1883 / 11 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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7 5

eber in der Ausführung des §. 120 weitere Schritte thun zu können glaubt, als bis sie über das Scicksal diescr Vorlage vergewisert ist.

Der Abg. Stolle erklärte, nah den Ausführungen des RNegierungskommissars dürfe man wohl auf eine Jnitiative der Regierung nicht rechnen. Die Regierung sage, die Jn- dusirie könne solcze Vorschristen nicht ertragen, sie würde da- durch zu sehr geschwächt werden. Dasselbe Argument sei auch gegen die Einschränkung der Kinderarbcit geltend gemacit Und ließlich sei es durdgegangen. Die Fabrikinspektoren könnten hier wenig helfen. Man wisse jà, wie es gemacht werde. Lange vor dem Erscheinen des Znspektors sei der Fabrikant davon unterrichtet, und treffe dana seine Einrichtungen, so daß nidts zu wünschen übrig bleibe. Der Fabrikant besuche mit dem Fabrikinspektor das Kasino, es bilde sih zwischen ihnen ein intimes Verhältniß, der Jnspektor werde nicht ein Beschüßer, sondern ein Unterdrücker der Arbeiter. Daß die Industriellen für die Sicherheit der Gesundheit ihrer Arbeiter nicht gern etwas thun würden, sei begreiflich, sie würden auch künftig nihts thun, wenn der Reichstag sie nicht geseßlich dazu zwinge. : i

Der Abg. Ebert bemerkte, seine politishen Freunde und er ständen dem Antrage sympathish gegenüber, glaubten aber, daß allgemeine Bestimmungen außerordentlih {wer zu treffen seien, und daß dur die Verwaltung sehr vieles geschehen könne. Die Thätigkeit der Fabrikinspektoren, insbesondere der sächsischen, welche er gegen die beleidigenden Angriffe des Vor- redners energish in Schuyÿ nehmen müsse, sei eine jehr segens- reiche gewesen. Sie werde es noch mehr sein, wenn der Reichstag die Vollmachten derselben dahin erweitere, daß ihren Anordnunaen unbedingt Folge geleistet werden müsse, wenn rit der Unternehmer einen Rekurs bei der Verwaltungs- behörde anmelde. /

Der Abg. Dr. Blum erklärte, er hoffe, der vorliegende Aztrag werde auch auf Seiten der Fabrikanten Unterstüßung finden, denn die Erhaltung der Gesundheit der Arbeiter liege in ihrem eigenen Jateresse. Solche Vorschristen würden für sie besonders werthvoll sein, da sie dann genau wüßten, was sie zu thun hätten. Die Fabrikinspektoren aber hätten eine bestimmte Direktive, deren sie jeßt entbehrten.

Die Diskussion wurde geschlossen. Das Schlußwort erhielt der Abg. Dr. Baumbach. Die Vorkehrungen gegen Unfälle seien viel leihter zu treffen, als diejenigen gegen Krankheits- gefahr, und doch sci gerade diese, wie die Berichte der Fabrik- inspektoren ergäben, eine ershreckend große. Auch nach dieser Richtung hin hätten sich die Vorschriften zu exrstrecken. Es müßte namentlich dafür gesorgt werden, daß die Arbeitsräume besser ventilirt würden, als es jeßt häufig geschehe. Die Arbeiter bezeigten mitunter eine geradezu sträfsliche Gleichgültigkeit in der Wahl der nöthigen Vorkehrungen. Diese müsse bekämpft werden. Der Fabrikinspektor werde auch mit größerem Nach- druck wirken, wenn derselbe sich auf die Anordnungen des Bundesraths berufen könne. Dur die Annahme des vor- liegenden Antrages werde man den Akbeitern besser helsen als durch Einführung obligatorischer Arbeitsbücher. Er rechne auf allseitige Annahme des Antrages.

Der Antrag wurde angenommen.

Es solgte die erste und event. zweite Berathung des von den Abgg. Graf von Behr-Negendank und Genossen einge- bra&ten Gesehentwurfs, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879, Derselbe lautet :

Der Reichstag wolle beschließen :

dem nachstehenden Gesetßentwurfe die verfassungsmäßige Zu- fummung zu ertheilen:

Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15, Juli 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Bei Nr. 5 h. (, Wasserglas“ . . . . 100 kg Zollsaz 1 ) des Zolltarifs zu dem Geseße vom 15. Juli 1879 (Reichs-Geseßblatt Seite 207) i} hinter Wasserglas einzustellen: „Schlemmkreide, scewärts eingeführt“. : Z

Der Antragsteller befürwortete seinen Vors&lag im Jn- teresse der heimischen, besonders der rügenschen Kreide-Fndustrie, er habe denselben im vorigen Jahre bereits einmal eingebracht, ihn damals aber zurückgezogen, um die gleichzeitig beantragte Zollerhöhung für Mühlenfabrikate nicht zu gefährden. Die Cement- und die Tapetenfabrikation würde von dem Zoll nicht betroffen, da diese nur Thonkreide verarbeite. Durch den Busag „seewärts eingeführt“ sei man auch dem Bedenken der Regierung, bezüglich des Handelsvertrages mit der Schweiz, begegnet. Schließlih beantragte Redner, seinen fowie alle anderen Abänderungsanträge zum Zolltarif der Budget- kommission zu überweisen. E i

