1883 / 15 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

2 Bats. Landwehr-Regts. Nr. 63, Frhr. v. Ketteler, Pr. L. von der Landw. Kav. def. Bats., der Abschied bewilligt. Schönei, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Vats. Landw. Regts. Nr. 10, aus allen Militärverbältnifsen entlaffen. Strauven, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, Boele, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt.,, Schaunsland, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 45, Cosack, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 15, Greiner, Sch{wedckendieck, Pr. Lis. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landwebr-Regiments Nr. 16, mit der Landw. Armee - Uniform, Wen cker, Premier-Lieutenant von der Landw. Kav. def}. Bats., Jasper, Seconde-Lieutenant von der Landw. Kav. def. Bats., Budde, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts3. Nr. 56, Lohmann II., Sec. Lt. von der Landw. Kav. def. Bats., als Pr. Lt, Boedick er, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, als Pr. Lt. mit der Landw.-Armee- Uniform, Rutenbeck, Sec. L. von der Landw. Inf. desselben Bats., Schulte-Limbeck, Sec. Lt. von der Landw. Kav. def}. Bats. Schwabe, Scheffer, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, R oth, Sec. Lt. von der Landw. Kav. d-i. Bats., Bauman . Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, mit der Landwebr-Armee-Uniform, Scch{bwidtborn, Sec. Lt, von der Landwehr - Kavallerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 30, Schumacher, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Frhr. v. Lo ë, Keller, Sec. Lis. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Arnolds, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Frahne, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Conten, Strauß, Sec. Lts. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts, Schbmeltz er, Sec. Lt. von der Landw. Kav. def. Landw. Regts., Voigtländer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69,

obelmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landwehr-Regiments Nr. 75, mit der Landwehr - Armee- Uniform, Noltenius, Sec. Lt. von der Landw. Inf. def. Bats., als Pr. Lt, Becbtel, Kulenkampff IL., Sec. Lts. von der Landw. Inf. def. Bats., Loßin, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt., Leser, Sec. Lt. von der Landw. Kav. deff. Bats, als Pr. Lt, Smidt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. def. Bats.,, mit der Landw. Armee-Uniform, Albers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif, Kl ée, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., mit der Landw. Armee-Uniform, Scbenck, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Graf v. Bernstorff, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 17, der Abschied bewilligt. v. Plessen, Sec Lt. von der Landwehr-Kavallerie des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 99, als Pr. Lt., Paulsen, Pr. U. von der Landw. Inf. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 84, mit der Landw. Armee-Unif., Witte, Yr. Lt. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Bats. Nr. 86, Woblstadt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. def. Bats., mit der Landw. Armee-Unif., Reincke, Pr. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats, Stölting, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 78, Ordelbeide, Sec Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, als Pr. Lt., Harling, Sec. Lt. von der Landwehr-Infanterie des Res. Landw. Bats. Nr. 73, als Premier-Lieutenant mit der Landw. Armee-Unif., Garvens, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bataillons, Schaefer, Ludolff, Schoene, Lindemann, NRümann, Sec. Lts, von der Landw. Inf. def. Bats, Scchbmandt, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 40, der Abschied bewilligt. Sauer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, v. Sybel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. def. Bats., Tersteße, Sec, Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Donner, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Ref. Landw. Bats. Nr. 80, als Pr. Lt., Lindbeimer, Sieger, Sec. L1s. von der Landw. Kav. def. Bats., Pfingsthorn, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des

2. Bats. Landw. Regts. Nr. 83, Loening, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 94, Hochgefand, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts, Nr. 118, Hom- berger, Denzel, Pr. Lis. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Lindemann, Sec. Lt. von der Landw. íInf desselb. Bats, Gutmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des

9 Bats. Landw. Reats. Nr. 111, Specht, Riumann, Man- gelsdorf, Amersbacch, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselben Bats., Leers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, Faller, Sec. Lt. von der Landw. Kav. defselb. Bats., Hil pmann,Sec.Lt. v. d. Landw. Inf. des 2, Bats. Landw Regts. Nr.114, Falkenberg, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., Zim- mer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 112, Bader, Sec. Lt. von der Landw. Inf des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 112, Halleyvy, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Rects. Nr. 129, als Rittm. mit der Landw. Armee-Uniform, Schbumacher, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 2, Igogeit, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 3, Suttinger, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. def. Bats, Brandau, Premier-Lieutenant von der Landwehr-Feld-Artillerie des 1. Bataillons Landwehr-Regiments Nr. 13, Rauscbning, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Ref. Landw. Bats. Nr 33, Linnickc, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Bats. Nr, 36, Goedidcke, Sec. Lt. von der Garde- Landw. Feld-Art., als Pr. Lt., Eggert, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Decker, Pr. Lt. von der Landw Feld-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Kob, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. def. Landw. Regts., als Pr. Lt., Vorster, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. def. Landw. Regts, Krahmer, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 49 als Pr. 1, Deinemann, Se. Ll voi Lind: Feld-Art. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 71, Diedelt, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2, Bats. Landw. Regté. Nr. 71, S&warzbach, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Reats. Nr. 72, Kill, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, mit der Landw. Armee-Uniform, Erdmann, Sec. Lt. von der Landw Fuß-Art. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 45, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- Uniform, Waldhausfen, Chudziné ki, Sec. Lts. von der Landw. des Eisenbahn-Reats.,, Schulz I., Sec. Lt. von der Res. des Eisen- babn-Reats., als Pr. Lt. mit seiner bisher. Uniform, Meyer, .Sec., Lt. von der Reserve des Eisenbahn-Regiments.,, als Pr. Lt., NeugebauerI., Sec. Lieutenant vom Landwehr - Train des 2. Bataillons Landwehr-Regiments Nr. 11, der Abschied bewilligt. orer, Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Reats. r. 13, A scher, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 20, Brzoftowicz, Rittm. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, Holzmann, Sec. Lt. vom Garde- Landw. Train, Kunze, Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landwehr-Regiments Nr. 47, der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 29. Dezember. Huber, Sec Lt. des 3. Jäger-Bats., zur Genéd. Comp. von Oberfranken, Frhr. v. Strauß, Sec. Lt. des 2. Trains Bats., zu jener der Pfalz, für probeweise Dienstleist. kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. d. Ja- nuar. v. Ruedorffer, Hauptm. und Battr. Chef des 2. Feld- Art. Regts., mit Pens. zur Diép. geftellt. 7. Januar. Ritter v. Traitteur, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im 8. Inf. Regt., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. ber Uigt.

