunehmen, daß unreine Stoffe mit hinein geführt sind, welhe Fäulniz im Kellerwasser erzeugen. Es wird-dbaher letzteres so weit abzupumpen scin, als es das nachdringende Grugdwafser gestattet und der zurüdck- bleibende Rest ist alsdann zu desinfüiren. Hierzu ist in Kellern, welche zur Aufbewahrung ron Nahrungémitteln dienen, Eisenvitriol statt der Karbolsäure zu verwenden, weil die meisten Nahrungsmittel den noch sehr lange in den Kellern verbleibenden Geruch der Karbol-

fâure annehmen und ungenießbar oder do für den Verkehr unver- wertbkar werden würden. : I :

Das Grundwasser kann man in den Kellern sieben lassen, bis das allgemeine Sinken desselben das vollitändige Auëspumpen au2führ- bar mat, und \sich sodann mit Vescitigung des etwa abgcseßten Schlammes begnügen. L

Besondere Berücksichtigung erfordert die Füllung unter den Dielen des Fußbodens in den Erdgeshossen, welche entweder nur durbnäßt oder zuglei verunreinigt sein kann. Auch im ersteren Falle wird dieselbe, wenn sie von vorneberein aus unreinem Material bestanden bat, der Sig si lang binziebender Fäulnißprozefse werden können und muß alsdann beseitigt und dur trocknes, passendes Ma- terial erseßt werden, da eine gründliche Desinfektion kaum ausführbar ist. In allen Fällen, wo die Dielen bereits {adbaft waren, ift die Beseitigung der Füllung sehr rathsam, auch wenn eine be- sondere Verunreinigung sie nit geradezu nothwendig machen sollte, weil die Dielen, wenn sie auf der dur{näßten Unterlage liegen bleiben, bald völlig verfaulen oder dur Schwamm zerstört werden würden. 7 i:

Die Entfernung des Abpußes von den Wänden i|ff sowobl deshalb dienlid, weil dadurch die Austrocknung derselben er- beblich bes&leunigt wird was oft von wefentlihem Belang ift —, als aub weil dadurch unreine Stoffe, die sib etwa mit dem Wasser in die Wände gezogen haben, sicherer unschädlid gemadt werden, als es dur Abwaschen der Wände mit Desinfektionsmitteln ge- seben könnte. i E

Von den beiden eben erwähnten Maßregeln ift nur in verbältniß- mäßig seltenen Fällen Gebrau gemacht worden, zum Theil aller- dings wahrscheinli deshalb, weil fie die Benußung der Räume für längere Zeit unmögli maten. E A

Was die Austrocknung der Wände betrifft, so ist dieselbe bis zu einem gewissen Grade am \chnellsten durÞ Anwendung großer eiserner Körbe zu bewirken, in welhen Kekes verbrannt werden. Dieselben sind namertliÞ in Neuendorf bei Coblenz in größerem Umfange und mit augenscheinlid gutem Erfolg angewandt worden und zwar derart, daß der Fußboden des au8zutrocknenden Raumes mit einer mebrere Centimeter starken Schicht reinen Sandes über- dedt, der Kokeëkorb aber die Wände entlang allmêhlih von einer Stelle zur anderen gerückt wurde. Der si stark erhizende Sand begünstigt zuglei die Austrocknung des Fußbodens. 2 :

Die Erfahrung bat übrigens bereits an mebreren Orten gezeigt, daß die Warnung vor der Gefahr der Koblendunstvergiftung bei An- wendung der Kokskörbe, welche in der vorerwähnten Bekanntmachung der Königlichen Regierung ¿u Düsseldorf ausgesprochen ist, eine wobl-

egründete gewesen ist. Auch bei Perfonen, welbe si in dem über

den fo gebeizten Räumen liegenden Stockwerk aufhielten, haben si bie und da, wenn au bisber nur leihtere Anzeichen beginnender Kokblencrpdvergiftung bemecrktar gemacht. i

In niedrigen Räumen kann es nothwendig werden, die Dee dur ein über dem Kokskorbe angebrahtes Eisenblech vor zu starker Erbißung zu \{ütßen. G

Die Anwendung der Kokeékörbe wird in der Regel unter polizei- liSer Leitung und Aufsicht gehalten und während der Nathtzeit ganz auêge’ett werden müfffsen.