Der Aba. Dr. Hermes (Westpriegnißz) erklärte, die ungünstige Lage dieser Kleinindustrie sei keine Folge des Fortfalls des Jolls dieselbe habe sich im Gegentheil nah Aufhebung des Bolls im Jahre 1865 10 Jahre lang in einem blühenden Zu- stande befunden sondern eine Folge der Ueberproduktion. Die Zahl der Fabriken habe sih in den leßten Fahren von 17 auf 27 vermehrt. Die Gesammtproduktion stelle sih auf 782 000 Centner, während der Gesammtverbrauh in den na- türlihen Absatzgebieten sich nur auf 442 000 Centner stelle. Ein Zoll auf Schlemmkreide hätte doch nur dann eine bes- sernde Wirkung, wenn dur eine verminderte Konkurrenz- fähigkeit der ausländischen Kreide der inländischen Fndustrie ein erweitertes Absaßgebiet ershlossen werden könnte. Das sei aber nit der Fall, denn die Gesammteinfuhr der skandi- navishen Kreide betrage nur 7 Prozent des Gesammtver- brauchs. Außerdem sei die s\kandinavische Kreide doppelt so theuer als die auf Rügen. Es könne also von einer Konkur- renz mit Rügen keine Rede sein. Wolle man der rügenshen Industrie helfen, so erweitere man ihr Absaßgebiet durch Ver- besserung der Kommunikationsmittel, namentlih dur den Ausbau der Sekundärbahn und dur Anlage eines Hafens in Saßnig.

Demnächst nahm der Bevollmäthtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reihs\haß:Amts Burchard das Wort:

Meine Herren! Es kann wohl nit bezweifelt werden, daß die Lage der Rügener Kreideproduktion und Induftrie eine außerordent- lich bedrängte ist, und es ersheint dringend i , darauf Bedacht zu nehmen, dieser bedrängten Lage Abhülfe zu gewähren. Ich glaube auch, daß an si die Einführung eines Zolls auf Sdwlemmkreide ein geeignetes Mittel sein würde, den Beschwerden abzuhelfen, wenigstens in weitgehender Weise, und daß auch Bedenken vom Standpunkte anderer Industrien gegen die Einführung eines Zolls von erheblihem Gewicht kaum zu erheben sein würden. Ich mödte nur mit Rücksicht auf die Rede des Herrn Abgeordneten, der vorhin gesprohen hat , bemerken, daß nach meinen Notizen aller- dings der Zoll bis 1870 bestanden hat; 1865 ift noch ein Zoll für gemahlene Kreide gewesen, der die Schlemmkreide gleichgestellt ift, erst im Jahre 1870 ist die ZoUfreiheit eingetreten. Ih will es aber

unterlassen, auf die Details der Angelegenheit einzugehen, und zwar deshalb, weil id zu meinem Bedauern nicht in der Lage zu sein glaube, diesen Antrag befürworten zu können. Es sind nicht sowohl wirthschaftlihe Bedenken, die mich dabei leiten, als vielmehr handelépolitishe. Der Herr Antragsteller bat {hon ausgeführt, daß es mit Nücksicht auf den Schweizer Handelsvertrag nothwendig gewesen sei, von der allgemeinen Einführung eines Zolles auf Sclemmkreide abzusehen und einen Zoll nur in beshränftem Um- fange vorzuschlagen. Er hat gemeint, in ter vorgeschlagenen Weise diesem Bedenken Rechnung zu tragen, indem er nur seewärts einge-

führte Sclemmkrcide mit dem Zolle belegen, dagegen landwärts ein-"

geführte freilassen will. Zweifellos hat der Herr Antragsteller dabei gedacht an die Bestimmung unseres Zolltarifs, wo- nah Salz bei der Seceinfuhr mit einem anderen Zoll belegt ift als bei der Landeinfuhr. Das ift vollkommen zutreffend, es ist aber das die einzige Bestimmung dieser Art in unjerem Zolltarif; sie ift ja mit der Meistbegünstigungsklausel, die anderen Staaten zugesichert iît, dem Wortlaut nach zu vereinbaren, und es waren damals gewichtige Nüeksichten, namentli die Rücksicbt auf die Ostprovinzen, denen man das Salz nicht vertheuern wollte, maßgebend, ven dieser Befugniß Ge- brau) zu machen, und einen differentiellen Zoll festzuseßen. Aber zu einer weiteren Ausbildung in dem System unseres Zolltarifs scheint sich diese Art der differentiellen Zollbehandlung nit zu eignen. Sie ist mit dem Wortlaut der Meistbegünstigungsklausel vereinbar , denn es steht ja jedem Staate frei, den Weg der See- oder der Land- einfuhr ¿zu wählen, je nachdem es vortheilhaft für ihn ist. Thatsächlicb sind doch aber die Staaten ihrer Lage nah vorzugsweise der eine auf den Secweg, der andere auf den Landweg angewiesen und es kommt denn doch s{ließlich, wenn man in weitergehender Weise solche differentielle Behandlung cintreten lassen wollte, darauf hinaus, die Meistbegünstigungsklaufel wesentlich zu verkümmern. Deutschland seinerseits muß den dringenden Wunsch hegen, daß von anderen Vers tragsstaaten die Meistbegünstigungsklausel in möglicbst layaler Weise und ihrem Sinne entsprechend gehandhabt werde. Deshalb wird es auch seinerseits bemüht sein müssen, Alles zu vermeiden, was anderen Staaten zu Bedenken und Berufungen in dieser Beziehung Anlaß geben lönnte.

Also {on von diesem Standpunkte aus scheint es recht bedenk- lid, eine differentielle Behandlung der Schlemmkreide sür die See- und Landeinfuhr einzuführen.

Es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu. _Bei der diffferentiellen Behandlung der Salzeinfubr war für die Seccinfuhr ein ermäßigter Zollsay festgeseßt, hier soll aber für die Sececinfuhr ein Zoll eingesetzt werden, während die Landeinfuhr frei bleibt. Das würde also darauf hinauslaufen, daß die Einfuhr über die nit zum Zollgebiet gehörigen Häfen begünstigt würde, also die Einfuhr über die Häfen der Hansestädte und über die der Niederlande und Belgiens, und das wird doch keineswegs dem Interesse unseres Sechandels günstig sein. Also auc nach dieser Richtung hin stehen dem Antrage erbheblihe Bedenken entgegen. Ich bedauere sehr, daß nah meiner Auffassung dem Antrage sich zur Zeit nicht entsprechen lassen wird; die Finanzverwaltung wird aber den Gegenstand im Auge behalten und bei geeigneter Gelegenheit, nantent- lih bei etwaiger Aenderung unserer handelspolitishen Beziehungen darauf Bedacht nehmen, daß den Wünschen der Interessenten ent- sprochen werde.

