1883 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

erste Entwurf natürlich auch_ die Beschliesung über die Opportunität der Vorlage an sh und über den einen leitenden Gesichtspunkt. Aber zur Vorberathung und Fest- stellung solcher Geseßentwürfe ersheine ein Ministerrath ungeeignet, schon weil derselbe nit so viel Stunden darauf verwenden fönne, wie eine Sachverftändigen-Kommission Monate

und Jahre darauf zu verwenden habe, um ¿twas Zusammen-

hängendes und Fertiges zu \{hafffen. Sollte dabei ein Ve- denken obwalten, ob das aug fireng konsftitutionell sei, so ließe fih das dur den Augenschein widerlegen, wenn die preußische Bibliothek ein Paar Verzeichnisse der Königlichen Kommis- sionen vorlege, welhe Jahr aus Jahr ein neben dem Par- lament arbeiteten, und ein Dußend organische Gesege, welche so gearbeitet seien, z. B. die englishe Städteordnung mit 6 oder 7 Foliobänden Reports, die allein dazu gehörten. Es lasse sih vorhersehen, daß die Kommissionen, sobald sie in gewohnter Weise gründlih arbeiteten, auf Bedenken und Amendements nah Hunderten stoßen müßten. Es sei dann wohl mögli, ein Endresultat zu forciren oder durch Partei- kompromisse zusammen zu schieben. Aber das Ganze, was aus diesem Hin und Her der Beschließungen hervorgehe, würde wahrscheinlih feiner Seite genügen können und noch weniger in den großen Rahmen der Verwaltungsgeseßgebung hinein- passen, aus dem man in Preußen immer weiter herausfalle. Vor Allem aber: was solle aus der unendlih s{chweren Auf- gabe der Durchführung der Verwaltungsreform in den sechs noch rückständigen Provinzen werden? Statt vorwärts zu kommen, fomme man mit jedem Jahre weiter zurück von der Aus icht, jemals zu einer Provinzial- und Kreisverfassung zu kommen, die zur preußischen Centralverwaltun a gleihmäßig passe und die für Ryeinprovinz und Litthauen, für Schleswig-Holstein und für Posen, für Nassau und für Pommern gelten solle. Der preußische Staatsvervand leide siherlih Schaden, wenn ein un- ruhiger Reformgeist in die Steuer-, Wirthschafts-, Sozialgeseß- gebung hineingreife : aber mit den organishen Reformen der Ver- waltung sei es dann überhaupt zu Ende. Diese Geseße dürf- ten nie zu Parteigesegen werden, denn sie „gingen uns alle völlig gleih an und lägen über diese heutigen Streitpunkte weit hinaus. Der Verwaltungsbau cines Großstaates lasse sih nur sub specie aeterni behandeln. So lange der Staat Preußen seiner Bestimmung treu bleibe, soule Niemand in diesem Lande an den Verwaltungsbehörden erster und zweiter Instanz, ebenso wie an den Gerichten merken, ob ein Üüber- wiegend liberales oder ein überwiegend fonservatives Ministe- rium am Ruder sei, und man werde das erreichen, wenn die preußishe Dynastie ihrer großen Vergangenheit treu bleibe. Der sogenannte Parlamentarismus sei wohl noch niemals aus Parlamentsreden entstanden, sondern stets aus Fehl- griffen von oben, d. h. aus dem unstäten Hinwegsegen über die Rechtsschranken der Verwaltung und aus der Zerstörung der Finanzordnung d¿s Staates. Darum hätte die heutige Staatsregierung auch den Schein zw vermeiden gehabt und wäre es auch nur der Schein, als ob man in Preußen be- reits im Konstitutionalismus lebe, als ob jeder Minister- wechsel eine neue Verwaltungsordnung brächte, als ob mit jedem Personenwechsel im Ministerium des Innern neue Ge- sihtspunfte für den ganzen Bau zur Geltung kämen, die man in früheren Stadien der Geseßgebung son erledigt zu haben geglaubt habe. Gegen den prinzipiellen Widerspruch auch nur einer Seite dieses Hauses werde- das Reorganisationswerk nie zu Stande kommen, am wenigsten eine Ausdehnung auf die westlichen Provinzen. Dieselbe werde stets scheitern, so lange nicht jeder Theil die Gewißheit erhalte, daß seine be- rehtigten Ansprüche voll erwogen und im Rahmen des Ge- ces zur Geltung gekommen seien. Sollte die Kommissions- berathung und das Haus nach den ersten hundert Amende ments zu dem Resultat gelangen, daß ein Gesetzentwurf dieser Art erst einer Vorarbeit nah der Weise der Justizgeseße be- dürfe, so wäre das nach seiner Ueberzeugung der beite Erfolg, zu dem er der Staatsregierung und dem Lande Glück wün- ichen würde. : L

Demnächt nahm der Vize-Präsident des Staats-Mini- steriums von Puttkamer wiederum das Wort:

Meine Herren! Die Rede, die Sie Alle mit so großer Auf- merffamfeit gehört baben und der ich gewiß nicht mit geringerer Spannung gefolgt bin, legt mir doch die Verpflibtung auf, noch auf wenige Minuten Ihre Zeit in Anspru zu nebmen, und das werden mir diejenigen Herren danken, die nah mir spre{en wollen, d. b. morgen, und ja dann für ihre Autführungen einen längeren Zeitraum haben werden. Ich bin auaenblicklid nit in der Lage, aus den mannigfachen interessanten Gesichtspunkten der Rede des Hen, Abg. Gneist alles das berauszusckäâlen, was id noch zu erwidern habe; ih muß mir das auf ein svâteres Stadium der Dehbaite vorbehalten, aber einige wenige besonders springende Punkte will id mir doch zu erörtern erlauben und bitte um Ihre geneigte Nacbsidt. Mi hat zunächst besonders derjenige Theil feiner Ausführungen berührt, in welhem der Herr Abgeordnete fi mit meiner Person beschäftigte. Er spra ziemlich unumwur.den aus, der eigentlide materielle Grund dieser Voclage sei wobl mehr in dem persönliben Belieben des jetzigen Ministers, als in sawliden Ermägungen zu suden. Nun, meine Herren, ein ungerechterer Vorwurf konnte mir in der That nit gemacbt werden. (Abg. Gneist: Bitte ums Wort zu einer persôönlihen Bemerkung.) It will dann, wenn der Herr Abgeordnete einen Zweifel darüber bat, daß seine Bemerkungen diese Tragweite haben und im Hause so aufgefaßt sind, doch nob näher auf szine Worte eingehen. Er sagte, der Herr Minister des Innern hält unsere Berathungen in den 14jährigen {weren parlamentarishen Kämpfen über die Selbst- verwaltung2geseße für Irrthümer, er hält den Standpunkt seiner sämmtlicen Vorgänger für ircthümlih und sezt dem gegenüber seine persönliche Ansicht.

Nun kann ib Sie in der That versichern, daß i nit den Muth baben würde, eine Vorlage nicht nur von diesem Umfange, sondern irgend eine Borlage zu macben, wenn ich mi ni&t dabei auf die bei mir unerschütterlid feststehende Ueberzeugung stüßen fönnte daß ih die groze Majorität der Nation bei den in den Vorlagen ent- haltenen Reformvorscblägen binter mir habe, die den jeßigen Zustand für so durbaus unvollkommen bâlt, daf er einer Revision und Reform dringend bedarf. Ich bitte Hrn. Dr. Gneist von der Ueberzeugung si leiten zu laffen und i glaube, er sollte mih do, da ich längere Zeit die Ehre habe, mit ibm befannt zu sein, soweit billig beurtheilen, daß i idherlib nit aus dem Standpunkte des car tel est notre plaisir eine Vorlage von diesem Umfange, von dieser Wichtigkeit vor das Haus bringen würde mit der Prätension, sie auf meine persôn- liche Autorität hin anzunehmen.

Dot das nur beiläufig.

Der Herr Abgeordnete hat dann ferner einen Gesitspunkt in die Debatte geworfen, der vom höchsten Interesse war, den Gedanken nämli, au in dieser Materie der Gesetzgebung zu verfahren, wie man mit dem NReictsjustizgeseße verfahren hat, sie durch Sachverstän- digen-Kommisiionen womöglic jahrelang gorprüfen zu lassen und sie dann als sacverständiges Produft einer reiflihen Ueberlegung zunädst der Regierung und dann dem Hause vorzulegen. Er meinte, in der- artizen Fällen Hätten die Vorlagen, die auf solwer Basis von der Regierung gemaht werden, viel größere Chancen bei der Landesvertretung durhzugehen. Meine Herren, ih halte die-

sen Standpunkt für einen für die

f Autorität und Stellung dex Lan- de8vertretung äußerst bedenklichen.

J Bildung und Satkenntniß Wenn eine Landesvertretung sich

in keiner Weise unterschiedenen Leut den Sattel zu beben und E

e ßer dekorativen Ersbeinungen in drücken unternehmen wollte. i daß der Regierungs-Präsident en wird gegenüber den mit dem Leben ber- alb möchte doch idtspunften man der Regierungs- diesem Kollegium

dazu entschließen will, virtuell dad Produkt einer Sachverständigen-Ko läßt, so ist das ein Standpunkt, den 1n tutionellen Freiheit und einer unabbäng do kaum wird acceptiren können. ibre. Mittel, mit einer so verständigen und es ift d mag 28s eine Mitwirkung nebmen, welche es wolle, einer solhen Kommission,

urch abzudanken, daß sie fch das sfion gewissermaßen okzzoyiren an im Interesse der konsfti- igen legiélativen Berathung Die Staatsregierung -Kommissionr sih zu regend, daß das Laus, dei der Zusammenseßung . diese leßtere wesentlih aus Sachverständi-

diesem Kollegium berabzu mebr ganz entscbieden der Meinung,

bâufig einen recht {weren Stand hab welche ibm mit der aus der vorgehenden Sa{bkenntniß wobl die Meinung rich in der That sich nit Präsident gewifsermaßen ei gegenüber unter allen Umständen sein wird.

m e für den Deutschen Reihs- und Königl. j Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staals-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

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gen bestehen würde, welche als Praktiker auf dem Standpurkt der Regierung ftehen und die bei ciner Prüfung dieser ganzen Materie r Selbstverwaltungsgefeßze- ein Produkt zu Tage fördern würden. welbes den Sympathien des Hrn. Abg. Gneist fehr wenig ent- sprecben würde. 4

Weiter hat dann der Herr Abgeordnete es gerügt, wie ih annehme, denn aus dem Beifall, der auf der linken Seite 2es Hauses ibm zu Theil wurde, muß ih das annehmen daß das Ober-BVer- se Vorlage nicht vorher gebört worden sei. Meine Herren, die Thatsache ist richtig, aber sie berubt auf einer woblTerwogenen Ueberlegung. Jch glaube niht, meine e dem Ansehen des höchsten Verwaltungsgerihts fêzderlih fein fann, Fragen der { Es ist dazu berufen, der oberste Wächter des bestehenden Rechts zu sein ; aber si in die Diskussion über Aenderun und damit in das Parteigetriebe bineinzubegeben [ i Dber-Verwaltungsgericht in scinem eigenen Interesse nit für rathsam.

Es hat mi diese Auffassung des Hrn. Abg. Dr. Gneift in bohem Maße frappirt, die Regierung ist aber ni&t in der Lage, ihm auf diesen Weg zu folgen.

