1883 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

an cia foles Märten glaube, wie es hier der Abg. Liebknect auf- getisdt habe. Seine politishen Freunde und er würden si der Resolution Lipke anschließen, da fie glaubten, daß auf diefe die meisten Stimmen den sozialdemokratischen Tendenzen gegenüber sich vereinigen würden.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. Liebknect habe ihm vorgeworfen. er betrachte die Sozialdemokraten als Menschen zweiter Klasse. Er erkläre, daß er durchaus nit irgend einen fonst ahtungëwerthen Mitmenschen deshalb, weil derselve zu seinem Bedauern Sozialdemokrat sei, geringer achte. Seine (des Nezners) freundlitze Ermahnungen habe der Abg. Liebênecht leider zurückgewiesen; derselbe habe von neuem Sympathien mit Nihilistien und Kommunisten ge- äußert. Dur ein so!&es Auftreten werde das Centrum ge- wiß nicht geneigter für eine Aufhebung des Sozialistengesetzes. Auch der Abg. Richter habe offene und versteckte Bemerkungen gegen das Centrum gewadt, jedenfalls um die Verlegenheit zu mcêfkiren, die für ihn (den Nbg. Nichter), darin bestehe, daß derselbe niht so aujtreten könne, wie er wohl möte, da derselbe seiner Freunde dann nicht sicher sei.

Der Übg. Irichter (Hagen) bemerkte, die letzte Aeußerung des Vorredners beruhe wohl darauf, daß derselbe ihn und den Abg. Payer verwechselt habe. Er habe wenigstens nihts gesagt, worauf sih der Angriff sonst beziehen könnte. Wo sieck2 denn übrigens der Nntrag, den der Abg. Windthorst auf Aufhebung des Expatriirung®geseßes angekündigt habe? Biel Zeit für olche Anträge habe der Reichstag nicht; also möze der Abg. Windthorii sih nur beeilen. So ganz ein Märchen sei denn do das nicht, was der Abg. Liebknecht über die Werbung der Konservativen um fozialistishe Stimmen gesagt babe; habe doh schon der Reichskanzler einst mit Lafsalle wie nit einem befreundeten Gutsnahbar verkehrt und der Ge- beimrath Wagener mit ron Slweiter verhandelt.

Der Abg. Kayser bestritt, daß die Sozialdemokraten nah gewaltsamer Empörung gestrebt hätten. Jn diesem Sinne bätten sie das Wort „Nevolution“ nie aebrautt; man spreche 3. B. auc von einer „elettro:ehnischen Revolution“, ohne hier an gewaltsamen Umsturz irgend einer bestehenden Einrichtung dur die Revolution zu denken. Es sei ein Merkmal des wahren fonstitutionelen Staates, daß jede politishe Richtung ibre Grundsägze frei vertheidigen könne. Wer daher ni&t für Aufhebung des Sozialistengesezes stimme, verleugne den konsti- tutionelen Staat. Doch der deutsche Arbeiter werde Freund und Feind schon zu unterscheiden wissen.

Hierauf ergriff der Bevollmäßtigte zum Bundesrath Königlich sächsische Geheime Rath Held, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ic melde mig erst jeßt nohmals zum Worte, weil i in der ersten Lesung dur den Stluß der Diskussion daran verhindert war, und weil ih in der zweiten Lesung ni&t den Strom der großen Berathung dur eine untergecrdnete Frage unterbrechen wollte. Wenn ih vorhin dem Hrn. Abg. Liebknewt den Vorwurf machte, daß er durH seine Vebauvtung einen Febler begangen babe, so muß id jeßt, nachdem er seine Behauptung dur Verlesung des betreffenden Briess ¿zu beweisen versuht hat, ihm den Vorwurf maten, daß er aus der Scylla in die Charrbdis gefallen ift. Ic war vorsichtig as, was der Hr. Abg. Liebkneht gesagt batte, nochmal tom vortrug und von ibm als3 gesagt bestätigen ließ, mich also der

j in ihrer Formulirung versicherte. Hiernach ging ie Behauptung des Hrn. Abg. Liebkneht dahin, daß die säbsishe Polizei mit dem Scheuncntkor gewinkt und zu erkennen gegeben wie es wünschentwerth sei, daß ein Attentat verübt werde. Redenkart „mit dem Sceunentbhor winken“ bedeutet n2ch einem ganz feststehenden Spragetrauh das grobverständlike Zuerkennengeben eincs Willens cder Wunsches, und so aufgefaßt entbielt die Be- haupiung des Hrn. Abg. Liebknecht gegen die Dresdener Polizei den

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Vo1wurf einer bo{verrätherishen Politik. Dann hat der Pr. Abg.

Liebkneht den betreffendcn Brief, auf welchem er seine Behauptung ttußte, vorgelesen, und aus diefem Brief ergab sich, daß eine jolde Willensmeinung nicht aus8gesproben war. Ja, meine

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: G noch mebr daraus und wird vielleibt Jhr Mit- leid erregt baben, cs er ab si daraus, daß unsere Polizei fo ärmlic mit Mitteln ausgestattet i Groschen Porto mit

Herren, es ergab sib

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t, daß sie um einige

eincm Gebeimbvolizisten markten mußte, und daß sie alfo zu arm aus» gestattet ist, um der viel ovulenteren Sozialdemokratie in ibren Agi-

Waage halten zu können. Der Hr. Abg. tat seiner Vorlesung selbst gefüßlt, denn : gab cr der Sache eine Wendung, er bielt die 2 geflifsentlide Anstiftung stattaefunden habe, t, sondern er suchte nur die Polizei für cine gewisse id zu machen. J registrire hicrmit die That-

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rften fondern als einen neuen Beleg da ente hin der Herr Abgeordnete Beha t, einen Beleg von der Metkeode, v er

nen, mcine Herren, eine weitere Geschichte erzählen könn n

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idt bebelligen.

stt aber, d. b. auf das Verkbältniß der Polizei zt chmid, welcher bezeihnet worden ift, ein- i beute nit berufen.

{t türzlih in diesem Sa e Innern von Sachsen hat # erflärt, und ic muß annehmen, daß er insowei j

rt hat, als er bier erklären zu können und zu wollen meinte. Der Abg. Günther (Sack&sen) erklärte, daß die deutsche Neichspartei aus ähnliten Gründen, wie Dr, Stephani ent- widelt habe, gegen die motivirte Tagezordnung stimmen werde. Seine Partei verwerfe den Antrag niht nur, weil in demselben die versiedenartigsten Materien durcheinander zeworfen seien, sondern weil sie den Antrag überhaupt nicht für berechtigt halte. Die Gründe, die das Sozialistengeseßtz noihwendig gemact hätten, dauerten heute noch fort.