Der Abg. Dr. Dohrn beglückwünschte den Staatssekretär zu seiner durchaus fkorrekten Stellung den Differentialzöllen gegenüber; in der That würde der vorgeschlagene Schlemm- kreidezoll ein Provinzialzoll für Ponimern fein. Die Sache sei gar nicht so erheblich, denn die Einfuhr aus Dänemark und Schweden sei von 1880 bis jeßt von 19000 auf ca. 6000 Doppelcentner gesunken ; dieser Einfuhr stehe noch cine Ausfuhr von ca. 3000 Doppelcentnern gegenüber.

Die Abgg. Dr. Windthorst und Frhr. von Minnigerode sprachen sih für die Ueberweisung der Vorlage an die Budget- fommission aus. e :

Der Antrag, die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen, wurde zunäthst und dann der Antrag selbst in zweiter Berathung abgelehnt.

Es folgte sodann die erste und event. zweite Berathung des von den Abgg. Koh und Genossen eingebrahten Gese§- entwurfs, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879, Derselbe lautet :

Der Reichstag wolle besließen : dem nachstehenden Gesetz- entwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen :

Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15, Juli 1879,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags was folgt:

An die Stelle der Nr. 25 t. des Zolltarifs zu dem Geseße vom 15. Juli 1879 (Reihs-Gesezblatt Seite 207) tritt folgende Be-

stimmung: t. 1) Salz (Koch-, Siede-, Stein- und Seesalz) . 12,80 Anmerkung: Salz, seewärts eingehend. 12M 9) Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt 12 M. Anmerkung: Solche Stoffe, seewärts eingehend 11,20 A4

Urkundlich 2c.

Der Abg. Koch, als Antragsteller, motivirte seinen Ab- änderungsvorschlag mit der Erwägung, daß bei den unreinen Stoffen, aus welchen erst in Deutshland Salz ausgeschieden werde, 6 bis 7 Prozent gänzlich verloren gingen, die nichts- destoweniger doch ebenso wie reines Salz mit verzollt werden müßten. Das unreine Steinsalz sei ein beliedter Ballast für Schiffe und mit der Ausscheidung des reinen Salzes würden viele Arbeiter beschäftigt; diese ganze Jndustrie würde bei dem bestehenden Zollsaße lahm gelegt. Ec empfehle die An- nahme seines Vorschlages namentlich mit Nücksiht auf die Nordseedistrikte, in denen rohes englishes Steinsalz, welches bis zu 25 Prozent fremde Stoffe enthalte, vielfah zum Pökeln gebraucht werde.

Der Bundeskommisfsar Geheime Ober-Reg.-Rath Boccius hob hervor, daß der Wortlaut des Antrages niht ganz der Tendenz entspreche ; eine Zollbegünstigung für das rohe Steinsalz werde die inländische Salzproduktion benachtheiligen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es handle sich hier nicht um Freihandel oder Schußzoll, sondern darum, daß ein Roh- produkt nit denselben Zoll bezahlen könne, wie ein ganz reines Fabrikat. Wenn der Antrag Undeutlichkeiten enthalte, könne man die zweite Lesung heute aussetzen.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, der Antrag beziehe si hauptsählih auf die Steinsalze, welhe aus England ein- geführt würden, und aus denen in Schleswig: Holsten reines Salz gesiedet werde. Die richtige Art der Besteuerung wäre also die, daß man das Steinsalz ganz zollfrei ließe, oder wie bei den heimishen Salinen, das reine Salz besteuerte. Das

aus sei aber über die Details des Antrages derartig im

nklaren gelassen, daß er nur in der Kommission eine Klar- stellung erwarten könne.

Der Antrag wurde mit großer Majorität an die Budget- kommission verwiesen.

Á M vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend t

Berichtigung. Jn der vorgesirigen Sitzung des Reichstags haben die Abgg. von Magdzinski und Grad nicht, wie in dem Sizungsbericht gesagt ist, erklärt, gegen den An- trag Liebkneht stimmen zu wolleu, sondern sih für den Antrag erklärt, wenngleich sie über die Form desselben Ausstellungen zu machen haiten.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (4.) Sißung des Herrenhauses nahm nach den Ausführungen des Herrn Grafen von der Schulenburg-Beeßendorf der Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Lucius das Wort zu folgender Rede:

Meine Herren! Es ist s{wierig Wiederholungen zu vermeiden, wenn ich nochmals über diesen Gegenstand sprehe und kurz das Gesagte zu resumiren versube. I fkonstatire also wiederholt, daß der Provinzial-Landtag der Mark Brandenburg 1880 einen andern Standpunkt eingenommen hat wie 18381, daß er 1880 die Ein- führung einer Höferolle nit unbedingt abgelehnt hat, daß ih also mit Recht behaupten kann, daß die Regierungs- vorlage sid nicht entscieden entfernt von den Strömungen im märkischen Provinzial-Landtag, wie sie noch vor 3 Jahren vor- geberrscht haben. Wenn im Jahre 1881 derselbe Provinzial-Landtag eine andere Stellung einnahm, so nahm er wesentli diese cin unter den Verhältnissen, wie ih mir bereits gestern erlaubt habe, sie zu arafterisiren, nämli unter dem Eindruck, daß die Staatsregierung selbst zu der ganzen Frage noch keine Stellung genommen hatte, wie sie es nach Lage der Sade auch nit nehmen konnte. Nun ist der Unterschied zwishen der Einführung einer Intestat- erbordnung und der einer Höferolle wiederholt eingehend und richtig arafterisirt worden, aber der Unterschied bleibt doch in jedem Fall bestehen, daß bei Einführung der Höferolle ein bestimm- ter Willensakt, eine Willensäußerung des Erblassers erforderlich ift nicht imandern Fall und das ift auf alle Fälle ein sehr we- sentliher Punkt. Zu Gunsten der Einführung einer Intestaterbord- nung oder auc gegen sie würde man ferner eben mit demselben Recht sih auf die jeßt üblichen bäuerlichen Gewohnheiten in dieser Beziehung berufen dürfen. Es ist doch eine Thatsache, die sowohl bei der Berathung der westfälischen Landgüterordnung, wie auch bei dieser in den betreffenden Provinzial-Landtagen und bier wiederholt betont worden ist, daß es cine große Auênahme ift, daß ein bâäuerlicher Grundbesiter stirbt, ohne vorher über seinen Besiß von Todeswegen durch Testament oder bereits unter Lebenden durch Ueberlassungs- verträge verfügt zu haben. Man kann also sagen: beide Systeme sind in dieser Beziehung gleich wirksam oder glei unwirksam, sie sind gleih \{chädlid oder glei unschädlich, weil man in beiden Fällen annehmen kann, daß der Regel na, gleigültig, ob wir das eine System einführen oder das andere, doch die bis- berige Gewohnheit des bäuerlihen Standes auf lange Zeit voraussichtliÞ die bleiben wird, daß er bei Lebzeiten ver- fügt. In beiden Fällen bleibt die Testirfreiheit unberührt; unter diesen Umständen, meine ich doch, verdient die Regierungs- vorlage entschieden den Vorzug, da sie ja diese Verfügung im ge- wollten Sinne auf die allerieicoteste und billigste Weise ermöglicht und befördert und na der Richtung hin, glaube ich, ift der einzige Einwurf, den man gegen die praktische Zweckmäßigkeit der Höferolle angeführt hat, daß damit Wege, Mühewaltung und Kosten verbunden seien, damit ist dieser Einwand doch vollkommen hinfällig, wenn jeßt thatsächlih jeder bäuerlie Besißer durch einen gerichtlichen oder notariellen Aft jedenfalls ein erheblih viel kostspieliger, zeitraubender und mit mehr Mühewaltung verbundenes Geschäft auszuführen hat, als durch den Antrag auf Eintragung in die Höferolle. Meine Herren, es ist wiederholt gesagt worden, es sei gar nicht erforderli, eine Uniformität auf diesem Gebiete über die ganze Monarchie herbeizuführen, das kann doch blos in bes dingter Weise zugeben, Man kann do die Thatsache nicht dabei ignoriren, daß in den leßten Fahren für verschiedene Provinzen bereits dieser Weg geseßzgeberish betreten und mit Erfolg betreten worden ist. Jch muß auch darauf hinweisen, daß zwei Provinzialvertretungen, die der Provinz Schlesien und der für Sleswig-Holstein, sih gleibfalls zu Gunsten einer Landgüterordnung mit Einführung einer Höferolle ausgesprochen haben, so daß doch in cinem sehr großen Theile der Monarcbie diese Institution eingeführt und auch vorauês- sihtlich wirksam gemacht würde. Der Herr Referent hat sich be- rufen auf die Vieldeutigkeit der Statistik, er hat auch darauf hinge- wiesen, daß die den Gerichten zu Gebote stehende Statistik jedenfalls nah einer Richtung unvollkommen sei, - weil aus den Nachweisen über Grundbesitveränderungen fowohl was Zwangsverkäufe als freiwillige Verkäufe beträfe, in diesen UVebersichten nicht die Mo- tive für vie Veräußerung angegeben sei, Das ist vollkommen zu- zugeben, aber wenn irgend eine Behörde in der Lage ist, Über diese Sachen zu urtheilen, so sind es do lediglich die Gerichtsbehörden und die Grundbuhämter. Ih weiß in der That nicht, wo die Regierung oder wo die Häuser des Landtags die thatsählihen Unterlagen für ihre Beschlüsse und Maß- nahmen hernchmen sollten, wenn fie sich ni@t darin in erster Linie auf die Statistik, die ibnen von den zuständigen Bes hörden geliefert wird, stügen sollen. Und wenn nun, wie in den Mo- tiven dieser Vorlage angeführt ist, ein großer Theil der Verwaltungs- behörden, die Regieruna in Potsdam, die Regierung in Frankfurt, eine große Anzahl von Landräthen, eine große Zahl von Amtsgerichten und Amtsrichtern, die besonders sahkundig find, versichern, daß in Folge der jeßigen Grbordnung ein häufiger Besizwechsel oder gar Zwangéverkauf bäuerliher Güter nicht stattgefunden haben, fo meine ib doch, ist das ein schr gewihtiges von der Staatsregierung nit zu ignorirendes Moment. Wenæ ih mich rech{t erinnere, hat der Herr Referent selbst gesagt, und im Prooinzial-Landtag ausge- führt, daß während seiner zwanzigjährigen Thätigkeit und Erfahrung als Richter ihm nicht cin einziger Fall vorgekommen sei, wo erb- theilungshalber ein Zwangsverkauf stattgefunden hätte. Wenn das niht Momente sind, die zu Gunsten der Stellung sprechen, die die Statsregierung în dieser Vorlage eingenommen hat, dann finde ih in der That überhaupt eine Begründung außerordentlih \{wierig faum mögli.