Mehrfacb is die Frage aufgeworfen worden, cob die Kokeskörbe besser bei vers{lofsenen oder bei geêffneten Fenstern und Thüren be- nuBt werden. A

Ersteres ift an sib wüns{en8werther, weil dadur die Hiße in dem betreffenden Raume gesteigert und die Einleitung der natürlichen Ventilation durch die Poren des Mauerwerks am fräftigsten gefördert wird, ist aber nur da zweckmäßig, wo es möglich ift (etwa durch eine Oeffnung, welbe aus dem Raume in einen gebeizten Swornstein führt) der erhizten Luft, die zugleih mit Wafserdunst ge- s{wängert ift, einen kräftigen Abzug zu gewäbren. Andernfalls ist der durdaus nothwendige Luftwe%fel durch Offenhalten der Fenster und Téüren zu bewirken. Auch die gewöhnlichen, ortsüblihen eisernen Oefen fördern bei fortdauernder genügender Heizung die Austrocknung wesentli, wenn damit die erforderlide Ventilation verbunden wird. Eine Kontrole über die ordnungëmäßiae Verwendung der so reih- lid an Unbemittelte vertheilten cisernen Oefen und Koßblenvorräthe dürfte sebr wünschentreerth sein.

Die Räumung der Abtritts8gruben, welche an mehreren Orten sofort na§ NRückzang des Wassers angeordnet und bewirkt worden ist, muß an sib als zweckmäßig erkanni werden, hat aber nur tann vollen Nußen, wenn sie mit einer Besictigung der entleer- ten Gruben verbunden wird, da letztere in ihrem bauliwen Zustande durch die Uebersbwemmung leit Schaden gelitten haben können, welcher ausgebestert werden muß, um sich daraus für die Folge er- gebende sanitäre Mißstände zu verhüten. e

Fast überall ift den Brunnen die erforderlibe Berücksichtigung zu Theil geworden und für die Zeit ihrer Unbrauchbarkeit wegen anderweiter Versorgung der Bevölkerung mit Wasser das Erforder- lide veranlaßt worden. Die Wiederbenußung übers chwemmt ge- wesener êöffertliter Brunnen wird, von beionderen Notbfällen ab- gesehen, soweit es sch um Entnahme von Wasser zum Trinken und Kocen handelt, nit früber erfolgen dürfen, bis dur eine technishe Untersucbung festgestellt ist, daß dies ohne Gesundbeit2gefabr ge- schehen tann. Bemerkenswerth ist, daß an einzelnen Orten vorhan- dene Abessinisde Brunnen ein gutes Wasser geceben babkn, während die übrigen Brunnen verunreinigt und unbraubbar geworden waren.

Dem Zustande öffentlicher Anstalten, wie Schulen, Waifsenhäufer, Gefängnisse 2c. wird überall eine besondere Sorgfalt zugewendet werden müfsen. Schulen wurden mehrfach bereits wieder in vollem Betrieb gefunden, obgleih der Zustand der Lokalitäten nob zu erbebliden Bedenken Veranlassung gab. Eine nathträgliche fanitätspolizeilide Untersubung derselben Art, wie se im Vor- stehenden betreffs dec Wohnungen als z¡weckmäßig bezcihnet worden ist, ist für die übershwemmt gewesenen öfentlihen Anstalten unum- gänglih nötbig.

Damit die Bebörden für die bevorsteßende Zeit über den Gesundheitszustand der Bevölkerung der übershwemmten Distrikte in ausreicender Weise unterri{tet erhalten werden, um namentli beim Auftreten ansteckexder Krankheiten oder sonstiger Epidemien rechtzeitig eingreifen zu können, werden die wegen Anmeldung derartiger Krank- beitéfälle bestehenden Vorschriften besonders ftreng zu bandhaben und wo erforderli zu versbärfen sein. Von besonderer Wichtigkeit sind in diefer Beziehung alle Arten des Typhus, Ruhr und Diphtheritis.

Indem ih Ew. Excellenz ganz ergebenst ersuche, vorstehende Ver- fügung zur Kenntniß der betheiliaten Behörden und Personen zu bringen, au das sonst Grforderliße in der Sache gefälligst zu ver- anlaffen, bemerke ic zugleih, daß es zur Dur§führung der noth- wendigen Maßregeln zweckmäßig sein wird, in den größeren Städten, foweit dies nochþh niht gesheben, Lokal- oder Bezirkskommissionen zu bilden, welhe die Sanitätskommissionen zu unterstüßen, insbesondere über die thatsählihen Verhältnisse der Bezirke, für welWe sie gebildct sind, Bericht zu erstatten, die Aus- führung der Anordnungen der Sanitätzkommission zu veranlassen und zu überwachen und sofort Anzeige über alle Vorkommnisse, die für die Thätigkeit der Sanitätskommissionen von Interesse sind, zu erstatten und namentli§ unverzüglih Mittheilung zu machen haben, wenn der Ausführung der getroffencn Anordnungen Widerstand ent- gegen aeseßt werden sollte.

Der Minifter der geisilihen, Unterribts- und Medizinal-

Angelegenheiten. Goßler. An den Königliben Ober-Präsidenten, Wirklien Gebeimen - Rath Herrn Dr. von Bardeleben Excellenz zu Coblenz.