Die Diskussion wurde geschlofsen.

Persönlich bemerkte der Abg. Liebknecht, er halte die Be- hauptung aufredt, daß die sähsishe Polizei sich bemühßt habe, ein Aitentat in Scene zu seßen. Der Abg. von *Minnigerode habe allerdings nicht mit den Sozialdemokraten verhandelt, n aber andere Konservative, wofür auch Beweise vor- ägen.

Hierauf wurde die vom Abg. Lipke beantragte motivirte Tagesordnung angenommen und damit war der Antrag Lieb- knedt erledigt.

Nach Annahne eines Vertagungsantrags theilte der Prä- sident mit, daß er Freitag und Sonnabend und dann mit Rüdsiht auf das Abgeordnetenhaus erst wizder Mittwoch eine Sizung abzuhalten gedenke.

h S vertagte sich das Haus um 3?/, Uhr auf Freitag

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Im weiteren Verlaufe der gestrigen (3.) Sißung des Herrenhauses nahm nach dem Grafen von Brühl der R Dr. Lucius das Wort zu folgender Aus3- ührung: .

Máine Herren! Der von dem Herrn Vorredner au2gespro%Lene Vor- wurf, daß die Könialide Staatsregierung es nidbt blos an Rüefsicht- nahme gegen die Wünsche des Provinzial-Landtages hake fehlen lassen,

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sondern da5 sie auß nit einmal eingehende Kenntniß seiner Ver- bandlungen genommen babe, ist wenn begründet ein so sbwerer, daß es wobl geretfertigt sein wird, wenn ih zunächst die Staats- regierung gegen diesen Vorwurf verwahre. Meine Herren, dazu wird am einfachsten führen, wenn wir uns den bistoris&en Ver- lauf, den die ganze Angelegenbeit in der Mark Branden- kurg und in dem Provinzial-Landtage dersclben genommen hat, bier ¡unäcst vergegenwärtigen. Der märkiste Provinzial-Landtag bat sid zum erften Male mit der ganzen hier in Rede stehenden Frage bes@äftigt im Jahre 1880; es lag ibm damals der Geset- entwurf, resp. der Antrag des Hrn. Abg. ron Sthorlemer - Alt vor, welcber dabin geri{tet war, für die Provinz Westfalen eine Inteftat- erbordnung für den ländliten Grundbesig einzuführen und welcher zugleid wefentlige Gebiete des dortigen provinziellcn, ehelichen (Süterredts berührte. Auf Veranlassung beider Häuser des Land- tages wurde die Staatsregierung bestimmt, die sämmtlichen Pro- rinzial-Landtage der Monargtzie darüber zu böôren, ob etwa in ibnen gleibartige Verbältnisse vorlägen, ob es motivirt erschiene, in ähn- lier Weise aud dort gesetzgeberisÞ vorzugchen. Mit diesem Sintrage bat si also damals der Provinzial - Landtag der Ma:rk Brandenburg beschäftigt. Daß die Königliche Staatsregierung zu diesem Antraçce damals keine Stellung genommen kbat, liegt doch vollständig in der Natur der Sace; denn €s wurde nit von der Re- gierung eine Meinung von den Häusern des Lanttag3 verlangt, fon- dern es wurde vielmehr naturgemäß betont, daf, da es fi bier um ein Recbtsgebiet bandle, welches sehr wotl einer verschiedenen prorin- ziellen Negelung unterliegen könnte, zunächst die Meinungen der Pro- rinzial-Landtage ertrakirt roerden sollten. IH meine, der märkische Provinzial-Landtag würde es mit vollem Ret al3 eine ver- fuhte Beeinflussung aufgenommen haben, wenn man in dem damaligen Moment Seitens der Köriecliben Staatéêregie- rung nur irgend den Versu bätte maten wollen, eine Direktive zu geben. Wie ift nun aber der Verlauf der Sactbe in dem Provinzial-Landtage gewesen? Obwobl sämmtklie Redner, die c dort über den Gegenfiand äußerten, mit unver!?ennbarer Sympathie dem Antrage des Hrn. von S{orlemer-Alst gezenükertraten, so ist doc in den damaligen Verhandlungen und ic bitte, mir eventuell den Gegenbeweis zu führen von keiner Seite, auc von denen ni®t, die dem Entwurfe am fympathischsten gegenüberstanden, be- bauptet worden, daß in der Mark irgendwie cin Notbstand auf diesem Gebiete vorliege, der ciner sofortigen Abhülfe bedürfte, im Gegentbeil der damalige Referent im Provinzial-Landtage bat ganz ausdrüdlich betont, daß es fi bier nit um die Abstellung einer Notklage handle, in der Mark Braatenburg in Bezug auf Parzellirungen und {nelle Veränderungentes Grundbetes dur Erbtheilung eine Notblage ntt eingetreten fei; sondern es wurde vielmebr von ibm und sämmtlicben Nednern betont, daß cs allerdings ein Gebot der Zweckmäßigkeit sei, dem Erbrebt, welbes sib im Gegensayz jur Joachimica in der Mark Brandenburg durch Jahrhunderte erbalten babe, eine bessere dem Gewobnheitsreht entipreende Grundlage zu geben und in diesem Sinne den Tendenzen des Gesetzentwurfs zuzustimmen. Von den damaligen Rednern des Provinzial-Landtages, zu denen der Herr Vorredner au gehört bat, haten sih damals im Jahre 1880 drei oder vier sogar ganz au8drüdcklich zu Gunsten der Höfes- rolle geäußert, in dem Sinne, daß sie sagten, daß sti

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n für den märkishen Provinzial - Land für die anderen Provinzial - Landtage aufßertalb Westfalens ein verbältnißmäßig neuer gewesen ist, kann ich meéiner- seits bestätigen. Einige von den damaliazen Rednern sind auf die Frage der Einführung ciner Höferolle überbaupt gar nicht einge- angen; und einige es gehört dazu der Landesdirektor, der beutige