Im Sanitäts-Corps. 9, Januar. Dr. Miuere Gen. Arzt 1. Kl. a. D, der Rang als Gen. Major, Dr. Ritter v. Lotz- beck, Gen. Arzt 2. Kl. von der Kommandantur der Haupt- und Residenzstadt München, Vorstand des Operationékursus für Militär- ärzte, der Charakter als Gen. Arzt 1. Kl, Dr. Friedri, Ober- Stabaarzi 1. Kl. des 1. Train-Bats. und Div. Arzt der 1. Div.,

Dr. Gehm, Ober-Stabsarzt 1. Kl. a. D., der Charakter als Gen. Arzt 2. Kl., Dr. Müller, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 4. Inf. Regts., Dr. Henke, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vos 9. Inf. Regts., der Gharakter aks Ober-Stabsarzt 1. Kl. verliehen.

Nicchtamlliches.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Jn der gestrigen (22.) Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung der drei Verwaltungsgesehße fort- geseßt. Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, der Abg. Gneift habe gestern bewiesen, daß man der Sache, die man vertheidigen wolle, durch nihts mehr schade, als dur Uebertreibung. Wenn der Abg. Gneist meine, daß die Vereinigung von Bezirksrath und Bezirks - Verwal- tangsgeriht unter dem Vorsig des Regierungs-Prä- sidenten den Rechtsboden beseitige, auf dem die ganze Selbstverwaltungs-Gesetgebung stehe und daß damit der Kor- ruption des Beamtenthums, dem Parteigetriebe Thür und Thor geöffnet werde, so frage er: in welchem heillosen Zu- stande müsse man sih in Preußen vor 1871 befunden haben, wo die unschuldigen Seelen der Preußen noch gar nicht an einen Bezirksrath und ein Bezirksverwaltungsgericht gedacht hätten. Und doch seien damals keine Klagen über den Ver- waltungsmechanismus laut geworden, obwohl damals überall der Regierungs-Präsident omnipoteni gewesen sei. Selten sei man durch die Einbringung von Vorlagen so wenig überrascht aewesen, wie im vorliegenden Falle. Den Verhandlungen der Provinzial-Landtage im vorigen Jahre seien die für die Aus- arbeitung dieser Vorlagen maßgebenden Prinzipien leiht zu entnehmen. Möchte es seiner Partei doch gelingen, die Liberalen der Ueberzeugung näher zu bringen, daß die Konservativen mit ihren Vorschlägen abso- lut feinen politishen Hintergedanken hätten, sondern lediglich eine Vercinfahung des Verwaltungsorganismus wollten, an der alle Parteien mitarbeiten sollten. Die Regie- rung sei bei der Vorbereitung dieser Vorlagen mit aller er- denklihen Vorsicht zu Werke gegangen. Sie habe die Ver- tretungen der Landestheile gefragt, die nun schon eine zehn- jährige Praxis in dieser Selbstverwaltung hätten. Provinzial- rath und Bezirksrath hätten nit genügende Beschäftigung gehabt und durch ihre Formalien Laien und Beamten in gleiher Weise belästigt. Warum sollten deren Funktionen nicht von der Bezirksinstanz besorgt werden? Eine Vereinigung von Bezirksrath und Bezirksverwaltungsger'cht hätten seine politischen Freunde bereits 1879/80 bei der Berathung des Organisations- aeseßes beantragt. Hervorragende Viitglieder der liberalen Partei wollten dasselbe und könnten si nur niht entschließen die Konsequenzen dieses richtigen Gedankens zu ziehen. Wenn ein Mißtrauen gegen die neue Mittelinstanz gerechtfertigt wäre, so müßte die ganze Selbstverwaltung auf einer falschen Jdee beruhen. Wenn die Laien, die dazu vom Provinzial-Landtag ausgesucht seien, die im Kollegium eo ipso die Majorität hätten, niht im Stande sein sollten, die Anschauungen im Kreise der Bevölkerung zur Durchführung und Geltung zu bringen, dann wäre überhaupt die Betheili- gung des Laienelements an der Selbsiverwaltung eine leere beläitigende Form. Hinsichtlih des Verfahrens wolle man die unglüdseligé Trennung von Rechtmäßigkeit und Zweck- mäßigkeitsfragen nah Möglichkeit beseitigen. Diese Vorschläge seien jedoch neu und würden einer eingehenden Prüfung be- dürfen, die alle Parteien sine ira et studio vornehmen wollten.