Bericht über die Wirksamkeit des Kaiserin Augusta- Vereins für deutshe Töchter im Fahre 1881.

Indem der Verwaltungsrath des Kaiserin Augusta-Vereins si der statutarishen Verpflihtung über seine Wirksamkeit im

verflossenen Jahre Beri®t zu erstatten und über die geführte Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hierdur entledigt, hat er zunächst hervorzuheben, daf die Ansprüche, welche an den Verein erhoben wurden und seit einer Reihe von Jahren ay;

gleiher Höhe fih erhielten, zum ersten Male eine merflige

Abaahme aufweisen. Da nah einem aus der Natur der Verhältnisse sich ergebenden und von dem Verwaltungz. rath seit Beginn seiner Thätigkeit befolgten Gru saße regelmäßige Erziehungsbeiträge den hülfsbedürftigen Töchtern der im Kriege gefallenen oder in Folge des Kriegez verstorbenen Dffiziere und Militärbeamten bzw. der ibnen gleihgeftellten Träger des Rothen Kreuzes nur bis zum vol: endeten 17. Lebenéjahre gewährt werden, seit Beendigung dez Krieges mit Frankreich aber 11 Jahre verflossen find, so wird eine allmäglihe weitere Abnahme der Zahl der Pflegebefoÿle: nen auch in der Folgezeit zu erwarten sein. Neue Anmel: dungen treten nur noch vereinzelt hervor.

Es betrug x Die Zahl der durch regelmäßige Beihülfen untersiüßten TöŸter

Die Summe der ihnen ge: währten Unterstüßungen

1875 61 10 875 1876 61 11850 1877 63 12075 ,„ 1878 61 11325 1879 58 179; 1880 59 11275 „„ 1881 52 10 425

Von den leßtgedahten 52 Töchtern erhielten 20 in Rüg- sicht auf ihre bedürftige Lage eine jährlihe Beihülfe von je 300 M, die übrigen 32 Tötter eine jolhe von je 150 Æ, diz in balbjährigen Raten ausgezahlt wurden. Außerdem wurden 7 Töùtern, wel&e das 17. Lebensjahr überschritten hatten, be- hufs ihrer weiteren Ausbildung zum Lehrerinnenfathe außer: ordentlihe Unterstüßungen im Gesammtbetrage von 1200 #4 bewilligt, 135 M mehr als in 1880. Die Gesammtzahl der unterstüßten Töchter betrug demnach 59 gegen 65 im Jahre 1880. Die vom Schaßmeister des Vereins für das verflossene Verwaltungéjahr gelegte Rechnung ist mit den Belegen ver- gliwen und richtig besunden worden. Nach derselben be trugen:

I. die Einnahmen:

an Bestand aus dem Jahre 1880 2172 M. 26

einmaligen Beiträgen ...,., E Z fortlaufenden Beiträgen. . . 166 „— eingezogenen Kapitalien. .. ., 7600 , Hinsen von belegten Kapitalien . 3729 50

Summe der Einnahmen. . . . ,, 13 694 S 76 Il. die Ausgaben:

an regelmäßigen Erziehungsbeiträgen . 10 425 M

außerordentlichen Unterstüßungen . 1200

Verwaltungsausgaben . . .,, 65 60

Sue de Aa 11 690 f 60 #

Es bleibt mithin ein Bestand baar von 2004 f 16 TIL, der Vermögensbestand:

Dem Baarbeftande tritt hinzu der Rest eines Hypothekenkapitals à 5 Proz. A

Deninach betrug am S(&lusse des Jahres 1881 das Vermögen 75 204 M 16 4}

Am Sqghlufse 1880 betrug das Vermögen 829729 W

Dasselbe hat sich demna vermindert um 7 763 f 10

Bei dem vorstehend nachgewiesfenen Vermögensbvestande läßt sih mit Sicherheit voraussehen, daß für die Zeit, welche der Wirksamkeit des Vereins noh beschieden ist, allen an den- selben ergehenden, nach den Statuten berechtigten Anfordi- derungen mit den vorhandenen Mitteln genügt werden kann.

Der Verwaltunasrath. Krüger, Vorsißender.

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73 200 M

Im coberen Vestibül des Kuntgewecrbe-Museums sind für die Zeit bis zum 31. Januar die zu der kunstgewerblicen Konkurrenz um Staatspreise für das Jahr 1582 eingegangenen Arbeiten zwei Pianinozehäuse, fünf Tafelaufsäte in glasirter Thonwaare, ein Paar Altarleuhter in vergoldeter Bronze und vier Stuzzubrgebäuse.in Marmor mit Metallmontirung zur Ausstellung gelangt. An Stelle der Ausstellung japanischer Malereien, die anu 31. Dezember geschlofsen wurde, wird eine Ausstellung von Leder tapeten und verwandten Arbeiten vorbereitet.

Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Wie die „Ostdeutste Presse“ meldet, haben auf der Weichsel unterhalb Fordons Eit- stopfungen stattgefunden, weshalb die Brabe fortdauernd steigi, so daß Ueberschwemmungen befür&tet werden. Das Wetter ift trocken und falt. ;

Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Nah weiterer Meldung der „Ostdeutschen Preffe* ist die Weicbsel stellenweise übergetreten; die Trajekte bei Culm, Marienwerder und Fordon sind unterbroden, die Bewohner der Weichselniederung sind telegraphi]d gewarnt. Auf der Brabe und Weicfel treibt Grundeis. Der Wasserstand der Brabe war Vormittags 10 Uhr 2,10. Auch die Netze ist über ibre Ufer getreten.

Cöln, s. Januar, Abends 7 Ubr 30 Minuten. (W. T. B) Der Rb einp egel zeigt bier 8,62, in Coblenz 7,86, in Binger brüd 6,00. Wetter hell bei leihtem Frost. :

Côln, 6. Januar. (W. T. B) Der Nbein is bier, in Coblenz, Bingerbrück, Mainz und Mannheim in langsamem Fallen begriffen. Aub der Neckar in Heidelberg und Mannkbeim fällt. Hier in Cöln berrschtt Nebel bei 2 Grad Wärme. Da das Barometer fällt, so befürdtet man s{lechtes Wetter und Wind. Das Elend in den fleineren überschwemmten Ortschaften in der Nähe wird tägli größer, sodaß die ausgiebigste Hülfe geboten ist.

London, 4. Januar. (Allg. Corr.) In Folge des ankaltenden Regens ift die Themse seit voriger Woche um 2 Fuß gestiegen und hat bei ihrem Austritt fast die ganze Umgegend von Windsor und Eton unter Waßer gesetzt. Verbeerende Ueberschwem-“ mungen sind auch in Leicester]hire, Northamptonshire und Notting- bhamjshire eingetreten. Dörfer sind übershwemmt und Chausseen stehen meilenweit unter Waser.

Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Die Seine ift noch immer E l en und hat den Waßerstand des vorigen Monats über

en.

„Das Spielzeug des Teufels*, die Auétstattungsfeerie des Wil- belm-Theaters, wird allabendlih vor gut beseztem Hause aufge“ führt und beifällig aufgenommen.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). DruckÈ: W. Elsner. Vier Beilagen

Berlin:

(einshließlich Börsen-Beilage).

: Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger

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Berlin, Sonnabend, den 6. Ianuar

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Inserate für dea Deutsben Reihs- und Königl. Defffentlih

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

1. des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl.

Preußishen Staals-Anzeigers: 3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionenr

R Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. Bs ÆE

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

e 9 er Anzeiger. 7 | 5. Indnstrielle Etablissements, Fabriken | und Grosshandel.

| 6. Verschiedene Bekanntmachungen. ete. | 7. Literarische Anzeigen.

| 9, Familien-Nachrichten.

4. Verleosung, Amortisation, Zinszahiurg | 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

beilage. F

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5

Inserate nebmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Shlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunonucen - Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten bescbriebenen Die- ner Otto Hermaun Kessel, am 14. Februac 1851 zu Senftenbütte geboren, welcher sich verborgen «ält, ist die Untersubungshaft wegen Kuppelei in actis

im Termine beridtizten Vertheilungéplan

sowie mit dessen Auëführung einrerftanden \ und die Rebnung des Verwalters anerkenn

zu verhaften und in das Untersubung2gefängniß zu M x lla tate gd E S Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, fer Serblssreiderei zut Sinsicht ausliegen. den 23. Dezember 1882. Königlibe Staatzanwalt- ge zen N L na E : S saft am Landgerict I. Beschreibung: Alter 31 RED des K. Amtsgerichts, Jahre, Größe 174 cm, Statur mittel, Haare bell- Zink, K. Sekr, braun, kraus, Stirn bob, s{räg, Bart, Swnurr- [38284 E und Paltenbart, Laon, sonsi nes, Augen- | 195284] Aufgebot. rauen dunkelblond, Augen blaugrau, Nase lana, Fs ift das Auf folaen bes Mund gewöhnlib, Zähne vollständig, Kinn a Es ist das Aufgebot folgender Urkunden : e Bt ans dah Gesichtsfarbe blaß, chprace deuts. De?ondere Kennzeichen: auf rechter bahn-Gesellsbaft unterm 21. Januar 1882 aus Brust zwei braune Leberflecke. gestellten Depositionëseines Nr. 357 übe (888] L 10 Stück Berlin-Anbaltiscbe Stamm-Aktien, Der gegen den Strafgefangenen, Fabrikarbeiter * E even Stamm Alien der Rütmänliche