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Hon damals ausdrü@Zlich gegen die Einfüßrung einer HöfercÜe cklärt. Es wurde dem damaligen Provinzial-Landtage von den Re- ferenten des Ausschusses oder der Kommission ein Bericht unterkbreitct, der in einer bcstimmten Resolution gipfelte, welhe die Stellung des Provinzial-Landtages zu der ganzen Frage erschöpfend bezeichnet. Ih werde mir erlauben, dieje Resolutionen vorzulesen, weil sie fcwotl den damals vom Provintial-Landtag eingenommenen Stand- punkt, sowie den Standpunkt, den die Königliche Staatsregierung in ihrer beutigen Vorlage einnimmt, charakterifiren. Ib cid: nob voraus, daß bei der Ditfkuïsion wiederbolt betont rde, daß man fi davor verwabre, eine Art besonderes Bauecn- bret zu ectabliren, daß man vielmehr, wenn man dieses Gebiet be- chreite, tnan jedenfalls den größeren läntliden Grundbesiß nit an- ders bebandeln, fondern mit einbegreifen wolle. Man hat si auch davor verwahrt, dem Anerben ein übermäßiges Präzipuum zu ge- währen und sich damit dem Vorwurf auszuseßen, daß durch Cinfühß- rung einer neueren Erbordnung die üÜübricen Miterben in übermäßiger Weise benactheilint würden. Es ist dann ferner bei Begründung der Resolution darauf hingewiesen, daß man in der Beschlußfassung über diese Resolution durdaus nitt ängstlich und zagbaft zu sein braube, weil es sich ja zur Zeit niht um Ar- nabme oder Ablehnung eines Geseßentwurfes handelt, sondern nur darum, dem Provinzialau2sHuß bestimmte Direktiven zu geben, na welchen er feine künftige Vorlage aus8zuarbeiten habe. E83 ift ferner autdrüdlich darauf hingewiesen worden, daß ja erst der Provinzial- bst noch einmal über die ganze Frage zu diékutiren und z ießen habe und daß, wenn auß dann diese Be- \{lüfse in diesem oder jenem Sinne ausfallen würden, daß immer nech dazwischen und zwischen dem Perfekiwerden der ganzen

derr Referent und roh 2 oder 3 Herren baben sich allerdings

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Angelegenheit die Mitwirkung der Staatsregierung und der beiden Häuser des Landtages liegen würde. Das ift cine ganz richtige und objektive Auffassung, die aber zuglei aub den Werth und die Be- deutung der Besblüfse des Provinzial-Lantages in der eigenen Auf- faïung deffelben auf den objektiven und rihtigen Fuß tellt. Auf Brundlage dieser Ansbauungen, wie sie sich in dem damaligen Pro- rinzial-Landtage autfspraten, wurde zunädst beschlossen:

1) au2zusprehen, daß ein Bedürfniß nah anderweitiger ge\ßz- lier Regelung der Erbfolge in den Lardgütera bervorgetreten sei. Diese Resolution wurde mit entshiedener Majorität angenommen.

2) Es erbebt sib für den Antrag: „Den Provinzialauss{buß zu beauftragen, dem nädbsten Provinzial-Landtaze einen Gesetentwurf über die anderweitige Regelung der gesetliden Erbfolge in den Land- gütern zur Berathung und Beschlußnahme vorzulegen“, eine bedeu- tende Majorität.

Gin folgender Antrag des Abg. von Gerla lautet: „in der Litt. a. des Antrages der Kommission statt des Wortes „niyt noth- wendig“ zu seßen die Worte „niht unbedingt abzulehnen“.

Dieser Beschluß bat folgende Bedeutung: Es war unter Litt. a. des Berichts des Ausscufes gesagt „die Eintragung in die Güter- rolle ist niht notwendig“.

Also, obwobl der Auss{uß beantragte, die Einführung einer Höferolle entschieden abzulehnen oder wenigstens als nit noth- wendig zu bezeichnen, erbob sch im Begenias zu dieser Auf- fassung eine bedeutende Majorität, auf den Antrag des Herrn von Gerla§, dafür, daß man ]ich nicht gegen die Einführung der Höferolle aussprechen wolle.

Es ist damals vom Provinzial-Landtage dicser Provinz ni&t nebensählich diskutirt worden, es ist vielmehr die Bedeutung der Hôöferolle in ihrer Tragweite völlig gewürdigt worden. Es ist diese rage also 1881 fo entschieden worden vom Provinzial-Landtag, wie fie beute die Königlide Staat8regierung proponirt.

Die übrigen Beschlüffe des Provinzial-Landtages sind bier von keiner Bedeutung, da in diesen eine Differenz zwischen der gegens wärtigen Regierung2vorlage und den Beswblüfsen der Kommission nit vorlieat. In Folge dieser Beschblüfse vom Jahre 1880 wurde eine Kommisfion Seitens der Provinz eingeseßt, die mit der weiteren Au2arbeitung betraut war. In dieser Kommission is mit 8 gegen 4 Stimmen die Frage der Höôferolle negativ entschieden worden. Wie Sie aus den An- lagen der Regierungsvorlage entnehmen können, ift dabei als Gesichts punkt bervorgeßoben worden, ebenso wie beute nämli daß diese Institution für die Mark Brandenburg ctw238 Neues, Unge-

wrobrtes sci, daß der Bauer sich nur \ck#wer an neue Jnflitutio:en gewöhnt und daß er sich {wtr der Nüßewaltung, auf das Geri

zu gehen unterzießen würde, au die damit verbundenen Kosten von 3 M obscon wesentlih niedriger als die Gerihtëfkosten für Auf, nabme eines Testaments sei geeignet, die Ausführung des Gesetzes ¡u beeinträLtigen. Im Uebrigen hat die eingeseßte Kommission des Provinzial - Landtages durchweg die Direktive, wie sie ibr in der Verbandlung von 1880 gegeben worden , auêgeführt Der von ihr autgearbeitete Entwurf hat dann wiederum im Jakre 1881 dem brandenburgischen Provinzial-Landtage vorgelegen Bei dicfer zweiten Vcrbandlurg sind Besblüfse gefaßt worden. die im Wefentliden die Grundlage der beutigen Beschlüsse der Fom- mission dieses boben Hauses bilden. Es if bei der zweiten, 1881 stattgebabten Plenarberathung des Märkischen Provinzial-Landtages die Franc über die Einfübrung der Höferolle nit mebr eingehend diékutirt werden. Jch babe in sämmtlichen stenographischen Be- richten, die i nit einmal, sondern mehrere Male durgesehen babe, gefunden, daß der Hr. Neferent Lazarus nur ausführte, wir wollen die Höferolle ri&t, weil sie sib nit einbürgern wird, wil sie etwas Ungewobntes if. Eine eingehende Diskussion bat über diesen Punkt im Jabre 1881 nicht mehr stattgefunden, und es fann durdaus rit befremdlih sein, daß diese Frage damals nit mebr in ten Vordergrund getreten ist. Damals konnte der Märkische Provinzial-Landtag sehr wohl annebmen, daß, da nur die Beschlüsse des ersien westfälishen Provinzial-Landtages vorlagen, welder sich gleifalls zu Gunften eirer Intestaterbordnung auége- iprocen batte, so war der märkishe Provinzial-Landtag schr wol in der Lage, die ganze Frage für eine offene zu halten, ob nit die Königlide Staatsregierung sich bereit finden lassen werde, eine In- testaterbordnung in verschiedenen Provinzen einzuführen. Fnsofern ist es keineêweg8 befremdli, daß der Provinzial-Landtag diese Frag überbaupt ni&t noŸYma!s eingekend erörtert bat. ;