Nun, meine Herren Herrn Abgeordneten in

darauf gar nicht weiter ein, daß der seiner Bemerkungen gewissermaßen d einmal mit ibm so bezeihnen zu seben wünsch{t; , und er will auch Meine Herren, ) fallen; ih ge- immer Recbt zu ha- man durch die meisterin der G

geordnete am Einga an dem jeßigen Zustand ch allen Seiten hin gleibmäßig Parteien gleibmäßig vertbeilen eil davon der Regierung zuweis rung ibrerseits sib ganz rubig ge t zu den Leuten, die glauben, ch bin der Méinuung, d die Erfahrung ift die Le n Standpunkt, der, wie i ( auf das eminenteste dok sind nit hervorgegangen aus ein retifch gegenüberstehendes anderes S stehenden Communis opinio der daß der gegenwärti fällig, zu fomplizir gemacht ift, daß sie

gerihts Berlin I. aftlos erflärt worden ift. Berlin, den 6. Januar 1883. Hoffmann, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 54.

Subhastationen, Aufgebote, Vors- ladungen u. dergl.

Amts3geriht Hamburg. Oeffentliche Zustellang. L E Ier, \sinstraße 2, hier, vertreten dur% Rechtsanwalt Der E klagt gegen den Oscar, richtiger Robert dolph Oéëêcar h: Aufenthalts, wegen Bezahlung von 50 am 1. Ne- vember 1882 fällig gewesener Mietbe, mit dem An- trage, den Bekiagten foftenpflichtig, eins{ließlich der Kosten des Arrestverfabrens, zur Bezahlung von 50 M am 1. November v. I. fällig gewesener Miethe zu verurtheilen, aub den Kläger zu befugen, si für diese 50 M nebst den Kosten aus den hinterlegten 62 M bezahlt zu machen und diese Summe, soweit zureihend, zu erheben, sowie das abzugebende Ur- theil für vorläufig vollstreckbar zu erfkiären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Civilabtbcilung I., auf Montag, den 26. Februar 1883, Vormittags 10t Uhr. L, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 12. Januar 1883, Rentow, Gerichtsschreiber des Amtsgerihts Hamburg.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Sophie #ricke, geb. Breitkopf, zu Clausthal, vertreten dur den Rechtéanwalt Marcard ¡u Osterode a. H., klagt gegen den Kaufmann Wil- helm Heinri August Fricke aus Harlingerode, zu- leßt in Clausthal, jegiger Aufenthaltsort unbekannt, wegen Chescbeidung aus dem Grunde böëliher Ver- lassung mit dem Antrge, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe \cheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Recbt2streits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Göttingen auf

Montag, den 7. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,

einen bei dem gedabten Ge-

vom 21. Dezember 1882, Ausfertigung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs

erläßt da8 Kgl. Amtsg den K. Amtsribter T in Satben Amortisirung von Urkunden er Sißzung am 8. Januar 1883 nacb-

e ib will es

das gebührende Th das läßt die bôre wahrlich nich ben, sondern i belehrt wird: Und das ift ei Vorlagen si

Der Kaufmann eridt Regensburg I. dur

waltungsgeriht über die Bekanntmachung.

Von dem unterzeihneten Amtsgerichte sind dur die verkündeten Aussblußurtheile im Aufgebotsvers fahren nabstehende Urkunden für fraftlo3 erflärt :

1) das auf die Namen der Geschwister Kubles zu

Erfurt auêgefertigte Sparkassenbub der städti- \dben Sparkasse zu Erfurt Nr. 57 624 über

Mechaniker, unbekannten

eseßgebung, in öffentlich gerade in diesen 1 Diese Vorlagen em dem bisherigen Systeme theo- londern aus der fest-

ganzen Landes,

abgegeben und nur ei Anzeigen bekannt gemacht werden. 1883, Januar 5.

erren, daf es

iitietien, iu . Auf Antrag des Verwalters Iosef Bauer in Allung werden nacstehende zwei Seine der Svar- Nr. 18 095 de dato 19 Mai 1861, sia Bauer zu 50 Gulden vormali- [ Währung, und Nr. 10507 de dato 18. Iuni 1873, lautend auf Jo z 25 Gulden vormaliger süddcut kraftlos erflärt. Kosten des Verfahrens hat Antragsteller auer zu tragen. Thatbestand und Entscheidungsgründe.

E A K. Amtsgeriht Regensburg T. Der K. Amtsritter. i gez. Tifschler. Vorstehendes Urtheil wurde verkündet am abten Januar eintausend a&tbundert drei und Yur Beglaubigung : Regensburg, 10. Januar 1883. Der K. Gerichts\hreiber. gez. Emmer. Zur Beglaubigung: Regensburg, am 13. Fanuar 1883. Gericbts\chreiberei am K. Amtsgerichte Regensburg I. Der K. Sekretär

gen der Gesetzgebung

, balte ih fúr das Mehrheit des

ge Behördenapparat und das Verfa , zu wenig für die Einsibt des einfache daber der Revision und der Reform b attet, meine Herren, eiter nob auf das

kasse Regensburg [lautend auf Tber

das aus der notariellen Scbuld- und Pfandver- ger süddeutscber

s{reibung des Fleischermeisters Johann Julius Simöger zu Erfurt vom 16. Juli 1863 und dem Hypothekenbriefe vom 16. August 1863 bestehende Hypothekeninstrument über 1209 Thlr. = 3600 Æ, eingetragen für den Stellmacher Jo- hann Christian Nikolaus Taute zu Erfart, Ab- theilung III. Nr. 9 des Grundbuts, über das zu Erfurt Anger Nr. 49 belegene Wohnhaus, Band 42 Seite 241. Erfurt, den 10. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtbeilung VIII.