Eduard Mitteldorf aus Witten unterm 19. Juli 1881 erlaffene Steckbrief ist erledigt. Zserlohn, den 2. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

[53917] Ladung. Ae Tiede Otto NaasE, K Zabre alt, | auf zuleßt in Charlottenburg wobnkaft, défsen Aufent- z c ; L halt unbekannt ist und welbem zur Last gelegt wird, den 31. März 1883, Vormittags 115 Uhr, am 19., 24., 26. Oftober und 3. und 5. November cr. den Artillerie-Schießplayß bei Tegel innerhalb der Sicherheitsgräben unbéefugt betreten zu baben, Vebertretung gegen die Polizei- Verord. vom 27./11. 1867, wird auf Anordnung des Königliben Amts- gerichts II. bierselbst auf den 6. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlibe Scböffen- geridt in Alt-Moabit, Portal 111, Zimmer 33, zur | Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentshuldig- | [54611] tem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge- s{ritten werden. Berlin, den 16. Dezember 1882. Drabuner, Geritsschreiber des Königliben Amts- gerichts II.

[54772]

8208 und 8222 über je 100 Thaler,

wird. L Berlin, den 26. August 1882, / Königliches Amtsgerit I., Abtheilung 54.

Aufgebot.

Ladung. 34 Jahre alt, dessen Aufenthalt unbekannt ist, | Forderungen und Ansprüche, sowie Alle Diejenigen,

und welchem zur Last gelegt wird, am 18. welche an die von genanntem Kaufmann Hans Abl- | [gg erklärt und der Eigenthümer des belasteten

—_—

September 1881 zu Friedrich S mann befessenen, im Gerichtsbezirke des biefigen filiedolea zu baben, ohne A Besite N Amtêgeribteë in den Gemeinden Rinkenis und Gra- diesem Gewerbebetrieve erforderliben Gewerbe- | Venstein, und im Eutsbezirk Gravenstein belegenen seins gewcsen zu scin Uebertretung gegen §8, 1 Grundstücke dinglicbe Ansprüche zu baben vermeinen, und 18 des Gesezes vom 3./7. 1876 (BIES auf N e dieselben bis spätestens zu Anordnung des Königliben Amtsgerichts 11. hier- | dem hierdurch auf

selbst auf den 6. März 1883, Vormittags M ven LO. Vebenar 1883, 10 Uhr, vor das Königlibe Sböfengeridt in| R IRAS LO E Alt-Moabit, Portal IIl., Zimmer 33, zur Haupt- | angeseßten Aufgebotstermine bierselbst anzumelden, verhandlung geladen. Aut dei unents&uldigtem Aus- | widrigenfalls sie auf ferneren Antrag mit denselben bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. | Verden auëgeschloften werden. aHe Berlin, den 22. Dezember 1882. Drabner, Ge-| Fleusburg, den 21. Dezember 1882, ritsschreiber des Königliden Amtsgericts II, Königlihes Amt2gcriht. 2, Abtk.

Brinkmann. Subhastationen, Aufgebote, Vor- [860] Aufgebot

5 ladungen M dergl. Auf den Antraz der Frau Kreiêtarator Auguste [780] Oeffentliche Zustellung. __ | Urban, verwittweten Lemke, geb. Beer, in Sauden, Der in Cöln wobnende Scblosser Jean Derkfen, | ri:d deren Sohn erster Ebe, der Bäckermeister vertreten dur Rectzanwrait Scüller in Coln, | Franz Ferdinand Lemke, welcher sid zuleßt in klagt gegen seine Ebefrau Anna Sophia, geborene | Sauden aufgehalten und von desen Leben und Auf- Brehmer, früber in Cöln wohnend, „leßt obne be- | enthalt seit dem Herbst 1871 keine Nabricöten mehr kannten Wohn- und Aufenthaitsort, mit dem Antrage: eingegangen sind, aufgefordert, sh spätestens im „Das Königliche Landgericht wolle die zwischen | Aufgebotstermin den Parteien bestehende Ehe für aufgelöst er- | den 13. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, klären und der Beklagten die Kosten des Rects- | bei dem unterzeineten Gericht zu melden, widrigen- streits zur Last legen“ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. und ladet die Beklagte zur mündlichen Verbandlung Hohenstein, den 30. Dezember 1882. des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kal. Königliches Amtsgericht. I, Landgerichts zu Cöln auf den 28. Februar 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen | [779] bei dem geda{ten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu Die Ebefrau des Maurers HeinriH Zingraf, bestellen. —— E ._ | Bertha, geborene Nettenbeck, zu Düsseldorf wohnend, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer | hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ebe- Auszug der Klage bekannt gemacht. mann bei der I. Civilkammer des Königlichen Land-