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ra 1 Auf der anderen Seite war die Königliwe Staatsregierung durcaus damals niht in der Lage, in dem märkishen Provinzial-Landtag irgendwie eine Stellung zu nehmen; denn es lag ja nit ein Antrag, eine Propofition der Köriglihen Staatsregierung vor, sondern ein Berit des Auss{u}es des Prorinzial-Landtages. Es ift aud keinerlei -— meines Wissens wenigstens Mittheilung an die Königlide Staatêregierung gelangt, die irgend wie einen Wuns ciner Betheilizung der Königliben Staatsregierung dur Kommissarien auSgespreben bätte, Seitens des Landtags. Daß also

darin ein Mangel an Rücckfittnabme für die Vertretung der Provinz Brandenburg kiegen foll, das glaube ich, ift ein sehr s{werer, und wie ih glaube nadbgewiecsen zu haben, nach allen Richtungen cin völlig unberedtigter Vcrrurf. Wenn dieser Vorwurf erhoben werden karn, dann werde id allerdings ihn in erfter Linie selbst versönlicb zu tragen baben. Ich bin iweifelbaft geweses, ob ih im Königliden Staat8-Ministe- rium vors{lagen sollte, die Vorlage noch einmal im Proviniial- Landtag zu maten; ic Habe meinerseits aber von diesem Vorschlag Abstand genommen, weil id glaubte, daß dies vielmehr ein Aft der Rüdsibtnabme für den märkisdex Provinzial-Landtag wäre, nachdem in¡wiscben die ganje Frage der Einführung einer Intestaterbordnung oder Höferolle bei der später erfolgten Gesetzvorlage für Westfalen bereits entscicden war. Ach hake geglaubt, daß man gewissermaßen

den märkis%en Provinzial-Landtag in eine Zwangslage seße, wenn man ibm, der si bercits zweimal mit derselben Frage beschâftigt batte, dieselbe Frage demselben ncch einmal, ¡um dritten Mak, stellte. I bin persönli von der gegentkeiligen Auffassung auêsgegangen, und sollte dies ein Irrthum fein, so müßte ich das meinerseits aufrichtig be- dauern und beklagen.

Aber i würde wiederholt betonen aus den angegebenen Grün- den, das es ein Mangel an Rüdsidt auf die Beschlüsse des Pro- vinzial-Landtages sier niht gewesen ift, _wenn heute die

Königlißhe Staatsregierung zurückgeht auf die Stellung, die der märkisbe Provinzial-Landtag seltit nob im Fabre 1880 ein- genommen hat. Es ift das, meine ic, vielmehr cine ganz unanfechtbare Stellung, wel®e in der Konsequenz der Thatsachen liegt. Nachdem entschieden ist, für die Procinz Westfalen, wo Jahrhunderte lang ein bevorzugtes AnerbreHt bestanden hat, nachdem die ganze Frage negas- tiv entschieden war, dann könnte doch in der Konsequenz dieser Hal- tung die Königlibe Staatsregierung füglih der Vorlage der Mark Brandenburg gegenüber, für die die Bedürfnißfrage fogar verneint wurde, von fehr vielen ort#- und sachkundigen Männern, Behörden, Gerichten, Landräthen wobl in diesem Punkt ni&t anders entscheiden, wie cs für Westfalen aeschehen ist.

Die Beschlüsse der Kommission und des Provinzial-Landtages sind ja hier ganz richtig von verschiedenen Herren Rednern gekenn- zeihnet worden. Sie wollen eine Intestat-Erbenordnung einführen, nah welcher der sämmtlihe ländlive Grundbesiß den gleien Bestimmungen, der gleiten Successions - Ordnung nters

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liegt, wie &e8_ bei Fideikfommissen üblich ist, obne daß, wie es bei Stiftung von KFideikommissen gebräuchlich iit, iwe Wilienterklärung des Erblassers erforderli

irgend eine persön i i. Man kann j {ôn

überstellen, ob es ni§t rit | erbung des Grundbesit ein anderes Jniestaterbrect ¡u shaffen, wie für Mobilien; das ist aber eine Frage, die nur in ibrer Allgemeinheit zu lösen sein würde meines Eracttens, und eine allgemeine anderweite Regelung des Intestaterbrehts zu unternehmen, würde wobl kein Zeitpunkt ungeeigneter sein, wie gerade der gegenwärtige. Ich d o daran erinnern, was übrigens au \{hon von verschiedenen Seiter t

e 1 geschehen ift, daß ein bürgerlihe3

Gesetzbuch in der Ausarbeitung begriffen ist, welches doc voraussidt-

li in einer absehbaren Reibe von Jahren in Kraft treten wird.

r Aussiht auf eine allgemeine geseßlibe

Regelung, die in absehbarer Zeit wahrsceinlih eintritt, inzwischen

ein neues Provisorium in Gestalt ciner neuen Intestaterbordnung für

eine Provinz schaffen, so glaube ic, sind es do s{chwerwiegende Bedenken, die dem entgegenstehen.

Die Königliche Staatsrezierung hat, wie ja aub in dem Kom- missionéberiht wenigftens entschieden anerkannt ist, sonft in allen und jeden Vunkten den berechtigten Wünschen des Provinzial-Landtages Recbnung getragen, was ja aub s{on dadur bewiesen wird, daß der Entwurf der Negierung fast in allen wesentliben Punkten mit Aus- nahme der Einführung der Höferolle Seitens der Kommission dieses boben Hauses bestätigt worden ift.