Der Abg. Dirichlet erklärte, gegen die gewagte Behaup- tung des Vorredners, Jeder, der es mit der Selbstver- waltung gut meine, müsje die Regierung bei ihrem Revisions- weg unterstüßen, müs}se er Verwahrung einlegen. Er nehme für sih und seine politishen Freunde dasselbe Wozlwollen in Anspruch, wie der Abg. von Heydebrand, und gerade deshalb betrachte er es als dringendste Pflicht, diesen Entwürfen die allerentschiedenste Opposition zu machen, da sie die fundamen- talen Grundsäye der Selbstverwaltung gefährdeten. Zu diesem Entschluß komme er auf Grund seiner praktischen Erfahrungen, welce, glaube er, eben so alt seien, als die des Vorredners. Der Abg. von Heydebrand habe si ferner darauf berufen, daß im Westen, wo der Regierungs:-Präsident und Ober-Präsident souverän seien, keine Klagen über Beamtenwillkür laut ge- worden seien. Er wisse niht, ob der Abg. von Heydebrand selten im Hause anwesend gewesen, oder den Verhandlungen nicht gefolgt sei, sonst müßte derselbe z. B. wissen, daß der größte Theil aller Kulturkampfklagen sih gegen Beamtenwill- für gerichtet habe, gegen welche bei der vorgeseßen Behörde kein Recht zu bekommen sei. Der Minister habe gesagt, daß die Frage, ob die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Weise Gerichtsbarkeit sei, daß eine Personalunion zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit in der Bezirksin'anz in der Person des Regierungspräsidenten unzulässig erscheine, für ihn absolut undisfkutabel sei, weil sie in ihrer Konsequenz zur Auflösung des Staates führe. Es sei merkwürdig, daß der Minister einen so superlativen Ausdruck gebraucht habe, gegenüber einer Anschauungsweise, welche sein Amtsvorgänger wiederholt hier verth-idigt habe. Der Minister habe den Regierungsprästden- ten als den geborenen Vorsizenden des Bezirksverwaltungs- gerichts bezeihnet und sih auf die Analogie des Kreisaus- schusses bezogen. Mit derselb.n Konsequenz müßt? in allen den Fällen, wo das Ober-Verwaltungsgericht niht Revisions: instan:, sondern Berufungsinstanz sci, auch der Minister des Jnnern den Vorsitz im Ober: Verwaltungsgericht führen. Zwischen der Konstruktion des Kreisausschusses und der des Bezirks oer- waltungs8gerihts liege auch niht eine Spur einer Analogie. Die Theilnahme des Laienelements sei doch bei beiden eine sehr verschiedene, 1:6 sei doch ein anderes Verhältniß wie 3:4. Ebenso bedenklih wie die Heranziehung des Regierungs- Präsidenten, der ohnehin schon belastet genug sei, sei eine größere Heranziehung der Stellvertreter, welhe eine Konti- nuität der Anschauungen in der geschäf!lihen Behandlung, wie sie jeßt hon bei dem schnellen Wechsel der Präsidenten sehr ershwert sei, ganz unmöglich machen würde. Die Ab- kfürzung des Jnstanzenzuges aber sei um so bedenklicher, als sie gerade dort eintrete, wo es sich um soziale Jnteressen, wie in Armensachen handele, und wo sich am meisten das Bedürfniß der Anrufung einer zweiten Jnstanz herausgestellt habe. Die angebliche Unpopularität der Selbstverwaltung sei, wie Abg. von Bennigsen shon 1880 nachgewiesen habe, von den Beamten und nicht zum mindesten von dem jeßigen Minister und früheren Ober-Präsidenten von Puttkamer in einem Promemoria künstlih erzeugt worden. Nachdem diese „tomplizirte“ Gescgebung schon erlassen sei, sei der Wunsch von Rheinland und Westfalen hervorgetreten, der Theil:

nahme an diesen Verwaltungsgesezen werden. Der Abg. von Schorlemer habe damals eine wunderschöne Rede dafür gehalten. Sprächen jeßt praktische Erfahrungen gegen jene Gescße? Die einzige praftishe Aen- derung habe in dem Organisationsgeseß von 1880 ihren Aus- druck gefunden, und statt nun dieses einer ehrlichen Probe zu unterwerfen, sei von oben darauf hingearbeitet worden, es von vornherein in der öffentlihen Meinung zu diskreditiren. Es handele sich jeßt darum, eine Reihe von Gegenständen, welhe der Kognition des ordentlichen Richters anhcimfalle, auf dem Wege der Verwaltung zu erledigen. Seit einem Le sei der Grundsagz aller civilisirten Staaten : absolute rennung der Justiz von der Verwaltung auch personell dur{- geführt. Gerade wenn man das öffentlihe Recht für die Ver- waltungs8gerihtsbarkeit in Anspruch nehme, dann müsse man die größte Garantie schaffen für die Unabhängigkeit der Richter. Wohin müsse es führen, wenn das Publikum Partei und Richter in einer Person sehe? Jn einem Regierungs- bezirk sei die Selbstvertretung eines behinderten Land- raths einem Assessor überwiesen. Unter dessen Vorsiß sei eine Ersaßwahl von Grundbesitzern für den Krei tag vorgenommen worden. Der unter dem Vorsitz des Landraths abgehaltene Kreistag aber habe diese Wahlen einstimmig arullirt, weil nah der Kreisordnung der Wahlkörper der Grunddesiger zusammenzu- treten habe unter dem Vorsiß des Landraths. Nun hätten diese vom Kreistag ausgeshlossenen Mitglieder bei dem Verwaltungsgeriht wegen ihrer Ausschließung geklagt. Nun frage er das Haus: werde der Kreistag oder würden diese Herren gl-uben, vor einem unparteiishen Richter zu stehen, wenn derselbe Regierungs-Präsident, welcher die Stellvertre- tung für den Landrath angeordnet habe, nunmehr erkennen solle, ob diese Anordnung zu Recht bestehe? So liege die Sache in vielen Fällen. Er bitte das Haus, seine Mithülfe zu versagen, daß das mit vieler Mühe errihtete Gebäude schon heute wieder eingerissen werde. Der Abg. Tiedemann erklärte, der Abg. Dirichlet habe der konservativen Partei daraus einen Vorwurf ge- macht, daß sie im Winter 1879/80, als die Frage der Vereinigung des Bezirksraths und Verwaltungsgerichts hier ihre große Rolle gespielt habe, niht gegen die ganze damalige Vorlage gestimmt habe, weil sie ihre An- sicht niht durhzuseßen vermoht habe. Das sei eben der große Unterschied zwishen der konservativen und der Fort- \chrittspartei. Die Fertschrittspartei stimme gegen jedes Gesetz, das niht ganz und bis zum leßten Punft über dem i ihren Wünschen entspreche, und sete sih dann immer in die reine Negation. Die Rechte wünshe natürlich auch das Besie zu erreichen, begnüge sich aber eventuel mit dem wenigen Guten, um nur etwas zu erhalten, und resignire für den Rest. Der Vorredner habe die „pein- lihe Scene“ von gestern berührt. Auch für ihn sei sie äußerst peinlih gewesen. Niemand im Hause könne für den Abg. Gneift eine so große Verehrung empfinden, wie er, da er demselben abgesehen davon, daß er den Abg. Gneist seinen persönlihen Freund nennen zu dürfen glaube, den größten Theil jeiner politishen Bildung verdanke. Wenn ein Mann von dieser Bed¿utung in solhe Widersprüche ge- rathe, wie gestern, und demselben diese Widersprüche so drastish nachgewiesen würden, wie gestern, so mache das auf ihn einen sehr peinlichen Eindruck. Ein solcher Nachweis stehe übrigens durhaus im Einklang mit guter parlamentarischer Sitte. Gegen die Autorität eines Mannes wie der Abg. Gneist, dessen Worte ganz anders in das Land hinausschazllten, wie die des Herrn Dirichlet, könne man nur ihn selbst und seine Autorität anführen. Beide Herren hätten von der wunder- baren Sehnsucht der westlihen Provinzen nah Einführung der Kreisordnung vor 9 Jahren gesprohen, für Rheinland und Westfalen sei sie sogar durch einen von allen Parteien des Hauses untertüßten Gesezentwurf beantragt gewesen, unter dem in erster Linie auch sein Name gestanden habe, und dessen Nichtannahme er auch heute -noch bedauere. Aber warum herrsche jeßt in der Rheinprovinz für diese Gesetze keine Begeisterung mehr? Deshalb, weil sie kein Mensch meur verstehen könne. Wie oft habe er einen gebildeten Guts- besitzer, einem Offizier, kurz Leuten, die niht gerade Verwal- tungstehnifker oder Juristen seien, die Gestaltung der Kompetenzen nah der jeßigen Gesetgebung mühsam auseinander zu sezen versuht: was Kreisaus\huß, Be- zirksrath, Bezirksverwaltungsgeriht, Provinzialaus\huß, Pro- vinzialrath sei, sie hätten ein Gesiht gemacht, als gehe ihnen ein Müßlrad im Kopfe herum. Darum begrüße er und seine politishen Freunde die Vorlage als einen Versuch, die Geseßgebung wieder zu vereinfachen, und damit verständlicher zu machen, mit großer Sympathie. Es sei das auch sehr natürlich. Die freikonservative Partei habe in diesen Fragen immer dieselbe Haltung eingenommen. Jm Jahre 1875 hätten Graf Winßtzingerode und von Kardorff zuerst und am nac- drücklichsten die Vereinigung des Bezirksraths und des Bezirks- verwaltungsgerihts betont. Jn derselben Richtung hätten fich die freikonservativen Redner mit den konservativen in der Session 1879/80 geäußert. Er selbst habe heute vor 3 Zahren die Vor- lage des Grafen zu Eulenburg bekämpft, und si mit dem Abg. von Zedliß für jene Vereinigung ausgesproch:n. Damals habe der Abg. von Bennigsen gewarnt, in diese Dinge poli- tishe und Parteitendenzen hineinzubringen, und als Hauptbe- schwerde der Bevölkerung gegen die neuere Geschgebung die Vielgestaliung der Behörden, die Vershlungenheit der Kom- petenzen, und die Kostspieligkeit des Verfahrens hervorgehoben und es als die Aufaabe des Hauses bezeichnet, möglichste Ver- einfahung herbeizuführen. Der Abg. von Bennigsen have die nationalliberale Partei dagegen verwahrt, daß man ihr imputiren fönne, diesen seiner (des Abg. von Bennigsen) Meinung nah durchaus niht nothwendigen Untecschied zwishen streitigen und nichtstreitigen Verwaltungssachen freirt zu haben. Derselbe habe darauf hingewiesen, daß Miquel, der leider niht mehr dem Hause angehöre, mit der allergrößten- Entschiedenheit sich für die Vereinigung der “bei- den Behörden und ihrer Kompetenzen erklärt habe. Jn der That habe Miquel 1875 diese Frage für den Kernpunkt er- klärt durh den kräftigen Ausspruh: „Jn dieser Centralisa- tion der verschiedenen obrigkeitlihen Funftionen, der wirth- schaftlihen, der verwaltu"gsgerihtlihen Thätigkeit, der rein obrigfeitlihen in einem Organ, bestehe das Wesen der Selbst- verwaltung“. Dasselbe hätten mit großer Wärme die Abgg. von Rauchhaupt und Windthorft erklärt, der allerdings vor- sihtizer gewesen sei, und sih sein Urtheil habe vorbehalten wollen und geglaubt habe, daß das Over-Verwaltungsgericht als leßtes Organ anrufen zu dürfen unter Umständen genügen würde. Der Abg. Gneist habe am 15. Fanuar 1880 der Re- gierung für die Vorlage mit den Worten gedankt: „wenn jeßt