Ich muß nun ferner in Bezug auf die Einführung der Intestat- erbordnung wiederholt auf die Anführungen hinweisen, die gestern der Peer Minister hier {hon gemacht hat. Es liegen doch praktische Er- abrungen auf diesem Gebiet vor. Der praktisbe Versuch, eine In- testaterbordnung einzuführen, ist ja vor 40 Jahren in Westfalen ge- macht worden. Ic erinnere Sie an die Motive der die westfälische Landgüterordnung betreffende Regierungsvorlage, die kaum vor cinem Jahre dieses hohe Haus beschäftigt Hat, und aus welchen der Herr Justiz-Minister gestern den betreffenden Theil vor- getragen hat. Es ist durch das Geseß vom 18. Juni 1836 dieser selbe Versuch für Westfalen gemacht worden; und ih muß sagen, es hat damals bei der Ausarbeitung des Entwurfs für die Provinz Westfalen nihts auf mi einen größeren Eindruk gemacht wie die Lektüre der Akten des Staats-Ministeriums, in denen si die Berichte des damaligen Ober - Präsidenten v. Vinde über diese Geseßvorlage befanden. Wenn also eine solche Intestat- erbordnung, die i. J. 1836 in Westfalen eingeführt wurde, wie in den späteren Berichten wörtlih gesagt ist, „bereits nah 4 Jahren in \solhen Mißkredit gekommen war, daß die sämmtlichen bäuerlichen Besiter sid dagegen verwahrten, daß der Ober-Präsident der Provinz, welcher \sich für den Erlaß des Geseges interessirt hatte, auf ihre Aufhebung wieder einwirkte, daß die damaligen Justiz-Minister gleich» falls sich im selben Sinne äußerten, daß also na einer kaum bis Gjährigen Wirksamkeit \ich die Einführung einer Intestat- Erbordnung in Westfalen für unausführbar erwiesen hatte“, so meine i, ist das eine praktishe Erfahrung von solhem Gewicht und sol{er Bedeutung, daß es in der That s{hwierig sein werde, heute denselben Weg geseßgeberish zu betreten. ; i

Meine Herren! Ich \{ließe daher damit, daß ih, wie es au gestern son geschehen ist, im Gegensaß zu der Aufforderung, die Hr. von Kleist-Reßow in seiner feurigen Weise gestern an das hohe Haus richtete, meinerseits davon abrathe, die Kommissionsbeschlüsse anzu«

nehmen. I würde darin cine {were Gefährdung und wabrs{einlich das Sceitern dieser Geseße2vorlage, mindeslens für diese Session, voraus- sehen; weil i glaube, daß mit dieser Geseßesvorlage der Mark Branden- bura ein prafktise8, gutes Gesey gegeben wird, von dem nüßlichen Gebrauch zu maden sie sofo:t in der Lage sein würde,

Fhnen wiederholt dringend die Wiederherstellung der Regierungs8-

orlage. : g Herr Freiherr von Patow

derung der Jntestat -Erbfolge für

merkte aber, er halte die Vorschläge der Regierung für aus-

reichend

erklärte

eine Aen- : : wünschenswerth , be- „Die Staatsregierung zu ersuen:

Nachdem noch Herr Graf von Brühl für die Kommissions-

E

M Inf erate für dea Deutshen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers nund Königlich

Preußischen Staals-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelur-Straße N. 832. M.

Eteckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Gerbergesellen Max Schmidt aus Manéfcld, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersuct, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 9. Januar 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter 26 Jahre, Größe 1,76 m, Statur \chlank, Haare blond, Stirn frei, Bart blond (Schnurrbart), Augenbrauen dunkelblond, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deut]. Kleidung: grauer Rock (gestichelt), dunkelgraue Beinkleider, {warze Weste, blaues Halstuch, Gumumizugstiefel, {chwarzer Hut, cin blaues und zwei wollene Hemden, braune Strümpfe, braune Unterhose, etn Cbemisettes. Besondere Kennzeichen: auf der linken Backe eine

Narbe.

Ladung. Der Johann Otto Ernst Fleishner, gebcren am 15. Juni 1859 in Zirke, evangelisch, zuleßt in Wronke wohnhaft, wird besculdigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Reichsgebiet ver- lasen oder nah erreidtem militärpflihtigen Alter si außerhalb des Reichsgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 St.-G.-B. Derselbe wird auf den 31. März 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus- bleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Land- rath als Civil-Vorsitenden der Ersaß-Kommission zu Birnbaum über die der Anklage zu Grunde lie- genden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Posen, den 11. Dezember 1882. König- lihe Staatsanwaltschast.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[1960] Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Ackermann Heinrich Wilhelm Malkus in Schwabendorf als Vormund der Kinder und Erben der zu Wolfskaute verstorbenen Gheleute on E e geborne Herbener :

a. Heinri ilhelm

b, Johann Heinrich / Malkus, i die Eintragung des auf den Namen Joßann Heinrich Herbener 1., Ruppert Sohn und Frau Elisabeth, geborne Neurath, von Wolfskaute katastrirten, in der Gemarkung von Wolfskaute belegenen Grund- eigenthums, als:

Bl. u Parz. 74 4 a 30gm: a. Wohnhaus mit Hofraum, b. Scheune, c, Ställchen, 5 2 16, 79 Ader auf der Lehmenkaute, : A8: 22 . 5 "R do. daselbst, ¿ 10 19 Jol: o 2M 5 „41, Wiese in der Shäfers8wiese, « M 5, 97 ¿ Uter das, «2 15,71, do. unterm Wäldchen, 20819, Do Mal «36 22 „03, do. überm Wäldchen, - 40 1ha 36 a 99 qm Ader das, « 50 10 a 749a4m Garten überm Dach, «00,29 (224 do. im Dorfe, « 83 36,91 , Ader hinterm Dorfe, « 88 18 „85 do. vorm Wäldchen, « 89. 9 O2 Do das, «J S o DANL, » 99 8,50, do. am Shiefersrain, « O0 48 ¿242 6 00, Al, . 18 4 „93 , Weide vorm Wäldchen, « 108 De (Do O, 170

108 7, 24 , Ader das,

113 1 ba 14 a 47 qm Ader am Schiefers- i rain,

15 15 a 75 qm Wiese das,

15 22 , 99 , Aer das.,

130 26 ,„ 41 Garten im Lohe,

131 13 , 68 „, Wiese das.,

132 13 „, 68 Ader im Loche,

134 2,48 Garten daf.,

196 0.00% do. dalj.,

143 49 , 00 , Ader hinterm Dorf,

14 2,8 do. das.