Nun ift von dem Hrn. Grafen Brüßl der Staatsregierung aub no® sogar ein Vorwurf gemabt worden, der mi allerdings einiger maßen überras{ht bat, nämli der, daß die Staatêregierung gerade in einem wesentliven Punkte den Beschlüssen des märkischen Provinzial-Landtages aub deferirt hat, nämli in dern Punkt der Wertbbeftimmung der Landgüter. Bei der leßten Berathung in dem märkishen Provinzial-Landtag war es gerade dieser Punkt, weldber am meisten und eingehendsten diskutirt worden ift. Es find damals die SYHätungen ziemlich weit auseinandergegangen. Man war s@on damals darin einig, obwohl abweichende Meinungen in Einzelheiten, daß man nicht eine Tare haben wolle, sondern daß es zweckmäßiger sei, eine Bere&nung des Grundsteuerreinertrages für die Wertbbestimmung der Güter zu Grunde zu legen. Nad eingehender Diskussion gelangte der Antrag zur Annahme, daß für die Werthbestimmung der 40fahe Gruntsteuerreinertrag {enommen werden follte. Von einer Seite wurde dieser Betrag zu hoc, von anderer zu niedrig gefunden. Es wurde dagegen gesagt, daß dieser Betrag für manche LandeStheile, bei der niht ganz gleihmäßigen Einshäßung der Grundsteuer zu bo sein würde, für Andere auc zu niedrig, und es wnrde von denjenigen, die diesen Multiplicator zu boch erachteten, Feantragt, daß der 35- oder 30fae Grundsteuerreinertrag als Norm aufgenommen werden follte. Obwohl dieser Antrag, den 35fachen Grundsteuerreinertrag anzunehmen, von cinem der wesentlichsten Träger diescs ganzen Geseßzentwurfs im Provinzial - Landtag ausgegan! gen war von dem Hrn. Landes-Direktor von Leveßow, wurde doch mit erbeblider Majorität die Herabseßuvg auf den 35faen Grundsteuerreinertrag abgelehnt und dagegen der 40fache acceptirt. In diesem Punkt ist die Staatsregierung, wte es meines Erachtens gar naturgemäß war, den Wünschen des Provinzial-Landtages gefolgt und

l ck üen J perfönlid sih der Frage ganz verscieden gegen- i ig sein würde, überhaupt für die Ver- es

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nun wird au daraus jeßt ein Vorwurf hergeleitet. I glaube, daß tie Kommission seltst in diesem Punkt ibren eigenen Deduktionen nit ganz fonsequent geblieben ift; denn das liect doch auf de Dad:

Mill man eine Intestaterbordnung einführen, danx muß die Werth- beftimmung eine verbältnißmäßig bobe sein, eine solde, daß dem An- erben fein übermäßiges Präzipuum zu Theil wird, und das ift au der Gedankengang gewesen in dem Provinzial-Landtag. Will man dagegen eine Höferolle einführen, die also eine besondere Willens- ¿uferung des Erblaffers vorauësezt, welHe sich manifestirt tur die Eintragung in die Höferolle, dann ift es allerdings sebr viel unbedenkliec, einen niedrigeren Gui2werth anzusezen für die Aufnahme der Erbs&baftémafse. Dieselben Gesichtspunkte sind auch durchaus dieselben gewesen bei den Berathungen im Westfälischen Lanttag. Dort hat man fich überbaupt nit dagegen verwahrt, daß der Anerbe ein erbebliches Präzipuum baben solle. Ich halte das aud für vollständig zutreffend und ridtizg. Wenn man den Beo siter eistungéfähig, nit übershuldet kalten will, dann finde id meinerseits die Gewährung eines Präzipuum8, wie es in der hannoverishcn Höfeordnung zu 1/3 des Gutêwertbs gesehen ift, im westfälishen Provinzial-Landtag dur Ans28_ des 16—2Wfachen Erundfteuerreinertrags geschbeben ist, für vollständig gerechtfertigt. Allein einerseits eine Inteftaterbordnung einzuführen und abweibend ron den Bes{lüffen des Landtags wieder berabzugeben ron dem 40 fachen Grundfsteuerreinertrage auf den 30 fawen, ersWeint mir al[8 eine viel weiter gehende Abweichung von den Bes&lüfsen des Provinzial-Landtages, als wte ne irgend cine Bestimmung der Vor- lage der Königliden Staatêregierung enthält. 5

Nun wêre der \&werste Einwurf gegen diese ganze Seseizebung er, daß die Einführung einer Höferolle überhaupt den Ge- raub dieses Gesezes beeinträbtigen, Fbeshränken, daß es ibn unwirksam maden würde. Dieser Einwurf ist au hier auég:sprohen worden, wie er au in der Kommission ge- äußert worden ist. JIch bin allerdings cinigermaßen erstaunt aewesen darüber, ißn au bestätigt zu bôren ron einem Vertreter der ovinz Westfalen. Meine Herren! Wenn man der Meinung ist, s in der bäuerlichen Natur liegt und der deuts%e Bauern- ist in allen Provinzen in diesem Punkte, glaube ic, gleicartig,

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s „+LOL l U L daß er abgeneigt ift, Neuerungen {nell anzunehmen, daß er zähe ift im Festhalten alter Gewchnheiten wenn das eine ThatsaDe

it und fie ist e3 meines Erackbtens dann kann man do aanz gewiß nit verlangen, daß ein Geseßentwurf so zu fagen über Nat zum Gemeingut der Nation wird und zur sofortigen Auës führung benußt wird, Es8 gehört de überhaupt eine gewisse Zeit dazu, daß irgend eine geseßlice Institution bekannt wird, und no mebr Zeit gehört dazu, Lis fe f überhaupt einlebt. Mit der Publikation in der Geschsammlung iff doch noch keineswegs ein Geseß bekannt, und das Publikum, und gerade das bäucrlihe, wofür dies Geset bestimmt it, damit vertraut. Alo

enn man sagen wollte, die bisberigen Erfahrungen spreWen dafür stt, so meine ih, müßte man do,

i i A S 7, L e Reibe von Jahren darüber vergehen 3

Dafur,

daß diese Institution unpopulär e r E . . um tillig ¿u urtbeilen, eine Heid al ) E E asen, ehe man ein solches abfälliges Urtbeil abgiebt. Ich glaube e t. S L E s ; aber dur den Verlauf, den die SaWe in Deutj&lan nommen bat, durhaus das Gegentheil beweisen zu fênnen. Die Einführung ter Höferolle hat meines Eracbtens eine über-

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rasbend {nelle Ausbreitung und Eingang in den Landestbeilen ge- funden, wo sie überhaupt eingeführt worden ist. Man kann gewiß

verschiedener Meinung fein darüber, was s{nell, was. langsam ift; aber ih meine do, wenn Sie \sich die thatsählihen Er- fahrungen, die mir erlauben werde, Ihnen zahlenmäkig hier vorzuführen, vergegenwärtigen, sagen zu dürfen, daß die Autdebnung des Gebrauhs der Hoferolle durchaus kein langsame gewesen ist, sondern daß meines Cracbtens eher das Gegen- theil zutrifft. Das ganze Institut der Höferolle ist bekanntlih nibt auf preußischem Gebiet überhaupt gewadbsen, aub nit in Hanno- ver; sondern nab vieljährigen Verbandlungen ist zuerst im Groß- herzogthum Oldenburg, und au dort nur für einen Theil, für as ursprüngliße Herzogtbum Oldenburg, eine Landgüter- ordrung eingeführt worden, die die Höferolle zur Verausseßung ihrer