R Verbeeck, gerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungéklage er- Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. S und A ca, Verbanblunestermin auf den Z Es . , Morgens r, bestimmt. [795] Oeffentlihe Ladung. Der Gerichts\c{reiber des Kgl. Landgerichts :

Betreff. Steinbäufer. Zirangsvollstreckung in das unbeweglihe Vermögen O

der Oefonomen-Wittwe Kunigunde Wicklein [47209]

4 von Neufang. Der Möühlenbesfizer Wilhelm Lüttzau zu Oft-

Dem Dekonomensohne Georg Wicklein von Neu- | haringen und die Wittwe des Tagelöhners Heinr.

fang, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wird hiemit | Specbt, Friederike, geb. Jäger, zu Golmbach baben eröffnet, daß in bezeicneter Sache Termin zur ge- | das Aufgebot der Herzogl. Braunschw. LUndes\cbuld- rihtliwen Vertbeilung des Strichserlöses auf vershreibungen vom 1. Januar 1868 Serie I. BENRETaD f É Vier 1883, E e. S nd Nr. A g über 190 Tblr. S E Is G eantragt. Die Inhaber dieser Obligationen werden Geschäftszimmer Nr. 39 des K. Amtsgerihts Kronach | aufgefordert, spätestens in dem auf anberaumt is. : den 12. Mai 1883, Derselbe wird biemit aufgefordert : : Morgens 112 Uhr,

1) binnen zwei Wochen bei Meidung der Nicht- | vor Herzoglihem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an- berüdsitigung bei Aufstellung des Verthei» | geseßten Termine ibre Rechte an diese Obligationen lungêplanes unterVorlage der Beweis-Urkunden | anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten | falls die Kraftloserklärung der Ürkunden erfolgen befindlichen Beweismittel seine Ansprüche mit | wird.

Angabe des Betrages in Haupt- und Neben- | Brauns{hweig, den 28. Oktober 1882.

ace, des Grundes der Forderung, sowie des Herzoglibes Amtsgericht. IY. eansprudten Ranges bei dem K. Amtsgerichte L. Rabert.

dahier anzumelden ;

2) im Verhandlungêtermine zur Erklärung über | [47208] den Vertheilungsplan, die darin eingestellten Der Postsekretär Ernst Rotbe zu Berlin und der Ansprüche und die vom Verwalter gestellte | Sch{rannenmeister Julius Reinhardt ¡u Kaufbeuren Rechnung sowie zur Ausführung der Ver- | haben das Aufgebot der Antheilscheine der Herzogli

Zuglei wird dem Georg Wicklein bekannt ge- geben, iy die esolalen Pamelbanges sowie der Ent- J. I c. 173 81 verhängt. Es wird ersucbt, denselben | qur des Berthetlurgéplanes während der legten

g E | y Wocbe vor dem Vertbeilunaëtermine auf untkersertig- | zumelden und leßtere vorzulegen, widrigenfalls die

a. des dem Kaufmann Ernst Gut zu Leipzig von der Hauptkafse der Berlin-Anhaltisben Eisen- 50 Tblr

Eisenbahnen-Aktien-Gesellsbaft Serie E. Nr.

von dem Rae Ernft Gut, resp. von dem Auf- [777] B f t Jever des pathologisden Instituts der hiesigen | L‘ ctann machun L -_- e C E S è Charité O. Hübner hier beantragt. Die Inhaber g der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem

vor dem unterzeibneten Geribte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen

Auf Antrag des Hofbesißers Es3march in Rinkenis in Vollmaht des Kaufmanns Hans | Nr. 5 4. des Grundbu&s8 von Ovenbausen Band VIL. Ahlmaun, in Firma Haus Ahlmann in Gra- | Blatt 324, eingetraaen für den Matbias Guthmann venstein, werden mit Ausnahme der protokollirten | in Ovenbausen als Cessionar der Tberese Kirbbof Giäubiger Alle Diejenigen, welbe an den genannten | in Godelbeim in Höhe von 190 Thaler aus der Ur- Der Handlungégebülfe Herrmann Eduard Haase, Kaufmann Hans Ablmann undan die bezeichnete Firma | funde vom 27. Februar 1819 werden für ausêge-

Toma/schke

e, | tragt. Die Inbaber dieser Urkunden werden aufge-

et | fordert, spätestens in dem auf E den 12. Mai 1883, Morgens 11 Uhr,

Kraftlozerklärung der Urkunden erfolgen wird. Braunschweig, den 28. Oktober 1882. Herzoglibes Amts3geribt. IX. L. Rabert.