theilhaftig zu

die Staatsregierung den ernsten Willen ausdrücke und er freue fih über diesen erneuten Ausdruck des ernsten Willens hier die bessernde Hand anzulegen, zu vereinfacen, zu applaniren und dann die bewährten Einrihturgen auf die übrigen Provinzen auszudehnen, so sei das nit eine Gunst, die von dem Hause verlangt werde, sondern es sei ein nobile officium der Staatsregierung, dem ein nobile officium dieses Hauses entspräche.“ Der Abg. Gneist sage dann, auf die Ver- einigung von Bezirksrath und Bezirksverwaltungsgericht sei die Ausmerksamkeit der Kommission hinzulenken, ihre Tren- nung sei ihm (dem Abg. Gneist) von Hause aus unsympatisch, „die Personalunion in diesen Formationen sei ein Grundzug alles deutshen Gemeinwesens“ ; es sei prinzipiell gewiß richtig, wirthschaftlihe, obrigkeitlihe, Beshluß- und Gerichtsthätigkeit in den unteren Jnftanzen möglichst zusammenzuhalten. Jm Jahre 1875 sei der Abg. Gneist noch wenig abgerückt von seinem früheren Standpunkt, damals habe derselbe sogar die Zusammengehörigkeit der Beshluß- und Streitsahen in den unteren Jnfstanzen niht nur für preußisches, sondern für euro- äisches Recht erklärt. Warum sei es nun troßdem nit ge- ungen, 1880 die Vereinigung herbeizuführen? Namentlich deshalb nit, weil Graf zu Eulenburg ihr entschiedenen Widerftand entgegengeseßt, und ein Argument vorgebracht habe, das auf das ganze Haus einen tiefen Eindruck habe machen müssen ; eine Aenderung der jeßigen Organisation würde das Vertrauen im Lande zu ihr ershüttern und der Minifter habe davor gewarnt, in dieser Weise die preußischen Jnsti- tutionen zu untergraben. Hätte sih der damalige Minister, wie der jetzige, an die Provinzial-Landtage gewendet, hätte der- selbe dieies Argument niht mehr ins Gefecht geführt. Sodann sei die Vereinigung durch die unglückseligen Beschlüsse der Kommission bezüglich des Vorsizes verhindert, der zum Theil dem Regierungs-Präsidenten, zum Theil dem Verwaltungs- rihter zugefallen sei. Auf der rechten Seite des Hauses sei man fast ausnahmslos darin einig, daß das unmöglich sei, und daß man den ersten Königlihen Beamten des Bezirks nicht in die Situation bringen dürfe, welche die Kommission demselben zugedaht habe. Das Haus möge ihm gestatten, mit einigen Worten das Beste habe der Abg. von Heyde- brand ihm s{hon vorweggenomnmen, er zürne demselben aber deswegen niht, denn er wäre nicht in der Lage gewesen, dies annähernd so ausgezeichnet zu thun, wie der Abg. von Heydebrand auszuführen, wie gewichtige Gründe für die Vereinigung des Bezirksrathes mit dem Verwaltungs- gerihte sprähen. Die Thätigkeit in der Rechtsprehung und in der Verwaltung müsse den einzelnen Beamten zur Einseitigkeit führen; der Jurist werde immer die Rechts- frage, der Verwaltungsbeamte die Zweckmäßigk: itsfrage vor Augen haben. Darin liege eine große Gefahr. Gerade der Abg. Gneist sei davon ein shlagendes Beispiel. Die lange Uebung im Over-Verwaltungsgeriht habe den Abg. Gneist zu sehr merkwürdigen Anschauungen über die Thät1gkeit der unteren Instanzen geführt, und nur hieraus könne er si erklären, daß ein so hervorragender geistreiher Mann zu solhen Vorurtheilen und Schlüssen kommen könne, wie das Haus sie gestern ge: hört habe. Es müsse die Aufgabe des Hauses sein, die Juristen und Verwaltungsbeamten nicht von einander zu trennen, son- dern sie möglichst zusammenzuhalten, und dafür zu sorgen, daß die Juristen Fühlung mit dem realen Leben behielten. Richter und Verwaltungsbeamte würden dabei beide gewinnen. Durch Annahme der Vorlage solle das Haus nun gewisser- maßen die Stüßen des Rechteshußes absägen. Der Abg. Gneist sollte einmal ein paar Wochen bei einer Regierung arbeiten, derselbe würde sehen, wie ot ein Regierungs- Präsident in die Lage komme, nach politishen Motiven zu entsheiden. Er wisse gar niht, wi: das überhaupt vor- kommen sollte, es sei denn, daß irgend eine Revolution ein- trete. Glaube man wirklih, daß der Regierungs-Präsident eine =chankkonzession nach politishen Motiven versage oder ertheile? Die Sache sei ja viel zu langweilig, so etwas überlasse der Präfident einem Kollegium von Regierungs- Räthen. Er möchte überhaupt fragen, kämen denn jeßt in der That so viel Beschwerden? Davon würde bald etwas an die Oeffentlichkeit gelangen. Die Fortschrittler würden Willkürlichkeiten des Regierungs:Präsidenten bald an die grofe Glockde hängen. Würden denn aus dem Westen, wo die Regierungs: Präsidenten noch keine Selbstverwaltungs- instanzen neben sih hätten, so sehr viel Klagen laut? Dringend möchte er bitten, den Weg der Vorlage zu be- treten und die Scheidung zwischen Beschluß- und Streit- sahen aufzugeben, da jeßt eigentlich Niemand mehr wisse, an welche Adresse er sih zu wenden habe. So sehr er (Nedner) im Großen und Ganzen mit der Vorlage einver- standen sei, könne er doch gewisse Bedenken nicht unter- drücken, die er gegen den §. 64 habe, welcher gegen polizei- lihe Verfügungen eine Beschwerde an die Brhörden und \cließlih an das Ober-Verwaltur gsgeriht zulasse. Die That- sahen, auf Grund deren die Klage bei dem Ober-Verwal- tungsgeriht angevraht werde, könnten schon bei der Beschwerde vorgebracht wecden und dann müsse der Landrath, der Re- gierungs- und der Ober-Präsident die Zustimmung des ihnen beigegebenen Kollegiums einholen. Jn der Praxis werde jeder Winkeladookat derartige Klagen anfertigen, und je un- begründeter die Beschwerde sei, sofort auf die Thatsachen Be- zug nehmen, um bis ans Dber- Verwaltungsgericht zu gehen. Wenn man wüßte, wie solhe Beschwerden im gewöhnlichen Leben entständen, daß es Leute gebe, die jede Beschwerde für 50 Pfennig aufnähmen, Vor- mittags von Kneipe zu Kneipe zögen und fragten : habe Jemand etwas zu klagen ; dann könnte man beinahe um einen Schuß der Staatsbeamten gegen frivole Querulanten bitten. Als dringende Nothwendigkeit werde es empfunden, für alle Pro- vinzen ein gleihes Verwaltungsrecht herzustellen. Er hoffe, daß es gelingen möge, die Geseße bald auch auf die Provinz Posen auszudehnen; denn die jeßigen komplizirten Gesetze könnten dort nicht in Kraft treten. Verwerfe das Haus aber diese Vorlage, dann vershone man alle Provinzen mit diesen und allen übrigen Selbstverwaltungsgesezen, dann lebe man dort besser ohne dieselben.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, der Vorredner habe gegenüber dem Abg. Dirichlet nahweisen wollen, daß die zu Kompromissen geneigten Konservativen doch eigentlich bessere Menschen seien, als die rein negativen Fortschrittler ; er halte es aber für richtiger, die Vorlage gar nicht erst anzunebmen, als fich auf Kompromisse einzulassen, dur ch die Un vorliegenden Fall durhaus nihts Dauerndes geschaffen werden könne. Die Vorlage beseitige keineswegs die Mängel des Organisationsgeseßes von 1880; sie enthalte feinen einzigen neuen Gedanken zur harmonishen Versöhnung der bestehen- den Gegensäge; sie führe nur Gesichtspunkte vor, die