Wirksamkeit macht. Dieses Gesetz, weldes füc Oldenburg erlaffen

ift, datirt erst rom 24. April 1873. Die Formalitäten sind eiwa andere, wie bei uns; die Erklärungen werden vor dem Amt, vor einer Verwaltungsbebörde, nicht vor dem Richter abgegeben, genug, das tit Alles nebensä&lid, im Wesentlichen ist das oldenburgisde Gefes asselbe, wie es später für Hannorer, Lauenburg, W

rewiérheinisben Kreise eingeführt worden ist. Dort sin dem am 24. April 1873 dieses Gesetz ngefi ist, Vis jebt, oder vielmehr bs i 8681 Besitzungen „als Grunderbstellen* konstit protokollarish cingetragen werden. Von dem ge] thum, welches überhaupt zur Bildung von Grunde ift, umfassen diese 8681 Besitzungen der Zahl nah 25 %/0, naH der Gesammtfläbe 42%/0. Seit dem Jahre 1874 hat si aller- dings die Zabl der Grunderbenstellen um etwas, nämli um genau 100 vermindert. Dagegen hat sib tas Fläcenareal, welces dem Grunderbenre&t unterworfen ist, um 2340 ha vergrößert. Es erklärt sid dies dadur, daß mebrere größere Grunderbenstelien erriétet, kleinere dagegen aufgegangen sind. Die meisten Erbitellen, 2658 (auf im Ganzen 8881), aljo ein Drittel der Gesammtzahl, ent- fallen auf die Besißungen mittleren Umfanges von 5 bis 10 ha. Die Besißer der ganz kleinen, sowie die der großen Güter baben von der Fakultät diejes Gesetzes weniger Gebrauch gemabt. Es wird hiermit also konstatirt, daß innerbalb 7 Jahre ein Viertel der aesammten Höfe und über 42/0 des gesammten

irt und als solle mmten Grundeigen- rbenstellen geeignet

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Areals, welbes ihm unterliegen kann, unter dieses Geses gebrawt ift dur freie Entschließung des Besitzers. Mir scheint daë eine große

Auédehnung, die diese Institution genommen hat. i Eine ganz bemerkenéwerthe Aeußerung findet fi in dem mir v wenigen Tagen durch Gefälligkeit zugegangenen Berichte des dortigen ftatistishen Bureaus, worin Folzendes gesagt ift: Í „Was aber vielfa abbaält, die Handhabe des Gesezes zu er- greifen, ist Unkenntniß und mehr noh Schbwerfälligkeit und Saum- teligkeit, die erforderliden Sgritte zu thun. Es ist denn aub be- reits die Beobachtung gemacht, daß in den Bezirken, in welchen die betreffenden Verwaltungébeamten sih der Sache angenommen und der bäuerliben Bevölkerung dur wiederholte Vorstellungen die Bedeutung des Grunderbenrechts klar gemaht und fie bei aßender Gelegenheit dazu gebracht haben, Grunderbenstellen zu erribten, das Seseß größere Ausdehnung genommen hat* Meine Herren! Der Verlauf wird bei uns ganz derselbe sein. Wenn bei uns nur diejenigen Kreise, welbe dazu berufen find, dur bre soziale, wirtbschaftlihe und sonstige Stellung auf die bäuerlicben Kreise einzuwirken, sich dem ganzen Jnititut der Höferolle gegenüber ablehnend oder feindlich verhalten, fo gebe ic zu, werden diese Geseße allerdings todter Bucbstabe bleiben und, wenn dies der all sein jollte, dann wären diese Geseße für die Provinz Branden- urg, wie ih nicht anstehe zu sagen, vollkommen überflüssig. Das ODeite, was man dann sagen könnte, wäre dann, daß fie wenigstens nicht sâdlid sein können. A 4 Ih komme nun zu den Erfahrungen, die in Hannover auf iesem Gebiete «gemacht sind. Für Hannover ift die Höferolle dur Geseß am 2. Juni 1874 eingeführt, also vor 8 Jahren. Bis ¿um Stluß des Jahres 1879 sind in die Höferolle im Ganzen etwa 1000 Höfe eingetragen worden da etwa 100 000 eintragefähige Höfe vorhanden waren ziemli 60%. Seitdem sind in den leßten anderthalb Jahren bis Ende 1881 2186 Höfe eingetragen also im Ganzen 62 bis 63 °/% der eintrag2fähigen Höfe. Wenn ein fafultatives Geseß innerhalb 7 Jahren cine solche Wirkjamkcit ge- winnt, kann do gewiß von keinem Mißerfolg die Rede fein, ondern vielmehr von einem entshiedenen Erfolg E Endli Lauenburg. Für Lauenburg ift ein gleichartiges Se erst dur das Gefeß vom 21. Februar 1881 vom 1. Juli 1881 a eingeführt worden, also vor kaum 14 Jahren. Nat den amtlichen Ermittelungen des Ober-Landeëgerits zu Kiel sind in diesem kurzen eitraum bis zum 1. Oktober 1882 367 Höfe in die Rolle eingetra-

gen worden, ein für diesen kleinen Kreis und die Kürze der Zeit ganz erbeblißer Saß. Es würden ungefähr 11 Prozent der vorhandenen Höfe îin diesem Falle einge‘razgen sein, da 2748 eintrag8fähige Stellen überbaupt vorkanden find. Wie das Verbältniß des Areals in beiden Fällen ist, kann ib nit Ébersehen. Das stheint aber auch bier wieder der Fall zu sein, und es ertspridbt der bäuerliden Natur, daß immer die Eintragungen in denselben Gegenden fich konzentriren, das in Aemtern, wo wabritein- lid Amtsriter fungiren, die si für die Sache interessiren, daß da der Nabbar dem Beispiele des Nadbbars folgt und die Ein- tragung in die Hsferolle bewirken läßt. Wenn die Eintragungen bie \&on 11 Prozent betragen, dann fann ih niþt finden, daß das gçe- ring ist.

Was die Provinz Wesifalen betrifft, so ist biëber nur von sehr wenigen Eintragungen berichtet, und es Liegt die Annabme nabe, daß not nitt bei allen Grundbuchämtern die Höferolle etablirt ift. Es ift mögli, daß vielleiht Anträge gestellt sind, daß sie aber ne nit ausgeführt sind, weil die nöthigen Einrichtungen noch nit ge- mat waren.