[785] Bekanntmachung.

zember 1877 über die Post Abth. II1. Nr. 15 de

vor dem Herzoglicen Amtsgerichte, Zimmer 27, an- geseßten Termine ihre Redbte an diese Urkunden an-

R Stüblau auf eigene Ordre aezoaene Wechsel über 203 (zweibundertdrei Mark)

wird für kraftlos erflärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller ur Last. Pr. Stargard, den 5. Dezember 1882. Königlides Amtsgericht. Ila. Tomaschbke. [782] Zm Namen des Königs! In der Valentin Polega'’s{en Aufgebotssacdbe,

F „erkennt das Königlibe Amts8geribht zu Wongrowiß dur den Amtsrichter Baumm für Ret:

Dur Ausë\ch&lufurtbeil des biesigen Geribts vom 1) die Hvpotbekenurkunde über 49 Tblr. glei

-

10, November 1882 ist der Zweighvpothekenbrief | 147 4 Darlehn, eingetragen aus der notariellen

is

über die dem Altsiver Christoph Schafat cedirten Obligation vom 5. Februar 1863 am 9. Februar on der Hvvotbekenurkunde vom 18. De- | 1863 für den Einwobner Matias Radlicki zu Zelice

8s | in Abtbeilung III. Nr. 3 des dem Eigentümer

| Grundbublatts Perdollen Nr. 24 für kraftlos | Valentin Volega gehörizen Grundstücks Dorf Zelice

erklärt. - Labiau, den 22. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht.

Peter Mühlhausen, Lehrer, Beide in Thedingen

gemeinschaft ausaesprocben. Saargemünd, den 39, Dezember 1882.

ezem kretäc :

\{lußurtbeil publizirt : l Die Rette Dritter auf die Post Abtb. IIl.

\cklofsen, die darauf bezüaliden Urkanden für fkraft-

Grundftücks ermättigt, die Lösung der aufgebotenen Post zu beantragen. Von Recdbts Wegen. Höxter, den 22. Dezember 1882, Königliches Amtëgericht. v. Varendorff.

[772] In Sacken der Administration der Spar- und Leibkafse zu Emkendorf, vertreten dur& den Recht2anwalt Wille in Rendéburg, á Klägerin, geaen den Käthner C. D. Th. Döring in Langwedel, : Beklagten, Wegen Zwangs8verkauf der beklagtiscen -Kathen- stelle, ist Termin zu Publikation dcs Aus\&lufurtheils an- beraumt auf Mittwoch, den 17. Januar 1883, Morgens 10 Uhr, Nortorf, den 22. Dezemker 1882, Königliches Amtsgeribt. aez. Boeger. Aus8gefertigt :

(Unterscrift), Geridtsscreiber des Königlichen Amtsgerichts. [781] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Müblenmeisters Gregor Hof- meister zu Swolow erkennt das Königliche Amts- geridt zu Stolp unterm 23. Dezember 1882 dur den Amtsribter Dunst für Ret: der Hypothekenbrief über die auf dem Wobn- banegrundftück Nr. 149 des Grundbuchs3 von Stolp aus der Schuldverscbreibung vom 17. Fe- bruar 1869 für den Müblenmeister Gregor Hoffmeister zu S{brceolow Abtb. 11]. Nr. 4 cin- getragene, zu fünf Prozent verzinsliche Darlehn2- forderung von 1690 Thaler

wird für kraftlos erklärt.

Von Rechbts Wegen.

[786] Jm Namen des Königs!

In Saten, betreffend die Provokation auf Todes- erklärung des Büdnersobnes Johann Gottlieb Gre- gurke aus Padligar, erkennt das Königlibe Amts- N in Züllichau,

a der am 19. Oktober 1833 in Padligar geborene Johann Gottlieb Gregurke, wie biermit geschieht, für todt zu erklären und die Kosten des Verfahrens der Extrahbentin aufzuerlegen. Von Recbts Wegen. Züllichau, den 23. Dezember 1882, Königliches Amtsgericht. IT.

787] Zm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Schmiedemeisters Joßann Sikorski zu Hob-Stüblau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pr. Stargard dur den Amtsrichter

für Recht : der am 24. Juni 1881 fällige vom Besitzer Josef Dárgaszewski zu Hoh-Stüblau acceptirte,

tbeilung zu ersheinen, widrigenfalls angenom- | Braunsdw. Prämienanleibe vom 1. März 1869 | men würde, daß er mit dem aufgestellten oder * Serie 3947 Nr. 24 und Serie 586 Nr. 27 bean-

Dur Urtbeil des Kais. Landgerichts zu Saarge- münd vom 13. November 1882 wurde die Trennung der zwisben der Sophie Biermacher, Ebefrau von

und ibrem genannten Ebemanne bestandenen Güter-

der beutigen öffentliben Sitzung folgendes Aus-

Band I. Blatt 3, gebildet aus dem Hvvotheken- sein vom 10. Februar 1863 und der notariellen Obligation vom 5. Februar 1863, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgaebotsverfabrcn3 werden dem Eigenthümer Valentin Polega auferlegt. Wongrowigt, den 30. Dezember 1882, Königlibes Amt3gericht.