früher \ck{on geprüft, und zu leiht befunden seien ; die Karten seien etwas anders gemisckt, aber es würden dem Hause keine neuen Trümpfe gezeigt. Man finde in dem Entwurf die alte Erfahrung bestätigt, daß, wenn ein entwickelungsbedürf- tiges Unternehmen niht mehr vorwärts gehen wolle, unver- meidlih zurückgehe. Seit 1876 sei die Verwaltungsgeseß- ebung zurüdckgegangen; auch das Geieß von 1880 habe keinen ortschritt, sondern nur eine Schablone gebraht, in- welhe der Geist erst durch andere Geseßze hineinkommen sollte. Jeßt wolle man nun gar einen Rückschritt machen, in dem man das wesentlihsie Stück aus der Verwaltungsgeseßz- gebung, die wirklihe Verwaitungsgerihhtsbarkeit, herausbreche. Es gebe auch im Gebiete des öffentlihen Rechts jura quaesita, solhe Rehte, die der Disposition der Parteien und einem etwaizen Verzicht unterlägen. Für diese jura quaesita könne nur die Verwaltungsgerihtsbarkeit siheren Shuß gewähren ; im Gegensaß zum absoluten Staat, wo mit einem Federzug der Verwaltungsbehörde über folhe Rechte entschieden würde, dürften im Rechtsftaat diese Rechte nur in der Form eines richterlihen Verfahrens ab- geurtheilt werden. Der Entwurf aber vernichte die Verwal- tungsgerihtsbarkeit, wenn derselbe auch seltsamer Weise den Bezirksrath „Verwaltungsgeriht“ nenne. Den Namen kon- zedire also der Minister; das koste demselben ja nihts. Er (Redner) acceptire aber den Namen als Pfand dafür, daß die Sade gut sei und wenn fie auch jett verloren gehen sollte, zu anderer Zeit wiedergewonnen werde. Jm Einzel- nen entsprehe der Regierungsvorschlag einer wirklihen Ge- rihtsbarkeit wzder in Bezug auf die Zusammenseßung der Behörde, noch auf die Form des Verfahrens. Jn ecsterer Hinsicht gehöre zur Verlustliste das bisherige rih- terlihe Mitglied der Bezirksverwaltungsgerichte; das Gesetz shweige hierüber völlig, man beweine einen Verstorbenen, ohne einen Todtenschein zu haben; niht einmal in den Motiven sei demselben ein Monument errichtet und au in den Minister- reden vermisse er jedes Wort des Nachhrufs. Das richterliche Mitglied sei, um ein Wort zu brauchen, welchem erst der Minister des Jnnern das parlamentarishe Bürgerrecht verschafft habe, einfah verduftet. Aber wenn des Liedes Stimmen {wiegen von dem überwundenen Mann, so wolle er für Hekftor zeugen. Er halte gerade das rihterlide Mitglied der Bezirksverwaltungs3gerichte für sehr werthvoll. Die Laien könnten ja als Schöffen, Ge- shworene, Handelsrihter, Mitglieder der Verwaltungsjustiz nicht für die Rechtspflege entbehrt werden, aber ihre Thätig- keit müsse mit derjenigen eines gelehrten Richters stets in der Weise kombinirt werden, daß leßterer gegenüber dem Stand- puntt der Zweckmäßigkeit, den die Laien verträten, klarstelle, was mwirklich Recht sei. Ohne daß die Laien vom gelehrten Richter angeleitet würden, traue er ihnen in der Re@tspflege niht. Der Abg. von Heydebrand sage zwar, er (der Abg. von Heydebrand) habe als Laie immer auch unabhängig von gelehrten Juristen, mit Erfolg in der Rehtepflege mitgewirkt ; nach seiner heutigen Rede traue er (Redner) demselben aber eigentlih nit das Talent zu, als Laie zu denken und zu fühlen. Nicht aus persönlihem Mißtrauen gegen den Regie- rungs: Präsidenten lehneseine Partei diesen als Vorsißenden des Bezirksrerwaltungêgerichts ab, sondern weil der Regierungs- Präsident als Verwaltungsbeamter nit juristish denke. Der Regierungs-Präsident sei an energische Exekutive, an Betrach- tung der Dinge von Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit aus gewöhnt, und auch die höchste sittlihe Kraft dürfte denselben niht befähigen, jeßt plöglih einen Richterstuhl in richtiger Weise einzunehmen. Ab-:r auch mit der vorgeshlagenen Form des Verfahrens sei er niht einverstanden. Die Ordnung des Verfahrens müsse coercitiv, nicht d'spositiv bestimmt sein ; keiner Partei dürfe es zustehen, auf aewisse Formen im Verfahren zu verzichten, Wenn man, wie vorgeschlagen, den Parteien die Wahl zwischen den Formen des Gerichte verfahrens und denen der Verwaltungsdekretur überlasse, so würden di: Formen über- haupt untauglih dazu, den Schuß für das Recht zu ge- währen, den man von prozessualishen Formen verlangen müsse. Seine Partei stehe ja seit langer Zeit der Verwal- tungsgeseßgebung resignirt gegenüber; es habe ein Unglücks: stern über derselben geschwebt ; es sei bedauerlih, daß die Auf- aabe der Verwaltungsreform, da die früheren Regierungen und konservativen Parteien ihrer legislatorishen Pflicht nicht genügt hätten, in eine Zeit gefallen sei, wo andere größere Aufgaben zu [lösen gewesen seien in Folge der gewonnenen deutschen Ein- heit. So sei es gefommen, daß für die Ver- waltungsreform niht die nöthigen s{öpferishen Kräfte mehr übrig geblieben seien. Schon bei dem Erscheinen der Provinzialordnung habe man troy aller ministeriellen Versprehungen nicht geglaubt, daß €s gelingen werde, die Verwaltungsreform befriedigend abzuschließen; und in der That sei man auch heute noch nicht an das dringendste Be- dürfniß dieser ganzen Gesetzgebung, den Erlaß einer neuen Landgemeindeordnung, herangetreten. Der Minister habe gemeint, durh die mit der Kreisordnung verbundene Abschaf- fung der gutsherrlihen Polizei habe man einen alten feudalen Rest aus dem Staatsleben entfernt ; aber alle feudalen Reste sei man auch jeßt noch niht los. Wenn man unter „feudal“ die fehl.rhaste Verquickung öffentliter Rechte und Pflihten mit privatem Besiy verstehe, so sei namentlich die Aufrechterhaltung der selbständigen Guts- bezirke auch heute noch ein feudaler Zustand. Ohne eine neue Landgemeindeordnung würden die Jdeen des Frei- herrn von Stein, die man doch eigen!lih nur durch die Ver- waltungsreform voll und ganz verwirklichen woll-, nie für das platte Land praktis werden; es werde hier nie zu einer frishen und lebendigen Thätiakeit der Selbstvc-rwaltung kom- men. Die Landgemeindeordnung sei geradezu nothwendig für die Gesundheit des preußischen Staates; das Unterrichtsgeseß, die Wegeordnung seien gescheitert an dem Mangel einer Land- gemeindeordnung ; an demselben Mangel kranke das ganze Steuer- wesen; man könne niht die Kommunalsteuern, niht einmal die Hundesteuer vernünftig reforairen ohne eine Landgemeinde- ordnung. Der Erlaß einer solchen sei ja schwierig, aber die Schwierigkeiten seien zu überwinden. Erst wenn man diese große Aufgabe zu lösen wagen werde, sei der Augenblick da, wo alle Parteien mit klingendem Spiel und fliegenden Fahnen der Vollendung der Verwaltungsreform entgegengehen würden. Bis dah!n halte es seine Partei wenigstens für ihre Aufgabe, das bisher Geschaffene zu erhaiten, es vor jedem weiteren Verfall zu fchüßen, und jede einzelne Position standhaft zu vertheidigen. Hierauf ergriff} der Vize Präsident des Staats-Mini- steriums von Puttkamer das Wort: Meine Herren! Ich würde in diesem Stadium der Berathung noch nicht um das Wert gebeten haben, indem ih beabsichtigte, der