Ich würde es also für Provinz Westfalen überbaupt ein Urtßbei 3 Gegentheil, ih gebe mich der Hoffnung hin, daß, wenn die Herrea aus Westfalen dieselbe Stellung, die se bier und im Haufe der Abgeordneten bei Berathung jenes Geseyentwurfs eingenommen kFaben, zu Gursten der Eintragung geltend machen, die- selbe sid sbnell in die Praxis übertragen und diese Geseßgebun ibre segertreicben Erfclge entfalten wird. Ueberhaupt ist ja jenes Gesetz erft scit kaum 6 Monaten in Kraft.

Nad allem diesen komme id zu dem S&lusse, Ikbren die Wiederherstellung der Regierungêvorlage zu empfehlen. Wir geben damit der konservativen Sitte, wie sie sich im Grundbesizerftande der Mart Brandenburg erbalten hat, eine gute gesegliße Grundlage. Wir geben das, was wir zur Zeit geben können, und ih würde eine sch{were Gefährdung des Zustandekommens des Gesetzes darin seben, wenn die Kommisstionébes({lüfse eine Annahme in diem Hause finden würden. Im empfehle also die Wiederherstellung der Regierungévorlage, wie dies durch den Antrag des Herrn von Scuh- mann ausgeiproten ift.

Vürgermeister Struckmann (Hildesheim) bemerkte, es sei allerdings bedenklich, bei einem Geseß, welches nur für eine Provinz gelten solle, von dem Votum des Provinzial- Landtages abzuweichen; allein ein solches Votum verliere doch an Werth, wenn dieselbe Körperschaft sich ganz ver- schiedenartig über eine Frage ausgesprochen habe, Außerdem handle es s{ch um eine Angelegenheit niht von provinzieller, sondern von allgemeiner Bedeutung, unm einen tiefen Einschnitt in das generele Erbrehi. Dafür müßten doh zwingendere Gründe beigebraht werden. Daß ein Noth- stand in Brandenburg nicht vorhanden sei, beweise der Be- rit des Kammergeritßtes, Da eine Neuregelung des aanzen Erbreck{tcs bevorseche, so sollte man nicht an einem Punkte vorgreifen. Von diesem Standpunkte aus könne man auh zur Ablehnung der Regierungëvorlage kommen ; so weit wolle er nicht gehen, sondern er wolle das, was jeßt außerhalb des Geseßes geschehen, auf dem Boden des Geseßzes sich vollziehen lassen. Ein Bauernstand, der bis jezt unter Beugung des Rettes seinen Willen durh- gesetzt babe, werde auch die Landgüterrollen benußen, selbst wenn er fie zunäGst mit Mißtrauen betraten sollte. Fn Hannover sei die Sache zuerst auH nit ganz glatt gegangen ; alle Beamten hätten daran gearbeitet, die Sache zu fördern. Säließli empiahl der Redner dringend die Annahme des S@huhmannfchen Antrages. :

Graf von der Sculenburg-Beegendorf erklärte, die Fürsorge des Staates für die Erhaltung des Grundbesizes sei eine seiner vornehmsten Pflitten ; sowohl der Fuñiz- als der Land- wirthscafts-Minisier müßten es als ihre Au7gabe betrachten, für jede Provinz diejenige Form der Vorsorge zu finden, welche den bezügliBen Jnteressenten am besten entsprewe. Von diesem Standpunkie aus könne man sich mit dem Linsen- gerihte der Vorlage nicht begnügen, müjsje vielmehr den Kom- missionsbeschlüssen den Vorzug geben. Redner empfahl eine Resolution dahinaehend:

Das Herrenhaus wolle besbließen, die Könialibe Staats8regie- rung zu ersuchen, naddem Seitens des sähsiscben Provinzial- Landtages das Bedürfniß einer Höferolie ¡war anerkannt, ein deë- fallsiger Gesetzentwurf aber zurückgesteflt worden ist na An- böôrung anderer geeigneter Organe in der Altmark ein Gesetz, entsprechend der Landgüterordnung der Provinz Brandenburg, die vier altmärfiswen Kreise Stendal, Salzwedel, Gardelegen, Osterburg dem Landtage vorzulegen. E l:

Herr Adams (Coblenz) matte auf die Bedenken aufmerk- sam, w-lche eine provinzielle Regelung des Erbrechtes habe, wo ein Civilgeseßbuch in Ausarbeitung bezriffen sei. i

Herr von Kleist-Neßow richtete an das Haus die Vitte, seiner Kommission beizustimmen und das Anerbenreckt für Brandenburg obligatorish zu machen. Es handele si hier um die Frage, ob röômisches oder deutsches Recht bei uns gelten solle. Das römische Recht habe uns unfäglichen Schaden gebracht, während in England, wo doch auch deutsches Blut herrsche, das Anerbenrecht allen Vertältnissen zum größten Segen gereihe. Der Minister have die Kommissions- beshlüfse nitt für unannehmbar erklärt, sondern nur von ciner {weren Gefährdung des Entwurfs gesprochen. Der Minister und die Regierung würden s{ließlich auc) ihre Einwilligung nit zurückhalien, mit den Kommissionsbeshlüßfen werde unser gutes, altes, deutshes Jatestat-Erbrect zurück- gewonnen. Das habe sogar Herr Dr. Beseler anerkannt, stimme dieser für die Kommission, so könnten seine Gesinnungsgeno}en gewiß beruhigt sein. —— e

Hierauf führt: der Justiz-Minifter Dr. Friedberg aus:

Meine Herrea! Da ih als Justiz-Minister den Gesetzentwurf mitvproponirt habe, so wollen Sie mir erlauben, mit ein paar Be- merkungen perfönlicher Art zu beginnen. Na den Bericten, die Ihnen mit dem Gesetzentwurf als Anlage vorgelegt worden 1nd, haben si die Justizbehörden der Provinz in ihrer großen Mehrheit absolut gegen den Gesetzentwurf überhaupt ausgespro@en, sie haben das Bedürfniß dazu verneint, und es gehörte vielleicht für den Juitiz- Minister ein gewisser Muth dazu, den Stimmen feiner Berufs- genossen entgegen an dieser Gesctgebung theilzunehmen. I habe das denno gethan, weil ih allerdings von der bier ja allgemein ge- theilten Ueberzeugung ausging, daß es ein ribtiger Weg der Gefetz- gebung sei, das Erbret in Bezug auf den ländlichen Grundbesitz, den großen wie den kleinen, in andere Babnen zu leiten, als es biss her gegangen ist. Aker, meine Herren, dieser Gedanke legte _mir andererseits do au die Verxflidtung auf, nun bei dem Versucbe eincs neuen Weges mit der größten Vorsicht zu Werke zu gehen und die Gesezgebung rit etwa in cinen sprungweisen Gang hineinzus bringen. Wir hatten den Vorgang der Gesegebung von Hannover, wir hatien den Vorgang der Geseßgebung von Lauen- burg und voa Westfalen als Präcedenzen vor uns, und und da war es do ganz naturgemäß, zunäcbst zu sagen: wir wollen die neue Gesetgebung für die Provinz Brandenburg derjenigen an- \c(ließen, welce schon früher die Genehmigung der Königlichen Staats- regierung und der Landetvertretung gefunden hat. Wenn jet dagegen eingcwendet wird, in Westfalen sei diese Gesetzgebung bisher noch sebr wenig praktis geworden, so beirrt mi dieser Einwand gar nit; denn von einer îo tief cingreifenden Gesetzgebung, welche erst 6 Monate