, | [788] Jm Namen des Königs! Auf den Antrag des Rittergutsbesiter2 Theodor v. Jackowski zu Gr. Jablau erkennt das Königliche

Amtéêgerit zu Pr. Stargard durH den Amtsêri§ter

Der Oberse Toma! (ke Erren. für Ret: das Sparkassenbutb der biesigen Krei#svarkafe [790] Nr. 64 über 25 Tblr. 23 Sgr. 10 Pf. auf den Von dem unterzeibneten Amtsgeribte wurde in Namen des wvecftorbenen Landshaftsrathes8,

C C

Hrvacint v. Jackowski lautend, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt. Pr. Stargard, den 5. Dezember 1882, Königli&es Amtsgericht. IlIl…a. Tomaske.

[783] Zm Namen des Königs3! e In der Simon Kabacinékisben Aufgebottsade

n 33/82 crkennt das Köriglide Amtegeri&t zu ongrowiß durch den Amtsrichter Vaumm

für Retbt:

1) die Hvpotbekenurkunde über 71 Tblr. 20 Sgr. glei 215 Æ rüdständiges Kaufgeld, eingetragen euf Grund der Adjudikatoria vom 21. Dezember 1849 und der Kaufgelderbelegungsverbardlung vom 10, April 1850 am 14. Avril 1853 für die Streitmasse Julius Rothmarn in Wongros wiß wider den Wirth Woycieb Bauach zu Sarbia in Abtbeilung II1. Nr. 2 des dem Eigen- thümer Simon Kabacirski gebörigen Grunds- fftüdckes Ocbodza Blatt 14 gebildet aus dem Hy- vothekensdein vom 14. April 1853, dem Zu- \chlagsurtbeil vom 21, Dezember 1849 und der KaufgelderbelegungEverbhandlung vom 10. Arril 1850 wird für kraftlos erflärt;

2) die Kosten des Aufgebotsverfabrens werden dem Eigenthümer Simon Kabacirsfki auferlegt.

Wongrowiß den 30. Dezember 1882,

Königliches Amtsgericht.

[796] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Amtsgerichts - Sekretärs

Rübenbagen zu Ellrib, des den nacstehenden Spe-

ziolmafsen bestellten Pflegers, erkennt das Königlicbe

Amtsgeribt, 11. Abtbeilung, zu Ellrid, dur den

Amtsribter Althaus für Ret:

Alle unbekannten Berectigten werden mit ihren

Ansprüben auf folgende, in der Jüncmanrschen

Subbastationssade zur Hebung gelangten und als

Spezialmafsen zur Hinterlegung gebrachten Forde-

rungen, als:

1) die im Grundbucbe von Liebenrode Band IF. Blatt 401 Abtbeilung IIï. Nr. 4 einagétra- gene Hypothek des Advokats Carl Swulze zu Liebenrode aus dem Zweigdokumente vom 27. August 1816 von 1818 M,

2) die daselbst Abtheilung II1. Nr. 4 für Do- rothee Sophie Molle, später verehclidte Siegfried, zu Liebenrode aus dem Zweigdoku- mente vom 27. August 1816 eingetragenen 3090 4,

3) die daselbst Abtheilung TIT. Nr. 4 für Hen- riette Friederike Charlotte Molle, nabmalige Ebefrau des Oekonomen Brechel zu Kehm- stedt, aus dem Zweigdokumente vom 27. August 1816 eingetragenen 3090 4,

4) d’e daselbft Abtbeilung 111. Nr. 8 für den Barquier Mever Cohn zu Nordhausen aus der Schuldurkunde vom 28. März 1851 ein- getragenen 1800 A,

5) die daselbst Abtheilung Ill. Nr. 9 für den Banquier H. C. Oppenheimer zu Nordhau- sen aus der Obligation vom 28. Juli 1851 eingetragenen 3990

ausges&lofsen, dagegen werden dem Oekonomen Emil Brecbel aus Kehmstedt und der Ehefrau des Oekonomen Friedrid Stier, Holdine, geb. Brehel, aus Buhla als Miterben des verstorbenen Oekono- men Wilhelm Bre(bel zu Kehmstedt ibre Rechte an der oben unter Nr. 3 erwähnten Spezialmasse vor- behalten. Die Kosten des Verfahrens werden aus den betr. Spezialmafsen entnommen.

Ellrich, den 19. Dezember 1882.

von Schmiedemeister Johann Sikorski zu Hoch-

Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung.

angie Bp aer wun)