1456 6,28, Garten das,

14 Gemeindsnugen-Antheil, 5

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen

ununterbrochenen Eigenthumsbesißes in das Grund-

buch von Wolfskaute beantragt hat, so werden alle

diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund-

vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche

bis zum 4. April 1883, Vormittags 10 Uhr,

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen-

falls nah Ablauf dieser Frist der bisherige Besigzer

-

empfehle ih

vórs&läge plaidirt hatte, wurden darauf §§. 1—2 nah dem Vorschlage der Kommission mit 63 gegen 53 Stimmen an- genommen. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte genehmigt.

Schließlich stimmte das Haus der von dem Herrn Grafen Squlenburg-Beetzendorf beantragten Resolution zu: d i: nabdem Seitens des säbsischen Provinzial-Landtages das Bedürfniß einer Höferolle zwar anerkannt, ein desfallsiger Gesezentwurf aber zurückgestellt worden

Brandenburg, für die vier alimärkisben Kreise Stendal, Salz- wcdel, Gardelegen und Ofterburg dem Laudi1ge vorzulegen.“

Leßter Gegenfiand der Tage2ordnung war der Geseßz- entwurf, betreffend die Kirchenoerfassung der evangelish-refor- mirten Kirche der Provinz Hannover, über welchen Namens der Justizkommission Herr Meyer (Celle) berichtete. Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen und über die Petition der Prediger Cappenberg und Genossen um Wahrung der Nechte der Reformirten gegenüber den Bestimmm:gen des

1, Steckbriefe und Untersuchangs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorlaânngen u. dergl.

3, Verkäufe. Verpachtnngen, Submissionen etc.

4, Verleosung, Amortisation, Zinszahlung L 8, Ww. von öffentlichen Papieren.

als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ibm obliegende Anmeldung unter- lassende Berechtigte niht nur scine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redli&en Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, nicht mehr geitend machen kann, sondern auc ein Vorzugsrec{t gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge- seßten Frist erfolgten Amneldung eingetragen sind, verliert. Rauschenberg, am 6. Januar 1883.

[48527]

Königliches Amtsgericht. Amelung.

Es sind folgende Urkunden und Werthpapiere :

1)

2)

3)

4)

5)

ein auf den Namen Hedwig Vahlteich in Alten- burg lautendes Sparkassenbub Nr. 12,301 über 120 M, von der hiesigen Kreissparkasse aus- gefertigt ;

ein auf den Namen Therese Heine, geb. Schmidt, auf der Domäne Bründel lautendes Sparkassen- bu Nr. 8871 über 221 , von der hiesigen Kreissparkasse ausgefertigt ;

ein Hypothekenschein d. 4d. Bernburg, vom 17. Mai 1872 für die ledige Johanne Dorothee Ernestine Kramer in Bernburg, früher in Plößkau über 1090 Thlr. Gold auf dem in der hiesigen Neustadt unter Nr. 27 belegenen Wohn- hause und Gehöfte des Bäckermeisters Louis Seidig hierselbst eingetragen ;

S x i; / 99, Oktober 1869 ein Hypothekenschein vom 17. Sanuar 1870

über 150 4 Restkaufgelder für den Brauer Carl Domine in Bernburg auf dem dem Schiffer Christian Domine in Altenburg ge- hörigen Wohnhause P. 48 B. 51 R. 65 nebst Hauzsfkabel Plan 1164 cingetragen ;

cin Hypothekenschein aus dem Kaufvertrage

9. September s 4 vom “Otte 1879 über 900 A für ten

Gürtler Ern Mohrhauer in Bernburg auf

6)

8)

9)

10)

11)

dem in hiesiger Stadt in der breiten Straße belegenen Wohnhause P. 13 B. 531. mit Haus- fabel Plan Nr. 868 der Karte der Altstadt Bernburg eingetragen ;

die Nebenausfertigung cines Kaufvertrages d. d.

14. Januar

Bernburg, den 93, Februar 1861 mit Cessio-

nen vom 8./19. August 1861, 9./22. Juli 1863, Stückquittung vom 24./27. Februar 1865 und Cession vom gleichen Datum, resp. den Hypo- thekenshcinen vom 2./5. Juli 1869 und 18. April 1867 über eine Forderung des Fräulein Friederike Lutze hierselbst, jeßt deren Erben, im Betrage von 1200 4 an die verehelichte Han- delsmann Selig, Karoline, geb. Herrmann ; eine Scbuld- und Pfandverschreibung vom 27./27. März 1847 in Verbindung mit der Absc{lagsquittung vom 24. August 1849 über cin Restkapital von 600 X an den Oekonomen Heinrich Koenig in Waldau, jeßt dessen Erben, auf dem dem S{blosser August Koh in Bern- burg gehörigen Wohnhause P. 4 B. 184 des Stadttheils Waldau haftend;

ein Hypothekenschein des Arbeiters Andreas Christoph Otte zu Hohen-Erxleben über 750 4 nebst Auszugsberechtigungen aus dem Ueber- L 13. Mai 1852 ,; eignungskontrakte vom 7 Mat 1858, eingetra-

gen auf den dem Zimmermann Johann Christian Otte zu Hohenerxleben, jeßt dessen Erben gehös rigen, in diesem Vertrage näher bezeichneten Grundftücken ; i H : das Forderungsdokument für den s{wachsinni- gen Christian Schmidt zu Oberpeißen aus den In-