n Mannes ï j ef Bauer jun. und die Zeit ift zu weit paar ani Dau Alles einzugehen, was der Herr Ich erkenne an, daß er mit at, und die große Aufmerk- geworden ift, aub auf gewiß keinen Zweifel twickelt, kann ich nur der Zeit die Anfchauungen r guten Hoffnung in das ‘ordneten Gneist, ih will nit meiner Ansidt, aber nicht einen würde. Und dann muß doc noch hervorragender Staatsrectélehrer und weit verbreiteten Buche, Informationen ner. genommen hat, wie das hier in stt im Jahre 1879 gefcehen ift, dznn fann ten Standpunktes, wie wir sie Werth beimessen, um mich in Nothwendigkeit einer Aenderung unserer ibtungen auf dem G:bi l Selbftverwaltung ir Ein Vertagungsantrag _ Persönlich bemerkte der Abg. entfernt den Minister einer Wilk nur gesagt, es dürfe ni des Ministers das Ver den zweiten Punkt betreff Wissenchsaft wenigstens f citire, dies niht bruchftückwe habe dem Minister persönlich zugeschickt, cie ausführlich deflarirt seine früheren Ansichten habe berich ihn aber der Mini und 10 gethan,

vorgeschritten, um w bgeordnete in seiner Rede berührt. größter Meisterschaft beute gesprochen b samkeit, die ibm bis zum Schluß z Seiten der Regierung8bank, wird ihm darü l Aber von dem Standpunkte, den er en sagen: e8 ist wunderbar, wie der Menschen wandeln! Haus eingetreten, daß i an dem Abgeord sagen, einen entschiedenen Vertreter jo entschiedenen Antagonisten baben einmal betont werden: wenn ein gewordenen Ú Fundgrube entschiedene Stellung zu einer Frage der von mir zitirten Sri ih der Entwickelung des e beute gebört haben, nit den vollen meiner Ueberzeugung von der Gesetgebung und unserer Ein nisation der

, wenn ich an die Spitze dessen, was ih dem der Satbe selbst zu erwidern hätte, gewiser- maßen einen Tert seßen wollte, so würde ich die Worte eines be- rühmten Rechtslehrers benußen können, die erlaubt sein wird, bier mitzutheilen, weil fie in nuce der beste Vertreter der Regierungs- sind, welden man _heif hier in dem Bub des Hrn. Abg. Dr. Gneist „Ueber den Rechtéstaat“, das ih seiner Güte verdanke und aus dem ih ungemein viel Beleh- rung und Information geschöpft babe: E Notb natbtheiliger wirkt jedenfalls die perfsönlihe Trennung zwischen Bezirksrath und Bezirksgeriht, Provinzialrath und Pro- vinzialau8schuß, die aus den divergirenden Ideen der Parteien und Individuen über Selbstverwaltung bervorgegangen ist, und welche dur einen festen Plan, der von der Regierung energisch festzuhalten verineiden gewesen wäre.

Amtsgeriht zu Hamburg,

2c. Josef B

denken fkann. fich im Laufe

In Sacen, betreffend das Aufgeb bezw. Abth. 111. Nr. 1 auf bezw. 39 Gleiniß und Abth. 111. Nr. ladowo und der darüber gebildeten Instrumente,

hat das Amtsgeriht zu Schmiegel am 11. Ja-

ot der Post

auf 5 Po- Es bandelt sib

einheitliche Verwaltungsrechbts ,

5 E ntgegengesetz einheitliben

auch die wirtbs{aftlitze Verwaltung der Gemeinden unter- und einzuordnen bat. S er \{lußsaben und einfache Dekretur sind ja nur verschiedene Formen der Beschließung, die in einer geseßmäßigen Verwaltung dur die ver- sciedene Interefsenseitigkeit der Geschäfte bedingt sind. / liche Einheit der obrigkeitliben Thätigkeit wird es deshalb jeder- ¡eit rathsam maden, im Bezirksverwaltungsgeriht dem Regierungs8- Präsidenten ein Recht des Vorsißes zu wahren. : : Meine Herren, ih bedauere es, wenn bei einem so au8gezei- neten Manne, wie der Hr. Abg. Greist es unbestritten ist, in kurzer Zeit i kann nur annehmen, unter der Pression irgend eines mir unbekannt ih gehen können,

Provinzen , Streitsachen, Be- ete der Orga- gendwie ers{üttern zu laffen. e angenommen. Dr. Gneist, er habe nit „Willkür zeiven wollen, sondern cht mit jedem Wechsel in der Person waltungssystem geändert werden. Was , so könne er nur sagen, es gelte in der yal, wenn man einen Schriftsteller jondern ganz zu thun. Jahre 1878 eine Schrift habe, wie und warum er rihtigen müssen. ster ganz außer dem Zusamme als ob ihm unbekan die große Mehrheit des Hauses mit worden sei; der Minister benuze dem Lande zu sagen, eine plögliche einem Zeitungsreporter passire, einen Streit zwischen ein Minister sei es nit die rihtige Weise.

Der Staats-Minister von Puttkamer erwiderte, ihm sei es niht in den Sinn gekommen, dem Abg. Gneist au Meinungsänderung einen Vorwur Aenderung nur als Thatsache konstatirt. Abg. Gneist dazu bedurst habe, Meinung zu gelangen, das intere in keiner Weise.

dem Bande

die über die Post Abth. 111. Nr. 2 bezw. bezw. 39 des Grundbuchs von Gleinip und über die Post Abth. 111. Nr. 2 auf Bl, 5 des Grundbuchs gebildeten Hvvotheken-Instrus- zu erflären, die Kosten des rfahrens aber von dem Antragsteller und Gläubiger, Tiscblermeister Adolf Nerlich zu Schmiegel, einzuziehen. Von Rechts

Amtsgeriht Varel Ix. Es werden folgende Abwesende:

1) die Wittwe des am 30. Oktober 1848 zu Neuen- burgerfelde, Gemeinde Neuenburg, Großberz0g- tbum Oldenburg, verstorbenen Brinksitzers Dirk Oltmanns, Wübke Margarethe, geb. Dierks,

September 3,

von Poladowo

: S fr S S mit der Aufforderung, mente für fraftsos

ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. f Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszua der Klage bekannt gemacht. Göttingen, den 11. Januar 1883.

A Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Der Kaufmann Seelig Zander zu Konitz klagt egen den Scbmiedegesellen rause, früber zu Ploetig, Kreis Flatow, wohnhaft, jest unbekannten Aufenthalts, wegen 87 M 60 A, nebst 6 Prozent Zinsen seit dem Tage ter Klage- zustcllung für gekaufte und empfangene Waaren im Jabre 1889, mit dem Antrage auf Verurtheilung ¡zur Zahlung dieser Summe, und ladet den Beklag- ten zur mündliben Verbandlung des Rewbtsstreits vor das Köni1alihe Amtsgericht zu Konitz auf den 5. März 1883, Vormittags 97 Uhr,

Umstandes, den Anschauungen vor bet was i eben verlesen habe und dem, was wir von der Tribüne aus des Herrn Abgeordneten soeben entnommen haben. Wenn i ein Motto an die Spitze der jeßigen Regierungëentwürfe hâtte stellen wollen, so bâtte ich Wort für Wort nibts anderes schreiben können, als was hier geschrieben steht. Was thun denn Sie beweisen in einer wahrhaft klassishen Kürze und so s{lagend, wie irgend mögli, daß die Verwaltung felbst von der Mitwirkung bei der Ausübung der Verwaltungêgeritébarkeit nit au2gesblofsen werden darf. Warum? weil es si hier um ein einheitlides Gebiet handeït, nit, wie im Civilprozeß, blos um Klage und Gegenklage und bestrittene Ansprüche, sondern zugleich stets um die vollständige Atwägung des öffentliben Interesse. Di Verwaltung soll fi ihrer Verantwortlichkeit natürlih stets bewußt sein und foll überall Rede stehen für ihre Handlungen, aber sie soll auch da, wo sie im Wege der kontentiöfen Anfechtung in Anspruch genom- men wird, ein Recht haben, innerhalb desselben Forum, vor dem ste er- sbeint, um Recbenschaft zu geben, der angemessenen Mitwirkuzg und der Vertretung ihrer Interessen sier zu sein.

Das ift ja auch der Standpunkt, den andere liberale Redner schon vor dem Hrn. Abg. Gneift mit der größten Schärfe ausge- Der Hr. Abg. Dr. Lasker doc gewiß eine Auto- rität für die liberale Partei wie hat er si über den Vorsig des Regierungs Präsidenten im Verwaltungsgeriht geäußert ? In der da- maligen Diskussion über die Kreisordnung heißt es in einer Rede des Abg. Dr. Lasîer aus dem Jahre 1872 folgendermaßen:

Vielmehr soll die Deputation für das Heimathwesen, welche gegenwärtig besteht, in das Verwaltungsgericht umgewandelt wer- Das mat einiae Abänderungen nothwendig; die wichtigste derselben ist, daß der Präsident der Regierung jederzeit den Vorsitz auf diese Weise den innigen Verband ¿wischen der Verwaltung und der Praris des Verwaltungsgerihts herzustellen. i :

Sehen Sie, meine Herren, dieses ist in der That der Kern der ganzen Sache, so aub in der eben citirten Aeußerung wird er wieder vollfommen flar und s{lagend getroffen. i 4 barfeit entbebrt cines wesentliben Moments ihrer Solidität, Gründ- libfeit und Wirksamkeit, wenn sie si nicht innerbalb ihres Schooßes selbst eines mit der Verwaltung und ihrem Wesen genau vertrauten Organs erfreut, wenn nit durch die Mitwirkung eines folcen bei allen zu treffenden Entscheidungen der innere Zusammenhang der Ver- waltung und Verwaltungsgeribtsbarkeit festgehalten wird. E

Nun sagt der Hr. Abg. Gneist am Eingange seiner Ausf äh- rungen: ja, ich bin an si außerordentli sympathisch gesinnt gegen die Vereinfachung, wenn sie nur möglih wäre. schon die ganzen Jahre hindur gebört, daß immer gemeint wird, ich bin durchaus svmpathisch berührt von den vorgesblagenen Vereinfahungen im Organismus der Mittel- Instanzbehörden, zei i Ich bin im Gegenthcil der Ansiht, der Erfolg wird zeigen, wenn man si nur über gewisse Grenzen einigt und die Ansichten ab- geflärt sind, daß dann in der That durch eine gemeinsame ausdauernde Arbeit do das erwünschte Ziel wird erreiht werden können.

Herr Abgeordnete meint: Jch bin für jede Vereinfachung, die mit der Rechtésicherheit vereinbar ift, aber das, was hier geboten Ich muß das nach jeder Richtung hin alé unzutreffend bezeichnen, wenigstens, soweit der Herr Abgeord- Anspruch genom- in dem projektirten

Wandlurgen

geboren 1815, zwisben dem,

des Grundheuermanns Jürgen Diedrib Dierks seiner Ehefrau Gesche, Detken (Detjen), welche etwa im Jahre 1 mit einem außereheliven Sobne, in Begleitung eines Webergesellen Wilhelm Willms aus Ezel na Amerika ausgewandert und seit {ollen sein soll;

Wilhelm Wilke Willm3 aus Neuenburgerfelde, Gemeinde Neuenburg, Großherzogthum Olden- burg, geboren 1850, Februar 23, außerehelicer Sohn der unter 1 genannten Wittwe des Dierk Oltmanns zu Neuenburgerfelde, Wübke Mar- garethe Oltmanns, geb. Dierks, und des Weber- gesellen Wilhelm Willms aus Ekel, der von seinen Eltern etwa im Jahre 1850 mit na Amerika genommen wurde und seitdem ver- schollen ift; Thalke Margarethe Dierks aus Driefel, Ge- meinde Zetel, Großherzogthum Oldenburg, ge- boren 1818, Mai 13, Todter des Grundbeuer- manns Jürgen Diedricb Dierks ¡u Driesel und seiner Chefrau Gesche, geb. Oetken (Detjen), ge- sciedenen Ehefrau des Scbusters Johann Ger- bard Jansen, zu Winkelsbeide, Landgemeinde nad Amerika

zu Driesel und Bekanntmachung.

dem Munde Dur Urtheil vom 29. Dezember 1882 sind:

1) die Gläubiger der auf Borek Hauland Nr. 13

Abthcilung 111. Nr. 1 für Marianna, geb.