Diskussion unter den verschiedenen Parteien Spielraum zu lassen, vielleibt in der Generaldiékussion gar nit mehr das Wort zu er- greifen; aber die lezten Aeuferungen des Hrn. Abg. Dr. Mever (Bres- lau) find mir do zu interessant gewcsen, um ihnen gegenüber nit einiges zu äußern.

Bisber ift man, glaube i, überwiegend der Ansicht gewesen, und au stets geblieben, daß die Anknüpfung unserer ganzen Verwaltungs- reform auf dem Gebiete der Selbstverwaltung sowobl der wirtb- shaftlihen wie der obrigkeitliben in rihtiager W.ise an den Kreis, als die dazu von Natur gegebene untere Gliederung des S:aats- wesens, erfolat sei. Ib glaube auch die Erfolge unserer ganzen seît- dem zu Stande gekommenen Gesetzgebung baben für die Wahrheit dieses Satzes gesprohen. Nun sch{eint der Hr Abg. Dr. Mever (Breélau) allerdings in dieser Beziehung anderer Ansicht zu sein und er bat einen Saß ausêgesprocben, der ja beute nit zum ersten Mal in die Digtkuision eirtritt, nämlib den, daß die Hauptkrankhbeit und Hauptunfertigkeit unserer öfentlidben Zustände in der no& immer nit zu Stande aekommenen Landgemeindcordnung ib nebme an für die öôftlihen- Provinzen belegen sei. Es liegt mir daran, meine Herren, diesem Satze bier einige Bemerkungen entgegenzubalten. Das ist ja vollfommen rictig, daß dec Wunsþ einer gründliben Reform unserer Landgemeindeordnurg der östliben Provinzen ziemli weit verbreitet ist. Aber es fragt sib nur: bei wem? J glaube, wenn wir die Ansichten, welce in dieser Beziehung innerbalb der östliben Provin:en im Großen und Ganzen hervortreten, so oft die öffentlide Diskussion über diesen Gegenstand eröffnet wird, näher ins Auge fafsen, so wird sich der überwiegende Eindruck nicht abweisen lassen, daß, fo sehr aub in einzelnen Beziehungen die Unfertigkeit der Zu- stände des ländliben Kommunalwesens anerkannt wird, dod der vom Ba Abg. Mever bebauptete Sat, daß es sib bier um eine undamentale Umgestaltung und deren Notbwendigkeit bandle, nit zu allgemeiner Anerkennung kommen fönne. Und warum? Es sind zwei Hauptseiten dieses Gebietes unseres öffentliben Recbtézu- standes, wele der Abg. Mever als besonders mangelhaft bingestellt hat: zunäbst die nod immer nit beseitigte Eristenz der selbständigen Gutsbezirke. Er glaubte mib gewissermaßen für seinen Wuns, diese Mißstände, die seiner Meinung na auf diesem Gebiete be- stehen, zu beseitigen, engagiren zu können dur einen von mir ge- thanen Ausfsprub. J bitte ibn aber, zu berückschtigen, daß die beiden Standpunkte, der, den i entwickelt habe, und der, dem er Ausdruck gegeben bat, doch sebr weit von einander verscbieden sind. Ich habe mit gutem Bedacht und, id glaube, ziemlid unwiderlealih gesagt, die Kreisordnung babe die Ueberreste des patrimonialen Feu- dalstaates in Preußen in den Kreitordnunaëprovinzen bescitigt. Das fann doch nur gemeint sein für das obrigfeitlibe Gebiet. Soweit es sid aber um wirtbscaftlice selbständige Eristenzen, wie sie für die Guts- bezirke in Frage kommen, handelt, binic der Meinung, daß die Lösung der Frage, ob man die Gutsbezirke verzeihen Sie mir den Auëdruck— einshlabten und den Gemeinden infkorporiren will denn das würde doch der Zweck und die Tendenz des Hrn. Abg. Mever (Breslau) sein —, daß die Lösung dieser Frage doch sehr versbiedenen Ansichten im Lande begegnen wird. Nit etwa nur die Betbeiligten, die der Hr. Abg. Mever immer als HauptintereFenten ins Auge gefaßt bat, die Gutébesiter, nein, die Gemeinden werden sich in einer sehr energishen Weise gegen diese Verschmelzung, nit in allen Fällen, aber in sehr vielen Fällen, wehren. Und aus welchem Grunde? Das liegt sehr nabe: aus dem Grunde der öffentlihen Armenpflege Die Gemeinden würden, wenn diz Gutsbezirke mit ihnen versbmolzen werden, selbstverständlib die Träzer aub der Armenlast der Guts- bezirke sein. Und dies ift ein Standpunkt, der meiner Erfahrung nach es îin weiten Schichten der ländliben Gemeindebevölke ung ich will nit zu weit gehen, id will sagen äußerst zweifelhaft erscbeinen laffen wird, ob es im wirkliben Interesse der bestebenden Landgemeinden sei, daß ibnen die Gutsbezirke inkforvorirt werden.