L 12. Februar 1828 t grossationsurkunden v. F Sanuar 1845, nebs

14. Oktober 1861

Kaufvertrag vom “58 Mai 1864 und Hy-

25. Juli L ;

pothbekbestellung vom 56 August 1875 über ein

Wohnungs- und Auszugérecht, sowie eine jähr-

lihe Rente von 90 M, baftend auf den îm

Grundbuche von Oberpeißen Band I. Fol. 34 geführten Grundstücen ;

das Forderungsdofument des Plantagenaufsehers

Christoph Knauf zu Pobzig über eine Hypothek-

MoOernns von 2700 A. an die ledige Friederike

orte hierselbst aus der Schuld- und Pfand-

: n d,

vershreibung vom —jg; August in Ver

bindung mit den Kaufverträgen vom 13./16.Januar

. 26, Juli z 1865, 57 Sftober 1867 und Cession vom

1. Oktober 1869, haftend auf dem in der Roschwitzer-Straße bierselbst sub P. 32 B. 5101. K. 503 belegenen Wohnhause nebst Hauskabel Nr. 450; E

eine Schuld-, Hypothek- und Bürgschafts-Ver- {reibung vom 23.,/23. März 1829, über 300 M für den Anspänner Emanuel Warnicke in Neun- dorf, jeßt dessen Erben, haftend auf dem den Hermann Scolz'shen Eheleuten în Neundorf gehörigen, daselbst belegenen în den Grund-

ist nad Anhörung anderer geeigneter ein Gesetz, entsprechend der Landgüterordnung der Provinz

Beffentlicher Anzeiger. 7

Organe in der Altmark

Entwurfs zur Tagesordnung übergegangen. 25 Minuten. Nächste Sizung Montag 12 Uhr.

Schluß 3 Uhr

5, Industrieile Etablissements, Fabriken | und Grosshandel. | 6. Verschiedene Bekanntmachungen. | 7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Ánzeigen, | In der Börsen- Î

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Jnvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Daasenstein & Vogler, G. L. Daube & L£Lo., E. Sthlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunonecen - Bureaux.

9, Familien-Nachrichten. beilage.

akten XXX. 310 geführten Wohnhause nebst Zubehör P. 14) B. 209 K. 83; abhanden gckommen und haben die Forderungs- berechtigten und letzten Jnhaber dieser Urkunden und zwar: ad 1) der Cantor Friedri Vahlteih zu Altenburg, ad 2) der Dienstknebt Carl Heine zu Bründel, ad 3) der Bäckermeister Louis Seidig hierselbft, ad 4) der Brauer Carl Domine bierselbst, ad 5) der Gürtler Ernst Mobrhauer von hier ad 6) der Kreis-Direktor a. D. Emil Bung hierselbft, L ad 7) die Wittwe Christiane Kocnig hier, jezt deren Erbe, ad 8) der Arbeiter Andreas Christoph Otte zu Hoßene:rrxleben, e ad 9) die Erben des Christian Schmidt zu Oberpeißen, 4 5 ad 10) der Plantagenaufseher Christoph Knauf zu Pobzig, ad 11) der Gutsbesißer August Trolldenier zu Rieder a. Ô , deren Kraftloserklärung beantragt.

Den gestellten Anträgen ist stattgegeben und werden daher die etwaigen Inhaber dieser Urkunden und Werthpapiere, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend welchem Recbtégrunde Ansprüche hieran zu haben vermeinen, hierdurch öffentliÞ aufgerusen, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 31. Mai 1883,

Vorniittags 11 Uhr,

vor dem Herzoglichen Amtsgerichte zu Bernburg an- beraumten Termine zu erscheinen und ihre etwaigen Rechte und Ansprüche anzumelden, auch die Urkunden und Werthpapiere vorzulegen, widrigenfalls sie durch das nab Schluß des Aufgebotstermins auf Antrag zu erlassende Urtheil mit ihren Anträgen ausge- schlossen und die betreffenden Urkunden und Werth- papiere für kraftlos werden erachtet werden.

Bernburg, den 9. November 1882.

Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. Haenisch.

Ea Aufgebot.

Auf Antrag des Hofbesißers E3marh in Rinkenis in Vollmacht des Kaufmauns Hans Ahlmann, in Firma Haus Ahlmann in Gra- venstein, werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger alle Diejenigen, welche an den genannten Kaufmann Hans Ablmann und an die bezeinete Firma Forderungen und Ansprüche, sowie alle Diejenigen, welche an die von genanntem Kaufmann Hans Ahl- mann besessenen, im Gerichtsbezirke des hiesigen Amtsgerichtes in dea Gemeinden Rinkenis und Gra- venstein, und im Gutsbezirk Gravenstein belegenen Grundstücke dinglie Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bis spätestens zu dem hierdurch auf

Mittwoch, den 28. Februar 1883, Vormittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls sie auf ferneren Antrag mit denselben werden ausgesc{lossen werden.

Flensburg, den 21. Dezember 1882.

Königliches Amt®2gericht. 2. Abth. Brinkmann.

[53007] Aufgebot.

Die Erben des zu Deuy am 25. Oktober 1881 verlebten Kaufmannes, später Rentners, Daniel Gustav Möller, haben das Aufgebot:

1) eines von der Spar- und Darlehnskasse des Landkreises Cöln auf den p. Möller ausge- stellten Sparkassenbubes Nr. 871/5199 mit einer Einloge sub 1, Januar 1882 von Mark 578,07, 5

9) cines von der städtiswen Sparkasse in Cöln auf den Þ. Möller ausgestellten Sparkassenbubes, eingetragen sub Fol. 467 C. i., mit ciner Ein- lage sub 1. April 1882 von Mark 285,47 beantragt.

Der Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Sparkassenbücher und Ieder, der an denselben irgend wie Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 13. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich-

neten Gerite anberaumten Aufgebotstermine seine }

Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird und den Antragstellern neue Spa - kfassenbücher ausgestellt werden. Cöln, den 1. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung T. gez. Mauß. Für gleihlautende Ausfertigung: Der Gerichts\hreiber. (Unterschrift) Kanzleirath.