Beszte:da, verebeliht gewesenen Wojciebowsfka,

eingetragenen 125 Thlr. 10 Sgr. 62/5 Pf. und

Heute habe nhang citirt nt wäre, warum er und ihm anderer Ansicht ge- j i hier seine Stellung, um in seinen (des Redners) A. .sihten Wandlung vorgegangen.

ustellung.

resp. Besigzer diese Worte dar ?

2) die Gläubiger der auf Hohznsee Nr. 16 Ab- theilung III. Nr. 3 für die Erben des Valen- tin Urbaúski eingetragenen 16 Thlr. 20 Sgr. nebst Zinsen übertragen auf dem Grundstücke Hoßbensece Nr. 5, 49, 41, 46 und 26,

3) die Gläubiger der auf Swoenthal Nr. 1 Ab- theilung III. Nr. 1 zur Sicherung der von dem Besiger übernommenen Verpflichtung, die Nacb- laßsbulden nach Johann Gottfried Bensch zu bezahlen, cingetragenen Kaution von 909 Thlr.,

4) die Gläubiger der auf a. Abtheilung TII. Nr, 2 für den Kaufmann

Michael Scoenlank in Posen eingetragenen 7 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen und 19 Sgr. Kosten,

b. Abtbeilung 111. Nr. 8 für den Töpfermei- ster Friedrih Wilhelm Ebensberzer in Dir- sau eingetragenen Kostenforderung von 7 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf.,

5) die Gläubiger der auf Binkowo Nr. 23 Ab- theilung III. Nr. Matheus und Rod Skorupski eingetragenen 16 Thlr. 20 Sgr. oder 1009 Fl, poln. nebst

/ Wenn das , habe er nichts dagegen; für em wissenschaftlihen Mann und einem

achen; er habe diese Wie lange Zeit der um zu der Aenderung sciner ssire ihn (den Minister) hier Er könne auch in der Thatsache, daß der Abg. Gneist so liebenswürdig gewesen sei, Gneist) späteren Geistesprodufkte einen Grund seben, zunehmen.

Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, wie sei der Minister dazu gekommen, von einer ihm (dem Minister) unerwarteten Wand- lung in seinen (des Redners) Ansichten zu reden, doch die Motwe gekannt habe, Meinung berichtigt habe? Jm verpflichtet gewesen zu erklären, ausgeführt habe,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacckt. Konitz, den 11. Januar 1883. (gez.) Kri esel, Gerichtéscreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hobensee Nr. 45:

sprochen haben.

ihm seine (des Abg. ; zugänglih zu machen, nicht einen anderen Standpunkt hier ein-

Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.

i Zimmermeisters Lühmann Wilhelmsburg, Gläubigers, gegen den Köthner Iür- gen Brockmann daselbst, Schuldner, soll die Letterem cbôrige Ko!hstele Nr. 121 nebst Zubehör, am eibersticge auf Wilhelmsburg belegen, in der Grundsteuer- Mutterrolle für Wilhelmsburg unter lrt. 336 Karte 3 Parz. 683/65, 684/65 und 685/247 etngetragen, bestehend aus cinem Wohnhause und eiwa 50,31 a Land und wegen ihrer Lage an der

der Hamburger und Wilhelmsburger sich besonders zur Anlage einer Wirthschaft ¿s gewerbliwen Unternehmens ¿wangêweise in dem dazu auf

Dienstag, den 17. April 1883,

Vormittags 11 Uhr, ter!elbst anberaumten Termine ö _Die Kaufbedingungen l \creiberei zur Einsicht a r werden damit geladen. e, welche daran Eigenthum retlihe, fideifommifarische, P dinglicbe Rechte, insbes berehtigungen zu haben vermeinen, w __im obigen Termine darüber lautenden Urkunden vorzulegen, daß im Nichtanmeldungs- [tniß zum neuen Erwerber erloren gehe.

etwa 1854 gewandert und seitdem verschollen ist;

der Matrose Johann Eilers aus Steinhaufen, Gemeinde Bockborn, Großherzogthum Oldenbura, Sohn des Brinksitzers und Webers Johann Ogermann Eilers zu Steinhausen und seiner Chefrau Gesche Margarethe, geb. Brunken, ver- sollen seit etwa 1870, geboren 1847, Avril 18 : Anton Friedri Meinen aus Jaderaltendeic, Gemeinde Iade, Großherzogthum Oldenburg, Sobn des Köters Johann Friedrih Meinen zu Iaderaltzendeib und seiner Ebefrau Ablke Mar- garethe, geb. Bartels, verschollen seit etwa 1869, geboren 1834, Oktober 1;

hiermit aufgefordert, sib in dem auf

den 21. Dezember 1883

vor dem hiesigen Amtsgericvte angesetzten Termine dur einen im Großherzogthum eins{ließlib der Erbherrshaft Jever wohnenden Bevollmächtigten zu melden, unter der Ver- warnung, daß sie im Falle der Unterlassung der M-ldung für todt erflärt werden follen und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu am nächsten Berech- tigten verabfolgt werden wird.