Dann bat der Hr. Abg Mever, wenn auch nur in einem ganz flüchtigen Umriß, die zweite Seite dieses Bildes betont, nämlich die Nothwendigkeit der Schaffung größerer Kommunalbezirke, abgesehen von der Einverleibung der Gutsbezirke, indem er betonte, daß die großen öffentliden Aufgaben, welbe do der Kommune als der untersten Gliederung des Staates obliegen, garnicht in geeigneter und genügender Weise erfüllt werden könnten ohne Schaffung leistungtfähiger Lands gemeinden. Das ift ein Saß und eine Behauptung, der wir ja auch fehr bâufig in unseren öffentlichen Diskussionen begegnen und der eine gewisse Berecbtigung gewiß niht abgesproben werden kann. Es giebt in der That, namentli in unseren östlibhen Provinzen eine Anzahl Landgemeinden, die wegen ihrer wirthscaftliben und finanziellen Zwerghaftigkeit, möchte ib sazen, kaum mehr selbständige Kommunal- gebilde aenannt werden können und deren Aufrecbterbaltung als folche in der That ein öffentlider Vortbeil nicht sein würde. Aber, meine Herren, die Fragen, ob man diese zwerghaften Gebilde, die nicht die Mehrzahl der ländlichen Kommunen auêmacben, zu beseitigen in der Lage ist, oder ob man eine fundamentale Umgeitaltung im Sinne der Vildung von großen Sammtgemeinden ins Auge fasen will, diese Fragen sind von einander zu trennen. Es ift ein ganz einfacber Erfahrungésaßz, und den will ib ja nicht bestreiten: je größer Sie einen Kommunalverband maden, um so potenter wird er. Aber es wird hierbei in der Regel die andere Seite der Sacbe Üüber- sehen, nämlich die besteht „darin: je größer Sie einen Verband machen, um so größer werden aub seine Bedürfnisse. Heutzutage spielt sib in unseren ländlichen Verhältniffen der östliden Provinzen das Gemeinwesen in sehr einfahen Formen ab und die auf diesem Gebiete bervoraetretenen Bedürfnisse sind in der Regel mit geringen Mitteln befriedigt. Erheben Sie das System der Sammtgemeinden zu einer fundamentalen Institution in unseren öfstliben Provinzen, so ift es meiner Auffassung nachÞ und ich glaube, meine Erfahrun- gen auf diesem Gebiete find ziemlidþ reichhaltig unvermeidlich, daß wir eine Häufung von bis jetzt nicht an den Tag getretenen Bes- dürfnifsen dieser neuen Gemeindetoörper entstehen sehen werden, welche mit einem enormen Kostenaufwande und mit einem sehr ume ständliden und vielleiht unbequemen WVerwaltungsapparat, der neu eingeführt" wird, ganz unabwendliþ in Ver- bindung steht! Ih möchte deshalb doch sehr dringend bitten, ohne bier der LWsuna der Frage im Ganzen irgendwie prä- judiziren zu wollen, diese noch ofene Seite unserer offentlichen Zu- stände aus dieser Diskussion autzusbeiden und uns auf dem Boden zusammenzufirden, der do in der That die materielle Basis der ganzen Gesetzgebung in den leßten anderthalb Jahrzehnten gebildet hat, nämli aus8zugehen von dem Kreise, als der tb will mal sagen natürlihen Sammtgemeinde der östliben Provinzen. Denn in der That kann man fagen, daß, so fehr auch in cinzelnen Fällen die Kreise vielleidt zu groß sind, fie doch in wirttschaftliher und ethisber Beziehung den natürlihen und gesunden Kern der Bevölke- rungägruppirung bei uns bilden und daß deshalb jede größere Reform, die wir in Preußen in den östliben Provinzen weuigstens (in den westlichen Provinzen ift ja die Ausbildung der Kreiie nicbt soweit ge- dichen) vornehmen wollen, sib am naturgemäßesten an diese großen leistungsfähigen populären und historisch gewabsenen Verbände anlebnt.

Da ic gerade die Ehre babe am Worte zu sein, so will ib doch noch auf einige andere Theile der Ausführungen des Hrn. Abg. Meyer mir cinzugehen gestatten. Er hat den Satz wiederholt, die Vorlage der Regierung ist deshalb verwcrflicb, weil fie die Verwaltungsrebts- pflege nit nur untergräbt, sondern zerstört, und zum Bewei'e dafür hat er na zwei Richtungen hin ih geäußert. Er will diese Bes hauptung beweisen, erstens dur die von der Regierung vorgeschlagene Zusammensetzung des Verwaltungëgerihts, die feiner Meinung nah alle Garantien des Recbts\cutzes zerstört, und er will außerdem den Charafter der Verwaltungsgerichtsbarkeit deshalb in der Vorlage ver- lassen sehen, weil in Bezug auf die Form des Verfabrens andere Vor- \chläge gemadbt sind, als bisher, weil das bisherige obligatorische Ver- fahren in Verwaltungsstre'tsahen in ein fakultatives verwandelt sei.

Ich beginne mit der Spitze der Behörde, mit deren Kritik der Hr. Abg. Meyer allerdings si nur obenhin beschäftizt hat, nämlich mit dem Präsidenten. Er matte geltend so wenigstens habe ih ihn verstanden, ich bitte zu berihtigen, wenn ih falsch zitire der