1977 [ D s Urtel der Strafkammer Königlichen Land-

geribts Göttingen vom 22. November 1882 ist das im Denischen Reiche befindliche Vermögev. des Militécpflichtigen Garl Robert Landrock, geboren

¿u Wernêdocf, Amt Glauchau, zulezt in Göttingen, bis zur Höhe von 3009 M mit Beschlag belegt. Göttingen, den 6. Januar 1883, Königliche Staatsanwaltschaft. 4 P 4

v. Prittwiz-Gaffron.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. Eiscnbahn-Direktionsbezirk Magdebnrg. Königliches Eiscnbahn-Betrieb8aumt Berlin- Magdeburg. Die zur Herstellung von massiven Einfriedigungen des Außenbahnhofs Berlin erforder- lihen Arbeiten und Materialien-Lieferungen sollea im Wege öffentlicher Aus\schreibuna vergeben werden, und zwar: a.fdie Erd-, Pflaster-, Maurer- und Zim- merarbeiten 2c. zur Herstellung einer rot. 137 m langen Einfriedigung8mauer im Zuge der Dennewitz- straße. sowie desgl. die Erd- und Maurerarbeiten 2c. zu einer Einfriedigurng längs der Swöneberger- Uferstraße, b. die Herstellung cines eifernen Ein- fahrtstbore8 in der Dennewitzstraße, sowie Anfertis gung eines ca. 23 m langen \{chmiedeeifernen Ge» länders nebst 4 Einfahrtëtboren und 1 Eingangs- thür an der Schöneberger-Uferstraße. Die der Aus- führung zu Grunde gelegten Massenberebnungen, die zugehörigen Zeichnungen, sowie die speziellen und allgemeinen Bedingungen liegen im Bureau des unterzeichneten Betriebsamtes in den Vormittags8- stunden von 10—12 Uhr, zur Einsicht aus und fönnen dieselben ercl. Zeichnungen gegen Erftatiung der Kopialien, und zwar für die Erd- 2c. Arbeiten ad a., sowie für die Herstellung der eisernen Ein- fahrt8sthore 2c. ad b. zum Betrage von je 50 von vem Bureauvorsteher, Eisenbahn - Sékretär Genz in Berlin bezogen werden. Reflektanten werden ersucht, ihre bezüglihen Offerten für die Ausführungen ad a. refp. b. versiegelt und mit der Aufschrift versehen: „Offerte auf die Ausführung von Einfriedigungen in der Dennewigz- und Schöneberger-Uferstraße“ bis zum 30. Januar cr., Vormittags 11 Uhr, kostenfrei an uns einzu- reichen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und in Buchstaben auszudrücken und die Offerten mit Datum und Unterschrift zu versehen, sowie die an- zuerkenneuden speziellen und allgemeinen Vedingungen den Preisofferten beizufügen. Berlin, den 8. Ja-

nuar 1883.

[1721] Die Lieferung der Verpflegungsbedürfnisse für das 9. Garnifon-Lazareth Berlin bei Tempelhof für die Zeit vom 1. April 1883 bis ult. März 1884, be- stehend in: Brod, Semmel, Zwieback, weißen Bohnen, trockenen Erbsen. Weizengries, feinen Graupen, Buchweizengrütze, Hafergrütze, Hirse, Linsen, aetrocknete Pflaumen, Reis, Weizenmehl, Fa- dennudeln, Bier, Kaffee, Zucker, Eiern, Kar- toffeln, Sauerkohl, Kohlrüben, Kohlrabi, Savoverkohl, Mohrrüben, grünen Bohnen, Weinessig, Mil, Citronen, Wein, Buttex, Selteräwasser, Sodawasser, Fleis, Kocbfalz, englischen Bisquits, präservirten grünen Boh- nen und grünen Erbsen, Fleifchextrakt, präser- virtem Fleisch, Cacao, Cognac, kondenfirter Milch und Thee,

soll im Wege der Submission ausgegeben werden.

Hierzu ift ein Termin auf

Montag, den 22. Jauuar 1883, Vormittags 10 Uhr,

im Vüreau des Lazareths bei Tempelhof anberaumt,

bis zu welchem versiegelte Offerten auf einen oder

mebrere Gegenstände mit der Aufschrift:

„Submission auf Verpflegungsbedürfnisse für das

2. Garnison-Lazarcth Berlin“

entgegen genommen werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen im vorexwäkbßnten. Terminslokal zur Einsicht aus.

Tempelhof, den 10. Januar 1883.

Königliches 2. Garnifon-Lazareth Berlin.

[1931] Bekanutmachung.

Der Bedarf der unterzeichneten Anstalt a trockenen Lebensmitteln für die Zeit vom 1. April d. J. bis Ende März 1884, bestehend in ungefähr:

130 Ctrn. Buchweizengrütze, 120 Ctrn. Lafer- grüße, 74 Ctrn. Hirse, 2 Ctrn. Perlgrcapen,. 11 Gten. gebacktenen Birnen, 6 CGtrn. gebackenen Pflaumen, 40 Ctrn. weißen Bohnen, 7 Ctrn.. Erbsen, 35 Gtrn. Linsen, 70 Ctrn. Reis, 90 Ctrn. Weizenmchl, 3 Cten. Reisgries und 92 Etrn. Salz. E : soll im Wege der Submifsion besbafft werden. Versiegelte Offerten werden bis zum 26. Januar d. J., Vormittags 10 Uhx, im Geschéftszimmer dex Anftalt, woselbst die Bes dingungen und Proben ausgelegt siad, entgegen» genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet. Die Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, odec in den Offerten ausdrüülid als maßzebeud anzuerkennen.

Au8wärtige, hinsichtlih ihrer Lieferungsfähigkeit vnd ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben dur cine deizufügende amtliche Bejcbeir.igung ihre Qualifikation zur Lieferung nach» zuweisen.

Pitedare den 9. Jaruar 1883.

önigliche3 großes Militair-Waisenhaus,