im Leben ift, darf man billigorweise ni&t erwarten, daß sie so bald sen weitgreifende Wurzeln gzef2ßt babe, am wenigsten bzi den Stande der Bauern und i füge binzu, am wenigften bei den west- fälisben Bauern. I darf wohl Bebaupten, obne daß ih fürchte, widerlegt zu werden, daß der Versuch, wit einem St&lage in iraerd einem Gebiete der Monar&ie das Intestat-Grbre&t über den Hausen zu werfen, wie es bier jett verfubt wird, obne Vorgang in der Gesetze gebung sein würde. Werigfiene ist mir nit bekannt, daf irzend cine Gesetzgebung einen äbhnlihen Versub jemals gemadt bat und i glauke: in diesem boben Hause sollte die letzte Stelle scin, wo wan mit soléen geseßgeteriswen Veriuten beginnen dürfte. Dern Sie gerade bier baben immer die organische Entwitkelung der Geset- gebung für das ri&tige gebalten und immer davor gewarrt, mit bloßen Prinzipienfragen Versube in - der Gescugebung zu machen. Warum wird dern nun die Höfeordnung, wie wir fie

in dem Entwurfe vorgeschlagen haben, von der Kom- misfion zurückgewiesen? Sie antworten: die Höfeordnung

wird in der Provinz Brandenburg nicht zu Kräften kommen, weil d märkishe Bauer den Amtsrichter fürchtet und weil er dot, die Vortbeile dieses Gcseßzes zu haben, zu dem Amtszribter gehen müßte. Da unterläßt er es lieber ganz, und so wird das bestchznde ungenügende Erbre(t bei ibrem Entwurf nab wie vor weiter wucbern. Wenn nun darauf geantwortet wird, weil wir nicht das ganze In- -Erbrecht umgcstürzt wissen wollen, lcgen wir es in die au ise Befugniß des Grundbesitzers, ob er ron diesem neuen

Gebrau machen wolle, so wird wicder erwidert, er bat ja echt zu testiren! Meine Herren rin liegt meines

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ibrer Imrmmediateinga lirgen möchte, ein Res aller Betbeiligien un entsprechend wäre. * Und auf Grund dieser Erklärung der Provinz wa Minister von Savigny und von Müb6! i die Aufhebung dieses Gesctes beantragte an der damalige Mirister des Innern Bon den bier genannten Herren werden Sie nid aus irgend welhen blos dofktrinär

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Literarische Neuigkeiten und periodisheSchriften. Preußisbes Verwaltungs-Blatt. Nr. 13. Inkhalt:

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edeutung des S&.- 66 Organisationsgeseßzes vom 26. Jul eidvolizeilide Anordnung des Regierungs-Präfidenten. Vcriäun er Beshwerdefrist; Voraussetzung des Klagerets. Bedürfnikfrage in Gaste und Schankwirthscafts-Konzesstonésacben. Zu SS 61,

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der Entscädigung für Entziebung des Grundeige der juristishen Perfon für auferkontrakilides Ver]

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Lv- j ck n S Es L E Cs treter und Angestellten. Entschädigungsanspruh aus dem Rinders vestaescß vom 7. April 1869. Zu §. 12, Geseß vom 24. Mai

1861, betreffend Erweiterung des RNehiêweges. Vertretung der Staatsbahnen und der vom Staate verwalteten Privatbahnen im Prozesse. Besserungs- oder Erziehungësanstalt. Veranîtaltung einer éffentliden Lotterie. Verbindung des Loitertevertrages mit anderen Verträgen. TIagdvergehen. Beamtenbestebuna.

Tei Wahrnehmung öfentliver Jmpftermine. Zur Swlacbthausirage. Errictung aus privaten oder aus kommunalen Mitteln? Bedeutung der Novelle vom 9, März 1881 zum Swlacbthausgeeß.

Deutsche Landwirthscbaftlicve Presse. Nr. 2, Inhalt: Die Rübensteuerfrage. Von Oekonomie-Rath M. A. Neobbe-Nieder- topfstedt. Ueber die botanishen Verscbiedenheiten des Krautes und der Blüthe der Kartoffeisorten. Von L. Wunderlicb, Assistent am landw. Institut der Königlichen Universität zu Breélau. (S@luy.d Korre}pondenzen. London Personalien. Literatur. Fiscerei. Landwirthscaftlibe Lehranstalten. Aus dem Rehts- gebiet. Miszellen. Rundschau. Antwort des Minifters auf eine vom landw. Verein zu Lebus eingegangene Petition. Sprech» saal. Handel und Verkehr. Baumarktt. E

Zeitscrift für Forft- und Jagdwesen. 1. Heft. Inhalt: Abhandlungen: Untersucbungen über den Mineralstofftedèarf der Walds bäume und über die Ursaczen sciner Verschiedenheit. Von Dr. E Ramann, Assistent an der Forstakademie Cberéwalde. Verminde= rung der Tranéportkosten. Vom Königliben Forstmeiiter Runnebaum. zu Eberêwalde. Zur Vertilgung der Borken- und Rüfselkäfer dur Fangbäume. Vom Profeffor Dr. Altum zu ESberêwalde. Beitrags zur bistoris&en Entwicklung einzelner forstliher Lehren. Vom Fürísto li hobenzollernswen Ober-Forstrath Dr. Garl von Fisbbaw in Sig- maringea. Mittheilungen: Gerbstofgehalt ciner auf Moorboden crwacsenen Eichenrinde. Von Dr. C. Councler in Eberêrwoalde. KForstliche Bestrebungen in Amerika. Von v. Alten. Zur Wid» tigkeit der Kermtaiß des Entwicklungsganges und der Lebenseic,en- thümlihkeiten schädliher ForstinseFcen. Vom Kaiserlichen Oberf,rfter W. Eidbhoff zu Mülhausen i, (F. Holzverkauf auf dem “Stocke. Von A. Dergia. Statistik; Lobrindenverkäufe im Negieru,gsbezirk Trier 1882, Von v. Alten, Literatur. Notizen.

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