Zuglei werden die Erben der Genannten und alle zur Nacbfolge in deren Vermögen etwa sonst Berufenen, sowie aub alle Diejenigen, welche For- derungen an die Verscbollenen zu haben glauben, hiermit aufgefordert, in dem angesetzten Termine persönli oder durch gehörig Bevollmächtigte ihre Ansprücbe und Forderungen anzumelden, zur Ver- meidung der in dem Geseßze vom 22. Mai 1858 ge- daten Nacbtheile, nah welhem Gesetze :

. 1) wenn si Niemand meldet und als erbberectigt legitimirt, das Vermögen der Verschollenen für erblofes Gut erklärt, im entgegensctßten Falle aber den si als berechtigt Legitimirenden ein- gehändigt werden soll, und

der nab dem Auétsclusse sich meldende und legi- timirende Berechtigte alle nab dem Aus\chlusse bis zur Anmeldung in Betreff des Vecmögens der Verschollenen getroffenen Verfügungen an- erkennen muß und keine Rebnungs8ablage for- dern kann, fondern sein Ansprub sch auf die Bereicherung Derjenigen, welden daß Vermögen eingehändigt ift, unter Ausschluß der erhobenen Nutzungen beschränken soll. 5 Forderung des nach dem Ausës{lusse si meldenden Gläubigers si denjenigen, welchen das Vermögen eingehändigt ist, gegenüber auf deren Bereicberung unter Aus\c{luß der er- bobenen Nutzungen beschränken soll.

In Sachen des

da derselbe aus denen er seine frühere Gegentheil sei der Minister daß er schon vor vier Jahren Ideen habe berichtigen

Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, er halte dies Verlangen für unberechtigt, um so mehr, Gneist dem Hause soeben in anderthalbstündig Wandlun wickelt ha gewußt habe ? mentarishen Waffe Gebrauch gemacht.

Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, er könne nur das von statiren; {hon vor Jahr und Tag, der Tribüne, habe er auseinander- g habe ändern müssen. Es in extremer Parteiweise Jemanden auf n, wie es wohl unter den Theologen

die beiden Brüder übernehmen fann,

[ei beziehung2weise die Retsnachfolger der genannten

E Gläubiger mit ihren Ansvrücben auf die vorbezeih- neten Hyvothekenposten ausges{lo}eu. Schrimm, den 29. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Dur Urtheil der I. Civilkammer des König- liben Landgerichts zu Elberfeld vom 29, November 1882 ift die zwischen den Eheleuten Handelsmann Friedri Prosch in geb. Kesper , E Gütergemein]chaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst erklärt worden. Scuster,

Ge rictéschreiber der I. C.-K.des Königl. Landgerichts.

Die Verwaltungsgerihts- als der Abg. er Rede jene g seiner (des Abg. Gneist) Ueberzeugung selbst ent- be. Sollte er demselben nun noch attestiren, daß er das

hier nur von einer erlaubten parla-

persönlih oder entli versteigert tegen auf hiesiger Solingen und der Meine Herren! Das

ihm Gesagte nochmals kon als Shriststeler und von geseßt, weshalb er seine Meinun sei kein Kunststück, ein Wort festzunagel vorkomme.

* ita vertagte fih das Haus um 51/, Uhr auf Dienstag 1

bab wir nun Kaufliebhabe aben wi

18-, Näher-, lehn- sand- und sonstige ondere Servituten und Real- erden aufgefor- anzumelden

Nr. 397, Josef Bausch von Kirben und Hau- sen wird für verschollen erklärt und sein Vermögen den muthmaßlihen Erben Mcria, Theresia, Maria und Maria Bausch von dort in fürsorglihen Besitz gegeben. Engen, 9. Januar 1883. - Gr. Amtsgericht, Volkert.

Zm Namen des Königs!

In der Seiffert'shen Aufgebotssahe hat das Königliche Amtégeriht in Oppeln am 9. Januar 1883 durch den Amtsrichter Bogatsh

für Recht erkannt:

1) der Nachlaß des am 17. Oktober 1881 zu Wilhelmsthal verstorbenen Spediteur Berthold Seiffert wird dem landesherrlichen Fiskus zu- gesprochen, e

2) die unbekannten Erben werden mit ihren An- sprüchen und Rechten an den Nachlaß ausge-

Oppeln, den 9. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung Ill.

unter dem Verwarnen,

falle das Recht im Verhä des Grundstüs v Harburg, den 12. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abth. IIT. Heinicen. Au8gefertigt :

wird, zerstört die Recbtssicherheit.

Regierungs- Präsidenten Verwaltungsgeritskollegium. Der Herr Abgeordnete hat weniger Gewicht auf die Abbängigkeit des Regierungs-Präsidenten gelegt. Er pointirte mehr die Uebermattt des Prâäfdenten, ausgerüstet mit seinem Generalstabe, gegenüber den Laien. : daß so häufig, wenn es si um die Mitwirkung des Laienelementes handelt, der Selbständigkeit, Ein- sit und der Widerstandsfähigkeit dieses Elementes gegen etwa ver- sudbte unberehtigte Einwirkungen so ungemein geringes Vertrauen entgegengebraht wird. Wenn das die stehende Uebung werden sollte, so maten Sie in der That das Element der Laienmitwirkung in bobem Maße unpopulär, Sie diskreditiren es. legium die Laienmitglieder die durch das Gesetz gegebene Garantie haben, wie es unsere Vorschläge enthalten, daf, wenn sie wollen, ihre Stimmenzahl entscheiden ; dann möcte ih doch den Regierungs-Präsidenten sehen, der mit seinem sogenannten Generalstabe

menen Vorsitz des

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

__ Bekanntmachung. wird biermit zur öffentliben Ken daß das Hypothekenzw

4. Mai 1844, 1. Februar, 14. und 20. März, Iuni 1854 über die für das Auguste Weiß zu Berlin lauf aße 17 belegenen, der Hand- Warburg & (o. gebörigen, im Grund- glihen Amtsgerichts I. Beclin Fried- 14 Nr. 1030 verzeibneten Grund- Nr. 13 eingetragenen Königlichen Amts-

Es ist doch wohl bedauerlich,

in der obrigfkeitliben Verwaltun eigdokument vom

4. April, 12, Mai und 6. Fräulein Henriette Luise

Wenn in einem Kol- dem daselbst Mohrenstr

bude des Köni ridbstadt Band ftüde in Abtheilung Ill. unter 800 Thaler durch Urtel des

die Majorität bilden, also dur

\elbständigen,

Stließlib tverden Alle, welhe von dem Leben oder Tode der sub 1 bis 5 oben aufgeführten Ver- wollenen Nachrichten besißen, aufgefordert, solbe gegen den oben gedabten Termin dem Geribte mit- zutbeilen.

Der Ausëfblußbesbcid und das Erkenntniß auf Todeëerklärung wird E

am 28. Dezember 1883, nmal in den Oldenburgischen

Lebrhboff.

[2442] _Vermóögens- Beschlagnahme.

Durch Besbluß der Stra1kammecr Il. des K. Land- geribts hier vom 15. Dezember vor. I. ist das im Deutschen Reiche befindliche

wegen Verleßung der Wehrpflicht v

Vermögen des verurtheilten Jo-

hann Friedrich Holder von Unterlemmingen O. A. Kircbheim, geboren ; S. 140 Abs. 3 des St. G. B. und &. 326 Abs. 1 der St. P. O. bis zum Betrage von 600 4 mit Beschlag belegt worden. Dieser Beschluß wird biermit veröfentli&t. Stuttgart, den 19. Januar 1883,

J Ce E A T H - -. ¡ebruar 1359, gemäß

K. Staatsanwaltschaft. Sieber, H.-St.-A.

[2453] Gütertrennungsflage. Vie (Chesrau des Koblenhändlers Jacob Bonaardt,

“L

geborene Waasem, zu Godeébera, vertreten

dur Rechtsanwalt Justizrath Bach zu Bonn, klagt gegen thren genannten Ebemann x. Bongardt zu

Aal LLUSL

auf Auflösung der ebeliden Gütergemecinschaft. Zur mündliden Verhandlung des Recbtsstreits vor der II, Civilkammer des Königlicher Landgeribts u Bonn ift Termin auf den 22, Februar 1883, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

erg wegen Gütertrennung, mit dem Antrage ¿wisÞben dén Parteten bestehenden

Donner,

Gerichtssc{reiber des Königlichen LandgeriÞbts.

[2465] _Herzoglibes Amtêgeribt Schöningen bat in seiner öffentliwen Sißunz am 6. Januar c. nabstehendes

Ausschlußurtheil: In Sawen, den Aufgebot8antrag des Maurers riedrib Mever und dessen Ebefrau Friederike, geb. Heinemann, zu Schöningen betreffend, wer- den damit die unbekannten Inhaber, sowie alle Diejenigen, welbe auf die in der Obligation vom 21. Oktober bezw. 8, November 1835 ver- briefte, auf das Wobnhaus Nr. ass 3 hierselbst eingetragene Hvvothek Ansprub macen, mit ibren Ansprüchen ausges{lossen und die Hyvo- thefen-Utkunde den Eigenthümern gegenüber für kraftlos erklärt. gez A. Heise.

U

abgegeben und verkündet.

_ Beglaubigt : L. Weddig, Reaistrator,

Geribhtssreiber.

[2468] Bekannturachuug. 5

Hvpotbeken-Dokument über noch 91 Thlr.

Sgr. 11 Pf., Rest von 137 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf., Großvatererbtheil der Ges{wister Julianna und Adalbert Nehring, cingetragen auf Sluv Nr. 24 Abtheilung II1. Nr. 1 ift dur Erkenntniß des unterzeibneten Amtsgerihts vom 22, Dezember 1882 für fraftlos erflärt.

Graudenz, den 7. Januar 1883,

Königliches Amtsgericht.

[2470] Bekanntmachung.

Das auf den Namen des Zimmermanns Joseph Adler zu Sweibe lautende Svarka\enbud der städtisben Sparka?e zu Glay über 958 Mark 8 Pf. Nr. 1326 ift dur Urtel des hiesigen Amtsgerichts vom beutigen Tage für kraftlos erflärt worden. Glas, den 5. Januar 1883,

Königliches Amtsgericht.

[2467] Bekanntmachung.

Der Hypothekenbrief über die auf dem Grund- buchblatte Nr. 12 Ober-Scbmollen in Abth. T1. loco 3 für die verwittw. Sbuhmachermeister Eckert, Juliane, geb. Kube, in Bernstadt aus der notariellen Schuldurkunde vom 2. Jaauar 1877 am 19. Ja-

1877 eingetragene Darlehnsforderung von

1500 und Sz Prozent Zinfen, ift dur Auss{luß- urtbeil vom 2. Januar 1883 für kraftlos erklärt worden.

Oels, den 3. Januar 1883,

Königlibes Amtsgericht.

[2460] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des früheren Gemeindevorstehers Anton Galisch zu Muvtau, vertreten durch den Rechtsanwalt Hoffmann in Ratibor, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Loslau am 2. Januar 1883 durch den Gerichts- Assessor Scbacfer für Recht: Die über die Post Abtheilung 111. Nr. 7 des Grundstüdes Blatt 89, Nieder-Marklowit, in Höhe von 15009 Æ gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Schuldurkunde vom 14. August 1876 und dem Hypothekenbriefe vom 3. Dezember 1878, wird für kcaftios erklärt.

Jm Namen des Königs!

In der Aufgebote sache, betreffend die Todeserklä- rung des am 5. November 1825 im Amte Buer (Eckeresse) geborenen Johann Theodor Braucckmann, Sohn der Ekbeleute Herm. Braukmann und Angela, geb. Küpper, hat das Königliche Amtsgericht zu Buer durch den Amtsrichter Bohnstedt am 6. Jas nuar 1883 für Recht erkannt:

Der am 5. November 1825 in Eckeresse bei Buer geborene F-hann Theodor Brauckmann wird für todt erklärt.

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